Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
27.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu MV 23/2015
Der Hauptgeschäftsführer
Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Schnellbrief 59/2015
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211•4587-1
Telefax 0211•4587-211
E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de
pers. E-Mail:
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: HGF
Ansprechpartner:
Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider
Geschäftsführer von Lennep
Hauptreferent Dr. Wichmann
Durchwahl 0211•4587-212/-223/-246
_
24. April 2015
Ergebnisse des zweiten Flüchtlingsgipfels am 15. April 2015 in Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
heute Mittag hat in der Staatskanzlei in Düsseldorf auf Einladung der Ministerpräsidentin der
zweite Flüchtlingsgipfel mit Vertretern aus Politik, der Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen
sowie den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. Der erste Gipfel fand im Oktober
2014 statt.
An dem Gipfel haben neben der Ministerpräsidentin auch Frau Ministerin Löhrmann, Frau
Ministerin Schäfer, Herr Minister Jäger und Herr Minister Schneider teilgenommen. Für den
Städte- und Gemeindebund hat der Präsident des Verbandes, Bürgermeister Dr. Eckhard
Ruthemeyer, Soest, teilgenommen. Für die beiden anderen Kommunalen Spitzenverbände
waren die Hauptgeschäftsführer anwesend.
Die Atmosphäre war dem Ernst des Themas entsprechend sehr sachlich und konstruktiv.
Der Präsident hat auf der Grundlage der Beschlusslage des Verbandes und den intensiven Diskussionen in der Sitzung der Kleinen Kommission vom 11. März 2015 insbesondere darauf
hingewiesen, dass es wegen des gesamtstaatlichen Charakters der Aufgabe dringend notwendig sei, dass Bund und Land sich unverzüglich in viel stärkerem Maße als bisher, strukturell, d.h. dauerhaft, an deren Finanzierung beteiligen müssen. Das betrifft vor allem die Finanzierung der 45.000 geduldeten Flüchtlinge, für die die Städte und Gemeinden allein in NRW
derzeit 0,5 Mrd. Euro jährlich ausgeben. Die zusätzlichen Finanzierungslasten in den Bereichen
Schule und Kinderbetreuung sind hierbei noch nicht einmal eingerechnet. Die Weigerung des
Landes, sich bis zu einer Einigung mit dem Bund an der Finanzierung zu beteiligen, ist vor dem
Hintergrund der Gefahren für den Stärkungspakt und der Tatsache, dass immer mehr Städte
und Gemeinden aufgrund der finanziellen Überforderung durch die Asylkosten und der mangelnden Unterstützung durch das Land in den Nothaushalt rutschen, völlig inakzeptabel.
Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und
-dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune .
S. 2 v. 2
Der Präsident hat ferner deutlich gemacht, dass eine Beschleunigung der Asylverfahren neben
einem stärkeren personellen und finanziellen Engagement des Bundes im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auch voraussetzt, dass das Land die Zahl der Unterbringungsplätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen spürbar erhöht. Dies hätte neben einer Beschleunigung der Verfahren auch den entscheidenden Vorteil, dass die Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen,
möglichst schnell wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können. Nur so sei zu
verhindern, dass die Menschen, die dort bereits auf gepackten Koffern sitzen, auch zu uns
kommen.
Herr Dr. Ruthemeyer hat zudem auf die Unzulänglichkeit der bisherigen Regelung der Erstattung der Krankheitskosten hingewiesen. Die Schwelle von 70.000 Euro pro Fall sei viel zu hoch
und müsse spürbar gesenkt werden. Anzustreben sei - entsprechend der Praxis in anderen
Bundesländern - eine vollständige Kostenübernahme durch das Land oder den Bund.
In Bezug auf die oben genannten Forderungen hat die Ministerpräsidentin keine Zusagen gemacht, sie sind also weiterhin offen. Was die Finanzierung der geduldeten Flüchtlinge betrifft,
hat sie auf die bevorstehenden Gespräche mit dem Bund verwiesen und ihre Auffassung begründet, wonach vornehmlich der Bund verpflichtet sei, sich strukturell an den diesbezüglichen Kosten zu beteiligen. Mit Blick auf die Schaffung von Unterbringungsplätzen in zentralen
Einrichtungen hat der Innenminister dargelegt, dass 10.000 Regelplätze und zusätzliche 2.000
Plätze für Notfälle bis Mitte 2016 geschaffen werden sollen. Ausführlich hat die Landesregierung über den Stand der Umsetzung derjenigen Maßnahmen berichtet, die auf dem ersten
Flüchtlingsgipfel im Oktober 2014 landesseitig beschlossen worden sind. Insoweit verweisen
wir auf die als Anlage beigefügte Information der Landesregierung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernd Jürgen Schneider