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Beschlussvorlage (Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
169 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.09.2013 - Der Bürgermeister Az: 84-35-11 Nr. der Ratsdrucksache: 1156-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das eifelbad __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Ley __________________________________________________________________________ ( X )Kosten €: 130.000 € ( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: siehe Sachverhalt Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1156-IX 1. Sachverhalt: Im Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 sind bei dem Produkt/Sachkonto 08425100/524101 – Energiekosten Strom 93.000,00 € (2012: 133.000,00 €) veranschlagt. Von diesem Gesamtbetrag sind inzwischen 67.145,37 € verausgabt worden, zusätzlich wurden 20.318,54 € verwendet, um fällige Gasrechnungen für das eifelbad zu zahlen. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel von 5.536,09 € reichen nicht aus, um die in diesem Haushaltsjahr noch anfallenden Kosten für die Stromlieferung zu zahlen. Der Mehrbetrag beläuft sich auf 32.000,00 €. Weiter sind im Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 bei dem Produkt/Sachkonto 08425100/524102 – Energiekosten Gas 103.000,00 € (2012: 183.000,00 €) veranschlagt. Zusätzlich wurden von den Sachkonten „Energiekosten Strom“ und „Energiekosten Wasser“, sowie „UH sonst. bewegliches Vermögen“ Mittel bereitgestellt, um die fälligen Gasrechnungen zu zahlen. Inzwischen sind 130.206,28 € verausgabt worden. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel von 2.382,95 € reichen nicht aus, um die in diesem Haushaltsjahr noch anfallenden Kosten für die Gaslieferung zu zahlen. Der Mehrbetrag beläuft sich auf 98.000,00 €. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen und der Konsolidierungsgespräche waren die Ansätze für Strom von 133.000 € in 2012 auf 93.000 € für 2013 und bei Gas von 183.000 € in 2012 auf 103.000 € für 2013 gekürzt worden. Die Kürzung der beiden Ansätze um ca. 30% bei Strom bzw. über 40% bei Gas wurden mit Energieeinsparungen aufgrund der neuen Heizkesselanlage und des Blockheizkraftwerks begründet. Wie die als Anlage beigefügte Berechnung - bezogen auf die Referenzzeit November 2012 bis April 2013 - belegt, stellen sich per Saldo tatsächlich positive wirtschaftliche Ergebnisse durch die Umstellung auf ein Blockheizkraftwerk ein. Allerdings ist an dieser Stelle eine differenzierte Bewertung erforderlich, um die Notwendigkeit der hier beantragten überplanmäßigen Ausgabe nachvollziehen zu können. Hierzu muss man berücksichtigen, dass im kommunalen Haushaltsrecht grundsätzlich das Bruttoprinzip gilt, d. h. Aufwendungen und Erträge sind getrennt voneinander zu veranschlagen. Auf der Aufwandseite gehört es zu den Eigenschaften eines Blockheizkraftwerks, gasbetrieben Strom und Wärme zu erzeugen. Daraus folgt, dass mehr Gas verbraucht wird, was ausgabeseitig zu höheren Gaskosten führt und den zusätzlichen Mittelbedarf erklärt. Stromverbrauch und – kosten sinken hingegen. Auf der Ertragsseite stehen neben der Teildeckung des Eigenbedarfs weitere Einnahmen aus der Rückvergütung der Mineralölsteuer, der Vergütung nach dem KraftWärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Die Deckung der o. g. überplanmäßigen Ausgaben ist gewährleistet durch:  Minderausgaben beim Produkt/Sachkonto 03217100/521500 – Instandsetzung Gebäude St. Michael Gymnasium – 32.000,00 €  Minderausgaben beim Produkt/Sachkonto 03217100/521500 – Instandsetzung Gebäude St. Michael Gymnasium – 93.000,00 €  Minderausgaben beim Produkt 03211103/521500 – Instandsetzung Gebäude Grundschule Mutscheid – 7.000,00 €. Aufgrund der späten Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes können einige, für die Schulen geplanten Maßnahmen in diesem Haushaltsjahr nicht mehr umgesetzt werden. Das ist jedoch keine „echte“ Deckung, weil diese Maßnahmen im Jahr 2014 neu veranschlagt werden müssen. Alternativen sind aber nicht vorhanden. Für die Grundschule Mutscheid wurden in diesem Jahr Haushaltsmittel für die Sanierung der Toilettenanlage Schulhof bereit gestellt. Diese Maßnahme wird in das Jahr 2014 verschoben, da eine Seite 3 von Ratsdrucksache 1156-IX Umsetzung aufgrund der noch verbleibenden Zeit in diesem Jahr nicht mehr erfolgen kann. Daher können hier 7.000 € zur Verfügung gestellt werden. Für das St. Michael Gymnasium wurden in diesem Jahr Haushaltsmittel für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes und den Einbau einer Notbeleuchtung für den Altbau bereit gestellt. Eine Umsetzung kann aufgrund der notwendigen Planungen in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Zu dieser Maßnahme wird im laufenden Jahr noch der Auftrag für die Ingenieurleistungen vergeben. Die Maßnahmen wurden für das Jahr 2014 erneut im Haushaltsplanentwurf eingestellt. Daher können hier 132.000,00 € zur Verfügung gestellt werden. 2. Rechtliche Würdigung Die überplanmäßigen Ausgaben sind unabweisbar und unaufschiebbar. Aufgrund des § 82 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hiermit die Zustimmung zur Leistung der überplanmäßigen Ausgaben von 130.000 € beantragt. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die überplanmäßigen Ausgaben bei dem Produkt/Sachkonto 08425100/524101- Energiekosten Strom - in Höhe von 32.000 € und bei dem Produkt/Sachkonto 08425100/524102 – Energiekosten Gas – in Höhe von 98.000 € werden genehmigt