Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
08.05.15, 08:45
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 07.05.2015 Vorlagen-Nr.: 25/2015 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.06.2015 25.06.2015 Ernennung eines Wehrführers sowie von zwei stellvertretenden Wehrführern für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Durch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10.02.1998 (FSHG) hat der Landesgesetzgeber festgelegt, dass der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters auf die Dauer von 6 Jahren zu bestellen und zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen sind. Der derzeitige Wehrführer, Karlheinz Eismar wurde durch Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 01.05.2012 für den Zeitraum von 6 Jahren ernannt. Mit Schreiben vom 30.03.2015 bittet er darum, zum 30.06.2015 von seinen Pflichten als Wehrleiter der Feuerwehr Kreuzau entbunden zu werden und seine Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit zum gleichen Zeitpunkt zu widerrufen. Bereits im Vorfeld wurde durch eine Findungskommission der Feuerwehr in einem sehr aufwendigen und gewissenhaften Verfahren versucht, einen Nachfolger für den Wehrleiter zu ermitteln. Zudem soll die Wehrführung mit zwei stellvertretenden Wehrführern komplettiert werden. Das Ergebnis der Findungskommission lautete: Leiter der Feuerwehr: 1. stellv. Leiter der Feuerwehr: 2. stellv. Leiter der Feuerwehr: Guido Klüser Guido Baden Christoph Schröder (LG Stockheim), (LG Drove), (LG Stockheim). Gemäß § 11 des FSHG hat der stellvertretende Kreisbrandmeister Rudolf Esser die aktive Wehr der Gemeinde Kreuzau einschließlich der Jugendfeuerwehr vor Ausübung seines Vorschlagsrechts gehört. Diese Anhörung erfolgte am 17.04.2015. Mit Schreiben vom 03.05.2015 schlägt der stellvertretende Kreisbrandmeister vor, 1. 2. 3. den Gemeindebrandmeister Guido Klüser zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau zu ernennen, den Brandoberinspektor Guido Baden kommissarisch für die Dauer von zwei Jahren, zum stellvertretenden Wehrführer zu ernennen, den Brandinspektor Christoph Schröder kommissarisch, für die Dauer von zwei Jahren, zum stellvertretenden Wehrführer zu ernennen. Herr Klüser wurde durch Ratsbeschluss am 18.04.2012 zunächst für zwei Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr bestellt. Da er in der Zwischenzeit die Lehrgänge F/B V Teil 1 und 2 am Institut der Feuerwehr in Münster erfolgreich absolviert hatte, wurde er mit Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 07.04.2014 zum stellvertretenden Wehrleiter bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit bis zum Ablauf des 06.04.2020 zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Klüser verfügt sowohl über die notwendige Sachkunde als auch über die Fähigkeit, eine Feuerwehr mit ihren vielfältigen Anforderungen zukunftsgerichtet zu führen. Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des Landesbeamtengesetzes, der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und des Feuerschutzhilfegesetzes sind damit erfüllt. Seine Bestellung wird seitens der Verwaltung ausdrücklich unterstützt. Der für die Stelle des stellvertretenden Wehrführers vorgeschlagene Brandobermeister Guido Baden kann die Stellvertreterstelle derzeit nur kommissarisch besetzen, weil er nach der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr (LVO FF) in der zur Zeit gültigen Fassung noch nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Er muss hierzu noch den Lehrgang F VI am Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolvieren. Ebenso kann der weitere stellvertretende Wehrführer Christoph Schröder zur Zeit nur kommissarisch ernannt werden. Er muss noch die Lehrgänge F/B V-1, F/B V-2 und F VI am Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren erfolgreich absolvieren. Die Ernennung zu stellvertretenden Wehrführern – und die damit verbundene Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis- kann sowohl bei Herr Baden, als auch bei Herrn Schröder erst nach Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Zeit der kommissarischen Übertragung einer Funktion darf nach § 17 (3) LVO FF zwei Jahre nicht übersteigen. Sie ist gem. § 17 (4) LVO FF nicht auf die Dienstzeit anzurechnen. Wird die erforderliche Qualifikation nicht innerhalb von zwei Jahren erworben, ist nach Ablauf dieser Zeit eine erneute Anhörung der aktiven Wehr gem. § 11 FSHG erforderlich. Seitens der Verwaltung wird Kreisbrandmeisters zu folgen. vorgeschlagen, dem Vorschlag des stellvertretenden II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sowohl der Wehrführer als auch seine (kommissarischen) Stellvertreter erhalten zur Wahrnehmung ihres Ehrenamtes Aufwandsentschädigungen. Diese betragen laut Ratsbeschluss vom 13.04.2010 monatlich 150,00 € für den Wehrführer, für die stellvertretenden Wehrführer monatlich 75,00 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: Herr Gemeindebrandinspektor Guido Klüser wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Brandoberinspektor Guido Baden wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt. -2- Herr Brandinspektor Christoph Schröder wird mit Wirkung vom 01.07.2015 für höchstens zwei Jahre zum kommissarischen stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr bestellt. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-