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Beschlussvorlage (Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
04.07.13, 15:06
Aktualisiert
04.07.13, 15:06
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 312/2013 Az.: - 401 Lie - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 26.06.2013 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Rat Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 17.07.2013 zur Kenntnis 24.09.2013 zur Kenntnis Schenkung te Peerdt an die Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Rahmen der Vorlagen V 472/2011 und V 13/2012 wurde beschlossen, dass die Schenkung te Peerdt komplett und dauerhaft zur Überlassung an das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe (RAK) übertragen wird. In den seitens der Verwaltung mit dem RAK geführten Vorverhandlungen war ausdrücklich daraufhin gewiesen worden, dass durch die Überlassung der Sammlung die Eigentumsrechte der Stadt Erftstadt an den Werken unberührt bleiben und ein entsprechender Depositalvertrag abgeschlossen werden soll. Das RAK sicherte zu, dass alle Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte bei der Stadt Erftstadt bleiben. Zudem sollte die Verwahrung und Betreuung des Nachlasses unentgeltlich erfolgen. Zwischenzeitlich hat das RAK seine diesbezüglichen Zusagen zurückgezogen und bietet nunmehr lediglich eine Übernahme der Sammlung unter der Vorraussetzung einer Eigentumsübertragung oder gegen eine monatliche Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 150,- € an. Eine kostenfreie Übernahme wird nur noch für einen kleinen Bestand an Schriftunterlagen und Fotografien angeboten. Da sich die Stadt Erftstadt seinerzeit im Rahmen des Schenkungsvertrages gegenüber Frau Charlotte te Peerdt ausdrücklich dazu verpflichtet hat, die Werke nicht weiterzuveräußern und Haushaltsmittel für die geforderte Aufbewahrungsgebühr nicht zur Verfügung stehen, muss von der ursprünglich geplanten und vom Rat beschlossenen Überlassung der Kunstwerke an das RAK Abstand genommen werden. Eine Teilung der Sammlung wird nicht befürwortet. In Kürze wird ein Teil der Sammlung (Ölgemälde) aus den Räumlichkeiten des Stadthauses ins Rathaus Liblar verlegt, da dort günstigere klimatischere Bedingungen als im Stadthaus herrschen. Mittelfristig wird nach einen neuen Standort für die gesamte Sammlung gesucht. Wünschenswert wäre hierbei ein Raum, in dem sämtliche im Besitz der Stadt befindliche private Schenkungen untergebracht werden können. (Erner) -2-