Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
169 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 84-35-11
Nr. der Ratsdrucksache: 1156-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
08.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das eifelbad
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Berichterstatter: Herr Ley
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( X )Kosten €: 130.000 €
( X ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
siehe Sachverhalt
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1156-IX
1. Sachverhalt:
Im Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 sind bei dem Produkt/Sachkonto 08425100/524101 –
Energiekosten Strom 93.000,00 € (2012: 133.000,00 €) veranschlagt. Von diesem Gesamtbetrag
sind inzwischen 67.145,37 € verausgabt worden, zusätzlich wurden 20.318,54 € verwendet, um
fällige Gasrechnungen für das eifelbad zu zahlen. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel von
5.536,09 € reichen nicht aus, um die in diesem Haushaltsjahr noch anfallenden Kosten für die
Stromlieferung zu zahlen.
Der Mehrbetrag beläuft sich auf 32.000,00 €.
Weiter sind im Haushalt für das Haushaltsjahr 2013 bei dem Produkt/Sachkonto
08425100/524102 – Energiekosten Gas 103.000,00 € (2012: 183.000,00 €) veranschlagt. Zusätzlich wurden von den Sachkonten „Energiekosten Strom“ und „Energiekosten Wasser“, sowie „UH
sonst. bewegliches Vermögen“ Mittel bereitgestellt, um die fälligen Gasrechnungen zu zahlen.
Inzwischen sind 130.206,28 € verausgabt worden. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel von
2.382,95 € reichen nicht aus, um die in diesem Haushaltsjahr noch anfallenden Kosten für die
Gaslieferung zu zahlen.
Der Mehrbetrag beläuft sich auf 98.000,00 €.
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen und der Konsolidierungsgespräche waren die Ansätze für
Strom von 133.000 € in 2012 auf 93.000 € für 2013 und bei Gas von 183.000 € in 2012 auf
103.000 € für 2013 gekürzt worden. Die Kürzung der beiden Ansätze um ca. 30% bei Strom bzw.
über 40% bei Gas wurden mit Energieeinsparungen aufgrund der neuen Heizkesselanlage und
des Blockheizkraftwerks begründet.
Wie die als Anlage beigefügte Berechnung - bezogen auf die Referenzzeit November 2012 bis
April 2013 - belegt, stellen sich per Saldo tatsächlich positive wirtschaftliche Ergebnisse durch die
Umstellung auf ein Blockheizkraftwerk ein. Allerdings ist an dieser Stelle eine differenzierte Bewertung erforderlich, um die Notwendigkeit der hier beantragten überplanmäßigen Ausgabe nachvollziehen zu können.
Hierzu muss man berücksichtigen, dass im kommunalen Haushaltsrecht grundsätzlich das Bruttoprinzip gilt, d. h. Aufwendungen und Erträge sind getrennt voneinander zu veranschlagen.
Auf der Aufwandseite gehört es zu den Eigenschaften eines Blockheizkraftwerks, gasbetrieben
Strom und Wärme zu erzeugen. Daraus folgt, dass mehr Gas verbraucht wird, was ausgabeseitig
zu höheren Gaskosten führt und den zusätzlichen Mittelbedarf erklärt. Stromverbrauch und –
kosten sinken hingegen. Auf der Ertragsseite stehen neben der Teildeckung des Eigenbedarfs
weitere Einnahmen aus der Rückvergütung der Mineralölsteuer, der Vergütung nach dem KraftWärme-Kopplungsgesetz (KWKG).
Die Deckung der o. g. überplanmäßigen Ausgaben ist gewährleistet durch:
Minderausgaben beim Produkt/Sachkonto 03217100/521500 – Instandsetzung Gebäude
St. Michael Gymnasium – 32.000,00 €
Minderausgaben beim Produkt/Sachkonto 03217100/521500 – Instandsetzung Gebäude
St. Michael Gymnasium – 93.000,00 €
Minderausgaben beim Produkt 03211103/521500 – Instandsetzung Gebäude Grundschule
Mutscheid – 7.000,00 €.
Aufgrund der späten Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes können einige, für die
Schulen geplanten Maßnahmen in diesem Haushaltsjahr nicht mehr umgesetzt werden. Das ist
jedoch keine „echte“ Deckung, weil diese Maßnahmen im Jahr 2014 neu veranschlagt werden
müssen. Alternativen sind aber nicht vorhanden.
Für die Grundschule Mutscheid wurden in diesem Jahr Haushaltsmittel für die Sanierung der Toilettenanlage Schulhof bereit gestellt. Diese Maßnahme wird in das Jahr 2014 verschoben, da eine
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Umsetzung aufgrund der noch verbleibenden Zeit in diesem Jahr nicht mehr erfolgen kann. Daher
können hier 7.000 € zur Verfügung gestellt werden.
Für das St. Michael Gymnasium wurden in diesem Jahr Haushaltsmittel für die Umsetzung des
Brandschutzkonzeptes und den Einbau einer Notbeleuchtung für den Altbau bereit gestellt. Eine
Umsetzung kann aufgrund der notwendigen Planungen in diesem Jahr nicht mehr erfolgen. Zu
dieser Maßnahme wird im laufenden Jahr noch der Auftrag für die Ingenieurleistungen vergeben.
Die Maßnahmen wurden für das Jahr 2014 erneut im Haushaltsplanentwurf eingestellt. Daher
können hier 132.000,00 € zur Verfügung gestellt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Die überplanmäßigen Ausgaben sind unabweisbar und unaufschiebbar. Aufgrund des § 82 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hiermit die Zustimmung zur Leistung
der überplanmäßigen Ausgaben von 130.000 € beantragt.
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben bei dem Produkt/Sachkonto 08425100/524101- Energiekosten
Strom - in Höhe von 32.000 € und bei dem Produkt/Sachkonto 08425100/524102 – Energiekosten Gas – in Höhe von 98.000 € werden genehmigt