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Beschlussvorlage (Artenschutz)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
5,6 MB
Datum
15.10.2013
Erstellt
02.10.13, 17:16
Aktualisiert
02.10.13, 17:16

Inhalt der Datei

Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Potentialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“, Stadt Bad Münstereifel Inhaltsverzeichnis Das Vorhaben / 2 Vorgehensweise / 6 Untersuchungsraum / 7 Artenspektrum / 11 Beschreibung des Bestandes / 13 • Bahnhofsgebäude, Parkraum und stillgelegte Gleisanlage im Norden / 13 • Brache zwischen Trierer Straße und Gleisanlage im Süden / 15 Potenzialanalyse für die gelisteten planungsrelevanten Arten der LANUV Liste /16 • Säugetiere / 16 • Vögel / 17 • Amphibien / 19 • Reptilien / 20 • Schmetterlinge / 20 Potenzialanalyse für die europäischen Vogelarten, die „Allerweltsarten“ / 21 Mögliche Beeinträchtigungen und Vermeidungsstrategien / 21 Fazit / 23 Auftraggeber: Stadt Bad Münstereifel Marktstraße 11 53902 BAD MÜNSTEREIFEL Bearbeiter: Dipl. Geogr. Ute Lomb Im Sonnenpütz 16 53129 BONN Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 1 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Das Vorhaben Das Bahnhofsgelände der Stadt Bad Münstereifel liegt am nördlichen Ende der historischen Kernstadt. Er ist eine der namhaft ÖPNV Anbindungen, die die Stadt besitzt. Eine Studie aus dem Jahr 2000 (Gesamtverkehrsgutachten RB 23 Teilstrecke Euskirchen-Bad Münstereifel) prognostizierte für die Zukunft steigende Fahrgastzahlen. Bereits 1999 hatte die Stadt einen Rahmenplan „Nördliche Vorstadt“ erarbeiten lassen. Er schafft die planerischen Voraussetzungen einer Um- bzw. Neugestaltung die mit den vielfältigen Anforderungen der Zukunft einhergehen. In einem ersten Schritt waren damals die nicht mehr benötigten Wechsel- und Gütergleis in einen zusätzlichen Parkplatz umgewandelt worden. Im Jahr 2000 erwarb die Stadt bereits das Bahnhofsgebäude. Es folgte die Renovierung und anschließende standortgerechte Nutzung. Mittlerweile ist die Stadt Eigentümerin des Parkplatzgeländes und hat die Möglichkeit den zentralen Omnibusbahnhof, die Park & Ride bzw. Bike & Ride Einrichtung sowie eine Kurzparkzone für den ÖPNV zu konzipieren. Dieses Vorhaben ist Gegenstand des Bebauungsplans Nr. 85. Im Bebauungsplanverfahren werden die drei unterschiedlichen Verkehrsströme schienengebundener ÖPNV (Bahn), Individualverkehr (PKW) und nicht schienengebundener ÖPNV (Omnibus) aufeinander abgestimmt und optimiert. Die Park & Ride (P&R) Plätze werden verbessert, neugeschaffen werden Bike & Ride (B&R Plätze) und Kurzzeitparkplätze (K&R Plätze). Die Bushaltestellen erfahren eine Verlegung unmittelbar an den Bahnsteig. Der Bahnsteig wird in Gänze erhöht, um ein ebenerdiges Aus- und Umsteigen zu ermöglichen. Der Gehwegbereich wird über Rampen eingebunden. Dies und ein Leit- und Orientierungssystem gewährleisten einen sicheren Zugang für behinderte Menschen. Daneben entstehen zusätzliche Parkplätze für den PKW Verkehr. Diese sollen eine verbesserte Auslastung des ÖPNV, Bus und Bahn, initiieren. Die Planinhalte des Bebauungsplan Nr. 85 werden wie folgt festgelegt: • der Bahnhof wird entsprechend der vorhandenen Nutzung und der umgebenden Nutzung als Kerngebiet festgesetzt • mit Ausnahme des Bahnhofsgebäudes wird das gesamte übrige Areal als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt • geplant ist die Anlage eines P&R Parkplatzes mit 150 Parkplätze, wovon 7 Parkplätze für Gehbehinderte, 8 K&R Plätze, 30 B&R-Plätze, 4 Fahrradboxen und 4 Taxi-Plätze • geplant ist die Anlage und Ergänzung des Busbahnhofs mit 7 Bushalteplätzen ( 5 Linienbusse, 2 Gelenkbusse), 2 Warteplätze (Gelenkbusse) • als Ausnahme sind Einzel- oder Doppelgaragen sowie private Stellplätze für die angrenzenden Nutzer auf den öffentlichen Verkehrsflächen in untergeordneter Zahl zulässig Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 2 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Im Rahmen der Bauleitplanung ergibt sich eine gesonderte Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). In Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises Euskirchen erfolgt die artenschutzrechtliche Prüfung in Form einer Potenzialanalyse. Begründet ist das Vorgehen zum einen in der geringen veränderten Nutzung des Areals. Die Neugestaltung betrifft keinen ökologisch anspruchsvollen Bereich, der für Flora und Fauna von herausragender Bedeutung wäre. Zum anderen kann das Verfahren dadurch im vorgesehenen Zeitrahmen bleiben. Karte 1: Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes (roter Kreis) Landesvermessungsamt NRW, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2000, Originalmaßstab: Top.Karte 1:50000 NRW Karte 2: Luftbild mit der Lage des Plangebietes Quelle: © Google Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 3 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Karte 3: Planung Büro Lanzerath 13.05.2013 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 4 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 5 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel 6 Karte 4: Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand 04.12.2012 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 7 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Vorgehensweise Die Beurteilung inwieweit artenschutzrechtliche Belange durch die Planung berührt werden, orientiert sich an der Vorgehensweise zur Artenschutzprüfung gemäß dem Verwaltungsentwurf „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baulichen Zulassung von Vorhaben“, Stand 22.12.2010 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Potenzialanalyse richtet den Blick auf die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen und deren Ausprägung. Es werden theoretische Überlegungen angestellt, ob die vorhandenen Biotoptypen dem Lebensraumtyp entsprechen, den die jeweilige streng geschützte Art benötigt. Sollte ein Vorkommen einer planungsrelevanten Art wahrscheinlich sein, wird überprüft, ob durch das Planvorhaben ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG ausgelöst wird. Für diesen Fall werden die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und geeignete Vermeidungsmaßnahmen formuliert. Die im Plangebiet zu erwartenden planungsrelevanten Arten liefert die Datenbank des LANUV. Die Planung zerstört keine bestehenden Bauwerke. Erlaubt ist im Ausnahmefall und nur in geringer Anzahl die Errichtung von Einzel- oder Doppelgaragen durch die angrenzenden Nutzer. Der Parkraum wird neugestaltet. Ziel ist die effektivere Abstimmung und Aufnahme der verschiedenen Verkehrsströme. Gleichzeitig wird damit ein Anreiz gegeben die Verkehrssysteme, insbesondere den ÖPNV, besser auszunutzen. Dazu wird die stillgelegte Gleisanlage überplant. Das ermöglicht eine bessere Ausnutzung und Befahrbarkeit, verbunden mit einem höheren Maß an Verkehrssicherheit für Personenkraftwagen und Omnibusse. Der Fokus richtet sich auf die Brachflächen am und um das stillgelegte Gleis. Als mögliches Sekundärbiotop könnte es für einzelne Arten von Bedeutung sein. Generell gilt, dass der Artenreichtum bzw. die Artenvielfalt auf städtische Brachflächen mit zunehmender Größe, zunehmendem Alter und Vielfalt des Ausgangshabitats steigt. Wichtig bei der Beurteilung des ökologischen Potenzials ist, dass die Brachfläche nicht gänzlich isoliert innerhalb der städtischen Bebauung liegt. Bereits im November 2012 untersuchte die Verfasserin einen kleinen Gehölzbestand und Einzelbäume an der Böschung zur Trierer Straße auf artenschutzrechtliche Konflikte. Begründet war die Untersuchung in der frühzeitigen Baufeldräumung, als Vorbereitung für die Planung. Ein Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG konnte ausgeschlossen werden, da planungsrelevante Arten in dem kleinen Bereich nicht nachgewiesen wurden. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 8 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum der Potenzialanalyse ist identisch mit dem Bebauungsplangebiet Nr. 85 mit einer Größe von ca. 10.000 m². Der Untersuchungsraum liegt im Stadtgebiet Bad Münstereifel nördlich des historischen Stadtkerns und des Werther Tores. Das Areal umfasst in Teilen das Bahnhofsgelände. Im Detail gehören das Bahnhofsgebäude mit Anbauten, der Bahnhofsvorplatz, die stillgelegte Gleisanlage und die angrenzende Fläche mit Wegen bis zum Parkplatz dazu. Die Biotoptypen sind: • Versiegelte Parkflächen • Gleisbereiche mit Ruderalflächen • Brachflächen (gerodete Gehölzbestände an der Trier Straße) Die wenigen Eingriffe, die mit einer Veränderung oder dem Wegfall eines Biotoptyps einhergehen, sind in einer Karte dargestellt. Die Karte wurde in übersichtliche Abschnitte untergliedert, in denen die betroffenen Stellen sowie die von der Planung unberührten Bereiche mit Foto und Text beschrieben werden. Die Legende zu den Karten wurde aus den Planunterlagen der Ingenieursgesellschaft mbH Spitzel & Jossen zum besseren Verständnis vorangestellt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 9 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 10 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel 11 Karte 5 a: nördlicher Planabschnitt gemäß Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand 04.12.2012 Die Grünfläche bleibt unverändert erhalten Die beiden Linden wurden letzten Winter gefällt Die Hainbuche vorne bleibt erhalten, die Linde hinten wird gefällt Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 12 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel 13 Karte 5 b: mittlerer Planabschnitt gemäß Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand Erhalt / Aufwertung der Grünflächen Erhalt / Aufwertung der Grünfläche zwischen dem Weg „Auf der Komm“ und dem Gleiskörper durch Baumpflanzungen 04.12.2012 Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel 14 Karte 5 c: südlicher Planabschnitt gemäß Planung Ingenieurgesellschaft mbH Spitzel & Jossen, Bauwesen, Geologie, Umwelt, Siegburg, Stand 04.12.2012 Erhalt bzw. Neugestaltung der Grünfläche Erhalt bzw. Neugestaltung der Grünflächen Teilverlust der Rasenfläche durch die Feuerwehraufstellfläche Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 15 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Artenspektrum Für das Untersuchungsgebiet mit seinen Biotoptypen wurde der Lebensraumtyp „Säume, Hochstaudenflure“ ausgewählt. Der Lebensraumtyp „Säume, Hochstaudenflure“ repräsentiert die vorkommenden Biotoptypen: HD 9 Brachflächen der Gleisanlagen, Bahngelände HD Gleisanlagen HC0 Rain, Straßenrand HD0 Gleisanlage, Bahnhof Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt Nr. 5406 „Bad Münstereifel“ und den Lebensraumtyp „ Säume, Hochstaudenflure“ Art Status Schutzstatus*, Anhang FFHRL,V-RL Erhaltungszustand in NRW (KON)** Erhaltungszustand in NRW (ATL)** Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säugetiere Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Art vorhanden §§, Anh. II, IV G G Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus Art vorhanden §§, Anh. IV G G Myotis nattereri Fransenfledermaus Art vorhanden §§, Anh. IV G G Nyctalus noctula Großer Abendsegler Art vorhanden §§, Anh. IV U G Plecotus auritus Braunes Langohr Art vorhanden §§, Anh. IV G G Plecotus austriacus Graues Langohr Art vorhanden §§, Anh. IV S S * Schutzstatus: §§ = streng geschützt; § = besonders geschützt ** G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 16 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Vögel Accipiter nisus Sperber sicher brütend §§ G G Alauda avensis Feldlerche sicher brütend Anthus pratensis Wiesenpieper sicher brütend §, Art.4 (2) G- G- Buteo buteo Coturnix coturnix Mäusebussard sicher brütend §§ G G Wachtel sicher brütend § U U Delichon urbicum Mehlschwalbe sicher brütend § G G Dryocopus martius Schwarzspecht sicher brütend §§, Anh. I G G Falco subbuteo Baumfalke sicher brütend §§, Art. 4 (2) U U Falco tinnunculus Turmfalke sicher brütend §§ G G Hirundo rustica Rauchschwalbe sicher brütend § G G Lanius collurio Neuntöter sicher brütend §, Anh. I G U Milvus milvus Rotmilan sicher brütend §§, Anh. I U S Passer montanus Feldsperling sicher brütend Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend §§, Anh. I U U Picus canus Grauspecht sicher brütend §§, Anh.I U U Streptopelia turtur Schwarzkehlchen sicher brütend §§ U- U- Strix aluco Waldkauz sicher brütend §§ G G Alytes obstetricans Geburtshelferkröte Art vorhanden §§, Anh. IV U U Rana dalmatina Springfrosch Art vorhanden §§, Anh. IV G G Coronella austriaca Schlingnatter Art vorhanden §§, Anh. IV U U Lacerta agilis Zauneidechse Art vorhanden §§, Anh. IV G- G- Amphibien Reptilien * Schutzstatus: §§ = streng geschützt; § = besonders geschützt ** G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 17 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Beschreibung des Bestandes Bahnhofsgebäude mit Vorplatz und Grünanlgen, Parkraum und stillgelegte Gleisanlage Das Bahnhofsgebäude und der Anbau befinden sich im Süden bzw. in der Mitte des Untersuchungsgebietes. Der Vorplatz und der rückwärtige Bereich zum Gleiskörper hin sind versiegelt. Nach Norden hinter der bestehenden Bebauung der Trierer Straße erstreckt sich ein Parkplatz, ebenfalls versiegelt. Zwischen Parkplatz und Bahnsteig verläuft eine stillgelegte Gleisanlage. Das Areal ist weitgehend geschottert und läuft hinter den Garagen aus. Auch diese Fläche ist mit Schotter verfüllt. Sie wird zeitweilig befahren, denn nur zwischen den Fahrspuren und zu den Gebäuden hin zeigt sich schüttere Vegetation. Die folgenden Bilder genommen im Ende Mai 2013 (Bild 1,2 und 4) bzw. im November 2012 (Bild 3) geben einen Eindruck über die Beschaffenheit des Geländes. Bild 1, 2, und 3: Bahnhofgebäude, Parkfläche und Brache Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 18 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Ende Mai konnte die Pioniervegetation mit den Arten Hopfenklee, Schöllkraut, Taube Trespe, Rotklee, Zaunwicke, Knäuelgras, Löwenzahn, Acker- und Kohl-Gänsedistel und Gedenkemein bestimmt werden. Diese Arten besiedeln als typische Pioniervegetation wenig entwickelte Böden, meist offene Standorte an Wegrändern, Schutthalden und Ödland. Die Gleisanlage mit ihrem künstlichen Bodenprofil und der Schotterauflage ist gekennzeichnet von Trockenheit und Wärme, wenig pflanzenverfügbares Wasser und Nährstoffe. Hinzu kommt der Eintrag von Müll aus dem Nachbargleis, Begehungen (Abkürzung zum Bahnhof und dem andere Gleis) und teilweiser Befahrung der geschotterten an die Gleisanlage angrenzenden Fläche. Bild 4 -9 Pioniervegetation: Hopfenklee Schöllkraut Taube Trespe Rotklee Zaunwicke Knäuelgras, Acker-Gänsedistel Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 19 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Die angestrebte Planung in diesem Bereich führt in Teilen zu einer Neugestaltung der jetzt vorhandenen Grünflächen. Die Gleisanlage bleibt unberührt, das Gleiche gilt für die mit Bäumen und Sträuchern bestandenen Fläche zwischen der Gleisanlage und dem Weg „Auf der Komm“. Entlang des Weges „Auf der Komm“ ist als Ausgleichsmaßnahme die Anpflanzung einer Baumreihe vorgesehen. Grenze Trierer Straße, Weg und Brache Am nördlichen Rand des Untersuchungsgebietes verjüngt sich die Brachfläche und läuft zwischen einem gepflastertem Weg und dem befahrenen Gleis (Bad Münstereifel-Euskirchen-Bonn) spitz aus. Auf der Böschung zur Trierer Straße, außerhalb des Plangebietes, wachsen auf der Straßenböschung mittelgroße Linden (BHD 10 – 15 cm). Bild 10 und 11: Einzelbäume und Pioniervegetation : Bild 12, 13 Beinwell Spalte im Ahornbaum Die Pioniervegetation dieses Teilabschnittes besteht hauptsächlich aus Löwenzahn, Beinwell und Taube Trespe. Im Grenzstreifen auf der Böschung zur Trierer Straße stehen Einzelbäume, Birke, Spitzahorn und Linden. Im November 2012 wurden zwei Linden und eine Strauchfläche im Zuge der vorbereitenden Baufeldräumung entfernt. Vorher wurde der Bereich auf eintretende artenschutzrechtliche Konflikte untersucht. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 20 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Die Untersuchung fiel negativ aus, Verbotstatbestände wurden nicht nachgewiesen. Im Zuge der Planung wird noch eine Linde an der Trierer Straße gefällt werden. Neben diesem Eingriff besteht ein zweiter in der Überplanung / Versiegelung eines Teils der Rasenfläche zwischen Gleisanlage und dem Weg „Auf der Komm“, gegenüber dem Bahnhofsgebäude. Die Fläche wird als Feuerwehraufstellfläche für zwei Fahrzeuge benötigt. Die weitere Vegetation aus Bäume, Sträucher und Grünflächen bleibt erhalten. Potenzialanalyse für die gelisteten planungsrelevanten Arten der LANUV Liste Säugetiere: Die Liste der Säugetiere umfasst insgesamt sechs Arten allesamt Fledermäuse. Theoretisch können alle sechs Fledermausarten im Gebiet vorkommen. Ein tatsächliches Vorkommen erscheint für die meisten der sechs Arten unwahrscheinlich. Für die überwiegend im Wald beheimatete Bechstein- und Fransenfledermaus, Braunes Langohr und Großer Abendsegler besitzt das Untersuchungsgebiet eine geringe Bedeutung. Eine Quartiersnutzung oder eine große Bedeutung als Jagdrevier erscheint unwahrscheinlich, denn diese Arten suchen als Wochenstuben sowie Hangplätze Baumquartiere oder Nistkästen auf. Nur in Ausnahmefällen werden Dachböden und Spalten in Gebäuden bezogen. Die Bäume im Gebiet sind nicht groß genug um als geschützte, sichere Quartiere zu gelten. Das Bahnhofsgebäude könnte als ein potentielles Quartier angesehen werden. Da keine baulichen Veränderungen am Gebäude stattfinden, ist ein Verbotstatbestand ausgeschlossen. Die überwiegend im Wald oder in strukturreichen Landschaften mit Gehölzanteil lebende Kleine Bartfledermaus könnte im Gebiet vorkommen, denn sie bewohnt im Sommer Gebäude und nutzt hier Spalten und Fugen als Übertagungsquartier und Wochenstube. Eine Gefährdung der Quartiere in Gebäuden durch Abriss oder Umgestaltung tritt nicht ein, da diese unverändert erhalten bleiben. Eine außerordentliche Bedeutung als Jagdgebiet für die Kleine Bartfledermaus liegt ebenfalls nicht nahe, denn die Jagd konzentriert sich bevorzugt auf Kleingewässer, Parks und Gärten im Siedlungsbereich. Ein potentielles Jagdrevier bildet mit Sicherheit die Erftaue. Das Graue Langohr bevorzugt Quartiere in oder an Gebäuden oft mit großen Dachböden. Es jagt in Siedlungsnähe meist im Kronenbereich der Bäume, im freien Luftraum oder um Straßenlaternen. Die Umgestaltung des ZOB - Bahnhof erstreckt sich auf die Freiflächen und zerstört keine Quartiere. Als Jagdrevier ist der Untersuchungsraum aufgrund seiner geringen Größe sowie seiner Ausstattung für das Graue Langohr von untergeordnetem Belang. Ein Verbotstatbestand kann ausgeschlossen werden. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 21 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Vögel: Die Liste der planungsrelevanten Vögel beinhaltet insgesamt 25 Arten, die im Plangebiet rein theoretisch zu erwarten sind. Auf Plausibilität überprüft reduziert sich die Liste. Hierbei wird untersucht, inwieweit die Lebensraumsprüche einzelner Vogelarten im Untersuchungsgebiet erfüllt werden können. Zu den Vogelarten die große zusammenhängende Wälder mit altem Baumbestand besiedeln gehören Schwarzspecht und Waldkauz. All das bietet der Untersuchungsraum nicht. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Sperber, Baumfalke, Rotmilan, Mäusebussard und Wespenbussard kommen in abwechslungsreichen Landschaften mit Grünland, Hecken sowie größeren Waldarealen vor. Die unterschiedliche Ausstattung fungiert als Ruhe- und Brutplatz, als Ansitzwarte, Deckung, Nahrungshabitat und Versteck. Das bietet der Untersuchungsraum mit seinen Biotopen nicht an. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Der Turmfalke ist ein Kulturfolger, der innerhalb von Stadt- und Dorflandschaften, oft in hohen Kirchtürmen brütet. Die Gebäude im Gebiet sind zu niedrig, um für den Turmfalken als Brutstätte zu dienen, und das Plangebiet mit seinen 10.000 m² ist zu klein, um als unverzichtbares Jagdrevier zu gelten. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Wachtel, Wiesenpieper und Neuntöter, und leben in offenen, halboffenen Landschaften unterschiedlicher Ausprägung. Die Lebensraumansprüche dieser Arten reichen von offenen, gehölzarmen Arealen über extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, Sandböden, Brachflächen, Hochstaudenfluren bis zu Ruderalflächen. Letztgenannte, also auch die Brachfläche des stillgelegten Gleises, könnte gelegentlich vom Wiesenpieper aufgesucht werden. Die eingetragenen Störungen durch den Betrieb des Bahnhofs und des Parkraumes lassen den Schluss zu, dass der Wiesenpieper hier nicht vorkommt. Die Lebensraumansprüche der fünf anderen Arten befriedigt das Untersuchungsgebiet ebenfalls nicht. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Das Schwarzkehlchen bewohnt Heiden, sommerwarme Ruderal- und Sukzessionsflächen, Binnendünen aber auch Sekundärbiotope wie Sand- und Kiesabgrabungs-areale. Die Art st bedingt störungsempfindlich. Ein Vorkommen im Plangebiet ist unwahrscheinlich. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 22 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Mehl- und Rauchschwalbe kennzeichnen bäuerlich bzw. dörflich geprägte Regionen. Die Rauchschwalbe baut ihre Lehmnester in Gebäuden, meist Stallung mit freiem Ein- und Ausflug. An den Gebäuden könnten keine Nester festgestellt werden. Die Mehlschwalbe „klebt“ das Nest an die Gebäudeaußenseite, unter Dachüberständen, Giebeln oder Balkonen. Die Renovierung des Gebäudes im Jahr 2000 berücksichtigte kein Angebot an Nistplätzen. Sollten sich in der Zwischenzeit Mehlschwalben angesiedelt haben, würden diese vom Planvorhaben nicht berührt, da die Gebäude erhalten bleiben. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Die Feldlerche besiedelt offene Landschaften meist Acker- und Grünlandbereiche. Sie kommt auch in Heidelandschaften, Hochmooren, Salzweisen und feuchten Dünentäler vor. Unabdingbar sind Böden mit einer niedrigen Kraut- bzw. Grasvegetation, die zum Nestbau benötigt werden. Die brachgefallenen Gleisanlage ist bedingt geeignet, durch die Störungen auf dem Bahnhofsgelände und die geringe Größe des Gebietes ist ein Vorkommen der Feldlerche unwahrscheinlich. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Der Feldsperling kommt sowohl in Stadtlebensräumen, in Wälder und Waldrandbereichen mit hohem Eichenanteil, in Auwäldern und gehölzreichen Landschaften vor. Ausschlaggebend sind ein ausreichend großes Dargebot an Nahrung (Sämereien, Insekten) und genügend Brutplätze. Es darf angenommen werden, dass das Plangebiet für den Feldsperling ein potentielles Nahrungsgebiet darstellt. Als Höhlenbrüter bevorzugt er Baumhöhlen gelegentlich auch Nistkästen. In der Stadt ist er auf künstliche Nisthilfen angewiesen. Am Bahnhofsgebäude und den Nebenanlagen wurden bei der Renovierung keine Nistplätze berücksichtigt. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Der Grauspecht lebt in strukturreichen Laub- und Mischwälder, bevorzugt in alten Buchenwäldern. Die Nahrung sucht er in vielfältig aufgebauten Waldrändern, auf Lichtungen und anderen freien Flächen. Diese Ausstattung fehlt im Plangebiet, somit können die Habitatansprüche des Grauspechtes nicht verfüllt werden. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Amphibien: Alle Amphibienarten sind durch ihre Fortpflanzungsbiologie eng an Laichgewässer gebunden. Die gefahrlose Erreichbarkeit geeigneter Gewässern in Verbindung mit nahegelegenen Nahrungs-, und Ruhehabitate begünstigend das Vorkommen von Amphibien. Das nächste dokumentierte Gewässer ist die Erft, deutlich weiter entfernt verläuft der Eschweiler Bach. Künstliche Gewässer, wie z.B. Teiche in den westlichen Vorgärten sowie periodisch wasserführende Siefen oder größere Tümpel sind nicht bekannt. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 23 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Die Geburtshelferkröte besiedelt Industriebrachen, Ton- sowie Lehmgruben und Steinbrüche. Als Laichgewässer dienen kleinere, sommerwarme Flachgewässer, Tümpel, Weiher und tiefe, kühlere Abgrabungsgewässer. Die Erft mit ihrer Kühle und Strömungsgeschwindigkeit taugt nur sehr eingeschränkt als Laichgewässer. In der unmittelbaren Umgebung mangelt es an adäquaten Ruhe- und Versteckmöglichkeiten. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Der Springfrosch präferiert temporäre, kleine Gewässer im Wald oder in Waldrandnähe, die er zur Laichzeit aufsucht. Er gehört zu den wärmeliebenden Arten die in lichten Laubwäldern, Waldwiesen und im Waldrandbereich siedelt. Seine Habitatansprüche findet er im Untersuchungsgebiet nicht befriedigt. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Reptilien: Die Schlingnatter ist eine wärmeliebende Art, die sonnige Hanglagen, trockene Sandböden im Wechsel mit Einzelbäumen, vegetationslosen Bereichen und Gehölzen bevorzugt. In Randbereich der Mittegebirge findet man die Schlingnatter auf Halbtrocken- und Trockenrasen. Als Sekundärbiotope werden anthropogene entstandene Abgrabungen, Steinbrüche, alte Mauern und Eisenbahndämme angenommen. Die isolierte Lage des Plangebietes umgeben von städtischer Bebauung, vielfältiger Nutzung mit den dadurch verbundenen Störungen lassen die Brachflächen der stillgelegten Gleisanlage als nicht geeignete Ersatzbiotope erscheinen. Ein Vorkommen der Schlingnatter ist nicht denkbar. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Die Zauneideche weicht ebenso wie die Schlingnatter auf Ersatzbiotope aus. Wenn sie keine adäquaten Lebensbedingungen mit sandigen, lockeren Böden, vegetationsfreien Zonen und vereinzelten Kraut –und Strauchschichten findet, können dies aufgelassene Steinbrüche, Straßenböschungen und Eisenbahndämme sein. Der in weiten Teilen vollversiegelte Bahnhofsbereich und der Parkplatz scheiden als Lebensraum für beide Arten aus. Die Brache der eingestellten Gleisanlage ist bedingt ein potentieller Lebensraum. Sie unterliegt Störungen und Beeinträchtigungen durch ungeordnete Überquerung, Licht und Lärmeintrag sowie Müllablagerung. Die Lebensraumstrukturen sind für die Zauneidechse und Schlingnatter auch durch die isolierte Lage im städtischen Umfeld nicht geeignet. Ein Verbotstatbestand wird ausgeschlossen. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 24 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Potenzialanalyse für die europäischen Vogelarten die „Allerweltsarten“ Zusätzlich zu den streng geschützten Arten sind alle europäischen Vogelarten geschützt. Dies beinhaltete den Schutz aller wildlebenden Vögel, die in Europa heimisch sind. Darunter fallen wenig „spektakuläre Arten“, wie Kohl- und Blaumeise oder die Amsel. Um ein Verbotstatbestand nach §44 BNatSchG auszuschließen, ist eine Störung der Vögel während es Brutgeschäftes verboten. Das bedeutet das in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. eines Jahres keine Vegetation abgeräumt oder beseitigt werden darf. Dieser Zeitraum ist bei der Fällung der Linde einzuhalten. Unter Beachtung dieser Beschränkung ist ein Verbotstatbestand ausgeschlossen. Mögliche Beeinträchtigungen und Vermeidungsstrategien Die Potenzialanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass die planungsrelvanten Arten in den Biotoptypen des Untersuchungsraumes ihre Lebensraumansprüche nicht decken können. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind damit ausgeschlossen. Trotzdem wird einigen Arten, z. B. den europäischen Vogelarten, ein potentieller Nahrungsraum entzogen. Zwar wird dies aufgrund der geringen Größe von ca. 10.000 m² und der bereits bestehenden intensiven Nutzung / Bewirtschaftung für keine Art eine überragende oder existenzbedrohende Wirkung haben. Gleichwohl verliert der Naturhaushalt mit einer innerstädtischen Brache ein mögliches Nahrungshabitat. In der Summe ist die Bedeutung der innerstädtischen Brachflächen nicht zu vernachlässigen. Im folgenden werden Maßnahmen formuliert, die geeignet sind die Auswirkungen zu reduzieren: • Bauzeitenbeschränkung Um Verbotstatbestände gegenüber den europäischen Vogelarten auszuschließen wird die Bauvorbereitung, das Entfernen der vorhandenen, störenden Vegetation, eingeschränkt. Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten kann verhindert werden, in dem das Abräumen der Bäume, hier eine Linde, außerhalb der Nutzungszeiten durch die Vogelarten geschieht. Das Brutgeschäft beginnt 01.März und endet 30. September. Das heißt, dass vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres die Bauvorbereitung durchgeführt werden kann. Die vorhandene Vegetation, Sträucher sowie Bäume und Rasenflächen ist während der Bauphase ausreichend zu schützen und zu sichern. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 25 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel • Minimierung des Verlustes eines potentiellen Jagdrevieres der Vögel Um den Verlust des Nahrungshabitats zu reduzieren, wird ein multifunktionaler Ausgleich vollzogen. Die teilweise Neugestaltung / Komplettierung der Grünflächen sowie die Pflanzung der Baumreihe am Weg „Auf der Komm“ darf ausschließlich aus heimischen Arten bestehen. Damit liefert die Vegetation ein Minimum an Nahrung, Insekten und Sämereien, für die Avifauna und die Fledermäuse. Die Qualitäten der Pflanzen sind so zu wählen, dass der gewünscht Effekt zeitnah eintritt. Zusätzlich werden für die heimischen Vögel Nisthilfen die Firma Schwegler entsprechend den Angaben des Herstellers angebracht, und zwar: - - zwei Meisenkästen 1 B in den Bäumen auf der Fläche zwischen Gleisanlage und dem Weg „Auf der Komm“ bzw. in der Kastanie auf dem Bahnhofvorplatz zwei Halbhöhlen 2 HW in den Bäumen auf der Fläche zwischen Gleisanlage und dem Weg „Auf der Komm“ zwei Mehlschwalbennester 9 B mit Kotbrett am Bahnhofsgebäude Die Nisthilfen sind so anzubringen, dass sie den Betrieb um das Bahnhofsgelände möglichst wenig stören. Sie sind einmal jährlich zu reinigen. Eine Betroffenheit der Fledermäuse nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG liegt nicht vor. Das Plangebiet stellt für Fledermäuse ein potentielles Jagdrevier dar. Mit der Neugestaltung und Optimierung wird das Nahrungshabitat entwertet. Zur Verringerung der negativen Auswirkung wird ein multifunktionaler Ausgleich formuliert. Im Gebiet werden je ein Fledermauskasten 2 N und 2 FN der Firma Schwegler) entsprechend den Herstellervorgaben am Bahnhofsgebäuden befestigt. Ideal ist eine Höhe von vier Metern, wobei auf einen freien Ein- und Ausflug zu achten ist. Die Fledermauskästen können von den Arten als Übertagungsund Winterquartier genutzt werden. Um das Nahrungsangebot an Insekten für die Fledermäuse zu optimieren, ist die Beleuchtung mit Natriumdampfhochdrucklampen (SE / ST – Lampen) auszustatten bzw. umzurüsten. Werden Leuchten mit einer entsprechenden Richtcharakteristik verwendet, sind diese durch Abschirmung sowie Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten auszustatten. Diese Vorgaben sind im Bebauungsplan festzusetzen. Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 26 Potenzialanalyse zu den artenschutzrechtlichen Belangen Bebauungsplan Nr. 85 „ZOB - Bahnhof, Teilbereich A“ Stadt Bad Münstereifel Fazit Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden die Biotoptypen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 85 auf ihre Lebensraumfunktion für die planungsrelevanten Arten untersucht. Die Beurteilung inwieweit artenschutzrechtliche Belange durch die Planung berührt werden, orientierte sich an der Vorgehensweise zur Artenschutzprüfung gemäß dem Verwaltungsentwurf „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baulichen Zulassung von Vorhaben“, Stand 22.12.2010 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass die Ausstattung des Plangebietes die Lebensraumansprüche der planungsrelevanten Arten gemäß Liste der LANUV für das Messtischblatt „5306 Euskirchen“ nicht erfüllt. Verbotstatbestände nach § 44 des BNatSchG werden ausgeschlossen. Verbotstatbestände für die europäischen Vogelarten, ebenfalls geschützt, können ausgeschlossen werden, wenn die Bauzeitenbeschränkung eingehalten wird. Die Baufeldräumung darf nur zwischen dem 01.Oktober und dem 28.Februar eines erfolgen. Der Verlust an potentiellem Jagdrevier der Vögel und Fledermäuse wird mit einem multifunktionalen Ausgleich kompensiert. Um ein Minimum an Insekten und Sämereien im Gebiet zu garantieren, werden für die neu angelegten Grünflächen ausschließlich heimische Arten verwendet. Die Pflanzqualitäten sind so zu wählen, das ein zeitnahes Ergebnis erzielt wird. Für Vögel und Fledermäuse werden Quartiere und Nisthilfe angebracht, insgesamt sechs Nistkästen für Vögel und zwei frostsichere Quartiere für Fledermäuse. Die Lampen im Plangebiet sind mit Natriumdampfhochdrucklampen (SE / ST- Lampen) auszustatten bzw. umzurüsten. Werden Leuchten mit einer entsprechenden Richtcharakteristik verwendet, sind diese durch Abschirmung sowie Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten auszustatten. Die Vorgaben sind im Bebauungsplan festzusetzen. Bonn, den 01.10.2013 Ute Lomb Lomb, Landschaftsplanung, ökologische Bewertung, Gutachten 02.10.2013 27