Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
235 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12
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Anlage zu RD 876-IX/Z-3
zuständige
Organisationseinheit
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Seite in Bericht
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Empfehlung GPA
Die Stadt Bad Münstereifel sollte
künftig weiterhin versuchen, durch die
Vermeidung einer Nettoneuverschuldung bzw. einen generellen Verzicht
von Kreditaufnahmen eine Reduzierung der Verbindlichkeiten herbeizuführen, um somit die Belastung des
Haushalts zu verringern.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte
durch eine Verbesserung der strukturellen Haushaltssituation den prognostizierten Eigenkapitalverzehr verringern.
aktueller Sachstand
Die Empfehlung ist als Maßnahme M 067 im ratsbeschlossenen
Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt.
Mit dem Beschluss des Rates
vom 28.05.13 für ein genehmigungsfähiges HSK, das unter
dem 19.07.13 vom Landrat unter
Auflagen genehmigt wurde, weist
der Weg in die von der GPA NRW
intendierte Richtung.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte die
Zur Erstellung eines genehmiGrundsteuer B so anheben, dass zum gungsfähigen HSK musste über
Fiktivhebesatz die gleiche Differenz
die von der GPA NRW aufgezeigbesteht wie vor der Anhebung des
ten Hebesätze hinaus eine AnheFiktivhebesatzes. Demnach empfehbung vorgenommen werden, solen wir eine Anhebung auf 423 v. H.
dass die Empfehlung durch die
Hebesatzpunkten. Bei der GewerbeRealitäten überholt wurde.
steuer sollte eine Anhebung auf das
Durchschnittsniveau der Nachbarkommunen (423 v. H. Hebesatzpunkte) erfolgen.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte den wie vor
Hebesatz der Grundsteuer B und der
Gewerbesteuer anpassen. Dabei sollte neben den aufgezeigten Möglichkeiten darauf geachtet werden, wie
sich das durchschnittliche Hebesatzniveau im Kreis Euskirchen im Jahr
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
Der strikte Konsolidierungskurs ist beizubehalten.
Die Hebesätze der Realsteuern sind weiterhin eine
maßgebliche Größe auf
dem Weg zum Haushaltsausgleich und bedürfen
daher einer stetigen Überprüfung.
wie vor
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Organisationseinheit
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Empfehlung GPA
2011 entwickelt, da sich auf dieser
Basis weitere Möglichkeiten ergeben
sollten.
Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, als eine Maßnahme zur Ertragsverbesserung, die Hundesteuersätze auf die interkommunalen Maximalwerte anzuheben und weiterhin
regelmäßige Bestandskontrollen in
einem Abstand von vier bis fünf Jahren durchzuführen.
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Die Stadt Bad Münstereifel sollte in
allen kostenrechnenden Einrichtungen die Abschreibungen auf Basis
der Wiederbeschaffungszeitwerte
vornehmen.
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Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, in allen Kosten rechnenden
Einrichtungen einen einheitlichen
kalkulatorischen Zinssatz von sieben
aktueller Sachstand
Der Haushaltsansatz für die
Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Jahr 2013
wurde zu Gunsten der Erstellung
eines genehmigungsfähigen
Haushaltssicherungskonzeptes
gestrichen.
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Die Verwaltung beabsichtigt
die Durchführung einer
Hundebestandsaufnahme
im Jahr 2014. Da hierfür auf
städtisches Personal zurückgegriffen werden soll,
ist jedoch lediglich eine
stichprobenweise Erhebung
möglich.
Ob darüber hinaus eine
Anhebung der Steuersätze
ab dem Jahr 2015 notwendig ist und dabei der Empfehlung der GPA gefolgt
wird, sollte im Anschluss an
die Sommerpause 2014
politisch beraten werden.
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
Die Frage des Wiederbeschaffungszeitwertes ist in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand der
politischen Diskussion gewesen.
Die dazu gefasste ablehnende
politische Meinungsbildung in der
Stadt Bad Münstereifel wurde und
wird von einem breiten Konsens
getragen.
wie vor
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
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Empfehlung GPA
Prozent festzulegen.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte bei
der Festlegung der Eigenkapitalverzinsung des Eigenbetriebes Stadtwerke eine Änderung der Berechnungsbasis vornehmen.
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Im Rahmen der Beratung und
Beschlussfassung des genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes, wurde der Vorschlag der Verwaltung zur moderaten Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung um 100.000 € p. a.
verworfen. Es war einhelliger politischer Konsens, dass zur Vermeidung hieraus resultierender
Gebührenerhöhungen im Wasser/Abwasserbereich eine stärkere
Beteiligung der Stadtwerke an der
Haushaltskonsolidierung bis auf
Weiteres vermieden werden soll.
Auf den Friedhöfen Eschweiler
und Kolvenbach wird mit einem
privaten Dienstleister zusammengearbeitet, um den Bauhof und
damit den Gebührenhaushalt zu
entlasten. Die Prüfung zur Übertragung einzelner Pflegearbeiten
auf Vereine ist noch nicht abgeschlossen.
Sollte der Haushaltsausgleich im Jahr 2022 gefährdet sein, ist die Erhöhung
der Eigenkapitalverzinsung
der Stadtwerke erneut zu
thematisieren.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte
überprüfen, inwieweit die Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe durch
den Bauhof wirtschaftlicher ist als
durch ein externes Unternehmen und
gegebenenfalls eine Umsteuerung
vornehmen. Des Weiteren sollte das
vorhandene Zukunftskonzept genutzt
werden, um eine Reduzierung der
Anzahl der Friedhöfe vorzunehmen
und eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte mit
erledigt mit RD 1028-IX/Z-1
einer Anpassung der Satzung die
maximalen Spielräume bei den Anteilen der Beitragspflichtigen anhand der
Mustersatzung ausschöpfen.
Zu gegebener Zeit ist dem
Fachausschuss über den
Kostenvergleich Bauhof ./.
Privater zu berichten.
Im Zuge des demografischen Wandels ist zu gegebener Zeit der Flächenbedarf zu hinterfragen.
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Empfehlung GPA
aktueller Sachstand
Die Stadt Bad Münstereifel sollte bei
dem Brandschutzbedarfsplan, der
aktuell erstellt wird, die so genannten
„Isochronen“ fahrzeitabhängig mit
einbauen.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte im
Rahmen der derzeitigen Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplans
überprüfen, inwieweit eine Fusion
verschiedener Löschgruppen möglich
ist, um eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
Wenn der Aufbau der Geschäftsbuchführung abgeschlossen ist, sollte die
Personalbemessung und das quantitative Stellenniveau überprüft werden.
Hierbei sollten sowohl die Auslastung
als auch die Abläufe betrachtet und
die Belegzahlen ausgewertet werden.
Die Empfehlungen werden bei der
derzeit anstehenden Fortschreibung geprüft.
Die bestehende Dienstanweisung
sollte durch klar definierte Standardprozesse ergänzt werden.
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Die Empfehlungen werden bei der
derzeit anstehenden Fortschreibung geprüft.
Die Überprüfung des quantitativen
Stellenniveaus ist eine Daueraufgabe für die Gesamtverwaltung
und nicht nur die Geschäftsbuchführung. Der Empfehlung wird
durch stete kritische Prüfung der
Arbeitsabläufe und verbesserter
Nutzung der technischen Unterstützung Rechnung getragen.
Weiteres Optimierungspotenzial
ist nach Einführung eines elektronischen Rechnungseingangsworkflows zu erwarten. Hierzu
bedarf es jedoch der Haushaltsmittelbereitstellung durch die Politik.
Diese Empfehlung steht im Kontext zu dem v. g. elektronischen
Rechnungseingangsworkflow und
wird vor dessen Einführung umgesetzt.
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Empfehlung GPA
aktueller Sachstand
Der Belegfluss sollte elektronisch
ohne Medienbruch organisiert werden
und digitalisiert ablaufen vom Eingang der Rechnung bis zur Archivierung. Im Hinblick auf die Errichtung
einer vollständigen elektronischen
Steuerung der Geschäftsabläufe ist
es überlegenswert, einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den Alternativen „Konventioneller Geschäftsablauf“ und „Elektronischer Workflow“
- beispielsweise auf Basis einer
Nutzwertanalyse unter Berücksichtigung der Zielkriterien Kosten, Zeit
und Qualität - durchzuführen. Die
Geschäftsbuchführung sollte über
den Eingang von Rechnungen schnell
und fristgerecht Kenntnis erlangen.
Die Bearbeitungsfristen sollten konkret schriftlich festgelegt werden.
Das Controlling zur Fehlererkennung
sollte durch die Verwendung eines
Kennzahlensystems entwickelt werden. Denkbar wäre die Erhebung und
Fortschreibung von Fehlerquoten (z.
B. Zahl der Fehler je 1.000 Eingangsrechnungen) um ggf. bestehenden
Handlungsbedarf zu erkennen und
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Es sollten insgesamt Standards zu
einer konsequenten Fehlerauswertung entwickelt werden. Auch sollte
die fristgerechte Bearbeitung regel-
Diese Empfehlung steht im Kontext zu dem v. g. elektronischen
Rechnungseingangsworkflow und
wird vor dessen Einführung umgesetzt.
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Mit den Buchungskräften sind im
Keine Änderung bisheriger
Rahmen der leistungsorientierten Vorgehensweise.
Bezahlung Vereinbarungen u. a.
zur Qualität der Arbeit sowie zur
Quantität und Zeitnähe der Leistungserbringung getroffen. Hierdurch ist ein wirksames Instrumentarium geschaffen, um frühzeitig Informationen zu bekommen und Fehlentwicklungen zu
korrigieren.
Die durchschnittliche Verweildauer vom Rechnungseingang bis zur
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mäßig ausgewertet werden.
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Für die Neuanlage, Änderung und
Löschung von Benutzungsberechtigungen sollte ein standardisiertes
Verfahren entwickelt werden und die
Berechtigungen sollten regelmäßig –
mindestens einmal im Jahr - auf
sachliche Richtigkeit überprüft werden.
Politik und Verwaltung sollten weiterhin die Aufgaben nach Art, Umfang
und Standards regelmäßig überprüfen und eine Reduzierung des Stellenbestandes anstreben. Eine Vergabe von weiteren Aufgaben sollte geprüft werden. Ebenso sollten die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit stärker genutzt werden.
Die Aufbauorganisation sollte im Hinblick auf Effektivität, Effizienz und den
Abbau von Hierarchieebenen überprüft werden.
Der Bereich Personalmanagement
sollte im Hinblick auf das ermittelte
Stellenpotenzial Gegenstand einer
näheren Untersuchung in Form einer
Aufgabenkritik werden. Die Auslastung, die Abläufe und die Personalbemessung sollten überprüft werden.
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Auszahlung beträgt drei Tage.
Eines weitergehenden, Personal
bindenden Controllings bedarf es
aus Sicht der Verwaltung in diesem Bereich nicht.
Ist derzeit in der Umsetzung.
Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001
und M 002 im ratsbeschlossenen
Haushaltssicherungskonzept auf
der Zeitschiene Rechnung getragen.
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001
und M 002 im ratsbeschlossenen
Haushaltssicherungskonzept auf
der Zeitschiene Rechnung getragen.
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
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Empfehlung GPA
Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann mit dem Kennzahlenvergleich nicht dargestellt werden.
Der Bereich sollte im Hinblick auf die
Personalbemessung untersucht werden. Der Verlauf der Schülerzahlen
sollte ausgewertet werden. Bei Bedarf
sollte eine Anpassung der Stellenanteile erfolgen, da möglicherweise im
Rahmen der demografischen Entwicklung mittel- oder langfristig eine
rückläufige Entwicklung zu erwarten
ist.
Auch in diesem Bereich sollte eine
Untersuchung der Personalbemessung in Form einer Aufgabenkritik
unter Auswertung der Fallzahlen erfolgen.
Dieser Bereich sollte in Form einer
Aufgabenkritik im Hinblick auf Personalbemessung, Abläufe und Auslastung überprüft werden. Die Qualität
der Aufgabenwahrnehmung kann mit
dem Kennzahlenvergleich nicht dargestellt werden.
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001
und M 002 im ratsbeschlossenen
Haushaltssicherungskonzept auf
der Zeitschiene Rechnung getragen.
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001
und M 002 im ratsbeschlossenen
Haushaltssicherungskonzept auf
der Zeitschiene Rechnung getragen.
Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001
und M 002 im ratsbeschlossenen
Haushaltssicherungskonzept auf
der Zeitschiene Rechnung getragen.
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
Keine Änderung bisheriger
Vorgehensweise.
Es ist jedoch kritisch anzumerken,
dass lediglich Einwohnermeldeaufgaben im engeren Sinne betrachtet wurden. Dies sind die
Anträge auf Ausweisdokumente
und die An-, Ab- und Ummeldungen im Melderegister.
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Empfehlung GPA
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Der Untersuchungszeitraum lag
überwiegend (bis auf 2 Monate)
vor der Einführung des neuen
elektronischen Personalausweises, der einen zusätzlichen Personalaufwand von 0,3 Stellen
verursacht hat. Dieser zusätzliche
Personalaufwand und die Tatsache, dass die Mitarbeiterinnen im
Rahmen der Umstrukturierung
zum Bürgerbüro zahlreiche Zusatzaufgaben wahrnehmen, die
nicht speziell einem anderen Produkt zugeordnet werden können,
wie dies beispielsweise bei Sondernutzung oder Hundeangelegenheiten erfolgt. Diese Zusatzarbeiten sind insbesondere Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Parkausweise,
Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und Beglaubigungen aber auch tägl. ca. 20
schriftliche und ca. 5 elektronische Auskunftsersuchen aus dem
Melderegister, Führerscheinneuanträge (in 2010 162 Stk.) und
Umschreibungen
auf
EUFührerschein (in 2010 162 Stk.).
Betrachtet man den Ist-Zustand
mit 2,8219 Stellen, wird der Mittelwert um 0,4974 Stellen überschritten. Werden die ab dem
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Empfehlung GPA
Aufgrund des ermittelten Stellenpotenzials sollte eine Überprüfung der
Standards und der Personalbemessung in Betracht gezogen werden.
Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann mit dem Kennzahlenvergleich nicht dargestellt werden.
Der erhöhte Stellenanteil bei der Aufgabe „Hilfe zum Lebensunterhalt
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
01.11.2010 zusätzlich erforderlichen 0,3 Stellen Mehraufwand für
den neuen Personalausweis berücksichtigt, wird der Mittelwert
annähernd erreicht. Die zahlreichen Zusatztätigkeiten und die
auf 30 Wochenstunden ausgedehnte Servicezeit zeigen, dass
eine von der GPA errechnete Reduzierung um 0,57 Stellen nicht
möglich ist.
Hier bleibt abschließend kritisch
zu bemerken, dass ein Vergleich,
der die Einführung einer neuen
Dokumentenform im Untersuchungszeitraum nicht betrachtet,
keine Aussagekraft auf den zukünftigen Personalbedarf haben
kann.
Der Empfehlung wird mit der Um- Keine Änderung bisheriger
setzung der Maßnahmen M 001
Vorgehensweise.
und M 002 im ratsbeschlossenen
Haushaltssicherungskonzept auf
der Zeitschiene Rechnung getragen.
Allerdings ist auch nach der aktuellen Arbeitsverteilung bei gleichbleibenden Fallzahlen von 0,8
Vollzeitstellen für die Aufgabenerledigung auszugehen.
In der Sachbearbeitung sind ak- Keine Änderung bisheriger
tuell von 130 Leistungsfällen mit Vorgehensweise.
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Organisationseinheit
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Empfehlung GPA
nach dem Dritten Kapitel SGB XII
sowie Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung nach dem
Vierten Kapitel SGB XII“ je 10.000
Einwohner und das errechnete Stellenpotenzial sollten Grundlage für
eine organisatorische Überprüfung
der Standards und der Personalbemessung sein.
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Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, das ermittelte Stellenpotenzial im Bereich Rentenversicherungsangelegenheiten unter Berücksichti-
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
150 Personen zu verzeichnen
(Durchschnitt der Monate Januar August 2013), mit ständig steigender Tendenz (August 2013:
135 Fälle mit 163 Personen). Im
Prüfungsjahr 2010 waren es noch
115 Personen. Die GPA geht von
einem Benchmark von 180 Personen / Vollzeitstelle aus. Wir
nähern uns also mit Riesenschritten dem Benchmark an, ohne das
steuern zu können. Der Stellenanteil der Sachbearbeitung ist mittlerweile auf 1,05 Stellen (ohne
Leitungsfunktionen) angehoben.
Dies entspricht genau dem Bearbeitungsschlüssel von 130 Fällen
/ Vollzeitstelle, den der Kreis Euskirchen als Fachaufsicht fordert
und der auch mit der Rechnungsprüfung des Kreises abgestimmt
ist.
Der stetige Anstieg der Fallzahlen, insbesondere in der Grundsicherung, entspricht dem landesweiten Trend und muss auch vor
den Hintergrund künftiger Personalplanungen weiter beachtet
werden.
Aufgrund des demografischen
Keine Änderung bisheriger
Wandels leicht steigende Fallzah- Vorgehensweise.
len relativieren die Prüfung jedoch.
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Empfehlung GPA
gung der Fallzahlenentwicklung und
der gesetzten Rahmenbedingungen
durch eine tiefer gehende Stellenbedarfsanalyse und durch eine Überprüfung der Standards und Serviceleistungen zu analysieren. Hiermit soll
zunächst eine Optimierung der Stellenausstattung erreicht werden. Langfristig sollte der Bereich auf eine minimale Stellenausstattung reduziert
werden, die nur noch den gesetzlichen Pflichtanforderungen gerecht
wird.
Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, die bestehende Datenbasis
zu einem systematischen Flächenund Portfoliomanagement auf Basis
von Kennzahlen aufzubauen. Zielsetzung sollte hierbei die Bedarfsdeckung mit möglichst geringem Flächeneinsatz sein.
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Grundsätzlich sollte sich die Stadt
Bad Münstereifel von Objekten trennen, die sie nicht für die Erfüllung der
kommunalen Aufgaben benötigt. Die
Stadt sollte für alle Mietwohnungen
prüfen, ob und inwieweit hier realistische Handlungsmöglichkeiten vorliegen.
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Wir empfehlen der Stadt Bad Müns-
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Ein Abbau der Stelle auf einen
Mindeststandard ist bereits auf
der Zeitschiene des beschlossenen HSK vorgesehen.
Die Verwaltung prüft die Einführung einer entsprechenden Datenbasis auf der Grundlage des
einschlägigen KGSt-Berichts zum
Portfoliomanagement.
Der Abbau des städtischen Immobilienbestandes ist eine Zielsetzung, die auf einen längeren
Zeitraum ausgelegt ist und von
der Verwaltung aufgegriffen wird,
sobald sich entsprechende Optionen eröffnen. Beispiele: Grundschule Nitterscheid, Kita Eicherscheid, Bauhof Willerscheid,
Wohnhaus Nöthen.
Die Unterbringung der Kurverwal-
Nach einer Marktsondierung geeigneter Produkte,
die vor-zugsweise auf Basis
vorhandener Geodaten aufgebaut ist, soll ein entsprechendes System eingeführt
werden. Erforderliche
Haushaltsmittel sind für den
Haushalt 2014 angemeldet.
Die Verwaltung versteht
diese Zielsetzung weiterhin
als Daueraufgabe.
Mit Ende der Zweckbin-
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Empfehlung GPA
tereifel, langfristig alternative Unterbringungsmöglichkeiten für die Kurverwaltung zu prüfen.
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Für die Sportlerheime, Umkleidegebäude und nicht schulisch genutzten
Sportflächen sollte die Stadt eine
vollständige Übertragung auf die nutzenden Vereine anstreben.
Die Stadt sollte den Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser bzw. die vollständige Übertragung auf die Nutzer
anstreben.
Konkrete Möglichkeiten zur Optimierung der Situation vor Ort sehen wir
im verstärkten Einsatz alternativer
Arbeitsformen. Insbesondere durch
die Möglichkeiten der Telearbeit und
des Desk-Sharing lassen sich Flächenpotenziale erschließen.
Darüber hinaus sollte die Stadt Bad
Münstereifel prüfen, ob und inwieweit
durch moderne Dokumentenmanagementsysteme Archivflächen reduziert werden können.
aktueller Sachstand
tung im Bahnhofsgebäude trägt
dem Umstand Rechnung, dass
der aufwendige Umbau dieses
denkmalwerten Objektes mit Landesmitteln gefördert wurde und
demzufolge eine Zweckbindung
auf dem Objekt liegt. Die Zweckbindungsfrist läuft im Jahre ab.
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
dungsfrist sollte die Kurverwaltung anderweitig untergebracht werden, damit das
Bahnhofgebäude einer
Vermarktung zugeführt
werden kann.
Ein Umsetzungskonzept
soll erarbeitet und 2014 in
den zuständigen Gremien
vorgestellt werden.
Ein Umsetzungskonzept
soll erarbeitet und 2014 in
den zuständigen Gremien
vorgestellt werden.
Teilzeitarbeit wird auch bei der
Stadt Bad Münstereifel hauptsächlich von Frauen in Anspruch
genommen. Um hier Familie und
Beruf vereinbaren zu können,
sind die Teilzeitkräfte im Verwaltungsbereich primär vormittags im
Dienst. Die idealtypische Vorstellung, dass sich zwei oder mehr
Kräfte einen Arbeitsplatz teilen,
lässt sich so nicht realisieren.
Insofern ist die diesbezügliche
Empfehlung der GPA wenig hilfreich.
Bzgl. der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems ist
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Empfehlung GPA
aktueller Sachstand
der entsprechende Haushaltsansatz 2013 gesperrt. Von der Verwaltung wird eine Infoveranstaltung für die Fraktionen durchgeführt, um anschl. über den Haushaltsansatz verfügen zu können.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte zuDie Frage der Schulstandorte ist
nächst die Erkenntnisse aus der Akin der Vergangenheit mehrfach
tualisierung des SchulentwicklungsGegenstand der politischen Displanes auswerten und hierauf aufkussion gewesen. Die dazu gebauend eine mögliche Zusammenlefasste ablehnende politische Meigung prüfen. Im Hinblick auf die rück- nungsbildung in der Stadt Bad
läufigen Schülerzahlen halten wir eine Münstereifel wurde und wird von
Reduzierung der Schulstandorte
einem breiten Konsens getragen.
grundsätzlich für möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Die Stadt Bad Münstereifel sollte
Es gibt eine politisch getragen
frühzeitig prüfen, ob und in welcher
Entscheidung zur Beibehaltung
Höhe zukünftig Flächenüberhänge im von Haupt- und Realschule.
Schulzentrum entstehen werden und
wie diese effizient genutzt werden
Eine größere Differenzierung im
können.
schulischen Angebot erfordert
Möglicherweise verlangt die demozudem bei tendenziell abnehgrafische Entwicklung auch eine stra- mender Schülerzahl einen annätegische Neuausrichtung bezüglich
hernd gleichbleibenden Raumbeder angebotenen Schulformen. Die
darf.
Stadt Bad Münstereifel sollte sich
frühzeitig mit möglichen Alternativen
auseinandersetzen.
Wir empfehlen der Stadt Bad MünsS. o. zu S. 164.
tereifel, die verschiedenen Kennzahlenausprägungen näher zu analysieren, um hieraus gegebenenfalls wei-
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
S. o. zu S. 164.
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Empfehlung GPA
tere Handlungsalternativen zu entwickeln.
Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, die Stromleistungen zukünftig
regelmäßig auszuschreiben, um über
die Preisbildung am Markt günstigere
Konditionen zu erzielen.
Die Stadt sollte auch hier die Differenzen näher analysieren, um weitere
Handlungsalternativen zu entwickeln.
aktueller Sachstand
Vorschlag für weitere
Vorgehensweise
Die Ausschreibung läuft derzeit.
Vergabe durch den Rat für
Herbst 2013 vorgesehen.
Die für eine Analyse erforderlichen Daten werden detailliert erfasst und ausgewertet.
Es ist zu prüfen, ob sich aus
den ausgewerteten Daten
konkrete Handlungsoptionen ableiten lassen.
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