Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
203 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
BAD MÜNSTEREIFEL
KREIS EUSKIRCHEN
SATZUNG
über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Reckerscheid gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für den Bereich An der Haag
Begründung
Planungsstand: September 2013
1.0
•
•
•
•
2.0
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW) zuletzt geändert durch Gesetz vom zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2013
(GV. NRW. S. 142)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2011(GV. NRW. S.685), in
Kraft getreten am 21. Dezember 2011.
Geltungsbereich
Die zur Ergänzung vorgesehenen Flächen befinden sich am südwestlichen Ortsrand
von Reckerscheid, Gemarkung Mutscheid Flur 3, Flurstück Nr. 73 und 65 jeweils
teilweise. Der Ergänzungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 3.200 qm.
3.0
Veranlassung und Bedarf
Für Flächen im Südwesten von Reckerscheid liegen der Stadt Bad Münstereifel
Anträge auf Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Zwecke der Erschließung neuer Baugrundstücke beidseitig der Wegeparzelle
An der Haag vor. Da diese Flächen im baulichen Außenbereich gem. § 35 BauGB
liegen, können die Bauvorhaben nur durch Aufstellung der o.g. Satzung ermöglicht
werden. Es handelt sich bei der Satzung um eine sogenannte Ergänzungssatzung
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, welche die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den sich anschließenden Innenbereich zum Gegenstand hat.
Die Antragsteller sind Ortsansässige. Derzeit bewohnt eine Partei das auf dem östlichen Bereich des Flurstückes Nr. 65, Gemarkung Mutscheid, Flur 3 vorhandene
Wohnhaus Wendelstraße Nr. 6. Mit dem Auszug der Kinder wurde dieses Wohnhaus zu groß. Daher planen sie die Neuerrichtung eines kleineren und altersgerechteren Wohnhauses. Gegenüber dieser Fläche (Gemarkung Mutscheid, Flur 3, Flurstück 73 teilweise) beabsichtigt eine ebenfalls ortsansässige Familie ein Einfamilienhaus zu errichten. Hier möchte ein Sohn der Anwohner Frankenstraße 44 bauen.
Ausgewiesenes Bauland kann aufgrund der fehlenden Verkaufsbereitschaft der Eigentümer in Reckerscheid nicht erworben werden.
4.0
Gegenwärtiges Planungsrecht und Bindungen für die
Planung
Die zur Ergänzung vorgesehene Fläche liegt weder im räumlichen Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes noch in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Reckerscheid. Sie ist damit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten.
1
Im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel ist das Flurstück Nr. 73 zum
Teil als gemischte Baufläche (MD) dargestellt; der übrige Bereich ist als „Fläche für
die Landwirtschaft“ dargestellt.
Die Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Münstereifel wird für den
geplanten Ergänzungsbereich wird ebenfalls geändert (25. Änderung). Zukünftig soll
der gesamte Ergänzungsbereich als gemischte Baufläche (MD) dargestellt werden.
Die Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz zur Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortschaften Reckerscheid und Hummerzheim wurden mit
Schreiben vom 24.07.2013 positiv durch die Bezirksregierung Köln beschieden.
Landesplanerische Ziele stehen nicht entgegen. Der Kreis Euskirchen weist darauf
hin, dass die Baumreihe entlang des Weges zu erhalten ist. Die Entwicklung des
östlichen Teilbereichs ist unter Landschaftsschutzaspekten einer Entwicklung westlich des Weges vorzuziehen. Das östliche Grundstück soll nach Süden hin mit einer
landschaftsgerechten Hecke aus heimischen Sträuchern oder Obstbäumen eingebunden werden.
Der Ergänzungsbereich ist, bis auf die im Flächennutzungsplan bereits dargestellten
MD-Flächen, vom Landschaftsplan Bad Münstereifel erfasst.
Das Landschaftsschutzgebiet 2.2-8 Mutscheider Hochfläche umfasst die in der naturräumlichen Einheit Nördliches Ahrbergland liegenden Bereiche im südwestlichen
Teil des Stadtgebietes.
Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und
Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden
Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Für das Außer-KraftTreten gilt Entsprechendes bei Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren
nach § 34 Abs. 6 Satz 1 des Baugesetzbuches nicht widersprochen hat.
Abb. Ausschnitt aus dem Landschaftsplan, Kreis Euskirchen
2
Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB erfolgt die Aufstellung der Satzung im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB. Eine Umweltprüfung ist im Rahmen der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 BauGB nicht erforderlich.
5.0
Planungskonzept und Festsetzungen
Das Satzungsgebiet beidseitig des Weges ist derzeit landwirtschaftlich (Grünland)
genutzt. Entlang der westlichen Seite des Weges ist eine Baumreihe (Kirsche,
Mehlbeere, Birke) vorhanden.
Im Norden bzw. Osten schließt eine Wohnbebauung, An der Haag 3, an.
Geplant ist die Errichtung von Einfamilienhäuser in offener Bauweise, beidseitig des
Weges An der Haag. Die vorhandene Baumreihe entlang des Weges wird vollständig erhalten. Im Übergang zur freien Landschaft wird das Gebiet im Süden mit einer
landschaftsgerechten Hecke aus heimischen Sträuchern oder Obstbäumen versehen.
Grundsätzlich müssen sich Vorhaben im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung in
die Umgebung einfügen. Es ist zusätzlich möglich einzelne Festsetzungen nach § 9
BauGB zu treffen. Daher werden Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen
Nutzung auf den neuen Bauflächen getroffen. Zulässig ist eine Einzelhausbebauung
in eingeschossiger Bauweise. Die Grundflächenzahl wird, unter Berücksichtigung
der Dichte der Umgebungsbebauung, mit 0,2 festgesetzt. Der Gesamtversiegelungsgrad kann damit unter Anwendung des § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu 0,3 erreichen.
Zusätzlich werden gestalterische Festsetzungen zur Dachform, Dachneigung und
Material/ Farbe getroffen.
Die grünordnerischen Festsetzungen umfassen den Schutz der Baumreihe entlang
des Weges An der Haag. Diese Baumreihe ist durch einen 3 m breiten Grünstreifen
zu schützen. Ein Unterbrechen des Grünstreifens für notwendige Zufahrten ist zulässig.
Weiterhin ist zur Kompensation für den Eingriff eine Eingrünung zur rückwärtigen,
südlichen Grenze, in Form einer landschaftsgerechten Hecke aus heimischen Gehölzen oder Obstbäumen anzulegen.
Das in der Bilanzierung festgestellte Defizit ist angrenzend an das Satzungsgebiet
auf den Flächen der Antragsteller in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen zu kompensieren.
6.0
Auswirkungen der Planung
6.1
Natur und Landschaft
Die geplante Entwicklung des Satzungsgebietes bedingt Eingriffe in Boden, Natur
und Landschaft.
Der Bereich stellt sich heute, bis auf die beschriebene Baumreihe, vorwiegend als
Grünland / Weideland dar.
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung
Die Bewertung erfolgt anhand der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Bauleitplanung in NRW“ des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV), Stand 03/2008.
Folgende Biotop-/Nutzungstypen können im Untersuchungsgebiet voneinander abgegrenzt werden:
3
•
Gesamtwert
Einzelflächenwert
2.3 Weg mit Baumreihe
Bewertung als Straßenböschung mit
Gehölzbestand
Gesamtkorrekturfaktor
2
3.070 3
1
3
9.210
130 4
1
4
520
Grundwert A
3.4 Intensivwiese
Fläche (m²)
Abkürzung Code
1
Biotoptypen
Flächennummer
Bestand
3.200
Gesamtfläche
Gesamtflächenwert: Bestand
•
9.730
Gesamtwert
0
2.000 3
1
3
6.000
7.4 Baumreihe, Baumgruppe
mit lebensraumtypischen Baumarten
≥ 50% und Einzelbaum, Kopfbaum
nicht lebensraumtypisch
(Hecke im Süden)
150 5
1
5
750
2.3 Weg mit Baumreihe und 3 m Grünstreifen
130 4
1
4
520
2
4.4 Zier- und Nutzgarten mit ≥ 50% heimischen Gehölzen
3
4
Biotoptypen
1.1 Versiegelte Fläche
Gesamtfläche
Gesamtflächenwert: Planung
Grundwert A
0
1
Fläche (m²)
1
Abkürzung Code
920 0
Flächennummer
Gesamtkorrekturfaktor
Einzelflächenwert
Planung
3.200
- 2.460
Für das Plangebiet ergibt sich ein Biotopwertdefizit von - 2.460 ökologischen
Wertpunkten. Das Defizit wird angrenzend an das Satzungsgebiet auf den Flächen
der Antragsteller in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen kompensiert.
6.2
Erschließung
Die Erschließung des Ergänzungsbereiches ist über die Straße An der Haag geplant. Die Straße „An der Haag“ ist bis zur Haus-Nummer 3 asphaltiert. Dahinter
handelt es sich um einen Grasnarbenweg, der entsprechend, unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes, ausgebaut werden muss.
4
6.3
Ver- und Entsorgung
Eine öffentliche Wasserleitung sowie eine öffentliche Kanalisation sind in der Straße
An der Haag nicht verlegt. Das Wohnhaus Nr. 3 wird zusammen mit dem Wohnhaus
Nr. 1, welches noch an die Frankenstraße angrenzt, über eine Wasserleitung in der
städtischen Wegeparze 68 versorgt. Bei dieser Wegeparzelle handelt es sich um
einen namenlosen knapp 40 m langen Stichweg.
Abgesehen von dem Umstand, dass das Satzungsgebiet nicht an diese Wegeparzelle stößt, steht der Leitungsquerschnitt einer gesicherten Wasserversorgung entgegen.
Zur gesicherten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung des Satzungsgebietes, ist von der Frankenstraße aus über eine Strecke von etwa 80 m die Wasserleitung und der Kanal zu verlegen.
Die Erschließung ist grundsätzlich im Rahmen eines Erschließungsvertrages zu
sichern.
6.4
Boden
Hinweise auf schädliche Altablagerungen liegen nicht vor.
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG ) – unverzüglich zu informieren.
Sollten im Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterialien zur Herstellung einer
durchwurzelbaren Bodenschicht auf- oder eingebracht werden, wird auf die gemäß
§ 2 Abs. 2 LBodSchG bestehende Anzeigepflicht gegenüber der Unteren Bodenschutzbehörde bei Vorhaben mit einer Materialmenge von mehr als 800 m³ hingewiesen, sofern die Maßnahme nicht Gegenstand einer anderen behördlichen Entscheidung ist, an der die Untere Bodenschutzbehörde zu beteiligen war.
6.5
Bodendenkmalpflege
Auswirkungen auf den Bereich des Denkmalschutzes werden nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht erwartet.
Auf die Meldepflicht und das damit verbundene Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauausführung (§§ 15 und 16 DSchG
NRW) wird hingewiesen.
6.6
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NordrheinWestfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 Untergrundklasse
R (Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten
bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
6.7
Artenschutzrechtliche Belange
Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und
29.7.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die
europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Artenschutzbelange bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und
bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
5
Im vorliegenden Verfahren werden die Fachinformationssysteme in NordrheinWestfalen“ ausgewertet. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes
wird eine Artenschutzprüfung (Stufe 1) durchgeführt.
aufgestellt, 25. September 2013
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Euskirchen
6