Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
04.07.13, 15:06
Aktualisiert
04.07.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 312/2013
Az.: - 401 Lie -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 26.06.2013
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Rat
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
17.07.2013
zur Kenntnis
24.09.2013
zur Kenntnis
Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Im Rahmen der Vorlagen V 472/2011 und V 13/2012 wurde beschlossen, dass die Schenkung te
Peerdt komplett und dauerhaft zur Überlassung an das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe
(RAK) übertragen wird.
In den seitens der Verwaltung mit dem RAK geführten Vorverhandlungen war ausdrücklich
daraufhin gewiesen worden, dass durch die Überlassung der Sammlung die Eigentumsrechte der
Stadt Erftstadt an den Werken unberührt bleiben und ein entsprechender Depositalvertrag
abgeschlossen werden soll. Das RAK sicherte zu, dass alle Eigentums-, Urheber- und
Verwertungsrechte bei der Stadt Erftstadt bleiben. Zudem sollte die Verwahrung und Betreuung
des Nachlasses unentgeltlich erfolgen.
Zwischenzeitlich hat das RAK seine diesbezüglichen Zusagen zurückgezogen und bietet nunmehr
lediglich eine Übernahme der Sammlung unter der Vorraussetzung einer Eigentumsübertragung
oder gegen eine monatliche Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 150,- € an. Eine kostenfreie
Übernahme wird nur noch für einen kleinen Bestand an Schriftunterlagen und Fotografien
angeboten.
Da sich die Stadt Erftstadt seinerzeit im Rahmen des Schenkungsvertrages gegenüber Frau
Charlotte te Peerdt ausdrücklich dazu verpflichtet hat, die Werke nicht weiterzuveräußern und
Haushaltsmittel für die geforderte Aufbewahrungsgebühr nicht zur Verfügung stehen, muss von
der ursprünglich geplanten und vom Rat beschlossenen Überlassung der Kunstwerke an das RAK
Abstand genommen werden. Eine Teilung der Sammlung wird nicht befürwortet.
In Kürze wird ein Teil der Sammlung (Ölgemälde) aus den Räumlichkeiten des Stadthauses ins
Rathaus Liblar verlegt, da dort günstigere klimatischere Bedingungen als im Stadthaus herrschen.
Mittelfristig wird nach einen neuen Standort für die gesamte Sammlung gesucht. Wünschenswert
wäre hierbei ein Raum, in dem sämtliche im Besitz der Stadt befindliche private Schenkungen
untergebracht werden können.
(Erner)
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