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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag" (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag" (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich "An der Haag" (Ergänzungssatzung)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

kStadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.09.2013 - Der Bürgermeister Az:60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1136-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich „An der Haag“ (Ergänzungssatzung) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter:Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1136-IX 1. Sachverhalt: Nachdem der Ausschuss entsprechende Beschlüsse gefasst hat, wurden die Entwurfsunterlagen zur Ergänzungssatzung Reckerscheid erarbeitet. Hierin wurde auch das gegenüberliegende Flurstück Nr. 73 einbezogen, wie in der Sitzung vom 19.03.2013 beschlossen. Im weiteren Verfahren sind nun die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten werden von den Antragstellern übernommen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Planungen werden insbesondere auch zusätzliche Baumöglichkeiten für ortsansässige Menschen oder junge Menschen, deren Eltern bereits im Ort wohnen, geschaffen. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Verfahren für die Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reckerscheid im Bereich „An der Haag“ (Ergänzungssatzung) einzuleiten. Der beigefügte Entwurf der Satzung wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlichen auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.