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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
219 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
10.03.15, 13:07
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier: 	1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
	2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
	3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
	    und 4 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier: 	1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
	2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
	3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
	    und 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 05.03.2015 Vorlagen-Nr.: 28/2012 4. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 24.03.2015 27.05.2015 11.06.2015 18.08.2015 Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier: 1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Die Verwaltung hat zuletzt unter der VL 28/2012 3. Ergänzung den Entwurf des Bebauungsplans E 28 zur Beratung vorgelegt. Der TOP wurde vertagt. Über den Bebauungsplanentwurf wurde in den vergangenen Monaten im Rahmen von interfraktionellen Gesprächen (IFG) diskutiert und zwischenzeitlich ein überarbeiteter Bebauungsplanentwurf vorabgestimmt. Als Ergebnis der Diskussionen aus den IFG vom 10.09.2014, 14.10.2014, 18.12.2014 und 26.02.2015 liegt nun der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans E 28 zur Beratung in den Fachausschüssen und dem Rat vor. Die Unterlagen umfassen die Planzeichnung (Anlage 1), Begründung (Anlage 2) und textliche Festsetzungen (Anlage 3). In den IFG konnte zu vielen Punkten und Festsetzungen Einvernehmen erzielt werden, jedoch nicht zu allen. Die Festsetzungen, zu denen kein fraktionsübergreifendes Einvernehmen in der Vorabstimmung erzielt werden konnte sind in der Begründung bzw. den textlichen Festsetzungen gelb markiert. Es wurde sich in den IFG einvernehmlich für eine Reduzierung des Geltungsbereiches ausgesprochen. Die vom Bebauungsplan E 19 erfassten Mischgebiete entlang des Windener Weges und des Üdinger Weges sind nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereiches des neuen Entwurfes. Somit beschränkt sich der Geltungsbereich auf die in Eigentum der Niederauer Mühle stehenden Flächen (Betriebsgelände, private Grünflächen, Privatstraße) und auf die öffentlichen Verkehrsflächen (K 39-Windener Weg und Üdinger Weg). Der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 26.06.2012 umfasste noch einen weiteren Geltungsbereich. Aufgrund der geplanten Änderung des Geltungsbereiches ist es notwendig die Aufstellung des Bebauungsplans E 28 erneut zu beschließen (siehe Nr. 1 des Beschlussvorschlages). Die Bereiche, die nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplansentwurfs des E 28 sind (Mischgebiete) werden vom gültigen Bebauungsplan E 19 erfasst. Der Bebauungsplan E 19 soll in einem eigenen Verfahren aufgehoben werden und diese Bereiche somit dem sog. „unbeplanten Innenbereich“ nach § 34 BauGB zugeordnet werden. Hierzu verweise ich auf die gesonderte Sitzungsvorlage zur Aufhebung, über die in der gleichen Sitzungsrunde beraten werden soll. In der Begründung zum Bebauungsplan E 28 wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau ein externes Fachbüro zur Erstellung eines Lärmgutachtens beauftragen wird. Dies dient zur Festsetzung von Lärmemissionskontingenten zum Schutz der angrenzenden schützenswerten Gebiete, die Bestandteil des Bebauungsplans werden sollen. Sofern dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt wird und die Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingeleitet werden, ist es sinnvoll die Erstellung eines Lärmgutachtens an ein Fachbüro in Auftrag zu geben (siehe Nr. 4 des Beschlussvorschlages). Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchführen. Die im Rahmen dieser Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend den Fachausschüssen und dem Rat zur städtebaulichen Abwägung gem. § 1 (7) BauGB (Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen) vorgelegt. Anschließend erfolgt ggf. die öffentliche Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB des Bebauungsplans. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Aufstellung des Bebauungsplans E 28 stehen Mittel in Höhe von 60.000 Euro unter Kostenstelle 5110101, Konto 529104 bereit. III. Beschlussvorschlag: 1. Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich. 2. Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-