Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
168 kB
Datum
11.06.2015
Erstellt
04.05.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg/ Herr Schmühl
Kreuzau, 30.04.2015
Vorlagen-Nr.: 53/2014 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.05.2015
11.06.2015
25.06.2015
Förderschullandschaft im Kreis Düren unter Berücksichtigung des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes und der Mindestgrößenverordnung
hier: Gründung eines Zweckverbandes der Förderschulen im Kreis Düren
I. Sach- und Rechtslage:
Der Kreis Düren beabsichtigt, einen kreisweiten Zweckverband für Förderschulen mit den
Schwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LES) sowie geistige
Entwicklung zu gründen. Hierzu wurde mit Vorlage 53/2014 bereits ausführlich berichtet.
Bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 19.11.2014 ist folgender Dringlichkeitsbeschluss
gefasst worden, den der Rat bestätigt hat:
Grundsätzlich wäre die Gemeinde Kreuzau bereit, dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung oder der Gründung eines Zweckverbandes zur Neuorganisation der
Förderschullandschaft im Kreis Düren zuzustimmen unter der Voraussetzung, dass
- sich möglichst alle Kommunen im Kreis Düren der Neuregelung anschließen,
- durch den Kreis Düren bzw. den zu gründenden Zweckverband kein Vermögen und keine
Verpflichtungen bisheriger Schulträger übernommen werden und
- alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Sprache und emotionale und
soziale Entwicklung (LES) im Kreis Düren, die die Grenzen der Mindestgrößenverordnung
der Förderschulen und der Schulen für Kranke erfüllen, durch den Kreis Düren bzw. den zu
gründenden Zweckverband übernommen werden.
Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorlage der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder
der Zweckverbandssatzung erfolgen.
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Nunmehr wurde seitens des Kreises Düren der Entwurf der überarbeiteten und mit der
Bezirksregierung Köln abgestimmten Fassung der „Satzung des Förderschulzweckverbandes im
Kreis Düren“ übersandt. Dieser Entwurf mit Stand vom 22.04.2015 ist als Anlage 1 beigefügt. Die
Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen, soll nicht mehr weiter verfolgt
werden. Dies wird durch den Kreis Düren unter anderem damit begründet, dass eine einheitliche
Regelung getroffen werden soll, bei der die beteiligten Kommunen ein möglichst hohes
Mitspracherecht haben. Ein solches bestünde bei einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht
mehr. Auch der Solidargedanke spielt eine wesentliche Rolle, da bei einem Schulverband die
Kosten gleichmäßiger verteilt werden können.
Nicht verkannt werden darf, dass der vorliegende Satzungsentwurf Risiken hinsichtlich der
Finanzierung enthält. Konkrete Zahlen zu den zukünftigen Kosten während des laufenden
Betriebes bzw. bei Schließung einer Schule des Zweckverbandes oder bei Austritt eines
Verbandsmitgliedes können noch nicht genannt werden.
Die Vermögensfrage ist in § 3 des Satzungsentwurfes geregelt. Danach bringen die Städte Düren,
Jülich und Linnich sowie die Gemeinden Aldenhoven und Titz neben dem Kreis Düren Vermögen
in den Schulverband ein (Abs. 1 – 3). Ebenfalls ist in § 6 die Vorgehensweise bei einer möglichen
Rückabwicklung beschrieben (Abs. 5 letzter Satz).
Haushaltsrechtliche Fragen behandelt § 14 des Satzungsentwurfes. In Abs. 3 ist der Ausgleich
eines möglichen Defizits des Schulverbandes geregelt.
Hinzuweise ist auf § 14 Abs. 4 des Satzungsentwurfs. Wurde im ursprünglichen Satzungsentwurf
noch eine Verteilung der Kosten rein nach Schülerzahlen vorgeschlagen, erfolgt die Berechnung
der Umlage jetzt je zur Hälfte nach Schülerzahlen und nach Umlagegrundlagen (Mischverhältnis).
Dies entspricht der Regelung in § 94 Abs. 3 Schulgesetz NRW. Zwar kann nach § 94 Abs. 4
Schulgesetz NRW auch eine abweichende Regelung getroffen werden, jedoch hat die
Bezirksregierung Köln bereits mitgeteilt, dass man eine solche Abweichung nicht genehmigen
werde. Dieses Einvernehmen wäre aber Voraussetzung für eine abweichende Regelung. Die
Veränderung hat wesentliche Auswirkungen auf die Kosten, die durch die Gemeinde Kreuzau zu
tragen sind. Bei der Verteilung rein nach Schülerzahlen ergab sich in einer ersten Hochrechnung
bezogen auf die Gemeinde Kreuzau ein geschätzter Kostenanteil von 281.391,21 EUR. Nunmehr
steigt dieser Kostenanteil auf geschätzt 319.096,66 EUR. Im Gegenzug würde sich die
Kreisumlage nach bisherigen Berechnungen (Stand April 2014) um ca. 260.000 EUR verringern,
da der Kreis Düren zukünftig keine eigenen Förderschulen mehr unterhält. Die aktuell zur
Verfügung gestellte Berechnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Seitens der Stadt Nideggen wurden verschiede Fragen an den Kreis Düren gerichtet. Das
Anschreiben sowie das Antwortschreiben sind als Anlage 3 beigefügt.
In der bisherigen Diskussion bestand Einigkeit darüber, dass eine langfristige Regelung im
Bereich der Förderschulen nicht mit absoluter Sicherheit getroffen werden kann. Wie sich die
Schullandschaft in diesem Bereich entwickeln wird, hängt wesentlich von den Entscheidungen der
Eltern ab. Einigkeit bestand aber auch darüber, dass ein Förderschulangebot weiter
aufrechterhalten werden soll. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nur möglich, wenn unter dem
Aspekt des Solidargedankens eine kreisweite Zusammenarbeit im Rahmen eines Schulverbandes
ermöglicht wird. Jede Kommune für sich wird nicht in der Lage sein, dies zu realisieren.
Der unten aufgeführte Beschlussvorschlag wurde seitens des Kreises Düren erstellt und soll
möglichst in allen beteiligten Kommunen gleichlautend verabschiedet werden. Eine Bewertung der
Verwaltung enthält dieser Vorschlag nicht.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wie bereits ausgeführt, können die Kosten heute noch nicht genau beziffert werden. Ausgehend
von der beigefügten Berechnung des Kreises Düren fallen bei einer Beteiligung am Schulverband
Kosten in Höhe von ca. 320.000 EUR an. Im Gegenzug wird sich die Kreisumlage nach
derzeitigem Stand durch den Wegfall kreiseigener Förderschulen um ca. 260.000,00 € verringern.
Zudem entfallen die bisherigen Kosten für den Betrieb der Gereonschule in Höhe von ca.
140.000 €/Jahr.
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III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf
Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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