Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
219 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
10.03.15, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 05.03.2015
Vorlagen-Nr.: 28/2012 4. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
24.03.2015
27.05.2015
11.06.2015
18.08.2015
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Die Verwaltung hat zuletzt unter der VL 28/2012 3. Ergänzung den Entwurf des Bebauungsplans
E 28 zur Beratung vorgelegt. Der TOP wurde vertagt. Über den Bebauungsplanentwurf wurde in
den vergangenen Monaten im Rahmen von interfraktionellen Gesprächen (IFG) diskutiert und
zwischenzeitlich ein überarbeiteter Bebauungsplanentwurf vorabgestimmt. Als Ergebnis der
Diskussionen aus den IFG vom 10.09.2014, 14.10.2014, 18.12.2014 und 26.02.2015 liegt nun der
überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans E 28 zur Beratung in den Fachausschüssen und dem
Rat vor. Die Unterlagen umfassen die Planzeichnung (Anlage 1), Begründung (Anlage 2) und
textliche Festsetzungen (Anlage 3).
In den IFG konnte zu vielen Punkten und Festsetzungen Einvernehmen erzielt werden, jedoch
nicht zu allen. Die Festsetzungen, zu denen kein fraktionsübergreifendes Einvernehmen in der
Vorabstimmung erzielt werden konnte sind in der Begründung bzw. den textlichen Festsetzungen
gelb markiert.
Es wurde sich in den IFG einvernehmlich für eine Reduzierung des Geltungsbereiches
ausgesprochen. Die vom Bebauungsplan E 19 erfassten Mischgebiete entlang des Windener
Weges und des Üdinger Weges sind nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereiches des neuen
Entwurfes. Somit beschränkt sich der Geltungsbereich auf die in Eigentum der Niederauer Mühle
stehenden Flächen (Betriebsgelände, private Grünflächen, Privatstraße) und auf die öffentlichen
Verkehrsflächen (K 39-Windener Weg und Üdinger Weg). Der Aufstellungsbeschluss des Rates
vom 26.06.2012 umfasste noch einen weiteren Geltungsbereich. Aufgrund der geplanten
Änderung des Geltungsbereiches ist es notwendig die Aufstellung des Bebauungsplans E 28
erneut zu beschließen (siehe Nr. 1 des Beschlussvorschlages).
Die Bereiche, die nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplansentwurfs des E 28 sind
(Mischgebiete) werden vom gültigen Bebauungsplan E 19 erfasst. Der Bebauungsplan E 19 soll in
einem eigenen Verfahren aufgehoben werden und diese Bereiche somit dem sog. „unbeplanten
Innenbereich“ nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Hierzu verweise ich auf die gesonderte
Sitzungsvorlage zur Aufhebung, über die in der gleichen Sitzungsrunde beraten werden soll.
In der Begründung zum Bebauungsplan E 28 wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde
Kreuzau ein externes Fachbüro zur Erstellung eines Lärmgutachtens beauftragen wird. Dies dient
zur Festsetzung von Lärmemissionskontingenten zum Schutz der angrenzenden schützenswerten
Gebiete, die Bestandteil des Bebauungsplans werden sollen. Sofern dem Bebauungsplanentwurf
zugestimmt wird und die Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingeleitet werden, ist es
sinnvoll die Erstellung eines Lärmgutachtens an ein Fachbüro in Auftrag zu geben (siehe Nr. 4 des
Beschlussvorschlages).
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchführen. Die im Rahmen dieser
Beteiligungsverfahren
eingegangenen
Stellungnahmen
werden
anschließend
den
Fachausschüssen und dem Rat zur städtebaulichen Abwägung gem. § 1 (7) BauGB (Abwägung
von privaten und öffentlichen Belangen) vorgelegt. Anschließend erfolgt ggf. die öffentliche
Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB des Bebauungsplans.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Aufstellung des Bebauungsplans E 28 stehen Mittel in Höhe von 60.000 Euro unter
Kostenstelle 5110101, Konto 529104 bereit.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst
den in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich.
2. Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche
Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur
Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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