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Sitzungsvorlage (16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Titz
Größe
107 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Sitzungsvorlage (16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2017) Sitzungsvorlage (16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2017)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 173/2016 FB 3 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Annika Vetter 02463/659-33 04.11.2016 Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff 16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003; hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2017 Beschlussvorschlag 1. Die 16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 wird beschlossen. 2. Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2017 wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,01 Euro/m³ Abwasser. b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche 1,16 Euro/m². Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: ja jährl. Kosten: ja nein jährl. Einnahmen: nein (s. Beschlussentwurf) 911201 ja nein (Begründung: s. Anlage) Begründung/Sachverhalt: Infolge des Urteils des OVG NRW vom 18.12.2007 wurde die getrennte Abwassergebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser zum 01.01.2007 eingeführt. Hierzu wird auf die Beratungen und entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien der Gemeinde Titz verwiesen. Für das laufende Rechnungsjahr 2016 wird eine Schmutzwassergebühr von 5,15 €/m³ und eine Niederschlagswassergebühr von 1,21 €/m² erhoben. Bei der Gebührenkalkulation wird, wie im Vorjahr, der Wiederbeschaffungszeitwert als Abschreibungsbasis sowie ein kalkulatorischer Zinssatz von sechs Prozent zu Grunde gelegt. Die Darstellung der Gebührenkalkulation hat sich in den vergangenen Jahren dahingehend verändert, dass nunmehr ein Vergleich der letzten drei Jahre zu ersehen ist und zunächst die reine Gebühr, ohne den Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren sowie die Berücksichtigung der Abwassergebührenhilfe, dargestellt wird. Wesentlich beeinflusst wird die Kalkulation neben Abschreibungen und Zinsen u.a. auch von den Wasserverbandsbeiträgen. Nach Rücksprache mit dem Wasserverband Eifel-Rur verzögert sich die Abwicklung der Maßnahme zur geplanten Überleitung von Abwässern der Gemeinde Aldenhoven in die Kläranlage Jülich. Bisher wurde davon ausgegangen, dass die bautechnische Abwicklung in 2017 abgeschlossen sein wird, was zu einer Kostenreduzierung beim Beitrag des Wasserverbandes Eifel-Rur und dementsprechend einer Gebührenminderung ab 2018 geführt hätte. Die Kostenreduzierung wird nunmehr frühestens 2019 eine positive Auswirkung auf die Gebühr erzielen. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Überschüsse/Unterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Die im Jahr 2013 entstandene Unterdeckung im Bereich Schmutzwasser ist anteilig in die Kalkulationen für 2015 und 2016 eingeflossen, so dass bei der diesjährigen Kalkulation (für das Jahr 2017) ebenfalls noch eine anteilige Unterdeckung i. H. v. 79.509,92 € einfließen muss. Die im Jahr 2014 entstandene Unterdeckung im Bereich des Schmutzwassers fließt nicht in diese Gebührenkalkulation ein, da die Möglichkeit besteht, diese bis zum Jahr 2018 auszudehnen und hierdurch große Gebührenschwankungen abgemildert werden können. Die in den Jahren 2013 und 2014 entstandenen Überdeckungen im Bereich Niederschlagswasser sind bereits in den Kalkulationen 2015 und größtenteils 2016 „verbraucht“ worden (siehe auch Sitzungsvorlage Nr. 156/2015). Entstandene Unterdeckungen im Jahr 2015 können bis 2019 ausgeglichen werden. Weiterhin ist für das Jahr 2017 wieder eine Landesförderung bei überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren zu berücksichtigen („Abwassergebührenhilfe“). Die Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2017 hat für die Gemeinde Titz eine Landesförderung i. H. v. 140.812,00 € in Aussicht gestellt, die in der Kalkulation 2017 berücksichtigt ist. Aufgrund der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung werden die Benutzungsgebührten für das Jahr 2017 wie folgt festgesetzt:   Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,01 €/m³. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 1,16 €/m². Im Übrigen wird auf die beigefügte Gebührenkalkulation und den Entwurf der 16. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 verwiesen. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Annika Vetter Michael Biermanns Jürgen Frantzen -2-