Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 620-03
Kreuzau, 8. Oktober 1997
Vorlagen-Nr.
153/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuß
Hauptausschuß
Rat
27.10.1997
18.11.1997
26.11.1997
TOP: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Unterschutzstellung besonders schützenswerter, ehrwürdiger
Bäume im Gemeindegebiet
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat den als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
4.07.1997 in seiner Sitzung am 25.09.1997 zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse
verwiesen. Wie Sie aus dem Antrag ersehen wollen, soll keine generelle Baumschutzsatzung erlassen werden. Vielmehr
soll die Verwaltung beauftragt werden, einen Katalog mit besonders schützenswerten, ehrwürdigen Bäumen im
Gemeindegebiet zu erstellen und diese unter Schutz stellen. Aus der Sicht der Verwaltung wird zum vorliegenden
Antrag wie folgt Stellung genommen:
Rechtsgrundlage für eine entsprechende Unterschutzstellung können sowohl Bestimmungen des BauGB als auch des
Landschaftsgesetzes (LG) sein. Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht die Möglichkeit,
Schutzfestsetzungen im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 25 BauGB zu treffen. Hiervon hat die Gemeinde
Kreuzau in den letzten 10 Jahren auch regelmäßig Gebrauch gemacht (Bebauungspläne E 9, E 18, E 19 jeweils Ortsteil
Kreuzau, sowie H 1, 6. Änderung, Ortsteil Üdingen). Auch bei der zukünftigen Aufstellung von Bebauungsplänen
werden sicherlich besonders schützenswerte Bäume aufgrund dieser Rechtsgrundlage sichergestellt.
Im Rahmen des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen werden in Anwendung des § 22 Landschaftsgesetz
erhaltenswerte Einzelbäume außerhalb der Ortslagen unter Schutz gestellt. Nach dem mir bekannten Entwurf sind dies
innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau 4 Einzelbäume, und zwar
- Marieneiche im Ortsteil Stockheim,
- Mammutbaum am Waldheim Schlagstein,
- Eiche nördlich Bilstein,
- Vogelkirsche Nähe Haus Bonsbusch.
Einzelbäume werden als Naturdenkmale festgesetzt, wenn sie:
- in ca. 1,20 m Stammhöhe einen Stammdurchmesser von mehr als 1 m aufweisen
oder
- bereits als Naturdenkmale ausgewiesen sind.
Eine Unterschutzstellung durch die Gemeinde kommt also nur noch innerhalb der Ortslagen da in Frage, wo nicht
bereits eine Unterschutzstellung durch Bebauungspläne gewährleistet ist.
Über die mögliche Anzahl bestehen absolut keine Anhaltspunkte. Eine Ersterfassung ist nur aufgrund von
Ortsbesichtigungen möglich.
Sofern sich schützenswerte, ehrwürdige Bäume auf Gemeindeeigentum befinden, bedürfen diese sicherlich keiner
besonderen Unterschutzstellung. Auch im privaten Bereich halte ich eine Unterschutzstellung nicht für erforderlich, da
davon auszugehen ist, daß auch die privaten Eigentümer durchaus bereit sind, schützenswerte Bäume zu erhalten, es sei
denn, ein Baum muß aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht beseitigt werden; dies wäre aber auch durch eine
Unterschutzstellung aus haftungsrechtlichen Gründen nicht zu verhindern. Eine Unterschutzstellung kann auch in
Einzelfällen gegebenenfalls zu einem enteignungsgleichen Eingriff führen, nämlich dann, wenn der Baum innerhalb
eines Baugrundstückes, und hier im Bereich der überbaubaren Fläche, gepflanzt worden ist. (Ein konkretes Beispiel ist
mir hier wegen fehlender Ersterfassung zwar nicht bekannt, eine derartige Konstellation ist jedoch durchaus denkbar.)
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Eine Unterschutzstellung kann auch mit erheblichen
finanziellen Belastungen für die Gemeinde verbunden sein,
nämlich dann, wenn zur Erhaltung baumchirurgische Maßnahmen erforderlich sind.
Unter Abwägung aller Belange komme ich zu dem Ergebnis, dem Antrag nicht stattzugeben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie dem Beschlußvorschlag der Verwaltung folgen, entstehen keine Kosten.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einen Katalog mit besonders schützenswerten, ehrwürdigen
Bäumen im Gemeindegebiet Kreuzau zu erstellen und diese zum gemeinsamen Kulturerbe zu erklären, wird
abgelehnt."
III. Beschlußvorschlag Umweltausschusses:
"Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einen Katalog mit besonders schützenswerten, ehrwürdigen
Bäumen im Gemeindegebiet Kreuzau zu erstellen und diese zum gemeinsamen Kulturerbe zu erklären, wird
abgelehnt."
III. Beschlußvorschlag:
"Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, einen Katalog mit besonders schützenswerten, ehrwürdigen
Bäumen im Gemeindegebiet Kreuzau zu erstellen und diese zum gemeinsamen Kulturerbe zu erklären, wird
abgelehnt."
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: