Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
143 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
29.04.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
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Anlage zu VL 19/2015
Freie
Demokraten
II
Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, 52372 Kreuza
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Fraktionen von SPD,
Grünen und FDP
J im Ratder
An den Bürgermeister
der Gemeinde Kreuzau
Herrn Ingo Eßer
Gemeinde Kreuzau
Den Rat der Gemeinde Kreuzau
Kreuzau, den 24. 04. 2015
Betrifft:
Neufassung Vergnügungssteuersatzung
Vorlage 19-2015 vom 22.04.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer,
die im Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen von SPD, Bündnis 90 Die
Grünen sowie FDP beantragten am 17.02.2015 die Bereitstellung von
Beratungsunterlagen zur Prüfung der gültigen Vergnügungssteuersatzung.
Dies war schon zuvor mehrfach durch den SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf
Heidbüchel in Sitzungen mündlich erfolgt, ohne jedoch sichtbare Auswirkungen zu
haben. So wäre es z. B. ein leichtes gewesen, dem nachfragenden bzw. dem gesamten
Rat den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes 5312014 zukommen zu lassen.
Nun, eine Befragungen im 3. und 4. Quartal 2014 ist dann ja doch durchgeführt
worden.
Hierzu sei uns eine Anmerkung gestattet: Viele umliegende Kommunen sind nach der
Verwaltungsvorlage schon längst neue Wege gegangen. Wenn die Verwaltung heute
feststellt, „die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung führt in jedem Falle zu
einer deutlichen Steigerung des Ertrages....“ ist dies auch die Erkenntnis, dass die
erhöhten Erträge schon längst hätten vereinnahmt sein können.
Zur Sache selber: Die Befragung hat ergeben, dass nicht einmal ein Viertel (5) der
befragten 21 Kommunen nach den alten Pauschalsätzen versteuert. 12 Kommunen
haben das Einspielergebnis als Maßstab, 4 Kommunen den Spieleinsatz. In der Regel
werden bei jeder Leerung beide Werte ausgedruckt. Der Gastwirt erhält in der Regel
eine Provision vom Einspielergebnis, sodass diese Summe immer vorliegt. Für
Spielhallen stellt dies absolut kein Problem dar.
Wir beantragten das Einspielergebnis als Maßstab festzulegen.
Als Steuersätze beantragen wir 10% in Gaststätten und 18% in Spielhallen.
Bei anderen Automaten soll es bei der bisherigen Festlegung verbleiben.
1w
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Wir halten es im Übrigen für erforderlich, die Anzahl der Automaten unangemeldet
während der Geschäftszeiten in unregelmäßigen Abständen durch das Ordnungsamt
prüfen zu lassen.
Die Änderung des Beschlussvorschlages für die Ausschüsse am 06.05.2015 und
11.06.2015 sowie die Ratssitzung am 25.06.2015 beantragen wir schon heute wie folgt
(Unterstrichen!kursiv = neulgeändert):
Auf Antrag von SPD, Bündnis 90
steuersatzung geändert bzw. neu
werden nach dem Einspielergebnis
10 %‚ in Spielhallen 18%.
Automaten ohne Gewinnchanchen
weiterhin nach Stückzahl besteuert.
-
Die Grünen und der FDP wird die Vergnügungs
gefasst. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
besteuert. Für Gaststätten beträgt der Steuersatz
und Apparate die Gewalt verherrlichen, werden
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neufassung der Vergnügungssteuer-satzung zum
01.01.2016 vorzubereiten, In der nächsten Sitzungsrunde ist der Satzungsentwurf
vorzulegen.
Wir bitten Sie, dieses Schreiben als Hilfe zur Beschlussfassung, dem Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat
vorzulegen. Außerdem ist es den Sitzungsniederschriften beizufügen.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
RollHeidbüchel
SPD Fraktion
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Astrid Hohn
Bündnis 90! Die Grünen
Egbert Braks
FDP Fraktion