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Sitzungsvorlage (Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen)

Daten

Kommune
Titz
Größe
89 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Sitzungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister 152/2016 FB 1 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Michael Biermanns 02463-659-42 13.09.2016 Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 28.09.2016 Rat 06.10.2016 Betreff Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen-Höllen Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse: a) Die Klarstellungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen wird beschlossen und ist entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Titz öffentlich bekannt zu machen. b) Die Aufstellung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen (Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. c) Der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung für den Ortsteil Rödingen-Höllen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin ist die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Kosten: nein jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: Begründung/Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 beschlossen, die Abrundungssatzungen der Gemeinde Titz sukzessive auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und ggf. anzupassen bzw. fortzuentwickeln. Im Rahmen der Überarbeitungen hat sich die Verwaltung zunächst mit den Abrundungssatzungen der Ortschaften Rödingen-Höllen und Opherten befasst. Unter Beteiligung des Ortsvorstehers sowie des Planungsbüros VDH Projektmanagement GmbH, Erkelenz, wurde die derzeitige Abrundungssatzung für Rödingen-Höllen in den Blick genommen und die Ortschaft in ihrer Gesamtheit und die Sinnhaftigkeit der Aufnahme in eine aktualisierte Abrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB betrachtet und bewertet. Das Ergebnis der Bewertung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Im Bereich der Ortslage Rödingen-Höllen sind eine Klarstellungssatzung sowie eine Ergänzungssatzung zu betrachten, die unterschiedliche Verfahren durchlaufen müssen. Für die Klarstellungssatzung, in der die Gemeinde die sich aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung ergebenden Grenzen des Bebauungszusammenhangs festlegt, ist lediglich ein Beschluss vom Rat der Gemeinde Titz zu fassen. Für die Ergänzungssatzung, durch die die Gemeinde einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen kann, ist entsprechend § 13 BauGB ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen. Insofern ist der Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung, hier Ergänzungssatzung, für den Ortsteil Rödingen-Höllen ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso ist eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Des Weiteren wird auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen (u.a. Begründung, textliche Festsetzungen, Satzungsentwurf, Satzung, landschaftspflegerische Begleitplan) verwiesen. Derzeit werden noch die Flächen für den ökologischen Ausgleich identifiziert, so dass im Vorfeld der Sitzungen eine Ergänzung der Sitzungsvorlage erfolgen wird. Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in Bürgermeister Michael Biermanns Jürgen Frantzen Jürgen Frantzen -2-