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Beschlussvorlage (Abwägungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
88 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB-Bahnhof“ Teil A Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen lfd. Anregung durch Dawesentlicher Inhalt der Stellungnahme Nr. tum Träger öffent -licher Belange A 1. PLEdoc Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Essen 25.02. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt 2013 keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. • Open Grid Europe GmbH, Essen (ehemals E.ON Gastransport GmbH) • E.ON Ruhrgas AG, Essen • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg • GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt. Eine Beschlussfassung entfällt. lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag 2. DB Service Immobilien GmbH 11.03. Keine Anregungen und Bedenken. Kenntnisnahme. 2013 Diese Maßnahme wurde bereits mit der Stadt Bad Münstereifel und dem Fachdienst des Regionalnetzes Eifel-Rhein-Mosel vor besprochen. 3. Erftverband Bergheim 14.03. Durch die erhebliche zusätzliche Versiegelung steigt 2013 die Stoßbelastung für die Erft zusätzlich an. Durch die geplante Gestaltung des jetzigen Busbahnhofs als Grünfläche kann zwar ein geringer Teil kompensiert werden, jedoch sollte darauf geachtet werden, die voll versiegelten Fahrflächen nur so groß wie nötig zu bemessen. Der Hinweis wird zur Der Hinweis wird zur Kenntnis genomKenntnis genommen. men. Die voll versiegelten Fahrflächen werden auf ein Minimum beschränkt. Neben den Fahrflächen werden aber, aufgrund der Altlastensituation, auch die Stellplatzflächen an die Entwässerung angeschlossen. Es erfolgt eine gedrosselte Einleitung über die vorhandene Einleitstelle. 4. Industrie- und Handelkammer Aachen Kreis Euskirchen 15.03. Keine Bedenken. 2013 Kenntnisnahme. Kein Beschluss erforderlich. 09.04. 5.1 2013 Untere Bodenschutzbehörde Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet, Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausführungen der Begründung in Kapitel 6 wird in Kapitel 6.2 (Boden/Altlasten) dargelegt, dass das Plangebiet aufgrund der Vornutzung einer Altlastenuntersuchung unterzogen wurde. Die Ergebnisse dieser Altlastenuntersuchung werden dahingehend zusammengefasst, dass zum einen aufgrund der untersuchten Bodenproben keine Hinweise auf einen sanierungspflichtigen Schaden vorliegen. Zum anderen wird im Hinblick auf den vorgesehenen Verbleib der angetroffenen Auffüllungen, für die nach den vorgenommenen Untersuchungen "keine Überschreitung des Z 2 Grenzwertes nach LAGA vorliegt", aufgrund zu 5.1 zu 5.1 Die umfangreichen Hinweise des Unteren Bodenschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird unter dem Punkt 6.2 korrigiert. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu folgen. 5. Die Schlussfolgerung, dass aufgrund der vorgesehenen Versiegelung kein Handlungsbedarf im Bezug auf schädliche Bodenveränderungen wird, aufgrund der geplanten Zweiteilung der Entwässerung, wird wie folgt modifiziert: „Anhand der vorliegenden Ergebnisse werden von der Unteren Bodenschutz- Kein Beschluss erforderlich. lfd. Anregung durch DaNr. tum Beschlussvorschlag Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung der vorgesehenen Versiegelung ebenfalls kein Hand- behörde des Kreis Euskirchen folgende lungsbedarf gesehen. Demgegenüber wird in Kapitel Forderungen gestellt: 6.1 (Entwässerung) ausgeführt, dass die Entwässerung zweigeteilt vorgesehen ist, d.h. die Entwässe• beim Fahrbahnneubau die Versierung der Stellplätze über Sickerpflaster geplant ist, gelung den Anforderungen der wogegen die Fahrbahnflächen sowie die BushaltestelLAGA Mitteilung M 20 "Anfordele vollständig versiegelt und über einen neu zu erstelrungen an die stoffliche Verwerlende Entwässerungskanal an den vorhandenen tung von mineralischen Abfällen Mischwasserkanal in der Kölner Straße entwässert TR 06.11.2003) der Einbauklasse werden soll. 2 (eingeschränkter Einbau mit deDa die angeführte Altlastenuntersuchung den überfinierten technischen Sicherungssandten Planungsunterlagen nicht beigefügt war, maßnahmen) eingehalten werden. wurde diese nachgefordert und durch die Stadt Bad Münstereifel per email vom 25.02.2013 übermittelt. Aufgrund der festgestellten Belastungen Dieses "Umweltgeologische Gutachten Park & Ride im Untergrund ist die Untere BodenParkplatz Bahnhofsgelände Bad Münstereifel" wurde schutzbehörde bei den weiteren Verfahim September 2012 durch das Ingenieurbüro Spitzlei rensschritten bis hin zum Baugenehmi& Jossen, Siegburg (Az:22-12-0811) im Auftrag der gungsverfahrens zu beteiligen.“ Stadt Bad Münstereifel erstellt. Dieses Gutachten wurde einer Durchsicht im Hinblick auf die o.g. Zu- Auf die Verwendung von Sickerpflaster sammenfassung unterzogen. für die Stellplätze wird verzichtet. Der Auftrag zu diesem Gutachten umfasste - unter Der anstehende Boden (Auffüllung) Berücksichtigung vorliegender Unterlagen zur Altlas- weist eine Belastung < Z 2 auf. Für den tensituation - die Abklärung, inwieweit im Bereich des notwendigen Niveauausgleich und Ungeplanten Park & Ride Parkplatzes mit Verunreini- terbau (Schottertragschicht/ Frostgungen oder Kontaminationen im Untergrund zu schutzschicht) ist das Material geeignet rechnen ist bzw. inwiefern möglicherweise vorhande- und verwendbar. ne Auffüllungen belastet sind. Für die geplante Versickerung im BeIm Hinblick auf die dabei verwandten Fremdunterla- reich der PKW Stellplätze ist die Belasgen ist zu konstatieren, dass alle hier vorliegenden tung (< Z 2) nachteilig, da die Stoffe Informationen, die neben den Untersuchungen der (PAK und Schwermetalle) „ausgewaDB AG auch die Katasterakte des hier nachrichtlich schen“ werden könnten. geführten Altstandortes "Heizöllager" umfassen, bei Da für die geplante Einleitung (Entwäsder Erstellung des Gutachten Eingang und Berück- serung nur der Fahrspuren) an die vorsichtigung gefunden haben. Dieses spiegelt sich so- handene Einleitung sowieso ein Rückwohl in der Festlegung der Ansatzpunkte für die ins- halt mit Drosselabfluss gebaut werden gesamt 6 durchgeführten Bohrsondierungen und muss, kann dieser auch „größer“ gebaut wesentlicher Inhalt der Stellungnahme lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme nachfolgender Analytik, als auch in der Durchführung von Bodenluftmessungen an 3 Ansatzpunkten aufgrund der Vornutzungen, wider. Die durchgeführten Bohrungen belegen, dass im gesamten Untersuchungsgebiet anthropogene Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,1 und 1,6 m anzutreffen sind. Anhand von chemischen Untersuchungen, wobei die Probenauswahl zum einen aufgrund organoleptischer Ansprache, zum anderen aufgrund der Vornutzung sowie zur Gewinnung einer Gesamtübersicht für das gesamte Plangebiet anhand von 2 Mischproben, erfolgte, wurde diesen Auffüllungen weiter untersucht. Gutachterseits werden die Untersuchungsergebnisse dahingehend bewertet, "dass die angetroffenen Auffüllungen den Z 2 Grenzwert nach LAGA (LAGA Boden, Fassung 2004) nicht überschreiten." Schlussfolgernd empfiehlt der Gutachter, im Rahmen des geplanten Parkplatzneubaus die vorhandenen grobkörnigen Auffüllungen im Untergrund zu belassen. Konkretisiert wird diese Empfehlung dahingehend, diese Materialien in die Planung der Oberbau-Stärke des Fahrbahnneubaus einzubeziehen, da durch diese Versiegelung eine Beeinflussung des Grundwassers ausgeschlossen wird. Unter Heranziehung der zusammenfassenden Ausführungen der gutachterlichen Aussage in der Begründung ist zum einen festzuhalten, dass aufgrund der vorgesehenen Zweiteilung der Entwässerung die getroffene Schlussfolgerung, dass trotz der festgestellten Belastung der Auffüllungsmaterialien aufgrund der vorgesehenen Versiegelung kein Handlungsbedarf besteht, so kein Bestand haben kann. Zum anderen kann auch der Schlussfolgerung des Gutachters, die vorhandenen grobkörnigen Auffüllungen in die Planung der Oberbau-Stärke des Fahrbahnneubaus einzubeziehen, aus meiner fachlichen Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung werden. Die PKW-Stellplätze werden aus Betonsteinpflaster hergestellt (oder können auch asphaltiert werden) und über die geplanten Sinkkästen in der Fahrbahn entwässern. Auch sind die im Gutachten von Spitzlei & Jossen genannten Kf-Werte für den anstehenden Boden nicht günstig für eine Versickerung. Beschlussvorschlag lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Sicht nur unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt werden. Diese umfassen, dass • beim Fahrbahnneubau die Versiegelung den Anforderungen der LAGA Mitteilung M 20 "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - TR 06.11.2003) der Einbauklasse 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen) eingehalten werden. • bei Verbleib des feinkörnigen Anteils der Auffüllungen in Bereich der Stellplätze, die über Sickerpflaster entwässert werden sollen, durch ergänzende Untersuchungen zu belegen ist, dass keine Gefährdung von den Gefährdungspfad Boden Grundwasser besteht. Insofern bestehen seitens der Unteren Bodenschutzbehörde keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, aber ist aufgrund der festgestellten Belastungen im Untergrund bei den weiteren Verfahrensschritten bis hin zum Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. 5.2 zu 5.2 Untere Wasserbehörde Im Rahmen des o. g. B-Plan ist die Errichtung eines Kenntnisnahme. Park & Ride Parkplatzes im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofes auf dem Bahnhofgeländes der Stadt Bad Münstereifel vorgesehen. Gem. Punkt 6.1 „Entwässerung“ der Begründung ist die Entwässerung des Geländes zweigeteilt geplant: • Das auf den PKW-Stellflächen anfallende Niederschlagswasser soll über Sickerpflaster in den Untergrund versickert werden. • Das auf den Fahrbahnflächen sowie im Bereich der Bushaltestelle anfallende Niederschlagswasser soll gesammelt und dem Mischwasserkanal in der Kölner Straße zugeführt werden. zu 5.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu folgen. lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Gegen die Einleitung des Niederschlagswassers in die Mischkanalisation bestehen aus abwassertechnischer Sicht keine Bedenken, sofern das nachfolgende Kanalisationssystem sowie die Kläranlage ausreichend bemessen sind. Bezüglich der Versickerung des Niederschlagswassers im Bereich der Stellflächen in den Untergrund bestehen aus abwassertechnischer Sicht allerdings folgende Bedenken: Gemäß dem nachgereichten Umweltgeologischen Gutachten des Büro Spitzlei & Jossen vom September 2012 befinden sich auf dem gesamten Gelände Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,10 m und 1,60 m. Diese Auffüllungen sind belastet. In dem Gutachten wird unter Punkt 7 „Allgemeine Angaben zur Versickerung von Niederschlagswasser“ angegeben, dass eine Versickerung in den Auffüllungen aufgrund der Gehalte an PAK und Schwermetallen voraussichtlich nicht genehmigungsfähig ist. Da eine Durchsickerung dieser Schichten eine Verunreinigung des Grundwassers zur Folge hätte, kann der Versickerung so nicht zugestimmt werden. In der Begründung wird unter Punkt 6.2 „Boden / Altlasten“ ausgeführt, dass die belasteten Auffüllungen an Ort und Stelle verbleiben könnten, da die Fläche versiegelt würde. Wie bereits oben beschrieben, wird allerdings für die Stellflächen eine Versickerung angestrebt (?). Im Weiteren ergibt sich aus dem Gutachten ein KfWert von 7 x 10 -8 m/s. Dementsprechend sind diese Schichten als schwach durchlässig einzustufen, was eine Versickerung zusätzlich erschwert. Falls dennoch eine Versickerung angestrebt wird, ist sicherzustellen, dass durch das Durchsickern der unterhalb des Sickerpflasters gelegenen Schichten Von einer Versickerung wird abgesehen. Da für die geplante Einleitung (Entwässerung nur der Fahrspuren) an die vorhandene Einleitung sowieso ein Rückhalt mit Drosselabfluß gebaut werden muss, kann dieser auch „größer“ gebaut werden. Die PKW-Stellplätze werden aus Betonsteinpflaster hergestellt (oder können auch asphaltiert werden) und über die geplanten Sinkkästen in der Fahrbahn entwässern. Den Belangen des Grundwasserschutzes wird somit Rechnung getragen. Beschlussvorschlag lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag zu 5.3 Den Anregungen wird gefolgt. Es wurde eine Potentialanalyse in Abstimmung mit der ULB des Kreises erstellt. In dieser wurde das Potential des Plangebietes als Lebensraum für die zu erwartenden planungsrelvanten Arten überprüft. Die planungsrelevanten Arten wurden der LANUV Liste für das MTB 5406 „Bad Münstereifel“ und den Lebensraumtyp „Säume, Hochstaudenflure“ entnommen. Die PA kommt zu dem Schluss, dass eine Betroffenheit der planungsrelevanten Arten nicht gegeben ist. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen für die europäischen Vogelarten wird die Baufeldräumung reglementiert. zu 5.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und den Anregungen zu folgen. keine Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen kann (ggf. durch kompletten Bodenaustausch). Bei einer Versickerung gem. § 51 a LWG ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. den §§ 8 ,9 und 10 WHG bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen. 5.3 Untere Landschaftsbehörde Es finden sich in den Unterlagen keine genauen Angaben zum Bestand und in welchem Umfang welche Lebensräume beseitigt werden. Dies ist jedoch nötig, um Rückschlüsse auf eine artenschutzrechtiche Betroffenheit zu gewinnen. Die Artenschutzprüfung stellt die "Hypothese" auf, dass lediglich Vogelarten betroffen sein könnten. Der Ausschluss der Zauneidechse als klassisch entlang von Bahntrassen zu findende Art wird nicht begründet. Ein automatischer Ausschluss der Haselmaus ist ebenfalls nicht offensichtlich. Inwieweit Fledermäuse dadurch betroffen sein könnten oder warum es nicht so ist, ist den Unterlagen ebenfalls nicht zu entnehmen. Eine einmalige Vogelkartierung Ende November ist darüber hinaus nicht aussagekräftig und entspricht auch nicht dem geschilderten Methodenstandard (Südbeck et al., 2005). Sollen artenschutzrechtliche Belange mittels der Potenzialanalyse ausgeschlossen werden, ist dies durch eine Wirkungsanalyse zu begründen. D.h. die artenschutzrechtliche Betroffenheit kann teilweise durch die Projektwirkung bedingt ausgeschlossen werden. Dies ist in der Artenschutzprüfung jedoch nachvollziehbar darzustellen. Andernfalls müssten die relevanten Arten qualifiziert kartiert werden (v. a. Zauneidechse, Fledermäuse, Haselmaus). Die Vorgaben zur minimierenden Wirkung der zeitlich Es wurde eine Potentialanalyse (PA) erstellt und mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Die Empfehlungen aus der Potentialanalyse zum Anbringen von Nisthilfen, Fledermauskästen und der Art der Beleuchtung werden in die Verfahrensunterlagen übernommen. Die Analyse kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass die Ausstattung des Plangebietes die Lebensrauman- lfd. Anregung durch DaNr. tum Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung begrenzten Baufeldräumung werden begrüßt (Okt. - sprüche der planungsrelevanten Arten gemäß Liste der LANUV für das MessFeb.) und als notwendig erachtet. Angaben zu Beleuchtung fehlen. Hier ist auf insekten- tischblatt „5306 Euskirchen“ nicht erfüllt. freundliche Lichtquellen zu achten. Informationen Verbotstatbestände nach § 44 des BNatSchG werden ausgeschlossen. hierzu kann die ULB bereitstellen. Beschlussvorschlag 5.4 Straßenverkehrsamt Aus verkehrsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Am geplanten Fußgängerüberweg (Marquardstraße) ist nach den Richtlinien für die Anlage und Ausgestattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) eine Beleuchtung vorzusehen. Die Ausführung der Beleuchtung hat gem. DIN 5044 und DIN 67 523 zu erfolgen. Eine entsprechende Bescheinigung ist vor Anordnung des FGÜ vorzulegen. Untere Abfallbehörde Gegen das Vorhaben bestehen aus abfallwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. zu 5.4 zu 5.4 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei Ausführung eines Fußgängerüberweges wird dieser entsprechend ausgestattet. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu folgen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 5.5 Immissionsschutz Es wird eine schalltechnische Betrachtung empfohlen, Der Stellungnahme wird gefolgt. die mit der Unteren Immissionsschutzbehörde abzustimmen ist. 5.6 Träger der Landschaftsplanung Der Planung wird nicht widersprochen. 6. Amt für Denkmalpflege im Rheinland 14.03. 6.1 2013 Der Bahnhof ist weder planerisch noch textlich als eingetragenes Baudenkmal ausgewiesen ist. Dieses ist insofern erforderlich, als im weiteren Verfahren im Zuge des im § 9 DSchG NW verankerten Umgebungsschutzes alle Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmales abzustimmen und Der Stellungnahme wird gefolgt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. zu 6.1 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Bahnhof wird in der Planzeichnung mit dem Symbol „Einzeldenkmal“ versehen. Der Umgebungsschutz nach Denkmal- zu 6.1 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu folgen. lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung schutzgesetz wird beachtet. genehmigungspflichtig sind. Hinsichtlich des laufenden Verfahrens kann generell die Aussage getroffen werden, dass die Umnutzung der jetzt schon partiell als Parkraum genutzten Flächen für zukünftiges Parken keinen Anlass zu Bedenken erkennen lässt. zu 6.2 Die Gleise östlich des Betriebsgleises (BG) sind von der DB abgebaut worden, 6.2 Widersprüchlich ist die Aussage, dass die stillgelegte nur das Gleis westlich des BG (ohne Gleisfläche mit dem Prellbock weiterhin für Zwecke Weichenanbindung zum BG) und dieses der DB gewidmet bleibt - später findet sich der textli- selbst sind noch vorhanden. che Hinweis, dass die Parkplatzfläche um die stillge- Die Fläche östlich des BG sollen für den legte Gleisfläche erweitert werden soll (im Plan zu- Halt der Busse am Bahnsteig sowie sätzlich der Hinweis "neuer Prellbock"). Hier ist sei- deren Fahrbereich genutzt werden. Dartens der Stadt grundsätzlich der Umfang des einge- in eingebettet sollen Parkplätze (wie tragenen Denkmals zu überprüfen. Sind die Gleise teilweise bereits vorhanden) entstehen. Bestandteil des Denkmals ? Dann wäre ihre Erhal- Die Höhen werden höhenmäßig vom tung vorgeschrieben. Im Zusammenhang mit der Bahnsteig aus entwickelt um die angeÜberprüfung des Schutzumfanges ist auch das The- strebte Barrierefreiheit zu erhalten. ma "Anhebung des Bahnsteiges" zu klären. zu 6.3 Es sind, bis auf einige wenige Garagen 6.3 an der südlichen Grenze zur NachbarBauliche Anlagen im Umfeld des Denkmales sind bebauung an der Kölner Straße und weitestgehend zu vermeiden (laut Erläuterungstext kleinere Fahrradboxen, keine Baukörper sollen in Ausnahmefällen Einzel- und Doppellgarageplant, so dass die Gesamtanlage gen zugelassen werden). nördlich des Bahnhofs im Bild erhalten bleibt. 6.4 Die zwischen Bahnhof und Gleis im Bereich des Bahnsteiges markierte Fläche für Bike&Ride gibt inso- Zu 6.4 fern Anlass zu Bedenken als von anderen Objekten Südlich soll das Betriebsgleis eingekürzt die Ausgestaltung dieser Orte mit Überdachung und werden, jedoch nur so viel, dass die solarbetriebener Ladestation für E-Bikes bekannt ist. Züge an gleicher Stelle halten wie bisDieses wäre eine massive Beeinträchtigung des Bau- her. Hierdurch wird die Anbindung von denkmals und von hier aus nicht zustimmungsfähig. Westen (Auf der Komm) an den Bahnsteig erheblich verkürzt und damit verbessert. Beschlussvorschlag zu 6.2 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. zu 6.3 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. zu 6.4 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. lfd. Anregung durch DaNr. tum 7. Kreisverband Natur- und Umweltschutz e.V. (KNU) Ortsarbeitskreis Bad Münstereifel wesentlicher Inhalt der Stellungnahme 06.03. Zur Finanzierung der begrüßenswerten Neugestal2013 tung des Bahnhofsbereichs ziehen Sie den Verkauf städtischer Grundstücke im Umfeld des Planungsbereichs in Erwägung. Dazu gehört auch das Gelände des Kinderspielplatzes Auf der Komm. Der Kinderspielplatz bildet das räumliche Ende des Gartengeländes, welches prägenden Charakter für das nördliche Umfeld der Stadt hat. Die Umwandlung des Spielplatzes in Bauland ist der Beginn einer weiteren Zersiedelung dieses Bereichs. Begründung: 1. Die Gärten im Norden und Süden der Kernstadt gehören unabdingbar zum Stadtbild von Bad Münstereifel. Seit Gründung unserer Stadt hat es hier Gärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen gegeben, und es wäre daher paradox, wenn einerseits mit unserem schönen mittelalterlichen Stadtbild geworben wird, das dazugehörige charakteristische Umland jedoch durch eine Bebauung zerstört wird. 2. In Rat und Verwaltung scheint der Eindruck zu bestehen, der Spielplatz werde nur wenig in Anspruch genommen. Das Gegenteil ist der Fall: Ganzjährig sind Eltern mit Kindern und alleine spielende Kinder anzutreffen, da hier in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt die soziale Kontrolle weitgehend gesichert ist. Darüber hinaus wird der Spielplatz vor allem an Wochenenden von Familien, die mit der Bahn reisen, zur Überbrückung von Wartezeiten genutzt. Wir bitten Sie, diese Fläche nicht zu veräußern sondern den Spielplatz im Rahmen der Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes nachhaltig an seinem Standort zu sichern. Für eine schriftliche Mitteilung wären wir dankbar. Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die angesprochene Kinderspielplatzfläche liegt außerhalb des Plangebietes. Darüber hinaus sind Grundstücksgeschäfte nicht Gegenstand dieses Planverfahren. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Öffentlichkeit 1. Öffentlichkeit 2. Öffentlichkeit Der Bebauungsplan schafft mit seinen festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen die planungsrechtliche Grundlage für die beabsichtigte Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes. Gemäß der Umgestaltungsplanung werden auch Fahrbeziehungen verändert. Die Zu- und Abfahrt zum Hinterbereich dieses Grundstücks und dabei auch zu den dortigen privaten Parkplätzen bleibt jedoch gewährleistet. Nach derzeitiger Ausführungsplanung bleibt auch die Fahrverbindung zur Kölner Straße vor dem Bahnhofsgebäude bestehen. Die Höhenlage des betreffenden Objektes und seines Grundstücks wird bei der Tiefbauplanung der angrenzenden öffentlichen Flächen berücksichtigt. Hierbei werden auch rollstuhlgerechte Zugänge zu den verschiedenen Einrichtungen/Anlagen berücksichtigt. Es wird auch eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächenwassers gewährleistet. Nach derzeitigem Planungsstand werden zur Kölner Str. hin keine Treppenanlagen errichtet. Grundsätzlich ist die Umgestaltungsplanung nicht Gegenstand des Bebauungsplan, da dieser lediglich die bauleitplanerische Ausweisung mit der Abgrenzung der öffentlichen Verkehrsflächen zu den privaten Flächen vornimmt. 18.02. Der Hausmeister des von uns verwalteten Objektes in Der angesprochene Fußweg über das 2013 der Kölner Str. 17-19 in Bad Münstereifel informierte Grundstück der Einwenderin, der eine 18.02. Als Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Bad 2013 Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5230 (Kölnerstr. 15), wird beantragt, dass die auf dem Grundstück bestehenden Rechte (Parkplätze, Zufahrt und Abfahrt) wie bisher für alle Anlieger gewährleistet bleiben. Weiter wird beantragt, dass die in der Offenlage als Fuß- und Fluchtweg bezeichnete Fläche, weiterhin für Anlieger (hier: Eigentümer, Mieter und Patienten) als Zu- und Abfahrt zu dem Objekt Kölner Straße 15 befahrbar bleibt. Auch ist bei der Gesamtplanung die Höhenlage des Objektes mit einzubinden. Bei der Gesamtplanung ist zu berücksichtigen, dass die Abführung des Oberflächenwassers die Nutzung des Grundstücks weder beeinträchtigt, noch gefährdet. Es wird angeregt, anstelle der beiden geplanten Treppenanlagen zur Kölner Straße, Rampen zu errichten. Dies würde einen barrierefreien Zugang zum Bahnhofsgelände und dem Objekt Kölner Straße, z.B. für Patienten im Rollstuhl, ermöglichen. Auch könnten diese Rampen bei Gefahren von Feuerwehrfahrzeugen und Rettungsdienst genutzt werden. Insgesamt stehen wir der Planung positiv gegenüber. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Stellung- lfd. Anregung durch DaNr. tum wesentlicher Inhalt der Stellungnahme Vorschlag / Stellungnahme der Verwaltung direktere Verbindung zwischen der Schleidtalstraße und den dortigen Nutzungen und dem Bahn-/Bussteig schaffen könnte, ist nicht im Bebauungsplan festgesetzt. uns über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 85 am Bahnhof in Bad Münstereifel. Bereits vor Jahren wurden in persönlichen Gesprächen mit der Eigentümerin des Objektes und Vertretern der Stadt Bad Münstereifel, Bedenken gegen den geplanten Fußweg angemeldet. Mit Verwunderung haben wir nun erfahren, dass ohne Dieser Weg ist in der Diskussion. Es Rücksprache mit der Eigentümerin oder der Verwal- wird jedoch noch darüber verhandelt. tung, dieser Fußweg wiederum in die Planung aufgenommen wurde. Als betroffener direkter Anlieger der ausgewiesenen geplanten Flächen, möchten wir Sie bitten, uns einen aktuellen Auszug aus dem Bebauungsplan zu übersenden. Vorab legen wir hiermit form- und fristgerecht Einspruch gegen den Bebauungsplan Nr. 85 ein. Weitere Erläuterungen, bzw. Begründungen werden wir Ihnen nach Vorliegen dieser Unterlagen geben. Beschlussvorschlag nahme zur Kenntnis zu nehmen. Der angesprochene Fußweg ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.