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Dringlichkeitsentscheidung (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen- Landesbetrieb Straßenbau NRW-Straßenbauverwaltung und der Stadt Bad Münstereifel über den verkehrsgerechten Umbau der L 165 Trierer Straße in Bad Münstereifel -Genehmigung der Dringlichkeit-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
161 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12
Dringlichkeitsentscheidung (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen- Landesbetrieb Straßenbau NRW-Straßenbauverwaltung und der Stadt Bad Münstereifel über den verkehrsgerechten Umbau der L 165 Trierer Straße in Bad Münstereifel -Genehmigung der Dringlichkeit-) Dringlichkeitsentscheidung (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen- Landesbetrieb Straßenbau NRW-Straßenbauverwaltung und der Stadt Bad Münstereifel über den verkehrsgerechten Umbau der L 165 Trierer Straße in Bad Münstereifel -Genehmigung der Dringlichkeit-) Dringlichkeitsentscheidung (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen- Landesbetrieb Straßenbau NRW-Straßenbauverwaltung und der Stadt Bad Münstereifel über den verkehrsgerechten Umbau der L 165 Trierer Straße in Bad Münstereifel -Genehmigung der Dringlichkeit-) Dringlichkeitsentscheidung (Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen- Landesbetrieb Straßenbau NRW-Straßenbauverwaltung und der Stadt Bad Münstereifel über den verkehrsgerechten Umbau der L 165 Trierer Straße in Bad Münstereifel -Genehmigung der Dringlichkeit-)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Bad Münstereifel, den 05.09.2013 Nr. der Ratsdrucksache: 1132-IX Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NW Zur Genehmigung an den Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.10.2013 Rat 15.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Dringlichkeit: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen- Landesbetrieb Straßenbau NRW-Straßenbauverwaltung und der Stadt Bad Münstereifel über den verkehrsgerechten Umbau der L 165 Trierer Straße in Bad Münstereifel –Genehmigung der Dringlichkeit__________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: s. Ziffer 3 der Vorlage ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: GBA PR Mitgezeichnet: 10.2 AL Dez ________________________________________________________________________ Sachverhalt / Begründung der Dringlichkeit: Um eine kurzfristige Entscheidung vor den nächsten Sitzungen im Oktober herbeizuführen ist eine Entscheidung im Wege der Dringlichkeit erforderlich. Seite 2 von Ratsdrucksache 1132-IX 1. Sachverhalt: Im Bereich des Goldenen Tals und der Großen Bleiche sollen neue Parkplätze errichtet werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden/werden durch die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 84 Bad Münstereifel, Goldenes Tal/eifelbadparkplatz-öffentliche Parkflächen und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 Teilbereich 1 „Ebenerdige Stellplätze Große Bleiche“ geschaffen. Voraussetzung für die Erschließung dieser Parkflächen ist neben dem mittlerweile erfolgten Abschluss des Erschließungsvertrages, die Umsetzung der im Verkehrskonzept und in der Entwurfsplanung „L 165 Trierer Straße Bad Münstereifel“ dargestellten verkehrlichen Maßnahmen. Die Stadt Bad Münstereifel muss sich in der beigefügten Verwaltungsvereinbarung gegenüber dem Landesbetrieb verpflichten, diese verkehrlichen Maßnahmen durchzuführen. Erforderlich werden diese Maßnahmen durch die Entwicklung des Outlet-Centers, so dass die Verpflichtungen aus dieser Verwaltungsvereinbarung an die Investoren weiterzugeben sind. Dies geschieht durch den der Ratsdrucksache 1133 beigefügten Vertrag. Ausgenommen hiervon ist der Bereich des westlichen Gehweges im Bereich zwischen Aldi/Konvikt/Einfahrt Große Bleiche. Hier besteht für die Stadt unabhängig von der Entwicklung des Outlet-Centers aus Gründen der Schulwegsicherheit Handlungsbedarf. Die für die Maßnahmen in diesem Bereich entstehenden Kosten sollen von der Stadt getragen werden. Begründung der Dringlichkeit: Angesichts des für Frühjahr 2014 geplanten Eröffnungstermins des City-Outlets müssen die notwendigen Parkplätze rechtzeitig fertig gestellt werden. Die Bauerlaubnis dafür ist, infolge des anwachsenden ruhenden Verkehrs, von der Mitwirkung des Landesbetriebs Straßenbau abhängig, der hierzu eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung vorgelegt hat. Die Ausführung der notwendigen Arbeiten ist aber von der Erteilung der Bauerlaubnis durch den Kreis Euskirchen abhängig. Dem müssen die Bekanntmachung der Bauleitplanung und die städtische Stellungnahme zum Bauantrag vorausgehen. Verfahrensmäßig kann hierfür nicht auf die erst nach der Sommerpause terminierten Sitzungsstaffeln gewartet werden, so dass angesichts des Zeitablaufs unverzügliches Handeln bezüglich des Abschlusses der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und des Maßnahmenvertrages mit dem Projektträger angezeigt ist. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die angestrebte Maßnahme wird dazu beigetragen, die Schulwegsicherheit im Bereich des Konvikts zu verbessern. Der Bürgersteig im Bereich des Konvikts ist derzeit nicht ausreichend breit, um eine sichere Abwicklung der Fußgängerverkehrs- hier insbesondere der Schüler- zu gewährleisten. Durch die im Rahmen des Verkehrskonzepts erarbeiteten Maßnahmen wird Abhilfe geschaffen. Der Bürgersteig wird so ausgebaut bzw. angeordnet, dass eine ausreichende Breite vorhanden ist. Die Stadt Bad Münstereifel trägt ihrer Pflicht der Schulwegsicherheit insoweit Rechnung. Für die Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe von 200.000 €. Dabei handelt es sich um einen maximalen Ansatz, der nach Möglichkeit zu unterschreiten ist. Der Kostenansatz gilt als interne Bindung der Verwaltung und ist im Rahmen des Budgetrechts durch den Haushalt abgedeckt. Konkret liegt die Entscheidung bzgl. der einzelnen Gewerke in der Zuständigkeit des Bauausschusses, es wird auf die Ratsdrucksache Nr. 1138 verwiesen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1132-IX 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. __________________________________________________________________________ Entscheidung: Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, dieses handelnd durch den Leiter der Regionalniederlassung Ville-Eifel – Straßenbauverwaltung eine Verwaltungsvereinbarung über den verkehrsgerechten Umbau der L 165 Trierer Straße in Bad Münstereifel abzuschließen. Bad Münstereifel, den 06.09.2013 gez. Alexander Büttner ___________________ Bürgermeister gez. Heinz Schmitz __________________ Stadtverordnete/r gez. Harald Krauß __________________ Stadtverordnete/r gez. Edmund Daniel ___________________ Stadtverordnete/r gez. Georg Borsch __________________ Stadtverordnete/r gez. Anton Schmitz __________________ Stadtverordnete/r Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung/ des Eilbeschlusses: ___________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: ___________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den ___________________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ 7. Beschluss: ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 4 von Ratsdrucksache 1132-IX Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.