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Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove; hier: Belegungsplan)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove;
hier: Belegungsplan) Allgemeine Vorlage (Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove;
hier: Belegungsplan)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Elsig BE: Herr Elsig / Herr Stolz Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr. 133/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat TOP: Erweiterung des Friedhofes im Ortsteil Drove; hier: Belegungsplan I. Sach- und Rechtslage: Die Erweiterung (I. Bauabschnitt) des Friedhofes im Ortsteil Drove wurde Ende Oktober 2ooo abgeschlossen. Die Belegung in den vorgesehenen Gräbern wird in Kürze erfolgen müssen, ohne dass ein verbindlicher Belegungsplan vorhanden ist. Es erfolgte deshalb am 27. Oktober 2ooo ein Ortstermin zwecks Ausweisung/Einteilung der Gräberfelder in Reihen-, Wahl-, Kinder- und Urnengräber. Teilnehmer am Ortstermin waren: Ortsvorsteher Hechemer, Gemeindearbeiter Bettge, VA Elsig. Es wurde Einigkeit erzielt, mit der Belegung im Wahlgräberfeld links an der Kirchenmauer zu beginnen. Des Weiteren wurde vorgeschlagen, auf dem Erweiterungsteil keine Urnengräber auszuweisen, da hierfür auf dem alten Teil genügend Platz vorhanden ist. Ebenfalls ist man bei der Ausweisung von Kindergräbern der Auffassung, dass eine Reihe auf dem Erweiterungsteil (= 8 Gräber), zuzüglich noch vorhandener Kindergräber auf dem neuen Teil (= 7 Gräber), für die nächsten 1o bis 15 Jahre ausreichen werden. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat am 16. Dezember 1997 beschlossen, dass Gräber für die Bewohner des Altenheimes in Drove im Belegungsplan auszuweisen sind. Vorgesehen sind hier 15 Gräber, die für die nächsten 1o Jahre ausreichen sollten. Die Verwaltung hat einen Belegungsplan für den Erweiterungsteil einschließlich Nummerierung erstellt. Er sieht die vorstehenden Änderungen vor, und es wird vorgeschlagen, dem erstellten Belegungsplan des Erweiterungsteiles zu entsprechen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Ausweisung von Reihen-, Wahl- und Kindergräbern sowie Reihengräber für Verstorbene des Altenheimes Drove ist bis zur vollständigen Belegung des Erweiterungsteiles nach den z.Zt. gültigen Gebührentarifen mit einer Einnahme von 333.986,5o DM zu rechnen. 2 III. Beschlussvorschlag: „Der im Entwurf vorgelegte Belegungsplan für den Erweiterungsteil mit Nummerierung für den Friedhof im Ortsteil Drove wird genehmigt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: