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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Vergabe von Ingenieurleistungen -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
15.06.13, 06:07
Aktualisiert
15.06.13, 06:07
Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Vergabe von Ingenieurleistungen -) Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet - Vergabe von Ingenieurleistungen -)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 284/2013 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 05.06.2013 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 25.06.2013 vorberatend Rat 02.07.2013 beschließend Betrifft: Barrierefreier Ausbau Ingenieurleistungen - von 12.06.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bushaltestellen im Stadtgebiet - Vergabe von Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Haushalt 2013 auf der Ausgabenseite. Mittel stehen zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Auf Grundlage seines Angebotes vom 14.05.2013 erhält das Ingenieurbüro Lutz Stollberg, Erftstadt, den Auftrag zur Erbringung der Planungsleistungen, Leistungsphasen 1 – 9, für den Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen im Stadtgebiet Erftstadt. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der HOAI. Begründung: Das Ingenieurbüro Stollberg hat schon mehrere Bauvorhaben für die Stadt Erftstadt zu vollsten Zufriedenheit geplant und die Baudurchführung überwacht. Das Angebot des Ingenieurbüros basiert auf der HOAI und ist angemessen. Im ersten Schritt werden nur die Leistungsphasen 1-4 in Höhe von ca. 61.609 € beantragt. Die Vergabe der restlichen Leistungen erfolgt nach Bewilligung der Zuschüsse. Das Gesamtvolumen des Auftrages beläuft sich auf ca. 175.000,- €. Die Einplanungsmittelung des NVR zum Ausbau barrierefreier Bushaltestellen im Stadtgebiet Erftstadt über eine Gesamthöhe von 2.185.000 € wurde im Juni 2012 zugestellt. Die Maßnahme soll aufgrund des Volumens in Bauabschnitte unterteilt werden und somit wurde die Mittelbereitstellung auf drei Haushaltsjahre verteilt. Die Mittel für den barrierefreien Ausbau waren schon im Haushaltsjahr 2012 eingeplant. Da der Haushalt nicht genehmigt wurde, war es nicht möglich, mit dem Ausbau zu beginnen. Sofern jetzt der Planungsauftrag erteilt und ein Zuschussantrag gestellt wird, kann voraussichtlich im Jahr 2014 mit dem Umbau der Haltestellen begonnen werden. (Erner) -2-