Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
183 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
10.03.15, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentliche
Vorlage
Drs.Nr. 88/15
Der Landrat
Dezernent:
Federführende Stelle:
Amtsleiter/in:
Bearbeiter/in:
Aktenzeichen:
Mitzeichnung:
Datum:
Hans Martin Steins (Tel. 22-2752)
Kreisentwicklung und -straßen
Walter Weinberger (Tel. 22-2761)
Jörg Kenter (Tel. 22-2795)
61/2
Amt 20
25.02.2015
Anlagen: Nein
Bauausschuss
voraussichtlich: 17.03.2015
Kreisausschuss
voraussichtlich: 24.03.2015
Kreistag
voraussichtlich: 26.03.2015
Baumaßnahme K 29 Schneidhausen
Neubau der Rurbrücke und der Mühlenteichbrücke in Schneidhausen
Ersatz der Brücke Kufferather Bach durch Kastenprofil
Ausbau der K29 von Gut Pimmenich bis hinter Rurquerung mit Regelquerschnitt 9,5m
Grundhafte Erneuerung der K29 von K27 bis Gut Pimmenich und Rückbau Fahrbahn auf
6,5m
Herstellung begleitender Radweg von K27 bis vor Kufferather Bach
Herstellung Querungsangebot vor Kufferather Bach
Fortführung Radverkehr über grundhaft zu erneuernde Wirtschaftswege bis Schneidhausen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung einen Finanzierungsantrag
für die Gesamtplanung zum Ausbau der K 29 von der K 27 bis zur Rurquerung inkl.
Erneuerung der 3 betroffenen Gewässerquerungen und zur Herstellung sicherer
Anlagen zur Radverkehrsführung von der Einmündung der K 27 bis Schneidhausen zu
stellen und die Maßnahme umzusetzen.
Entsprechende Mittel i.H.v. 3.000.000,-- € sind in den Haushalt 2016 ff. einzuplanen.
Die Umsetzung erfolgt unter Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des
Haushalts 2016 ff.
Sachverhalt:
Die Rurbrücke, die Mühlenteichbrücke und die Brücke über den Kufferather Bach im Zuge
der K29 in Kreuzau-Schneidhausen befinden sich in einem schlechten bzw. die
Mühlenteichbrücke in einem kritischen Zustand. Hier besteht hinsichtlich der Standsicherheit
Handlungsbedarf. Die eingeleiteten Maßnahmen an der Mühlenteichbrücke (Reduzierung
Fahrbahn auf eine Spur, Gewichtsbeschränkung auf 16t) sind nicht ausreichend, das
vorhandene Brückenbauwerk noch über Jahre hinweg zu nutzen.
Hinzu kommt, dass der Zustand der Fahrbahn von Gut Pimmenich bis nach Schneidhausen
sich vor Ort in einem abgängigen Zustand zeigt. Bestätigt wird dies durch die
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Zustandserfassung und Bewertung der Kreisstraßen (ZEB) aus 2012. Für dieses Teilstück
wird der Schwellenwert überschritten bzw. es kann kein Zustandswert mehr ermittelt werden.
Dieses Ergebnis bedeutet, dass ein dauerhafter Substanzerhalt durch eine Deckensanierung
nicht mehr möglich ist. Der ermittelte Zustand macht einen Ausbau der Fahrbahn für dieses
Stück erforderlich.
Der Kreis Düren hat diese Rahmenbedingungen zum Anlass genommen, für den Abschnitt
der K29 von der K27 bis einschließlich der Rurquerung in Schneidhausen eine
Gesamtplanung durch das Ingenieurbüro Behler aus Langerwehe erstellen zu lassen, die
diesen Straßenzug in einen bedarfsgerechten und für alle Verkehrsteilnehmer
verkehrssicheren Zustand überführt. Hierbei sollen auch die Fuß- und Radverkehre
Berücksichtigung finden, denn dieser Abschnitt der K29 trägt durchschnittlich ca. 3000KFZ/
Tag mit einem nicht unerheblichen LKW-Anteil.
Der betrachtete Ausbauabschnitt der K29 hat eine Länge von ca. 1,5 km. Von der K27
kommend bis Gut Pimmenich ist die Fahrbahn überdimensioniert und soll auf 6,50m analog
zum gewählten Ausbaustandard der K29 entlang der Deponie Horm zurückgebaut werden.
Parallel zur Fahrbahn soll ein 2,50m breiter Radweg mit 1,5m Trennstreifen angelegt
werden, der vor dem Kufferather Bach die Fahrbahn quert und über vorhandene
Wirtschaftswege weiter geführt wird. Diese sollen einer grundhaften Erneuerung unterzogen
werden.
Die Fahrbahn wird ab Gut Pimmenich in Richtung Rur in einer Breite von 6,5m fortgeführt.
Hierdurch sind künftig alle Begegnungsfälle möglich, ohne das Nebenanlagen überfahren
werden. Im Bereich der Fa. Hoesch und fortführend über die Gewässer Mühlenteich und Rur
wird ein durchgängiger einseitiger Gehweg geschaffen.
Die Bauwerke zur Gewässerkreuzung sollen aufgrund des schlechten bzw. kritischen
Zustandes durch neue Ingenieurbauwerke ersetzt werden.
Der Kufferather Bach soll künftig durch ein Rahmenprofil die K29 kreuzen, welches
hydraulisch ausreichend ist, um den Anforderungen aus dem Hochwasserschutz zu
genügen.
Die Brücken über den Mühlenteich und über die Rur erhalten eine einheitliche
Querschnittsgestaltung mit 6,5m breiter Fahrbahn und beidseitig 2,0m breiten Gehwegen für
die Fußgänger. Der Radverkehr wird ab der Mühlenteichbrücke auf der Fahrbahn mitgeführt.
In der Höhenlage wird die Mühlenteichbrücke leicht angehoben und die vorhandene
Überhöhung der Rurbrücke abgeflacht, wodurch die Sichtverhältnisse verbessert werden.
Auf die Verkehrsbelastung der K29 hat dieser durchgängig 2 spurige Querschnitt der
Brückenanlagen nach Ermittlung des für den Kreis Düren tätigen Gutachterbüros
Rödel&Pachan (Kreisverkehrsgutachten) keine Auswirkung, denn die Leistungsfähigkeit der
Ampelkreuzung L249 / K29 bedeutet einen hohen, aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht
veränderbaren Widerstand für diesen Straßenzug.
Die Kostenschätzung für die Realisierung der Gesamtplanung gliedert sich wie folgt:
Neubau Mühlenteichbrücke:
Neubau Rurbrücke:
Straßenausbau inkl. Radweg:
ca. 0,30 Mio. €
ca. 1,40 Mio. €
ca. 1,25 Mio. €
Gesamtbaukosten:
ca. 2,95 Mio. €
Die Kosten für das Rahmenprofil sind in den Kosten für den Straßenausbau enthalten.
Die Erneuerung der maroden Brückenbauwerke ist zwangsläufig und begründet einen
dringen Handlungsbedarf. Bei der Bewilligung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung
für kommunale Straßenbaulastträger genießen Brückeninstandsetzungen eine sehr hohe
Priorität. Hiervon profitiert auch das abgängige Teilstück von Gut Pimmenich bis zur
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Mühlenteichbrücke. Zudem ist das in der Gesamtplanung vorgestellte Radwegeangebot die
logische Fortsetzung des geförderten Radweges an der K29 von Horm kommend in
Richtung K27.
Die Realisierung der Gesamtplanung unter Inanspruchnahme der Förderung ist die derzeit
verkehrsplanerisch sinnvollste und wirtschaftlichste Alternative.
Der Eigenanteil an den gesamten Baukosten beträgt bei derzeit 60% Förderung ca. 1,18
Mio. €.
Die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit der K 29 begründet die Dringlichkeit der
Gesamtmaßnahme. Insofern wird mit dem Förderantrag ein Bewilligungsbescheid in 2016
angestrebt. Die entsprechenden Finanzmittel werden für die Haushalte 2016 ff. im Produkt
12.542.01 Straßen, Radwege, Ingenieurbauwerke entsprechend dem voraussichtlichen
Mittelabfluss angemeldet.
Die Gesamtplanung wird zeitgleich mit der Gemeinde Kreuzau abgestimmt.
Die Maßnahme wird in der Sitzung vorgestellt.
finanzielle Auswirkungen:
personelle/organisatorische Auswirkungen:
Geschätzte Baukosten = 3.000.000 Mio. €
Keine