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Beschlussvorlage (Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen zum 31.08.2013)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12

Inhalt der Datei

Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 001 Kurzbeschreibung Reduzierung Personalkörper zuständig Erledigungsvermerk Status Bemerkung Amt 10 grün Aktuell kann darauf hingewiesen werden, dass eine Verrentung, die bisher für das Jahr 2016 mit einem jährlichen Einsparpotenzial von rd. 40.000 € eingeplant war, bereits in 2012 erfolgte. Der Stel-lenanteil konnte für diese Aufgabenerfüllung von 1,0 auf 0,4 gesenkt werden und die Nachfolge erfolgte mit vorhandenem Personal im Wege organisatorischer Umverteilungen. Die Ist-Personalaufwendungen des Jahres 2012 wurden gegenüber dem Jahr 2011 um weitere rd. 211 T€ auf rd. 5,97 Mio. € reduziert. Auch unter Berücksichtigung der Besoldungsanpassung 2013 ist planerisch für 2013 eine weitere Reduzierung von rd. 20 T€ berücksichtigt. Gegenüber dem Stellenplan 2012 konnte der Stellenplan 2013 um insgesamt 5,96 Stellen reduziert werden. Amt 10 grün Aktuell stellt sich die Notwendigkeit zur Verbesserung der technischen Unterstützung der Verwaltungsarbeit (Stichworte: Dokumentenmanagementsystem, Wissensmanagement), um absehbare Personalfluktuation kompensieren zu können. Parallel dazu ist in den Bereichen, wo sich Partner finden, die interkommunale Zusammenarbeit auszubauen. Personalneueinstellungen zeichnen sich in Form von zwei Auszubildenden für den Beruf Verwaltungsfachangestellte im Jahr 2014 und einen InspektoranwärterIn im Jahr 2015 ab. Beschreibung: Altersbedingte Personalabgänge sind zur sozialverträglichen Reduzierung des Personalkörpers zu nutzen. Leistungsstandards und Aufgaben sind zu reduzieren. Gleichzeitig ist die interkommunale Zusammenarbeit zu intensivieren. M 002 Besorgung externer Dienstleistung Beschreibung: Durch den altersbedingten Abbau von Personal werden die von diesem erfüllten Aufgaben im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit oder durch Private in Teilen zu erledigen sein. Ggf. wird es in Einzelfällen auch zu Personalneueinstellungen kommen müssen. Seite 1 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. zuständig Erledigungsvermerk S M 004 Beschreibung: Gem. § 9 der Hauptsatzung ist die Anzahl der Fraktionssitzungen, für die Sitzungsgeld und Fahrtkosten gezahlt werden, bei Stadtverordneten auf 30 Sitzungen im Jahr beschränkt. Dies wird auf 25 Fraktionssitzungen reduziert. Reduzierung Rats-/Ausschussmitglieder Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wurde am 13.11.2012 beschlossen (s. RD 865-IX bis Z-1) S M 005 Beschreibung: Entsprechend einem Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 soll mit der nächsten Wahlperiode ein Wahlbezirk wegfallen. Damit geht eine Reduzierung der Ratsmitglieder einher. Gleichzeitig soll dann die Mitgliederzahl in Fachausschüssen einheitlich auf 15 festgelegt werden. Reduzierung der Mitgliederzahl der Fachausschüsse Eine entsprechende Reduzierungssatzung wurde vom Rat am 02.10.2012 beschlossen (s. RD 908-IX). M 003 Kurzbeschreibung Verringerung entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen Status Bemerkung grün Realisierung ab dem Jahr 2015 möglich S grün Realisierung ab dem Jahr 2015 möglich S rot Beschreibung: Dem künftigen Rat wird empfohlen, die Höchstmitgliederzahl der Fachausschüsse auf maximal 15 zu reduzieren. M 006 Verdienstausfall durch Veränderung Sitzungsbeginn Beschreibung: Der Sitzungsbeginn wird generell auf 18.00 Uhr festgelegt. Da hiervon bisher nur der Schulausschuss abgewichen ist, ist die Einsparung auch nur auf den veränderten Sitzungsbeginn dieses Ausschusses zu beziehen. Der Ausschussvorsitzende des Schulausschusses hat sich dem Mehrheitsbeschluss des Rates, den Sitzungebeginn auf 18.00 Uhr festzusetzen, nicht angeschlossen. Da das Recht, den Sitzungebeginn festzusetzen laut GO beim Vorsitzenden liegt, gibt es für die Verwaltung keine weitere Handlungsmöglichkeit. Der Konsolidierungsvorschlag kann daher nicht umgesetzt werden. Seite 2 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. Kurzbeschreibung zuständig Erledigungsvermerk M 007 gesetzliche Unfallversicherung für Mandatsträger S M 008 Beschreibung: Gleichzeitig mit der Reduzierung der Mandatsträger kann auch die diesbezügliche gesetzliche Unfallversicherung angepasst werden. Leasingintervall des Dienstwagens S Der Leasingvertrag ab November 2012 weist keine separaten Anmelde- und Überführungsgebühren mehr aus. Somit ist der EinJahresleasingvertrag günstiger, da keine Inspektion fällig wird. Der Konsolidierungsvorschlag kann daher aufgehoben werden, weil er von anderen Voraussetzungen ausging. S umgesetzt Beschreibung: Das Leasingintervall des Dienstwagens wird von 1 Jahr auf 2 Jahre festgelegt. Die Anmelde- und Überführungsgebühren fallen in jedem zweiten Jahr weg, jedoch wird eine Inspektion erforderlich sein. M 009 - M 011 Veröffentlichungen im Amtsblatt Status grün Bemerkung Realisierung ab dem Jahr 2015 möglich Beschreibung: Die Seite der Selbsthilfegruppen, die bisher einmal im Monat veröffentlicht wurde, wird nicht mehr in diesem Umfang veröffentlicht. Auf der Notdienstseite wird ein Verweis auf die städt. Homepage aufgenommen sowie die Telefonnummer der Infostelle des Ratshauses, die Auskünfte und Ansprechpartner nennen kann. Grundsätzlich werden Amtsblatttexte nur noch einmal und nicht mehrmals veröffentlicht. Die Angebote der Familienzentren erscheinen nicht mehr wöchentlich sondern zweiwöchentlich. Seite 3 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 012 M 013 M 014 Kurzbeschreibung Personalnebenkosten Beschreibung: Wegfall Kosten für Untersuchungen beim Amtsarzt, die Ausgleichsabgabe für die Beschäftigung von Schwerbehinderten nach dem SGB IX und Kosten für Geschenke anlässlich von Dienstjubiläen und Verabschiedungen an. Da z. B. Einstellungsuntersuchungen beim Amtsarzt rückläufig sind, kann hier eine Anpassung vorgenommen werden. Anpassung Öffnungszeiten Infostelle an Servicezeit d. Verwaltung Beschreibung: Durch die beabsichtigte Maßnahmen könnten 9 Wochenstunden an Arbeitskraft in andere Bereiche der Verwaltung verlagert werden. Vor Umsetzung der Maßnahme wären noch diverse organisatorische Abläufe anzupassen. Optimierung der Raumkosten und sächl. Verwaltungskosten Beschreibung: Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Raumkapazität und sächliche Ausstattung benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. zuständig Status Bemerkung Amt 10 grün Ab 01.08.12 ist durch eine personelle Veränderung in der Infostelle im ersten Schritt eine Reduzierung um 1,5 Wochenstunden erfolgt. Eine weitere Reduzierung wird erfolgen, sobald die personellen Rahmenbedingungen spätestens 09/2018 - dies zulassen. Amt 10 gelb Dies ist eine Daueraufgabe. Für die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems, mit dessen Hilfe bei einer konservativen Schätzung rd. 100.000 € p.a. Personal- und Sachaufwand reduziert werden kann, ist für 2013 ein entsprechender Haushaltsansatz gebildet worden, der vom Rat am 28.05.2013 gesperrt wurde. Auf Basis einer Informationsveranstaltung, die für den 23.09.13 terminiert ist, soll die Sperre im HFA am 08.10.13 aufgehoben werden. Daran schließen sich die weiteren Schritte an, sodass im 4. Quartal 2013 die schrittweise Umsetzung beginnen kann. Amt 10 Erledigungsvermerk umgesetzt Seite 4 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 015 Kurzbeschreibung Optimierung der techn. Ausstattung zuständig Erledigungsvermerk Amt 10 Beschreibung: Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung werden auch weniger Hardwarekomponenten benötigt. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf steigend. Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Personaleinsatz für die Betreuung der Anwender und der Technik als auch die Leistungsabnahme bei der KDVZ bereits heute auf ein Mindestmaß reduziert sind. Gleiches gilt für die übrige bei diesem Produkt veranschlagte Technik (Kopierer, Drucker, Telefon). Eine Reduzierung in diesen Bereichen kann daher nur sukzessive erfolgen, um eine ordnungsgemäße Verwaltungsarbeit nicht zu gefährden. M 016 Erhöhung Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen Amt 10 umgesetzt Amt 10 umgesetzt Status Bemerkung grün Dies ist eine Daueraufgabe. Der Gerätebestand wird im Rahmen von Leasinggeschäften bestückt. Im Rahmen der nächsten Beschaffung, die für 2014 vorgesehen ist, wird dem verringerten Personalbestand bereits Rechnung getragen. Im Übrigen wird derzeit geprüft, inwiefern durch die Verlagerung von Servern zur KDVZ die Ausfallsicherheit erhöht und damit die Betriebsfähigkeit der Verwaltung verbessert werden können. Die erforderlichen Maßnahmen zielen auch darauf ab, den hiesigen Personalbestand im IT-Bereich nicht aufstocken zu müssen. Beschreibung: Die Erhöhung der Selbstbeteiligung bei Kaskoversicherungen von 150 € oder 300 € auf einheitlich 500 € führt zu einer Einsparung bei den jeweiligen Versicherungsprämien. Die Erhöhung ist vor dem Hintergrund der Häufigkeit und Höhe vorangegangener Kaskoschäden vertretbar. M 017 gesetzliche Unfallversicherung für Mitarbeiter Beschreibung: Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung sinkt auch der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Anpassung erfolgt parallel zum Ausscheiden von Personal. Der entsprechende Konsolidierungsbeitrag ist daher im Zeitverlauf stei-gend. Seite 5 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. Kurzbeschreibung zuständig Erledigungsvermerk Status Bemerkung M 018 M 021 Privatisierung Reinigung Straßenabläufe Durchführung Wahlen SW 32 Amt 32 umgesetzt umgesetzt M 022 Beschreibung: Die Durchführung von Wahlen erfolgt in der Regel als Pflichtaufgabe. Lediglich Kommunalwahlen stellen eine reine Selbstverwaltungsaufgabe dar. Dennoch liegt die Organisation aller Wahlen bei der Gemeinde, wodurch auch die Anzahl der Stimmbezirke von der Gemeinde bestimmt wird. Derzeit ist abzusehen, dass sich das Wählerver-halten von der Urnenwahl zur Briefwahl verändert. Hierdurch können Stimmbezirke reduziert werden und längerfristig Mittel eingespart werden. Erhöhung der Sondernnutzungsgebühren Amt 32 grün Eine Anpassung ist für das Jahr 2015 vorgesehen Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich Beschreibung: Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. M 023 M 024 Schulbudget Grundschulen Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. [Hauptschule] Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. Seite 6 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. Kurzbeschreibung zuständig M 025 Schuldbudget Hauptschule Amt 40 M 026 Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. Wegfall Erstattung Aufwand Adenau Amt 40 Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. [Realschule] Status Bemerkung gelb Reduzierung ab 2014 möglich Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich Beschreibung: Minderertrag; Der Wunsch zur Auflösung oder Kündigung der ö.-r. Vereinbarung wurde seitens der Verbandsgemeinde Adenau schriftlich mitgeteilt. M 027 Erledigungsvermerk Ein entsprechender Ratsbeschluss ist am 11.12.2012 einstimmig gefasst worden. Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 028 Schuldbudget Realschule Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. Seite 7 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 029 Kurzbeschreibung zuständig Erledigungsvermerk Status Bemerkung Beschaffung von (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. [SMG] Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. M 030 Schuldbudget SMG Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich M 031 Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduziert sich der Bedarf an (geringwertigen) Wirtschaftsgütern, die der Abschreibung unterliegen. Kosten der Schülerbeförderung Amt 40 gelb M 032 Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schüler- und Klassenstärken reduzieren sich Beförderungskosten, die aus dem Buseinsatz oder Fahrkartenkauf entstehen. gesetzliche Unfallversicherung für Schüler Im ersten Halbjahr 2013 ist die ursprünglich geplante Aufwandsreduzierung nicht realisierbar, weil die RVK ihre Preise um rd. 4,3 % erhöht. Spürbare Aufwandminderungen ergeben sich allerdings nach Wegfall einer Jahrgangsstufe am St. Michael Gymnasium ab dem Schuljahr 2013/2014. Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich M 033 Beschreibung: Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und geringeren Schülerzahlen reduziert sich der Beitrag zur gesetzli-chen Unfallversicherung. Telefonkosten Museen Amt 40 umgesetzt Beschreibung: Mit dem Förderverein ist die Übernahme der Telefonkosten noch zu verhandeln. Seite 8 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 034 Kurzbeschreibung Umstellung des VHS-Betriebes zuständig Erledigungsvermerk Status Bemerkung Amt 40 grün Ergebnisverschlechterung nach Übertragung auf Kreis zu erwarten Amt 40 gelb Reduzierung ab 2014 möglich Amt 40 rot Beschreibung: Minderertrag von 3.000 € und Mehraufwand für Kreisumlage rd. 27.000 €; Aufgrund entsprechender Zielvereinbarungen zwischen Kreis und Stadt Euskirchen sollte es 2014 zu einer Vereinigung der beiden Volkshochschulen kommen. Mit der zu erwartenden Kündigung der ö.-r. Vereinbarung durch die Stadt Euskirchen erlischt der Erstattungsanspruch der Stadt Bad Münstereifel und das Produkt Volkshochschule wird auch für die Stadt Bad Münstereifel Gegenstand der Kreisumlage. Insofern ist hier die zu erwartende Verschlechterung für den städt. Haushalt netto berücksichtigt. M 036 Erstattung von Betriebskosten an freie Träger Beschreibung: Die Höhe der Erstattung ist z. Zt. abhängig von Kinderzahl und Betreuungsbedarf. Aufgrund des demographischen Wandels zeichnet sich eine Aufwandreduzierung ab, der angegebene Wert kann folglich nur als Anhaltspunkt verstanden werden. M 038 Aufgabe / Schließung von Spielplätzen Beschreibung: Das Überangebot an städtischen Kinderspielplätzen ist abzubauen. Aufgrund der Beschlusslage bestimmt nicht die Stadt sondern das ehrenamtliche Engagement aus der Bürgerschaft über die Fortexistenz eines Spielplatzes. Weiterhin beinhaltet die Beschlusslage, das eine Aufwandreduzierung bei Fortbestand des Spielplatzes ausgeschlossen ist. Die Aufwandminderung durch den beschlossenen Rückbau der Spielplätze Iversheim-Euskirchener Straße, Berresheim, Scheuerheck und Willerscheid ist derzeit noch nicht bezifferbar. Seite 9 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 039 Kurzbeschreibung Verzicht auf die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen zuständig Erledigungsvermerk Amt 40 umgesetzt Amt 40 Amt 40 umgesetzt Status M 041 M 042 Beschreibung: Die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen ist keine städtische Pflichtaufgabe. Insofern kann dieses freiwillige Angebot eingestellt werden. Bereits im Rahmen der im Jahr 2010 durchge-führten Produktkritik wurde das Produkt dem Grunde nach für entbehrlich eingestuft (vgl. Anlage 3 zu RD 387IX/Z-2). Reduzierung Ankauf von Wanderkarten Verzicht auf Ankauf von Verkaufsartikeln für den EifelShop Erhöhung Aufkommen Kurtaxe Erhebung von Hallenentgelten M 042a Beschreibung: Einführung von Hallenentgelten für die sportliche Inanspruchnahme der von der Stadt betriebenen Sport- und Mehrzweckhallen. Energieeinsparung HGH und MZH Houverath Amt 23 gelb M 045 Beschreibung: Durch die Umstellung auf LED-Technik in der HeinzGerlach Halle und Sport- und Mehrzweckhalle Houverath reduzieren sich die jährlichen Bewirtschaftungskosten. Energieeinsparung Amt 23 gelb M 040 M 040a Beschreibung: Durch die Modernisierung der Lüftungsanlage einschl. einer Wärmerückgewinnung und den Ein-bau eines Blockheizkraftwerkes sowie den Einbau einer Gaskesselanlage mit Brennwerttechnik, redu-zieren sich die jährlichen Energiekosten. Amt 40 Amt 23 Bemerkung rot Die 3. Satzung zur Änderung der Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen wurde am 03.07.2012 beschlossen (s. RD 803-IX). rot gelb Die erstmalige Erhebung von Hallengebühren hat im Winterhalbjahr 2012/2013 zu einem Ertrag von insgesamt 4.305,00 € geführt. Auf die Mimi-RennoHalle entfallen 2.900,00 €, auf die Sporthalle im St. Michael Gymnasium 875,00 € und auf die Gymnastikhalle Grundschule 530,00 €. Erfahrungsbericht in 2015 erstatten, ob Prognose in 2014 eingetreten ist Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine Aussage über die präzise Höhe der erzielten Energieeinsparung noch nicht möglich. Besondere Rahmenbedingungen ergeben sich durch eine Spitzenlast orientierte Berechnung des Gasverbrauchs als Energiequelle auch für das BHKW. Seite 10 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. Kurzbeschreibung zuständig Erledigungsvermerk am 28.05.13 vom Rat beschlossen am 28.05.13 vom Rat beschlossen Die 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzun g der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 wurde vom Rat am 19.03.2013 einstimmig beschlossen. M 045a Erhöhung Benutzungsentgelte eifelbad Amt 23 M 045b Erhöhung Benutzungsentgelte Wohnmobilpark Amt 23 M 046 Erhebung von Verwaltungsgebühren für Straßenaufbrüche SW 32 M 047 Beschreibung: In die Änderung der Verwaltungsgebührensatzung ist eine entsprechende Pauschbetragsregelung einzuarbeiten, die gleichzeitig den bisherigen Verwaltungsaufwand bei der Gebührenberechnung reduziert. Wartung Straßenbeleuchtung SW 31 M 048 Beschreibung: Im Jahr 2013 werden die bestehenden Wartungsverträge überprüft und die Leistungsanforderungen angepasst. Winterdienst nach Prioritätenfestlegung SW 32 Status Bemerkung Ausschreibung und Vergabe erfolgt (vgl. RD 1087-IX/Z-1) grün Beschreibung: Der dem Winterdienst zugrunde zu legende Dringlichkeitsplan wurde kritisch überprüft. Danach kommt Gefällstrecken eine stärkere Bedeutung zu, als Anliegerwohnstraßen. Vor diesem Hintergrund sind bisher vom städt. Bauhof bzw. einem Vertragsunternehmen geräumte Straßen herabgestuft worden bzw. deren Räumung sollte den Anliegern übertragen werden. Ein Konsolidierungseffekt kann derzeit noch nicht beziffert werden. Seite 11 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 049 Kurzbeschreibung Steigerung der Parkgebühreneinnahmen zuständig Erledigungsvermerk Status Bemerkung Amt 32 grün Ertragsteigerung hängt letztlich von der Eröffnung des City-Outlets ab. Ab dem 2. Quartal 2014 kann hier eine genauere Prognose gestellt werden. grün Eine Anpassung ist für das Jahr 2015 vorgesehen, könnte aber auch nach 2014 vorgezogen werden. Beschreibung: Mit Umsetzung des City Outlets ist mit einer besseren Auslastung der Parkplatzflächen zu rechnen. M 050 Erhöhung der Parkgebühren Amt 32 M 051 Beschreibung: Turnunsgemäß sind die Gebührensätze für die Parkgebühren zu überprüfen und per Satzungsänderung anzupassen. Ein Vergleich mit anderen Kommunen und eine Abstimmung im Kontext des City-Outlets hat zu erfolgen. Reduzierung des Pflegestandards SW 32 Hier wurde in 2012 schon konsequent mit der Reduzierung des Pflegestandards begonnen. Der Jahresaufwand konnte um ca. 40 % (ca. 400 Personalstunden, ohne Fahrzeuge) reduziert werden. Durch eine angepasste Leistungsreduzierung sollen weitere Spareffekte generiert werden. Beschreibung: Die Anzahl der Rasenschnitte wird um 20% reduziert. M 052 landwirtschaftl. Nutzung des Schleidparks SW 32 M 053 Beschreibung: Der obere Schleidpark wird seit 2011 als Nutzwiese für die Stadt kostenlos gepflegt. Unterhaltung MTB-Wege Amt 40 umgesetzt gelb Seite 12 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 054 Kurzbeschreibung zuständig Verlagerung FriedWald-Zuständigkeit in Forstbetrieb Amt 10 Beschreibung: Nach Klärung mit dem Finanzamt Euskirchen hat eine Zusammenführung der FriedWald-Aufgaben mit dem Forstbetrieb für diesen keine nachteiligen steuerlichen Auswirkungen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass es vielfältige Berührungspunkte zwischen diesen beiden Aufgaben gibt, kann der mit der Abstimmung verbundene personelle und verwaltungsmäßige Abstimmungsaufwand künftig entfallen. M 055 Umorganisation der Aufgabe Wirtschaftsförderung unter Wegfall des haushaltsmäßigen Produktes Erledigungsvermerk Status Bemerkung Die Verlagerung in den Forstbetrieb ab dem 01.01.2013 wurde am 02.10.2012 beschlossen (s. RD 662-IX). Amt 10 grün Amt 40 / Amt 23 rot Beschreibung: Es handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der Stadt Bad Münstereifel. Das Kerngeschäft, nämlich die Förderung der Neuansiedlung und insbesondere die Bestandespflege, könnte über das Produkt 10 521 1, Bauordnung mit abgedeckt werden. Mit Eintritt des derzeitigen Wirtschaftsförderers in den Ruhestand, wird das Produkt ersatzlos gestrichen. Der monetär wirksame Konsolidierungsbeitrag ist in M001 enthalten. M 056 Aufgabe Dorfgemeinschaftshäuser Beschreibung: Ein Konsolidierungsbeitrag wird verwaltungsseitig gesehen. Dies erfordert jedoch entsprechende Ratsbeschlüsse, um Objekte z. B. ins Eigentum von Vereinen zu übertragen oder über anders gestaltete Nutzungsverträge kostendeckende Einnahmen zu erzielen. Die Verwaltung ist dabei, ein Umsetzungskonzept auszuarbeiten, das 2014 den zuständigen Gremien des Rates vorgestellt wird und nach politischer Meinungsbildung anschließend als Grundlage für die Verhandlungen mit betroffenen Vereinen dienen kann. Seite 13 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 057 Kurzbeschreibung Privatisierung der Märkte zuständig Erledigungsvermerk Status Bemerkung Amt 32 Beschreibung: Die Stadt ist Veranstalter der jährlichen Märke Frühjahrsmarkt, Martinsmarkt und Kirmes Kernstadt. Hierbei handelt es sich nicht um Pflichtaufgaben der Stadt. Durch eine Verlagerung der Veranstaltungen auf gewerbliche bzw. vereinsmäßige Gruppierungen werden Personalkosten in der Verwaltung eingespart. Die nach Ortsrecht zu erhebenden Standgebühren bzw. Sondernutzungsgebühren bleiben erhalten. Es soll eine Reduzierung auf die ordnungsbehördlich erforderlichen Tätigkeiten erfolgen. M 058 M 059 M 060 Abstimmung Veranstaltungskalender Beschreibung: Einladung zum Vereinsgespräch via Mail anstelle des bisherigen Postversandes. Erhöhung Provisionen Erhöhung des Reisekostenbeitrages der Teilnehmer auf 75 € bei Treffen in Ashford und Fougères Amt 40 Amt 40 Amt 40 grün grün umgesetzt Seite 14 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 061 Kurzbeschreibung Anhebung Grundsteuer B zuständig Erledigungsvermerk Status Amt 10 Hebesatzsatzung am 27.03.2012 beschlossen (s. RD 748-IX bis Z-1). Entsprechende Bescheide wurden am 25.04.2012 versandt. Für die Haushaltsjahre 2013 – 2015 ist per Hebesatzsatzung vom 03.06.2013 eine weitere Anhebung auf 490 v. H. beschlossen worden. Der Mehrertrag ist im Haushalt 2013 ff. berücksichtigt. grün In der Planung bis zum Jahr 2023 sind drei weitere Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2016, 2019 und 2022 berücksichtigt. Ob diese wie geplant erfolgen müssen, ist von der weiteren finanzwirtschaftlichen Entwicklung und den übrigen Konsolidierungsmaßnahmen abhängig. grün Ist ab dem Jahr 2017 eingeplant. Die entsprechenden personellen Ressourcen sind vorlaufend ab dem Jahr 2015 bereitzustellen. Beschreibung: Die Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) soll von bisher 400 % auf 420 % ab 01.01.2012 angehoben werden. Der fiktive Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in NRW bei 413 %. Ein höherer Hebesatz führt zu einer realen Ertragsteigerung, ohne dass sich diese nachteilig auf den Finanzausgleich oder die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage auswirkt. M 062 Einführung sog. Regensteuer Beschreibung: Die Stadt Bad Münstereifel kann gem. § 92 LWG NRW den ihr aus der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung und der sonstigen Gewässer entstehenden Aufwand zur Erhaltung und zur Erreichung eines ordnungsmäßigen Zustandes für den Wasserabfluss sowie die von ihr an Wasserverbände abzuführenden Beträge innerhalb des Gemeindegebiets als Gebühren nach den §§ 6 und 7 des KAG NRW erheben. Unter Berücksichtigung der verwaltungsmäßigen Vorarbeiten kann diese Abgabe ab dem 01.01.2017 erhoben werden. Bis zum Jahr 1994 wurde diese Abgabe bereits erhoben und führte seinerzeit zu jährlichen Einnahmen von über 400.000 DM. Amt 10 Bemerkung Seite 15 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 062a Kurzbeschreibung Einführung Fremdenverkehrsbeitrag Beschreibung: Gem. § 11 Abs. 5 u. 6 KAG NRW kann eine Gemeinde, die nach dem Kurortegesetz ganz oder teilweise als Kurort anerkannt ist, für die Fremdenverkehrswerbung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von den Personen und den Unternehmen erhoben, denen durch den Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Die Beitragspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen und Unternehmen, die, ohne in der Gemeinde ihre Wohnung oder ihren Betriebssitz zu haben, vorübergehend in der Gemeinde erwerbstätig sind. Unter Berücksichtigung der verwaltungsmäßigen Vorarbeiten kann der Fremdenverkehrsbeitrag frühestens ab dem 01.01.2014 erhoben werden. zuständig Amt 40 Erledigungsvermerk Status rot Bemerkung Die Aufgabe kann erst mit Dienstbeginn von Herrn Linnertz nach seiner Prüfung ab dem 27.08.13 begonnen werden. Zudem bedarf es im Vorfeld eines Satzungsentwurfes und einer entsprechenden Tarifregelung einiger politischer Vorberatung. Insofern ist derzeit fraglich, ob schon im Jahr 2014 der veranschlagte Ertrag erwirtschaftet werden kann. Aus Gründen der bei der Haushaltsveranschlagung zu beachtenden kaufmännischen Vorsicht, wird der bisherige Ansatz im Haushaltsentwurf 2014 daher für das Jahr 2014 halbiert. Seite 16 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 063 Kurzbeschreibung Anhebung der Gewerbesteuer zuständig Amt 10 Beschreibung: Die Gewerbesteuer soll von bisher 413 % auf 415 % ab 01.01.2012 angehoben werden. Die steigende Gewerbesteuerumlage und Beteiligung Fonds dt. Einheit ist jedoch abzuziehen. M 063a Anhebung Konsolidierungsbeitrag Beteiligungen Amt 10 Erledigungsvermerk Hebesatzsatzung am 27.03.2012 beschlossen (s. RD 748-IX bis Z-1). Entsprechende Bescheide wurden am 23.04.2012 versandt. Status grün Bemerkung In der Planung bis zum Jahr 2023 sind drei weitere Hebesatzerhöhungen in den Jahren 2016, 2019 und 2022 berücksichtigt. Ob diese wie geplant erfolgen müssen, ist von der weiteren finanzwirtschaftlichen Entwicklung und den übrigen Konsolidierungsmaßnahmen abhängig. Für die Haushaltsjahre 2013 – 2015 ist per Hebesatzsatzung vom 03.06.2013 eine weitere Anhebung auf 465 v. H. beschlossen worden. Der Mehrertrag ist im Haushalt 2013 ff. berücksichtigt. am 28.05.13 vom Rat beschlossen Beschreibung: Gem. § § 109 GO NRW sollen die Unternehmen einen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen. Dieser orientiert sich zunächst am Jahresgewinn der Unternehmen, soll aber mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entsprechen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass auch die Unternehmen bei der Haushaltskonsolidierung ihren Beitrag leisten müssen, werden die entsprechenden Erhöhungen vorgesehen. Mit den Erhöhungen bleibt die Stadt noch wesentlich hinter den Möglichkeiten zurück, die die GPA NRW im Rahmen der überörtlichen Prüfung 2011 aufgezeigt hat. Seite 17 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. Kurzbeschreibung zuständig Erledigungsvermerk M 064a Anhebung der Vergnügungssteuer in Spielhallen Amt 10 M 064b Beschreibung: Die Steuer beträgt derzeit je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 10 v.H. des Einspielerergebnisses. Künftig soll dies auf 14 v.H. angehoben werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird für die nächste Sitzungsstaffel vorbereitet. Bei der Anhebung des Vomhundertsatzes geht die Verwaltung angesichts der Struktur der Steuerschuldner davon aus, dass damit eine Verdrängung stattfindet und im Ergebnis dieser Ertrag kurzfristig gegen Null tendieren wird. Daher ist dies in der Planung zu berücksichtigen. Anhebung der Zweitwohnungssteuer 4. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung am 03.07.2012 beschlossen (s. RD 804-IX). Amt 10 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer am 03.07.2012 beschlossen (s. RD 806-IX). Beschreibung: Die Steuer beträgt derzeit jährlich zehn v. H. des Mietwertes. Künftig soll dies auf zwölf v. H. angehoben werden. Eine entsprechende Änderungssatzung wird für die nächste Sitzungsstaffel vorbereitet. Bei der Anhebung des Vomhundertsatzes geht die Verwaltung von einer Beschleunigung des festzustellenden Trends aus, dass damit eine Aufgabe von Zweitwohnungen ohne gleichzeitige Anmeldung von Erstwohnsitzen einhergeht. Kurzfristig wird ein Ertraganstieg angenommen, weil eine Aufgabe der Zweitwohnungen mit Zeitverzug erfolgen wird. Im Ergebnis wird dieser Ertrag jedoch abnehmen. Status Bemerkung Seite 18 Umsetzungskontrolle HSK-Maßnahmen MaßnahmeNr. M 065 M 066 Kurzbeschreibung Reduzierung von Zinsaufwendungen zuständig Amt 10 Beschreibung: Veräußerungserlöse von Anlagevermögen ist konsequent zur Schuldentilgung einzusetzen. Hier-durch verringert sich dauerhaft die Zinsbelastung. Gewinnabführung aus Verpachtung Flächen für Amt 60 / Fb Windkraftanlagen Erledigungsvermerk Status grün rot Beschreibung: Diese Erschließung von Einnahmen geht u. a. auch auf einen Bürgervorschlag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 zurück. Die Festlegung des/der Standorte ist politisch noch zu beschließen. Ziel sollte ab dem Jahr 2014 eine entsprechende Verpachtung sein. Der zur Konsolidierung des städt. Haushaltes eingetragene Betrag ist im Rahmen des Verfahrensfortganges zu konkretisieren. M 067 Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich Amt 10 Bemerkung Eine Gewinnabführung ist im Wirtschaftsplan 2014 vorgesehen, obwohl bisher weder eine entsprechende Fläche ausgewählt noch entsprechende planerische Grundlagen geschaffen wurden. Folglich hat es auch noch keine Kontaktaufnahme zu möglichen Pächtern gegeben. Um hier Planungssicherheit zu bekommen, ist die Thematik im Jahr 2014 einer Lösung zuzuführen. grün Beschreibung: Nach der derzeitigen Erlasslage [Anm.: Stand 2012] dürfte in Höhe von 1/3 der ordentlichen Tilgung eine Kreditaufnahme erfolgen. Gemessen an der derzeitigen Tilgungsleistung wäre dies ein Kreditbetrag von jähr-lich rd. 120.000 €, Tendenz um rd. 6.000 € jährlich abnehmend. Auf die Aufnahme von Krediten wird verzichtet. Seite 19