Daten
Kommune
Titz
Größe
86 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
14.09.17, 18:02
Aktualisiert
14.09.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
92/2017
07.09.2017
Bürgerservice und soziale Leistungen
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Müller
02463-659-20
Fachbereichsleitung:
Michael Müller
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
27.09.2017
Rat
05.10.2017
Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW;
hier: Parkplatzsituation im Bereich der Thomas-Mann-Straße
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt empfiehlt dem Gemeinderat, der Anregung nicht
zu folgen und den Antrag auf Ausweisung zusätzlicher Parkplätze abzulehnen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.08.2017 erreichte die Gemeindeverwaltung die als Anlage beigefügte
Eingabe gemäß § 24 GO NRW. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird inhaltlich hierauf verwiesen.
Nach § 24 Abs. 1 und 2 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung hat jeder das Recht,
sich schriftlich in Angelegenheiten der Gemeinde mit Anregungen und Beschwerden an den Rat
zu wenden. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden obliegt dem jeweils zuständigen
Fachausschuss. Der Ausschuss kann durch Beschluss dem Antragsteller die Möglichkeit einräumen, das Anliegen mündlich zu erläutern. Der Ausschuss überweist die so vorgeprüfte Anregung sodann nach Prüfung mit einer Empfehlung an den Gemeinderat.
Die Anregung verfolgt das Ziel, im Bereich der Thomas-Mann-Straße zusätzliche Stellplätze in
der Mischverkehrsfläche (sog. „Spielstraße“, in der lediglich in entsprechend gekennzeichneten
Flächen geparkt werden darf) weitere Stellplätze einzurichten.
Der Bebauungsplan Titz Nr. 18 - Kölner Straße - enthält zwar keine Festsetzungen über die
Anzahl privater Stellplätze, dies ist aber auch unerheblich, da nach dem Bauordnungsrecht bei
Wohngebäuden ein Stellplatz je Wohnung, bei Büroräumen u.a. entsprechend mehr, gesetzlich
bereits vorgeschrieben ist. Die Bereitstellung von zusätzlichem (privaten) Parkraum ist nicht
Aufgabe der Gemeinde; die Kommune kann zusätzlichen Parkraum im öffentlichen Bereich
schaffen, muss es aber nicht.
Die vom seinerzeitigen Erschließungsträger (damalige Wirtschaftsförderungsgesellschaft des
Kreises Düren) erstellte bzw. in Auftrag gegebene und vom Gemeinderat beschlossene Erschließungsplanung sah die konkrete Ausweisung öffentlicher Parkflächen vor. Da es sich bei
der Thomas-Mann-Straße, wie bereits erwähnt, um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt,
darf auch nur innerhalb der gekennzeichneten Bereiche geparkt werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind im Bereich der Thomas-Mann-Straße bzw. in der näheren Umgebung mit zumutbarem Abstand ausreichend Parkflächen vorhanden.
Sollte der Fachausschuss bzw. Gemeinderat der Anregung folgen, müsste geprüft werden, ob
aufgrund von Zwangspunkten - vorhandene und/oder künftig noch anzulegende Grundstückseinfahrten - überhaupt weitere Parkflächen möglich sind. In diesem Fall sollten die Parkflächen nicht nur durch Farbmarkierungen ausgewiesen werden, sondern, wie in diesem Baugebiet üblich und angesichts des guten Erscheinungsbilds des Wohngebiets geboten, durch bauliche Maßnahmen (andersfarbige Pflastersteine). Die Kosten je Parkplatz würden nach einer ersten Kostenschätzung rund 1.700,00 € betragen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Ausweisung bzw. der Bau von weiteren Parkflächen an dieser Stelle ein Präzedenzfall geschaffen würde, der vergleichbare Anforderungen auch in anderen Wohngebieten der Gemeinde nach sich ziehen könnte.
Jürgen Frantzen
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