Daten
Kommune
Titz
Größe
610 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
14.09.17, 18:02
Aktualisiert
14.09.17, 18:02
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Inhaltsverzeichnis
11. Änderung des Bebauungsplan Titz 17“: Gemeinde Titz – Ortslage Ameln
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Frühzeitigen Beteiligung des Flächennutzungsplanverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB
1
ADRW Naturpower GmbH & CO.KG ................................................................................................ 1
1.1
1.2
2
Mit Schreiben vom 20.02.2017 ......................................................................................................... 1
Einbeziehung Flurstück Nr. 174 ........................................................................................................ 1
Sylvia Wego ....................................................................................................................................... 2
2.1
2.2
Mit Schreiben vom 03.03.2017 ......................................................................................................... 2
Verkehrsbelastung ............................................................................................................................ 2
Legende: Frühzeitige, Offenlage, Hinweise und Festsetzungen
I/I
11. Änderung des Bebauungsplan Titz 17“: Gemeinde Titz – Ortslage Ameln
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Frühzeitigen Beteiligung des Flächennutzungsplanverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
1
ADRW Naturpower GmbH & CO.KG
1.1
Mit Schreiben vom 20.02.2017
1.2
Einbeziehung Flurstück Nr. 174
In der Ratssitzung vom 8. Dez. 2016 wurde die Aufstellung der 17.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz - im Bereich
der Ortslage Ameln - beschlossen. Mit unserer Biogasanlage sind wir
angrenzender Eigentümer an den "Bereich 2". Durch die Vorgaben der
EU-Wasserrahmenrichtlinien (Düngeverordnung) sind wir insoweit betroffen, dass wir für die Lagerung der Gärreste ab 2019 eine Lagerkapazität von 9 Monaten vorweisen müssen. Durch die bisherigen Genehmigungen und Vorgaben waren 6 Monate vorgeschrieben. Da auf
unserem Betriebsgelände keine Möglichkeit für einen Bau von Lagerbehälter gegeben ist, haben wir schon Gespräche mit der Fa. Tholen
geführt. Die Fläche im Bereich 2 wird nach derzeitiger Aussage von
Herrn Tholen komplett für seine Planungen benötigt. Somit besteht für
uns vor Ort keine Möglichkeit mehr, die EU Auflagen umzusetzen!
Hiermit schlagen wir eine Erweiterung/Ergänzung des "Bereich 2" zur
Änderung des Flächennutzungsplanes vor.
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bedenken sind nicht nachvollziehbar, da das besagte Flurstück Nr.
174 bereits vor der geplanten Flächennutzungsplanänderung als Gewerbliche Baufläche dargestellt ist und durch die Planung nicht berührt
oder verändert wird.
Der Rat nimmt die
Stellungnahme
zur
Kenntnis.
Es obliegt der Gemeinde, im Falle einer nachvollziehbaren Definition der
Flächen, in einem gesonderten Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes den Bedenken nachzukommen.
Das Grundstück, Flur 22, Flurstück 174 grenzt direkt an unsere Zufahrt
sowie an unser Grundstück.
Die Größe des Grundstücks Nr. 174 von ca. 3.500 m² könnte in den
"Bereich 2" mitaufgenommen werden. Somit würde für uns die Möglichkeit bestehen, die gesetzlichen Vorgaben vor Ort umzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, sind wir gezwungen, im Außenbereich Flächen zu erwerben um dort einen Lagerbehälter bauen zu können.
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11. Änderung des Bebauungsplan Titz 17“: Gemeinde Titz – Ortslage Ameln
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der Frühzeitigen Beteiligung des Flächennutzungsplanverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Leider ist nur von Änderungen zu lesen, nicht aber, dass für die Anwohner der Prämienstr. und Dürener Str. etwas getan wird. Das Verkehrsaufkommen von LKW und Treckern (auch Sonn- u. Feiertags)
durch FA Tholen, Bio-Gasanlage und das bereits bestehende Gewerbegebiet ist nicht mehr akzeptabel.
Das Mischgebiet (TB 3) ist aufgrund der immissionsschutzrechtlichen
Bedenken, die aus der frühzeitigen Beteiligung hervorgegangen sind
nicht mehr Gegenstand der weiteren Planung. Die Erschließung des
Gewerbegebietes im TB 3 wird ggf. in einem separaten Bauleitplanverfahren zu einem späteren Zeitpunkt überprüft.
Der Rat nimmt die
Stellungnahme
zur
Kenntnis.
Zur Kommunalwahl 2014 wurden Flyer im Ort verteilt
Die Flächen des Teilbereich 1 sollen als „Flächen zum Schutz der Natur“
dargestellt werden. Nach der Beendigung der derzeit noch stattfindenden Verfüll- bzw. Deponiebetriebes werden die Flächen bis Ende 2020
renaturiert und zu einem (Halb-)Offenlandbiotop entwickelt werden. Es
werden folglich keine Lärm- und/oder Verkehrsemissionen durch die
Planänderung im Teilbereich 1 verursacht.
2
Sylvia Wego
2.1
Mit Schreiben vom 03.03.2017
2.2
Verkehrsbelastung
Zitat einer Partei: Für Sie erreicht ......
- Anwohnerfreundliche Erweiterung des Gewerbegebietes Ameln
Was bedeutet anwohnerfreundlich?
Lärm, Dreck, Wertminderung unserer Häuser ?
Wir sind nicht gegen das Gewerbegebiet, erwarten aber, dass auch an
uns Anwohner gedacht wird. Durch eine Erweiterung nimmt der Verkehr zu, d. h. wir werden noch stärker belastet.
Wir fordern deshalb eine Umgehungsstraße; anders wird dieses Problem nicht zu lösen sein.
Ihr wird insofern gefolgt, dass von der
Ausweisung des MIGebietes abgesehen
wird.
Die Flächen des Teilbereichs 2 werden als „Industriegebiet“ dargestellt.
Dort soll die Bauschuttrecycling Anlage der Tholen Unternehmensgruppe errichtet werden. Die Erschließung der Bauschuttrecycling Anlage
erfolgt über die Betriebsstraße, die nördlich der Ortslage Amlen an die L
12 anschließt und ortsdurchfahrtfrei zur BAB 44 und 61 abgeführt wird.
Durch die Verlagerung der Brecheranlage aus dem Teilbereich 1 in den
Teilbereich 2 werden zunächst keine weiteren Verkehrsbelastungen
verursacht, da der bereits heute stattfindende Verkehr weiterhin bestehen bleiben und nicht erhöht werden. Die Erschließung erfolgt weiterhin
über die private Betriebsstraße der Tholen Vermögensverwaltung, die
an die Prämienstraße L 12 anbindet und den Betriebsverkehr in nördlicher Richtung abführt.
Für das Bebauungsplanverfahren im Teilbereich 2 liegen die gutachterlichen Nachweise durch das Ing.-Büro Franzen vor, das sich durch das
Planvorhaben zu keiner schädlichen Umwelteinwirkung hinsichtlich der
menschlichen Gesundheit bzw. der umgebenden Ökosystemen kommt.
Gemäß den Vorgaben der TA Luft und TA Lärm ist nachgewiesen, dass
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Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
es zu keiner Überschreitung der Richtwerte, besonders am Immissionsort der nördlichen Randlage von Ameln kommt. Da ein nächtlicher Betrieb der Anlage nicht vorgesehen ist, werden hier 16,0 dB(A) nachts
erreicht. Während der Betriebszeiten werden am Immissionspunkt Ameln 48,8 dB(A) erreicht, was den Anforderungen an ein Reines Wohngebiet entspricht.
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Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
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