Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
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Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB-Bahnhof“ Teil A
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
lfd. Anregung durch Dawesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Nr.
tum
Träger öffent -licher Belange
A
1.
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
25.02. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt
2013 keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
• Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals
E.ON Gastransport GmbH)
• E.ON Ruhrgas AG, Essen
• Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
• GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co.
KG, Straelen
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP),
Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften)
sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen
bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern
gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert
oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir
um unverzügliche Benachrichtigung.
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört.
Eine Erweiterung des Plangebietes ist
nicht beabsichtigt.
Eine Beschlussfassung entfällt.
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
2.
DB Service
Immobilien
GmbH
11.03. Keine Anregungen und Bedenken.
Kenntnisnahme.
2013 Diese Maßnahme wurde bereits mit der Stadt Bad
Münstereifel und dem Fachdienst des Regionalnetzes
Eifel-Rhein-Mosel vor besprochen.
3.
Erftverband
Bergheim
14.03. Durch die erhebliche zusätzliche Versiegelung steigt
2013 die Stoßbelastung für die Erft zusätzlich an. Durch die
geplante Gestaltung des jetzigen Busbahnhofs als
Grünfläche kann zwar ein geringer Teil kompensiert
werden, jedoch sollte darauf geachtet werden, die voll
versiegelten Fahrflächen nur so groß wie nötig zu
bemessen.
Der Hinweis wird zur
Der Hinweis wird zur Kenntnis genomKenntnis genommen.
men.
Die voll versiegelten Fahrflächen werden
auf ein Minimum beschränkt. Neben den
Fahrflächen werden aber, aufgrund der
Altlastensituation, auch die Stellplatzflächen an die Entwässerung angeschlossen.
Es erfolgt eine gedrosselte Einleitung
über die vorhandene Einleitstelle.
4.
Industrie- und
Handelkammer
Aachen
Kreis Euskirchen
15.03. Keine Bedenken.
2013
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
09.04. 5.1
2013 Untere Bodenschutzbehörde
Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten
Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet, Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Im Rahmen
der Ausführungen der Begründung in Kapitel 6 wird in
Kapitel 6.2 (Boden/Altlasten) dargelegt, dass das
Plangebiet aufgrund der Vornutzung einer Altlastenuntersuchung unterzogen wurde. Die Ergebnisse
dieser Altlastenuntersuchung werden dahingehend
zusammengefasst, dass zum einen aufgrund der
untersuchten Bodenproben keine Hinweise auf einen
sanierungspflichtigen Schaden vorliegen. Zum anderen wird im Hinblick auf den vorgesehenen Verbleib
der angetroffenen Auffüllungen, für die nach den vorgenommenen Untersuchungen "keine Überschreitung
des Z 2 Grenzwertes nach LAGA vorliegt", aufgrund
zu 5.1
zu 5.1
Die umfangreichen Hinweise des Unteren Bodenschutzbehörde werden zur
Kenntnis genommen.
Die Begründung wird unter dem Punkt
6.2 korrigiert.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung zu folgen.
5.
Die Schlussfolgerung, dass aufgrund der
vorgesehenen Versiegelung kein Handlungsbedarf im Bezug auf schädliche
Bodenveränderungen wird, aufgrund der
geplanten Zweiteilung der Entwässerung, wird wie folgt modifiziert:
„Anhand der vorliegenden Ergebnisse
werden von der Unteren Bodenschutz-
Kein Beschluss erforderlich.
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
Beschlussvorschlag
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
der vorgesehenen Versiegelung ebenfalls kein Hand- behörde des Kreis Euskirchen folgende
lungsbedarf gesehen. Demgegenüber wird in Kapitel Forderungen gestellt:
6.1 (Entwässerung) ausgeführt, dass die Entwässerung zweigeteilt vorgesehen ist, d.h. die Entwässe• beim Fahrbahnneubau die Versierung der Stellplätze über Sickerpflaster geplant ist,
gelung den Anforderungen der
wogegen die Fahrbahnflächen sowie die BushaltestelLAGA Mitteilung M 20 "Anfordele vollständig versiegelt und über einen neu zu erstelrungen an die stoffliche Verwerlende Entwässerungskanal an den vorhandenen
tung von mineralischen Abfällen Mischwasserkanal in der Kölner Straße entwässert
TR 06.11.2003) der Einbauklasse
werden soll.
2 (eingeschränkter Einbau mit deDa die angeführte Altlastenuntersuchung den überfinierten technischen Sicherungssandten Planungsunterlagen nicht beigefügt war,
maßnahmen) eingehalten werden.
wurde diese nachgefordert und durch die Stadt Bad
Münstereifel per email vom 25.02.2013 übermittelt. Aufgrund der festgestellten Belastungen
Dieses "Umweltgeologische Gutachten Park & Ride im Untergrund ist die Untere BodenParkplatz Bahnhofsgelände Bad Münstereifel" wurde schutzbehörde bei den weiteren Verfahim September 2012 durch das Ingenieurbüro Spitzlei rensschritten bis hin zum Baugenehmi& Jossen, Siegburg (Az:22-12-0811) im Auftrag der gungsverfahrens zu beteiligen.“
Stadt Bad Münstereifel erstellt. Dieses Gutachten
wurde einer Durchsicht im Hinblick auf die o.g. Zu- Auf die Verwendung von Sickerpflaster
sammenfassung unterzogen.
für die Stellplätze wird verzichtet.
Der Auftrag zu diesem Gutachten umfasste - unter Der anstehende Boden (Auffüllung)
Berücksichtigung vorliegender Unterlagen zur Altlas- weist eine Belastung < Z 2 auf. Für den
tensituation - die Abklärung, inwieweit im Bereich des notwendigen Niveauausgleich und Ungeplanten Park & Ride Parkplatzes mit Verunreini- terbau (Schottertragschicht/ Frostgungen oder Kontaminationen im Untergrund zu schutzschicht) ist das Material geeignet
rechnen ist bzw. inwiefern möglicherweise vorhande- und verwendbar.
ne Auffüllungen belastet sind.
Für die geplante Versickerung im BeIm Hinblick auf die dabei verwandten Fremdunterla- reich der PKW Stellplätze ist die Belasgen ist zu konstatieren, dass alle hier vorliegenden tung (< Z 2) nachteilig, da die Stoffe
Informationen, die neben den Untersuchungen der (PAK und Schwermetalle) „ausgewaDB AG auch die Katasterakte des hier nachrichtlich schen“ werden könnten.
geführten Altstandortes "Heizöllager" umfassen, bei Da für die geplante Einleitung (Entwäsder Erstellung des Gutachten Eingang und Berück- serung nur der Fahrspuren) an die vorsichtigung gefunden haben. Dieses spiegelt sich so- handene Einleitung sowieso ein Rückwohl in der Festlegung der Ansatzpunkte für die ins- halt mit Drosselabfluss gebaut werden
gesamt 6 durchgeführten Bohrsondierungen und muss, kann dieser auch „größer“ gebaut
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
nachfolgender Analytik, als auch in der Durchführung
von Bodenluftmessungen an 3 Ansatzpunkten aufgrund der Vornutzungen, wider.
Die durchgeführten Bohrungen belegen, dass im gesamten Untersuchungsgebiet anthropogene Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,1 und 1,6 m
anzutreffen sind. Anhand von chemischen Untersuchungen, wobei die Probenauswahl zum einen aufgrund organoleptischer Ansprache, zum anderen
aufgrund der Vornutzung sowie zur Gewinnung einer
Gesamtübersicht für das gesamte Plangebiet anhand
von 2 Mischproben, erfolgte, wurde diesen Auffüllungen weiter untersucht. Gutachterseits werden die
Untersuchungsergebnisse dahingehend bewertet,
"dass die angetroffenen Auffüllungen den Z 2 Grenzwert nach LAGA (LAGA Boden, Fassung 2004) nicht
überschreiten." Schlussfolgernd empfiehlt der Gutachter, im Rahmen des geplanten Parkplatzneubaus
die vorhandenen grobkörnigen Auffüllungen im Untergrund zu belassen. Konkretisiert wird diese Empfehlung dahingehend, diese Materialien in die Planung der Oberbau-Stärke des Fahrbahnneubaus
einzubeziehen, da durch diese Versiegelung eine
Beeinflussung des Grundwassers ausgeschlossen
wird.
Unter Heranziehung der zusammenfassenden Ausführungen der gutachterlichen Aussage in der Begründung ist zum einen festzuhalten, dass aufgrund
der vorgesehenen Zweiteilung der Entwässerung die
getroffene Schlussfolgerung, dass trotz der festgestellten Belastung der Auffüllungsmaterialien aufgrund
der vorgesehenen Versiegelung kein Handlungsbedarf besteht, so kein Bestand haben kann.
Zum anderen kann auch der Schlussfolgerung des
Gutachters, die vorhandenen grobkörnigen Auffüllungen in die Planung der Oberbau-Stärke des Fahrbahnneubaus einzubeziehen, aus meiner fachlichen
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
werden. Die PKW-Stellplätze werden
aus Betonsteinpflaster hergestellt (oder
können auch asphaltiert werden) und
über die geplanten Sinkkästen in der
Fahrbahn entwässern.
Auch sind die im Gutachten von Spitzlei
& Jossen genannten Kf-Werte für den
anstehenden Boden nicht günstig für
eine Versickerung.
Beschlussvorschlag
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Sicht nur unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt werden. Diese umfassen, dass
•
beim Fahrbahnneubau die Versiegelung den
Anforderungen der LAGA Mitteilung M 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - TR 06.11.2003) der Einbauklasse 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten
technischen Sicherungsmaßnahmen) eingehalten
werden.
•
bei Verbleib des feinkörnigen Anteils der Auffüllungen in Bereich der Stellplätze, die über Sickerpflaster entwässert werden sollen, durch ergänzende Untersuchungen zu belegen ist, dass keine
Gefährdung von den Gefährdungspfad Boden Grundwasser besteht.
Insofern bestehen seitens der Unteren Bodenschutzbehörde keine grundsätzlichen Bedenken gegen das
Vorhaben, aber ist aufgrund der festgestellten Belastungen im Untergrund bei den weiteren Verfahrensschritten bis hin zum Baugenehmigungsverfahrens zu
beteiligen.
5.2
zu 5.2
Untere Wasserbehörde
Im Rahmen des o. g. B-Plan ist die Errichtung eines Kenntnisnahme.
Park & Ride Parkplatzes im Bereich des ehemaligen
Güterbahnhofes auf dem Bahnhofgeländes der Stadt
Bad Münstereifel vorgesehen.
Gem. Punkt 6.1 „Entwässerung“ der Begründung ist
die Entwässerung des Geländes zweigeteilt geplant:
• Das auf den PKW-Stellflächen anfallende Niederschlagswasser soll über Sickerpflaster in den Untergrund versickert werden.
• Das auf den Fahrbahnflächen sowie im Bereich
der Bushaltestelle anfallende Niederschlagswasser soll gesammelt und dem Mischwasserkanal in
der Kölner Straße zugeführt werden.
zu 5.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung zu folgen.
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Gegen die Einleitung des Niederschlagswassers in
die Mischkanalisation bestehen aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken, sofern das nachfolgende
Kanalisationssystem sowie die Kläranlage ausreichend bemessen sind.
Bezüglich der Versickerung des Niederschlagswassers im Bereich der Stellflächen in den Untergrund
bestehen aus abwassertechnischer Sicht allerdings
folgende Bedenken:
Gemäß dem nachgereichten Umweltgeologischen
Gutachten des Büro Spitzlei & Jossen vom September 2012 befinden sich auf dem gesamten Gelände
Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,10 m
und 1,60 m. Diese Auffüllungen sind belastet.
In dem Gutachten wird unter Punkt 7 „Allgemeine
Angaben zur Versickerung von Niederschlagswasser“
angegeben, dass eine Versickerung in den Auffüllungen aufgrund der Gehalte an PAK und Schwermetallen voraussichtlich nicht genehmigungsfähig ist. Da
eine Durchsickerung dieser Schichten eine Verunreinigung des Grundwassers zur Folge hätte, kann der
Versickerung so nicht zugestimmt werden.
In der Begründung wird unter Punkt 6.2 „Boden / Altlasten“ ausgeführt, dass die belasteten Auffüllungen
an Ort und Stelle verbleiben könnten, da die Fläche
versiegelt würde. Wie bereits oben beschrieben, wird
allerdings für die Stellflächen eine Versickerung angestrebt (?).
Im Weiteren ergibt sich aus dem Gutachten ein KfWert von 7 x 10 -8 m/s. Dementsprechend sind diese
Schichten als schwach durchlässig einzustufen, was
eine Versickerung zusätzlich erschwert.
Falls dennoch eine Versickerung angestrebt wird, ist
sicherzustellen, dass durch das Durchsickern der
unterhalb des Sickerpflasters gelegenen Schichten
Von einer Versickerung wird abgesehen.
Da für die geplante Einleitung (Entwässerung nur der Fahrspuren) an die vorhandene Einleitung sowieso ein Rückhalt mit Drosselabfluß gebaut werden
muss, kann dieser auch „größer“ gebaut
werden. Die PKW-Stellplätze werden
aus Betonsteinpflaster hergestellt (oder
können auch asphaltiert werden) und
über die geplanten Sinkkästen in der
Fahrbahn entwässern.
Den Belangen des Grundwasserschutzes wird somit Rechnung getragen.
Beschlussvorschlag
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
zu 5.3
Den Anregungen wird gefolgt.
Es wurde eine Potentialanalyse in Abstimmung mit der ULB des Kreises erstellt. In dieser wurde das Potential des
Plangebietes als Lebensraum für die zu
erwartenden planungsrelvanten Arten
überprüft. Die planungsrelevanten Arten
wurden der LANUV Liste für das MTB
5406 „Bad Münstereifel“ und den Lebensraumtyp „Säume, Hochstaudenflure“ entnommen.
Die PA kommt zu dem Schluss, dass
eine Betroffenheit der planungsrelevanten Arten nicht gegeben ist. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen für die
europäischen Vogelarten wird die Baufeldräumung reglementiert.
zu 5.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen und den Anregungen zu folgen.
keine Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen
kann (ggf. durch kompletten Bodenaustausch).
Bei einer Versickerung gem. § 51 a LWG ist eine
wasserrechtliche Erlaubnis gem. den §§ 8 ,9 und 10
WHG bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
5.3
Untere Landschaftsbehörde
Es finden sich in den Unterlagen keine genauen Angaben zum Bestand und in welchem Umfang welche
Lebensräume beseitigt werden. Dies ist jedoch nötig,
um Rückschlüsse auf eine artenschutzrechtiche Betroffenheit zu gewinnen.
Die Artenschutzprüfung stellt die "Hypothese" auf,
dass lediglich Vogelarten betroffen sein könnten. Der
Ausschluss der Zauneidechse als klassisch entlang
von Bahntrassen zu findende Art wird nicht begründet. Ein automatischer Ausschluss der Haselmaus ist
ebenfalls nicht offensichtlich. Inwieweit Fledermäuse
dadurch betroffen sein könnten oder warum es nicht
so ist, ist den Unterlagen ebenfalls nicht zu entnehmen.
Eine einmalige Vogelkartierung Ende November ist
darüber hinaus nicht aussagekräftig und entspricht
auch nicht dem geschilderten Methodenstandard
(Südbeck et al., 2005).
Sollen artenschutzrechtliche Belange mittels der Potenzialanalyse ausgeschlossen werden, ist dies durch
eine Wirkungsanalyse zu begründen. D.h. die artenschutzrechtliche Betroffenheit kann teilweise durch
die Projektwirkung bedingt ausgeschlossen werden.
Dies ist in der Artenschutzprüfung jedoch nachvollziehbar darzustellen.
Andernfalls müssten die relevanten Arten qualifiziert
kartiert werden (v. a. Zauneidechse, Fledermäuse,
Haselmaus).
Die Vorgaben zur minimierenden Wirkung der zeitlich
Es wurde eine Potentialanalyse (PA)
erstellt und mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.
Die Empfehlungen aus der Potentialanalyse zum Anbringen von Nisthilfen, Fledermauskästen und der Art der Beleuchtung werden in die Verfahrensunterlagen
übernommen.
Die Analyse kommt zusammenfassend
zu dem Schluss, dass die Ausstattung
des Plangebietes die Lebensrauman-
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
begrenzten Baufeldräumung werden begrüßt (Okt. - sprüche der planungsrelevanten Arten
gemäß Liste der LANUV für das MessFeb.) und als notwendig erachtet.
Angaben zu Beleuchtung fehlen. Hier ist auf insekten- tischblatt „5306 Euskirchen“ nicht erfüllt.
freundliche Lichtquellen zu achten. Informationen Verbotstatbestände nach § 44 des
BNatSchG werden ausgeschlossen.
hierzu kann die ULB bereitstellen.
Beschlussvorschlag
5.4 Straßenverkehrsamt
Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Am geplanten Fußgängerüberweg (Marquardstraße) ist nach den Richtlinien für die Anlage und
Ausgestattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001) eine Beleuchtung vorzusehen. Die Ausführung
der Beleuchtung hat gem. DIN 5044 und DIN 67 523
zu erfolgen. Eine entsprechende Bescheinigung ist
vor Anordnung des FGÜ vorzulegen.
Untere Abfallbehörde
Gegen das Vorhaben bestehen aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.
zu 5.4
zu 5.4
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Ausführung eines Fußgängerüberweges wird dieser entsprechend ausgestattet.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung zu folgen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
5.5 Immissionsschutz
Es wird eine schalltechnische Betrachtung empfohlen, Der Stellungnahme wird gefolgt.
die mit der Unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen ist.
5.6 Träger der Landschaftsplanung
Der Planung wird nicht widersprochen.
6.
Amt für Denkmalpflege im
Rheinland
14.03. 6.1
2013 Der Bahnhof ist weder planerisch noch textlich als
eingetragenes Baudenkmal ausgewiesen ist. Dieses
ist insofern erforderlich, als im weiteren Verfahren im
Zuge des im § 9 DSchG NW verankerten Umgebungsschutzes alle Maßnahmen in der unmittelbaren
Umgebung eines Baudenkmales abzustimmen und
Der Stellungnahme wird
gefolgt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
zu 6.1
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Bahnhof wird in der Planzeichnung
mit dem Symbol „Einzeldenkmal“ versehen.
Der Umgebungsschutz nach Denkmal-
zu 6.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen und der Anregung zu folgen.
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
schutzgesetz wird beachtet.
genehmigungspflichtig sind.
Hinsichtlich des laufenden Verfahrens kann generell
die Aussage getroffen werden, dass die Umnutzung
der jetzt schon partiell als Parkraum genutzten Flächen für zukünftiges Parken keinen Anlass zu Bedenken erkennen lässt.
zu 6.2
Die Gleise östlich des Betriebsgleises
(BG) sind von der DB abgebaut worden,
6.2
Widersprüchlich ist die Aussage, dass die stillgelegte nur das Gleis westlich des BG (ohne
Gleisfläche mit dem Prellbock weiterhin für Zwecke Weichenanbindung zum BG) und dieses
der DB gewidmet bleibt - später findet sich der textli- selbst sind noch vorhanden.
che Hinweis, dass die Parkplatzfläche um die stillge- Die Fläche östlich des BG sollen für den
legte Gleisfläche erweitert werden soll (im Plan zu- Halt der Busse am Bahnsteig sowie
sätzlich der Hinweis "neuer Prellbock"). Hier ist sei- deren Fahrbereich genutzt werden. Dartens der Stadt grundsätzlich der Umfang des einge- in eingebettet sollen Parkplätze (wie
tragenen Denkmals zu überprüfen. Sind die Gleise teilweise bereits vorhanden) entstehen.
Bestandteil des Denkmals ? Dann wäre ihre Erhal- Die Höhen werden höhenmäßig vom
tung vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit der Bahnsteig aus entwickelt um die angeÜberprüfung des Schutzumfanges ist auch das The- strebte Barrierefreiheit zu erhalten.
ma "Anhebung des Bahnsteiges" zu klären.
zu 6.3
Es sind, bis auf einige wenige Garagen
6.3
an der südlichen Grenze zur NachbarBauliche Anlagen im Umfeld des Denkmales sind
bebauung an der Kölner Straße und
weitestgehend zu vermeiden (laut Erläuterungstext
kleinere Fahrradboxen, keine Baukörper
sollen in Ausnahmefällen Einzel- und Doppellgarageplant, so dass die Gesamtanlage
gen zugelassen werden).
nördlich des Bahnhofs im Bild erhalten
bleibt.
6.4
Die zwischen Bahnhof und Gleis im Bereich des
Bahnsteiges markierte Fläche für Bike&Ride gibt inso- Zu 6.4
fern Anlass zu Bedenken als von anderen Objekten Südlich soll das Betriebsgleis eingekürzt
die Ausgestaltung dieser Orte mit Überdachung und werden, jedoch nur so viel, dass die
solarbetriebener Ladestation für E-Bikes bekannt ist. Züge an gleicher Stelle halten wie bisDieses wäre eine massive Beeinträchtigung des Bau- her. Hierdurch wird die Anbindung von
denkmals und von hier aus nicht zustimmungsfähig.
Westen (Auf der Komm) an den Bahnsteig erheblich verkürzt und damit verbessert.
Beschlussvorschlag
zu 6.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
zu 6.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
zu 6.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
7.
Kreisverband
Natur- und Umweltschutz e.V.
(KNU)
Ortsarbeitskreis
Bad Münstereifel
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
06.03. Zur Finanzierung der begrüßenswerten Neugestal2013 tung des Bahnhofsbereichs ziehen Sie den Verkauf
städtischer Grundstücke im Umfeld des Planungsbereichs in Erwägung. Dazu gehört auch das Gelände
des Kinderspielplatzes Auf der Komm. Der Kinderspielplatz bildet das räumliche Ende des Gartengeländes, welches prägenden Charakter für das nördliche Umfeld der Stadt hat. Die Umwandlung des
Spielplatzes in Bauland ist der Beginn einer weiteren
Zersiedelung dieses Bereichs.
Begründung:
1. Die Gärten im Norden und Süden der Kernstadt
gehören unabdingbar zum Stadtbild von Bad
Münstereifel. Seit Gründung unserer Stadt hat es
hier Gärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen gegeben, und es wäre daher paradox, wenn
einerseits mit unserem schönen mittelalterlichen
Stadtbild geworben wird, das dazugehörige charakteristische Umland jedoch durch eine Bebauung zerstört wird.
2. In Rat und Verwaltung scheint der Eindruck zu
bestehen, der Spielplatz werde nur wenig in Anspruch genommen. Das Gegenteil ist der Fall:
Ganzjährig sind Eltern mit Kindern und alleine
spielende Kinder anzutreffen, da hier in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt die soziale Kontrolle
weitgehend gesichert ist. Darüber hinaus wird der
Spielplatz vor allem an Wochenenden von Familien, die mit der Bahn reisen, zur Überbrückung von
Wartezeiten genutzt.
Wir bitten Sie, diese Fläche nicht zu veräußern sondern den Spielplatz im Rahmen der Neugestaltung
des Bahnhofsumfeldes nachhaltig an seinem Standort
zu sichern.
Für eine schriftliche Mitteilung wären wir dankbar.
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die angesprochene Kinderspielplatzfläche liegt außerhalb des Plangebietes.
Darüber hinaus sind Grundstücksgeschäfte nicht Gegenstand dieses Planverfahren.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Öffentlichkeit
1.
Öffentlichkeit
2.
Öffentlichkeit
Der Bebauungsplan schafft mit seinen
festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen die planungsrechtliche Grundlage
für die beabsichtigte Umgestaltung des
Bahnhofsumfeldes. Gemäß der Umgestaltungsplanung werden auch Fahrbeziehungen verändert. Die Zu- und Abfahrt zum Hinterbereich dieses Grundstücks und dabei auch zu den dortigen
privaten Parkplätzen bleibt jedoch gewährleistet. Nach derzeitiger Ausführungsplanung bleibt auch die Fahrverbindung zur Kölner Straße vor dem
Bahnhofsgebäude bestehen.
Die Höhenlage des betreffenden Objektes und seines Grundstücks wird bei der
Tiefbauplanung der angrenzenden öffentlichen Flächen berücksichtigt. Hierbei werden auch rollstuhlgerechte Zugänge zu den verschiedenen Einrichtungen/Anlagen berücksichtigt.
Es wird auch eine ordnungsgemäße
Ableitung des Oberflächenwassers gewährleistet.
Nach derzeitigem Planungsstand werden zur Kölner Str. hin keine Treppenanlagen errichtet.
Grundsätzlich ist die Umgestaltungsplanung nicht Gegenstand des Bebauungsplan, da dieser lediglich die bauleitplanerische Ausweisung mit der Abgrenzung
der öffentlichen Verkehrsflächen zu den
privaten Flächen vornimmt.
18.02. Der Hausmeister des von uns verwalteten Objektes in Der angesprochene Fußweg über das
2013 der Kölner Str. 17-19 in Bad Münstereifel informierte Grundstück der Einwenderin, der eine
18.02. Als Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bad
2013 Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5230 (Kölnerstr.
15), wird beantragt, dass die auf dem Grundstück
bestehenden Rechte (Parkplätze, Zufahrt und Abfahrt) wie bisher für alle Anlieger gewährleistet bleiben.
Weiter wird beantragt, dass die in der Offenlage als
Fuß- und Fluchtweg bezeichnete Fläche, weiterhin für
Anlieger (hier: Eigentümer, Mieter und Patienten) als
Zu- und Abfahrt zu dem Objekt Kölner Straße 15 befahrbar bleibt.
Auch ist bei der Gesamtplanung die Höhenlage des
Objektes mit einzubinden.
Bei der Gesamtplanung ist zu berücksichtigen, dass
die Abführung des Oberflächenwassers die Nutzung
des Grundstücks weder beeinträchtigt, noch gefährdet.
Es wird angeregt, anstelle der beiden geplanten
Treppenanlagen zur Kölner Straße, Rampen zu errichten.
Dies würde einen barrierefreien Zugang zum Bahnhofsgelände und dem Objekt Kölner Straße, z.B. für
Patienten im Rollstuhl, ermöglichen.
Auch könnten diese Rampen bei Gefahren von Feuerwehrfahrzeugen und Rettungsdienst genutzt werden.
Insgesamt stehen wir der Planung positiv gegenüber.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen und zu berücksichtigen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellung-
lfd. Anregung durch DaNr.
tum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
direktere Verbindung zwischen der
Schleidtalstraße und den dortigen Nutzungen und dem Bahn-/Bussteig schaffen könnte, ist nicht im Bebauungsplan
festgesetzt.
uns über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 85 am Bahnhof in Bad Münstereifel.
Bereits vor Jahren wurden in persönlichen Gesprächen mit der Eigentümerin des Objektes und Vertretern der Stadt Bad Münstereifel, Bedenken gegen den
geplanten Fußweg angemeldet.
Mit Verwunderung haben wir nun erfahren, dass ohne Dieser Weg ist in der Diskussion. Es
Rücksprache mit der Eigentümerin oder der Verwal- wird jedoch noch darüber verhandelt.
tung, dieser Fußweg wiederum in die Planung aufgenommen wurde.
Als betroffener direkter Anlieger der ausgewiesenen
geplanten Flächen, möchten wir Sie bitten, uns einen
aktuellen Auszug aus dem Bebauungsplan zu übersenden.
Vorab legen wir hiermit form- und fristgerecht Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 85 ein. Weitere
Erläuterungen, bzw. Begründungen werden wir Ihnen
nach Vorliegen dieser Unterlagen geben.
Beschlussvorschlag
nahme zur Kenntnis zu
nehmen.
Der angesprochene Fußweg ist nicht Bestandteil
des Bebauungsplanes.