Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/FNP, 31. Änd.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19.01.2006
Vorlagen-Nr.:
8/2006
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.03.2006
14.03.2006
28.03.2006
25.04.2006
TOP: 31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich
des Ortsteils Winden-Bergheim, Teilbereich Langenbroicher Straße, Grundstück
Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4, tlw.;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Eigentümer des o. a. Grundstückes hat mit Schreiben vom 25. 08. 2005 einen Antrag auf
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des o. a. Grundstückes gestellt und um
Ausweisung einer Wohnbaufläche gebeten.
Im Rahmen der Neuaufstellung des FNP Anfang der neunziger Jahre wurde die Fläche gemäß
Verfügung vom 01. 12. 1993 von der Genehmigung ausgeklammert (Grund: Umbruchverbot
gemäß Landschaftsschutzverordnung 1987). Die Fläche wurde alsdann im Rahmen der 2.
Änderung des FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die 2. Änderung hat mit Datum
vom 25. 10. 1996 Rechtskraft erlangt.
Inzwischen hat der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen Rechtskraft erlangt. Das
Gesamtgrundstück wird zwar selbstverständlich auch vom Landschaftsplan erfasst. Die nunmehr
als Wohnbaufläche beabsichtigte Fläche des Grundstückes unterliegt jedoch keinen besonderen
Schutzfestsetzungen, sodass aus Sicht des Landschaftsschutzes keine grundsätzlichen
Hinderungsgründe mehr bestehen (Ausgleichsmaßnahmen sind selbstverständlich erforderlich).
Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom 03. 11. 2005 aufgrund meiner Anfrage vom 31.
08. 2005 der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung zugestimmt und die Anpassung an die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt. Es obliegt nunmehr Ihrer Entscheidung, ein
Planverfahren einzuleiten.
Seitens der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, das Änderungsverfahren nunmehr einzuleiten. Im
Ortsteil Bergheim sind derzeit nur noch drei Baulücken vorhanden. Durch die beabsichtigte
Planänderung können je nach Grundstückszuschnitt 6 bis 8 neue Baugrundstücke entstehen. Im
Übrigen sind keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen erforderlich, da das Grundstück an die
vorhandene Ortsdurchfahrt der K 39 angrenzt und eine Ortskanalisation sowie Wasserversorgung
vorhanden ist.
Die Art der zukünftigen Bebauung ist in einem gesonderten Verfahren durch die konkrete
Aufstellung eines Bebauungsplanes selbstverständlich zu regeln.
Die Abgrenzung des Plangebietes wollen Sie der beigefügten Ablichtung entnehmen. Ich schlage
Ihnen vor, den entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu
ermächtigen, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
-2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf maximal 1.000,00 €
belaufen. Der Antragsteller wird die Kosten übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
„1.) Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von
Wohnbauflächen im Ortsteil Winden-Bergheim, und zwar im Bereich des
Grundstückes Gemarkung Winden, Flur 38, Parzelle Nr. 4 tlw., entsprechend der
Abgrenzung in den der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen.
2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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