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Mitteilung (Schreiben des Städte- u. Gemeindebundes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
27.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Mitteilung (Schreiben des Städte- u. Gemeindebundes) Mitteilung (Schreiben des Städte- u. Gemeindebundes)

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Inhalt der Datei

Anlage zu MV 23/2015 Der Hauptgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Schnellbrief 59/2015 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211•4587-1 Telefax 0211•4587-211 E-Mail: info@kommunen-in-nrw.de pers. E-Mail: Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: HGF Ansprechpartner: Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider Geschäftsführer von Lennep Hauptreferent Dr. Wichmann Durchwahl 0211•4587-212/-223/-246 _ 24. April 2015 Ergebnisse des zweiten Flüchtlingsgipfels am 15. April 2015 in Düsseldorf Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, heute Mittag hat in der Staatskanzlei in Düsseldorf auf Einladung der Ministerpräsidentin der zweite Flüchtlingsgipfel mit Vertretern aus Politik, der Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen sowie den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. Der erste Gipfel fand im Oktober 2014 statt. An dem Gipfel haben neben der Ministerpräsidentin auch Frau Ministerin Löhrmann, Frau Ministerin Schäfer, Herr Minister Jäger und Herr Minister Schneider teilgenommen. Für den Städte- und Gemeindebund hat der Präsident des Verbandes, Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Soest, teilgenommen. Für die beiden anderen Kommunalen Spitzenverbände waren die Hauptgeschäftsführer anwesend. Die Atmosphäre war dem Ernst des Themas entsprechend sehr sachlich und konstruktiv. Der Präsident hat auf der Grundlage der Beschlusslage des Verbandes und den intensiven Diskussionen in der Sitzung der Kleinen Kommission vom 11. März 2015 insbesondere darauf hingewiesen, dass es wegen des gesamtstaatlichen Charakters der Aufgabe dringend notwendig sei, dass Bund und Land sich unverzüglich in viel stärkerem Maße als bisher, strukturell, d.h. dauerhaft, an deren Finanzierung beteiligen müssen. Das betrifft vor allem die Finanzierung der 45.000 geduldeten Flüchtlinge, für die die Städte und Gemeinden allein in NRW derzeit 0,5 Mrd. Euro jährlich ausgeben. Die zusätzlichen Finanzierungslasten in den Bereichen Schule und Kinderbetreuung sind hierbei noch nicht einmal eingerechnet. Die Weigerung des Landes, sich bis zu einer Einigung mit dem Bund an der Finanzierung zu beteiligen, ist vor dem Hintergrund der Gefahren für den Stärkungspakt und der Tatsache, dass immer mehr Städte und Gemeinden aufgrund der finanziellen Überforderung durch die Asylkosten und der mangelnden Unterstützung durch das Land in den Nothaushalt rutschen, völlig inakzeptabel. Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune . S. 2 v. 2 Der Präsident hat ferner deutlich gemacht, dass eine Beschleunigung der Asylverfahren neben einem stärkeren personellen und finanziellen Engagement des Bundes im Bereich des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auch voraussetzt, dass das Land die Zahl der Unterbringungsplätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen spürbar erhöht. Dies hätte neben einer Beschleunigung der Verfahren auch den entscheidenden Vorteil, dass die Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen, möglichst schnell wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können. Nur so sei zu verhindern, dass die Menschen, die dort bereits auf gepackten Koffern sitzen, auch zu uns kommen. Herr Dr. Ruthemeyer hat zudem auf die Unzulänglichkeit der bisherigen Regelung der Erstattung der Krankheitskosten hingewiesen. Die Schwelle von 70.000 Euro pro Fall sei viel zu hoch und müsse spürbar gesenkt werden. Anzustreben sei - entsprechend der Praxis in anderen Bundesländern - eine vollständige Kostenübernahme durch das Land oder den Bund. In Bezug auf die oben genannten Forderungen hat die Ministerpräsidentin keine Zusagen gemacht, sie sind also weiterhin offen. Was die Finanzierung der geduldeten Flüchtlinge betrifft, hat sie auf die bevorstehenden Gespräche mit dem Bund verwiesen und ihre Auffassung begründet, wonach vornehmlich der Bund verpflichtet sei, sich strukturell an den diesbezüglichen Kosten zu beteiligen. Mit Blick auf die Schaffung von Unterbringungsplätzen in zentralen Einrichtungen hat der Innenminister dargelegt, dass 10.000 Regelplätze und zusätzliche 2.000 Plätze für Notfälle bis Mitte 2016 geschaffen werden sollen. Ausführlich hat die Landesregierung über den Stand der Umsetzung derjenigen Maßnahmen berichtet, die auf dem ersten Flüchtlingsgipfel im Oktober 2014 landesseitig beschlossen worden sind. Insoweit verweisen wir auf die als Anlage beigefügte Information der Landesregierung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bernd Jürgen Schneider