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Sitzungsvorlage (Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
86 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
Sitzungsvorlage (Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Sitzungsvorlage (Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 175/2017 20.11.2017 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Biermanns 02463-659-30 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 06.12.2017 Rat 14.12.2017 Betreff Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgenden Beschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Titz Nr. 35, Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße, wird beschlossen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Im Rahmen der Vorstellung des Konzeptes zur Wohngebietsentwicklung wurde u.a. die Erweiterung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 eruiert und unter der Priorität 3 eingeordnet. Neben der Erweiterung des Bebauungsplangebietes Titz Nr. 30 wurde ebenso die Überarbeitung der Innenbereichssatzung für die Ortschaft Opherten, die sich bereits im Verfahren befindet, aufgenommen und der Priorität 1 zugeordnet. Im Rahmen der Überarbeitung der Innenbereichssatzung für die Ortschaft Opherten wurde u.a. ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, welches für die Fläche am Irmundusweg bestimmte Restriktionen trifft, so dass hier nach Auffassung des Gutachters CEF-Maßnahmen („continuous ecological functionality-measures“) notwendig sind, die sich als nicht unerheblich darstellen und erst mit einem Zeitverzug (sowie begleitendes Monitoring) greifen würden. Unter Berücksichtigung dieser Aussagen im Gutachten und der Vermarktung der Grundstücke in der Eintrachtstraße hat sich die Verwaltung dazu entschieden, die Aufstellung des Bebauungsplans Titz Nr. 35, Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße vorzuschlagen. Obwohl das Verfahren der Innenbereichssatzung noch nicht zum Abschluss gekommen ist und somit auch eine Entwicklung der darin berücksichtigten Fläche im Irmundusweg über das Instrument der Abrundungssatzung weiterhin noch berücksichtigt wird, bleibt das Ergebnis für diese Fläche offen. Unabhängig davon ist die Nachfrage nach neuem Wohnbauland stabil; die Gemeinde Titz stellt sich als attraktiver Wohnstandort dar, was die Vermarktung der Grundstücke in der Eintrachstraße widerspiegelt. Insofern möchte die Gemeinde einer angemessenen und landschaftsverträglichen Entwicklung Rechnung tragen und aus diesem Grunde über die Einzelfläche, deren Entwicklung derzeit im Zuge einer Überarbeitung der Innenbereichssatzung geprüft wird, das Gesamtgebiet, welches im Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, über die Aufstellung eines Bebauungsplans entwickeln. Dies würde neben der Befriedigung der erhöhten Baulandnachfrage, zudem bei einem negativen Ergebnis im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Innenbereichssatzung für Einzelflächen am Irmundusweg den Vorteil mit sich bringen, dass die Berücksichtigung und Entwicklung auch dieser Fläche möglich würde. Das Plangebiet würde eine Fläche von rund 19.000 qm umfassen und ist der beiliegenden Planskizze zu entnehmen. Bei einer positiven Beschlussfassung würde die Verwaltung ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung möglicher Planungsvarianten beauftragen. Hierbei würde von Seiten der Verwaltung darauf geachtet, dass die Planungsvarianten eine optionale Erschließung in zwei Bauabschnitte ermöglicht, so dass kein Überangebot an Wohnbauland entsteht. Zeitgleich würde der Kontakt zu den verschiedenen Grundstückseigentümern gesucht, um die beabsichtigten Planungsvarianten mit diesen zu thematisieren und so eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen zu gewährleisten. Jürgen Frantzen -2-