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Allgemeine Vorlage (Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Stolz/Herr Lützler Kreuzau, 10.03.06 Vorlagen-Nr.: 15/2006 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 28.03.2006 25.04.2006 TOP: Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau, Herr Gemeindebrandinspektor Karl - Willy Joentgen, hat mit Schreiben vom 13.10.2003 um vorzeitige Entlassung aus diesem Amt gebeten. Aufgrund beruflicher und privater Gründe sieht er leider keine Möglichkeit mehr, die Feuerwehr Kreuzau ordnungsgemäß zu führen, was ihn veranlasst hat, um vorzeitige Entlassung aus dem Amt des Wehrführers zu bitten. Gemeindebrandinspektor Joentgen ist seit dem 01.10.1980 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Am 27.09.2001 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau ihn mit Wirkung vom 28.09.2001 für die Dauer von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss der Wehrführer sein Amt so lange ausüben, bis der Rat der Gemeinde Kreuzau einen Nachfolger zum Ehrenbeamten ernannt hat. Glücklicherweise hat sich die personelle Situation so geändert, dass fachkundiges Personal bereit steht, um Führungsaufgaben zu übernehmen. Aus diesem Grund fand am 08.03.06 durch Herrn Kreisbrandmeister Wolfram eine Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau statt. Als Ergebnis dieser Anhörung schlägt er dem Rat der Gemeinde Kreuzau vor, Herrn GBI Karlheinz Eismar zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau zu bestellen. Ich verweise hierzu auf die Vorlagen - Nr. 16/2006, die im Anschluss an diesen TOP behandelt wird. Die Ernennung und Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt durch den Rat der Gemeinde Kreuzau. Es wird empfohlen, dem Antrag zu entsprechen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: -2„Herr Gemeindebrandinspektor Karl-Willy Joentgen wird auf eigenen Wunsch aus dem Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau zum 30.04.2006 entlassen. Die Gemeinde Kreuzau spricht ihm für seine Tätigkeit in diesem Amt Dank und Anerkennung aus.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________