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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 1999 im Bereich Friedhofswesen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 1999 im Bereich Friedhofswesen) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 1999 im Bereich Friedhofswesen) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 1999 im Bereich Friedhofswesen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Elsig/Herr Stolz BE: Herr Elsig/Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 93/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 10.11.1998 24.11.1998 TOP: Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 1999 im Bereich Friedhofswesen I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 26.11.1997 wurden die Gebühren im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens ab dem 01. Januar 1998 neu festgesetzt. Diesem Ratsbeschluß lag die von der Verwaltung erstellte Gebührenbedarfsberechnung vom 25.11.1997 zugrunde. Mit dem wachsenden Druck auf die Finanzen der Gemeinde wird die Forderung nach kostendeckenden Gebühren an die Gemeinde immer stärker. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Ermittlung der Gebühren für die verschiedenen Leistungen auf dem Friedhof immer wieder aktualisiert werden. Die Verwaltung hat deshalb die Gebührenbedarfsberechnung für 1999 vorgenommen. Im Ergebnis bleibt vorweg festzustellen, dass sich keine Gebührenerhöhungen für 1999 ergeben. Im einzelnen wird hierzu wie folgt Stellung genommen: 1. Für die Ermittlung des Mittelwertes der Beerdigungen liegt die Anzahl der Beerdigungen für die Jahre 1995 - 1997 zugrunde. Es ergibt sich hiernach ein Mittelwert von 163 Beerdigungen pro Jahr. 2. Kostenermittlung für Grabaushub und Wiederverfüllung Die seit dem 01.01.1998 festgesetzten Gebühren für die Grabbereitung a) Erdbestattungen a a) für Personen bis einschl. 5 Jahre b b) für Personen über 5 Jahre b) Urnenbeisetzungen 440,00 DM 880,00 DM 400,00 DM bleiben unverändert. Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Düren hat zwar in seinem Bericht vom 16.12.1997 anlässlich der Überprüfung der Gebührenkalkulation aus dem Jahre 1995 festgestellt, dass sich beim Personaleinsatz der Gemeindearbeiter bei Beerdigungen eine durchschnittliche Arbeitszeit von rund 12 Stunden errechnet. Den bisherigen Berechnungen liegt ein Zeitaufwand von 10 Stunden zugrunde. Sollte der Zeitaufwand um 2 Stunden erhöht werden, würde sich zwangsläufig eine Gebührenerhöhung von über 80,00 DM ergeben. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, es bei dem bisher angenommenen Zeitaufwand von 10 Stunden zu belassen. 3. Kostenermittlung Friedhofskapellenbenutzung Hierzu bedarf es m.E. keiner näheren Erläuterungen, da eine Erhöhung der Benutzungsgebühr in Höhe von z.Zt. 235,00 DM nicht erforderlich ist. 2 4. Ermittlung der Bereitstellungsgebühren für Gräber Bei der Gebührenbedarfsberechnung 1999 mußte festgestellt werden, dass eine Reduzierung dieser Gebühren nach dem bisherigen Berechnungsmodus vorzunehmen wäre. Dies ist vor allem dadurch bedingt, dass der Berechnung 1998 4.799 Stunden und der Berechnung 1999 lediglich 3.270 Stunden zugrunde liegen. Bereits in der Sitzungsvorlage vom 17.09.1997, Vorlagen Nr. 133/ 97, wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich Friedhofswesen weniger Arbeitsstunden erbracht werden. Dieser Trend hat sich weiter fortgesetzt. Die Reststunden für die reinen Unterhaltungsarbeiten haben sich gegenüber 1998/1999 um weitere 1.500 Stunden verringert. Es sei bei dieser Gelegenheit nochmals erwähnt, daß durch die Verringerung der Arbeitsleistungen eine Pflege der Friedhöfe, so wie sie erforderlich wäre, bei weitem nicht gegeben ist. Dies ist auch auf den in den beiden letzten Jahren entstandenen Arbeitsausfall von einigen Gemeindearbeitern durch längere Erkrankungen zurückzuführen. Beanstandungen sind an der Tagesordnung. Die Verwaltung hält es deshalb für angebracht, die Einsatzzeiten für die Friedhofsunterhaltung zu erhöhen. Neu in der Gebührenbedarfsberechnung 1999 ist die Berücksichtigung der bisher außer Ansatz gelassenen Fahrzeugund Gerätekosten. Diese sind jährlich zu ermitteln und betragen z.Zt. 19.200 DM. Außerdem werden zukünftig bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen die notwendigen Abschreibungen der Fahrzeuge Berücksichtigung finden. 5. Kosten des Grunderwerbs Friedhofsgrundstücke Die Verwaltung hat in den bisherigen Gebührenbedarfsberechnungen für die Wertermittlungen der Friedhofsgrundstücke einheitlich einen qm Preis von 6,50 DM zugrunde gelegt. Die Berechnung des qm-Preises ist aus der Anlage ersichtlich. Diese Regelung hat das Gemeindeprüfungsamt in seinem Bericht vom 16.12.1997 beanstandet. Es sollte eine detaillierte Nachberechnung erfolgen, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kaufpreise der erworbenen Grundstücke für Neuanlagen oder Erweiterungen von Friedhöfen. Eine Neuberechnung der kalkulatorischen Verzinsung wurde vorgenommen. Hierbei wurden alle ab dem Jahre 1980 erworbenen Grundstücke mit den tatsächlichen Kaufpreisen in die Berechnung einbezogen. Die Folge ist eine höhere Verzinsung, die sich aber ebenfalls z.Zt. nicht gebührenerhöhend auswirkt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da sich keine Gebührenerhöhungen für 1999 ergeben, verbleibt es bei den bisherigen Haushaltsansätzen. III. Beschlußvorschlag: Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 1999 werden die Gebühren im Bereich Friedhofswesen nicht erhöht. Bei der Ermittlung der kalkulatorischen Kosten der Friedhofsgrundstücke werden ab 1999 die tatsächlichen Erwerbskosten - soweit ermittelbar - zugrundegelegt. Ansonsten verbleibt es beim Satz von 6,50 DM je qm gem. Ratsbeschluß vom 22.01.1996 Der Gemeindedirektor - Ramm - 3 IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: