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Beschlussvorlage (Sachstand GPA-Prüfbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
235 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.09.13, 21:12
Aktualisiert
26.09.13, 21:12

Inhalt der Datei

Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Amt 10 Seite in Bericht 41 Amt 10 49 Amt 10 61 Amt 10 62 Empfehlung GPA Die Stadt Bad Münstereifel sollte künftig weiterhin versuchen, durch die Vermeidung einer Nettoneuverschuldung bzw. einen generellen Verzicht von Kreditaufnahmen eine Reduzierung der Verbindlichkeiten herbeizuführen, um somit die Belastung des Haushalts zu verringern. Die Stadt Bad Münstereifel sollte durch eine Verbesserung der strukturellen Haushaltssituation den prognostizierten Eigenkapitalverzehr verringern. aktueller Sachstand Die Empfehlung ist als Maßnahme M 067 im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Rates vom 28.05.13 für ein genehmigungsfähiges HSK, das unter dem 19.07.13 vom Landrat unter Auflagen genehmigt wurde, weist der Weg in die von der GPA NRW intendierte Richtung. Die Stadt Bad Münstereifel sollte die Zur Erstellung eines genehmiGrundsteuer B so anheben, dass zum gungsfähigen HSK musste über Fiktivhebesatz die gleiche Differenz die von der GPA NRW aufgezeigbesteht wie vor der Anhebung des ten Hebesätze hinaus eine AnheFiktivhebesatzes. Demnach empfehbung vorgenommen werden, solen wir eine Anhebung auf 423 v. H. dass die Empfehlung durch die Hebesatzpunkten. Bei der GewerbeRealitäten überholt wurde. steuer sollte eine Anhebung auf das Durchschnittsniveau der Nachbarkommunen (423 v. H. Hebesatzpunkte) erfolgen. Die Stadt Bad Münstereifel sollte den wie vor Hebesatz der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer anpassen. Dabei sollte neben den aufgezeigten Möglichkeiten darauf geachtet werden, wie sich das durchschnittliche Hebesatzniveau im Kreis Euskirchen im Jahr Vorschlag für weitere Vorgehensweise Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Der strikte Konsolidierungskurs ist beizubehalten. Die Hebesätze der Realsteuern sind weiterhin eine maßgebliche Größe auf dem Weg zum Haushaltsausgleich und bedürfen daher einer stetigen Überprüfung. wie vor Seite 1 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Empfehlung GPA 2011 entwickelt, da sich auf dieser Basis weitere Möglichkeiten ergeben sollten. Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, als eine Maßnahme zur Ertragsverbesserung, die Hundesteuersätze auf die interkommunalen Maximalwerte anzuheben und weiterhin regelmäßige Bestandskontrollen in einem Abstand von vier bis fünf Jahren durchzuführen. Amt 10 63 Amt 10 66 Die Stadt Bad Münstereifel sollte in allen kostenrechnenden Einrichtungen die Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte vornehmen. Amt 10 66 Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, in allen Kosten rechnenden Einrichtungen einen einheitlichen kalkulatorischen Zinssatz von sieben aktueller Sachstand Der Haushaltsansatz für die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Jahr 2013 wurde zu Gunsten der Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes gestrichen. Vorschlag für weitere Vorgehensweise Die Verwaltung beabsichtigt die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme im Jahr 2014. Da hierfür auf städtisches Personal zurückgegriffen werden soll, ist jedoch lediglich eine stichprobenweise Erhebung möglich. Ob darüber hinaus eine Anhebung der Steuersätze ab dem Jahr 2015 notwendig ist und dabei der Empfehlung der GPA gefolgt wird, sollte im Anschluss an die Sommerpause 2014 politisch beraten werden. Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Die Frage des Wiederbeschaffungszeitwertes ist in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand der politischen Diskussion gewesen. Die dazu gefasste ablehnende politische Meinungsbildung in der Stadt Bad Münstereifel wurde und wird von einem breiten Konsens getragen. wie vor Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Seite 2 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Amt 10 69 Amt 10 69 SW 2 73 Empfehlung GPA Prozent festzulegen. Die Stadt Bad Münstereifel sollte bei der Festlegung der Eigenkapitalverzinsung des Eigenbetriebes Stadtwerke eine Änderung der Berechnungsbasis vornehmen. aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes, wurde der Vorschlag der Verwaltung zur moderaten Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung um 100.000 € p. a. verworfen. Es war einhelliger politischer Konsens, dass zur Vermeidung hieraus resultierender Gebührenerhöhungen im Wasser/Abwasserbereich eine stärkere Beteiligung der Stadtwerke an der Haushaltskonsolidierung bis auf Weiteres vermieden werden soll. Auf den Friedhöfen Eschweiler und Kolvenbach wird mit einem privaten Dienstleister zusammengearbeitet, um den Bauhof und damit den Gebührenhaushalt zu entlasten. Die Prüfung zur Übertragung einzelner Pflegearbeiten auf Vereine ist noch nicht abgeschlossen. Sollte der Haushaltsausgleich im Jahr 2022 gefährdet sein, ist die Erhöhung der Eigenkapitalverzinsung der Stadtwerke erneut zu thematisieren. Die Stadt Bad Münstereifel sollte überprüfen, inwieweit die Unterhaltung und Pflege der Friedhöfe durch den Bauhof wirtschaftlicher ist als durch ein externes Unternehmen und gegebenenfalls eine Umsteuerung vornehmen. Des Weiteren sollte das vorhandene Zukunftskonzept genutzt werden, um eine Reduzierung der Anzahl der Friedhöfe vorzunehmen und eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. Die Stadt Bad Münstereifel sollte mit erledigt mit RD 1028-IX/Z-1 einer Anpassung der Satzung die maximalen Spielräume bei den Anteilen der Beitragspflichtigen anhand der Mustersatzung ausschöpfen. Zu gegebener Zeit ist dem Fachausschuss über den Kostenvergleich Bauhof ./. Privater zu berichten. Im Zuge des demografischen Wandels ist zu gegebener Zeit der Flächenbedarf zu hinterfragen. Seite 3 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Amt 32 Seite in Bericht 75 Amt 32 76 Amt 10 94 Amt 10 100 Empfehlung GPA aktueller Sachstand Die Stadt Bad Münstereifel sollte bei dem Brandschutzbedarfsplan, der aktuell erstellt wird, die so genannten „Isochronen“ fahrzeitabhängig mit einbauen. Die Stadt Bad Münstereifel sollte im Rahmen der derzeitigen Aktualisierung des Brandschutzbedarfsplans überprüfen, inwieweit eine Fusion verschiedener Löschgruppen möglich ist, um eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten. Wenn der Aufbau der Geschäftsbuchführung abgeschlossen ist, sollte die Personalbemessung und das quantitative Stellenniveau überprüft werden. Hierbei sollten sowohl die Auslastung als auch die Abläufe betrachtet und die Belegzahlen ausgewertet werden. Die Empfehlungen werden bei der derzeit anstehenden Fortschreibung geprüft. Die bestehende Dienstanweisung sollte durch klar definierte Standardprozesse ergänzt werden. Vorschlag für weitere Vorgehensweise Die Empfehlungen werden bei der derzeit anstehenden Fortschreibung geprüft. Die Überprüfung des quantitativen Stellenniveaus ist eine Daueraufgabe für die Gesamtverwaltung und nicht nur die Geschäftsbuchführung. Der Empfehlung wird durch stete kritische Prüfung der Arbeitsabläufe und verbesserter Nutzung der technischen Unterstützung Rechnung getragen. Weiteres Optimierungspotenzial ist nach Einführung eines elektronischen Rechnungseingangsworkflows zu erwarten. Hierzu bedarf es jedoch der Haushaltsmittelbereitstellung durch die Politik. Diese Empfehlung steht im Kontext zu dem v. g. elektronischen Rechnungseingangsworkflow und wird vor dessen Einführung umgesetzt. Seite 4 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Amt 10 Seite in Bericht 102 Amt 10 103 Empfehlung GPA aktueller Sachstand Der Belegfluss sollte elektronisch ohne Medienbruch organisiert werden und digitalisiert ablaufen vom Eingang der Rechnung bis zur Archivierung. Im Hinblick auf die Errichtung einer vollständigen elektronischen Steuerung der Geschäftsabläufe ist es überlegenswert, einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen den Alternativen „Konventioneller Geschäftsablauf“ und „Elektronischer Workflow“ - beispielsweise auf Basis einer Nutzwertanalyse unter Berücksichtigung der Zielkriterien Kosten, Zeit und Qualität - durchzuführen. Die Geschäftsbuchführung sollte über den Eingang von Rechnungen schnell und fristgerecht Kenntnis erlangen. Die Bearbeitungsfristen sollten konkret schriftlich festgelegt werden. Das Controlling zur Fehlererkennung sollte durch die Verwendung eines Kennzahlensystems entwickelt werden. Denkbar wäre die Erhebung und Fortschreibung von Fehlerquoten (z. B. Zahl der Fehler je 1.000 Eingangsrechnungen) um ggf. bestehenden Handlungsbedarf zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Es sollten insgesamt Standards zu einer konsequenten Fehlerauswertung entwickelt werden. Auch sollte die fristgerechte Bearbeitung regel- Diese Empfehlung steht im Kontext zu dem v. g. elektronischen Rechnungseingangsworkflow und wird vor dessen Einführung umgesetzt. Vorschlag für weitere Vorgehensweise Mit den Buchungskräften sind im Keine Änderung bisheriger Rahmen der leistungsorientierten Vorgehensweise. Bezahlung Vereinbarungen u. a. zur Qualität der Arbeit sowie zur Quantität und Zeitnähe der Leistungserbringung getroffen. Hierdurch ist ein wirksames Instrumentarium geschaffen, um frühzeitig Informationen zu bekommen und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die durchschnittliche Verweildauer vom Rechnungseingang bis zur Seite 5 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Empfehlung GPA mäßig ausgewertet werden. Amt 10 104 Amt 10 119 Amt 10 128 Für die Neuanlage, Änderung und Löschung von Benutzungsberechtigungen sollte ein standardisiertes Verfahren entwickelt werden und die Berechtigungen sollten regelmäßig – mindestens einmal im Jahr - auf sachliche Richtigkeit überprüft werden. Politik und Verwaltung sollten weiterhin die Aufgaben nach Art, Umfang und Standards regelmäßig überprüfen und eine Reduzierung des Stellenbestandes anstreben. Eine Vergabe von weiteren Aufgaben sollte geprüft werden. Ebenso sollten die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit stärker genutzt werden. Die Aufbauorganisation sollte im Hinblick auf Effektivität, Effizienz und den Abbau von Hierarchieebenen überprüft werden. Der Bereich Personalmanagement sollte im Hinblick auf das ermittelte Stellenpotenzial Gegenstand einer näheren Untersuchung in Form einer Aufgabenkritik werden. Die Auslastung, die Abläufe und die Personalbemessung sollten überprüft werden. aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise Auszahlung beträgt drei Tage. Eines weitergehenden, Personal bindenden Controllings bedarf es aus Sicht der Verwaltung in diesem Bereich nicht. Ist derzeit in der Umsetzung. Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001 und M 002 im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept auf der Zeitschiene Rechnung getragen. Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001 und M 002 im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept auf der Zeitschiene Rechnung getragen. Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Seite 6 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Amt 40 129 Amt 10 130 Amt 32 139 Empfehlung GPA Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann mit dem Kennzahlenvergleich nicht dargestellt werden. Der Bereich sollte im Hinblick auf die Personalbemessung untersucht werden. Der Verlauf der Schülerzahlen sollte ausgewertet werden. Bei Bedarf sollte eine Anpassung der Stellenanteile erfolgen, da möglicherweise im Rahmen der demografischen Entwicklung mittel- oder langfristig eine rückläufige Entwicklung zu erwarten ist. Auch in diesem Bereich sollte eine Untersuchung der Personalbemessung in Form einer Aufgabenkritik unter Auswertung der Fallzahlen erfolgen. Dieser Bereich sollte in Form einer Aufgabenkritik im Hinblick auf Personalbemessung, Abläufe und Auslastung überprüft werden. Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann mit dem Kennzahlenvergleich nicht dargestellt werden. aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001 und M 002 im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept auf der Zeitschiene Rechnung getragen. Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001 und M 002 im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept auf der Zeitschiene Rechnung getragen. Der Empfehlung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen M 001 und M 002 im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept auf der Zeitschiene Rechnung getragen. Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Keine Änderung bisheriger Vorgehensweise. Es ist jedoch kritisch anzumerken, dass lediglich Einwohnermeldeaufgaben im engeren Sinne betrachtet wurden. Dies sind die Anträge auf Ausweisdokumente und die An-, Ab- und Ummeldungen im Melderegister. Seite 7 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Empfehlung GPA aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise Der Untersuchungszeitraum lag überwiegend (bis auf 2 Monate) vor der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises, der einen zusätzlichen Personalaufwand von 0,3 Stellen verursacht hat. Dieser zusätzliche Personalaufwand und die Tatsache, dass die Mitarbeiterinnen im Rahmen der Umstrukturierung zum Bürgerbüro zahlreiche Zusatzaufgaben wahrnehmen, die nicht speziell einem anderen Produkt zugeordnet werden können, wie dies beispielsweise bei Sondernutzung oder Hundeangelegenheiten erfolgt. Diese Zusatzarbeiten sind insbesondere Fundsachen, Fischereischeine, Führungszeugnisse, Parkausweise, Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen und Beglaubigungen aber auch tägl. ca. 20 schriftliche und ca. 5 elektronische Auskunftsersuchen aus dem Melderegister, Führerscheinneuanträge (in 2010 162 Stk.) und Umschreibungen auf EUFührerschein (in 2010 162 Stk.). Betrachtet man den Ist-Zustand mit 2,8219 Stellen, wird der Mittelwert um 0,4974 Stellen überschritten. Werden die ab dem Seite 8 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Amt 32 Amt 32 Seite in Bericht 144 147 Empfehlung GPA Aufgrund des ermittelten Stellenpotenzials sollte eine Überprüfung der Standards und der Personalbemessung in Betracht gezogen werden. Die Qualität der Aufgabenwahrnehmung kann mit dem Kennzahlenvergleich nicht dargestellt werden. Der erhöhte Stellenanteil bei der Aufgabe „Hilfe zum Lebensunterhalt aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise 01.11.2010 zusätzlich erforderlichen 0,3 Stellen Mehraufwand für den neuen Personalausweis berücksichtigt, wird der Mittelwert annähernd erreicht. Die zahlreichen Zusatztätigkeiten und die auf 30 Wochenstunden ausgedehnte Servicezeit zeigen, dass eine von der GPA errechnete Reduzierung um 0,57 Stellen nicht möglich ist. Hier bleibt abschließend kritisch zu bemerken, dass ein Vergleich, der die Einführung einer neuen Dokumentenform im Untersuchungszeitraum nicht betrachtet, keine Aussagekraft auf den zukünftigen Personalbedarf haben kann. Der Empfehlung wird mit der Um- Keine Änderung bisheriger setzung der Maßnahmen M 001 Vorgehensweise. und M 002 im ratsbeschlossenen Haushaltssicherungskonzept auf der Zeitschiene Rechnung getragen. Allerdings ist auch nach der aktuellen Arbeitsverteilung bei gleichbleibenden Fallzahlen von 0,8 Vollzeitstellen für die Aufgabenerledigung auszugehen. In der Sachbearbeitung sind ak- Keine Änderung bisheriger tuell von 130 Leistungsfällen mit Vorgehensweise. Seite 9 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Empfehlung GPA nach dem Dritten Kapitel SGB XII sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII“ je 10.000 Einwohner und das errechnete Stellenpotenzial sollten Grundlage für eine organisatorische Überprüfung der Standards und der Personalbemessung sein. Amt 32 149 Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, das ermittelte Stellenpotenzial im Bereich Rentenversicherungsangelegenheiten unter Berücksichti- aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise 150 Personen zu verzeichnen (Durchschnitt der Monate Januar August 2013), mit ständig steigender Tendenz (August 2013: 135 Fälle mit 163 Personen). Im Prüfungsjahr 2010 waren es noch 115 Personen. Die GPA geht von einem Benchmark von 180 Personen / Vollzeitstelle aus. Wir nähern uns also mit Riesenschritten dem Benchmark an, ohne das steuern zu können. Der Stellenanteil der Sachbearbeitung ist mittlerweile auf 1,05 Stellen (ohne Leitungsfunktionen) angehoben. Dies entspricht genau dem Bearbeitungsschlüssel von 130 Fällen / Vollzeitstelle, den der Kreis Euskirchen als Fachaufsicht fordert und der auch mit der Rechnungsprüfung des Kreises abgestimmt ist. Der stetige Anstieg der Fallzahlen, insbesondere in der Grundsicherung, entspricht dem landesweiten Trend und muss auch vor den Hintergrund künftiger Personalplanungen weiter beachtet werden. Aufgrund des demografischen Keine Änderung bisheriger Wandels leicht steigende Fallzah- Vorgehensweise. len relativieren die Prüfung jedoch. Seite 10 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Empfehlung GPA gung der Fallzahlenentwicklung und der gesetzten Rahmenbedingungen durch eine tiefer gehende Stellenbedarfsanalyse und durch eine Überprüfung der Standards und Serviceleistungen zu analysieren. Hiermit soll zunächst eine Optimierung der Stellenausstattung erreicht werden. Langfristig sollte der Bereich auf eine minimale Stellenausstattung reduziert werden, die nur noch den gesetzlichen Pflichtanforderungen gerecht wird. Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, die bestehende Datenbasis zu einem systematischen Flächenund Portfoliomanagement auf Basis von Kennzahlen aufzubauen. Zielsetzung sollte hierbei die Bedarfsdeckung mit möglichst geringem Flächeneinsatz sein. Amt 23 164 Amt 23 170 Grundsätzlich sollte sich die Stadt Bad Münstereifel von Objekten trennen, die sie nicht für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben benötigt. Die Stadt sollte für alle Mietwohnungen prüfen, ob und inwieweit hier realistische Handlungsmöglichkeiten vorliegen. Amt 23 170 Wir empfehlen der Stadt Bad Müns- aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise Ein Abbau der Stelle auf einen Mindeststandard ist bereits auf der Zeitschiene des beschlossenen HSK vorgesehen. Die Verwaltung prüft die Einführung einer entsprechenden Datenbasis auf der Grundlage des einschlägigen KGSt-Berichts zum Portfoliomanagement. Der Abbau des städtischen Immobilienbestandes ist eine Zielsetzung, die auf einen längeren Zeitraum ausgelegt ist und von der Verwaltung aufgegriffen wird, sobald sich entsprechende Optionen eröffnen. Beispiele: Grundschule Nitterscheid, Kita Eicherscheid, Bauhof Willerscheid, Wohnhaus Nöthen. Die Unterbringung der Kurverwal- Nach einer Marktsondierung geeigneter Produkte, die vor-zugsweise auf Basis vorhandener Geodaten aufgebaut ist, soll ein entsprechendes System eingeführt werden. Erforderliche Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2014 angemeldet. Die Verwaltung versteht diese Zielsetzung weiterhin als Daueraufgabe. Mit Ende der Zweckbin- Seite 11 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Empfehlung GPA tereifel, langfristig alternative Unterbringungsmöglichkeiten für die Kurverwaltung zu prüfen. Amt 23 172 Amt 23/Amt 40 173 Amt 10 174 Für die Sportlerheime, Umkleidegebäude und nicht schulisch genutzten Sportflächen sollte die Stadt eine vollständige Übertragung auf die nutzenden Vereine anstreben. Die Stadt sollte den Verkauf der Dorfgemeinschaftshäuser bzw. die vollständige Übertragung auf die Nutzer anstreben. Konkrete Möglichkeiten zur Optimierung der Situation vor Ort sehen wir im verstärkten Einsatz alternativer Arbeitsformen. Insbesondere durch die Möglichkeiten der Telearbeit und des Desk-Sharing lassen sich Flächenpotenziale erschließen. Darüber hinaus sollte die Stadt Bad Münstereifel prüfen, ob und inwieweit durch moderne Dokumentenmanagementsysteme Archivflächen reduziert werden können. aktueller Sachstand tung im Bahnhofsgebäude trägt dem Umstand Rechnung, dass der aufwendige Umbau dieses denkmalwerten Objektes mit Landesmitteln gefördert wurde und demzufolge eine Zweckbindung auf dem Objekt liegt. Die Zweckbindungsfrist läuft im Jahre ab. Vorschlag für weitere Vorgehensweise dungsfrist sollte die Kurverwaltung anderweitig untergebracht werden, damit das Bahnhofgebäude einer Vermarktung zugeführt werden kann. Ein Umsetzungskonzept soll erarbeitet und 2014 in den zuständigen Gremien vorgestellt werden. Ein Umsetzungskonzept soll erarbeitet und 2014 in den zuständigen Gremien vorgestellt werden. Teilzeitarbeit wird auch bei der Stadt Bad Münstereifel hauptsächlich von Frauen in Anspruch genommen. Um hier Familie und Beruf vereinbaren zu können, sind die Teilzeitkräfte im Verwaltungsbereich primär vormittags im Dienst. Die idealtypische Vorstellung, dass sich zwei oder mehr Kräfte einen Arbeitsplatz teilen, lässt sich so nicht realisieren. Insofern ist die diesbezügliche Empfehlung der GPA wenig hilfreich. Bzgl. der Einführung eines Dokumentenmanagementsystems ist Seite 12 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Amt 40 178 Amt 40 180 Amt 23 192 Empfehlung GPA aktueller Sachstand der entsprechende Haushaltsansatz 2013 gesperrt. Von der Verwaltung wird eine Infoveranstaltung für die Fraktionen durchgeführt, um anschl. über den Haushaltsansatz verfügen zu können. Die Stadt Bad Münstereifel sollte zuDie Frage der Schulstandorte ist nächst die Erkenntnisse aus der Akin der Vergangenheit mehrfach tualisierung des SchulentwicklungsGegenstand der politischen Displanes auswerten und hierauf aufkussion gewesen. Die dazu gebauend eine mögliche Zusammenlefasste ablehnende politische Meigung prüfen. Im Hinblick auf die rück- nungsbildung in der Stadt Bad läufigen Schülerzahlen halten wir eine Münstereifel wurde und wird von Reduzierung der Schulstandorte einem breiten Konsens getragen. grundsätzlich für möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Die Stadt Bad Münstereifel sollte Es gibt eine politisch getragen frühzeitig prüfen, ob und in welcher Entscheidung zur Beibehaltung Höhe zukünftig Flächenüberhänge im von Haupt- und Realschule. Schulzentrum entstehen werden und wie diese effizient genutzt werden Eine größere Differenzierung im können. schulischen Angebot erfordert Möglicherweise verlangt die demozudem bei tendenziell abnehgrafische Entwicklung auch eine stra- mender Schülerzahl einen annätegische Neuausrichtung bezüglich hernd gleichbleibenden Raumbeder angebotenen Schulformen. Die darf. Stadt Bad Münstereifel sollte sich frühzeitig mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. Wir empfehlen der Stadt Bad MünsS. o. zu S. 164. tereifel, die verschiedenen Kennzahlenausprägungen näher zu analysieren, um hieraus gegebenenfalls wei- Vorschlag für weitere Vorgehensweise S. o. zu S. 164. Seite 13 von 14 Anlage zu RD 876-IX/Z-3 zuständige Organisationseinheit Seite in Bericht Amt 23 192 Amt 23 194 Empfehlung GPA tere Handlungsalternativen zu entwickeln. Wir empfehlen der Stadt Bad Münstereifel, die Stromleistungen zukünftig regelmäßig auszuschreiben, um über die Preisbildung am Markt günstigere Konditionen zu erzielen. Die Stadt sollte auch hier die Differenzen näher analysieren, um weitere Handlungsalternativen zu entwickeln. aktueller Sachstand Vorschlag für weitere Vorgehensweise Die Ausschreibung läuft derzeit. Vergabe durch den Rat für Herbst 2013 vorgesehen. Die für eine Analyse erforderlichen Daten werden detailliert erfasst und ausgewertet. Es ist zu prüfen, ob sich aus den ausgewerteten Daten konkrete Handlungsoptionen ableiten lassen. Seite 14 von 14