Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt – Herr Elsig
BE: Herr Elsig/Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
3/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.03.2001
20.03.2001
04.04.2001
TOP: Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove;
hier: Belegungsplan
I. Sach- und Rechtslage:
Die Erweiterung (I. Bauabschnitt) des Friedhofes im Ortsteil Drove wurde Ende Oktober 2ooo
abgeschlossen.
Die Belegung in den vorgesehenen Gräbern wird in Kürze erfolgen müssen, ohne dass ein
verbindlicher Belegungsplan vorhanden ist. Es erfolgte deshalb am 27. Oktober 2ooo ein
Ortstermin zwecks Ausweisung/Einteilung der Gräberfelder in Reihen-, Wahl-, Kinder- und
Urnengräber. Teilnehmer am Ortstermin waren:
Ortsvorsteher Hechemer, Gemeindearbeiter Bettge, VA Elsig.
Es wurde Einigkeit erzielt, mit der Belegung im Gräberfeld an der Kirchhofsmauer, links,
Wahlgräber, zu beginnen. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, auf dem Erweiterungsteil keine
Urnengräber auszuweisen, da hierfür auf dem alten Teil genügend Platz vorhanden ist. Ebenfalls
sollen keine zwei Reihen Kindergräber vorgesehen werden. Hier ist man der Auffassung, dass
eine Reihe auf dem Erweiterungsteil (= 8 Gräber), zuzüglich noch vorhandener Kindergräber auf
dem neuen Teil (= 7 Gräber), für die nächsten 1o bis 15 Jahre ausreichen werden.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 16. Dezember 1997 beschlossen, dass Gräber für die
Bewohner des Altenheimes in Drove im Belegungsplan auszuweisen sind. Es ergeben sich hier 15
Gräber, die für die nächsten 1o Jahre ausreichen sollten.
Die Verwaltung hat einen Belegungsplan für den Erweiterungsteil einschließlich Nummerierung
erstellt. Er sieht die vorstehenden Änderungen vor, und es wird vorgeschlagen, dem erstellten
Belegungsplan des Erweiterungsteiles zu entsprechen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Ausweisung von Reihen-, Wahl- und Kindergräbern sowie Reihengräbern für
Verstorbene des Altenheimes Drove ist bis zur vollständigen Belegung des Erweiterungsteiles
nach den z.Zt. gültigen Gebührentarifen mit einer Einnahme von 333.986,5o DM zu rechnen.
Vorlage:
Seite - 2 -
III. Beschlussvorschlag:
„Der im Entwurf vorgelegte Belegungsplan für den Erweiterungsteil mit Nummerierung für
den Friedhof im Ortsteil Drove wird genehmigt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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