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Allgemeine Vorlage (Antrag SPD, Grüne, FDP)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
143 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
29.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Antrag SPD, Grüne, FDP) Allgemeine Vorlage (Antrag SPD, Grüne, FDP)

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Inhalt der Datei

f. Anlage zu VL 19/2015 Freie Demokraten II Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuza /‚;i -‚- ‚ / . Fraktionen von SPD, Grünen und FDP J im Ratder An den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau Herrn Ingo Eßer Gemeinde Kreuzau Den Rat der Gemeinde Kreuzau Kreuzau, den 24. 04. 2015 Betrifft: Neufassung Vergnügungssteuersatzung Vorlage 19-2015 vom 22.04.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer, die im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen von SPD, Bündnis 90 Die Grünen sowie FDP beantragten am 17.02.2015 die Bereitstellung von Beratungsunterlagen zur Prüfung der gültigen Vergnügungssteuersatzung. Dies war schon zuvor mehrfach durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Heidbüchel in Sitzungen mündlich erfolgt, ohne jedoch sichtbare Auswirkungen zu haben. So wäre es z. B. ein leichtes gewesen, dem nachfragenden bzw. dem gesamten Rat den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes 5312014 zukommen zu lassen. Nun, eine Befragungen im 3. und 4. Quartal 2014 ist dann ja doch durchgeführt worden. Hierzu sei uns eine Anmerkung gestattet: Viele umliegende Kommunen sind nach der Verwaltungsvorlage schon längst neue Wege gegangen. Wenn die Verwaltung heute feststellt, „die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung führt in jedem Falle zu einer deutlichen Steigerung des Ertrages....“ ist dies auch die Erkenntnis, dass die erhöhten Erträge schon längst hätten vereinnahmt sein können. Zur Sache selber: Die Befragung hat ergeben, dass nicht einmal ein Viertel (5) der befragten 21 Kommunen nach den alten Pauschalsätzen versteuert. 12 Kommunen haben das Einspielergebnis als Maßstab, 4 Kommunen den Spieleinsatz. In der Regel werden bei jeder Leerung beide Werte ausgedruckt. Der Gastwirt erhält in der Regel eine Provision vom Einspielergebnis, sodass diese Summe immer vorliegt. Für Spielhallen stellt dies absolut kein Problem dar. Wir beantragten das Einspielergebnis als Maßstab festzulegen. Als Steuersätze beantragen wir 10% in Gaststätten und 18% in Spielhallen. Bei anderen Automaten soll es bei der bisherigen Festlegung verbleiben. 1w Freie Demokraten Seite 2 Wir halten es im Übrigen für erforderlich, die Anzahl der Automaten unangemeldet während der Geschäftszeiten in unregelmäßigen Abständen durch das Ordnungsamt prüfen zu lassen. Die Änderung des Beschlussvorschlages für die Ausschüsse am 06.05.2015 und 11.06.2015 sowie die Ratssitzung am 25.06.2015 beantragen wir schon heute wie folgt (Unterstrichen!kursiv = neulgeändert): Auf Antrag von SPD, Bündnis 90 steuersatzung geändert bzw. neu werden nach dem Einspielergebnis 10 %‚ in Spielhallen 18%. Automaten ohne Gewinnchanchen weiterhin nach Stückzahl besteuert. - Die Grünen und der FDP wird die Vergnügungs gefasst. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit besteuert. Für Gaststätten beträgt der Steuersatz und Apparate die Gewalt verherrlichen, werden Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuer-satzung zum 01.01.2016 vorzubereiten, In der nächsten Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf vorzulegen. Wir bitten Sie, dieses Schreiben als Hilfe zur Beschlussfassung, dem Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Außerdem ist es den Sitzungsniederschriften beizufügen. Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen RollHeidbüchel SPD Fraktion / / Astrid Hohn Bündnis 90! Die Grünen Egbert Braks FDP Fraktion