Daten
Kommune
Titz
Größe
89 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
152/2016
FB 1
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Michael Biermanns
02463-659-42
13.09.2016
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
28.09.2016
Rat
06.10.2016
Betreff
Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil
Rödingen-Höllen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse:
a) Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen wird beschlossen und ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Titz öffentlich bekannt zu machen.
b) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
c) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen ist
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 beschlossen, die Abrundungssatzungen der Gemeinde Titz sukzessive auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und
ggf. anzupassen bzw. fortzuentwickeln. Im Rahmen der Überarbeitungen hat sich die Verwaltung zunächst mit den Abrundungssatzungen der Ortschaften Rödingen-Höllen und Opherten
befasst.
Unter Beteiligung des Ortsvorstehers sowie des Planungsbüros VDH Projektmanagement
GmbH, Erkelenz, wurde die derzeitige Abrundungssatzung für Rödingen-Höllen in den Blick
genommen und die Ortschaft in ihrer Gesamtheit und die Sinnhaftigkeit der Aufnahme in eine
aktualisierte Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB betrachtet und bewertet. Das Ergebnis der Bewertung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Im Bereich der Ortslage Rödingen-Höllen sind eine Klarstellungssatzung sowie eine Ergänzungssatzung zu betrachten, die unterschiedliche Verfahren durchlaufen müssen.
Für die Klarstellungssatzung, in der die Gemeinde die sich aus der tatsächlich vorhandenen
Bebauung ergebenden Grenzen des Bebauungszusammenhangs festlegt, ist lediglich ein Beschluss vom Rat der Gemeinde Titz zu fassen.
Für die Ergänzungssatzung, durch die die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen
in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen kann, ist entsprechend § 13 BauGB
ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen.
Insofern ist der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung, hier Ergänzungssatzung, für
den Ortsteil Rödingen-Höllen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso ist eine Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Des Weiteren wird auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen (u.a. Begründung, textliche Festsetzungen, Satzungsentwurf, Satzung, landschaftspflegerische Begleitplan) verwiesen.
Derzeit werden noch die Flächen für den ökologischen Ausgleich identifiziert, so dass im Vorfeld der Sitzungen eine Ergänzung der Sitzungsvorlage erfolgen wird.
Sachbearbeiter/in
Fachbereichsleiter/in
Bürgermeister
Michael Biermanns
Jürgen Frantzen
Jürgen Frantzen
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