Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
5,6 MB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
Stadt Bad Münstereifel
Potentialanalyse zu den artenschutzrechtlichen
Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof,
Teilbereich A“, Stadt Bad Münstereifel
Inhaltsverzeichnis
Das Vorhaben / 2
Vorgehensweise / 6
Untersuchungsraum / 7
Artenspektrum / 11
Beschreibung des Bestandes / 13
• Bahnhofsgebäude, Parkraum und stillgelegte Gleisanlage im Norden / 13
• Brache zwischen Trierer Straße und Gleisanlage im Süden / 15
Potenzialanalyse für die gelisteten planungsrelevanten Arten der LANUV Liste /16
• Säugetiere / 16
• Vögel / 17
• Amphibien / 19
• Reptilien / 20
• Schmetterlinge / 20
Potenzialanalyse für die europäischen Vogelarten, die „Allerweltsarten“ / 21
Mögliche Beeinträchtigungen und Vermeidungsstrategien / 21
Fazit / 23
Auftraggeber:
Stadt Bad Münstereifel
Marktstraße 11
53902 BAD MÜNSTEREIFEL
Bearbeiter:
Dipl. Geogr. Ute Lomb
Im Sonnenpütz 16
53129 BONN
Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten
02.10.2013
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
Stadt Bad Münstereifel
Das Vorhaben
Das Bahnhofsgelände der Stadt Bad Münstereifel liegt am nördlichen Ende der historischen Kernstadt. Er ist eine der namhaft ÖPNV Anbindungen, die die Stadt besitzt.
Eine Studie aus dem Jahr 2000 (Gesamtverkehrsgutachten RB 23 Teilstrecke Euskirchen-Bad Münstereifel) prognostizierte für die Zukunft steigende Fahrgastzahlen.
Bereits 1999 hatte die Stadt einen Rahmenplan „Nördliche Vorstadt“ erarbeiten lassen. Er schafft die planerischen Voraussetzungen einer Um- bzw. Neugestaltung die
mit den vielfältigen Anforderungen der Zukunft einhergehen. In einem ersten Schritt
waren damals die nicht mehr benötigten Wechsel- und Gütergleis in einen zusätzlichen Parkplatz umgewandelt worden. Im Jahr 2000 erwarb die Stadt bereits das
Bahnhofsgebäude. Es folgte die Renovierung und anschließende standortgerechte
Nutzung. Mittlerweile ist die Stadt Eigentümerin des Parkplatzgeländes und hat die
Möglichkeit den zentralen Omnibusbahnhof, die Park & Ride bzw. Bike & Ride Einrichtung sowie eine Kurzparkzone für den ÖPNV zu konzipieren. Dieses Vorhaben ist
Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 85.
Im Bebauungsplanverfahren werden die drei unterschiedlichen Verkehrsströme
schienengebundener ÖPNV (Bahn), Individualverkehr (PKW) und nicht schienengebundener ÖPNV (Omnibus) aufeinander abgestimmt und optimiert.
Die Park & Ride (P&R) Plätze werden verbessert, neugeschaffen werden Bike & Ride (B&R Plätze) und Kurzzeitparkplätze (K&R Plätze). Die Bushaltestellen erfahren
eine Verlegung unmittelbar an den Bahnsteig. Der Bahnsteig wird in Gänze erhöht,
um ein ebenerdiges Aus- und Umsteigen zu ermöglichen. Der Gehwegbereich wird
über Rampen eingebunden. Dies und ein Leit- und Orientierungssystem gewährleisten einen sicheren Zugang für behinderte Menschen.
Daneben entstehen zusätzliche Parkplätze für den PKW Verkehr. Diese sollen eine
verbesserte Auslastung des ÖPNV, Bus und Bahn, initiieren.
Die Planinhalte des Bebauungsplan Nr. 85 werden wie folgt festgelegt:
• der Bahnhof wird entsprechend der vorhandenen Nutzung und der umgebenden Nutzung als Kerngebiet festgesetzt
• mit Ausnahme des Bahnhofsgebäudes wird das gesamte übrige Areal als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt
• geplant ist die Anlage eines P&R Parkplatzes mit 150 Parkplätze, wovon 7
Parkplätze für Gehbehinderte, 8 K&R Plätze, 30 B&R-Plätze, 4 Fahrradboxen
und 4 Taxi-Plätze
• geplant ist die Anlage und Ergänzung des Busbahnhofs mit 7 Bushalteplätzen
( 5 Linienbusse, 2 Gelenkbusse), 2 Warteplätze (Gelenkbusse)
• als Ausnahme sind Einzel- oder Doppelgaragen sowie private Stellplätze für
die angrenzenden Nutzer auf den öffentlichen Verkehrsflächen in untergeordneter Zahl zulässig
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
Stadt Bad Münstereifel
Im Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich eine gesonderte Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Euskirchen
erfolgt die artenschutzrechtliche Prüfung in Form einer Potenzialanalyse. Begründet
ist das Vorgehen zum einen in der geringen veränderten Nutzung des Areals. Die
Neugestaltung betrifft keinen ökologisch anspruchsvollen Bereich, der für Flora und
Fauna von herausragender Bedeutung wäre. Zum anderen kann das Verfahren dadurch im vorgesehenen Zeitrahmen bleiben.
Karte 1: Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes (roter Kreis)
Landesvermessungsamt NRW, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2000, Originalmaßstab:
Top.Karte 1:50000 NRW
Karte 2: Luftbild mit der Lage des Plangebietes
Quelle: © Google
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
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Karte 3: Planung Büro Lanzerath 13.05.2013
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Karte 4: Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand 04.12.2012
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
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Vorgehensweise
Die Beurteilung inwieweit artenschutzrechtliche Belange durch die Planung berührt
werden, orientiert sich an der Vorgehensweise zur Artenschutzprüfung gemäß dem
Verwaltungsentwurf „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baulichen Zulassung von Vorhaben“, Stand 22.12.2010 des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Die Potenzialanalyse richtet den Blick auf die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen und deren Ausprägung. Es werden theoretische Überlegungen
angestellt, ob die vorhandenen Biotoptypen dem Lebensraumtyp entsprechen, den
die jeweilige streng geschützte Art benötigt. Sollte ein Vorkommen einer planungsrelevanten Art wahrscheinlich sein, wird überprüft, ob durch das Planvorhaben ein
Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG ausgelöst wird.
Für diesen Fall werden die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und geeignete
Vermeidungsmaßnahmen formuliert.
Die im Plangebiet zu erwartenden planungsrelevanten Arten liefert die Datenbank
des LANUV.
Die Planung zerstört keine bestehenden Bauwerke. Erlaubt ist im Ausnahmefall und
nur in geringer Anzahl die Errichtung von Einzel- oder Doppelgaragen durch die angrenzenden Nutzer. Der Parkraum wird neugestaltet. Ziel ist die effektivere
Abstimmung und Aufnahme der verschiedenen Verkehrsströme. Gleichzeitig wird
damit ein Anreiz gegeben die Verkehrssysteme, insbesondere den ÖPNV, besser
auszunutzen. Dazu wird die stillgelegte Gleisanlage überplant. Das ermöglicht eine
bessere Ausnutzung und Befahrbarkeit, verbunden mit einem höheren Maß an Verkehrssicherheit für Personenkraftwagen und Omnibusse.
Der Fokus richtet sich auf die Brachflächen am und um das stillgelegte Gleis. Als
mögliches Sekundärbiotop könnte es für einzelne Arten von Bedeutung sein.
Generell gilt, dass der Artenreichtum bzw. die Artenvielfalt auf städtische Brachflächen mit zunehmender Größe, zunehmendem Alter und Vielfalt des
Ausgangshabitats steigt. Wichtig bei der Beurteilung des ökologischen Potenzials ist,
dass die Brachfläche nicht gänzlich isoliert innerhalb der städtischen Bebauung liegt.
Bereits im November 2012 untersuchte die Verfasserin einen kleinen Gehölzbestand
und Einzelbäume an der Böschung zur Trierer Straße auf artenschutzrechtliche Konflikte. Begründet war die Untersuchung in der frühzeitigen Baufeldräumung, als
Vorbereitung für die Planung. Ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG konnte
ausgeschlossen werden, da planungsrelevante Arten in dem kleinen Bereich nicht
nachgewiesen wurden.
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
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Untersuchungsraum
Der Untersuchungsraum der Potenzialanalyse ist identisch mit dem Bebauungsplangebiet Nr. 85 mit einer Größe von ca. 10.000 m². Der Untersuchungsraum liegt im
Stadtgebiet Bad Münstereifel nördlich des historischen Stadtkerns und des Werther
Tores. Das Areal umfasst in Teilen das Bahnhofsgelände. Im Detail gehören das
Bahnhofsgebäude mit Anbauten, der Bahnhofsvorplatz, die stillgelegte Gleisanlage
und die angrenzende Fläche mit Wegen bis zum Parkplatz dazu.
Die Biotoptypen sind:
• Versiegelte Parkflächen
• Gleisbereiche mit Ruderalflächen
• Brachflächen (gerodete Gehölzbestände an der Trier Straße)
Die wenigen Eingriffe, die mit einer Veränderung oder dem Wegfall eines Biotoptyps
einhergehen, sind in einer Karte dargestellt. Die Karte wurde in übersichtliche Abschnitte untergliedert, in denen die betroffenen Stellen sowie die von der Planung
unberührten Bereiche mit Foto und Text beschrieben werden.
Die Legende zu den Karten wurde aus den Planunterlagen der Ingenieursgesellschaft mbH Spitzel & Jossen zum besseren Verständnis vorangestellt.
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Karte 5 a: nördlicher Planabschnitt gemäß Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand 04.12.2012
Die Grünfläche
bleibt unverändert erhalten
Die beiden Linden
wurden letzten Winter
gefällt
Die Hainbuche vorne bleibt
erhalten, die Linde hinten
wird gefällt
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Karte 5 b: mittlerer Planabschnitt gemäß Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand
Erhalt / Aufwertung
der Grünflächen
Erhalt / Aufwertung der Grünfläche zwischen dem Weg „Auf der
Komm“ und dem Gleiskörper
durch Baumpflanzungen
04.12.2012
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Karte 5 c: südlicher Planabschnitt gemäß Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand 04.12.2012
Erhalt bzw. Neugestaltung der
Grünfläche
Erhalt bzw. Neugestaltung der
Grünflächen
Teilverlust der Rasenfläche durch die
Feuerwehraufstellfläche
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Artenspektrum
Für das Untersuchungsgebiet mit seinen Biotoptypen wurde der Lebensraumtyp
„Säume, Hochstaudenflure“ ausgewählt. Der Lebensraumtyp „Säume, Hochstaudenflure“ repräsentiert die vorkommenden Biotoptypen:
HD 9 Brachflächen der Gleisanlagen, Bahngelände
HD Gleisanlagen
HC0 Rain, Straßenrand
HD0 Gleisanlage, Bahnhof
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt Nr. 5406 „Bad Münstereifel“ und den Lebensraumtyp „ Säume, Hochstaudenflure“
Art
Status
Schutzstatus*,
Anhang FFHRL,V-RL
Erhaltungszustand in NRW
(KON)**
Erhaltungszustand in
NRW
(ATL)**
Wissenschaftlicher Name Deutscher Name
Säugetiere
Myotis bechsteinii
Bechsteinfledermaus
Art vorhanden
§§, Anh. II, IV
G
G
Myotis mystacinus
Kleine Bartfledermaus
Art vorhanden
§§, Anh. IV
G
G
Myotis nattereri
Fransenfledermaus
Art vorhanden
§§, Anh. IV
G
G
Nyctalus noctula
Großer Abendsegler
Art vorhanden
§§, Anh. IV
U
G
Plecotus auritus
Braunes Langohr
Art vorhanden
§§, Anh. IV
G
G
Plecotus austriacus
Graues Langohr
Art vorhanden
§§, Anh. IV
S
S
* Schutzstatus: §§ = streng geschützt; § = besonders geschützt
** G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht
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Vögel
Accipiter nisus
Sperber
sicher brütend
§§
G
G
Alauda avensis
Feldlerche
sicher brütend
Anthus pratensis
Wiesenpieper
sicher brütend
§, Art.4 (2)
G-
G-
Buteo buteo
Coturnix coturnix
Mäusebussard
sicher brütend
§§
G
G
Wachtel
sicher brütend
§
U
U
Delichon urbicum
Mehlschwalbe
sicher brütend
§
G
G
Dryocopus martius
Schwarzspecht
sicher brütend
§§, Anh. I
G
G
Falco subbuteo
Baumfalke
sicher brütend
§§, Art. 4 (2)
U
U
Falco tinnunculus
Turmfalke
sicher brütend
§§
G
G
Hirundo rustica
Rauchschwalbe
sicher brütend
§
G
G
Lanius collurio
Neuntöter
sicher brütend
§, Anh. I
G
U
Milvus milvus
Rotmilan
sicher brütend
§§, Anh. I
U
S
Passer montanus
Feldsperling
sicher brütend
Pernis apivorus
Wespenbussard
sicher brütend
§§, Anh. I
U
U
Picus canus
Grauspecht
sicher brütend
§§, Anh.I
U
U
Streptopelia turtur
Schwarzkehlchen
sicher brütend
§§
U-
U-
Strix aluco
Waldkauz
sicher brütend
§§
G
G
Alytes obstetricans
Geburtshelferkröte
Art vorhanden
§§, Anh. IV
U
U
Rana dalmatina
Springfrosch
Art vorhanden
§§, Anh. IV
G
G
Coronella austriaca
Schlingnatter
Art vorhanden
§§, Anh. IV
U
U
Lacerta agilis
Zauneidechse
Art vorhanden
§§, Anh. IV
G-
G-
Amphibien
Reptilien
* Schutzstatus: §§ = streng geschützt; § = besonders geschützt
** G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht
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Beschreibung des Bestandes
Bahnhofsgebäude mit Vorplatz und Grünanlgen, Parkraum und stillgelegte
Gleisanlage
Das Bahnhofsgebäude und der Anbau befinden sich im Süden bzw. in der Mitte des
Untersuchungsgebietes. Der Vorplatz und der rückwärtige Bereich zum Gleiskörper
hin sind versiegelt. Nach Norden hinter der bestehenden Bebauung der Trierer Straße erstreckt sich ein Parkplatz, ebenfalls versiegelt. Zwischen Parkplatz und
Bahnsteig verläuft eine stillgelegte Gleisanlage. Das Areal ist weitgehend geschottert
und läuft hinter den Garagen aus. Auch diese Fläche ist mit Schotter verfüllt. Sie wird
zeitweilig befahren, denn nur zwischen den Fahrspuren und zu den Gebäuden hin
zeigt sich schüttere Vegetation.
Die folgenden Bilder genommen im Ende Mai 2013 (Bild 1,2 und 4) bzw. im November 2012 (Bild 3) geben einen Eindruck über die Beschaffenheit des Geländes.
Bild 1, 2, und 3: Bahnhofgebäude, Parkfläche und Brache
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Ende Mai konnte die Pioniervegetation mit den Arten Hopfenklee, Schöllkraut, Taube
Trespe, Rotklee, Zaunwicke, Knäuelgras, Löwenzahn, Acker- und Kohl-Gänsedistel
und Gedenkemein bestimmt werden. Diese Arten besiedeln als typische Pioniervegetation wenig entwickelte Böden, meist offene Standorte an Wegrändern,
Schutthalden und Ödland.
Die Gleisanlage mit ihrem künstlichen Bodenprofil und der Schotterauflage ist gekennzeichnet von Trockenheit und Wärme, wenig pflanzenverfügbares Wasser und
Nährstoffe. Hinzu kommt der Eintrag von Müll aus dem Nachbargleis, Begehungen
(Abkürzung zum Bahnhof und dem andere Gleis) und teilweiser Befahrung der geschotterten an die Gleisanlage angrenzenden Fläche.
Bild 4 -9 Pioniervegetation:
Hopfenklee
Schöllkraut
Taube Trespe
Rotklee
Zaunwicke
Knäuelgras, Acker-Gänsedistel
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Die angestrebte Planung in diesem Bereich führt in Teilen zu einer Neugestaltung
der jetzt vorhandenen Grünflächen. Die Gleisanlage bleibt unberührt, das Gleiche gilt
für die mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Fläche zwischen der Gleisanlage
und dem Weg „Auf der Komm“. Entlang des Weges „Auf der Komm“ ist als Ausgleichsmaßnahme die Anpflanzung einer Baumreihe vorgesehen.
Grenze Trierer Straße, Weg und Brache
Am nördlichen Rand des Untersuchungsgebietes verjüngt sich die Brachfläche und
läuft zwischen einem gepflastertem Weg und dem befahrenen Gleis (Bad Münstereifel-Euskirchen-Bonn) spitz aus.
Auf der Böschung zur Trierer Straße, außerhalb des Plangebietes, wachsen auf der
Straßenböschung mittelgroße Linden (BHD 10 – 15 cm).
Bild 10 und 11: Einzelbäume und Pioniervegetation :
Bild 12, 13
Beinwell
Spalte im Ahornbaum
Die Pioniervegetation dieses Teilabschnittes besteht hauptsächlich aus Löwenzahn,
Beinwell und Taube Trespe. Im Grenzstreifen auf der Böschung zur Trierer Straße
stehen Einzelbäume, Birke, Spitzahorn und Linden. Im November 2012 wurden zwei
Linden und eine Strauchfläche im Zuge der vorbereitenden Baufeldräumung entfernt.
Vorher wurde der Bereich auf eintretende artenschutzrechtliche Konflikte untersucht.
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Die Untersuchung fiel negativ aus, Verbotstatbestände wurden nicht nachgewiesen.
Im Zuge der Planung wird noch eine Linde an der Trierer Straße gefällt werden. Neben diesem Eingriff besteht ein zweiter in der Überplanung / Versiegelung eines Teils
der Rasenfläche zwischen Gleisanlage und dem Weg „Auf der Komm“, gegenüber
dem Bahnhofsgebäude. Die Fläche wird als Feuerwehraufstellfläche für zwei Fahrzeuge benötigt. Die weitere Vegetation aus Bäume, Sträucher und Grünflächen bleibt
erhalten.
Potenzialanalyse für die gelisteten planungsrelevanten Arten der LANUV Liste
Säugetiere:
Die Liste der Säugetiere umfasst insgesamt sechs Arten allesamt Fledermäuse.
Theoretisch können alle sechs Fledermausarten im Gebiet vorkommen. Ein tatsächliches Vorkommen erscheint für die meisten der sechs Arten unwahrscheinlich.
Für die überwiegend im Wald beheimatete Bechstein- und Fransenfledermaus,
Braunes Langohr und Großer Abendsegler besitzt das Untersuchungsgebiet eine
geringe Bedeutung. Eine Quartiersnutzung oder eine große Bedeutung als Jagdrevier erscheint unwahrscheinlich, denn diese Arten suchen als Wochenstuben sowie
Hangplätze Baumquartiere oder Nistkästen auf. Nur in Ausnahmefällen werden
Dachböden und Spalten in Gebäuden bezogen. Die Bäume im Gebiet sind nicht groß
genug um als geschützte, sichere Quartiere zu gelten. Das Bahnhofsgebäude könnte
als ein potentielles Quartier angesehen werden. Da keine baulichen Veränderungen
am Gebäude stattfinden, ist ein Verbotstatbestand ausgeschlossen.
Die überwiegend im Wald oder in strukturreichen Landschaften mit Gehölzanteil lebende Kleine Bartfledermaus könnte im Gebiet vorkommen, denn sie bewohnt im
Sommer Gebäude und nutzt hier Spalten und Fugen als Übertagungsquartier und
Wochenstube. Eine Gefährdung der Quartiere in Gebäuden durch Abriss oder Umgestaltung tritt nicht ein, da diese unverändert erhalten bleiben.
Eine außerordentliche Bedeutung als Jagdgebiet für die Kleine Bartfledermaus liegt
ebenfalls nicht nahe, denn die Jagd konzentriert sich bevorzugt auf Kleingewässer,
Parks und Gärten im Siedlungsbereich. Ein potentielles Jagdrevier bildet mit Sicherheit die Erftaue.
Das Graue Langohr bevorzugt Quartiere in oder an Gebäuden oft mit großen Dachböden. Es jagt in Siedlungsnähe meist im Kronenbereich der Bäume, im freien
Luftraum oder um Straßenlaternen. Die Umgestaltung des ZOB - Bahnhof erstreckt
sich auf die Freiflächen und zerstört keine Quartiere. Als Jagdrevier ist der Untersuchungsraum aufgrund seiner geringen Größe sowie seiner Ausstattung für das
Graue Langohr von untergeordnetem Belang.
Ein Verbotstatbestand kann ausgeschlossen werden.
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
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Vögel:
Die Liste der planungsrelevanten Vögel beinhaltet insgesamt 25 Arten, die im Plangebiet rein theoretisch zu erwarten sind.
Auf Plausibilität überprüft reduziert sich die Liste. Hierbei wird untersucht, inwieweit
die Lebensraumsprüche einzelner Vogelarten im Untersuchungsgebiet erfüllt werden
können.
Zu den Vogelarten die große zusammenhängende Wälder mit altem Baumbestand
besiedeln gehören Schwarzspecht und Waldkauz. All das bietet der Untersuchungsraum nicht.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Sperber, Baumfalke, Rotmilan, Mäusebussard und Wespenbussard kommen in
abwechslungsreichen Landschaften mit Grünland, Hecken sowie größeren Waldarealen vor. Die unterschiedliche Ausstattung fungiert als Ruhe- und Brutplatz, als
Ansitzwarte, Deckung, Nahrungshabitat und Versteck. Das bietet der Untersuchungsraum mit seinen Biotopen nicht an.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Der Turmfalke ist ein Kulturfolger, der innerhalb von Stadt- und Dorflandschaften, oft
in hohen Kirchtürmen brütet. Die Gebäude im Gebiet sind zu niedrig, um für den
Turmfalken als Brutstätte zu dienen, und das Plangebiet mit seinen 10.000 m² ist zu
klein, um als unverzichtbares Jagdrevier zu gelten.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Wachtel, Wiesenpieper und Neuntöter, und leben in offenen, halboffenen Landschaften unterschiedlicher Ausprägung. Die Lebensraumansprüche dieser Arten
reichen von offenen, gehölzarmen Arealen über extensiv genutzte landwirtschaftliche
Flächen, Sandböden, Brachflächen, Hochstaudenfluren bis zu Ruderalflächen. Letztgenannte, also auch die Brachfläche des stillgelegten Gleises, könnte gelegentlich
vom Wiesenpieper aufgesucht werden. Die eingetragenen Störungen durch den Betrieb des Bahnhofs und des Parkraumes lassen den Schluss zu, dass der
Wiesenpieper hier nicht vorkommt. Die Lebensraumansprüche der fünf anderen Arten befriedigt das Untersuchungsgebiet ebenfalls nicht.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Das Schwarzkehlchen bewohnt Heiden, sommerwarme Ruderal- und Sukzessionsflächen, Binnendünen aber auch Sekundärbiotope wie Sand- und
Kiesabgrabungs-areale. Die Art st bedingt störungsempfindlich. Ein Vorkommen im
Plangebiet ist unwahrscheinlich.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
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Mehl- und Rauchschwalbe kennzeichnen bäuerlich bzw. dörflich geprägte Regionen. Die Rauchschwalbe baut ihre Lehmnester in Gebäuden, meist Stallung mit
freiem Ein- und Ausflug. An den Gebäuden könnten keine Nester festgestellt werden.
Die Mehlschwalbe „klebt“ das Nest an die Gebäudeaußenseite, unter Dachüberständen, Giebeln oder Balkonen. Die Renovierung des Gebäudes im Jahr 2000
berücksichtigte kein Angebot an Nistplätzen. Sollten sich in der Zwischenzeit Mehlschwalben angesiedelt haben, würden diese vom Planvorhaben nicht berührt, da
die Gebäude erhalten bleiben.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Die Feldlerche besiedelt offene Landschaften meist Acker- und Grünlandbereiche.
Sie kommt auch in Heidelandschaften, Hochmooren, Salzweisen und feuchten Dünentäler vor. Unabdingbar sind Böden mit einer niedrigen Kraut- bzw.
Grasvegetation, die zum Nestbau benötigt werden. Die brachgefallenen Gleisanlage
ist bedingt geeignet, durch die Störungen auf dem Bahnhofsgelände und die geringe
Größe des Gebietes ist ein Vorkommen der Feldlerche unwahrscheinlich. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Der Feldsperling kommt sowohl in Stadtlebensräumen, in Wälder und Waldrandbereichen mit hohem Eichenanteil, in Auwäldern und gehölzreichen Landschaften vor.
Ausschlaggebend sind ein ausreichend großes Dargebot an Nahrung (Sämereien,
Insekten) und genügend Brutplätze. Es darf angenommen werden, dass das Plangebiet für den Feldsperling ein potentielles Nahrungsgebiet darstellt. Als Höhlenbrüter
bevorzugt er Baumhöhlen gelegentlich auch Nistkästen. In der Stadt ist er auf künstliche Nisthilfen angewiesen. Am Bahnhofsgebäude und den Nebenanlagen wurden
bei der Renovierung keine Nistplätze berücksichtigt. Ein Verbotstatbestand wird
ausgeschlossen.
Der Grauspecht lebt in strukturreichen Laub- und Mischwälder, bevorzugt in alten
Buchenwäldern. Die Nahrung sucht er in vielfältig aufgebauten Waldrändern, auf
Lichtungen und anderen freien Flächen. Diese Ausstattung fehlt im Plangebiet, somit
können die Habitatansprüche des Grauspechtes nicht verfüllt werden.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Amphibien:
Alle Amphibienarten sind durch ihre Fortpflanzungsbiologie eng an Laichgewässer
gebunden. Die gefahrlose Erreichbarkeit geeigneter Gewässern in Verbindung mit
nahegelegenen Nahrungs-, und Ruhehabitate begünstigend das Vorkommen von
Amphibien. Das nächste dokumentierte Gewässer ist die Erft, deutlich weiter entfernt
verläuft der Eschweiler Bach. Künstliche Gewässer, wie z.B. Teiche in den westlichen Vorgärten sowie periodisch wasserführende Siefen oder größere Tümpel sind
nicht bekannt.
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Die Geburtshelferkröte besiedelt Industriebrachen, Ton- sowie Lehmgruben und
Steinbrüche. Als Laichgewässer dienen kleinere, sommerwarme Flachgewässer,
Tümpel, Weiher und tiefe, kühlere Abgrabungsgewässer. Die Erft mit ihrer Kühle und
Strömungsgeschwindigkeit taugt nur sehr eingeschränkt als Laichgewässer.
In der unmittelbaren Umgebung mangelt es an adäquaten Ruhe- und Versteckmöglichkeiten.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Der Springfrosch präferiert temporäre, kleine Gewässer im Wald oder in Waldrandnähe, die er zur Laichzeit aufsucht. Er gehört zu den wärmeliebenden Arten die in
lichten Laubwäldern, Waldwiesen und im Waldrandbereich siedelt. Seine Habitatansprüche findet er im Untersuchungsgebiet nicht befriedigt.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Reptilien:
Die Schlingnatter ist eine wärmeliebende Art, die sonnige Hanglagen, trockene
Sandböden im Wechsel mit Einzelbäumen, vegetationslosen Bereichen und Gehölzen bevorzugt. In Randbereich der Mittegebirge findet man die Schlingnatter auf
Halbtrocken- und Trockenrasen. Als Sekundärbiotope werden anthropogene entstandene Abgrabungen, Steinbrüche, alte Mauern und Eisenbahndämme
angenommen. Die isolierte Lage des Plangebietes umgeben von städtischer Bebauung, vielfältiger Nutzung mit den dadurch verbundenen Störungen lassen die
Brachflächen der stillgelegten Gleisanlage als nicht geeignete Ersatzbiotope erscheinen. Ein Vorkommen der Schlingnatter ist nicht denkbar.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
Die Zauneideche weicht ebenso wie die Schlingnatter auf Ersatzbiotope aus. Wenn
sie keine adäquaten Lebensbedingungen mit sandigen, lockeren Böden, vegetationsfreien Zonen und vereinzelten Kraut –und Strauchschichten findet, können dies
aufgelassene Steinbrüche, Straßenböschungen und Eisenbahndämme sein. Der in
weiten Teilen vollversiegelte Bahnhofsbereich und der Parkplatz scheiden als Lebensraum für beide Arten aus. Die Brache der eingestellten Gleisanlage ist bedingt
ein potentieller Lebensraum. Sie unterliegt Störungen und Beeinträchtigungen durch
ungeordnete Überquerung, Licht und Lärmeintrag sowie Müllablagerung. Die Lebensraumstrukturen sind für die Zauneidechse und Schlingnatter auch durch die
isolierte Lage im städtischen Umfeld nicht geeignet.
Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen.
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
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Potenzialanalyse für die europäischen Vogelarten die „Allerweltsarten“
Zusätzlich zu den streng geschützten Arten sind alle europäischen Vogelarten geschützt. Dies beinhaltete den Schutz aller wildlebenden Vögel, die in Europa
heimisch sind. Darunter fallen wenig „spektakuläre Arten“, wie Kohl- und Blaumeise
oder die Amsel.
Um ein Verbotstatbestand nach §44 BNatSchG auszuschließen, ist eine Störung der
Vögel während es Brutgeschäftes verboten. Das bedeutet das in der Zeit vom 01.03.
bis zum 30.09. eines Jahres keine Vegetation abgeräumt oder beseitigt werden darf.
Dieser Zeitraum ist bei der Fällung der Linde einzuhalten.
Unter Beachtung dieser Beschränkung ist ein Verbotstatbestand ausgeschlossen.
Mögliche Beeinträchtigungen und Vermeidungsstrategien
Die Potenzialanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass die planungsrelvanten Arten in
den Biotoptypen des Untersuchungsraumes ihre Lebensraumansprüche nicht decken können. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind damit ausgeschlossen.
Trotzdem wird einigen Arten, z. B. den europäischen Vogelarten, ein potentieller
Nahrungsraum entzogen. Zwar wird dies aufgrund der geringen Größe von ca.
10.000 m² und der bereits bestehenden intensiven Nutzung / Bewirtschaftung für keine Art eine überragende oder existenzbedrohende Wirkung haben. Gleichwohl
verliert der Naturhaushalt mit einer innerstädtischen Brache ein mögliches Nahrungshabitat. In der Summe ist die Bedeutung der innerstädtischen Brachflächen
nicht zu vernachlässigen. Im folgenden werden Maßnahmen formuliert, die geeignet
sind die Auswirkungen zu reduzieren:
• Bauzeitenbeschränkung
Um Verbotstatbestände gegenüber den europäischen Vogelarten auszuschließen wird die Bauvorbereitung, das Entfernen der vorhandenen,
störenden Vegetation, eingeschränkt.
Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten kann verhindert werden, in dem das Abräumen der Bäume, hier eine
Linde, außerhalb der Nutzungszeiten durch die Vogelarten geschieht. Das
Brutgeschäft beginnt 01.März und endet 30. September. Das heißt, dass vom
01. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres die Bauvorbereitung durchgeführt werden kann.
Die vorhandene Vegetation, Sträucher sowie Bäume und Rasenflächen ist
während der Bauphase ausreichend zu schützen und zu sichern.
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
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• Minimierung des Verlustes eines potentiellen Jagdrevieres der Vögel
Um den Verlust des Nahrungshabitats zu reduzieren, wird ein multifunktionaler
Ausgleich vollzogen. Die teilweise Neugestaltung / Komplettierung der Grünflächen sowie die Pflanzung der Baumreihe am Weg „Auf der Komm“ darf
ausschließlich aus heimischen Arten bestehen. Damit liefert die Vegetation
ein Minimum an Nahrung, Insekten und Sämereien, für die Avifauna und die
Fledermäuse. Die Qualitäten der Pflanzen sind so zu wählen, dass der gewünscht Effekt zeitnah eintritt.
Zusätzlich werden für die heimischen Vögel Nisthilfen die Firma Schwegler
entsprechend den Angaben des Herstellers angebracht, und zwar:
-
-
zwei Meisenkästen 1 B in den Bäumen auf der Fläche zwischen Gleisanlage und dem Weg „Auf der Komm“ bzw. in der Kastanie auf dem
Bahnhofvorplatz
zwei Halbhöhlen 2 HW in den Bäumen auf der Fläche zwischen Gleisanlage und dem Weg „Auf der Komm“
zwei Mehlschwalbennester 9 B mit Kotbrett am Bahnhofsgebäude
Die Nisthilfen sind so anzubringen, dass sie den Betrieb um das Bahnhofsgelände möglichst wenig stören. Sie sind einmal jährlich zu reinigen.
Eine Betroffenheit der Fledermäuse nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG liegt
nicht vor. Das Plangebiet stellt für Fledermäuse ein potentielles Jagdrevier
dar. Mit der Neugestaltung und Optimierung wird das Nahrungshabitat entwertet. Zur Verringerung der negativen Auswirkung wird ein multifunktionaler
Ausgleich formuliert.
Im Gebiet werden je ein Fledermauskasten 2 N und 2 FN der Firma Schwegler) entsprechend den Herstellervorgaben am Bahnhofsgebäuden befestigt.
Ideal ist eine Höhe von vier Metern, wobei auf einen freien Ein- und Ausflug
zu achten ist. Die Fledermauskästen können von den Arten als Übertagungsund Winterquartier genutzt werden.
Um das Nahrungsangebot an Insekten für die Fledermäuse zu optimieren, ist
die Beleuchtung mit Natriumdampfhochdrucklampen (SE / ST – Lampen)
auszustatten bzw. umzurüsten. Werden Leuchten mit einer entsprechenden
Richtcharakteristik verwendet, sind diese durch Abschirmung sowie Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von
Insekten auszustatten. Diese Vorgaben sind im Bebauungsplan festzusetzen.
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Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“
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Fazit
Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden die Biotoptypen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 85 auf ihre Lebensraumfunktion für die planungsrelevanten Arten
untersucht. Die Beurteilung inwieweit artenschutzrechtliche Belange durch die Planung berührt werden, orientierte sich an der Vorgehensweise zur Artenschutzprüfung
gemäß dem Verwaltungsentwurf „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baulichen Zulassung von Vorhaben“, Stand 22.12.2010 des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass die Ausstattung des Plangebietes die Lebensraumansprüche der planungsrelevanten Arten gemäß Liste der LANUV für das
Messtischblatt „5306 Euskirchen“ nicht erfüllt. Verbotstatbestände nach § 44 des
BNatSchG werden ausgeschlossen.
Verbotstatbestände für die europäischen Vogelarten, ebenfalls geschützt, können
ausgeschlossen werden, wenn die Bauzeitenbeschränkung eingehalten wird. Die
Baufeldräumung darf nur zwischen dem 01.Oktober und dem 28.Februar eines erfolgen.
Der Verlust an potentiellem Jagdrevier der Vögel und Fledermäuse wird mit einem
multifunktionalen Ausgleich kompensiert. Um ein Minimum an Insekten und Sämereien im Gebiet zu garantieren, werden für die neu angelegten Grünflächen
ausschließlich heimische Arten verwendet. Die Pflanzqualitäten sind so zu wählen,
das ein zeitnahes Ergebnis erzielt wird.
Für Vögel und Fledermäuse werden Quartiere und Nisthilfe angebracht, insgesamt
sechs Nistkästen für Vögel und zwei frostsichere Quartiere für Fledermäuse.
Die Lampen im Plangebiet sind mit Natriumdampfhochdrucklampen (SE / ST- Lampen) auszustatten bzw. umzurüsten. Werden Leuchten mit einer entsprechenden
Richtcharakteristik verwendet, sind diese durch Abschirmung sowie Verwendung
vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten auszustatten. Die Vorgaben sind im Bebauungsplan festzusetzen.
Bonn, den 01.10.2013
Ute Lomb
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