Daten
Kommune
Titz
Größe
81 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
04.10.17, 18:03
Aktualisiert
04.10.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
104/2017
1. Ergänzung
Der Bürgermeister
02.10.2017
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Ramona Braß
02463/659-39
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
27.09.2017
Rat
05.10.2017
Betreff
Wohngebietsentwicklung in der Ortslage Titz;
hier: Baugebiet an der Mörickestraße
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33, Ortslage
Titz, gelegen im Bereich der Mörickestraße und Zur Düppelsmühle, zur Wohnbauentwicklung
an der Mörickestraße. Die Öffentlichkeit sowie die zu beteiligenden Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange werden unter Hinzuziehung von ergänzenden Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 unterrichtet.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ursprungsfassung dieser Vorlage sowie auf
die Vorlage 76/2017 verwiesen.
Dem Konzept zur Wohngebietsentwicklung entsprechend wurden mit den Eigentümern der Flächen Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstücke 333 (5.090 m²), 332 (5.090 m²), 35 (7.399 m²), 66
(7.180 m²) und 67 (6.005 m²), mithin insgesamt 30.764 m², entlang der Mörickestraße Gespräche hinsichtlich der Mitwirkungsbereitschaft zur Realisierung eines Baugebiets geführt. Alle
befragten Grundstückseigentümer haben ihre Mitwirkungsbereitschaft signalisiert, so dass bei
einer Umsetzung des Gebietes und einer angenommenen Parzellengröße (inkl. Erschließung)
von 700 m² ca. 44 Baugrundstücke realisierbar wären.
Gemäß § 2 BauGB NRW in der derzeit gültigen Fassung fasst der Rat der Gemeinde Titz daher
den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 zur Entwicklung eines Wohngebiets
auf den vorgenannten Flächen. Über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 sollen die Öffentlichkeit sowie die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB NRW unter Hinzuziehung ergänzender Unterlagen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet werden.
Jürgen Frantzen
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