Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
77 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.09.2013
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1027-IX/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
10.10.2013
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: Verkehrsberuhigung Kirspenich "Im Floting";
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.02.2013
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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Im Stadtentwicklungsausschuss am 23.05. wurde der o. a. Antrag beraten. Da die bei der Beratung vorliegenden Verkehrsdaten einen Meßzeitraum betrachteten, der außerhalb des Sport- und
Spielbetriebs in der Mehrzweckhalle und auf dem Sportplatz lag, wurde die Verwaltung beauftragt,
die Situation zu beobachten und erneut zu berichten.
Daher fanden nun weitere Messungen statt. Das Ergebnis zeigt zwar eine höhere Verkehrsdichte
aber eine noch geringere Zahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Die Maßgebliche Meßzahl von 85 % der Fahrzeuge liegt im Durchschnitt bei 28 km/h. Weitere 8 %
fahren 29 – 30 km/h und lediglich 7 % der Verkehrsteilnehmer überschreiten dort die zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Die gefahrene Höchstgeschwindigkeit lag mit 40 km/h unter der im Frühjahr gemessenen Zahl von 45 km/h.
Die höchste Tagesbelastung lag mit 567 und 564 an einem Sonntag und an einem Dienstag. Die
höchste stündliche Fahrzeugdichte lag bei 36 bzw. 39 Fahrzeugen zwischen 7.00 und 8.00 Uhr
wochentags und deutet auf den Schülerbringverkehr zur Grundschule hin.
Dieses Messergebnis bestätigt das Beratungsergebnis des Ausschusses vom Mai, wonach Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nicht erforderlich sind.