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Allgemeine Vorlage (Aufhebung der verhängten Haushaltssperre für den Bereich der Personalkosten in der Festhalle Kreuzau in Höhe von 30.000,00 DM)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufhebung der verhängten Haushaltssperre für den Bereich der Personalkosten in der Festhalle Kreuzau in Höhe von 30.000,00 DM)

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen / Herr Graßmann Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 97/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 10.11.1998 24.11.1998 TOP: Aufhebung der verhängten Haushaltssperre für den Bereich der Personalkosten in der Festhalle Kreuzau in Höhe von 30.000,00 DM I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt des Jahres 1998 wurde in der Ratssitzung vom 26.11.1997 eine Haushaltssperre von 30.000.00 DM für den Bereich der „Personalkosten in der Festhalle“ ausgesprochen. Sinn und Zweck dieser Haushaltssperre war die grundsätzliche Prüfung der anzustrebenden Zuschussreduzierung im Kostenbereich „Festhalle/Hans-Hoesch-Stiftung“. Die zu dieser Thematik mit den „hauptnutzenden Vereinen“ der Festhalle Kreuzau geführten Gespräche und eine eingehende Überprüfung der Personalsituation in der Festhalle/Hans-Hoesch-Stiftung, haben neben einem (geplanten) effektiveren Einsatz des Hausmeisters auch zu der Erkenntnis geführt, dass letztendlich neben den vielfältigen allgemeinen Arbeiten die der Hausmeister durchzuführen hat, er weiterhin unverzichtbar für die Vereine bei deren Durchführung von Veranstaltungen in der Festhalle Kreuzau ist. Durch die Verwaltung wird angestrebt, die Festhalle Kreuzau attraktiver zu gestalten, was letztendlich zumindest mittelfristig zu einer höheren Frequentierung führen wird. Hier sind neben den umfangreichen Sanierungsarbeiten auch Gespräche mit potentiellen Nutzern angedacht. Da letztendlich eine Konzeption nur mit einem Hausmeister in der Festhalle/Hans-Hoesch-Stiftung in Frage kommen kann, ist eine Aufhebung der Haushaltssperre unbedingt angezeigt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag: „Die für den Bereich der Personalkosten Festhalle für das Haushaltsjahr 1998 ausgesprochene Haushaltssperre von 30.000,00 DM wird aufgehoben.“ Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: