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Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
48 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder) Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder) Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder) Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder) Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder) Allgemeine Vorlage (Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herren Stolz/Graßmann/Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 77/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Sozialausschuß Hauptausschuß Rat 18.06.1997 19.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 TOP: Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer Tageseinrichtung für Kinder I. Sach- und Rechtslage: Mit Sitzungsvorlage vom 3.2.97 - V-Nr. 4/97 - hatte ich Sie eingehend über die Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau informiert. Insbesondere war dargestellt worden, wie sich die derzeitige Bedarfslage unter Berücksichtigung absinkender Geburtenzahlen in den einzelnen Ortsteilen bis 1998/99 entwickeln wird. Aufgrund dessen hat der Rat am 18.3.97 einstimmig beschlossen, im Ortsteil Kreuzau eine weitere Kindergartengruppe einzurichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Hortgruppe eingebunden werden kann und Einzelheiten hinsichtlich Standort und Trägerschaft zu klären. Die schulische Situation soll auf Antrag der SPD-Fraktion in die Überlegungen mit einbezogen werden. A. Kindergarten 1. Festlegung des Raumprogramms Im Ortsteil Kreuzau befinden sich derzeit zwei Kindertageseinrichtungen. In der Poststraße betreibt die Kath. Pfarrgemeinde einen 3-gruppigen Kindergarten mit 75 Plätzen. In der Bahnhofstraße 25 befindet sich die gemeindliche Einrichtung mit einer Kindergartengruppe (25 Plätze) und einer Altersgemischten Gruppe mit 20 Plätzen, davon 10 Kindergarten- und 10 Schulkinder. Das Objekt ist langfristig angemietet bis zum 31.05.2009. Beide Einrichtungen können sowohl hinsichtlich der baulichen Situation als auch in Anbetracht des knappen Außenspielbereiches nicht mehr erweitert werden. Es bieten sich somit nur die Anmietung eines weiteres Gebäudes oder ein Neubau an. Ein geeignetes Objekt, welches für Kindergartenzwecke angemietet werden kann, ist der Verwaltung leider nicht bekannt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch unter Berücksichtigung der Ausführungen zu Ziff. 2 einen Neubau zu errichten. Im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Hortplätzen wäre es sinnvoll, die in der Bahnhofstraße bestehende Kindergartengruppe mit der neu zu errichtenden Kindergartengruppe zu verbinden und eine zweigruppige Einrichtung zu bauen, was unter räumlichen als auch personellen Gesichtspunkten die eindeutig wirtschaftlichere Lösung darstellt als Bau und Betrieb eines eingruppigen Kindergartens. Damit würde die Möglichkeit bestehen, in der Bahnhofstraße zwei Hortgruppen unterzubringen. Ein solches Verfahren wird vom Jugendamt jedoch nicht genehmigt, weil unterschiedliche „Fördertöpfe“ betroffen sind und Kindergartenplätze nicht ohne weiteres in Hortplätze umgewandelt werden können. Als Lösung bietet sich deshalb an, in einem Neubau sowohl eine Kindergarten- als auch eine Hortgruppe gemeinsam zu errichten und die Bahnhofstraße unverändert weiter zu betreiben. Ich gehe davon aus, daß zu einem späteren Zeitpunkt dann ein Gruppentausch im angestrebten Sinne doch noch möglich ist. 2. Standort Hinsichtlich der Standortfrage für eine neue Kindertageseinrichtung hat Bürgermeister Zens mit Schreiben vom 11.3.97 beantragt, mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau Kontakt aufzunehmen und wegen der Überlassung eines Grundstückes in der Heribertstraße zu verhandeln. 2 Die Pfarrgemeinde verfügt dort über eine Parzelle (s. Anlage), die seit Jahren baurechtlich als Kindergartengrundstück ausgewiesen ist. Die Parzelle wäre unter Einbeziehung des angrenzenden Kinderspielplatzes ausreichend groß für den Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung, bei der planerisch auch eine spätere Erweiterung einkalkuliert werden sollte. In ersten Vorgesprächen hat Pfarrer Sülzen erklärt, daß die Pfarre ihrerseits nicht mehr an den Bau eines zusätzlichen kirchlichen Kindergartens denkt und insofern grundsätzlich bereit sei, der Zivilgemeinde das Grundstück zu noch festzulegenden Konditionen zu überlassen. Der Kirchenvorstand wird sich Mitte Juni 1997 mit der Angelegenheit befassen, so daß ggf. zur Sitzung ein Ergebnis mitgeteilt werden kann. Über eigene geeignete Grundstücke verfügt die Gemeinde nur noch im Bereich Heribertstraße/Zum Duffesbach, die allerdings einer anderen baulichen Nutzung unter Ausschöpfung der üblichen Grundstückspreise zugeführt werden können, so daß dieser Standort nicht näher in Betracht gezogen werden sollte. Dieses Grundstück stellt von der Lage her auch keine wesentlich bessere Alternative zu der o.a. Lösung dar. Für die Einrichtung von Hortgruppen war ursprünglich das ehemalige Lehrerwohnhaus Schulstr. 18/19 vorgesehen. Für mögliche Hortgruppen hätte hier aber das Schulhofgelände als Außenbereich mit genutzt werden können. Für eine Kindergartengruppe ist allerdings das Außengelände im Bereich der ehem. Lehrerdienstwohnung zu klein. Weiter ist zu bedenken, daß bei einer Bezuschussung des Umbaues als Kindergarten später eine schulische Nutzung kaum mehr möglich ist. Weitere Ausführungen hierzu werden unter Buchstabe B gemacht. In der Hans-Hoesch-Stiftung stehen geeignete Räumlichkeiten nicht zur Verfügung, da die vorhandenen Einrichtungen keinen Spielraum lassen. Somit sollten sich die Bemühungen auf die Übernahme des kircheneigenen Kindergartengrundstücks konzentrieren. 3. Trägerschaft Wie bereits erwähnt, steht die Kath. Kirchengemeinde für die Übernahme einer Kindergartenträgerschaft nicht mehr zur Verfügung. Denkbar wäre die Suche nach einem freien (armen) Träger, der Bau und Betrieb übernehmen würde. In diesem Fall hätte die Gemeinde den 10 %igen Eigenanteil zuzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages (üblicherweise 5 %) zu übernehmen. Da freie Träger aufgrund der Personalvereinbarung auch eine höhere personelle Besetzung ihrer Einrichtungen gegenüber kommunalen Einrichtungen haben, würde eine solche Lösung deutlich teurer als bei eigener Trägerschaft, ohne daß irgendeine Einflußmöglichkeit gegeben wäre. Ich halte deshalb die gemeindliche Trägerschaft nach wie vor für die beste und kostengünstigste Lösung. 4. Finanzierung der Bau- und Einrichtungskosten Die Kosten des Grunderwerbs sind nicht förderungsfähig. Zum Neubau einer Kindertageseinrichtung gewährt das Jugendamt einen Zuschuß von 75 % auf der Grundlage der Richtsatzkosten, die für eine Kindergarten- und eine Hortgruppe bei 1.240.000 DM liegen. Die restlichen Aufwendungen sind vom Träger zu übernehmen. Das gleiche Finanzierungsmodell gilt für die Einrichtungskosten von geschätzt 140.000 DM, so daß sich somit ein Eigenanteil für die Gemeinde von rd. 345.000 DM für Bau und Einrichtung ergibt. In den letzten Jahren sind einige wenige Kindergärten im Rahmen von „Investorenmodellen“ entstanden. Hier tritt ein privater Investor auf, baut die Einrichtung nach den entsprechenden Erfordernissen und vermietet sie dann langfristig an die Gemeinde. Die Miete liegt bei rd. 26,00 DM/qm. Bei einer zweigruppigen Einrichtung mit ca. 300 qm errechnen sich reine Mietkosten von jährlich rd. 93.600 DM; in 20 Jahren (ohne Steigerungen), also rd. 1.872.000 DM. Diese werden zwar von Kreis und Land mit 73 % im Rahmen der Betriebskosten gefördert. Trotzdem halte ich diese Investitionsform für sehr unwirtschaftlich, weil letztlich auch der Gewinn des Investors mitzufinanzieren ist und das Investorenmodell langfristig teurer als die herkömmliche Finanzierung ist. 5. Integrative Gruppe Hierzu hatte ich sowohl bereits in der Sitzungsvorlage vom 3.2.97 als auch in der Sozialausschußsitzung Ausführungen gemacht. Fest steht, daß sich nach den Erfahrungen des Sonderkindergartens in Rölsdorf, die inzwischen neu errichteten integrativen Gruppen, u. a. in Vettweiß, derart bemerkbar gemacht haben, daß keine Warteliste mehr besteht und freie Plätze erst nach längerer Zeit wieder besetzt werden konnten. Mit der bestehenden Einrichtung in Vettweiß und der geplanten Einrichtung in Nideggen dürfte auch nach Ansicht des Kreisjugendamtes der Bedarf im Südkreis voll abgedeckt sein. In Anbetracht des deutlichen Bedarfs an Kindergartenplätzen in Kreuzau muß zudem gesehen werden, daß mit der Integrativen Gruppe nur 15 Plätze, mit einer Regelgruppe jedoch 25 Plätze geschaffen werden können, so daß es 3 bei der Entscheidung zugunsten der Regelkindergartengruppe verbleiben sollte, da die Bezuschussung einer zusätzlichen integrativen Gruppe auch nicht gegeben ist. B. Schulische Situation Wie inzwischen hinreichend bekannt, bestehen trotz der Erweiterungsmaßnahme für die Belange des Gymnasiums, am Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ erhebliche Raumprobleme. Gemäß bestehender Beschlußlage ist das genannte Schulzentrum insgesamt 8-zügig ausgelegt. Im Bereich der Fachräume wird hierbei von einer optimal genutzten und kombinierten Inanspruchnahme aller hier untergebrachten Schulformen (HS, RS, GY) ausgegangen. Tatsächlich ist aber im genannten Schulzentrum eine insgesamt 9-Zügigkeit, z.Z. sogar eine 11-Zügigkeit (Hauptschule 2-, Realschule 4- und Gymnasium 5 Züge), gegeben. Die Beschulung in diesem Gebäude war bisher nur dadurch möglich, daß der Realschule sowohl im Bereich des Hauptschulgebäudes als auch des neu errichteten Gymnasiums Klassenräume zur Verfügung gestellt wurden bzw. werden und zusätzlich bisherige Fachräume aber auch Lehrmittelräume u.ä., durch „Umwidmung“ für den allgemeinen Unterrichtsbereich, in Benutzung genommen wurden. Eine Lösung für das kommende Schuljahr 1997/98 kann durch den Ratsbeschluß vom 03.06.1997 mit allen damit verbundenen Problemen und Bedenken als gelöst angesehen werden, wobei aber festzustellen ist, daß es in den kommenden Schuljahren, und zwar bereits ab 1998/99, zu weiteren Engpässen kommen wird, selbst dann, wenn die Eingangszügigkeit von 2 Zügen für die Hauptschule, 3 Zügen für die Realschule sowie 4 Zügen oder evtl. sogar 3 Zügen für das Gymnasium durchgesetzt wird. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, daß unbedingt anzustreben ist, die Hauptschule auf eine Gesamtzweizügigkeit zu bringen, ohne daß eine Gefährdung dieses Systems gewollt und letztlich auch möglich ist. Daneben ist mit Ratsbeschluß vom 03.06.1997 auch festgelegt worden, den Schülersonderverkehr im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald mit Beginn des Schuljahres 1998/99 sowohl für das Gymnasium als insbesondere auch die Realschule (einschl. dem „bilingualen Zweig“) einzustellen. Auch hiervon wird eine Verminderung der Schülerzahlen und damit auch eine nachhaltige Verbesserung der Raumsituation erwartet. Ein Handicap hierbei ist aber die Tatsache, daß die Eingangszügigkeit, auch wenn sie tatsächlich auf eine 8- bis 9Zügigkeit festgelegt werden kann, insbesondere bei Haupt- und Realschule häufiger in einigen Jahrgängen infolge von Wiederholern und Quereinsteigern überstiegen wird. Auch diese Mehraufnahmen verändern dann wiederum den Bedarf zu Ungunsten der vorhandenen Raumkapazitäten. Wenn nach einer Bestandsaufnahme für den Beginn des kommenden Schuljahres 1997/98 eine mögliche Lösung aufgezeigt werden konnte, so muß bei gründlichem Studium der Zahlen jedoch klar sein, daß selbst bei konsequenter Durchsetzung der Eingangszügigkeit, der Raummangel in den kommenden Jahren noch groß sein wird. Hier ist auf jeden Fall die Gründung eigenständiger Realschulen in Nideggen und/oder Hürtgenwald zu unterstellen und davon auszugehen, daß die Schülerklientel aus diesen Südkreiskommunen in der Realschule Kreuzau nicht mehr unterrichtet wird. Problem ist allerdings, daß auch die Zügigkeit des Gymnasiums, die ursprünglich mit 3 eingeplant wurde, letztendlich zumindest 4 Züge beinhalten wird. Dies bedeutet bei einer Schulzeit von 6 Jahren im Bereich der Sekundarstufe I eine entsprechende Vergrößerung des Raumanspruches um diese Klassen. Für den Bereich der Sekundarstufe II, welche 4 zügig ausgelegt wurde, sollte dieses Problem nicht entstehen, zumal entsprechende Räume errichtet werden. Es ist auch zu bedenken, daß zukünftig ein erheblicher Bedarf nach „normalgroßen“ Klassenräumen besteht. Tatsächlich werden aber im genannten Schulzentrum auch „kleinere“ Klassenräume vorgehalten und in Anspruch genommen, in denen aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen, manchmal mit Einschränkungen, eine erhöhte aber letztlich noch vertretbare Zahl von Schüler/-innen unterrichtet wird. Weiter ist festzuhalten, daß auch nach Fertigstellung des 2. BA des Gymnasiums und unter zukünftig weiterer Berücksichtigung der Kellerräume der Realschule zum Zeitpunkt des „vollen Ausbaues“ lediglich 53 Klassenräume zur Verfügung stehen. Tatsächlich benötigt werden aber 59 und mehr Räume. Dies resultiert vor allem daraus, daß zwar die Zügigkeit in den Eingangsklassen festgelegt werden kann, dies aber für die darauffolgenden Schuljahre, wie an anderer Stelle bereits zum Ausdruck gebracht, nicht immer zutrifft. Die nachfolgende Darstellung soll bereits heute einige allgemeinverbindliche Aussagen treffen, wobei eine Aufteilung für die im Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ untergebrachten Schulformen, vorgenommen wurde: 1. Hauptschule Kreuzau 4 Der allgemeine Trend wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dahingehend fortsetzen, daß zugunsten der Schulformen „Realschule und Gymnasium“ die Schülerzahlen an der GHS stagnieren oder sich auch geringfügig verringern werden. Bei ansteigenden Zahlen im gesamten Grundschulbereich, sei es durch Geburtenzunahmen, insbesondere aber verstärkt durch Zuzüge aufgrund größerer Neubaugebiete (im Bereich der Gemeinde Kreuzau vor allem in den Ortsteilen Drove und Stockheim), könnten sich die Schülerzahlen an der Hauptschule Kreuzau auf Dauer zu einer „knappen 2-Zügigkeit“ entwickeln. Unter dieser Prämisse wurde für den Bereich der Hauptschule ein Zugang zwischen mind. 35 und max. 40 Schülern/Schülerinnen errechnet, womit auch auf Dauer gesehen eine 2-Zügigkeit erreicht werden kann. Die erstellte Prognose zeigt, daß von der heutigen Schülerzahl von aufgerundet 350, im Schuljahr 2005/06 eine Zahl von aufgerundet 235 Personen durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Sollte hier eine generelle 2-Zügigkeit erreicht werden (eine Ausnahme hiervon kann in jedem Falle die Klasse 10 bilden), so würden hier zumindest 2 Klassenräume weniger als zum jetzigen Zeitpunkt benötigt. 2. Realschule Kreuzau Die Entwicklung der Schülerzahlen an der Realschule Kreuzau könnte sich unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in Nideggen und/oder Hürtgenwald eine eigenständige Realschule errichtet wird, letztlich ohne rigorose Einschnitte, insbesondere auch im Bereich des „bilingualen Zweiges“, auf eine 3-Zügigkeit einpendeln, die auch unbedingt einzuhalten ist. Bei Abgabe jährlich größerer Bestände und Aufnahme von (lediglich) 3 Zügen, wäre auf Dauer gesehen eine Entspannung zu erreichen. Nach den angestellten Ermittlungen würde bei einem Zugang von errechneten Schülerzahlen zwischen 95 und 100, im Schuljahr 2005/06 eine Gesamtschülerzahl von aufgerundet 580 gegenüber bisher 790 erreicht werden. 3. Gymnasium Kreuzau Die Übergänge zum Gymnasium Kreuzau haben sich nach dem anfänglichen und durchaus verständlich zögerlichen Anmeldeverhalten der Eltern inzwischen sehr positiv entwickelt. Dies zeigt die Tatsache, daß zum kommenden Schuljahr 1997/98 insgesamt 142 Schüler/-innen für dieses System angemeldet wurden, was einer 5Zügigkeit entspricht. Anhand der bestehenden Ermittlungen, d.h. Prozentpunkte des Übergangsverhaltens angewandt auf die Grundschulabgänger aus den Gemeinden Kreuzau sowie den Städten Nideggen und Heimbach, ist auch hier weiterhin eine 4-Zügigkeit zu attestieren. Durch die Einstellung des SSV für den Bereich der Gemeinde Hürtgenwald ab dem Schuljahr 1998/99 wäre dieses Ziel durchaus realistisch, wenn den Aufnahmewünschen aus dem Bereich der Stadt Düren weiterhin nur dann stattgegeben wird, wenn der Begriff der „nächstgelegenen Schule“ zutrifft und das Gymnasium Kreuzau im Grundsatz nach den bestehenden Rechtsvorschriften verpflichtet ist, eine Aufnahme zu vollziehen. Trotzdem wird sich die Schülerzahl, die zum Beginn des Schuljahres 1997/98 über ca. 500 liegt, zum Schuljahr 2005/06 auf fast 900 belaufen. Die entsprechende Raumnachfrage ist nicht zu verkennen. Aus dieser Darstellung ist, obwohl entsprechende detailliertere Gegenüberstellungen von Räumen, Schülerprognosen und sich daraus ergebendem Bedarf innerhalb dieser Vorgabe fehlen, ganz klar ersichtlich, daß ohne Baumaßnahmen, in welcher Form auch immer, die Raumfrage zukünftig nicht zu lösen ist. Dies auch unter der Vorgabe, daß sowohl die Hauptschule auf Dauer gesehen auf 2 Züge (mit Ausnahme des 10. Jahrganges) zu beschränken ist, die Realschule unter der gleichen Prämisse auf 3 Züge sowie das Gymnasium, auf 4 Züge im Sekundarstufen-I-Bereich. Aber auch bei diesen Vorgaben würden, zumindest nach heutiger Erkenntnis, 6 Klassenräume benötigt. Bekanntlich wurden verschiedene „Sofortmaßnahmen“ in einer der vorhergehenden Sitzungsrunden diskutiert, die zum einen den Ausbau des alten Lehrerwohnhauses Kreuzau, Schulstr. 18/19 und zum anderen auch die Inanspruchnahme von 2 - 3 Räumen in der sog. „Hans-Hoesch-Stiftung“ beinhalteten. Ebenfalls wurden auch die Planungen angesprochen, in denen vor Jahren durch das Architekturbüro Blumenthal eine Aufstockung über dem Pausentrakt von Haupt- und Realschule in sog. Stelzenbauweise „angedacht“ wurden. Weitere Möglichkeiten baulicher Maßnahmen wären ein Anbau im Bereich Ecke Schulstraße/Am Wassergarten, unmittelbar an das Realschulgebäude anbindend, was allerdings zwangsläufig das „Schleifen“ des ehem. Lehrerwohnhauses mit einer entsprechenden Bausubstanz mit sich bringen würde. Eine letzte und aus finanziellen Erwägungen sicherlich in keinem Falle zu verwirklichende Möglichkeit, wäre die Inangriffnahme eines 3. Bauabschnittes im Bereich der Anbindung von 1. und 2. Erweiterungsteil des Gymnasiums in Richtung Schulhof. Die Verwaltung ist beauftragt, die Möglichkeiten zur Durchführung der vorstehend genannten baulichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Schülerprognosen sowie der bestehenden und der zukünftig benötigten 5 Räumlichkeiten zu prüfen, die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sowie die Zuschußmöglichkeiten zu ermitteln und letztlich eine entsprechende Zielrichtung aufzuzeigen. Aus dieser recht ausführlichen Darstellung, wenn sie auch, unabhängig von den beigefügten Anlagen, möglicherweise auch detailliertere Statistiken oder „Diagramme“ vermissen läßt, ist ganz klar festzuhalten, daß das ehem. Lehrerwohnhaus Kreuzau Schulstr. 18/19 unbedingt für eine schulische Nutzung benötigt wird. Auch im Falle der Errichtung weiteren Schulraumes in diesem Bereich, nach vorherigem Abriß des Gebäudes, sollte der Überlegung zur Unterbringung eines Hortes innerhalb einer Sekundarstufen-I-Schule nicht ernsthaft näher getreten werden; hier werden entsprechende Probleme erwartet. Es wird daher unbedingt für die Übernahme des kircheneigenen Kindergartengrundstückes bei gleichzeitiger Unterbringung einer Hortgruppe hierin plädiert. C Zusammenfassung Für den Ortsteil Kreuzau sollte eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden. Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. später eine 3. Gruppe angebaut werden kann. Als Standort ist das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße, Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau übernimmt die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung. Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt die entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. Mit der Planung und Bauleitung sollte Architekt Ernst Blumenthal, Kreuzau, zu den Mindestgebührensätzen gemäß HOAI beauftragt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Richtsatzkosten für den Bau einer Kindergarten- und einer Hortgruppe belaufen sich auf 1.240.000 DM. Hierzu gewährt das Jugendamt einen Zuschuß von 75 % = 930.000 DM Die Einrichtungskosten werden auf geschätzt, davon 75 % Zuschuß 140.000 DM 105.000 DM 310.000 DM. 35.000 DM. Anteil Gemeinde für Bau und Einrichtung 345.000 DM. ========== Die Kosten des Grunderwerbs, die bisher noch nicht feststehen, sind hinzuzurechnen. Da dem Jugendamt die Zuschußmittel für die Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, könnte eine Bewilligung voraussichtlich zügig nach Vorlage des detaillierten Antrages erfolgen. Insofern müßten für 1997 die Mittel für die Architektenplanung anteilig mit rd. 66.000 DM bereitgestellt werden, damit eine Verwirklichung des Objektes ohne zeitliche Verzögerung möglich ist. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „Da im Bereich des Schulzentrums Kreuzau keine Raumkapazitäten freigegeben werden können, geeignete Mietobjekte nicht vorhanden sind und auch Investorenmodelle nicht sinnvoll erscheinen, sollte für den Ortsteil Kreuzau eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden. Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine dritte Gruppe angebaut werden kann. Als Standort ist auf Antrag von Bürgermeister Zens das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße, Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau übernimmt die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung. Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt die entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. Mit der Planung und Bauleitung sollte Architekt Ernst Blumenthal, Kreuzau, zu den Mindestgebührensätzen gemäß HOAI beauftragt werden.“ 6 III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „Da im Bereich des Schulzentrums Kreuzau keine Raumkapazitäten freigegeben werden können, geeignete Mietobjekte nicht vorhanden sind und auch Investorenmodelle nicht sinnvoll erscheinen, sollte für den Ortsteil Kreuzau eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden. Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine dritte Gruppe angebaut werden kann. Als Standort ist auf Antrag von Bürgermeister Zens das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße, Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau übernimmt die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung. Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt die entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. „ III. Beschlußvorschlag: „Da im Bereich des Schulzentrums Kreuzau keine Raumkapazitäten freigegeben werden können, geeignete Mietobjekte nicht vorhanden sind und auch Investorenmodelle nicht sinnvoll erscheinen, sollte für den Ortsteil Kreuzau eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden. Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine dritte Gruppe angebaut werden kann. Als Standort ist auf Antrag von Bürgermeister Zens das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße, Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau übernimmt die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung. Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt die entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. „ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlagen 1. Antrag von Bürgermeister H. Zens 2. Lageplan 3. Schülerprognosen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: