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Sitzungsvorlage (Wohngebietsentwicklung in der Ortslage Titz; hier: Baugebiet an der Mörickestraße)

Daten

Kommune
Titz
Größe
81 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
04.10.17, 18:03
Aktualisiert
04.10.17, 18:03
Sitzungsvorlage (Wohngebietsentwicklung in der Ortslage Titz;
hier:	Baugebiet an der Mörickestraße) Sitzungsvorlage (Wohngebietsentwicklung in der Ortslage Titz;
hier:	Baugebiet an der Mörickestraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: 104/2017 1. Ergänzung Der Bürgermeister 02.10.2017 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Ramona Braß 02463/659-39 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27.09.2017 Rat 05.10.2017 Betreff Wohngebietsentwicklung in der Ortslage Titz; hier: Baugebiet an der Mörickestraße Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33, Ortslage Titz, gelegen im Bereich der Mörickestraße und Zur Düppelsmühle, zur Wohnbauentwicklung an der Mörickestraße. Die Öffentlichkeit sowie die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden unter Hinzuziehung von ergänzenden Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sowie über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 unterrichtet. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ursprungsfassung dieser Vorlage sowie auf die Vorlage 76/2017 verwiesen. Dem Konzept zur Wohngebietsentwicklung entsprechend wurden mit den Eigentümern der Flächen Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstücke 333 (5.090 m²), 332 (5.090 m²), 35 (7.399 m²), 66 (7.180 m²) und 67 (6.005 m²), mithin insgesamt 30.764 m², entlang der Mörickestraße Gespräche hinsichtlich der Mitwirkungsbereitschaft zur Realisierung eines Baugebiets geführt. Alle befragten Grundstückseigentümer haben ihre Mitwirkungsbereitschaft signalisiert, so dass bei einer Umsetzung des Gebietes und einer angenommenen Parzellengröße (inkl. Erschließung) von 700 m² ca. 44 Baugrundstücke realisierbar wären. Gemäß § 2 BauGB NRW in der derzeit gültigen Fassung fasst der Rat der Gemeinde Titz daher den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33 zur Entwicklung eines Wohngebiets auf den vorgenannten Flächen. Über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 sollen die Öffentlichkeit sowie die zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB NRW unter Hinzuziehung ergänzender Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet werden. Jürgen Frantzen -2-