Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
Ergänzung
25/2005 1.
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/FNP, 29. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.03.2006
14.03.2006
28.03.2006
25.04.2006
TOP: 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil
Üdingen, verlängerte „Pützgasse“;
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss
zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Üdingen, und zwar im
Bereich der verlängerten „Pützgasse“. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung
(Anlage 1) entnehmen.
Da das Verfahren nach den geänderten Vorschriften des BauGB durchzuführen ist, war zunächst
ein Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich. Hiernach sind die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu unterrichten und
gleichzeitig zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Dies ist in schriftlicher Form mit Schreiben vom 05. 07. 2005 erfolgt. Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen wurde der entsprechende Umweltbericht in der als Anlage 2 beigefügten
Fassung erarbeitet.
Nach diesem ersten und, wie bereits erwähnt, neuen Verfahrensschritt wurde alsdann die
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (früher Bürgerbeteiligung genannt)
durchgeführt. Dies ist in Form einer Informationsveranstaltung am 22. 11. 2005 im Rathaus
Kreuzau geschehen. Auf den Termin wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 04. November
2005 im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau hingewiesen. Über das Ergebnis wurde eine
Niederschrift gefertigt, die als Anlage 3 beigefügt ist. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der beabsichtigten FNPAufstellung führen.
Im dritten Verfahrensschritt wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Hierzu wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 15. 11. 2005 angeschrieben. Zwingend
erforderlich ist es nunmehr, bereits den ersten Entwurf der Begründung mit Umweltbericht
entsprechend dem derzeitigen Verfahrensstand beizufügen.
-2Gemäß § 4 (2) BauGB wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats (bis spätestens 23. 12. 2005) ihre Stellungnahme
abzugeben.
Von den eingegangenen Stellungnahmen sind folgende von Belang, sodass hierüber vor der
Offenlage zu beraten ist:
1.
Schreiben des Kreises Düren vom 22. 12. 2005 -siehe Anlage 4-.
2.
Schreiben der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, vom 20. 12. 2005
- siehe Anlage 5 -.
3.
Schreiben BUND/NABU, Kreisgruppe Düren, Schreiben vom 22. 12. bzw. 09. 08. 2005
- siehe Anlage 6 -.
Zu den einzelnen Schriftsätzen wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.
Kreis Düren
Aus der Bündelung der Stellungnahme ist die Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes von
Bedeutung. Den Hinweisen des Straßenverkehrsamtes wird jedoch bereits im vorliegenden
Umweltbericht unter Ziffer 2.6.2 Rechnung getragen. Die hier getroffenen Aussagen sind im
Stadium der Flächennutzungsplanänderung völlig ausreichend. Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen.
Zu 2.
Landwirtschaftskammer
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erfüllt mit der Ausweisung der Waldfläche die
Vorgaben der Höheren und Unteren Landschaftsbehörde. Im Rahmen des folgenden konkreten
Bebauungsplanes kann durch die Auswahl und Festsetzung der Bepflanzung auf den zu
erwartenden Schattenwurf Rücksicht genommen werden. Ich empfehle Ihnen, die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Zu. 3.
BUND/NABU
Zunächst erlaube ich mir auch hier die Feststellung, dass beide Verbände grundsätzlich gegen
jedwede Planung sind (siehe auch die Schriftsätze zur 28. und 30. FNP-Änderung). Die
vorliegenden Schriftsätze sind völlig unkonkret und pauschal. Fakt ist, dass sowohl die Höhere
Landschaftsbehörde als auch die Untere Landschaftsbehörde als Fachbehörden in ihren
Stellungnahmen das Ergebnis des Umweltberichtes bestätigt haben und gegen die
Inanspruchnahme als Bauland keine Bedenken haben. Im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung werden die Eingriffe entsprechend ausgeglichen.
Da die Naturschutzverbände keine Träger öffentlicher Belange sind, haben sie überhaupt nicht das
Recht, sich im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB zu äußern. Gleichwohl bleibt es
ihnen unbenommen, im Rahmen der bevorstehenden Offenlage eine Stellungnahme abzugeben.
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zwar zur Kenntnis zu nehmen, im Übrigen aber
wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf ca. 1.500,00 € belaufen.
Haushaltsmittel stehen bereit.
-3III. Beschlussvorschlag:
„1.) Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem.
Informationsveranstaltung vom 22. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen.
Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht.
2.) Die Stellungnahme des Kreises Düren wird zur Kenntnis genommen und ist in den
Umweltbericht bereits eingeflossen.
3.) Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, wird zur
Kenntnis genommen. Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes wird
durch die Auswahl und Festsetzung der Bepflanzung auf den zu erwartenden
Schattenwurf Rücksicht genommen.
4.) Die Stellungnahme des Bund/NABU, Kreisgruppe Düren,
genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.
wird zur Kenntnis
5.) Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt.
6.) Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage
durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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