Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
01.11.12, 06:19
Aktualisiert
01.07.13, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 79/2010 1. Ergänzung
Az.: 6619-3328
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.10.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
15.11.2012
BM / Dezernent
01.11.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Vorstellung der Entwurfsplanung zur Umgestaltung der Bonner Straße von der
Einmündung „Am Haagenpfädchen“ bis zur Rotbachbrücke
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 155.000,- € wurden im WP 2010 des Eigenbetriebes
Straßen bereits zur Verfügung gestellt und im Rahmen der Dringlichkeitsliste 2010 genehmigt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zur Baumaßnahme in Auftrag zu geben
und die Baumaßnahme im Jahr 2013 umzusetzen.
Begründung:
Laut Beschluss zur Sitzung des Betriebsausschusses Straßen vom 23.11.2010 sollte die
Umgestaltung der Bonner Straße von der Einmündung „Am Haagenpfädchen“ bis zur
Rotbachbrücke vorerst nicht umgesetzt werden. Der Ausschuss hat sich den Bau des
Minikreisverkehres zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten. Die Verkehrssituation vor Ort sollte
beobachtet und die Sinnhaftigkeit der Umgestaltung auf dieser Grundlage erneut geprüft werden.
In den nunmehr vergangenen 2 Jahren konnte festgestellt werden, dass der Parkplatz hinter dem
Bürgerbüro sehr gut angenommen und stark frequentiert ist. Die in der Anlage 1 zur Vorlage
79/2010 vorgebrachten Argumente für die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes haben sich aus
Sicht der Verwaltung in der 2-jährigen Beobachtungsphase bestätigt. Die Ausfahrt aus dem
Haagenpfädchen in die Bonner Straße ist beschwerlich und unübersichtlich. Sie birgt vor allem
Gefahren für Radfahrer und Fußgänger, welche sich auf der Südseite der Bonner Straße in Höhe
des Bürgerbüros aufhalten.
Aufgrund dieser Verkehrssituation rege ich erneut die Umsetzung des Minikreisverkehres inklusive
der barrierefreien Umgestaltung der peripheren Gehweganlagen, wie in der vorliegenden und dem
Ausschuss bereits 2010 vorgestellten Entwurfsplanung dargestellt, an.
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