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Mitteilung (Vorlage Kreis Düren)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
183 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
10.03.15, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Mitteilung (Vorlage Kreis Düren) Mitteilung (Vorlage Kreis Düren) Mitteilung (Vorlage Kreis Düren)

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Inhalt der Datei

öffentliche Vorlage Drs.Nr. 88/15 Der Landrat Dezernent: Federführende Stelle: Amtsleiter/in: Bearbeiter/in: Aktenzeichen: Mitzeichnung: Datum: Hans Martin Steins (Tel. 22-2752) Kreisentwicklung und -straßen Walter Weinberger (Tel. 22-2761) Jörg Kenter (Tel. 22-2795) 61/2 Amt 20 25.02.2015 Anlagen: Nein Bauausschuss voraussichtlich: 17.03.2015 Kreisausschuss voraussichtlich: 24.03.2015 Kreistag voraussichtlich: 26.03.2015 Baumaßnahme K 29 Schneidhausen Neubau der Rurbrücke und der Mühlenteichbrücke in Schneidhausen Ersatz der Brücke Kufferather Bach durch Kastenprofil Ausbau der K29 von Gut Pimmenich bis hinter Rurquerung mit Regelquerschnitt 9,5m Grundhafte Erneuerung der K29 von K27 bis Gut Pimmenich und Rückbau Fahrbahn auf 6,5m Herstellung begleitender Radweg von K27 bis vor Kufferather Bach Herstellung Querungsangebot vor Kufferather Bach Fortführung Radverkehr über grundhaft zu erneuernde Wirtschaftswege bis Schneidhausen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung einen Finanzierungsantrag für die Gesamtplanung zum Ausbau der K 29 von der K 27 bis zur Rurquerung inkl. Erneuerung der 3 betroffenen Gewässerquerungen und zur Herstellung sicherer Anlagen zur Radverkehrsführung von der Einmündung der K 27 bis Schneidhausen zu stellen und die Maßnahme umzusetzen. Entsprechende Mittel i.H.v. 3.000.000,-- € sind in den Haushalt 2016 ff. einzuplanen. Die Umsetzung erfolgt unter Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts 2016 ff. Sachverhalt: Die Rurbrücke, die Mühlenteichbrücke und die Brücke über den Kufferather Bach im Zuge der K29 in Kreuzau-Schneidhausen befinden sich in einem schlechten bzw. die Mühlenteichbrücke in einem kritischen Zustand. Hier besteht hinsichtlich der Standsicherheit Handlungsbedarf. Die eingeleiteten Maßnahmen an der Mühlenteichbrücke (Reduzierung Fahrbahn auf eine Spur, Gewichtsbeschränkung auf 16t) sind nicht ausreichend, das vorhandene Brückenbauwerk noch über Jahre hinweg zu nutzen. Hinzu kommt, dass der Zustand der Fahrbahn von Gut Pimmenich bis nach Schneidhausen sich vor Ort in einem abgängigen Zustand zeigt. Bestätigt wird dies durch die Vorlage: 88/15 Seite - 2 - Zustandserfassung und Bewertung der Kreisstraßen (ZEB) aus 2012. Für dieses Teilstück wird der Schwellenwert überschritten bzw. es kann kein Zustandswert mehr ermittelt werden. Dieses Ergebnis bedeutet, dass ein dauerhafter Substanzerhalt durch eine Deckensanierung nicht mehr möglich ist. Der ermittelte Zustand macht einen Ausbau der Fahrbahn für dieses Stück erforderlich. Der Kreis Düren hat diese Rahmenbedingungen zum Anlass genommen, für den Abschnitt der K29 von der K27 bis einschließlich der Rurquerung in Schneidhausen eine Gesamtplanung durch das Ingenieurbüro Behler aus Langerwehe erstellen zu lassen, die diesen Straßenzug in einen bedarfsgerechten und für alle Verkehrsteilnehmer verkehrssicheren Zustand überführt. Hierbei sollen auch die Fuß- und Radverkehre Berücksichtigung finden, denn dieser Abschnitt der K29 trägt durchschnittlich ca. 3000KFZ/ Tag mit einem nicht unerheblichen LKW-Anteil. Der betrachtete Ausbauabschnitt der K29 hat eine Länge von ca. 1,5 km. Von der K27 kommend bis Gut Pimmenich ist die Fahrbahn überdimensioniert und soll auf 6,50m analog zum gewählten Ausbaustandard der K29 entlang der Deponie Horm zurückgebaut werden. Parallel zur Fahrbahn soll ein 2,50m breiter Radweg mit 1,5m Trennstreifen angelegt werden, der vor dem Kufferather Bach die Fahrbahn quert und über vorhandene Wirtschaftswege weiter geführt wird. Diese sollen einer grundhaften Erneuerung unterzogen werden. Die Fahrbahn wird ab Gut Pimmenich in Richtung Rur in einer Breite von 6,5m fortgeführt. Hierdurch sind künftig alle Begegnungsfälle möglich, ohne das Nebenanlagen überfahren werden. Im Bereich der Fa. Hoesch und fortführend über die Gewässer Mühlenteich und Rur wird ein durchgängiger einseitiger Gehweg geschaffen. Die Bauwerke zur Gewässerkreuzung sollen aufgrund des schlechten bzw. kritischen Zustandes durch neue Ingenieurbauwerke ersetzt werden. Der Kufferather Bach soll künftig durch ein Rahmenprofil die K29 kreuzen, welches hydraulisch ausreichend ist, um den Anforderungen aus dem Hochwasserschutz zu genügen. Die Brücken über den Mühlenteich und über die Rur erhalten eine einheitliche Querschnittsgestaltung mit 6,5m breiter Fahrbahn und beidseitig 2,0m breiten Gehwegen für die Fußgänger. Der Radverkehr wird ab der Mühlenteichbrücke auf der Fahrbahn mitgeführt. In der Höhenlage wird die Mühlenteichbrücke leicht angehoben und die vorhandene Überhöhung der Rurbrücke abgeflacht, wodurch die Sichtverhältnisse verbessert werden. Auf die Verkehrsbelastung der K29 hat dieser durchgängig 2 spurige Querschnitt der Brückenanlagen nach Ermittlung des für den Kreis Düren tätigen Gutachterbüros Rödel&Pachan (Kreisverkehrsgutachten) keine Auswirkung, denn die Leistungsfähigkeit der Ampelkreuzung L249 / K29 bedeutet einen hohen, aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht veränderbaren Widerstand für diesen Straßenzug. Die Kostenschätzung für die Realisierung der Gesamtplanung gliedert sich wie folgt: Neubau Mühlenteichbrücke: Neubau Rurbrücke: Straßenausbau inkl. Radweg: ca. 0,30 Mio. € ca. 1,40 Mio. € ca. 1,25 Mio. € Gesamtbaukosten: ca. 2,95 Mio. € Die Kosten für das Rahmenprofil sind in den Kosten für den Straßenausbau enthalten. Die Erneuerung der maroden Brückenbauwerke ist zwangsläufig und begründet einen dringen Handlungsbedarf. Bei der Bewilligung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung für kommunale Straßenbaulastträger genießen Brückeninstandsetzungen eine sehr hohe Priorität. Hiervon profitiert auch das abgängige Teilstück von Gut Pimmenich bis zur Vorlage: 88/15 Seite - 3 - Mühlenteichbrücke. Zudem ist das in der Gesamtplanung vorgestellte Radwegeangebot die logische Fortsetzung des geförderten Radweges an der K29 von Horm kommend in Richtung K27. Die Realisierung der Gesamtplanung unter Inanspruchnahme der Förderung ist die derzeit verkehrsplanerisch sinnvollste und wirtschaftlichste Alternative. Der Eigenanteil an den gesamten Baukosten beträgt bei derzeit 60% Förderung ca. 1,18 Mio. €. Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der K 29 begründet die Dringlichkeit der Gesamtmaßnahme. Insofern wird mit dem Förderantrag ein Bewilligungsbescheid in 2016 angestrebt. Die entsprechenden Finanzmittel werden für die Haushalte 2016 ff. im Produkt 12.542.01 Straßen, Radwege, Ingenieurbauwerke entsprechend dem voraussichtlichen Mittelabfluss angemeldet. Die Gesamtplanung wird zeitgleich mit der Gemeinde Kreuzau abgestimmt. Die Maßnahme wird in der Sitzung vorgestellt. finanzielle Auswirkungen: personelle/organisatorische Auswirkungen: Geschätzte Baukosten = 3.000.000 Mio. € Keine