Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.06.15, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Auswertung
Anlage zu MV-Nr. 32/2015
Friedenau (K29) auf Höhe Haus Nr. 2a (Laterne Nr.7)
Geräteaufstellung:
Donnerstag, 21.05.2015 - Donnerstag, 28.05.2015
Auswertungszeitraum:
I ) Donnerstag, 21.05.2015 - Donnerstag, 28.05.2015 (7 Tage)
II ) Donnerstag – Freitag und Montag – Donnerstag (5 Tage)
Auswertung:
Anzahl Fahrzeuge gesamt:
I ) 27.876 Fz
II) 21.053 Fz
- pro Tag 0.00 - 23.59 Uhr Ø
ca.
- Fahrzeuge 6.00 - 22.00 Uhr = 16 Std.
I)
3.982 Fz
II)
4.211 Fz
I ) 26.098 Fz (Richtg. Schneidh. 12.507 Fz/ Richtg. L249 13.591 Fz)
II) 19.815 Fz (Richtg. Schneidh. 9.418 Fz/ Richtg. L249 10.397 Fz)
= pro Tag
ca.
- Anteil „Schwerlastverkehr“ Lkw-Zug > 10 m
(6.00 - 22.00 Uhr)
somit
I)
3.728 Fz
II)
3.963 Fz
I)
215 Fz (von 26.098 Fz)
II)
196 Fz (von 19.815 Fz)
I)
31 Fz/Tag
II)
39 Fz/Tag
Geschwindigkeitsverhalten 6.00 -22.00 Uhr Werktags (5 Tage):
V 85
Vd
V max
54 km/h
45 km/h
87 km/h
Überwiegender
V-Anteil
40-45 km/h
V 90
56 km/h
V 95
59 km/h
Erläuterungen zu den Messergebnissen
Vd:
V85:
Durchschnittsgeschwindigkeit (km/h).
Hierbei handelt es sich um einen von dem Verkehrsstatistikgerät automatisch errechneten Wert innerhalb des gefilterten Zeitraumes, der allerdings zur Beurteilung des Geschwindigkeitsverhaltens kein geeigneter Maßstab ist.
Nachrichtlich ist dieser Wert gleichwohl aufgeführt.
85 % der Fahrzeuge fahren langsamer oder max. die aufgeführte Geschwindigkeit (km/h).
In der Verkehrstechnik wird von Fachbehörden dieser Wert als Maßstab für das Geschwindigkeitsverhalten gewählt und zugrunde gelegt.
Der Wert bedeutet jedoch nicht, dass die verbleibenden 15 % als potentielle Raser zu qualifizieren sind. Das Gerät listet auch die weiteren Prozente auf, die ausgelesen und dargestellt
werden können. Ich habe Ihnen diese Prozentwerte mit V90 bzw. V95 nachrichtlich aufgeführt.
Vmax:
Hierbei handelt es sich um die jeweils höchste Geschwindigkeit, die jeweils von einem Verkehrsteilnehmer gefahren wurde und bei Betrachtung der Gesamtfahrzeugbelastung natürlich
kein Maßstab sein kann, irgendwelche verkehrsrechtlichen zusätzlichen Maßnahmen durchzuführen. Derartige Verkehrsteilnehmer gibt es leider auf allen Straßen.