Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Stolz
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herren Stolz/Graßmann/Winter
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
77/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuß
Sozialausschuß
Hauptausschuß
Rat
18.06.1997
19.06.1997
25.06.1997
01.07.1997
TOP: Kindergartensituation in der Gemeinde Kreuzau unter Berücksichtigung der schulischen Erfordernisse sowie
Antrag von Bürgermeister Zens auf Erwerb eines kircheneigenen Grundstückes zwecks Bau einer
Tageseinrichtung für Kinder
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Sitzungsvorlage vom 3.2.97 - V-Nr. 4/97 - hatte ich Sie eingehend über die Kindergartensituation in der
Gemeinde Kreuzau informiert. Insbesondere war dargestellt worden, wie sich die derzeitige Bedarfslage unter
Berücksichtigung absinkender Geburtenzahlen in den einzelnen Ortsteilen bis 1998/99 entwickeln wird. Aufgrund
dessen hat der Rat am 18.3.97 einstimmig beschlossen, im Ortsteil Kreuzau eine weitere Kindergartengruppe
einzurichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine Hortgruppe eingebunden werden kann
und Einzelheiten hinsichtlich Standort und Trägerschaft zu klären.
Die schulische Situation soll auf Antrag der SPD-Fraktion in die Überlegungen mit einbezogen werden.
A. Kindergarten
1. Festlegung des Raumprogramms
Im Ortsteil Kreuzau befinden sich derzeit zwei Kindertageseinrichtungen. In der Poststraße betreibt die Kath.
Pfarrgemeinde einen 3-gruppigen Kindergarten mit 75 Plätzen. In der Bahnhofstraße 25 befindet sich die
gemeindliche Einrichtung mit einer Kindergartengruppe (25 Plätze) und einer Altersgemischten Gruppe mit 20
Plätzen, davon 10 Kindergarten- und 10 Schulkinder. Das Objekt ist langfristig angemietet bis zum 31.05.2009.
Beide Einrichtungen können sowohl hinsichtlich der baulichen Situation als auch in Anbetracht des knappen
Außenspielbereiches nicht mehr erweitert werden. Es bieten sich somit nur die Anmietung eines weiteres
Gebäudes oder ein Neubau an. Ein geeignetes Objekt, welches für Kindergartenzwecke angemietet werden kann,
ist der Verwaltung leider nicht bekannt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auch unter Berücksichtigung der
Ausführungen zu Ziff. 2 einen Neubau zu errichten.
Im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Hortplätzen wäre es sinnvoll, die in der Bahnhofstraße bestehende
Kindergartengruppe mit der neu zu errichtenden Kindergartengruppe zu verbinden und eine zweigruppige
Einrichtung zu bauen, was unter räumlichen als auch personellen Gesichtspunkten die eindeutig wirtschaftlichere
Lösung darstellt als Bau und Betrieb eines eingruppigen Kindergartens. Damit würde die Möglichkeit bestehen, in
der Bahnhofstraße zwei Hortgruppen unterzubringen.
Ein solches Verfahren wird vom Jugendamt jedoch nicht genehmigt, weil unterschiedliche „Fördertöpfe“ betroffen
sind und Kindergartenplätze nicht ohne weiteres in Hortplätze umgewandelt werden können.
Als Lösung bietet sich deshalb an, in einem Neubau sowohl eine Kindergarten- als auch eine Hortgruppe
gemeinsam zu errichten und die Bahnhofstraße unverändert weiter zu betreiben. Ich gehe davon aus, daß zu einem
späteren Zeitpunkt dann ein Gruppentausch im angestrebten Sinne doch noch möglich ist.
2. Standort
Hinsichtlich der Standortfrage für eine neue Kindertageseinrichtung hat Bürgermeister Zens mit Schreiben vom
11.3.97 beantragt, mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau Kontakt aufzunehmen und wegen der Überlassung eines
Grundstückes in der Heribertstraße zu verhandeln.
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Die Pfarrgemeinde verfügt dort über eine Parzelle (s.
Anlage), die seit Jahren baurechtlich als
Kindergartengrundstück ausgewiesen ist. Die Parzelle wäre unter Einbeziehung des angrenzenden
Kinderspielplatzes ausreichend groß für den Neubau einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung, bei der
planerisch auch eine spätere Erweiterung einkalkuliert werden sollte.
In ersten Vorgesprächen hat Pfarrer Sülzen erklärt, daß die Pfarre ihrerseits nicht mehr an den Bau eines
zusätzlichen kirchlichen Kindergartens denkt und insofern grundsätzlich bereit sei, der Zivilgemeinde das
Grundstück zu noch festzulegenden Konditionen zu überlassen. Der Kirchenvorstand wird sich Mitte Juni 1997
mit der Angelegenheit befassen, so daß ggf. zur Sitzung ein Ergebnis mitgeteilt werden kann.
Über eigene geeignete Grundstücke verfügt die Gemeinde nur noch im Bereich Heribertstraße/Zum Duffesbach,
die allerdings einer anderen baulichen Nutzung unter Ausschöpfung der üblichen Grundstückspreise zugeführt
werden können, so daß dieser Standort nicht näher in Betracht gezogen werden sollte. Dieses Grundstück stellt
von der Lage her auch keine wesentlich bessere Alternative zu der o.a. Lösung dar.
Für die Einrichtung von Hortgruppen war ursprünglich das ehemalige Lehrerwohnhaus Schulstr. 18/19
vorgesehen. Für mögliche Hortgruppen hätte hier aber das Schulhofgelände als Außenbereich mit genutzt werden
können. Für eine Kindergartengruppe ist allerdings das Außengelände im Bereich der ehem. Lehrerdienstwohnung
zu klein. Weiter ist zu bedenken, daß bei einer Bezuschussung des Umbaues als Kindergarten später eine
schulische Nutzung kaum mehr möglich ist.
Weitere Ausführungen hierzu werden unter Buchstabe B gemacht.
In der Hans-Hoesch-Stiftung stehen geeignete Räumlichkeiten nicht zur Verfügung, da die vorhandenen
Einrichtungen keinen Spielraum lassen. Somit sollten sich die Bemühungen auf die Übernahme des
kircheneigenen Kindergartengrundstücks konzentrieren.
3. Trägerschaft
Wie bereits erwähnt, steht die Kath. Kirchengemeinde für die Übernahme einer Kindergartenträgerschaft nicht
mehr zur Verfügung. Denkbar wäre die Suche nach einem freien (armen) Träger, der Bau und Betrieb übernehmen
würde. In diesem Fall hätte die Gemeinde den 10 %igen Eigenanteil zuzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages
(üblicherweise 5 %) zu übernehmen. Da freie Träger aufgrund der Personalvereinbarung auch eine höhere
personelle Besetzung ihrer Einrichtungen gegenüber kommunalen Einrichtungen haben, würde eine solche Lösung
deutlich teurer als bei eigener Trägerschaft, ohne daß irgendeine Einflußmöglichkeit gegeben wäre. Ich halte
deshalb die gemeindliche Trägerschaft nach wie vor für die beste und kostengünstigste Lösung.
4. Finanzierung der Bau- und Einrichtungskosten
Die Kosten des Grunderwerbs sind nicht förderungsfähig. Zum Neubau einer Kindertageseinrichtung gewährt das
Jugendamt einen Zuschuß von 75 % auf der Grundlage der Richtsatzkosten, die für eine Kindergarten- und eine
Hortgruppe bei 1.240.000 DM liegen. Die restlichen Aufwendungen sind vom Träger zu übernehmen.
Das gleiche Finanzierungsmodell gilt für die Einrichtungskosten von geschätzt 140.000 DM, so daß sich somit ein
Eigenanteil für die Gemeinde von rd. 345.000 DM für Bau und Einrichtung ergibt.
In den letzten Jahren sind einige wenige Kindergärten im Rahmen von „Investorenmodellen“ entstanden.
Hier tritt ein privater Investor auf, baut die Einrichtung nach den entsprechenden Erfordernissen und vermietet sie
dann langfristig an die Gemeinde. Die Miete liegt bei rd. 26,00 DM/qm. Bei einer zweigruppigen Einrichtung mit
ca. 300 qm errechnen sich reine Mietkosten von jährlich rd. 93.600 DM; in 20 Jahren (ohne Steigerungen), also rd.
1.872.000 DM. Diese werden zwar von Kreis und Land mit 73 % im Rahmen der Betriebskosten gefördert.
Trotzdem halte ich diese Investitionsform für sehr unwirtschaftlich, weil letztlich auch der Gewinn des Investors
mitzufinanzieren ist und das Investorenmodell langfristig teurer als die herkömmliche Finanzierung ist.
5. Integrative Gruppe
Hierzu hatte ich sowohl bereits in der Sitzungsvorlage vom 3.2.97 als auch in der Sozialausschußsitzung
Ausführungen gemacht. Fest steht, daß sich nach den Erfahrungen des Sonderkindergartens in Rölsdorf, die
inzwischen neu errichteten integrativen Gruppen, u. a. in Vettweiß, derart bemerkbar gemacht haben, daß keine
Warteliste mehr besteht und freie Plätze erst nach längerer Zeit wieder besetzt werden konnten. Mit der
bestehenden Einrichtung in Vettweiß und der geplanten Einrichtung in Nideggen dürfte auch nach Ansicht des
Kreisjugendamtes der Bedarf im Südkreis voll abgedeckt sein.
In Anbetracht des deutlichen Bedarfs an Kindergartenplätzen in Kreuzau muß zudem gesehen werden, daß mit der
Integrativen Gruppe nur 15 Plätze, mit einer Regelgruppe jedoch 25 Plätze geschaffen werden können, so daß es
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bei der Entscheidung zugunsten der
Regelkindergartengruppe verbleiben sollte, da die
Bezuschussung einer zusätzlichen integrativen Gruppe auch nicht gegeben ist.
B. Schulische Situation
Wie inzwischen hinreichend bekannt, bestehen trotz der Erweiterungsmaßnahme für die Belange des
Gymnasiums, am Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ erhebliche Raumprobleme. Gemäß bestehender
Beschlußlage ist das genannte Schulzentrum insgesamt 8-zügig ausgelegt. Im Bereich der Fachräume wird hierbei
von einer optimal genutzten und kombinierten Inanspruchnahme aller hier untergebrachten Schulformen (HS, RS,
GY) ausgegangen.
Tatsächlich ist aber im genannten Schulzentrum eine insgesamt 9-Zügigkeit, z.Z. sogar eine 11-Zügigkeit
(Hauptschule 2-, Realschule 4- und Gymnasium 5 Züge), gegeben.
Die Beschulung in diesem Gebäude war bisher nur dadurch möglich, daß der Realschule sowohl im Bereich des
Hauptschulgebäudes als auch des neu errichteten Gymnasiums Klassenräume zur Verfügung gestellt wurden bzw.
werden und zusätzlich bisherige Fachräume aber auch Lehrmittelräume u.ä., durch „Umwidmung“ für den
allgemeinen Unterrichtsbereich, in Benutzung genommen wurden.
Eine Lösung für das kommende Schuljahr 1997/98 kann durch den Ratsbeschluß vom 03.06.1997 mit allen damit
verbundenen Problemen und Bedenken als gelöst angesehen werden, wobei aber festzustellen ist, daß es in den
kommenden Schuljahren, und zwar bereits ab 1998/99, zu weiteren Engpässen kommen wird, selbst dann, wenn
die Eingangszügigkeit von 2 Zügen für die Hauptschule, 3 Zügen für die Realschule sowie 4 Zügen oder evtl.
sogar 3 Zügen für das Gymnasium durchgesetzt wird.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, daß unbedingt anzustreben ist, die Hauptschule auf eine
Gesamtzweizügigkeit zu bringen, ohne daß eine Gefährdung dieses Systems gewollt und letztlich auch möglich
ist.
Daneben ist mit Ratsbeschluß vom 03.06.1997 auch festgelegt worden, den Schülersonderverkehr im Bereich der
Gemeinde Hürtgenwald mit Beginn des Schuljahres 1998/99 sowohl für das Gymnasium als insbesondere auch die
Realschule (einschl. dem „bilingualen Zweig“) einzustellen. Auch hiervon wird eine Verminderung der
Schülerzahlen und damit auch eine nachhaltige Verbesserung der Raumsituation erwartet.
Ein Handicap hierbei ist aber die Tatsache, daß die Eingangszügigkeit, auch wenn sie tatsächlich auf eine 8- bis 9Zügigkeit festgelegt werden kann, insbesondere bei Haupt- und Realschule häufiger in einigen Jahrgängen infolge
von Wiederholern und Quereinsteigern überstiegen wird. Auch diese Mehraufnahmen verändern dann wiederum
den Bedarf zu Ungunsten der vorhandenen Raumkapazitäten.
Wenn nach einer Bestandsaufnahme für den Beginn des kommenden Schuljahres 1997/98 eine mögliche Lösung
aufgezeigt werden konnte, so muß bei gründlichem Studium der Zahlen jedoch klar sein, daß selbst bei
konsequenter Durchsetzung der Eingangszügigkeit, der Raummangel in den kommenden Jahren noch groß sein
wird.
Hier ist auf jeden Fall die Gründung eigenständiger Realschulen in Nideggen und/oder Hürtgenwald zu
unterstellen und davon auszugehen, daß die Schülerklientel aus diesen Südkreiskommunen in der Realschule
Kreuzau nicht mehr unterrichtet wird.
Problem ist allerdings, daß auch die Zügigkeit des Gymnasiums, die ursprünglich mit 3 eingeplant wurde,
letztendlich zumindest 4 Züge beinhalten wird. Dies bedeutet bei einer Schulzeit von 6 Jahren im Bereich der
Sekundarstufe I eine entsprechende Vergrößerung des Raumanspruches um diese Klassen. Für den Bereich der
Sekundarstufe II, welche 4 zügig ausgelegt wurde, sollte dieses Problem nicht entstehen, zumal entsprechende
Räume errichtet werden.
Es ist auch zu bedenken, daß zukünftig ein erheblicher Bedarf nach „normalgroßen“ Klassenräumen besteht.
Tatsächlich werden aber im genannten Schulzentrum auch „kleinere“ Klassenräume vorgehalten und in Anspruch
genommen, in denen aufgrund schulorganisatorischer Maßnahmen, manchmal mit Einschränkungen, eine erhöhte
aber letztlich noch vertretbare Zahl von Schüler/-innen unterrichtet wird.
Weiter ist festzuhalten, daß auch nach Fertigstellung des 2. BA des Gymnasiums und unter zukünftig weiterer
Berücksichtigung der Kellerräume der Realschule zum Zeitpunkt des „vollen Ausbaues“ lediglich 53
Klassenräume zur Verfügung stehen. Tatsächlich benötigt werden aber 59 und mehr Räume.
Dies resultiert vor allem daraus, daß zwar die Zügigkeit in den Eingangsklassen festgelegt werden kann, dies aber
für die darauffolgenden Schuljahre, wie an anderer Stelle bereits zum Ausdruck gebracht, nicht immer zutrifft.
Die nachfolgende Darstellung soll bereits heute einige allgemeinverbindliche Aussagen treffen, wobei eine
Aufteilung für die im Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ untergebrachten Schulformen, vorgenommen
wurde:
1. Hauptschule Kreuzau
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Der allgemeine Trend wird sich mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit dahingehend fortsetzen,
daß zugunsten der Schulformen „Realschule und Gymnasium“ die Schülerzahlen an der GHS stagnieren oder sich
auch geringfügig verringern werden.
Bei ansteigenden Zahlen im gesamten Grundschulbereich, sei es durch Geburtenzunahmen, insbesondere aber
verstärkt durch Zuzüge aufgrund größerer Neubaugebiete (im Bereich der Gemeinde Kreuzau vor allem in den
Ortsteilen Drove und Stockheim), könnten sich die Schülerzahlen an der Hauptschule Kreuzau auf Dauer zu einer
„knappen 2-Zügigkeit“ entwickeln.
Unter dieser Prämisse wurde für den Bereich der Hauptschule ein Zugang zwischen mind. 35 und max. 40
Schülern/Schülerinnen errechnet, womit auch auf Dauer gesehen eine 2-Zügigkeit erreicht werden kann. Die
erstellte Prognose zeigt, daß von der heutigen Schülerzahl von aufgerundet 350, im Schuljahr 2005/06 eine Zahl
von aufgerundet 235 Personen durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Sollte hier eine generelle 2-Zügigkeit
erreicht werden (eine Ausnahme hiervon kann in jedem Falle die Klasse 10 bilden), so würden hier zumindest 2
Klassenräume weniger als zum jetzigen Zeitpunkt benötigt.
2. Realschule Kreuzau
Die Entwicklung der Schülerzahlen an der Realschule Kreuzau könnte sich unter Berücksichtigung der Tatsache,
daß in Nideggen und/oder Hürtgenwald eine eigenständige Realschule errichtet wird, letztlich ohne rigorose
Einschnitte, insbesondere auch im Bereich des „bilingualen Zweiges“, auf eine 3-Zügigkeit einpendeln, die auch
unbedingt einzuhalten ist. Bei Abgabe jährlich größerer Bestände und Aufnahme von (lediglich) 3 Zügen, wäre
auf Dauer gesehen eine Entspannung zu erreichen.
Nach den angestellten Ermittlungen würde bei einem Zugang von errechneten Schülerzahlen zwischen 95 und
100, im Schuljahr 2005/06 eine Gesamtschülerzahl von aufgerundet 580 gegenüber bisher 790 erreicht werden.
3. Gymnasium Kreuzau
Die Übergänge zum Gymnasium Kreuzau haben sich nach dem anfänglichen und durchaus verständlich
zögerlichen Anmeldeverhalten der Eltern inzwischen sehr positiv entwickelt. Dies zeigt die Tatsache, daß zum
kommenden Schuljahr 1997/98 insgesamt 142 Schüler/-innen für dieses System angemeldet wurden, was einer 5Zügigkeit entspricht.
Anhand der bestehenden Ermittlungen, d.h. Prozentpunkte des Übergangsverhaltens angewandt auf die
Grundschulabgänger aus den Gemeinden Kreuzau sowie den Städten Nideggen und Heimbach, ist auch hier
weiterhin eine 4-Zügigkeit zu attestieren. Durch die Einstellung des SSV für den Bereich der Gemeinde
Hürtgenwald ab dem Schuljahr 1998/99 wäre dieses Ziel durchaus realistisch, wenn den Aufnahmewünschen aus
dem Bereich der Stadt Düren weiterhin nur dann stattgegeben wird, wenn der Begriff der „nächstgelegenen
Schule“ zutrifft und das Gymnasium Kreuzau im Grundsatz nach den bestehenden Rechtsvorschriften verpflichtet
ist, eine Aufnahme zu vollziehen. Trotzdem wird sich die Schülerzahl, die zum Beginn des Schuljahres 1997/98
über ca. 500 liegt, zum Schuljahr 2005/06 auf fast 900 belaufen. Die entsprechende Raumnachfrage ist nicht zu
verkennen.
Aus dieser Darstellung ist, obwohl entsprechende detailliertere Gegenüberstellungen von Räumen,
Schülerprognosen und sich daraus ergebendem Bedarf innerhalb dieser Vorgabe fehlen, ganz klar ersichtlich, daß
ohne Baumaßnahmen, in welcher Form auch immer, die Raumfrage zukünftig nicht zu lösen ist. Dies auch unter
der Vorgabe, daß sowohl die Hauptschule auf Dauer gesehen auf 2 Züge (mit Ausnahme des 10. Jahrganges) zu
beschränken ist, die Realschule unter der gleichen Prämisse auf 3 Züge sowie das Gymnasium, auf 4 Züge im
Sekundarstufen-I-Bereich.
Aber auch bei diesen Vorgaben würden, zumindest nach heutiger Erkenntnis, 6 Klassenräume benötigt.
Bekanntlich wurden verschiedene „Sofortmaßnahmen“ in einer der vorhergehenden Sitzungsrunden diskutiert, die
zum einen den Ausbau des alten Lehrerwohnhauses Kreuzau, Schulstr. 18/19 und zum anderen auch die
Inanspruchnahme von 2 - 3 Räumen in der sog. „Hans-Hoesch-Stiftung“ beinhalteten. Ebenfalls wurden auch die
Planungen angesprochen, in denen vor Jahren durch das Architekturbüro Blumenthal eine Aufstockung über dem
Pausentrakt von Haupt- und Realschule in sog. Stelzenbauweise „angedacht“ wurden.
Weitere Möglichkeiten baulicher Maßnahmen wären ein Anbau im Bereich Ecke Schulstraße/Am Wassergarten,
unmittelbar an das Realschulgebäude anbindend, was allerdings zwangsläufig das „Schleifen“ des ehem.
Lehrerwohnhauses mit einer entsprechenden Bausubstanz mit sich bringen würde.
Eine letzte und aus finanziellen Erwägungen sicherlich in keinem Falle zu verwirklichende Möglichkeit, wäre die
Inangriffnahme eines 3. Bauabschnittes im Bereich der Anbindung von 1. und 2. Erweiterungsteil des
Gymnasiums in Richtung Schulhof.
Die Verwaltung ist beauftragt, die Möglichkeiten zur Durchführung der vorstehend genannten baulichen
Maßnahmen unter Berücksichtigung der Schülerprognosen sowie der bestehenden und der zukünftig benötigten
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Räumlichkeiten zu prüfen, die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sowie die Zuschußmöglichkeiten zu
ermitteln und letztlich eine entsprechende Zielrichtung aufzuzeigen.
Aus dieser recht ausführlichen Darstellung, wenn sie auch, unabhängig von den beigefügten Anlagen,
möglicherweise auch detailliertere Statistiken oder „Diagramme“ vermissen läßt, ist ganz klar festzuhalten, daß
das ehem. Lehrerwohnhaus Kreuzau Schulstr. 18/19 unbedingt für eine schulische Nutzung benötigt wird. Auch
im Falle der Errichtung weiteren Schulraumes in diesem Bereich, nach vorherigem Abriß des Gebäudes, sollte der
Überlegung zur Unterbringung eines Hortes innerhalb einer Sekundarstufen-I-Schule nicht ernsthaft näher getreten
werden; hier werden entsprechende Probleme erwartet.
Es wird daher unbedingt für die Übernahme des kircheneigenen Kindergartengrundstückes bei gleichzeitiger
Unterbringung einer Hortgruppe hierin plädiert.
C Zusammenfassung
Für den Ortsteil Kreuzau sollte eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine
Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden. Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. später eine
3. Gruppe angebaut werden kann.
Als Standort ist das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße, Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit
der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst
kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau übernimmt die Trägerschaft der
Kindertageseinrichtung.
Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt die
entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. Mit der Planung und
Bauleitung sollte Architekt Ernst Blumenthal, Kreuzau, zu den Mindestgebührensätzen gemäß HOAI beauftragt
werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Richtsatzkosten für den Bau einer Kindergarten- und einer
Hortgruppe belaufen sich auf
1.240.000 DM.
Hierzu gewährt das Jugendamt einen Zuschuß von 75 % = 930.000 DM
Die Einrichtungskosten werden auf
geschätzt, davon 75 % Zuschuß
140.000 DM
105.000 DM
310.000 DM.
35.000 DM.
Anteil Gemeinde für Bau und Einrichtung
345.000 DM.
==========
Die Kosten des Grunderwerbs, die bisher noch nicht feststehen, sind hinzuzurechnen.
Da dem Jugendamt die Zuschußmittel für die Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, könnte eine Bewilligung
voraussichtlich zügig nach Vorlage des detaillierten Antrages erfolgen. Insofern müßten für 1997 die Mittel für die
Architektenplanung anteilig mit rd. 66.000 DM bereitgestellt werden, damit eine Verwirklichung des Objektes
ohne zeitliche Verzögerung möglich ist.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
„Da im Bereich des Schulzentrums Kreuzau keine Raumkapazitäten freigegeben werden können,
geeignete Mietobjekte nicht vorhanden sind und auch Investorenmodelle nicht sinnvoll erscheinen, sollte
für den Ortsteil Kreuzau eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine
Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden.
Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine dritte Gruppe angebaut werden
kann.
Als Standort ist auf Antrag von Bürgermeister Zens das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße,
Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende
Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau
übernimmt die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung.
Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt
die entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. Mit der
Planung und Bauleitung sollte Architekt Ernst Blumenthal, Kreuzau, zu den Mindestgebührensätzen
gemäß HOAI beauftragt werden.“
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III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
„Da im Bereich des Schulzentrums Kreuzau keine Raumkapazitäten freigegeben werden können,
geeignete Mietobjekte nicht vorhanden sind und auch Investorenmodelle nicht sinnvoll erscheinen, sollte
für den Ortsteil Kreuzau eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine
Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden.
Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine dritte Gruppe angebaut werden
kann.
Als Standort ist auf Antrag von Bürgermeister Zens das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße,
Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende
Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau
übernimmt die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung.
Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt
die entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. „
III. Beschlußvorschlag:
„Da im Bereich des Schulzentrums Kreuzau keine Raumkapazitäten freigegeben werden können,
geeignete Mietobjekte nicht vorhanden sind und auch Investorenmodelle nicht sinnvoll erscheinen, sollte
für den Ortsteil Kreuzau eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen, und zwar eine
Kindergartengruppe und eine Hortgruppe, neu gebaut werden.
Die Planung ist so zu erstellen, daß ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine dritte Gruppe angebaut werden
kann.
Als Standort ist auf Antrag von Bürgermeister Zens das kircheneigene Grundstück an der Heribertstraße,
Flur 3, Parzellen-Nr. 401, anzustreben. Mit der Kath. Pfarrgemeinde Kreuzau sind entsprechende
Verhandlungen mit dem Ziel eines möglichst kostengünstigen Erwerbs zu führen. Die Gemeinde Kreuzau
übernimmt die Trägerschaft der Kindertageseinrichtung.
Um eine umgehende Realisierung des Vorhabens zu erreichen, sind in Abstimmung mit dem Jugendamt
die entsprechenden Planungen vorzunehmen sowie Zuschußantrag und Bauantrag zu stellen. „
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
Anlagen
1. Antrag von Bürgermeister H. Zens
2. Lageplan
3. Schülerprognosen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: