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Mitteilung (Auswertung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.06.15, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

Auswertung Anlage zu MV-Nr. 32/2015 Friedenau (K29) auf Höhe Haus Nr. 2a (Laterne Nr.7) Geräteaufstellung: Donnerstag, 21.05.2015 - Donnerstag, 28.05.2015 Auswertungszeitraum: I ) Donnerstag, 21.05.2015 - Donnerstag, 28.05.2015 (7 Tage) II ) Donnerstag – Freitag und Montag – Donnerstag (5 Tage) Auswertung: Anzahl Fahrzeuge gesamt: I ) 27.876 Fz II) 21.053 Fz - pro Tag 0.00 - 23.59 Uhr Ø ca. - Fahrzeuge 6.00 - 22.00 Uhr = 16 Std. I) 3.982 Fz II) 4.211 Fz I ) 26.098 Fz (Richtg. Schneidh. 12.507 Fz/ Richtg. L249 13.591 Fz) II) 19.815 Fz (Richtg. Schneidh. 9.418 Fz/ Richtg. L249 10.397 Fz) = pro Tag ca. - Anteil „Schwerlastverkehr“ Lkw-Zug > 10 m (6.00 - 22.00 Uhr) somit I) 3.728 Fz II) 3.963 Fz I) 215 Fz (von 26.098 Fz) II) 196 Fz (von 19.815 Fz) I) 31 Fz/Tag II) 39 Fz/Tag Geschwindigkeitsverhalten 6.00 -22.00 Uhr Werktags (5 Tage): V 85 Vd V max 54 km/h 45 km/h 87 km/h Überwiegender V-Anteil 40-45 km/h V 90 56 km/h V 95 59 km/h Erläuterungen zu den Messergebnissen Vd: V85: Durchschnittsgeschwindigkeit (km/h). Hierbei handelt es sich um einen von dem Verkehrsstatistikgerät automatisch errechneten Wert innerhalb des gefilterten Zeitraumes, der allerdings zur Beurteilung des Geschwindigkeitsverhaltens kein geeigneter Maßstab ist. Nachrichtlich ist dieser Wert gleichwohl aufgeführt. 85 % der Fahrzeuge fahren langsamer oder max. die aufgeführte Geschwindigkeit (km/h). In der Verkehrstechnik wird von Fachbehörden dieser Wert als Maßstab für das Geschwindigkeitsverhalten gewählt und zugrunde gelegt. Der Wert bedeutet jedoch nicht, dass die verbleibenden 15 % als potentielle Raser zu qualifizieren sind. Das Gerät listet auch die weiteren Prozente auf, die ausgelesen und dargestellt werden können. Ich habe Ihnen diese Prozentwerte mit V90 bzw. V95 nachrichtlich aufgeführt. Vmax: Hierbei handelt es sich um die jeweils höchste Geschwindigkeit, die jeweils von einem Verkehrsteilnehmer gefahren wurde und bei Betrachtung der Gesamtfahrzeugbelastung natürlich kein Maßstab sein kann, irgendwelche verkehrsrechtlichen zusätzlichen Maßnahmen durchzuführen. Derartige Verkehrsteilnehmer gibt es leider auf allen Straßen.