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Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 
b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: Ergänzung 25/2005 1. Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/FNP, 29. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 09.03.2006 14.03.2006 28.03.2006 25.04.2006 TOP: 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte „Pützgasse“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17. 05. 2005 den Aufstellungsbeschluss zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Üdingen, und zwar im Bereich der verlängerten „Pützgasse“. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung (Anlage 1) entnehmen. Da das Verfahren nach den geänderten Vorschriften des BauGB durchzuführen ist, war zunächst ein Scoping gem. § 4 Abs. 1 BauGB erforderlich. Hiernach sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die beabsichtigte Planung zu unterrichten und gleichzeitig zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. Dies ist in schriftlicher Form mit Schreiben vom 05. 07. 2005 erfolgt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der entsprechende Umweltbericht in der als Anlage 2 beigefügten Fassung erarbeitet. Nach diesem ersten und, wie bereits erwähnt, neuen Verfahrensschritt wurde alsdann die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (früher Bürgerbeteiligung genannt) durchgeführt. Dies ist in Form einer Informationsveranstaltung am 22. 11. 2005 im Rathaus Kreuzau geschehen. Auf den Termin wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom 04. November 2005 im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau hingewiesen. Über das Ergebnis wurde eine Niederschrift gefertigt, die als Anlage 3 beigefügt ist. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der beabsichtigten FNPAufstellung führen. Im dritten Verfahrensschritt wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 15. 11. 2005 angeschrieben. Zwingend erforderlich ist es nunmehr, bereits den ersten Entwurf der Begründung mit Umweltbericht entsprechend dem derzeitigen Verfahrensstand beizufügen. -2Gemäß § 4 (2) BauGB wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats (bis spätestens 23. 12. 2005) ihre Stellungnahme abzugeben. Von den eingegangenen Stellungnahmen sind folgende von Belang, sodass hierüber vor der Offenlage zu beraten ist: 1. Schreiben des Kreises Düren vom 22. 12. 2005 -siehe Anlage 4-. 2. Schreiben der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, vom 20. 12. 2005 - siehe Anlage 5 -. 3. Schreiben BUND/NABU, Kreisgruppe Düren, Schreiben vom 22. 12. bzw. 09. 08. 2005 - siehe Anlage 6 -. Zu den einzelnen Schriftsätzen wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Kreis Düren Aus der Bündelung der Stellungnahme ist die Stellungnahme des Straßenverkehrsamtes von Bedeutung. Den Hinweisen des Straßenverkehrsamtes wird jedoch bereits im vorliegenden Umweltbericht unter Ziffer 2.6.2 Rechnung getragen. Die hier getroffenen Aussagen sind im Stadium der Flächennutzungsplanänderung völlig ausreichend. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Zu 2. Landwirtschaftskammer Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes erfüllt mit der Ausweisung der Waldfläche die Vorgaben der Höheren und Unteren Landschaftsbehörde. Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes kann durch die Auswahl und Festsetzung der Bepflanzung auf den zu erwartenden Schattenwurf Rücksicht genommen werden. Ich empfehle Ihnen, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Zu. 3. BUND/NABU Zunächst erlaube ich mir auch hier die Feststellung, dass beide Verbände grundsätzlich gegen jedwede Planung sind (siehe auch die Schriftsätze zur 28. und 30. FNP-Änderung). Die vorliegenden Schriftsätze sind völlig unkonkret und pauschal. Fakt ist, dass sowohl die Höhere Landschaftsbehörde als auch die Untere Landschaftsbehörde als Fachbehörden in ihren Stellungnahmen das Ergebnis des Umweltberichtes bestätigt haben und gegen die Inanspruchnahme als Bauland keine Bedenken haben. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden die Eingriffe entsprechend ausgeglichen. Da die Naturschutzverbände keine Träger öffentlicher Belange sind, haben sie überhaupt nicht das Recht, sich im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB zu äußern. Gleichwohl bleibt es ihnen unbenommen, im Rahmen der bevorstehenden Offenlage eine Stellungnahme abzugeben. Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahme zwar zur Kenntnis zu nehmen, im Übrigen aber wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf ca. 1.500,00 € belaufen. Haushaltsmittel stehen bereit. -3III. Beschlussvorschlag: „1.) Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. Informationsveranstaltung vom 22. 11. 2005 wird zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung ergeben sich hierdurch nicht. 2.) Die Stellungnahme des Kreises Düren wird zur Kenntnis genommen und ist in den Umweltbericht bereits eingeflossen. 3.) Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes wird durch die Auswahl und Festsetzung der Bepflanzung auf den zu erwartenden Schattenwurf Rücksicht genommen. 4.) Die Stellungnahme des Bund/NABU, Kreisgruppe Düren, genommen, jedoch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. wird zur Kenntnis 5.) Dem vorliegenden Umweltbericht und der Begründung wird zugestimmt. 6.) Die Verwaltung wird ermächtigt, nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlage durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________