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Sitzungsvorlage (17-09-13_13-69_LBP Ing Büro Lange)

Daten

Kommune
Titz
Größe
1,1 MB
Datum
05.10.2017
Erstellt
14.09.17, 18:02
Aktualisiert
14.09.17, 18:02

Inhalt der Datei

11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 12. September 2017 Auftraggeber Bearbeitung Ing.- u. Planungsbüro LANGE GbR Dipl.-Ing. Wolfgang Kerstan Dipl.-Ing. Gregor Stanislowski Tholen Vermögensverwaltung GmbH Max-Planck-Straße 1-3 Carl-Peschken-Straße 12 52511 Geilenkirchen 47441 Moers Telefon: 02451 9111680 Telefon: 02841/7905-0 Telefax: 02451 69510 Telefax: 02841/7905-55 info@langegbr.de info@tholen-gruppe.de Ansprechpartnerin: Claudia Lebbing claudia.lebbing@langegbr.de 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag INHALTSVERZEICHNIS 1. Planungsanlass und Lage 3 1.1 Veranlassung 3 1.2 Lage und räumliche Abgrenzung 4 2. Planungsgrundlagen 5 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 5 2.2 Planerische Vorgaben 6 2.2.1 Landesentwicklungsplan 6 2.2.2 Regionalplan 6 2.2.3 Flächennutzungsplan 7 2.2.4 Landschaftsplan 7 2.2.5 Sonstige unter Schutz gestellte oder schutzwürdige Gebiete und Flächen 8 3. Bestandserfassung 9 3.1 Naturraum und Morphologie 9 3.2 Geologie und Boden 9 3.3 Wasserhaushalt 10 3.4 Klima und Lufthygiene 11 3.5 Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume 11 3.6 Landschaft und Erholung 13 4. Beschreibung der Vorhabensbedingten umweltrelevanten wirkungen 14 5. Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen 14 6. Verbleibende Beeinträchtigungen von Natur und landschaft 15 6.1 Beeinträchtigung von Relief und Boden 15 6.2 Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes 15 6.3 Beeinträchtigungen von Klima und Lufthygiene 16 6.4 Beeinträchtigungen von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen 16 6.5 Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und Erholung 17 7. Rechnerische Bewertung des Eingriffs in die Biotopfunktion 19 7.1 Bewertungsverfahren 19 7.2 Berechnung des landschaftsökologischen Kompensationsbedarfs 20 8. Kompensationsmassnahmen 21 8.1 Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich 21 8.2 Kompensationsbilanz 23 8.3 Externe Kompensation 23 9. Zusammenfassung 24 Literatur und Quellenangaben 26 Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 1 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Tabellen Tabelle 1 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (Zahlen gerundet) 15 Tabelle 2 Bewertung des Ausgangszustandes 21 Tabelle 3 Bewertung der Planung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes) 23 Abbildungen Abbildung 1 Lage des Geltungsbereiches 3 Abbildung 2 Übersichtskarte 4 Abbildung 3 Untersuchungsraum 5 Abbildung 4 Ausschnitt Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen 7 Abbildung 5 Auszug aus dem Landschaftsplan 8 Abbildung 6 Auszug digitale Bodenkarte, Bodentypen 10 Abbildung 7 Auszug digitale Bodenkarte, Bodentypen 20 Plananlagen Anlage 1 Nutzung / Biotoptypen Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR M. 1: 5.000 2 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln 1. PLANUNGSANLASS UND LAGE 1.1 Veranlassung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Die Gemeinde Titz beabsichtigt, auf dem Flurstück 172, Flur 22, in der Gemarkung Titz im Rahmen der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Ortslage Ameln und der parallel geführten 18. Änderung des Flächennutzungsplans den nördlichen Teil eines ehemaligen Hochpolders der Zuckerfabrik Pfeifer & Langen KG als Industriegebiet auszuweisen. Hintergrund ist die Absicht der Firma Tholen Vermögensverwaltung GmbH, die in ihrem Eigentum stehenden und seit vielen Jahren brachliegenden ehemaligen Hochpolder zwischen Titz und Ameln zurückzubauen und einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Entsprechende Voraussetzungen wurden in einem Teilbereich der Flächen mit der Festsetzung als Industriegebiet bereits geschaffen. Ein Teil der Flächen wird von den Anlagen der Firma Betonund Asphaltmischwerke Tholen GmbH eingenommen. Die Firma Tholen plant nun im nördlichen Teil der Hochpolder eine unternehmerische Erweiterung ihrer Betriebsflächen zur Aufstellung einer Brecheranlage, die aus den nördlich gelegenen Abgrabungs- und Verfüllflächen aufgrund der fortschreitenden Verfüllung und Rekultivierung weichen muss. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Änderungsplanung wird ein Industriegebiet festgesetzt. Hier sollen die baulichen Nutzungen gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach ordnungsgemäßer Beräumung der ehemaligen Hochpolderflächen erfolgen. Die an der Nordgrenze sowie der Ostgrenze des Industriegebiets vorhandenen begrünten Wälle werden gleichzeitig als „Grünflächen“ festgesetzt. Hier sind die vorhandenen Gehölzbestände zu erhalten, ggf. durch Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und dauerhaft zu unterhalten und bei Schädigung zu ersetzen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (18. FNP-Änderung). Abbildung 1 Lage des Geltungsbereiches zu erhaltene Randwälle Geltungsbereich 11. B‐Plan‐Änderung Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 3 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln 1.2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Lage und räumliche Abgrenzung Der Geltungsbereich der 11. Änderung des B-Plans Nr. 17 befindet sich im Gemeindegebiet von Titz nördlich der Ortslage Ameln. Er liegt zwischen der L 12 im Westen, der Ortslage Titz im Norden sowie der Ortschaft Ameln im Süden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst dabei die Flächen der Gemarkung Titz, Flur 22, Flurstück 172 und 178 (jeweils teilweise). Die Fläche hat eine Gesamtgröße von ca. 5,7 ha und befindet sich vollständig im Eigentum der Firma Tholen Vermögensverwaltung GmbH. Das hier betrachtete, durch die B-Planänderung betroffene Gebiet umfasst eine Fläche aus Hochpoldern, in die die Zuckerfabrik Pfeifer & Langen KG in der Vergangenheit das Wasser aus der Reinigung der mit Erde verschmutzten Rüben einleitete. Seit 1992 der Betrieb der Fabrik eingestellt wurde, liegt das Gelände brach. Der Hochpolder setzt sich aus dem Innenbereich bzw. Becken sowie den mit Gehölzen bestandenen östlichen und nördlichen Randwällen zusammen. Westlich befinden sich die Anlagen der Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH, östlich grenzt eine Biogasanlage an. Nach Süden setzen sich zunächst die Hochpolderflächen weiter fort, bis sie an die weiteren gewerblichen Flächen des vorhandenen Industriegebietes stoßen. Nördlich des Geltungsbereiches befinden sich jenseits einer Betriebsstraße, die bis zur Biogasanlage führt, mehrere Altpolder und Abgrabungsbereiche, die größtenteils bereits verfüllt sind. Die Polder 1 und 2 sind bereits vollständig verfüllt und überwiegend als Acker wiedernutzbar gemacht. Der Polder 3 wird derzeit als DK 0-Deponie betrieben. Er ist bereits weitestgehend verfüllt. In den weiter westlich gelegenen Poldern 4 und 5 findet eine Verfüllung mit unbelastetem Bodenmaterial statt. Für den nordöstlich gelegenen Tagebau Noah wurde ebenfalls eine Nutzung als Deponie beantragt. Abbildung 2 Übersichtskarte Polder 3 Deponie Polder 1 und 2 verfüllt Tagebau Noah Geltungsbereich 11. B‐Plan‐Änderung Polder 4 und 5 in Verfüllung Hochpolder Beton‐ und Asphalt‐ werk Tholen Biogasanlage Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 4 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Der Untersuchungsraum wurde so gefasst, dass alle umweltrelevanten Wirkungen auf Natur und Landschaft berücksichtigt werden können. Ggf. darüber hinausgehende Auswirkungen werden textlich beschrieben. Der Untersuchungsraum (rote Linie in nachfolgender Abbildung) wurde im Umkreis von ca. 500 m um den Geltungsbereich abgegrenzt. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 165 ha. Abbildung 3 Untersuchungsraum (Quelle : google-maps 2. PLANUNGSGRUNDLAGEN 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Bei der Aufstellung (oder Änderung) von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 5 und vor allem Abs. 6 (Nr.7) BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, zu schützen und zu entwickeln. Für den Abwägungsprozess relevante Aspekte sind weiterhin im § 1a BauGB aufgeführt. Hierzu gehören lt. Absatz 3 u.a. Aspekte der Vermeidung und des Ausgleichs von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Für die Belange des Umweltschutzes wird gesondert eine Umweltprüfung auf Grundlage eines Umweltberichtes (§ 2 und § 2a BauGB) durchgeführt (VDH, 2017). Das Vorhaben stellt gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar, der in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan/ Fachbeitrag (LFB) zu beschreiben, zu bewerten und durch darzustellende, geeignete Maßnahmen zu vermindern und vollständig auszugleichen ist. Das Bundesnaturschutzgesetz legt im § 1 die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Natur und Landschaft sind danach auch im besiedelten Bereich so zu Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 5 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Nach § 2 BNatSchG soll jeder nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beitragen. Nachteilige Veränderungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Das BNatSchG definiert Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des Gesetzes generell als "Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können" (§ 14 Abs. 1 BNatSchG). Dies gilt sowohl für den Außen- als auch für den Innenbereich. Die Regelung über das Verfahren bei Eingriffen enthält das LNatSchG NRW übereinstimmend mit dem BNatSchG. Gemäß § 15 ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. 2.2 2.2.1 Planerische Vorgaben Landesentwicklungsplan Im neuen Landesentwicklungsplan NRW (25.01.2017) liegt die Antragsfläche im Grenzbereich von „Freiraum“ und „Siedlungsraum“ zwischen Titz und Ameln. 2.2.2 Regionalplan Der Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt die Vorhabensfläche im Grenzbereich von „Allgemeinem Freiraum- und Agrarbereich“ mit dem Rekultivierungsziel „Schutz der Natur“ und einem „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ dar. Weiter nördlich liegen die „Allgemeinen Siedlungsbereiche“ von Titz, östlich ein „Bereich für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze“, der ebenfalls mit dem Rekultivierungsziel „Schutz der Natur“ belegt ist. Die westlich angrenzende L 12 ist als Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr dargestellt. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 6 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Abbildung 4 2.2.3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Ausschnitt Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Aachen Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz ist die Vorhabensfläche derzeit noch als „Grünfläche“ dargestellt. Die westlich angrenzenden Flächen des Beton- und Asphaltmischwerkes sind als „gewerbliche Flächen“ mit der Zweckbestimmung „Industriegebiet“ (GI) ausgewiesen. Nördlich der Betriebsstraße liegt das Sondergebiet „Auflandebecken“ (SO), das im Rahmen der 18. FNPÄnderung als Fläche für den Schutz der Natur dargestellt werden soll. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zur vorliegenden B- Planänderung entsprechend geändert (18. FNP-Änderung). 2.2.4 Landschaftsplan Für den Untersuchungsraum sind im Landschaftsplan des Kreises Düren „Titz/ Jülich-Ost“ sowohl Entwicklungsziele dargestellt als auch Schutzgebiete festgesetzt worden, die nachfolgend beschrieben werden. Das Vorhabengelände liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) 2.2-2 "Abgrabungsbereiche zwischen Ameln und Titz“, das den gesamten nördlich gelegenen Abgrabungs- und Altpolderkomplex der Firma Tholen mit umfasst. Schutzzweck für das Schutzgebiet ist die Erhaltung der Gewässer- und Gehölzstrukturen und Landschaftselemente in einer offenen, agrarisch geprägten Kulturlandschaft für den Biotopverbund und den Arten- und Biotopschutz - wegen der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft als Ergebnis des Landschaftswandels und der erkennbaren Landschaftsstrukturen als Zeugen dieser kulturhistorischen Entwicklung - und die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die bestehenden Abgrabungsflächen sowie die ehemaligen Polderflächen einschließlich des Geltungsbereiches für die B-Planänderung sind mit dem Entwicklungsziel 3 "Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft" belegt. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 7 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Abbildung 5 2.2.5 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Auszug aus dem Landschaftsplan Sonstige unter Schutz gestellte oder schutzwürdige Gebiete und Flächen Im Geltungsbereich und im unmittelbaren Nahbereich liegen keine Natura 2000-Gebiete und keine Naturschutz-, Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete. Es werden außerdem keine nach § 42 LNatSchG NRW geschützten Biotope berührt. Der Geltungsbereich liegt gemäß Kataster des LANUV innerhalb des schutzwürdigen Biotops BK5004-0018 „Ehemalige Klärbecken der Pfeifer & Langen Zuckerrübenfabrik nördlich von Ameln“. Schutzziel ist der Erhalt als ungestörter Lebensraum für Vögel und Entwicklung zu einem geeigneten Habitat für Amphibien, insbesondere für die Wechselkröte. Während dort jedoch noch vor ca. 20 Jahren überall wasserbespannte Flächen vorhanden waren, sind diese jedoch mit der fehlenden Wasserzufuhr mittlerweile trocken gefallen und verlandet. Mit zunehmender Sukzession hat sich eine halboffene Biotopstruktur entwickelt, die heute von Brennnesseln dominiert wird. Nordöstlich schließt sich der Gehölzbestand der Biotopkatasterfläche „Stillgelegte Bahntrasse östlich von Titz zwischen Jackerath und Ameln (BK-4904-003)“ an, der zugleich Bestandteil der Biotopverbundfläche „Stillgelegte Bahnlinie zwischen Jackerath und Welldorf (VB-K-4904-005)“ und nördlich des Untersuchungsraumes auch unter Ziffer 2.4.11 mit der Bezeichnung "Ehemalige Bahntrasse" als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen ist. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich der geschützte Biotop GB-5004-0065 „Röhricht“ auf dem ehemaligen Hochpolder. Der gesetzlich geschützte Biotop erfüllt die hierfür geltenden Kriterien aktuell jedoch nicht mehr. Der ehemalige Teich ist vollständig abgetrocknet und das den Röhricht bildende Schilf wird zunehmend von Brennnesseln zurückgedrängt, die mittlerweile schätzungsweise 60-70% der Fläche einnehmen. Nordwestlich der Antragsfläche liegt in etwa 600 m Entfernung das Wasserschutzgebiet „Titz“ (Schutzzone III). Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 8 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln 3. BESTANDSERFASSUNG 3.1 Naturraum und Morphologie Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Naturräumlich ist das Untersuchungsgebiet in der Niederrheinischen Bucht der Haupteinheit "Jülicher Börde" und hier speziell dem Übergangsbereich zwischen der "Rödinger Platte" und den "Jackerather Lössschwellen" zuzuordnen. Die vorherrschend guten Ackerstandorte der Jülicher Börde werden traditionell intensiv landwirtschaftlich genutzt. Heute sind ausgedehnte Ackerplatten prägend. Das insgesamt relativ ebene Gelände weist im Untersuchungsraum Höhenlagen zwischen rund 92 m NHN im Nordwesten und rund 98 m NHN im Osten auf. Durch die erfolgten Abbau-, Verfüllungs- und Poldertätigkeiten ist im und im Umfeld des Geltungsbereiches die natürliche Geländemorphologie in der Vergangenheit stark verändert worden. Die im Geltungsbereich noch vorhandenen Hochpolder wurden von der Pfeifer & Langen Zuckerrübenfabrik für die Aufnahme des Schmutzwassers aus der Rübenwäsche durch Aufschüttung von Erdwällen aus Lösslehm hergerichtet. Diese sind nach Einstellung des Fabrikbetriebes verblieben ebenso wie die Sedimentablagerungen aus der im eingeleiteten Wasser enthaltenen, ursprünglich den Rüben anhaftenden Erde. Während noch vor ca. 20 Jahren überall wasserbespannte Flächen vorhanden waren, sind diese allmählich verlandet und mit der Sukzession hat sich eine halboffene Biotopstruktur entwickelt Die Grubenbereiche und Polderflächen sind durch die vorhandenen Gehölzkulissen und Verwallungen von außen jedoch kaum einsehbar. Die Anlagen der gewerblichen Nutzungen ragen jedoch zum Teil über die Gehölzkulisse hinaus und sind zum Teil weithin sichtbar. 3.2 Geologie und Boden Der geologische Großraum der südlichen Niederrheinischen Bucht ist als Senkungsgebiet durch eine Wechsellagerung von grob- und feinkörnigen Lockersedimenten des Tertiärs und Quartärs gekennzeichnet. Im gesamten Raum sind tiefgründige, ertragreiche Parabraunerden vorherrschend. Bei den Böden des Geltungsbereichs handelte es sich gemäß der digitalen Bodenkarte 1:50.000 (IS BK 50, Geologischer Dienst NRW, s. Auszug, Abb. 1) ehemals um Typisches Kolluvium (K 34). Der Bodentyp weist bei Bodenwertzahlen von 80-90 eine sehr hohe Ertragsfähigkeit auf. Der Boden ist wie die umgebenden Parabraunerden (L 35) weder grund-, noch staunass und besitzt neben einer hohen Wasserleitfähigkeit und einer sehr hohen Durchwurzelungstiefe eine sehr hohe nutzbare Feldkapazität. Die in der Bodenkarte dargestellten Wasserflächen sind nicht mehr existent. Beide Bodentypen sind in der Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000 (Geologischer Dienst NRW) als besonders schutzwürdige fruchtbare Böden (Regelungs- und Pufferfunktion/ natürliche Bodenfruchtbarkeit) ausgewiesen. Natürlich gelagerte Böden sind jedoch im Plangebiet und der unmittelbaren Umgebung (Tagebau, Deponie, Altpolderflächen, Gewerbegebiet) infolge der vorhandenen Überbauung, der Verkehrsflächen, der Abgrabungs- und Verfülltätigkeiten und der anthropogenen Nutzung kaum noch vorzufinden. Weiterhin bestehen durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung im umgebenden Untersuchungsraum Vorbelastungen in Bezug auf eine Bodenverdichtung durch den Einsatz von schweren landwirtschaftlichen Geräten sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern. Der Standort unterliegt insgesamt einer hohen anthropogenen Vorbelastung. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 9 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Abbildung 6 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Auszug digitale Bodenkarte, Bodentypen (Quelle: ELWAS-WEB) 3.3 Wasserhaushalt Grundwasser Die Hauptterrassensedimente bilden im Bereich des Untersuchungsgebietes den Grundwasserleiter für das Obere freie Grundwasserstockwerk. Bis Ende der 50er Jahre des vergangenen Jahrhunderts lagen unbeeinflusste hydraulische Verhältnisse mit Grundwasserfließrichtungen nach Osten bzw. Südosten in Richtung des lokalen Vorfluters Erft vor. Nach Beginn von Sümpfungsmaßnahmen für den Braunkohletagebau ist jedoch eine vorschreitende Reduzierung der Grundwasserstände bei gleichzeitiger Änderung der Grundwasserfließrichtungen feststellbar. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Sümpfungsmaßnahmen eine massive Reduzierung der Grundwasserstände in den unterschiedlichen Stockwerken zur Folge hatten, die im Oberen freien Grundwasserstockwerk eine fast vollständige Entleerung und in den tiefen Stockwerken eine Reduzierung der Druckspiegelflächen bis > 80 m bewirkte. Bei Geländehöhen um rund 95 m NHN befindet sich die Basis des 1. Grundwasserleiters im Untersuchungsraum bei rund 40 m NHN, die Basis des 2. Grundwasserstockwerks bei > 150 m u. GOK. Nach Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass der Grundwasserspiegel langfristig wieder sein vorbergbauliches Ausgangsniveau von 80,5 m NHN erreichen kann. Nach aktuellen Modellprognosen wird der Grundwasserwiederanstieg verstärkt ab 2090 einsetzen und im Jahr 2150 weitestgehend abgeschlossen sein. Die heute anzutreffenden Grundwasserstände entsprechen demnach nicht den natürlichen Verhältnissen, sondern sind künstlich abgesenkt. Darüber hinaus ist aufgrund der intensiven Bewirt- Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 10 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag schaftung der umgebenden Ackerflächen im Zusammenhang mit Düngemaßnahmen von erhöhten Stoffkonzentrationen bei einigen Parametern (Nitrat, Sulfat, Ammonium) im Grundwasser auszugehen. Konkrete Angaben hierzu liegen jedoch nicht vor. Insgesamt ist daher der Standort auch in Bezug auf den Wasserhaushalt deutlich anthropogen vorbelastet. Oberflächengewässer Im Geltungsbereich und im gesamten Untersuchungsraum befinden sich keine natürlichen Oberflächengewässer. Nördlich des Geltungsbereiches liegt im Polder 1/2 ein dauerhaft mit Wasser bespanntes Ersatzgewässer mit naturnah ausgeprägter Verlandungs- und Röhrichtvegetation, das 2010 für den aufgegebenen Teich im Polder 3 hergestellt wurde. Ein weiteres Ersatzgewässer befindet sich im Tagebau Noah. Es weist ebenfalls eine dauerhafte Wasserführung auf. Darüber hinaus finden sich diverse temporäre Kleinstgewässer im Bereich der nordwestlich gelegenen Abbau- und Verfüllflächen (Polder 4 und 5) sowie ein eher technisch ausgebautes Regenrückhaltebecken auf dem Betriebsgelände des Asphalt- und Betonwerkes. Westlich der L 12 verläuft ein technisch ausgebauter namenloser Graben in Richtung Nordwesten zum Malefinkbach. 3.4 Klima und Lufthygiene Das Klima der Jülicher Börde ist charakterisiert durch eine abgeschwächte klimatische Kontinentalität und leitet zum atlantischen Klima des Niederrheinischen Tieflandes über. Bei einer Jahresdurchschnittstemperatur von etwa 9,0 °C weist das Untersuchungsgebiet eine relativ lange Vegetationsperiode auf; der mittlere Jahresniederschlag beträgt etwa 700 mm und charakterisiert trockene Verhältnisse. Bedingt durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Raumes ist dieser windoffen mit vorherrschendem Freilandklima. Die vorhandenen Betriebsgelände im Bereich des Bebauungsplangebietes wirken als kleine Insel eines Gewerbeklimas mit verstärkter Aufheizung und Abstrahlung aufgrund des hohen Versiegelungsgrades inmitten des durch offene Landwirtschaftsflächen geprägten Freilandklimas. Weiterhin herrschen in den mehr oder weniger durchgrünten Wohnsiedlungsbereichen von Titz und Ameln Siedlungsklimate vor. Vorbelastungen ergeben sich durch die stark befahrene Landstraße sowie durch den Lkw- und Pkw-Verkehr der bestehenden gewerblichen und industriellen Nutzungen. Zu den Vorbelastungen zählen auch die mit dem Abbau- und Verfüllbetrieb im nördlichen Untersuchungsraum verbundenen Emissionen. 3.5 Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume Pflanzen Die potenzielle natürliche Vegetation spiegelt diejenige Vegetation wider, die sich aufgrund der Standortgegebenheiten ohne menschlichen Einfluss einstellen würde. Potenzielle natürliche Vegetation wäre für den Geltungsbereich der "Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald der Niederrheinischen Bucht" und der "Flattergras-Buchenwald". Diese Tieflagen-Buchenwälder zeichnen sich durch eine geringe Beimischung von Traubeneiche aus. Vereinzelt kommen Stieleiche, Winterlinde und Hainbuche vor. Daneben gehören zum natürlichen Gehölzinventar, Salweide, Hasel, Weißdorn, Hundsrose, Schlehe und Hartriegel. Im Untersuchungsraum dominieren Landwirtschaftsflächen, die generell als artenarm zu bezeichnen sind. Die Ackerfluren weisen neben der Kulturpflanze kaum andere Pflanzenarten auf. Ackerrandstreifen sind, wenn überhaupt vorhanden, von geringer Breite und nur mit sehr häufigen, weit verbreiteten Ackerwildkräutern und Gräsern bestanden. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 11 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Gehölzflächen machen einen nur geringen Prozentsatz des Gesamtraumes aus. Gehölzbestände finden sich sowohl entlang der ehemaligen Bahntrasse (schutzwürdiger Biotop) als auch auf der randlichen Verwallung rund um den Tagebau- und Altpolderkomplex. Der Gehölzbestand an der ehemaligen Bahntrasse ist im siedlungsnahen Abschnitt stark durch Müllablagerungen und Feuerstellen gestört und weist zum Teil dichte Brennnesselbestände auf. Im Bereich des nördlich gelegenen Tagebaus Noah ist die derzeitige Vegetation heterogen aufgebaut. Es zeigt sich eine halboffene Vegetationsstruktur, es haben sich aber auch Pioniergehölze und Gebüschzonen sowie Magerrasen mit einer vielfältigen Krautflora und reichem Blütenangebot angesiedelt. Das Ausgleichsgewässer im Polder 1/2 weist einen ausgeprägten Schwimmblattund Röhrichtgürtel auf. Am Nord- und Ostrand des Geltungsbereiches erstrecken sich höhere Erdwälle, die überwiegend von dichten Gehölzstreifen bewachsen sind. Auf dem nördlichen Wall und im nördlichen Teil des östlichen Walles stocken neben kleineren Gehölzen (Weißdorn, Holunder) auch Bäume wie Kirsche und Feldahorn. Im Zentrum des Vorhabengebietes stocken weitere kleinere Gebüsche bzw. Gehölzgruppen und -reihen – z. T. auch auf kleineren Begrenzungswällen. Bei diesen Gehölzen handelt es sich überwiegend um junge bis mittelalte, höchstens ca. 15 Jahre alte Bestände mit Silber-Weiden, Bruch-Weiden, Sand- Birken, Schwarzem Holunder, Eingriffligem Weißdorn und weiteren. Alt- und Totholz ist nur in Form abgebrochener Äste und liegender Stämme am Boden vorhanden. Zwischen den Gehölzreihen und Gebüschen wachsen nitrophile Gras- und Hochstaudenfluren, die von Land-Reitgras, Knäuelgras, Brennnesseln, kleinflächiger auch von Brombeeren dominiert werden. Weder innerhalb des Geltungsbereiches, noch im direkten Umfeld wurden gefährdete oder bedrohte Pflanzenarten aufgefunden, die in der Roten Liste NRW aufgenommen sind. Tiere Im Untersuchungsraum besitzt der gesamte Abgrabungs- und Altpolderkomplex innerhalb der weiträumig intensiv genutzten Ackerlandschaft einen gewissen Inselcharakter, sodass hier deutlich mehr Vogelarten geeignete Brut- und Nahrungsräume finden, als im agrarischen Umfeld. Aus diesem Grund und wegen des Vorkommens gefährdeter Brut- und Gastvogelarten ist diesem Bereich eine mittlere bis hohe avifaunistische Bedeutung beizumessen. Er wird aktuell von gefährdeten Vogelarten wie Baumpieper, Nachtigall und der in NRW stark gefährdeten Turteltaube zur Fortpflanzung genutzt. Mit ihnen finden hier weitere Vogelarten des Halboffenlandes wie Bluthänfling, Goldammer, Dorn- und Klappergrasmücke gute Lebensbedingungen. Darüber hinaus bildet das Gebiet für etliche Vogelarten auch einen Teil ihres Nahrungshabitats. Dies betrifft z. B. Schwalben, Greifvögel wie Habicht, Mäusebussard und Turmfalke sowie die Eulen Uhu und Waldkauz. Im Rahmen der in 2016 durch IVÖR durchgeführten Bestandserfassungen wurden im gesamten Untersuchungsraum 66 Vogelarten festgestellt. Von diesen sind 49 als Brutvögel und 17 als Gastvögel (einschließlich 5 Durchzüglern) einzustufen. In NRW artenschutzrechtlich planungsrelevant sind davon 22 Vogelarten und darüber hinaus 5 Fledermausarten und ein Artenpaar (Braunes/Graues Langohr) sowie 3 Amphibienarten (s. auch Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von IVÖR, 2017). Der nördlich des Geltungsbereiches gelegene Abgrabungs-/Deponiekomplex besitzt eine hohe Bedeutung für Amphibien, insbesondere wegen der hohen Anzahl an nachgewiesenen Amphibien und dem Vorkommen von gefährdeten und regional seltenen Arten (Kreuz- und Wechselkröte und Springfrosch). Zwar wurden im Geltungsbereich selbst keine Arten nachgewiesen, doch dürften die im Umfeld vorkommenden Arten auch diesen Bereich als Landhabitat nutzen. Als Laichhabitate geeignete Gewässer sind hier nicht mehr vorhanden. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 12 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Obwohl geeignete Habitate und Strukturen für Reptilien in vielfältiger Weise vorhanden sind, ist dem Untersuchungsraum mit dem Nachweis von nur einer Reptilienart, der weit verbreiteten und relativ anpassungsfähigen Waldeidechse, nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für diese Tiergruppe zuzuschreiben. Haselmäuse konnten im untersuchten Bereich nicht nachgewiesen werden. Von den meisten der insgesamt 6 nachgewiesenen Fledermausarten wird der Untersuchungsbereich nur sporadisch aufgesucht, zur Jagd genutzt oder auch nur überflogen. Ausgesprochenes Jagdverhalten zeigten nur Breitflügel- und die im Untersuchungsgebiet dominierende Zwergfledermaus, wobei davon auszugehen ist, dass der untersuchte Bereich nur einen eher unbedeutenden Teil der insgesamt genutzten Jagdhabitate darstellt. Nähere Angaben zu Flora und Fauna sind dem Ökologischen und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag von IVÖR zu entnehmen. 3.6 Landschaft und Erholung Der Untersuchungsraum stellt sich weitestgehend als ausgeräumte Kulturlandschaft mit intensiv genutzten, ausgeräumten Ackerflächen dar, dem derzeit keine Bedeutung für die Erholungsnutzung zukommt. Gehölzflächen als gliedernde und belebende Elemente machen einen nur sehr geringen Prozentsatz des Gesamtraumes aus. Gehölzbestände finden sich entlang der ehemaligen Bahntrasse und umgeben den Abgrabungs- und Altpolderkomplex als Schutzpflanzungen Die landschaftsästhetisch negativ wirkenden Verfüll- und Grubenbereiche nördlich des B-Plangebietes sind eingezäunt und weder zugänglich, noch von außen einsehbar. Die um diese Flächen bereits vorhandenen Gehölzkulissen stellen dabei eine Sichtverschattung dar und verhindern Einblicke von Straßen und Wegen auf die offenen Gruben- und Verfüllbereiche. Dies gilt ebenso für den Einblick in den Geltungsbereich der vorliegenden B-Planänderung. Hier verhindern im Norden, Osten und Westen die umliegend mit Gehölzen bestandenen Randwälle sowie von Süden her die Anlagen und Gebäude des südlich gelegenen Gewerbegebietes vollständig eine Einsicht in das Gelände. Die Gebäude und Anlagen der gewerblichen Nutzungen, insbesondere die hohen Türme des Beton- und Asphaltwerkes und die Siloanlagen des südlich gelegenen Landhandels ragen zum Teil über die Gehölzkulisse hinaus und sind weithin sichtbar. Der untersuchte Raum ist folglich durch die bestehende gewerblich-industrielle Nutzung und die Abbau- und Verfülltätigkeiten, aber auch durch die Verkehrsbelastung der L 12 bereits deutlich anthropogen überprägt. Die Eigenart des umgebenden Landschaftsraumes ist auch infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und des hohen Ausräumungsgrades stark verfremdet. Insgesamt sind die landschaftsästhetische Wertigkeit und die Erholungseignung des Raumes derzeit deutlich gemindert. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 13 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln 4. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag BESCHREIBUNG DER VORHABENSBEDINGTEN UMWELTRELEVANTEN WIRKUNGEN Mit der Realisierung von Bauvorhaben können verschiedene bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein. Diese können vorübergehend oder dauerhaft zum Verlust oder zur Beeinträchtigung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes führen. Bau- und anlagebedingte Wirkungen  Beräumung der Sedimentablagerungen (Rübenerde)  Entfernen der Vegetationsdecke  Entfernen von Gehölzen  Verlust von Biotopen und möglichen (Teil-)Lebensräumen von Arten  Inanspruchnahme von Flächen, Bodenversiegelung  temporäre Emissionen durch Maschineneinsatz, ggf. Störung angrenzender Lebensräume betriebsbedingte Wirkungen  Riegelwirkung oder Gefahr von Vogelschlag an Baukörpern  stoffliche (z. B. Staub, Abgase) und nicht stoffliche Emissionen (akustische und visuelle Störreize durch Lärm und Beleuchtung, Erschütterungen und Bewegungsunruhe) 5. VERMEIDUNGS- UND VERMINDERUNGSMAßNAHMEN Die Eingriffsregelung findet sich in den §§ 13 ff. des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). § 15 BNatSchG gibt der Vermeidung den Vorrang vor dem Ausgleich oder Ersatz eines Eingriffs. Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. So sind folgende (städtebauliche) grünordnerische / ökologische Aspekte zu berücksichtigen: - Erhalt der begrünten Randwälle und Sicherung als Grünflächen, ggf. Aufwertung und Ergänzung - Anlage der nicht bebaubaren Grundstücksflächen innerhalb der überbaubaren Flächen als Grünfläche und dauerhafte Unterhaltung - Gehölzüberstellung der Stellplatzbereiche mit Einzelbäumen - Einhaltung der in den Immissionsschutzgutachten enthaltenen Maßgaben - Zuführung der nicht wesentlich belasteten Niederschlagswässer über ein Rückhaltebecken in die lokalen Vorfluter - Berücksichtigung der im Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (IVÖR) formulierten Maßnahmen: - Befristung von Fällung/ Rodung oder Entfernung von Deckschichten (mit mehrjähriger Vegetation), Durchführung im Zeitraum November bis Februar - Installation und Verbleib eines Amphibienzaunes um die Hochpolder einschließlich Abfang, Installation und Beginn der Abfangaktion (mit Verbringung in einen anderen Lebensraum) rechtzeitig vor der Laichzeit (spätestens Mitte Februar) bzw. in der Vegetationsperiode vor Beginn der Beräumung Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 14 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln - - - - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Anbringung von nach unten abstrahlenden Leuchtkörpern, als Leuchtkörper sind solche zu wählen, die wenige Insekten anlocken (z. B. gelb-orange oder warmweiße LEDund/oder gelbe Natriumlampen) Positionierung von stärker Lärm emittierenden Betrieben möglichst in der Nähe des nördlichen Randwalles (wo die abschirmende Wirkung ggf. am höchsten ist) und höherer Bauwerke möglichst im südlichen Bereich des Gewerbe-/Industriegebietes Vermeidung Vogelschlag gefährdender Fassadengestaltung (z. B. Schutz großer Glasfassaden gegen Scheibenanflug) Anfahrt der Fahrzeuge/Geräte zur Beräumung des H o c h polders über das Gelände des Beton- und Asphaltmischwerkes, zur Vermeidung von Störungen in nördlichen Bereichen bzw. in nordöstlich der Hochpolder gelegenen Baumbeständen zügige Aufnahme der Bauaktivitäten nach Beräumung der Fläche, um eine Besiedlung durch Vogelarten zu vermeiden, andernfalls Einsatz von Vergrämungsmaßnahmen (z. B. durch dichten Flatterband-Besatz) 6. VERBLEIBENDE BEEINTRÄCHTIGUNGEN VON NATUR UND LANDSCHAFT 6.1 Beeinträchtigung von Relief und Boden Aus der Umsetzung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ergibt sich ein maximaler Versiegelungsanteil durch Bebauung und Versiegelung von ca. 3,24 ha. Tabelle 1 Bedarf an Grund und Boden für die geplanten Nutzungen (Zahlen gerundet) geplante Nutzung Flächengröße (m²) maximale Versiegelung (m²) 40.540 32.430 7.110 - Private Grün- und Maßnahmenflächen (Erhaltene Gehölzbestandene Randwälle) 16.210 - Gesamt 56.650 32.430 Industriegebiet (GRZ 0,8) davon: Anlage von Grünflächen innerhalb der nicht bebaubaren Grundstücksflächen Durch die Abtragung der aufgepolderten Rübenerde vor Umsetzung des Bebauungsplans wird innerhalb des Eingriffsbereichs das ursprüngliche Geländerelief wiederhergestellt. Die randlichen Verwallungen bleiben erhalten. Da auf dem gesamten Eingriffsbereich keine natürlich gewachsenen Böden mehr vorhanden sind, werden jedoch insgesamt durch die Festsetzungen der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 nur geringe Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden eintreten. 6.2 Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes Oberflächengewässer sind vom Vorhaben nicht betroffen. Es wird durch das Vorhaben auch kein Grundwasser freigelegt und dementsprechend keine negative Beeinflussung des Grundwasserdargebots oder des Grundwasserstandes zu besorgen sein. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 15 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Im Bereich der versiegelten Flächen wird es eine Verringerung der Grundwasserneubildungsrate geben. Durch Zuführung der nicht wesentlich belasteten Niederschlagswässer über ein Rückhaltebecken in die lokalen Vorfluter wird dieser Effekt jedoch minimiert. Insgesamt sind mit den Festsetzungen der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 nur geringe Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes zu erwarten. 6.3 Beeinträchtigungen von Klima und Lufthygiene Durch die geplante Vergrößerung des Industriegebietes wird eine Ausdehnung der durch das vorhandene Industriegebiet ausgelösten Wärmeinsel erfolgen, mit einhergehender mikroklimatischer Reduzierung der Luftfeuchte und Erhöhung der Abstrahlung. Durch Erhalt der umgebenden Grünflächen und Anlage von Grünflächen innerhalb der nicht bebaubaren Grundstücksflächen erfolgt eine Minderung dieser Effekte. Durch die Vergrößerung des Industriegebietes wird zwar eine Verringerung des Freiflächenklimas eintreten, jedoch sind keine Beeinträchtigungen auf lokalklimatische Gegebenheiten, d.h. außerhalb des Gebietes, etwa in den Gehölz- und Bracheflächen im nördlichen Abgrabungskomplex und auf dem ehemaligen Bahndamm oder in den bewohnten Gebieten zu erwarten. Vorhabenbedingter Staubniederschlag und Schadstoffbelastung werden nach FRANZEN INGENIEURBÜRO FÜR ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ (2017b) als unterhalb der Irrelevanzschwellen gemäß TA Luft liegend beurteilt. Durch die Festsetzungen der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 sind insgesamt geringe negative Auswirkungen auf das Schutzgut Klima/ Luft zu erwarten 6.4 Beeinträchtigungen von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen Innerhalb des Geltungsbereiches werden auf den als Industriegebiet festgesetzten Flächen die vorhandenen Biotoptypen komplett beansprucht. Die Gehölz bestandenen Randwälle im Norden und Osten bleiben erhalten und werden als Grünfläche festgesetzt. Als Eingriffsfläche ist daher zunächst nur die von Veränderungen betroffene Hochpolderfläche (ca. 4,05 ha) zu betrachten. Mit der Räumung der Hochpolder ist somit zunächst der Verlust der Vegetationsdecke und der sich angesiedelten jüngeren Gehölze auf der Brachfläche verbunden. Auf den nicht bebaubaren Grundstücksflächen (0,71 ha) werden wieder Grünflächen angelegt und dauerhaft unterhalten. Das faunistische und floristische Artenpotenzial der Fläche ist durch den hohen Anteil an Nitrophyten (Brennnesseln) und den geringen Gehölzanteil herabgesetzt. Eine Aufwertung der ökologischen Bedeutung kommt der Fläche dabei aufgrund der naturnahen Ausprägung des Gehölzanteils und dem Wert der Fläche als Trittstein innerhalb der ansonsten ausgeräumten Gewerbe- und Agrarlandschaft zu. Es werden jedoch keine hochwertigen Biotoptypen und keine seltenen oder gefährdeten Pflanzengesellschaften beansprucht. Unter den im Untersuchungsraum nachgewiesenen Tierarten befinden sich laut artenschutzrechtlichem Fachbeitrag (IVÖR 2017) 6 Fledermausarten (einschl. einem Artenpaar) und 23 Vogelarten, die entweder gar nicht im Plangebiet erfasst wurden, dort aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen auch nicht zu erwarten sind oder das Plangebiet nur als (Teil-) Lebensraum bzw. Nahrungshabitat nutzen. Für die meisten dieser Arten sind die Auswirkungen des Vorhabens insgesamt als so geringfügig einzuschätzen, dass keine artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen, die Verstöße gegen die Zugriffsverbote darstellen, zu erwarten sind. In ihrem Fall ist dem Plangebiet aufgrund Größe und Art der Fläche, des fehlenden Zusammenhangs mit einem Quartier bzw. Brutplatz/Bruthabitat im Sinne einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte keine essenzielle Bedeutung beizumessen. Für die Vogelarten Mäusebussard, Turteltaube und ggf. Pirol, die den nahe dem Plangebiet liegenden Gehölzbestand im Bereich der ehemaligen Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 16 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bahntrasse nachweislich oder potenziell als Brutplatz bzw. Bruthabitat nutzen, sind vorhabenbedingte Beeinträchtigungen ebenfalls nicht zu erwarten, da die Randwälle im Norden und Osten des Plangebietes mit dem Gehölzbestand erhalten bleiben sollen. Dies bewirkt eine Abschirmung der aktuell oder in naher Zukunft nördlich bzw. nordöstlich liegenden Lebensräume gegen vorhabenbedingte Störwirkungen aus dem Plangebiet, wobei die prognostizierte Lärmbelastung bei Umsetzung der Planung als unerheblich zu bewerten ist. Um zu verhindern, dass durch die vorhabenbedingte unmittelbare Flächeninanspruchnahme ein Brutplatz der nachgewiesenen, in NRW nicht als planungsrelevant geltenden, aber national besonders geschützten europäischen Vogelarten zerstört und damit einhergehend Individuen (Gelege, Jung-, Alttiere) verletzt oder getötet werden, ist der Zeitraum für die Fällung/Rodung von Gehölzen und/oder die Entfernung von Deckschichten mit mehrjähriger Vegetation auf den Zeitraum November bis Februar einzuschränken. Dadurch werden gleichzeitig entsprechende Beeinträchtigungen von sich im Sommer potenziell in Gehölzspalten (Einzelquartieren) aufhaltenden Fledermäusen und des Neuntöters, der als einziger planungsrelevanter Brutvogel (potenziell) innerhalb des Plangebietes erfasst wurde, vermieden. Drei Amphibienarten (Kreuzkröte, Wechselkröte und Springfrosch) wurden hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Vorschriften vertiefend geprüft. Aufgrund der im Untersuchungsraum siedelnden Populationen aller drei Amphibienarten, der Eignung der Hochpolder als Landhabitat des Springfrosches sowie der Wahrscheinlichkeit, dass die Kreuz- u. Wechselkröte als sehr vagile Arten mit großem Aktionsradius das Gebiet zumindest durchwandern, muss davon ausgegangen werden, dass sich Individuen dort regelmäßig oder sporadisch aufhalten. Um zu vermeiden, dass vorhabenbedingt Individuen verletzt oder getötet werden, sind die Amphibien nach Installation eines Amphibienzaunes um die Hochpolder abzufangen und in die nördlich gelegenen geeigneten Bereiche bzw. Laichhabitate zu verbringen. Die Schutzmaßnahmen greifen gleichzeitig für die im Raum nachgewiesenen nicht planungsrelevanten Amphibienarten (z. B. Erdkröte, Grasfrosch, Berg- u. Teichmolch.) Als Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (s. artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, IVÖR 2017) ist festzuhalten, dass mit Durchführung des Vorhabens bei keiner der geprüften planungsrelevanten Arten unter Einbeziehung der vorgesehenen Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden. Es wurde dargelegt, dass die Populationen der vorhandenen geschützten Tierarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben bzw. deren aktueller Erhaltungszustand sich nicht verschlechtern wird. In der zusammenfassenden Beurteilung sind durch die Festsetzungen der 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 insgesamt nur mäßige negative Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt zu erwarten 6.5 Beeinträchtigungen von Landschaftsbild und Erholung Unter Landschaftsbild wird die sinnlich-wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden. Die sinnlichen Wahrnehmungsmöglichkeiten des Menschen sind so vielfältig und die Bewertung des Wahrgenommenen ist so komplex durch Bedürfnisse und Handlungsmuster geprägt, dass eine objektive Landschaftsbildbewertung kaum möglich erscheint. Etwa 90 % der sinnlichen Information wird über das Sehen wahrgenommen. Bei den Festsetzungen der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 handelt es sich um eine Flächenversiegelung und die Neuschaffung vertikaler Elemente in einer bereits stark vorbelasteten Landschaft. Folgende Kriterien werden zugrunde gelegt, um die Veränderungen des Erscheinungsbildes der Landschaft beschreiben und bewerten zu können (siehe KNOSPE 1998, S.324-345): Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 17 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln - - - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Vielfalt (natürliche Gestalt-, Perspektiv- und Aspektvielfalt) Natürlichkeit (Verhältnis ästhetisch wirksamer naturnaher Elemente und/oder Strukturen zu anthropogenen Elementen und/oder Strukturen) Eigenart (Eigenartsverlust der natürlichen und historischen Charakteristik der Landschaft) Beeinträchtigung des Landschaftserlebens (Ausprägung charakteristischer Geräusche und Gerüche, Auftreten von Störgeräuschen und Geruchsbelastung) Zugänglichkeit zu ästhetisch wirksamen Aussichtsbereichen Schutzstatus der Landschaft bzw. einzelner Strukturen (Einzigartigkeit, Unersetzbarkeit, Seltenheit, Repräsentativität) Objekterkennung nach Sichtzonen (Entfernung zum Objekt) Vielfalt Bei Umsetzung der Bauleitplanung werden im Bereich der heutigen, hochgelegenen Brachflächen nach Abtrag der Rübenerde und Angleichung an das ursprüngliche Geländerelief überwiegend versiegelte Flächen und Anlagen / Gebäude hergestellt. Die bewachsenen Randwälle bleiben erhalten und auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden Grünflächen angelegt und dauerhaft unterhalten, es wird sich aber insgesamt eine deutlich niedrigere Biotop- und Aspektvielfalt einstellen, als derzeit vorhanden. Natürlichkeit Durch die Flächenversiegelungen und Errichtung von Anlagen / Gebäuden wird der Natürlichkeitsgrad der in dieser Hinsicht jedoch bereits stark vorbelasteten Landschaft nachteilig verändert. Eigenart Benachbart zum Geltungsbereich sind mit den gewerblich-industriellen Nutzungen, der Deponie und den Abgrabungen, Verfüllungen und Poldern bereits verschiedene Vorhaben realisiert, bei denen der Aspekt der natürlichen Eigenart der Landschaft verändert wurde. Die Umsetzung des B-Planes wird zu einer zusätzlichen Modifikation der natürlichen Eigenart der Landschaft im Gesamtraum führen. Beeinträchtigung des Landschaftserlebens Das Landschaftserleben im Antragsbereich wird seit langem unter anderem durch die verschiedenen genehmigten industriell-gewerblichen Nutzungen und die Deponierungs-, Auskiesungsund Verfüllflächen beeinträchtigt. Hieraus resultieren beispielsweise Lärmemissionen durch die eingesetzten Geräte und die an- und abfahrenden LKWs sowie ästhetische Beeinträchtigungen durch Bodenmieten und Erdbewegungen und durch weithin sichtbare Anlagen / Gebäude. Es sind bei Umsetzung des Bebauungsplans zwar generell weiter andauernde und zusätzliche Beeinträchtigungen des Landschaftserlebens gegeben, das Gelände ist jedoch aufgrund der Verwallungen und Eingrünung mit Gehölzen im Westen , Norden und Osten sowie durch die bereits bestehenden, sichtverschattenden Gebäude und Anlagen im Süden von außen nicht einsehbar, sodass diese Beeinträchtigungen kaum nach außen wirksam werden. Zugänglichkeit zu ästhetisch wirksamen Aussichtsbereichen Die Zugänglichkeit zu ästhetisch wirksamen Aussichtsbereichen wird bei Realisierung der Planänderung im Vergleich zum heutigen bzw. zum genehmigten Zustand für Erholungssuchende nicht verschlechtert. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 18 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Schutzstatus der Landschaft bzw. einzelner Strukturen Die beantrage Fläche unterliegt dem Schutz eines „Landschaftsschutzgebietes“ mit dem Entwicklungsziel "Wiederherstellung von in ihrem Wirkungsgefüge, ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder erheblich veränderten Bereichen und Eingliederung in die umgebende Landschaft". Dem Entwicklungsziel kann im Geltungsbereich nicht gefolgt werden. Objekterkennung nach Sichtzonen Das Gelände ist aufgrund der allseitigen Verwallung und Eingrünung mit Gehölzen oder Sichtverschattung durch Anlagen und Gebäude von außen nicht einsehbar. Durch den Erhalt der Verwallung und Randgehölze wird eine zusätzliche landschaftsästhetische Beeinträchtigung weitestgehend vermieden. Die Anlagen können zwar bei Firsthöhen von 18 m bzw. 25 m oberhalb der Höhe der umgebenden Wälle und Bäume liegen, vor den bereits bestehenden, weithin sichtbaren Anlagen aber voraussichtlich zurücktreten bzw. keine relevanten zusätzlichen Beeinträchtigungen darstellen. Fazit Im Allgemeinen sind zusätzliche Kompensationsmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nur für Bereiche mit Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung erforderlich. Diese sind vorliegend nicht vorhanden. Durch das Vorhaben werden keine Elemente mit gliedernden oder belebenden Funktionen und keine hochwertigen Erholungsräume berührt oder beseitigt. Die Lage im Landschaftsschutzgebiet ist dabei nicht maßgeblich, da das Entwicklungsziel auf den bereits stark geschädigten bzw. erheblich veränderten Zustand hinweist. Durch den Erhalt der umgebenden Randwälle und Eingrünungen wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zudem auf ein Mindestmaß reduziert. Im Sinne eines multifunktionalen Ausgleichs ist daher davon auszugehen, dass ein Ausgleich für möglicherweise verbleibende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die übrigen Kompensationsmaßnahmen mit abgedeckt wird. 7. RECHNERISCHE BEWERTUNG DES EINGRIFFS IN DIE BIOTOPFUNKTION 7.1 Bewertungsverfahren Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt durch eine vergleichende Bilanzierung zwischen dem Ausgangszustand und der Biotopausprägung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes, basierend auf der Methodik zur Eingriffsregelung des LANUV („Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008)). Gemäß der Methodik wird jedem Biotoptyp ein festgesetzter Grundwert zugeordnet, der in einer Biotoptypenwertliste vorgegeben ist. Auf einer 11-stufigen Skala entspricht 0 dem niedrigsten und 10 dem höchsten Biotopwert. Diese Werte sind im Wesentlichen von den Faktoren Natürlichkeit, Gefährdung/ Seltenheit, Ersetzbarkeit/ Wiederherstellbarkeit und Vollkommenheit abgeleitet. Bei einigen Biotoptypen kann der zuzuordnende Grundwert der Biotoptypenwertliste bei einer atypischen Biotopsituation, Störeinflüssen, besondere Bedeutung für den Biotopverbund etc. durch Korrekturfaktoren verändert werden. Eine flächendeckende Bewertung der Biotoptypen erfolgt im Geltungsbereich der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für den Ausgangszustand sowie für den Zustand des Plangebiets gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Planungszustand stellt i.d.R. den maximal möglichen Wert eines Biotoptyps nach 30 Jahren nach Neuanlage oder Optimierung dar. Durch Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 19 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Subtraktion des Gesamtflächenwerts „Ausgangszustand“ vom Gesamtflächenwert „Planungszustand“ wird die Gesamtbilanz erhalten. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar, d. h. sie verdeutlicht, inwieweit den aufgrund des Bebauungsplanes zu erwartenden Eingriffen eine Kompensation durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen summarisch gegenübersteht. 7.2 Berechnung des landschaftsökologischen Kompensationsbedarfs Die Darlegung des Eingriffs in Biotopflächen d.h. Ausgangszustand des Geltungsbereiches ist nachfolgender Tabelle 2 und Darstellung in Abbildung 7 zu entnehmen. Innerhalb des Geltungsbereiches werden auf den als Industriegebiet festgesetzten Flächen die vorhandenen Biotoptypen komplett beansprucht. Die gehölzbestandenen Randwälle im Norden und Osten bleiben erhalten und werden als Grünfläche festgesetzt. Als direkte Eingriffsfläche ist daher zunächst nur die von Veränderungen betroffene Hochpolderfläche (ca. 4,05 ha) zu betrachten. Zusätzlich wurde für die mittel- bis hochwertigen Biotoptypen in einem Umkreis von 20 m um die direkte Eingriffsfläche herum zusätzlich zum direkten Eingriff eine Randbeeinträchtigung mit einem Faktor 0,25 mit berücksichtigt. Abbildung 7 Auszug digitale Bodenkarte, Bodentypen Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 20 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Tabelle 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Bewertung des Ausgangszustandes Biotopkürzel Biotoptyp Wertstufe Flächengröße in m² Faktor Flächenwert Randbeeintr. 35.880 - 143.520 4.660 - 4.660 direkte Eingriffsfläche HW, neo6 Brache mit Neo-, Nitrophytenanteil > 50 % und Gehölzanteil < 50 % 4** VF1 Lagerfläche, Weg, Platz, unbefestigt oder geschottert 1 Summe direkte Eingriffsfläche 40.540 148.180 Randbeeinträchtigung BD3 70, ta 1-2 Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen ≥ 50 - 70 % 6* 10.285 0,25 15.430 HW,neo7 Brache mit Neo-, Nitrophytenanteil < 50 % und Gehölzanteil < 50 % 5** 4.180 0,25 5.225 CF, neo2 Röhricht mit Neo-, Nitrophytenanteil > 25 % 5*** 640 0,25 800 Summe Randbeeinträchtigung Summe Gesamteingriff 15.105 21.455 169.635 * Aufwertung um 1 Wertstufe aufgrund der mittleren Strukturausprägung und der Bedeutung als Trittstein innerhalb der ansonsten ausgeräumten Gewerbe- und Agrarlandschaft ** Aufwertung um 1 Wertstufe aufgrund der naturnahen Ausprägung des Gehölzanteils und der Bedeutung als Trittstein innerhalb der ansonsten ausgeräumten Gewerbe- und Agrarlandschaft *** Abwertung um 1 Wertstufe aufgrund des hohen Anteils an Brennnesseln, mit steigender Tendenz Durch die Festsetzungen der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 werden demnach 169.635 sogenannte Ökopunkte beansprucht. 8. KOMPENSATIONSMASSNAHMEN 8.1 Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen…. sowie …. unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist…(§ 15 BNatSchG). Im Bereich der gleichzeitig als Flächen für die Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gekennzeichneten privaten Grünflächen an der Nordgrenze sowie der Ostgrenze des Industriegebiets sind die vorhandenen Gehölzbestände zu erhalten. Die vorhandenen Gehölzbestände sowie die Pflanzungen sind dauerhaft zu unterhalten und bei Schädigung zu ersetzen. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 21 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen innerhalb der überbaubaren Flächen sind als Grünfläche anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Im vorliegenden Fall wurde eine GZR von 0,8 festgesetzt. Dies entspricht einer zulässigen Versiegelung von 32.530 m² innerhalb des Geltungsbereiches. So übernehmen lediglich die festgesetzten privaten Flächen für Maßnahmen, zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft kompensatorische Wirkungen innerhalb des Geltungsbereiches. Innerhalb des Industriegebietes sind folgende Maßnahmen vorzunehmen: a. Entlang der nach unten freigestellten erhaltenen Randwälle im Norden bis zur östlichen Grenze des Industriegebietes im Geltungsbereich ist zur Ergänzung des oberhalb vorhanden Gehölzbestandes ein 10 m breiter naturnaher, stufig aufgebauter Gehölzstreifen aus Bäumen I. und II. Ordnung und Sträuchern gemäß unten aufgeführter verbindlicher Pflanzauswahlliste anzulegen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten und bei Ausfall zu ersetzen. b. Je angefangene 5 Stellplätze ist ein großkroniger Laubbaum (I. Ordnung), in der Qualität Hst., 3xv, StU 16-18, aus der folgenden Pflanzenauswahl anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist eine offene Bodenfläche von mindestens 10 m² mit einer zertifizierten Wildblumenmischung (wenn möglich regionaler Herkunft) einzusäen. Eine Befestigung dieser Bodenflächen ist unzulässig. c. Innerhalb des Industriegebietes ist der verbleibende Freiflächenanteil mit Rasen anzusäen und dauerhaft zu erhalten. Gehölzarten für die Anlage eines Gehölzstreifens Bäume I. Ordnung: Quercus petraea Traubeneiche Prunus avium Vogelkirsche Fagus sylvatica Buche Bäume II. Ordnung Acer campestre Feldahorn Carpinus betulus Hainbuche Sträucher: Cornus sanguinea Roter Hartriegel Corylus avellana Hasel Crataegus monogyna Eingriffliger Weißdorn Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Salix caprea Salweise Qualitäten: Sträucher 2x verpflanzt ohne Ballen, 60-100 cm Hochstämme, 3xv., Stammumfang 16-18 cm, Pflanzung der Gehölze I. Ordnung im Abstand von 8 m, Pflanzung der Gehölze II. Ordnung im Abstand von 5 m Sträucher im Abstand 1,5x1,5 m, Reihen um 0,75 m gegeneinander versetzt Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 22 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln 8.2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Kompensationsbilanz Unter Berücksichtigung bzw. bei Anwendung der im vorstehenden Kapitel beschriebenen Vorgehensweise, Maßnahmen bzw. Festsetzungen ergeben sich für den Geltungsbereich verschiedene Biotoptypen, die entsprechend ihrer Wertigkeit wie folgt berücksichtigt werden (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3 Bewertung der Planung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes) Biotopkürzel Biotoptyp Wertstufe Flächengröße in m² Flächenwert Bilanzbereich 11. Änderung BP 17 – Festsetzung eines Industriegebietes GI der Zone 4 (2) VF, m5 überbaubarer Flächenanteil 0 32.430 0 6 4.800 28.800 4 3.310 13.240 40.540 42.040 Freiflächenanteil: BD3 100 ta1-2 HM, mc2/ BF90, ta1-2 Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen, geringes-mittleres Baumholz mit Krautsäumen Grünanlage/ Wiese, Rasen; extensiv gepflegt, mit einzelnem Baumbestand (Mischwert) Summe direkte Eingriffsfläche Nach Umsetzung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen der 11. Änderung des B-Planes Nr. 17 erzielt der Geltungsbereich insgesamt 42.040 Ökopunkte. Im Vergleich zum Ausgangswert von 169.635 ÖWE verbleibt ein Defizit von 127.595 Punkten, das außerhalb des Geltungsbereiches ausgeglichen werden muss. 8.3 Externe Kompensation Da die erforderliche Kompensation der im Zuge der Realisierung der Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft weit überwiegend nicht im Plangebiet selbst erbracht werden kann, sind externe Kompensationsmaßnahmen im Umfang von 127.595 Ökopunkten erforderlich. Diese sollen entweder im Bereich der nördlich des Vorhabenbereiches gelegenen ehemaligen Polder 4 und 5 (Gemarkung Titz, Flur 38, Flurstücke 280 und 550 tlw.), die als Acker zu rekultivieren sind und im Eigentum der Firma Tholen stehen, realisiert werden oder durch vorgezogene Kompensationsmaßnahmen über ein anerkanntes Ökokonto. Die detaillierten Regelungen hierzu werden im weiteren Verfahren getroffen. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 23 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln 9. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag ZUSAMMENFASSUNG Die Gemeinde Titz beabsichtigt, auf dem Flurstück 172, Flur 22, in der Gemarkung Titz im Rahmen der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17, Ortslage Ameln und der parallel geführten 18. Änderung des Flächennutzungsplans den nördlichen Teil eines ehemaligen Hochpolders der Zuckerfabrik Pfeifer & Langen KG als Industriegebiet auszuweisen. Hintergrund ist die Absicht der Firma Tholen Vermögensverwaltung GmbH, die in ihrem Eigentum stehenden und seit vielen Jahren brachliegenden ehemaligen Hochpolder zwischen Titz und Ameln zurückzubauen und einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Entsprechende Voraussetzungen wurden in einem Teilbereich der Flächen mit der Festsetzung als Industriegebiet bereits geschaffen. Ein Teil der Flächen wird von den Anlagen der Firma Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH eingenommen. Die Firma Tholen plant nun im nördlichen Teil der Hochpolder eine unternehmerische Erweiterung ihrer Betriebsflächen zur Aufstellung einer Brecheranlage, die aus den nördlich gelegenen Abgrabungs- und Verfüllflächen aufgrund der fortschreitenden Verfüllung und Rekultivierung weichen muss. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Änderungsplanung wird ein Industriegebiet festgesetzt. Hier sollen die baulichen Nutzungen gemäß § 9 Abs. 2 BauGB erst nach ordnungsgemäßer Beräumung der ehemaligen Hochpolderflächen erfolgen. Die an der Nordgrenze sowie der Ostgrenze des Industriegebiets vorhandenen begrünten Wälle werden gleichzeitig als „Grünflächen“ festgesetzt. Hier sind die vorhandenen Gehölzbestände zu erhalten, ggf. durch Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und dauerhaft zu unterhalten und bei Schädigung zu ersetzen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (18. FNP-Änderung). Der Planbereich umfasst eine Fläche aus Hochpoldern, in die die Zuckerfabrik Pfeifer & Langen KG in der Vergangenheit das Wasser aus der Reinigung der mit Erde verschmutzten Rüben einleitete. Seit 1992 der Betrieb der Fabrik eingestellt wurde, liegt das Gelände brach. Der Hochpolder setzt sich aus dem Innenbereich, der ein offene Biotopstruktur mit dominierenden Brennnesselfluren und vereinzelten Gruppen aus Pioniergehölzen bildet, sowie den mit Gehölzen bestandenen östlichen und nördlichen Randwällen zusammen. Westlich befinden sich die Anlagen der Beton- und Asphaltmischwerke Tholen GmbH, östlich grenzt eine Biogasanlage an. Nach Süden setzen sich zunächst die Hochpolderflächen weiter fort, bis sie an die weiteren gewerblichen Flächen des vorhandenen Industriegebietes stoßen. Nördlich des Geltungsbereiches befinden sich jenseits einer Betriebsstraße, die bis zur Biogasanlage führt, mehrere Altpolder und Abgrabungsbereiche, die größtenteils bereits verfüllt sind. Das Vorhabensgelände liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) 2.2-2 "Abgrabungsbereiche zwischen Ameln und Titz“, das den gesamten nördlich gelegenen Abgrabungs- und Altpolderkomplex der Firma Tholen mit umfasst. Sonstige Schutzgebiete oder geschützten Biotope bestehen für das Plangebiet nicht. Der Geltungsbereich liegt gemäß Kataster des LANUV innerhalb des schutzwürdigen Biotops BK5004-0018 „Ehemalige Klärbecken der Pfeifer & Langen Zuckerrübenfabrik nördlich von Ameln“. Während dort jedoch noch vor ca. 20 Jahren überall wasserbespannte Flächen vorhanden waren, sind diese jedoch mit der fehlenden Wasserzufuhr mittlerweile trocken gefallen und verlandet. Mit zunehmender Sukzession hat sich eine halboffene Biotopstruktur entwickelt, die heute von Brennnesseln dominiert wird. Ähnliches gilt für den südlich des Geltungsbereiches liegenden geschützten Biotop GB-5004-0065 „Röhricht“ auf dem ehemaligen Hochpolder. Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 24 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Die mit dem Planungsvorhaben verbundenen Eingriffe in Biotopstrukturen und das Landschaftsbild sind gemäß BNatSchG in einem Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LFB) zu bewerten und zu quantifizieren. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung auf Ebene des Bebauungsplanes erfolgt durch eine vergleichende Bilanzierung des Ist-Zustandes und der Biotopausprägung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans. Unter Berücksichtigung kompensatorisch anrechenbarer privater Grünflächen innerhalb des Geltungsbereiches verbleibt ein Defizit von ca. 127.595 Ökopunkten, welches im weiteren Verfahren detailliert und mittels vertraglich gesicherter Ersatzmaßnahmen/ Regelungen kompensiert wird. Im Sinne eines multifunktionalen Ausgleichs ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich für möglicherweise verbleibende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die übrigen Kompensationsmaßnahmen mit abgedeckt wird, da keine maßgeblichen Bereiche mit Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung, keine Elemente mit gliedernden oder belebenden Funktionen und keine hochwertigen Erholungsräume betroffen sind. Durch den Erhalt der Randwälle und Eingrünungen wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zudem auf ein Mindestmaß reduziert. September 2017 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR, Moers Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 25 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag LITERATUR UND QUELLENANGABEN AKADEMIE FÜR RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG, 1972 DEUTSCHER PLANUNGSATLAS, BAND I: NORDRHEIN-WESTFALEN, LIEFERUNG 3: VEGETATION (POTENTIELLE NATÜRLICHE VEGETATION. HANNOVER BUNDESFORSCHUNGSANSTALT FÜR LANDESKUNDE UND RAUMORDNUNG (Hrsg., 1963), Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 108/109, Düsseldorf - Erkelenz und Blatt 122/123 Köln-Aachen, Geografische Landesaufnahme 1:200.000. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009), Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 70 (1). BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (Hrsg., 1998), Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1996), Rote Liste gefährdeter Pflanzen Deutschlands, Schriftenreihe für Vegetationskunde, Heft 28. FRANZEN INGENIEURBÜRO FÜR ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ (2017), Schalltechnisches Gutachten – Prognose - Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch den geplanten Tagebau/Deponie Noah in Titz, Gemarkung Titz, Flur 48, an Wohnnutzungen an näher bezeichneten Immissionspunkten in Titz, Bericht/Gutachten Nr. IG 2017/03 6 vom März 2017, erstellt im Auftrag der Firma Tholen Vermögensverwaltung GmbH sowie Tholen Deponiegesellschaft mbH. FRANZEN INGENIEURBÜRO FÜR ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ (2017), Gutachten über Luftverunreinigungen – Prognose - Beurteilung der zu erwartenden Luftverunreinigungen durch den geplanten Tagebau/Deponie Noah in Titz, Gemarkung Titz, Flur 48, an Wohnnutzungen an näher bezeichneten Immissionspunkten in Titz, Bericht/Gutachten Nr. LV 2017/01 vom März 2017, erstellt im Auftrag der Firma Tholen Vermögensverwaltung GmbH sowie Tholen Deponiegesellschaft mbH. FRANZEN INGENIEURBÜRO FÜR ARBEITS- UND UMWELTSCHUTZ (2017), Schalltechnisches Gutachten – Prognose Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes Titz 17, Gemarkung Titz, Flur 54, an näher bezeichneten Immissionspunkten in Titz, erstellt im Auftrag der Firma Tholen Vermögensverwaltung GmbH INGENIEUR- UND PLANUNGSBÜRO LANGE GbR (2017), Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) zum Antrag auf Planfeststellung einer DK 0-Deponie gemäß § 35 Abs. 2 KrWG für die Grube Noah, Gutachten im Auftrag der Tholen Deponiegesellschaft mbH. IVÖR INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE, ÖKOLOGIE UND RAUMPLANUNG (2017), 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Titz – Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung, erstellt im Auftrag der Tholen Vermögensverwaltung GmbH. IVÖR INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE, ÖKOLOGIE UND RAUMPLANUNG (2016), Quarzkies- und Quarzsandtagebau Noah in der Gemeinde Titz, Ökologischer Fachbeitrag, erstellt im Auftrag der Tholen Vermögensverwaltung GmbH. LANUV NRW, Biotopkataster schutzwürdiger Biotope RP KÖLN (2003): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen (Stand: 28.10.2016) STAATSKANZLEI NRW (2017): Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 26 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Gemeinde Titz, Ortslage Ameln Landschaftspflegerischer Fachbeitrag GESETZE, VERORDNUNGEN, RICHTLINIEN BAUGESETZBUCH (BauGB) - vom 23. September 2004, zuletzt geändert 20.10.2015 BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ (BBoSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998, in der Fassung vom 20.07.2017 BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege Neufassung vom 29.07.2009, gültig ab 01.03.2010, in der Fassung vom 30.06.2017 GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009, in der Fassung vom 18.07.2017 LANDESNATURSCHUTZGESETZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LNatSchG NRW) Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen vom 15. November 2016 LANDESWASSERGESETZ NORDRHEIN-WESTFALEN (LWG NW) – Wassergesetz vom 08. Juli 2016 KARTEN BEZIRKSREGIERUNG KÖLN: Topographisches Informationsmanagement Nordrhein-Westfalen – tim-online.de DEUTSCHE GRUNDKARTE 1:5.000 DIGITALE BODENKARTE von Nordrhein-Westfalen 1:50.000, Geologischer Dienst NRW, Krefeld FLÄCHENNUTZUNGSPLAN der Gemeinde Titz, 1:10.000 GEOLOGISCHE ÜBERSICHTSKARTE 1:500.000, Elwas-Web TOPOGRAPHISCHE KARTE 1:25.000 WASSERSCHUTZGEBIETE DIGITAL, Landesumweltamt NRW LANDSCHAFTSINFORMATIONSSAMMLUNG DES LANUV (LINFOS) über TIM-Online, Geobasis NRW KARTENSERVER DES KREISES DÜREN REGIONALPLAN FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK KÖLN, Teilabschnitt Region Aachen, M 1:50.000, Bezirksregierung Köln TOPOGRAFISCHE KARTE M 1:25.000, Landesvermessungsamt Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR 27