Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
28 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB-Bahnhof“
1
Stadt Bad Münstereifel
Kreis Euskirchen
Regierungsbezirk Köln
Bebauungsplan Nr. 85
„ZOB - Bahnhof“
Teilbereich A
Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB
im Verfahren gem. § 13 BauGB
Festsetzungen
Stand: 1. Oktober 2013
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB-Bahnhof“
2
Planungsrechtliche Festsetzungen
Stellplätze und Nebenanlagen
Einzel- und Doppelgaragen sowie private Stellplätze, für die angrenzenden Nutzer, sind als
Ausnahme auf den öffentlichen Verkehrsflächen in untergeordneter Zahl zulässig.
Hinweise
1
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu
DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem
Gesteinuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu
berücksichtigen.
2
Denkmalpflege
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425 / 9039-0, Fax: 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des
Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Bei dem Bahnhofsgebäude und seiner Umgebung handelt es sich um ein eingetragenes
Baudenkmal.
3
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/ Bauarbeiten sind
aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle / Feuerwehr oder direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
4
Artenschutz
Die Belange des Artenschutzes gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können in
Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen unter nachstehenden Voraussetzungen berücksichtigt werden:
4.1
Bauzeitenbeschränkung
Um Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten
auszuschließen muss die Bauvorbereitung, d.h. das Abräumen der Bäume und Sträucher
außerhalb der Nutzungszeiten durch die Vogelarten erfolgen. Das Brutgeschäft beginnt 1.
März und endet 30. September. Abseits dieser Zeitspanne kann die Fällung durchgeführt
werden, also zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB-Bahnhof“
3
4.2
Nisthilfen
Um den Verlust des Nahrungshabitats zu reduzieren, wird ein multifunktionaler Ausgleich
vollzogen. Die teilweise Neugestaltung / Komplettierung der Grünflächen sowie die Pflanzung der Baumreihe am Weg „Auf der Komm“ darf ausschließlich aus heimischen Arten bestehen. Damit liefert die Vegetation ein Minimum an Nahrung, Insekten und Sämereien, für
die Avifauna und die Fledermäuse. Zusätzlich sind für die heimischen Vögel Nisthilfen der
Firma Schwegler entsprechend den Angaben des Herstellers anzubringen, und zwar:
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zwei Meisenkästen 1 B in den Bäumen auf der Fläche zwischen Gleisanlage und
dem Weg „Auf der Komm“ bzw. in der Kastanie auf dem Bahnhofvorplatz
zwei Halbhöhlen 2 HW in den Bäumen auf der Fläche zwischen Gleisanlage und
dem Weg „Auf der Komm“
zwei Mehlschwalbennester 9 B mit Kotbrett am Bahnhofsgebäude
Die Nisthilfen sind so anzubringen, dass sie den Betrieb um das Bahnhofsgelände möglichst
wenig stören. Sie sind einmal jährlich zu reinigen.
4.3
Fledermauskästen
Im Gebiet sind je ein Fledermauskasten 2 N und 2 FN der Firma Schwegler entsprechend
den Herstellervorgaben am Bahnhofsgebäuden zu befestigen. Ideal ist eine Höhe von vier
Metern, wobei auf einen freien Ein- und Ausflug zu achten ist. Die Fledermauskästen können
von den Arten als Übertagungs- und Winterquartier genutzt werden.
4.4
Lichtquellen
Lichtquellen sind insektenfreundlich auszuwählen. Es sind nur Lampen mit einem UV (ultraviolett)-armen bzw. UV-freien Lichtspektrum (z.B. Natriumdampflampen, Natrium-XenonLampe, Lampen mit UV-Filter) einsetzen. Es sind nur Beleuchtungskörper mit geringer Hitzeentwicklung bzw. geringer Oberflächentemperatur einzusetzen.
5
Boden
Im gesamten Untersuchungsgebiet sind anthropogene Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,1 und 1,6 m anzutreffen.
Anhand der vorliegenden Ergebnisse kann die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises
Euskirchen der Planung nur unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen. Diese Voraussetzungen umfassen, dass
•
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beim Fahrbahnneubau die Versiegelung den Anforderungen der LAGA Mitteilung M 20
"Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - TR
06.11.2003) der Einbauklasse 2 (eingeschränkter Einbau mit definierten technischen
Sicherungsmaßnahmen) eingehalten werden.
bei Verbleib des feinkörnigen Anteils der Auffüllungen in Bereich der Stellplätze, falls
diese über Sickerpflaster entwässert werden sollen, durch ergänzende Untersuchungen zu belegen ist, dass keine Gefährdung von den Gefährdungspfad Boden - Grundwasser besteht.
Die Untere Bodenschutzbehörde ist aufgrund der festgestellten Belastungen im Untergrund
bei den weiteren Verfahrensschritten bis hin zum Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.