Daten
Kommune
Titz
Größe
86 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
22.11.17, 18:01
Aktualisiert
22.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
175/2017
20.11.2017
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Biermanns
02463-659-30
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
06.12.2017
Rat
14.12.2017
Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortslage Opherten, gelegen
im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgenden Beschluss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Titz Nr. 35, Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße, wird beschlossen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Im Rahmen der Vorstellung des Konzeptes zur Wohngebietsentwicklung wurde u.a. die Erweiterung des Bebauungsplanes Titz Nr. 30 eruiert und unter der Priorität 3 eingeordnet. Neben
der Erweiterung des Bebauungsplangebietes Titz Nr. 30 wurde ebenso die Überarbeitung der
Innenbereichssatzung für die Ortschaft Opherten, die sich bereits im Verfahren befindet, aufgenommen und der Priorität 1 zugeordnet.
Im Rahmen der Überarbeitung der Innenbereichssatzung für die Ortschaft Opherten wurde u.a.
ein Artenschutzgutachten in Auftrag gegeben, welches für die Fläche am Irmundusweg bestimmte Restriktionen trifft, so dass hier nach Auffassung des Gutachters CEF-Maßnahmen
(„continuous ecological functionality-measures“) notwendig sind, die sich als nicht unerheblich
darstellen und erst mit einem Zeitverzug (sowie begleitendes Monitoring) greifen würden. Unter Berücksichtigung dieser Aussagen im Gutachten und der Vermarktung der Grundstücke in
der Eintrachtstraße hat sich die Verwaltung dazu entschieden, die Aufstellung des Bebauungsplans Titz Nr. 35, Ortslage Opherten, gelegen im Bereich Irmundusweg, Urbanstraße und Eintrachtstraße vorzuschlagen. Obwohl das Verfahren der Innenbereichssatzung noch nicht zum
Abschluss gekommen ist und somit auch eine Entwicklung der darin berücksichtigten Fläche im
Irmundusweg über das Instrument der Abrundungssatzung weiterhin noch berücksichtigt wird,
bleibt das Ergebnis für diese Fläche offen.
Unabhängig davon ist die Nachfrage nach neuem Wohnbauland stabil; die Gemeinde Titz stellt
sich als attraktiver Wohnstandort dar, was die Vermarktung der Grundstücke in der Eintrachstraße widerspiegelt. Insofern möchte die Gemeinde einer angemessenen und landschaftsverträglichen Entwicklung Rechnung tragen und aus diesem Grunde über die Einzelfläche, deren
Entwicklung derzeit im Zuge einer Überarbeitung der Innenbereichssatzung geprüft wird, das
Gesamtgebiet, welches im Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, über die Aufstellung eines Bebauungsplans entwickeln. Dies würde neben der Befriedigung der erhöhten Baulandnachfrage, zudem bei einem negativen Ergebnis im Rahmen
des Verfahrens zur Änderung der Innenbereichssatzung für Einzelflächen am Irmundusweg den
Vorteil mit sich bringen, dass die Berücksichtigung und Entwicklung auch dieser Fläche möglich würde.
Das Plangebiet würde eine Fläche von rund 19.000 qm umfassen und ist der beiliegenden
Planskizze zu entnehmen.
Bei einer positiven Beschlussfassung würde die Verwaltung ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung möglicher Planungsvarianten beauftragen. Hierbei würde von Seiten der Verwaltung darauf geachtet, dass die Planungsvarianten eine optionale Erschließung in zwei Bauabschnitte
ermöglicht, so dass kein Überangebot an Wohnbauland entsteht. Zeitgleich würde der Kontakt
zu den verschiedenen Grundstückseigentümern gesucht, um die beabsichtigten Planungsvarianten mit diesen zu thematisieren und so eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen zu gewährleisten.
Jürgen Frantzen
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