Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
44 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
12.03.15, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL-Nr. 16/2015
Ernst-Willi Stollenwerk
Tivolistraße 8
52372 Kreuzau
Tel. 0242 1-56363
GEMEINDEKREU ~
014
Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Kreuzau, 06.11.2014
„Anregungen und Beschwerden“ ( Bürgerantrag)
Gemäß §24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ( GO NW)
Thema: Antrag auf Ausweisung einer Einbahnstraße in Stockheim, Kreuzauer
Straße von Haus 1 bis Haus 26
--
1. Antragsteller: Ernst-Willi Stollenwerk
2. Antrag: Ausweisung einer Einbahnstraße in Stockheim, Kreuzauer Straße von
Haus 1 bis Haus 26
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich beantrage hiermit der Ausschuss möge wie folgt beschließen:
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, die Kreuzauer Straße in ihrem
östlichen Abschnitt von Haus 1 bis Haus 26 als Einbahnstraße auszuweisen.
Auf der Nordseite der Kreuzauer Straße wird in diesem Abschnitt ein absolutes
Halteverbot angeordnet.
Begründung:
Täglich ist die Kreuzauer Straße von geparkten Fahrzeugen blockiert.
Dies führt zu vielen Staus, so dass eine geregelte und störungsfreie
Durchfahrt mit dem Fahrzeug unmöglich ist.
Ferner behindern die geparkten Fahrzeuge im Einmündungsbereich Hahnsweide/
Kreuzauer Straße die Sicht bei der Einfahrt in die Kreuzauer Straße.
Die geparkten Fahrzeuge in diesem Bereich gefährden dabei grob fahrlässig die
Verkehrssicherheit.
Mit fr: ‘dE hen Grüßen
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