Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 001
Kurzbeschreibung
Reduzierung Personalkörper
zuständig
Erledigungsvermerk
Status
Bemerkung
Amt 10
grün
Aktuell kann darauf hingewiesen werden, dass eine
Verrentung, die bisher für das Jahr 2016 mit einem
jährlichen Einsparpotenzial von rd. 40.000 € eingeplant
war, bereits in 2012 erfolgte. Der Stel-lenanteil konnte
für diese Aufgabenerfüllung von 1,0 auf 0,4 gesenkt
werden und die Nachfolge erfolgte mit vorhandenem
Personal im Wege organisatorischer Umverteilungen.
Die Ist-Personalaufwendungen des Jahres 2012 wurden
gegenüber dem Jahr 2011 um weitere rd. 211 T€ auf rd.
5,97 Mio. € reduziert. Auch unter Berücksichtigung der
Besoldungsanpassung 2013 ist planerisch für 2013 eine
weitere Reduzierung von rd. 20 T€ berücksichtigt.
Gegenüber dem Stellenplan 2012 konnte der
Stellenplan 2013 um insgesamt 5,96 Stellen reduziert
werden.
Amt 10
grün
Aktuell stellt sich die Notwendigkeit zur Verbesserung
der technischen Unterstützung der Verwaltungsarbeit
(Stichworte: Dokumentenmanagementsystem,
Wissensmanagement), um absehbare
Personalfluktuation kompensieren zu können. Parallel
dazu ist in den Bereichen, wo sich Partner finden, die
interkommunale Zusammenarbeit auszubauen.
Personalneueinstellungen zeichnen sich in Form von
zwei Auszubildenden für den Beruf
Verwaltungsfachangestellte im Jahr 2014 und einen
InspektoranwärterIn im Jahr 2015 ab.
Beschreibung:
Altersbedingte Personalabgänge sind zur
sozialverträglichen Reduzierung des Personalkörpers
zu nutzen. Leistungsstandards und Aufgaben sind zu
reduzieren. Gleichzeitig ist die interkommunale
Zusammenarbeit zu intensivieren.
M 002
Besorgung externer Dienstleistung
Beschreibung:
Durch den altersbedingten Abbau von Personal werden die von diesem erfüllten Aufgaben im Rahmen
interkommunaler Zusammenarbeit oder durch Private
in Teilen zu erledigen sein. Ggf. wird es in
Einzelfällen auch zu Personalneueinstellungen
kommen müssen.
Seite 1
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
zuständig
Erledigungsvermerk
S
M 004
Beschreibung:
Gem. § 9 der Hauptsatzung ist die Anzahl der
Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld und Fahrtkosten gezahlt werden, bei Stadtverordneten auf 30
Sitzungen im Jahr beschränkt. Dies wird auf 25
Fraktionssitzungen reduziert.
Reduzierung Rats-/Ausschussmitglieder
Die 4. Satzung zur Änderung
der Hauptsatzung wurde am
13.11.2012 beschlossen (s.
RD 865-IX bis Z-1)
S
M 005
Beschreibung:
Entsprechend einem Bürgervorschlag im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen 2011 soll mit der
nächsten Wahlperiode ein Wahlbezirk wegfallen.
Damit geht eine Reduzierung der Ratsmitglieder
einher. Gleichzeitig soll dann die Mitgliederzahl in
Fachausschüssen einheitlich auf 15 festgelegt
werden.
Reduzierung der Mitgliederzahl der Fachausschüsse
Eine entsprechende
Reduzierungssatzung wurde
vom Rat am 02.10.2012
beschlossen (s. RD 908-IX).
M 003
Kurzbeschreibung
Verringerung entschädigungspflichtige
Fraktionssitzungen
Status
Bemerkung
grün
Realisierung ab dem Jahr 2015 möglich
S
grün
Realisierung ab dem Jahr 2015 möglich
S
rot
Beschreibung:
Dem künftigen Rat wird empfohlen, die Höchstmitgliederzahl der Fachausschüsse auf maximal 15 zu
reduzieren.
M 006
Verdienstausfall durch Veränderung Sitzungsbeginn
Beschreibung:
Der Sitzungsbeginn wird generell auf 18.00 Uhr
festgelegt. Da hiervon bisher nur der Schulausschuss abgewichen ist, ist die Einsparung auch nur
auf den veränderten Sitzungsbeginn dieses Ausschusses zu beziehen.
Der Ausschussvorsitzende des Schulausschusses hat
sich dem Mehrheitsbeschluss des Rates, den
Sitzungebeginn auf 18.00 Uhr festzusetzen, nicht
angeschlossen. Da das Recht, den Sitzungebeginn
festzusetzen laut GO beim Vorsitzenden liegt, gibt es
für die Verwaltung keine weitere Handlungsmöglichkeit. Der Konsolidierungsvorschlag kann daher nicht
umgesetzt werden.
Seite 2
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
Kurzbeschreibung
zuständig
Erledigungsvermerk
M 007
gesetzliche Unfallversicherung für Mandatsträger
S
M 008
Beschreibung:
Gleichzeitig mit der Reduzierung der Mandatsträger
kann auch die diesbezügliche gesetzliche Unfallversicherung angepasst werden.
Leasingintervall des Dienstwagens
S
Der Leasingvertrag ab
November 2012 weist keine
separaten Anmelde- und
Überführungsgebühren mehr
aus. Somit ist der EinJahresleasingvertrag
günstiger, da keine
Inspektion fällig wird. Der
Konsolidierungsvorschlag
kann daher aufgehoben
werden, weil er von anderen
Voraussetzungen ausging.
S
umgesetzt
Beschreibung:
Das Leasingintervall des Dienstwagens wird von 1
Jahr auf 2 Jahre festgelegt. Die Anmelde- und
Überführungsgebühren fallen in jedem zweiten Jahr
weg, jedoch wird eine Inspektion erforderlich sein.
M 009 - M 011
Veröffentlichungen im Amtsblatt
Status
grün
Bemerkung
Realisierung ab dem Jahr 2015 möglich
Beschreibung:
Die Seite der Selbsthilfegruppen, die bisher einmal im
Monat veröffentlicht wurde, wird nicht mehr in diesem
Umfang veröffentlicht.
Auf der Notdienstseite wird ein Verweis auf die städt.
Homepage aufgenommen sowie die Telefonnummer
der Infostelle des Ratshauses, die Auskünfte und
Ansprechpartner nennen kann.
Grundsätzlich werden Amtsblatttexte nur noch einmal
und nicht mehrmals veröffentlicht.
Die Angebote der Familienzentren erscheinen nicht
mehr wöchentlich sondern zweiwöchentlich.
Seite 3
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 012
M 013
M 014
Kurzbeschreibung
Personalnebenkosten
Beschreibung:
Wegfall Kosten für Untersuchungen beim Amtsarzt,
die Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung von
Schwerbehinderten nach dem SGB IX und Kosten für
Geschenke anlässlich von Dienstjubiläen und
Verabschiedungen an. Da z. B.
Einstellungsuntersuchungen beim Amtsarzt
rückläufig sind, kann hier eine Anpassung vorgenommen werden.
Anpassung Öffnungszeiten Infostelle an Servicezeit
d. Verwaltung
Beschreibung:
Durch die beabsichtigte Maßnahmen könnten 9
Wochenstunden an Arbeitskraft in andere Bereiche
der Verwaltung verlagert werden. Vor Umsetzung der
Maßnahme wären noch diverse organisatorische
Abläufe anzupassen.
Optimierung der Raumkosten und sächl.
Verwaltungskosten
Beschreibung:
Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden
auch weniger Raumkapazität und sächliche
Ausstattung benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel
zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende
Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf
steigend.
zuständig
Status
Bemerkung
Amt 10
grün
Ab 01.08.12 ist durch eine personelle Veränderung in
der Infostelle im ersten Schritt eine Reduzierung um 1,5
Wochenstunden erfolgt. Eine weitere Reduzierung wird
erfolgen, sobald die personellen Rahmenbedingungen spätestens 09/2018 - dies zulassen.
Amt 10
gelb
Dies ist eine Daueraufgabe.
Für die Einführung eines
Dokumentenmanagementsystems, mit dessen Hilfe bei
einer konservativen Schätzung rd. 100.000 € p.a.
Personal- und Sachaufwand reduziert werden kann, ist
für 2013 ein entsprechender Haushaltsansatz gebildet
worden, der vom Rat am 28.05.2013 gesperrt wurde.
Auf Basis einer Informationsveranstaltung, die für den
23.09.13 terminiert ist, soll die Sperre im HFA am
08.10.13 aufgehoben werden. Daran schließen sich die
weiteren Schritte an, sodass im 4. Quartal 2013 die
schrittweise Umsetzung beginnen kann.
Amt 10
Erledigungsvermerk
umgesetzt
Seite 4
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 015
Kurzbeschreibung
Optimierung der techn. Ausstattung
zuständig
Erledigungsvermerk
Amt 10
Beschreibung:
Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden
auch weniger Hardwarekomponenten benötigt. Eine
Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von
Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag
ist daher im Zeitverlauf steigend. Es wird darauf
hingewiesen, dass sowohl der Personaleinsatz für die
Betreuung der Anwender und der Technik als auch
die Leistungsabnahme bei der KDVZ bereits heute
auf ein Mindestmaß reduziert sind. Gleiches gilt für
die übrige bei diesem Produkt veranschlagte Technik
(Kopierer, Drucker, Telefon). Eine Reduzierung in
diesen Bereichen kann daher nur sukzessive
erfolgen, um eine ordnungsgemäße
Verwaltungsarbeit nicht zu gefährden.
M 016
Erhöhung Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen
Amt 10
umgesetzt
Amt 10
umgesetzt
Status
Bemerkung
grün
Dies ist eine Daueraufgabe.
Der Gerätebestand wird im Rahmen von
Leasinggeschäften bestückt. Im Rahmen der nächsten
Beschaffung, die für 2014 vorgesehen ist, wird dem
verringerten Personalbestand bereits Rechnung
getragen. Im Übrigen wird derzeit geprüft, inwiefern
durch die Verlagerung von Servern zur KDVZ die
Ausfallsicherheit erhöht und damit die Betriebsfähigkeit
der Verwaltung verbessert werden können. Die
erforderlichen Maßnahmen zielen auch darauf ab, den
hiesigen Personalbestand im IT-Bereich nicht
aufstocken zu müssen.
Beschreibung:
Die Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen von 150 € oder 300 € auf einheitlich 500
€ führt zu einer Einsparung bei den jeweiligen
Versicherungsprämien. Die Erhöhung ist vor dem
Hintergrund der Häufigkeit und Höhe
vorangegangener Kaskoschäden vertretbar.
M 017
gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter
Beschreibung:
Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung sinkt
auch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf stei-gend.
Seite 5
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
Kurzbeschreibung
zuständig
Erledigungsvermerk
Status
Bemerkung
M 018
M 021
Privatisierung Reinigung Straßenabläufe
Durchführung Wahlen
SW 32
Amt 32
umgesetzt
umgesetzt
M 022
Beschreibung:
Die Durchführung von Wahlen erfolgt in der Regel als
Pflichtaufgabe. Lediglich Kommunalwahlen stellen
eine reine Selbstverwaltungsaufgabe dar. Dennoch
liegt die Organisation aller Wahlen bei der Gemeinde,
wodurch auch die Anzahl der Stimmbezirke von der
Gemeinde bestimmt wird. Derzeit ist abzusehen,
dass sich das Wählerver-halten von der Urnenwahl
zur Briefwahl verändert. Hierdurch können
Stimmbezirke reduziert werden und längerfristig
Mittel eingespart werden.
Erhöhung der Sondernnutzungsgebühren
Amt 32
grün
Eine Anpassung ist für das Jahr 2015 vorgesehen
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
Beschreibung:
Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die
Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen zu
überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen.
M 023
M 024
Schulbudget Grundschulen
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern,
die der Abschreibung unterliegen. [Hauptschule]
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
Seite 6
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
Kurzbeschreibung
zuständig
M 025
Schuldbudget Hauptschule
Amt 40
M 026
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
Wegfall Erstattung Aufwand Adenau
Amt 40
Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern,
die der Abschreibung unterliegen. [Realschule]
Status
Bemerkung
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
Beschreibung:
Minderertrag; Der Wunsch zur Auflösung oder
Kündigung der ö.-r. Vereinbarung wurde seitens der
Verbandsgemeinde Adenau schriftlich mitgeteilt.
M 027
Erledigungsvermerk
Ein entsprechender
Ratsbeschluss ist am
11.12.2012 einstimmig
gefasst worden.
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
M 028
Schuldbudget Realschule
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
Seite 7
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 029
Kurzbeschreibung
zuständig
Erledigungsvermerk
Status
Bemerkung
Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern,
die der Abschreibung unterliegen. [SMG]
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
M 030
Schuldbudget SMG
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
M 031
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen.
Kosten der Schülerbeförderung
Amt 40
gelb
M 032
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken
reduzieren sich Beförderungskosten, die aus dem
Buseinsatz oder Fahrkartenkauf entstehen.
gesetzliche Unfallversicherung für Schüler
Im ersten Halbjahr 2013 ist die ursprünglich geplante
Aufwandsreduzierung nicht realisierbar, weil die RVK
ihre Preise um rd. 4,3 % erhöht.
Spürbare Aufwandminderungen ergeben sich allerdings
nach Wegfall einer Jahrgangsstufe am St. Michael
Gymnasium ab dem Schuljahr 2013/2014.
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
M 033
Beschreibung:
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schülerzahlen reduziert sich der
Beitrag zur gesetzli-chen Unfallversicherung.
Telefonkosten Museen
Amt 40
umgesetzt
Beschreibung:
Mit dem Förderverein ist die Übernahme der Telefonkosten noch zu verhandeln.
Seite 8
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 034
Kurzbeschreibung
Umstellung des VHS-Betriebes
zuständig
Erledigungsvermerk
Status
Bemerkung
Amt 40
grün
Ergebnisverschlechterung nach Übertragung auf Kreis
zu erwarten
Amt 40
gelb
Reduzierung ab 2014 möglich
Amt 40
rot
Beschreibung:
Minderertrag von 3.000 € und Mehraufwand für
Kreisumlage rd. 27.000 €; Aufgrund entsprechender
Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Stadt
Euskirchen sollte es 2014 zu einer Vereinigung der
beiden Volkshochschulen kommen. Mit der zu erwartenden Kündigung der ö.-r. Vereinbarung durch
die Stadt Euskirchen erlischt der Erstattungsanspruch der Stadt Bad Münstereifel und das Produkt
Volkshochschule wird auch für die Stadt Bad
Münstereifel Gegenstand der Kreisumlage. Insofern
ist hier die zu erwartende Verschlechterung für den
städt. Haushalt netto berücksichtigt.
M 036
Erstattung von Betriebskosten an freie Träger
Beschreibung:
Die Höhe der Erstattung ist z. Zt. abhängig von
Kinderzahl und Betreuungsbedarf. Aufgrund des
demographischen Wandels zeichnet sich eine
Aufwandreduzierung ab, der angegebene Wert kann
folglich nur als Anhaltspunkt verstanden werden.
M 038
Aufgabe / Schließung von Spielplätzen
Beschreibung:
Das Überangebot an städtischen Kinderspielplätzen
ist abzubauen. Aufgrund der Beschlusslage bestimmt nicht die Stadt sondern das ehrenamtliche
Engagement aus der Bürgerschaft über die Fortexistenz eines Spielplatzes. Weiterhin beinhaltet die
Beschlusslage, das eine Aufwandreduzierung bei
Fortbestand des Spielplatzes ausgeschlossen ist.
Die Aufwandminderung durch den beschlossenen
Rückbau der Spielplätze Iversheim-Euskirchener
Straße, Berresheim, Scheuerheck und Willerscheid ist
derzeit noch nicht bezifferbar.
Seite 9
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 039
Kurzbeschreibung
Verzicht auf die Durchführung von Seminaren und
Veranstaltungen
zuständig
Erledigungsvermerk
Amt 40
umgesetzt
Amt 40
Amt 40
umgesetzt
Status
M 041
M 042
Beschreibung:
Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist keine städtische Pflichtaufgabe. Insofern
kann dieses freiwillige Angebot eingestellt werden.
Bereits im Rahmen der im Jahr 2010 durchge-führten
Produktkritik wurde das Produkt dem Grunde nach
für entbehrlich eingestuft (vgl. Anlage 3 zu RD 387IX/Z-2).
Reduzierung Ankauf von Wanderkarten
Verzicht auf Ankauf von Verkaufsartikeln für den EifelShop
Erhöhung Aufkommen Kurtaxe
Erhebung von Hallenentgelten
M 042a
Beschreibung:
Einführung von Hallenentgelten für die sportliche
Inanspruchnahme der von der Stadt betriebenen
Sport- und Mehrzweckhallen.
Energieeinsparung HGH und MZH Houverath
Amt 23
gelb
M 045
Beschreibung:
Durch die Umstellung auf LED-Technik in der HeinzGerlach Halle und Sport- und Mehrzweckhalle
Houverath reduzieren sich die jährlichen
Bewirtschaftungskosten.
Energieeinsparung
Amt 23
gelb
M 040
M 040a
Beschreibung:
Durch die Modernisierung der Lüftungsanlage
einschl. einer Wärmerückgewinnung und den Ein-bau
eines Blockheizkraftwerkes sowie den Einbau einer
Gaskesselanlage mit Brennwerttechnik, redu-zieren
sich die jährlichen Energiekosten.
Amt 40
Amt 23
Bemerkung
rot
Die 3. Satzung zur Änderung
der Tarifordnung für die
Benutzung der Sportanlagen
wurde am 03.07.2012
beschlossen (s. RD 803-IX).
rot
gelb
Die erstmalige Erhebung von Hallengebühren hat im
Winterhalbjahr 2012/2013 zu einem Ertrag von
insgesamt 4.305,00 € geführt. Auf die Mimi-RennoHalle entfallen 2.900,00 €, auf die Sporthalle im St.
Michael Gymnasium 875,00 € und auf die
Gymnastikhalle Grundschule 530,00 €.
Erfahrungsbericht in 2015 erstatten, ob Prognose in
2014 eingetreten ist
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine Aussage über die
präzise Höhe der erzielten Energieeinsparung noch
nicht möglich. Besondere Rahmenbedingungen
ergeben sich durch eine Spitzenlast orientierte
Berechnung des Gasverbrauchs als Energiequelle auch
für das BHKW.
Seite 10
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
Kurzbeschreibung
zuständig
Erledigungsvermerk
am 28.05.13 vom Rat
beschlossen
am 28.05.13 vom Rat
beschlossen
Die 1. Satzung zur Änderung
der
Verwaltungsgebührensatzun
g der Stadt Bad Münstereifel
vom 07.11.2006 wurde vom
Rat am 19.03.2013
einstimmig beschlossen.
M 045a
Erhöhung Benutzungsentgelte eifelbad
Amt 23
M 045b
Erhöhung Benutzungsentgelte Wohnmobilpark
Amt 23
M 046
Erhebung von Verwaltungsgebühren für
Straßenaufbrüche
SW 32
M 047
Beschreibung:
In die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ist
eine entsprechende Pauschbetragsregelung
einzuarbeiten, die gleichzeitig den bisherigen Verwaltungsaufwand bei der Gebührenberechnung
reduziert.
Wartung Straßenbeleuchtung
SW 31
M 048
Beschreibung:
Im Jahr 2013 werden die bestehenden
Wartungsverträge überprüft und die
Leistungsanforderungen angepasst.
Winterdienst nach Prioritätenfestlegung
SW 32
Status
Bemerkung
Ausschreibung und Vergabe
erfolgt (vgl. RD 1087-IX/Z-1)
grün
Beschreibung:
Der dem Winterdienst zugrunde zu legende
Dringlichkeitsplan wurde kritisch überprüft. Danach
kommt Gefällstrecken eine stärkere Bedeutung zu,
als Anliegerwohnstraßen. Vor diesem Hintergrund
sind bisher vom städt. Bauhof bzw. einem
Vertragsunternehmen geräumte Straßen
herabgestuft worden bzw. deren
Räumung sollte den Anliegern übertragen werden.
Ein Konsolidierungseffekt kann derzeit noch nicht
beziffert werden.
Seite 11
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 049
Kurzbeschreibung
Steigerung der Parkgebühreneinnahmen
zuständig
Erledigungsvermerk
Status
Bemerkung
Amt 32
grün
Ertragsteigerung hängt letztlich von der Eröffnung des
City-Outlets ab. Ab dem 2. Quartal 2014 kann hier eine
genauere Prognose gestellt werden.
grün
Eine Anpassung ist für das Jahr 2015 vorgesehen,
könnte aber auch nach 2014 vorgezogen werden.
Beschreibung:
Mit Umsetzung des City Outlets ist mit einer besseren Auslastung der Parkplatzflächen zu rechnen.
M 050
Erhöhung der Parkgebühren
Amt 32
M 051
Beschreibung:
Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die
Parkgebühren zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. Ein Vergleich mit anderen
Kommunen und eine Abstimmung im Kontext des
City-Outlets hat zu erfolgen.
Reduzierung des Pflegestandards
SW 32
Hier wurde in 2012 schon konsequent mit der
Reduzierung des Pflegestandards begonnen.
Der Jahresaufwand konnte um ca. 40 % (ca. 400
Personalstunden, ohne Fahrzeuge) reduziert werden.
Durch eine angepasste Leistungsreduzierung sollen
weitere Spareffekte generiert werden.
Beschreibung:
Die Anzahl der Rasenschnitte wird um 20% reduziert.
M 052
landwirtschaftl. Nutzung des Schleidparks
SW 32
M 053
Beschreibung:
Der obere Schleidpark wird seit 2011 als Nutzwiese
für die Stadt kostenlos gepflegt.
Unterhaltung MTB-Wege
Amt 40
umgesetzt
gelb
Seite 12
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 054
Kurzbeschreibung
zuständig
Verlagerung FriedWald-Zuständigkeit in Forstbetrieb
Amt 10
Beschreibung:
Nach Klärung mit dem Finanzamt Euskirchen hat
eine Zusammenführung der FriedWald-Aufgaben mit
dem Forstbetrieb für diesen keine nachteiligen
steuerlichen Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund
und der Tatsache, dass es vielfältige
Berührungspunkte zwischen diesen beiden Aufgaben
gibt, kann der mit der Abstimmung verbundene
personelle und verwaltungsmäßige
Abstimmungsaufwand künftig entfallen.
M 055
Umorganisation der Aufgabe Wirtschaftsförderung
unter Wegfall des haushaltsmäßigen Produktes
Erledigungsvermerk
Status
Bemerkung
Die Verlagerung in den
Forstbetrieb ab dem
01.01.2013 wurde am
02.10.2012 beschlossen (s.
RD 662-IX).
Amt 10
grün
Amt 40 /
Amt 23
rot
Beschreibung:
Es handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der
Stadt Bad Münstereifel. Das Kerngeschäft, nämlich
die Förderung der Neuansiedlung und insbesondere
die Bestandespflege, könnte über das Produkt 10
521 1, Bauordnung mit abgedeckt werden. Mit Eintritt
des derzeitigen Wirtschaftsförderers in den
Ruhestand, wird das Produkt ersatzlos gestrichen.
Der monetär wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in
M001 enthalten.
M 056
Aufgabe Dorfgemeinschaftshäuser
Beschreibung:
Ein Konsolidierungsbeitrag wird verwaltungsseitig
gesehen. Dies erfordert jedoch entsprechende
Ratsbeschlüsse, um Objekte z. B. ins Eigentum von
Vereinen zu übertragen oder über anders gestaltete
Nutzungsverträge kostendeckende Einnahmen zu
erzielen.
Die Verwaltung ist dabei, ein Umsetzungskonzept
auszuarbeiten, das 2014 den zuständigen Gremien des
Rates vorgestellt wird und nach politischer
Meinungsbildung anschließend als Grundlage für die
Verhandlungen mit betroffenen Vereinen dienen kann.
Seite 13
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 057
Kurzbeschreibung
Privatisierung der Märkte
zuständig
Erledigungsvermerk
Status
Bemerkung
Amt 32
Beschreibung:
Die Stadt ist Veranstalter der jährlichen Märke
Frühjahrsmarkt, Martinsmarkt und Kirmes Kernstadt.
Hierbei handelt es sich nicht um Pflichtaufgaben der
Stadt. Durch eine Verlagerung der Veranstaltungen
auf gewerbliche bzw. vereinsmäßige Gruppierungen
werden Personalkosten in der Verwaltung eingespart.
Die nach Ortsrecht zu erhebenden Standgebühren
bzw. Sondernutzungsgebühren bleiben erhalten. Es
soll eine Reduzierung auf die ordnungsbehördlich
erforderlichen Tätigkeiten erfolgen.
M 058
M 059
M 060
Abstimmung Veranstaltungskalender
Beschreibung:
Einladung zum Vereinsgespräch via Mail anstelle des
bisherigen Postversandes.
Erhöhung Provisionen
Erhöhung des Reisekostenbeitrages der Teilnehmer
auf 75 € bei Treffen in Ashford und Fougères
Amt 40
Amt 40
Amt 40
grün
grün
umgesetzt
Seite 14
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 061
Kurzbeschreibung
Anhebung Grundsteuer B
zuständig
Erledigungsvermerk
Status
Amt 10
Hebesatzsatzung am
27.03.2012 beschlossen (s.
RD 748-IX bis Z-1).
Entsprechende Bescheide
wurden am 25.04.2012
versandt.
Für die Haushaltsjahre 2013
– 2015 ist per
Hebesatzsatzung vom
03.06.2013 eine weitere
Anhebung auf 490 v. H.
beschlossen worden. Der
Mehrertrag ist im Haushalt
2013 ff. berücksichtigt.
grün
In der Planung bis zum Jahr 2023 sind drei weitere
Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2016, 2019 und
2022 berücksichtigt. Ob diese wie geplant erfolgen
müssen, ist von der weiteren finanzwirtschaftlichen
Entwicklung und den übrigen
Konsolidierungsmaßnahmen abhängig.
grün
Ist ab dem Jahr 2017 eingeplant. Die entsprechenden
personellen Ressourcen sind vorlaufend ab dem Jahr
2015 bereitzustellen.
Beschreibung:
Die Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer
B) soll von bisher 400 % auf 420 % ab 01.01.2012
angehoben werden. Der fiktive Hebesatz für die
Grundsteuer B liegt in NRW bei 413 %. Ein höherer
Hebesatz führt zu einer realen Ertragsteigerung,
ohne dass sich diese nachteilig auf den Finanzausgleich oder die Bemessungsgrundlage für
die Kreisumlage auswirkt.
M 062
Einführung sog. Regensteuer
Beschreibung:
Die Stadt Bad Münstereifel kann gem. § 92 LWG
NRW den ihr aus der Unterhaltung der Gewässer
zweiter Ordnung und der sonstigen Gewässer
entstehenden Aufwand zur Erhaltung und zur
Erreichung eines ordnungsmäßigen Zustandes für
den Wasserabfluss sowie die von ihr an
Wasserverbände abzuführenden Beträge innerhalb
des Gemeindegebiets als Gebühren nach den §§ 6
und 7 des KAG NRW erheben. Unter
Berücksichtigung der verwaltungsmäßigen
Vorarbeiten kann diese Abgabe ab dem 01.01.2017
erhoben werden. Bis zum Jahr 1994 wurde diese
Abgabe bereits erhoben und führte seinerzeit zu
jährlichen Einnahmen von über 400.000 DM.
Amt 10
Bemerkung
Seite 15
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 062a
Kurzbeschreibung
Einführung Fremdenverkehrsbeitrag
Beschreibung:
Gem. § 11 Abs. 5 u. 6 KAG NRW kann eine
Gemeinde, die nach dem Kurortegesetz ganz oder
teilweise als Kurort anerkannt ist, für die
Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung,
Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu
Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten
Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem
Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen
Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Der
Fremdenverkehrsbeitrag wird von den Personen und
den Unternehmen erhoben, denen durch den
Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar
besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche
Personen und Unternehmen, die, ohne in der
Gemeinde ihre Wohnung oder ihren Betriebssitz zu
haben, vorübergehend in der Gemeinde erwerbstätig
sind. Unter Berücksichtigung der verwaltungsmäßigen Vorarbeiten kann der Fremdenverkehrsbeitrag frühestens ab dem 01.01.2014 erhoben
werden.
zuständig
Amt 40
Erledigungsvermerk
Status
rot
Bemerkung
Die Aufgabe kann erst mit Dienstbeginn von Herrn
Linnertz nach seiner Prüfung ab dem 27.08.13
begonnen werden. Zudem bedarf es im Vorfeld eines
Satzungsentwurfes und einer entsprechenden
Tarifregelung einiger politischer Vorberatung. Insofern
ist derzeit fraglich, ob schon im Jahr 2014 der
veranschlagte Ertrag erwirtschaftet werden kann. Aus
Gründen der bei der Haushaltsveranschlagung zu
beachtenden kaufmännischen Vorsicht, wird der
bisherige Ansatz im Haushaltsentwurf 2014 daher für
das Jahr 2014 halbiert.
Seite 16
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 063
Kurzbeschreibung
Anhebung der Gewerbesteuer
zuständig
Amt 10
Beschreibung:
Die Gewerbesteuer soll von bisher 413 % auf 415 %
ab 01.01.2012 angehoben werden. Die steigende
Gewerbesteuerumlage und Beteiligung Fonds dt.
Einheit ist jedoch abzuziehen.
M 063a
Anhebung Konsolidierungsbeitrag Beteiligungen
Amt 10
Erledigungsvermerk
Hebesatzsatzung am
27.03.2012 beschlossen (s.
RD 748-IX bis Z-1).
Entsprechende Bescheide
wurden am 23.04.2012
versandt.
Status
grün
Bemerkung
In der Planung bis zum Jahr 2023 sind drei weitere
Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2016, 2019 und
2022 berücksichtigt. Ob diese wie geplant erfolgen
müssen, ist von der weiteren finanzwirtschaftlichen
Entwicklung und den übrigen
Konsolidierungsmaßnahmen abhängig.
Für die Haushaltsjahre 2013
– 2015 ist per
Hebesatzsatzung vom
03.06.2013 eine weitere
Anhebung auf 465 v. H.
beschlossen worden. Der
Mehrertrag ist im Haushalt
2013 ff. berücksichtigt.
am 28.05.13 vom Rat
beschlossen
Beschreibung:
Gem. § § 109 GO NRW sollen die Unternehmen
einen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen.
Dieser orientiert sich zunächst am Jahresgewinn der
Unternehmen, soll aber mindestens einer
marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals
entsprechen. Vor diesem Hintergrund und der
Tatsache, dass auch die Unternehmen bei der
Haushaltskonsolidierung ihren Beitrag leisten
müssen, werden die entsprechenden Erhöhungen
vorgesehen. Mit den Erhöhungen bleibt die Stadt
noch wesentlich hinter den Möglichkeiten zurück, die
die GPA NRW im Rahmen der überörtlichen Prüfung
2011 aufgezeigt hat.
Seite 17
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
Kurzbeschreibung
zuständig
Erledigungsvermerk
M 064a
Anhebung der Vergnügungssteuer in Spielhallen
Amt 10
M 064b
Beschreibung:
Die Steuer beträgt derzeit je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei Apparaten
mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielerergebnisses. Künftig soll dies auf 14 v.H. angehoben
werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird
für die nächste Sitzungsstaffel vorbereitet. Bei der
Anhebung des Vomhundertsatzes geht die
Verwaltung angesichts der Struktur der
Steuerschuldner davon aus, dass damit eine
Verdrängung stattfindet und im Ergebnis dieser
Ertrag kurzfristig gegen Null tendieren wird. Daher ist
dies in der Planung zu berücksichtigen.
Anhebung der Zweitwohnungssteuer
4. Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung
am 03.07.2012 beschlossen
(s. RD 804-IX).
Amt 10
4. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung
der Zweitwohnungssteuer
am 03.07.2012 beschlossen
(s. RD 806-IX).
Beschreibung:
Die Steuer beträgt derzeit jährlich zehn v. H. des
Mietwertes. Künftig soll dies auf zwölf v. H. angehoben werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird für die nächste Sitzungsstaffel
vorbereitet. Bei der Anhebung des Vomhundertsatzes geht die Verwaltung von einer Beschleunigung
des festzustellenden Trends aus, dass damit eine
Aufgabe von Zweitwohnungen ohne gleichzeitige
Anmeldung von Erstwohnsitzen einhergeht.
Kurzfristig wird ein Ertraganstieg angenommen, weil
eine Aufgabe der Zweitwohnungen mit Zeitverzug
erfolgen wird. Im Ergebnis wird dieser Ertrag jedoch
abnehmen.
Status
Bemerkung
Seite 18
Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen
MaßnahmeNr.
M 065
M 066
Kurzbeschreibung
Reduzierung von Zinsaufwendungen
zuständig
Amt 10
Beschreibung:
Veräußerungserlöse von Anlagevermögen ist konsequent zur Schuldentilgung einzusetzen. Hier-durch
verringert sich dauerhaft die Zinsbelastung.
Gewinnabführung aus Verpachtung Flächen für
Amt 60 / Fb
Windkraftanlagen
Erledigungsvermerk
Status
grün
rot
Beschreibung:
Diese Erschließung von Einnahmen geht u. a. auch
auf einen Bürgervorschlag im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2011 zurück. Die Festlegung
des/der Standorte ist politisch noch zu beschließen.
Ziel sollte ab dem Jahr 2014 eine entsprechende
Verpachtung sein. Der zur Konsolidierung des städt.
Haushaltes eingetragene Betrag ist im Rahmen des
Verfahrensfortganges zu konkretisieren.
M 067
Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen
investiven Bereich
Amt 10
Bemerkung
Eine Gewinnabführung ist im Wirtschaftsplan 2014
vorgesehen, obwohl bisher weder eine entsprechende
Fläche ausgewählt noch entsprechende planerische
Grundlagen geschaffen wurden. Folglich hat es auch
noch keine Kontaktaufnahme zu möglichen Pächtern
gegeben.
Um hier Planungssicherheit zu bekommen, ist die
Thematik im Jahr 2014 einer Lösung zuzuführen.
grün
Beschreibung:
Nach der derzeitigen Erlasslage [Anm.: Stand 2012]
dürfte in Höhe von 1/3 der ordentlichen Tilgung eine
Kreditaufnahme erfolgen. Gemessen an der
derzeitigen Tilgungsleistung wäre dies ein
Kreditbetrag von jähr-lich rd. 120.000 €, Tendenz um
rd. 6.000 € jährlich abnehmend. Auf die Aufnahme
von Krediten wird verzichtet.
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