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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. der Flurstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5097 und 5098 - Bad Münstereifel - Zum Alten Gericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
27.06.13, 18:13
Aktualisiert
10.09.13, 16:47
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. der Flurstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5097 und 5098 - Bad Münstereifel - Zum Alten Gericht) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. der Flurstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5097 und 5098 - Bad Münstereifel - Zum Alten Gericht) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. der Flurstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5097 und 5098 - Bad Münstereifel - Zum Alten Gericht)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.05.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 1082-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 11.07.2013 Stadtentwicklungsausschuss 10.10.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. der Flurstücke Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5097 und 5098 Bad Münstereifel - Zum Alten Gericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1082-IX 1. Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Flurstücken Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5097 und 5098, Bad Münstereifel – Zum Alten Gericht vor. Die Flurstücke liegen gem. Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche, in einem Landschaftsschutzgebiet und sind dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Die Erschließung stellt sich wie folgt dar: Die Straße „Zum Alten Gericht“ ist mit einem dauerhaft winterfesten Belag versehen und rd. 3,70 m breit. Sämtliche Entwässerungseinrichtungen, wie Rinnen, Abläufe, etc. fehlen. Die Abwasserbeseitigung ist sichergestellt. Die öffentliche Wasserleitung könnte für das beantragte Bauvorhaben von der Stephinskystraße aus verlängert werden. Es ist in jedem Fall der Abschluss eines Erschließungsvertrages erforderlich. Beim Bau dieses Wohngebäudes würden die vorhandenen Erschließungsanlagen mit vertretbarem Aufwand, der von den Antragstellern zu tragen ist, besser ausgelastet. Unter den derzeitigen planungsrechtlichen Vorgaben ist eine Bebauung nicht zu realisieren. Erforderlich ist hierfür eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung einer Satzung. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Einleitung bauleitplanerischer Schritte zur Realisierung dieses Vorhabens keine Bedenken. Die Errichtung von 1 bis 2 zusätzlichen Einfamilienwohnhäusern unmittelbar an die Stephinskystraße angrenzend entlang der Straße „Zum Alten Gericht“ rundet die bereits vorhandene dichte Bebauung in diesem Bereich ab. Der vorhandene Gehölzbestand auf den beantragten Flurstücken ist insbesondere in den vorderen Bereichen überschaulich, so dass der vorhandene Landschaftsschutz im Rahmen der notwendigen Offenlageverfahren mit dem Kreis Euskirchen, Untere Landschaftsbehörde abgestimmt werden kann. Ebenso bestehen seitens der Erschließungsabteilung keine Bedenken, für die hier beantragte Maßnahme im Rahmen eines entsprechenden Erschließungsvertrages die Erschließung als gesichert zu bewerten. Eine über diese beiden Grundstücke hinausgehende Bebauung entlang der Straße „Zum Alten Gericht“ wird aus städtebaulicher sowie auch erschließungstechnischer Sicht kritisch gesehen. Das unmittelbar angrenzende Flurstück Nr. 3320 liegt in einem flächenhaft geschützten Landschaftsbestandteil, der besonders schutzwürdig ist. Zudem ist die Erschließungssituation nicht mehr über verlängerte Anschlussmöglichkeiten gegeben, sondern löst sowohl hinsichtlich der Wasserversorgung als auch hinsichtlich des Wegeausbaus erhöhten Handlungsbedarf aus. Gegen die Errichtung eines weiteren Wohngebäudes auf den Flurstücken Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5097 und 5098 bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Planunterlagen vorzulegen. Eine weitere bauliche Entwicklung entlang der Straße „Zum alten Gericht“ ab Flurstück Nr. 3320 wird nicht weiterverfolgt. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich hierbei um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben im Sinne der BauNVO NRW. Die erforderlichen Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt Seite 3 von Ratsdrucksache 1082-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Hinsichtlich der Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf den Flurstücken Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstücke Nr. 5097 und 5098 bestehen keine Bedenken, sofern die Erschließung durch Erschließungsvertrag abschließend sichergestellt wird. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Planunterlagen vorzulegen. Eine weitere bauliche Entwicklung im Bereich der Straße „Zum Alten Gericht“ wird nicht weiterverfolgt.