Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.10.2013
- Der Bürgermeister Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 1134-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
10.10.2013
Rat
15.10.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB-Bahnhof“
hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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(x) Kosten €: 6.200,00
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(x) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1134-IX
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 85 nebst textlichen Festsetzungen, Begründung, umweltgeologischen Gutachten und artenschutzrechtlicher Stellungnahme hat in der Zeit vom 12.2.2013
bis einschließlich 12.3.2013 offen gelegen.
Die eingegangen Eingaben sind beigefügt und in der entsprechenden Liste mit Abwägungs- und
Beschlussvorschlägen versehen.
Entsprechend der Forderung des Kreises wurde auch eine artenschutzrechtliche Potentialanalyse
erarbeitet, deren Schlussfolgerungen in Abstimmung mit dem Kreis zu den naturschutzrechtlichen
Hinweisen führten.
Die Schienenstrangverkürzung konnte noch nicht soweit geklärt werden, dass die genauen Flächenverhältnisse in den Bebauungsplan aufgenommen werden können. Um trotzdem mit der
P&R-Anlage weiter zu kommen, wird vorgeschlagen, den geklärten Bereich als Teil A zur Rechtskraft zu bringen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Festlegung einer öffentlichen Verkehrsfläche in diesem ohnehin bereits teilweise als P&RFläche genutzten Bereich verändert nicht wesentlich den vorhandenen Zulässigkeitsmaßstab. Erst
recht, wenn man die vorherige Nutzung als Bahn-Güterverkehrsfläche mit in Betracht zieht.
Darüber hinaus sind Bauleitplanungen Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden wie es insbesondere auch in den Abwägungen zu den Eingaben zum Ausdruck
kommt.
Durch den Bebauungsplan wird keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder
nach Landesrecht begründet. Somit kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes liegen bei 6.200 €.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Planung basiert auf dem Konzept aus dem Jahre 2000, bei deren Erarbeitung auch mögliche
Alternativen bereits geprüft wurden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Eine Verbesserung des ÖPNV und seiner barrierefreien Erreichbarkeit, wie sie mit dieser planungsrechtlichen Grundlage ermöglicht werden soll, sind gerade in Anbetracht des demographischen Wandels von großer Bedeutung.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB-Bahnhof“ Teil A in der vorliegenden Form mit textlichen Festsetzungen und Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans herbeizuführen..