Daten
Kommune
Titz
Größe
5,0 MB
Datum
06.10.2016
Erstellt
14.09.16, 18:01
Aktualisiert
14.09.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8 - 41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de
GEMEINDE TITZ
ORTSCHAFT RÖDINGEN
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN
Zur Einbeziehungssatzung (Abrundungssatzung)
Gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Entwurf
Verfasser:
VDH Projektmanagement GmbH
Maastrichter Straße 8
41812 Erkelenz
Erkelenz, den 19.08.2016
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Stand: August 2016
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Inhalt
1.
2
3
4
5
6
7
8
9
Anlass und Ziel .......................................................................................................................................................2
1.1 Planungsziel ..................................................................................................................................................2
1.2 Plangebietsbeschreibung ..............................................................................................................................2
1.3 Gesetzliche Anpsruchsgrundlage ..................................................................................................................3
Rechtliche Rahmenbedingungen ..........................................................................................................................3
Aufgaben und Umfang des Landschaftspflegerischen Begleitplans ................................................................4
Planrechtliche Vorgaben .......................................................................................................................................4
Darstellungen von Bestand, Eingriff und Bewertung .........................................................................................8
5.1 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens ....................................................................................................8
5.2 Arten und Biotope .........................................................................................................................................8
5.2.1 Bestand des Schutzgutes Arten und Biotope .....................................................................................9
5.2.2 Konflikte mit dem Schutzgut Arten und Biotope ...............................................................................11
5.2.3 Bewertung des Eingriffs ...................................................................................................................14
5.3 Boden .........................................................................................................................................................14
5.3.1 Bestand des Schutzgutes Boden .....................................................................................................15
5.3.2 Konflikte mit dem Schutzgut Boden .................................................................................................17
5.3.3 Bewertung des Eingriffs ...................................................................................................................19
5.4 Wasser ........................................................................................................................................................19
5.4.1 Bestand des Schutzgutes Wasser ...................................................................................................19
5.4.2 Konflikte mit dem Schutzgut Wasser ...............................................................................................21
5.4.3 Bewertung des Eingriffs ...................................................................................................................22
5.5 Klima und Luft .............................................................................................................................................22
5.5.1 Bestand des Schutzgutes Klima und Luft ........................................................................................22
5.5.2 Konflikte mit dem Schutzgut Klima und Luft.....................................................................................23
5.5.3 Bewertung des Eingriffs ...................................................................................................................23
5.6 Landschafts- und Ortsbild ...........................................................................................................................23
5.6.1 Bestand des Schutzgutes Landschafts- und Ortsbild.......................................................................24
5.6.2 Konflikte mit dem Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ...................................................................25
5.6.3 Bewertung des Eingriffs ...................................................................................................................25
Vermeidung und Minderung des Einfriffs ..........................................................................................................26
6.1 Vermeidbarkeit des Eingriffs .......................................................................................................................26
6.2 Minderung der Eingriffsfolgen .....................................................................................................................26
6.3 Ausgleichbarkeit ..........................................................................................................................................28
Kompensation des Eingriffs ................................................................................................................................28
7.1 Bewertungsraum / Bewertungsmethodik für die Kompensationsflächenberechnung .................................28
7.2 Kompensationsflächenberechnung .............................................................................................................29
7.3 Kompensationsmaßnahmen .......................................................................................................................30
Literaturverzeichnis .............................................................................................................................................31
Anhang
.........................................................................................................................................................31
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
1
Gemeinde Titz
1
1.1
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Anlass und Ziel
Planungsziel
Anlass und Ziel der vorliegenden Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB ist es, einzelne Grundstücke, die im Außenbereich
liegen und durch vorhandene bauliche Nutzungen des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind, in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Opherten einzubeziehen. Für die Ortslage besteht bereits eine Satzung vom 29.01.1998.
Ziel für die Flächen an der Minartzstraße ist es, die Flächen, die sich als Außenbereich im Innenbereich darstellen, gem. § 34
Abs. 4 Nr. 1 BauGB in den Innenbereich einzubeziehen. Die Flächen sind bereits im Flächennutzungsplan als „allgemeines
Wohngebiet“ ausgewiesen und teilweise bebaut. Ziel für die Flächen an der Keltenstraße ist es, die Flächen, welche durch die
umliegende Bebauung in entsprechender Weise geprägt werden, dem Innenbereich zuzuordnen. Durch den im Westen
befindlichen Wirtschaftsweg entsteht ein natürlicher Abschluss der Innenbereichsflächen gegenüber dem Außenbereich. Ziel
ist es demnach, die Flächen, welche unmittelbar durch angrenzende Bebauung geprägt sind, dem Innenbereich zuzuordnen
und somit für eine mögliche Bebauung vorzubereiten.
1.2
Plangebietsbeschreibung
Die Gemeinde Titz gehört dem Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen, an und liegt ganz im Norden des Kreisgebietes. Auf einer
Fläche von 68,50 km2 leben hier ca. 8.200 Menschen. Die Gemeinde umfasst die Ortschaften Ameln, Bettenhoven,
Gevelsdorf, Hasselsweiler, Höllen, Hompesch, Jackerath, Kalrath, Müntz, Mündt, Opherten, Ralshoven, Rödingen, Sevenich,
Spiel und Titz. Im Norden grenzt das Gemeindegebiet an den Rhein-Kreis Neuss, im Westen an den Kreis Heinsberg. Die
Gemeinde liegt im Bereich der Jülicher Börde. Östlich und nordöstlich der Gemeinde liegt der Braunkohletagebau Garzweiler,
im Süden befindet sich die Sophienhöhe. Die Ortschaft Rödingen befindet sich südöstlich des Hauptortes Titz. Der räumliche
Geltungsbereich des Verfahrens umfasst zwei Flächen innerhalb des Ortsteiles Rödingen.
Abbildung 1: Luftbild des Ortsteiles Titz-Rödingen (Quelle: Tim-Online NRW 2016).
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
2
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Minartzstraße
Die verfahrensgegenständlichen Flächen befinden sich auf dem südlichen Bereich der Flurstücke (tw.) 36/2 und 163/36 sowie
auf dem westlichen Bereich der Flurstücke (tw.) 963, 534, 533, 532, 531, 530, 529 und 528, Flur 9 Gemarkung Rödingen in
Titz - Rödingen. Das Gebiet wird im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Die Flächen werden im Norden,
Osten und Westen durch kleinteilige Wohnbebauung begrenzt, im Süden schließt die Minartzstraße mit dahinter befindlicher
Wohnbebauung sowie die als Spielplatz genutzten Flächen der Flurstücke 659 und 936 an.
Keltenstraße
Die rückwärtigen Bereiche der Flurstücke 97, 98, 22, 23, 75, 92, 93, 100, 102 und 103, Flur 17 der Gemarkung Rödingen
sollen ebenfalls in die Abrundungssatzung einbezogen werden. Diese sind zurzeit neben der Nutzung als Gartenbereiche
bereits teils mit Gebäuden bzw. Garagen bebaut. Im Flächennutzungsplan sind diese Flächen als „gemischte Bauflächen“
dargestellt. Im Norden, Osten und Süden schließt kleinteilige Bebauung an die verfahrensgegenständlichen Flächen an. In
Richtung Westen wird das Gebiet durch einen Wirtschaftsweg von den dahinter befindlichen landwirtschaftlichen Flächen
getrennt.
1.3
Gesetzliche Anspruchsgrundlage
Durch die Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB werden Eingriffe im Sinne des § 14 BNatSchG
(Bundesnaturschutzgesetz) vorbereitet, da bei der Verwirklichung der vorgesehenen Planungen erhebliche
Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt entstehen können.
Nach § 14 Abs. 1 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von der Grundfläche oder Veränderungen des
mit belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch
§ 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen
(Ersatzmaßnahmen).
Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft sind nach § 17 Abs. 4 BNatSchG sowie § 6 Abs. 2 des LG NRW
(Landschaftsgesetz Nordrhein Westfalen) alle Aufgaben, die zur Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft erforderlich
sind, in einem Fachplan oder einem Landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen.
2
Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemäß § 1a BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 15 BNatSchG sind vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu
unterlassen und vermeidbare Eingriffe auszugleichen oder zu kompensieren.
Nach § 18 Abs. 1 BNatSchG ist bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den
Vorschriften des BauGB über den Umgang mit Eingriffen in Natur und Landschaft zu befinden. Gemäß
§ 1a Abs. 2 und 3 BauGB sind umweltschützende Belange, u.a. auch Vermeidung und Ausgleich zu erwartender Eingriffe, in
der Abwägung über die Planung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Der landschaftspflegerische Begleitplan dient
dabei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials über die Eingriffe in Natur und Landschaft. Er umfasst die Darstellung
und Bewertung der örtlichen Gegebenheiten, des Eingriffs sowie der Minderungs- und Ausgleichmaßnahmen.
Wird aufgrund dessen den Belangen von Natur und Landschaft eine größere Bedeutung eingeräumt als anderen Belangen,
sollen entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt werden, die mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplans
rechtswirksam werden. Entsprechende Festsetzungen können innerhalb der Baugrundstücke selbst angeordnet werden oder
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
3
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
gemäß § 4a LG NRW und § 9 Abs. 1a BauGB an einer anderen Stelle festgesetzt und den vom Eingriff betroffenen
Grundstücksflächen zugeordnet werden.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie deren Durchführung obliegen dem jeweiligen Vorhabenträger. Nach Rücksprache
mit der zuständigen Fachbehörde können sie innerhalb der Fläche des Vorhabens, auf Ersatzflächen oder durch
Ausgleichszahlungen vorgenommen werden.
3
Aufgaben und Umfang des Landschaftspflegerischen Begleitplans
AUFGABEN
Mit der Eingriffsregelung sind negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) zu vermeiden und
zu minimieren. Nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes sind auszugleichen. Die wichtigsten
Rechtsgrundlagen sind §§ 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Um die Auswirkungen bzw. den Eingriff des Vorhabens zu ermitteln und in Bezug auf die Beeinträchtigungen abzuwägen, wird
dieser Landschaftspflegerische Planungsbeitrag erstellt. Er umfasst die Prüfung und Darstellung von Art, Ausmaß und
Intensität des zu erwartenden Eingriffs, der möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen sowie
geeignetem Ausgleich und Ersatz von nicht vermeid- oder verminderbaren Eingriffen.
UMFANG
Die Beurteilung gliedert sich in:
1. Abgrenzung des Plangebietes und des Betrachtungsraumes
2. Darstellung der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten nach Bestandsaufnahme
(Beschreibung und Plan „Ausgangszustand des Plangebietes“)
3. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs
(Beschreibung und Plan „Eingriff gemäß Festsetzungen“)
4. Bewertung des Eingriffs anhand der Planung
(Konfliktanalyse)
5. Ggf. die Darstellung von Art, Umfang, und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zu Verminderung, Ausgleich
und Ersatz der Eingriffsfolgen.
4
Planrechtliche Vorgaben
Vor der Beurteilung des Eingriffs in Natur und Landschaft ist festzustellen, ob die Maßnahmen nach übergeordneten
rechtlichen Vorgaben (Bauleitplanung, Schutzstatus, landespflegerische Zielsetzungen etc.) zulässig und prinzipiell
durchführbar sind. Dies ist nachfolgend geschehen:
4.1
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt der Region Aachen, weist für beide Plangebiete, wie auch für
die gesamte Ortslage Rödingen, den „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) aus. Ziele der Raumordnung stehen dem
Vorhaben demnach nicht entgegen.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
4
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Abbildung 2: Auszug aus dem Regionalplan (Quelle: Bezirksregierung Köln).
4.2
Flächennutzungsplan
Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Titz (Quelle: VDH GmbH, Juli 2016).
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
5
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Der Flächennutzungsplan weist für das Plangebiet an der Minartzstraße „Wohnbauflächen“ sowie für die Flächen an der
Keltenstraße „gemischte Bauflächen“ aus. Die Einbeziehung der verfahrensgegenständlichen Flächen in die
Innenbereichssatzung ist nicht von der Darstellung des Flächennutzungsplanes abhängig. Aus diesen ergeben sich allerdings
erste Ansätze bezüglich einer Entwicklung des Gebietes und der Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung. Für beide Plangebiete ist die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung absehbar. Die
Darstellungen des Flächennutzungsplanes stehen dem Vorhaben gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB demnach nicht entgegen.
4.3
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan setzt für den Bereich an der Minartzstraße keine Ziele fest. Der Bereich an der Keltenstraße setzt das
Ziel 4 „Temporäre Erhaltung der Naturraumpotentiale bis zur Realisierung einer den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung entsprechenden Bauleitplanung oder fachplanerischen Festsetzung“ fest. Insgesamt wird durch die
Einbeziehung der Flächen in den Innenbereich des Ortes Rödingen keine Planung begründet, die den Zielen und
Schutzzwecken des Landschaftsplanes entgegenstehen. Es bestehen somit keine Konflikte mit den Festsetzungen des
Landschaftsplanes.
Abbildung 4: Auszug aus dem Landschaftsplan Titz/Jülich-Ost (Quelle: Kreis Düren).
4.4
Schutzgebiete
Nördlich der Ortschaft Rödingen befindet sich das Biotop BK-5004-048 „Feldgehölz nördlich Friedhof Rödingen“. Dabei
handelt es sich um kleines Gehölz, das angepflanzt wurde. Die Bäume stehen sehr dicht und sind durchschnittlich etwa 8 m
hoch. Der Unterwuchs besteht hauptsächlich aus Holunder, Brennnessel und Jungwuchs von Esche und Bergahorn mit etwa
45% Deckung. Bergahorn kommt auch in roter Variante vor. Am Südrand stehen in geringer Zahl Pappeln und Weiden. Das
Gehölz ist gegen Verbiss umzäunt, an einigen Stellen ist der Zaun heruntergetreten, dort wurde auch Müll abgelagert. In der
ansonsten sehr gehölzarmen Landschaft stellt auch dieses kleine Feldgehölz ein Rückzugsbiotop dar.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
6
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Westlich von Rödingen befindet sich das Biotop BK-5004-033 „Gemüsegärten-Grünland-Hecken-Komplex am Südwestrand
von Rödingen“. Das Dorf Rödingen liegt auf einem Lößplateau, inmitten einer von Ackerbau dominierten Bördelandschaft. Die
südwestliche Seite des Dorfes ist von einem Grünland- und Gartenkomplex umgeben. Die nördliche Hälfte der Biotopfläche
bestehen aus sehr kleinen Parzellen, hauptsächlich Gemüsegärten und einigen Obstwiesen. Diese sind durch artenreiche,
kurzgeschnittene Strauchhecken voneinander getrennt. Die südliche Hälfte dieses Gebietes besteht hauptsächlich aus
Fettweiden, worauf große, alte Einzelbäume (mit Höhlen) stehen. Im Norden und Osten des Gebietes beginnen die Häuser
des Dorfes Rödingen, im Süden und Westen wird die Fläche von Äckern begrenzt. Am Südwestende wurde 1996 eine kleine
Halle für landwirtschaftliche Fahrzeuge neu errichtet, dort ist ein Kurzrasen eingesät. Vereinzelt kommen
Weihnachtsbaumkulturen vor.
Im Südwesten und Südosten befindet sich die Allee AL-DN-9004 „Winter-Lindenallee westlich und östlich von Höllen“. Im
Südosten von Höllen befindet sich eine Allee aus alten Linden. Diese wird 1996, mit Ausnahme einer Pumpstation der
Rheinbraun, von Acker umgeben. Junge Eschen und Winter-Linden wurden zusätzlich angepflanzt. Östlich der L12 kommen
Hainbuchen und Birken hinzu. Die Allee, welche westlich von Höllen entlang der L213 liegt, besteht, von Ost nach West
gesehen, zunächst aus Birken (Südteil) und Winter-Linden, Zitterpappel, Vogelkirsche, Stiel-Eiche, Roteiche und Birke
(Nordteil). Nach Westen hin anschließend sind nach Straßenbaumaßnahmen vornehmlich Linden gepflanzt, diese sind 1996
zwischen 3 und 6 m hoch.
Im Zuge der Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird nicht in die Biotopstrukturen eingegriffen.
Europäische Vogelschutzgebiete (§ 10 Abs. 6 BNatSchG), Wasserschutzgebiete (§§ 19 und 32 WHG), Natura 2000 (§ 10 Abs.
8 BNatSchG), Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG), Nationalparke (§ 24 BNatSchG), Biosphärenreservate und
Landschaftsschutzgebiete (§§ 25 und 26 BNatSchG) oder geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) sind durch die Planung
ebenfalls nicht betroffen.
Abbildung 5: Schutzgebiete, Quelle: Umweltdaten vor Ort, NRW
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
7
Gemeinde Titz
5
5.1
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Darstellungen von Bestand, Eingriff und Bewertung
Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
Planungsintention
In diesem Verfahren soll die bestehende Innenbereichssatzung der Gemeinde Titz für den Ortsteil Rödingen, gemäß § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erweitert werden. Hiernach kann die Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in
die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des
angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Dies ist hier der Fall. Geplant ist die Erweiterung des Ortsteiles an zwei
voneinander unabhängigen Stellen. Dabei handelt es sich z.T. um bereits bebaute Flächen sowie landwirtschaftliche Flächen,
die durch die angrenzende Bebauung in solcher Weise geprägt werden, dass sie eine Einbeziehung nach § 34 Abs. 4
Nr. 3 BauGB begründen.
Das Planvorhaben bildet den Abschluss der Siedlungsentwicklung gegenüber den angrenzenden Außenbereichsflächen. Eine
Prägung der einzubeziehenden Flächen ist hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung durch die angrenzende
Wohnbebauung in beiden Plangebietsbereichen gegeben. In diesem Verfahren soll daher die bestehende Innenbereichssatzung der Gemeinde Titz, Ortslage Rödingen, gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB erweitert werden. Hiernach kann die
Gemeinde durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die
einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Dies ist hier der
Fall.
Die Flächen an der Minartzstraße sind über die Minartzstraße erschlossen. Nördlich, östlich und westlich schließen kleinteilig
bebaute Wohnflächen an den Plangebietsbereich an. In Richtung Süden befindet sich die Minartzstraße mit dahinter
befindlicher weiterer kleinteiliger Wohnbebauung. Die Flächen an der Keltenstraße können sowohl über die Keltenstraße im
Norden als auch den im Westen befindlichen Wirtschaftsweg erschlossen werden. Nördlich, östlich und südlich schließt
kleinteilige Wohnbebauung an die Fläche an, in Richtung Westen wird die Fläche durch den Wirtschaftsweg begrenzt, dahinter
befinden sich landwirtschaftliche Flächen.
5.2
Arten und Biotope
Arten und Biotope sind ein zentraler Bestandteil des Naturhaushaltes. Als Elemente der natürlichen Stoffkreisläufe, als
prägende Bestandteile der Landschaft, als Bewahrer der genetischen Vielfalt und als wichtiger Einflussfaktor für andere
Schutzgüter (z.B. Reinigungs- und Filterfunktion für Luft, Wasser und Boden, klimatischer Einfluss der Vegetation,
Nahrungsgrundlage für den Menschen) sind Tiere und Pflanzen in ihrer natürlichen, standortgerechten Artenvielfalt zu
schützen.
Das Überdauern einer für den Planungsraum spezifischen Tier- und Pflanzenwelt muss durch Erhalt, Schaffung und
Entwicklung von Biotopsystemen gewährleistet werden. Gemäß dem § 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
sind die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinschaften als Teil des Naturhaushalts in ihrer natürlichen und
historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensstätten und Lebensräume (Biotope) sowie ihre sonstigen
Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b; g und § 1a
Abs. 4 BauGB; § 2 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG).
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
8
Gemeinde Titz
5.2.1
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Bestand des Schutzgutes Arten und Biotope
FLORA
Die Plangebiete befindet sich in der naturräumlichen Einheit Niederrheinisches Tiefland in der Untereinheit der Jülicher Börde
bzw. der Rödinger Lößplatte. Von W nach O sowie von S nach N neigt sich die im Vergleich zur Jackerather Lößschwelle
weniger reliefierte Lößplatte von gut 100 auf durchschnittlich 85 bis 90 m NN ab. Die Lößmächtigkeiten betragen bis 20 m und
mehr, wobei die oberflächennahen Lößlehme (größtenteils ertragreiche und leicht bearbeitbare Parabraunerden)
Bodenwertzahlen zwischen 75 und 85 erreichen und somit in Hauptursache für die sozusagen waldfreie Ackerbaulandschaft
sind.1
Minartzstraße
Abbildung 6: Luftbild auf die Minartzstraße in Titz-Rödingen (Quelle: Tim-Online NRW, Juli 2016).
Die Vegetation des Plangebietes setzt sich im Wesentlichen aus Hausgärten (ca. 40%) und rückwärtigen Gartenbereichen
(Ca. 40%) zusammen. Die restlichen Flächen (ca. 20%) stellen sich als versiegelte Flächen dar. Aufgrund der regelmäßigen
anthropogenen Nutzung und Pflege der Flächen kommt es zu erschwerten Lebensbedingungen, weshalb Wildkräuter nicht
existenzfähig sind.
Keltenstraße
Die Vegetation des Plangebietes setzt sich im Wesentlichen aus Hausgärten und rückwärtigen Gartenbereichen zusammen.
Diese setzen sich zum größten Teil aus Rasen- und Gartenflächen (ca. 50%) sowie aus Gehölzflächen und Hecken (ca. 20%)
zusammen. Teilweise sind die Flächen versiegelt (ca. 30%). Im südlichen Bereich besteht ein Baum.
1 Glässer, Ewald (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Bundesamt für Landeskunde und Raumordnung.
Bonn – Bad Godesberg.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
9
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Aufgrund der regelmäßigen anthropogenen Nutzung und Pflege der Flächen kommt es zu erschwerten Lebensbedingungen,
weshalb Wildkräuter innerhalb der Plangebietsflächen nicht existenzfähig sind.
Abbildung 7: Luftbild auf die Keltenstraße in Titz-Rödingen (Quelle: Tim-Online NRW, Juli 2016).
FAUNA
Die Lebensbedingungen für Tiere sind auf den Flächen des Plangebietes als ungünstig zu beschreiben. Es bestehen
erhebliche Beeinträchtigungen durch den Menschen. Zudem gibt es durch die Gartenflächen, welche durch den Menschen
gepflegt und erhalten werden, kaum Rückzugsmöglichkeiten. Auf den Flächen bestehen teilweise Heckenstrukturen, die als
Rückzugsorte für störungsunempfindliche Arten geeignet sein können.
In Bezug auf den Artenschutz wurde als Informationsbasis die Liste der planungsrelevanten Arten des LANUV (Landesamt für
Natur Umwelt und Verbraucherschutz NRW) für das Messtischblatt 5004 - 2 hinzugezogen. Vor dem Hintergrund des
Vorhabens und der Örtlichkeit werden die Auswirkungen im Hinblick auf die aufgeführten (planungsrelevanten) Arten ermittelt
und beurteilt.
Laut dem Messtischblatt 5004 - Quadrant 2 sind folgende planungsrelevanten Arten vorhanden.
Art
Status
Erhaltungszustand in
NRW (ATL)
Wissenschaftlicher Name
Deutscher Name
Myotis daubentonii
Wasserfledermaus
Art vorhanden
G
Myotis nattereri
Fransenfledermaus
Art vorhanden
G
Nyctalus noctula
Abendsegler
Art vorhanden
G
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
10
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Pipistrellus nathusii
Rauhautfledermaus
Art vorhanden
G
Pipistrellus pipistrellus
Zwegfledermaus
Art vorhanden
G
Plecotus auritus
Braunes Langohr
Art vorhanden
G
Plecotus austriacus
Graues Langohr
Art vorhanden
S
Athene noctua
Steinkauz
sicher brütend
G-
Buteo buteo
Mäusebussard
sicher brütend
G
Delichon urbica
Mehlschwalbe
sicher brütend
U
Falco tinnunculus
Turmfalke
sicher brütend
G
Hirundo rustica
Rauchschwalbe
sicher brütend
U
Passer montanus
Feldsperling
sicher brütend
U
Perdix perdix
Rebhuhn
sicher brütend
S
Strix aluco
Waldkauz
sicher brütend
G
Tyto alba
Schleiereule
sicher brütend
G
Tabelle 1: Planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5004– 2 (Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
2016), http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/50042 (07.07.2016)
Erhaltungszustand
Zeichen
Bedeutung
G
günstig
U
ungünstig
S
schlecht
Allgemeines
Zeichen
Bedeutung
XX
Hauptvorkommen
X
Vorkommen
(X)
potenzielles Vorkommen
Tabelle 2: Legende
Quelle: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/legende (01.07.2016)
5.2.2
Konflikte mit dem Schutzgut Arten und Biotope
Flora und Fauna innerhalb der Plangebiete sind bereits durch die intensive anthropogene Nutzung vorbelastet. Eine
Strukturanreicherung der vorhandenen Lebensräume wird in wesentlichen Teilen des Plangebietes durch die Offenhaltung
und Pflege durch den Menschen verhindert.
Arten und Biotope sind empfindlich gegenüber Flächeninanspruchnahme und der damit verbundenen Zerstörung von Lebensund Nahrungsräumen bzw. allgemein gegenüber Beeinträchtigungen durch menschliche Nutzungen, die auch in Form von
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
11
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Lärm- und Schadstoffimmissionen, Zerschneidung oder sonstigen Veränderungen von Lebensräumen und Biotopen erfolgen
kann.
Die folgenden Tabellen zeigen die Habitateignung des Plangebietes für die Arten des Messtischblattes auf:
Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5004-2 - Säugetiere
Art
Wissenschaftlicher
Name
Bedeutende Lebensräume bzw.
Habitateignung
Habitateignung
Habitatelemente
Minartzstr.
Keltenstr.
gering
gering
(kein Wald im
(kein Wald im
offene Wasserflächen an stehenden und langsam
Plangebiet
Plangebiet
fließenden Gewässern
vorhanden)
vorhanden)
gering
gering
(kein Wald im
(kein Wald im
Plangebiet
Plangebiet
vorhanden)
vorhanden)
gering
gering
(kein Wald im
(kein Wald im
Deutscher
Name
Waldfledermaus; strukturreiche Landschaften mit
Myotis daubentonii
Wasserfledermaus
hohem Gewässer- und Waldanteil; Jagdgebiete sind
Unterholzreiche Laubwälder mit lückigem
Baumbestand; reich strukturierte, halboffene
Myotis nattereri
Fransenfledermaus
Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen,
Grünland und Gewässern; Nistquartiere sind vor allem
Höhlen und abstehende Borke sowie Nistkiste
Typische Waldfledermaus; Quartiere vor allem in
Baumhöhlen in Wäldern und Parklandschaften;
Nyctalus noctula
Abendsegler
Jagdgebiete offene Lebensräume wie Wasserflächen,
Waldgebiete, Einzelbäume, Agrarflächen sowie
beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich
Plangebiet
Plangebiet
vorhanden)
vorhanden)
gering
gering
(kein Wald im
(kein Wald im
Typische Waldart; strukturreiche Landschaften mit
hohen Wald- und Gewässervorkommen (Laub- und
Pipistrellus nathusii
Rauhautfledermaus
Kieferwälder), insektenreiche Waldränder,
Gewässerufer und Feuchtegebiete; Spaltenverstecke
Plangebiet
Plangebiet
in Bäumen, die meist im Wald /Waldrand in
vorhanden)
vorhanden)
vor allem in Siedlungsbereichen; Hauptjagdgebiete
Kann nicht per se
Kann nicht per se
sind Gewässer, Kleingehölze, aufgelockerte Laub-
ausgeschlossen
ausgeschlossen
und Mischwälder; im Siedlungsbereich parkartige
werden
werden
Kann nicht per se
Kann nicht per se
ausgeschlossen
ausgeschlossen
werden
werden
strukturreichen, dörflichen Siedlungsbereichen in
Kann nicht per se
Kann nicht per se
trocken-warmen Agrarlandschaften; siedlungsnahe
ausgeschlossen
ausgeschlossen
heckenreiche Grünländer, Waldränder, Obstwiesen,
werden
werden
Gewässernähe liegen
Gebäudefledermäuse; strukturreiche Landschaften,
Pipistrellus
pipistrellus
Zwergfledermaus
Gehölzbestände sowie Straßenlaternen
Waldfledermaus; lockere Laub- und Nadelgehölze
Plecotus auritus
Braunes Langohr
oder Parkanlagen; dichter Unterbewuchs; als
Quartiere werden Bäume, Gebäude sowie Nisthilfen
angenommen
Typische Dorffledermäuse; Gebäudebewohner in
Plecotus
austriacus
Graues Langohr
Gärten, Parkanlagen und landwirtschaftliche Gebäude
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
12
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4904-4 - Vögel
Art
Wissenschaftlicher
Name
Deutscher
Name
Bedeutende Lebensräume bzw.
Habitateignung
Habitateignung
Habitatelemente
Minartzstr.
Keltenstr.
gering
gering
Siedlungsbereich, halboffene Landschaft,
grünlandreiche Kulturlandschaften. Als Jagdgebiete
Athene noctua
Steinkauz
werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten
bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige
Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von
entscheidender Bedeutung.
(weder Viehweiden (weder Viehweiden
noch Obstgärten
noch Obstgärten
im Plangebiet
im Plangebiet
vorhanden)
vorhanden)
Siedlungsbereich, halboffene Landschaft,
Buteo
Mäuse-
buteo
bussard
Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie
gering
Baumgruppen und Einzelbäume. Als Jagdgebiet nutzt
(keine offenen
der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren
Flächen)
gering
(evtl. als
Jagdgebiet
genutzt)
Umgebung des Horstes.
Freistehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude
in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an
den Außenwänden der Gebäude an der
Delichon
urbica
Mehlschwalbe
Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und
kann nicht per se
kann nicht per se
Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen
ausgeschlossen
ausgeschlossen
angebracht. Industriegebäude und technische
werden
werden
(Einzelgebäude in
(Einzelgebäude in
dörflicher Lage
dörflicher Lage
vorhanden)
vorhanden)
gering
gering
(keine offenen
(evtl. als
Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls
geeignete Brutstandorte. Als Nahrungsflächen werden
insektenreiche Gewässer und offene
Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze
aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen
und Schlammstellen benötigt.
Offene, strukturreiche Kulturlandschaften, oft in der
Falco
tinnunculus
Turmfalke
Nähe menschlicher Siedlungen; Nahrungsgebiete sind
Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland,
Äcker und Brachen
Flächen innerhalb
Jagdgebiet
der Plangebiete,
genutzt, offene
aber in näherer
Flächen in näherer
Umgebung
Umgebung
vorhanden)
vorhanden)
gering
gering
Bäuerliche Kulturlandschaft. Die Nester werden in
Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe,
Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen (evtl. als Nahrungs- (evtl. als NahrungsHirundo
rustica
gebaut. Offene Flächen für die Nahrungssuche (v. a.
Rauchschwalbe
Viehweiden) inklusive solcher Standorte, wo die
Nahrungstiere bei stürmischem / regnerischem Wetter
niedrig fliegen (Schlechtwetter-Nahrungsgebiete:
Gewässer, windgeschützte Waldränder, Hecken,
habitat genutzt,
habitat genutzt,
bäuerliche Kultur-
bäuerliche Kultur-
landschaft in
landschaft in
näherer Umgebung näherer Umgebung
vorhanden)
vorhanden)
Baumreihen, beweidetes Grünland, Misthaufen, diese
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
13
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
sind insbesondere in ackerdominierten Gebieten im
Umfeld von ca. 300 m zum Brutplatz.
Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen
Passer montanus
Feldsperling
Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Wald-
(keine offenen
rändern. Darüber hinaus dringt er bis in die
Flächen innerhalb
Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst-
des Plangebietes)
und Gemüsegärten oder Parkanlagen besiedelt.
Kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit
Perdix perdix
Rebhuhn
Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Wesentliche
gebiet genutzt da
Randbereich ländlicher Siedlung)
gering
gering
(keine
(keine
Ackerflächen,
Ackerflächen,
Wiesenränder im
Wiesenränder im
Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege.
Plangebiet
Plangebiet
vorhanden)
vorhanden)
Nahrungsangebot; lichte und lückige Altholzbestände
Waldkauz
(evtl. als Jagd-
Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder,
Strukturreiche Kulturlandschaften mit gutem
Strix aluco
gering
gering
in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder
gering
gering
(kein Wald oder
(kein Wald oder
Altholzbestände im Altholzbestände im
Friedhöfen (gutes Angebot an Höhlen); Nistplätze sind
Plangebiet
Plangebiet
Baumhöhlen, Dachböden und Kirchtürme
vorhanden)
vorhanden)
gering
gering
(evtl. als
(evtl. als
Jagdgebiet
Jagdgebiet
genutzt)
genutzt)
Halboffene Landschaften, in engem Kontakt zu
menschlichen Siedlungsbereichen; Jagdgebiete sind
Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von
Tyto alba
Schleiereule
Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen; Nistplätze
sind störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in
Gebäuden (Gebäude in Einzellagen, Dörfern und
Kleinstädten)
Tabelle 2: Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5004-2; Saugetiere/Vögel mit Angaben zur Habitateignung
Quelle: LANUV NRW
5.2.3
Bewertung des Eingriffs
Für die lokale Population stellt sich das Plangebiet aufgrund seiner Ausprägung und Lage im Siedlungsbereich als günstig dar.
Insbesondere die Mehl- sowie die Rauchschwalbe finden in den dörflichen Strukturen der näheren Umgebung genügend
Nistplätze. Das Messtischblatt 5004-2 nennt für das Plangebiet zudem den Mäusebussard, den Turmfalken, den Feldsperling
sowie die Schleiereule, da sich die Grünlandflächen entlang der Keltenstraße als potenzielles Nahrungshabitat darstellen. Bei
den Säugetieren nennt das Messtischblatt vor allem das braune Langohr, das graue Langohr sowie die Zwergfledermaus, die
die Plangebietsflächen evtl. als Jagdgebiete nutzen. Generell ist Rödingen eine ländlich geprägte Gemeinde, die von allen
Seiten durch offene landwirtschaftliche Flächen umgeben ist. Arten können in die nahe liegenden Freiflächen ausweichen.
Durch die Einbeziehung der Flächen in den Innenbereich wird somit nicht davon ausgegangen, dass erheblich in die
Lebensräume der planungsrelevanten Arten des Messtischblattes 5004-2 eingegriffen wird.
Flora und Fauna sind im Plangebiet bereits durch die intensive anthropogene Nutzung vorbelastet. Die Vegetation des
Plangebietes setzt sich im Wesentlichen aus Garten- und Grünflächen sowie Gehölzflächen und Hecken zusammen. Aufgrund
der regelmäßigen anthropogenen Nutzung der Flächen kommt es zu erschwerten Lebensbedingungen, weshalb Wildkräuter
kaum noch existenzfähig sind. Im Plangebiet handelt es sich um störungsunempfindliche Arten. Insgesamt wird das Vorhaben
in keine besonders wertvollen Biotopstrukturen eingreifen. Der Verlust der Vegetationsflächen der Plangebietsbereiche, wird
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
14
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
zunächst im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag ausgewertet und dargelegt. Auf den nicht überbaubaren Flächen wird
Ersatzvegetation geschaffen. Das restliche ökologische Defizit wird auf externen Ausgleichsflächen kompensiert.
5.3
Boden
Da gewachsener Boden als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht, ist er grundsätzlich schutzbedürftig. Es muss darauf
geachtet werden, dass die Funktionsfähigkeit der natürlichen Wirkungsgefüge des Bodens auch für die Zukunft gewährleistet
bleibt (§ 1 Abs. 7 lit a und e; § 1a Abs. 2 BauGB). Gemäß des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist die Funktion des
Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Boden erfüllt folgende ökologische Funktionen:
Lebensraum für Bodenorganismen (Mikroorganismen, Würmer, Käfer, Kleinsäuger)
Standort für natürliche Vegetation in vielfältigen Pflanzengesellschaften
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (Wasserspeicher, Abflussverzögerung, Grundwasserneubildung)
Filter und Puffer für Schadstoffe, welche ins Erdreich gelangen und dort zum Teil abgebaut werden
(Nitratrückhaltevermögen)
Landschaftsgeschichtliche Urkunde (naturgeschichtliche geologisch-bodenkundliche Besonderheiten,
kulturgeschichtliches Zeugnis spezieller Bewirtschaftungsformen und Bodendenkmälern)
für den Menschen erfüllt der Boden die Funktionen:
Rohstoffquelle (Ton-, Sand-, Kies- und Torfabbau, Steinbrüche u.ä., je nach Region)
Standort für Siedlung, Gewerbe und Infrastruktureinrichtungen
Deponieflächen, Schadstoffsenken
Nutzung für Land- und Forstwirtschaft (Ernährungs- und Wirtschaftsfaktor)
Die benannten Funktionen können konkurrieren, sich gegenseitig ausschließen oder überlagern.
5.3.1
Bestand des Schutzgutes Boden
Abbildung 8: Bodenkarte, Quelle: Geologischer Dienst NRW (07.07.2016).
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
15
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Das Plangebiet befindet sich in der naturräumlichen Einheit Niederrheinisches Tiefland in der Untereinheit der Jülicher Börde
bzw. der Rödinger Lößplatte. Von W nach O sowie von S nach N neigt sich die im Vergleich zur Jackerather Lößschwelle
weniger reliefierte Lößplatte von gut 100 auf durchschnittlich 85 bis 90 m NN ab. Die Lößmächtigkeiten betragen bis 20 m und
mehr, wobei die oberflächennahen Lößlehme (größtenteils ertragreiche und leicht bearbeitbare Parabraunerden)
Bodenwertzahlen zwischen 75 und 85 erreichen und somit in Hauptursache für die sozusagen waldfreie Ackerbaulandschaft
sind.2
Zur Bewertung des Schutzgutes Boden werden die Kartierungen zum Boden der Geobasisdaten der Vermessungs- und
Katasterverwaltung NRW (www.tim-online.nrw.de) und die Bodenkarte (M. 1:50.000) des geologischen Dienstes NRW zur
Hilfe genommen.
Minartzstraße
Das Plangebiet wird fast vollständig von typischem Kolluvium bestimmt. Unterhalb des Mutterbodens stehen in 8 bis 10 dm
lehmiger Schluff, meist schwach humos sowie schluffiger Lehm, ebenfalls meist schwach humos, aus Kolluvium des Holozän
an. Unterhalb dieser Schicht befindet sich eine 5 bis 10 dm mächtige Schicht aus lehmigem Schluff, meist schwach humos
und zum Teil karbonathaltig sowie schluffiger Lehm, meist schwach humos und zum Teil karbonathaltig aus Kolluvium des
Holozän. Als unterste Schicht vermerkt die Bodenkarte Kies und zum Teil Sand und vereinzelt lehmiger Sand aus
Terrassenablagerungen des Alt-, Mittel- und Jungpleistozän.
Mit Wertzahlen der Bodenschätzung zwischen 70 und 90, handelt es sich um einen Boden mit sehr hoher Fruchtbarkeit. Auch
die Kationenaustauschkapazität3 und damit die Fähigkeit, Pflanzen mit Nährstoffen zu versorgen, liegen in einem hohen
Bereich. Die mögliche Durchwurzelungstiefe und die nutzbare Feldkapazität 4 werden ebenfalls als sehr hoch beschrieben,
wodurch Pflanzen sehr gut mit verfügbarem Wasser versorgt werden können. Nur die Feld- und Luftkapazität5 verfügen über
mittlere Werte. Entsprechend besteht nur eine durchschnittliche Versorgung von Wurzeln mit Luft.
Der Begriff der Bodenschätzung bezeichnet die Bewertung der Bodenentwicklung nach ihrer ertragssteigernden Wirkung; die
Zustandsstufe dient der Feststellung des Bodenwertes. Es gibt für Ackerland sieben Zustandsstufen mit abnehmender Güte
von 1 – 7 (Unter Stufe 1 wird die mit der höchsten und unter Stufe 7 die mit der geringsten Leistungsfähigkeit verstanden). Bei
der Funktionserfüllung orientiert man sich bundesweit an einer Bodenwertzahl (Bodenzahl bzw. Grünlandgrundzahl) von 60,
oberhalb der die Vorrausetzung von § 12 Abs. 8 der BBodSchV (Bundesbodenschutzverordnung) angenommen wird. Der
vorliegende Boden überschreitet den Wert von 60. Bezogen auf seine Ertragsfähigkeit ist er somit als schutzwürdig
einzustufen.
Keltenstraße
Das Plangebiet wird fast vollständig von typischer Parabraunerde, die zum Teil erodiert ist sowie vereinzelt mit Tschernosem
Relikten6 versehen ist. Unterhalb des Mutterbodens steht in einer 12 bis 19 dm mächtigen Schicht schluffiger Lehm an, der
2 Glässer, Ewald (1978): Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Bundesamt für Landeskunde und Raumordnung.
Bonn – Bad Godesberg.
3
Nährstoffe kommen in der Natur als Kationen vor. Die Kationenaustauschkapazität bezeichnet also die Menge an Nährstoffen, die ein Boden bezogen auf
seine Masse binden und abgeben kann. Abhängig von der hiermit ermittelten Menge an verfügbaren Nährstoffen unterteilt die Bodenkarte NRW die
Kationenaustauschkapazität in Werte von „sehr niedrig“ bis „extrem hoch“. Quelle: http://www.gd.nrw.de/g_bkkati.htm, abgerufen am 01.07.2016
4
Unter der Feldkapazität versteht man die Menge an Wasser, die ein Boden gegenüber der Schwerkraft binden kann. Nutzbar ist der Teil der
Wassermenge, der wieder an Pflanzen abgegeben werden kann. Sind weder Stau- noch Sickerwasser vorhanden, steht die nutzbare Feldkapazität in
unmittelbarem Zusammenhang zur pflanzenverfügbaren Wassermenge. Quelle: http://www.gd.nrw.de/g_bknufe.htm, abgerufen am 01.07.2016
5
Bei der Luftkapazität handelt es um den Porenraum im Boden, der nur kurzfristig mit Wasser gefüllt ist und somit für Sauerstoff oder als Wurzelraum zur
Verfügung steht. Quelle: http://www.gd.nrw.de/g_bkluft.htm, abgerufen am 01.07.2016
6 Auch als Schwarzerde bezeichnet, Bodentyp, der sich unter bestimmten Bedingungen auf kalkreichen Lockermaterialien wie Löß bildet,
namensgebend ist der mächtige, von Humos schwarz gefärbte, Oberboden
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
16
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
vereinzelt humos aus Löß des Jungpleistozäns sowie alternativ stellenweise aus Kolluvium des Holozäns besteht. Als unterste
Schicht vermerkt die Bodenkarte lehmigen Schluff, der karbonathaltig ist, aus dem Löß des Jungpleistozän.
Mit Wertzahlen der Bodenschätzung zwischen 70 und 90, handelt es sich um einen Boden mit sehr hoher Fruchtbarkeit. Auch
die Kationenaustauschkapazität und damit die Fähigkeit, Pflanzen mit Nährstoffen zu versorgen, liegen in einem hohen
Bereich. Die mögliche Durchwurzelungstiefe und die nutzbare Feldkapazität werden ebenfalls als sehr hoch beschrieben,
wodurch Pflanzen sehr gut mit verfügbarem Wasser versorgt werden können. Nur die Luftkapazität verfügt über mittlere
Werte. Entsprechend besteht nur eine durchschnittliche Versorgung von Wurzeln mit Luft. Bezogen auf seine Ertragsfähigkeit
ist er somit als schutzwürdig einzustufen.
Insgesamt können Böden aus unterschiedlichen Gründen als schützenswert eingeordnet werden. Als Kriterien werden dabei
neben der landwirtschaftlichen Bedeutung auch die Dokumentationsfunktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
das Potenzial zur Entwicklung von Biotopen bewertet7. Die vorhandenen Böden weisen in Bezug auf ihre Zusammensetzung
keine geschichtlich relevanten Bestandteile auf. Zudem handelt es sich in beiden Bereichen nicht um einen Extremstandort
(sehr nass / sehr trocken), der eine besondere Eignung für die Entstehung von Biotopen aufweist. Eine weiterführende
Schutzwürdigkeit ist für die vorhandenen Böden damit nicht festzustellen.
In Bezug auf die Versickerung kann gesagt werden, dass für das gesamte Plangebiet innerhalb der Bodenkarte nur eine
bedingte Eignung vermerkt wird. Dabei zu beachten ist außerdem die hohe Erodierbarkeit des Oberbodens. Der
Grenzflurabstand wird als sehr hoch beschrieben und Beeinflussungen durch Grund- oder Stauwasser bestehen nicht. Folglich
ist auch keine kapillare Aufstiegsrate vorhanden. Dennoch weist die Bodenkarte die ökologische Feuchtestufe für den Bereich
des Bodens als sehr frisch aus. Die Gesamtfilterfähigkeit und die Grabbarkeit im 2-Meter-Raum weisen mittlere Werte auf.
Generell ist Boden empfindlich gegenüber Eingriffen und Veränderungen der Schichtenfolge sowie anderen mechanischen
Einwirkungen (z.B. Verdichtung). Insbesondere im Rahmen von Baumaßnahmen wird die Bodenstruktur durch
Flächenversiegelung, Verdichtung, Abtragungen und Aufschüttungen negativ verändert. Eine Belastung erfolgt auch durch
den Eintrag von Schadstoffen, die erstens die Bodenfunktionen negativ beeinflussen und zweitens auch andere Schutzgüter
belasten können. Insbesondere durch Auswaschung in das Grundwasser. Durch die Anlage von Gebäuden und anderen
versiegelten Flächen kommt es in den bisher unversiegelten Bereichen des Plangebietes zu einem vollständigen
Funktionsverlust des Bodens. Insbesondere sind hier Lebensraum-, Regulations- und allgemeine Produktionsfunktionen zu
nennen. Während der Bauphase muss mit Beeinträchtigungen der Bodenstrukturen durch den Einsatz von Baumaschinen
gerechnet werden. Positiv wirkt sich hingegen aus, dass die Plangebietsfläche nur in Teilbereichen versiegelt wird und die
geplanten GRZ von 0,4 (WA) bzw. 0,6 (MI) eingehalten werden muss.
Bodennutzung
Minartzstraße
Im Bereich der Gemarkung Rödingen, Flur 9, Flurstücke (tw.) 36/2, 163/36, 963, 534, 533, 531, 532, 530, 529 und 528
befinden sich die rückwärtigen Gartenbereiche der dazugehörigen Grundstücke. Nördlich, östlich und westlich schließt
kleinteilige Wohnbebauung an die Flächen an. In Richtung Süden befindet sich die Minartzstraße mit weiterer, dahinter
befindlicher Wohnbebauung.
Die Flächen sind bereits zum Teil durch Gartenhäuser versiegelt. Im Bereich der versiegelten Flächen ist von keiner
Veränderung des Bodens auszugehen. Die Gartenflächen unterliegen einer ständigen menschlichen Nutzung und Pflege.
Daher sind auch die Freiflächen durch anthropogene Nutzung vorbelastet. Es handelt sich somit um keine natürlichen bzw.
unberührten Flächen (vgl. Abbildung 7).
SCHREY, Hans-Peter: Die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000, 2. fortgeführte Auflage. Krefeld: Geologischer Dienst NRW –
Landesbetrieb, 2004, Seite 2
7
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
17
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Abbildung 9: Luftbild auf die Minartzstraße in Titz-Rödingen (Quelle: Tim-Online NRW, Juli 2016).
Keltenstraße
Abbildung 10: Luftbild auf die Keltenstraße in Titz-Rödingen (Quelle: Tim-Online NRW, Juli 2016).
Die Flurstücke Gemarkung Rödingen, Flur 17, Flurstücke 97, 102 und 103 sowie (tw.) 98, 22, 23, 75, 92, 93, 100 befinden
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
18
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
sich im südwestlichen Teil der Keltenstraße. Die Flurstücke werden überwiegend als Gartenflächen genutzt, sind aber bereits
heute auch mit kleinteiliger Wohnbebauung versehen. In Richtung Norden, Osten und Süden schließt weitere Wohnbebauung
an. In Richtung Westen befindet sich ein Wirtschaftsweg mit dahinter liegenden landwirtschaftlichen Flächen.
Die Flächen sind bereits heute zum Teil durch Garagen, Wohnhäuser oder Schuppen versiegelt. Die Freiflächen sind bereits
durch die anthropogene Nutzung beispielsweise als Gärten vorbelastet. Es handelt sich demnach nicht um natürliche bzw.
unberührte Flächen (vgl. Abbildung 8).
5.3.2
Konflikte mit dem Schutzgut Boden
Bei Eingriffen in die Freiflächen kommt es durch Baumaßnahmen zu einer Abschiebung von Mutterboden, zu einer
Verdichtung und Versiegelung des Oberbodens und zu Eingriffen in die Schichtenfolge des Bodens. Von den Veränderungen
kann das gesamte Plangebiet betroffen sein. Eine Verunreinigung mit Schadstoffen ist aufgrund der geplanten Nutzung nicht
zu erwarten.
5.3.3
Bewertung des Eingriffs
Die Verwirklichung der Planung führt zu einem dauerhaften Eingriff in die Bodenstruktur. Der Eingriff erfolgt allerdings nur in
geringem Maße und auf bereits vorbelasteten Flächen, wodurch die unbelasteten Flächen des Außenbereichs geschont
werden können.
Entsprechende Maßnahmen können den Eingriff in den Boden auf das nötigste Maß beschränken. Dazu müssen z.B. bei den
Baumaßnahmen unnötige Befahrungen und Bodenbewegungen unterbleiben. Abgetragener Oberboden muss fachgerecht
gelagert und nach Möglichkeit wieder eingebaut werden. Es bleibt festzustellen, dass die Bodenstruktur durch den Eingriff
nicht weitgehend verändert wird.
5.4
Wasser
Wasser ist in seiner vielfältigen Zustandsgröße und Ausbildung ein grundlegender Baustein im Ökosystem. Hydrologisch
gesehen ist Wasser als Transportmedium für die Weiterleitung von Stoffen von entscheidender Bedeutung. Wasser ist
Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen und bietet darüber hinaus Lebensraum für spezifische
Organismengemeinschaften.
5.4.1
Bestand des Schutzgutes Wasser
Die Plangebiete liegen im Bereich des Grundwasserkörpers8 „274_05 Hauptterrassen des Rheinlandes“.
Bei dem Grundwasserkörper „274_05 Hauptterrassen des Rheinlandes“ handelt es sich um einen Porengrundwasserleiter des
silikatischen Gesteinstyps (Kies und Sand). Der Grundwasserkörper gehört zu dem hydrogeologischen Teilraum „Altpleistozän
von Ville, Erft und Rur“.
Der Teilraum Altpleistozän von Ville, Erft und Rur wird durch Terrassenflächen im Westen der niederrheinischen Tieflandbucht
gekennzeichnet. An weit aushaltenden Nordwest gerichteten Störungen werden diese in drei Großschollen zerlegt, die jeweils
nach Nordosten einfallen. Durch den Braunkohlenbergbau sind hier weitreichende Grundwasserabsenkungen vorhanden.
8
Grundwasserkörper: ist ein abgegrenztes Grundwasservorkommen bzw. ein abgrenzbarer Teil davon. Die Potentialfläche eines
Grundwasserkörpers ist der geometrische Ort aller Punkte in einem betrachteten Grundwasserkörper, die die gleiche Standrohrspiegelhöhe
(hydraulische Druckhöhe) aufweisen (http://www.geodz.com/deu/d/Grundwasserk%C3%B6rper, Zugriff am 02.06.2015).
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
19
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Der Grundwasserkörper wird von unterpleistozänen Terrassenflächen und von Niederterrassen der Erft und ihren
Nebengewässern im Westen der Niederrheinischen Bucht gebildet. Der Grundwasserkörper gehört der Erftscholle an, die vom
Rurrand-Sprung nach Nordosten bis zum Erftsprung einfällt. Im Tertiär und Quartär existieren bis zu zehn
Grundwasserstockwerke. Braunkohlen-Bergbau mit weitreichenden Grundwasserabsenkungen fand und findet in
unmittelbarer Nachbarschaft des Grundwasserkörpers (heute noch im Tagebau Hambach) statt. Das obere
Grundwasserstockwerk hat silikatische Eigenschaften. Insgesamt liegen bis zu 10 Grundwasserstockwerke hoher bis mäßiger
Durchlässigkeit in den kontinentalen bis küstennahen silikatisch-organischen Schichtfolgen des Quartärs und Tertiärs, die
auch Braunkohlenflöze enthalten, vor.
Der obere Grundwasserleiter wird im größten Teil des Gebietes von pleistozänen Kiesen und Sanden der Jüngeren
Hauptterrassen gebildet, die eine hohe bis mäßige Wasserdurchlässigkeit aufweisen und mehr als 40 m mächtig werden
können. In Teilbereichen bildet bis zu 5 m mächtiger Löß bzw. Lößlehm eine hochwirksame Deckschicht, die jedoch nach
Süden ausdünnt. In den Talauenablagerungen der Erft standen unter natürlichen Bedingungen geringe Flurabstände an, die
aber seit langem durch Grundwasserabsenkungen der Tagebaue stark beeinflusst sind. In den Talauen von Nebengewässern
(Neffelbach) existieren noch einige grundwasserabhängige Feuchtgebiete, die teilweise aber durch den Sümpfungseinfluss
noch beeinflusst werden können. Im Liegenden folgen mächtige tertiäre Schichtfolgen aus Sanden, Kiessanden, Tonen und
Schluffen sowie bis zu 60 m mächtigen Braunkohlenflözen. Dem entsprechend sind bis zu 10 Grundwasserstockwerke
ausgebildet, die jedoch an Faziesgrenzen9 oder tektonischen Störungen hydraulisch miteinander verbunden sind.
Die quartären und tertiären Lockergesteinsfolgen sind im Zentrum der Niederrheinischen Tieflandbucht mehr als 1000 m
mächtig. Der GWK gehört tektonisch zur Erftscholle, einer tektonischen Großscholle der Niederrheinischen Bucht. Die
schollenbegrenzenden Störungen sind abschnittsweise hydraulisch wirksam; daher können dort auf kurze Distanz große
Differenzen der Grundwasserdruckflächen auftreten. Die Braunkohlenflöze werden in der Erftscholle und im Umfeld seit
Jahrzehnten in tiefen Tagebauen abgebaut. Dazu waren und sind weitreichende Grundwasserabsenkungen bis unter die
tiefste Abbausohle notwendig, die in ihrer Ausdehnung diesen Grundwasserkörper vollständig umfassen. Im
Untersuchungsraum sind alle Grundwasserstockwerke stark beeinflusst, die Einflüsse können sich auch auf sehr lokal noch
vorhandene Feuchtgebiete auswirken.
Minartzstraße
Innerhalb des Planbereiches an der Minartzstraße ist kein Oberflächenwasser vorhanden. In ca. 350 m nordwestlicher
Richtung befindet sich der Finkelbach. Ca. 450 m in südöstlicher Richtung liegt der Landwehrgraben. Beide Gewässer werden
durch die Planung nicht beeinflusst.
Unversiegelter Boden hat die Fähigkeit, Niederschlagswasser aufzunehmen, zu speichern und zeitlich verzögert an die
Atmosphäre, an die Vegetation oder an die Vorfluter abzugeben. So wirken sie ausgleichend auf den Wasserhaushalt und
hemmen die Entstehung von Hochwasser. Die Bodenteilfunktion „Ausgleichskörper im Wasserhaushalt“ wird durch das
Infiltrationsvermögen des Bodens gegenüber Niederschlagswasser und die damit verbundene Abflussverzögerung bzw. verminderung definiert und wird aus den Bodenkennwerten gesättigte Wasserleitfähigkeit, nutzbare Feldkapazität und
Luftkapazität abgeleitet.
Die gesättigte Wasserleitfähigkeit10 wird aus der finalen Rate bei dem Prozess des Eindringens von Wasser nach
Niederschlägen, die sich einstellt, wenn der Boden vollständig gesättigt ist, ermittelt. Die gesättigte Wasserleitfähigkeit ist im
9 Fazies sind definiert als „Summe aller primären organischen und anorganischen Charakeristika eine Ablagerung an einem Ort“ und umschließen damit
alle während der Sedimentation gebildeten strukturellen und texturellen Merkmale (z.B. Mineralgehalt, Korngröße, Schichtung)
10Die gesättigte Wasserleitfähigkeit einer Bodeneinheit für eine gewählte Bezugstiefe (kfges) wird aus den schichtspezifischen Wasserdurchlässigkeiten (kfs1
– kfsn für die Schichten s1 – sn) abgeleitet. Die ausgewiesene Wasserdurchlässigkeit kennzeichnet den Widerstand, den der Boden einer senkrechten
Wasserbewegung entgegensetzt. Die Wasserdurchlässigkeit ist ein Maß für die Beurteilung des Bodens als mechanischer Filter, zur Abschätzung der
Erosionsanfälligkeit schlecht leitender bzw. stauender Böden und der Wirksamkeit von Dränungen. (Website geologischer Dienst NRW: Zugriff 11.07.2013)
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
20
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Bereich der Minartzstraße hoch (45 cm/d). Unter Feldkapazität versteht man die Wassermenge, die ein zunächst
wassergesättigter Boden gegen die Schwerkraft nach 2 bis 3 Tagen noch halten kann. Die nutzbare Feldkapazität ist der Teil
der Feldkapazität, der für die Vegetation nutzbar ist und im Boden in den Mittelporen mit Saugspannungen zwischen den pFWerten 1,8 und 4,2 gespeichert wird. Die nutzbare Feldkapazität ist im gesamten Plangebiet sehr hoch (248 mm). Der
Grenzflurabstand beschreibt die Tiefe, bis zu der der Grundwasserspiegel bedingt durch kapillaren Aufstieg, Einfluss auf die
Verdunstung und den Ertrag hat. Damit kann sich die in diesem Bereich vorhandene Vegetation in Trockenperioden am
Grundwasser bedienen. Dieser liegt mit 19 dm ebenfalls sehr hoch. Für die Versickerung sind die Böden allerdings nur bedingt
geeignet.
Keltenstraße
Innerhalb des Bereiches an der Keltenstraße sind ebenfalls keine Oberflächengewässer vorhanden. In ca. 150 m
südwestlicher sowie 100 m südöstlicher Richtung befindet sich der Landwehrgraben. In ca. 600 m nordwestlicher Richtung
befindet sich der Finkelbach. Durch das Vorhaben werden die beiden Gewässer nicht beeinflusst, sodass es zu keinen
Konflikten mit oberflächennahem Wasser kommt.
Die gesättigte Wasserleitfähigkeit ist im Bereich an der Keltenstraße hoch (50 cm/d). Unter Feldkapazität versteht man die
Wassermenge, die ein zunächst wassergesättigter Boden gegen die Schwerkraft nach 2 bis 3 Tagen noch halten kann. Die
nutzbare Feldkapazität ist der Teil der Feldkapazität, der für die Vegetation nutzbar ist und im Boden in den Mittelporen mit
Saugspannungen zwischen den pF-Werten 1,8 und 4,2 gespeichert wird. Die nutzbare Feldkapazität ist im gesamten
Plangebiet sehr hoch (210 mm). Der Grenzflurabstand beschreibt die Tiefe, bis zu der der Grundwasserspiegel bedingt durch
kapillaren Aufstieg, Einfluss auf die Verdunstung und den Ertrag hat. Damit kann sich die in diesem Bereich vorhandene
Vegetation in Trockenperioden am Grundwasser bedienen. Dieser liegt mit 16 dm ebenfalls sehr hoch. Für die Versickerung
sind die Böden allerdings nur bedingt geeignet.
Weitere Hinweise auf Vorbelastungen innerhalb des Plangebietes sind nicht bekannt.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Einbeziehung der Flächen zum Innenbereich. Wasserschutzgebiete gem. § 19 des
Wasserhaushaltsgesetzes oder nach dem Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete sind im Plangebiet nicht
vorhanden und daher nicht betroffen. Da innerhalb des Plangebietes sowie im direkten Umfeld keine Wasserschutzgebiete
ausgewiesen sind, ist bezüglich des Schutzgutes Wasser keine besonders hohe Empfindlichkeit auszusprechen.
5.4.2
Konflikte mit dem Schutzgut Wasser
Gemäß § 44 LWG NRW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder
ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung
des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Durch das Planvorhaben sollen zwei Bereiche innerhalb der Ortschaft Rödingen in den Innenbereich des Ortes einbezogen
werden. Durch die Überbauung und Versiegelung bisher unbebauter Böden kommt es innerhalb des Plangebietes zu einer
Reduzierung der Versickerungsfähigkeit des Bodens. In den Bereichen an der Minartzstraße können die Flächen mit einer
GRZ von 0,4 (WA) sowie in den Bereichen an der Keltenstraße mit einer GRZ von 0,6 (MI) überbaut werden. Dies kann zu
einer Minimierung der Grundwasserneubildungsarte sowie zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere
führen. Da die Böden nur bedingt versickerungsfähig bzw. für die Versickerung ungeeignet sind, ist von keiner erheblichen
Beeinträchtigung des Grundwassers auszugehen.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
21
Gemeinde Titz
5.4.3
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Bewertung des Eingriffs
Verschmutzungen von Wasser sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Durch die Planung werden bisher unbebaute
Böden innerhalb des Ortsteiles Opherten versiegelt, wodurch die Versickerungsfähigkeit der Böden reduziert wird. Da die
Böden innerhalb der Plangebiete nur bedingt für eine Versickerung geeignet sind, ist die Entwässerung der Grundstücke auf
der Baugenehmigungsebene nachzuweisen. Somit ist der Eingriff bezüglich des Schutzgutes Wassers von nachrangiger
Bedeutung.
5.5
Klima und Luft
Das lokale Kleinklima bildet die Grundlage insbesondere für die Vegetationsentwicklung. Darüber hinaus ist das Klima unter
dem Aspekt der Niederschlagsrate auch für den Wasserhaushalt und die Grundwasserneubildung verantwortlich. Luft
wiederum ist lebensnotwendig zum Atmen für Menschen und Tiere. Zudem übernimmt die Atmosphäre Funktionen als Schutzund Übertragungsmedium für Stoffflüsse. Ein ausgewogenes Klima und eine regelmäßige Frischluftzufuhr sind Grundlage für
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Die klimatischen Bedingungen sind deshalb neben Boden und Wasser die wichtigsten Grundlagen des Lebens, die es zu
sichern und zu erhalten gilt (§ 1 Abs. 5 und 6 Nr. 7 lit. a BauGB). Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG sind Beeinträchtigungen
des Klimas zu vermeiden. In den Zielsetzungen sollen erneuerbare Energien Berücksichtigung finden, zudem ist auf den
Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas, auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landespflege hinzuwirken. Ziele zur Vermeidung von Luftverschmutzungen ergeben sich aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in dem es heißt: Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und
Sachgüter sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen und auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und Belästigungen zu
schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
5.5.1
Bestand des Schutzgutes Klima und Luft
Im Bereich des Niederrheinischen Tieflandes herrscht ein gemäßigtes, humides, atlantisch geprägtes Klima, welches durch
milde Winter und gemäßigte Sommer definiert wird. Die mittlere Lufttemperatur/Jahr beträgt 9,9°C. Im Herbst und Winter kann
es entlang der Flusstäler zu Talnebel kommen. Im Bereich der Gemeinde Titz treten ca. 800 mm Niederschlag pro Jahr auf
und die Sonnenscheindauer beträgt bis zu 1.500 h pro Jahr11.
Minartzstraße
Die vorgefundene Vegetation besteht vorwiegend aus Gehölzen, Baumbewuchs, Hecken sowie Wiesenflächen, welche als
Garten genutzt werden. Zum Teil sind die Flächen durch Terrassen, Gartenwege sowie Gartenhäuser versiegelt. Die bebauten
und versiegelten Bereiche sind von starken Temperaturschwankungen geprägt und drücken sich an heißen Sommertagen in
einer starken Erwärmung der Oberschichten aus. Die nächste Immissionsquelle liegt mit ca. 4,0 km in nördlicher Richtung in
Titz-Ameln.
Die örtlich klimatischen und lufthygienischen Verhältnisse bestimmen oftmals das Ausmaß von Luftverunreinigungen.
Lokalklimatische Gegebenheiten in Verbindung mit der Siedlungsstruktur und den Nutzungen in der Umgebung können hierbei
von Bedeutung sein. Die Lufthygiene wird hauptsächlich durch den angrenzenden Straßenverkehr auf der Minartzstraße
MATTHIESEN, Klaus: Klima Atlas von Nordrhein-Westfalen, Landesanstalt für Ökologie, Düsseldorf: Landschaftsentwicklung und Forstplanung
des Landes Nordrhein-Westfalen, 1989
11
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
22
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
bestimmt, welcher sich allerdings durch die dörfliche Lage als mäßig belastend darstellt. Es sind keine weiteren
beeinträchtigenden Luftimmissionsquellen in der näheren Umgebung vorhanden.
Keltenstraße
Die Lufthygiene wird durch den angrenzenden Straßenverkehr auf der Keltenstraße sowie landwirtschaftlichen Verkehr auf
den gegenüberliegenden landwirtschaftlichen Flächen bestimmt. Es sind keine weiteren beeinträchtigenden
Luftimmissionsquellen in der näheren Umgebung vorhanden. Die nächste Immissionsquelle liegt mit ca. 4,5 km in nördlicher
Richtung in Titz-Ameln.
Die klimatischen Funktionen der Freiflächen stehen in engem Zusammenhang mit dem Vegetationsbestand. Bei Verlust der
Vegetation gehen auch die kleinklimatischen Wirkungen weitgehend verloren. Eine zusätzliche, negative, klimatische Wirkung
erfolgt bei Bebauung der Flächen, da sich versiegelte Flächen schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz
aufweisen. Durch die Errichtung von Baukörpern können außerdem die Windströmungen im Plangebiet verändert werden.
Den beschriebenen negativen Auswirkungen stehen die festgesetzte GRZ von 0,4 (WA) sowie 0,6 (MI) entgegen. Dadurch
kann auch mit einer Bebauung der Flächen gewährleistet werden, dass keine unnötige Versiegelung der Flächen erfolgt.
5.5.2
Konflikte mit dem Schutzgut Klima und Luft
Durch die geplante Bebauung kommt es in Teilbereichen zu einem Verlust von Freiflächen zur Frischluftproduktion. Durch
eine Versieglung der entsprechenden Flächen kommt es zudem zu einer zusätzlichen Erwärmung im Plangebiet und damit zur
Veränderung der Temperaturschichtung. Zusätzlicher Verkehr wird innerhalb des Ortsteiles Rödingen durch die Einbeziehung
der Planflächen nicht begründet und demnach werden keine weiteren Luftschadstoffbelastungen hervorgerufen. Aufgrund der
Größe der Plangebietsbereiche sind die Auswirkungen als gering zu bewerten.
5.5.3
Bewertung des Eingriffs
Insgesamt entsteht durch das Vorhaben eine Minderung der örtlichen Frischluftproduktion. Durch Schadstoffemissionen
während der Bauphase kann es temporär zu einer lufthygienischen Beeinträchtigung kommen.
Aufgrund der relativ geringen, ökologischen Wertigkeit der vorhandenen Biotopflächen ist nicht von einer besonders hohen,
klimatischen Funktion auszugehen. Die Steigerung des Erwärmungspotenzials durch die geplante Bebauung kann durch
Schaffung von Verdunstungsflächen, Schattenspendern und der Erhaltung der Gartenbereiche entgegengewirkt werden.
Insbesondere Bäume und weitere Gehölzstrukturen wirken sich vorteilhaft auf die Lufthygiene aus (CO 2-Minderung /
Sauerstoffproduktion). In Bezug auf das Schutzgut Luft und Klima ist das Vorhaben somit als insgesamt verträglich
einzustufen.
5.6
Landschafts- und Ortsbild
Ein wichtiges Ziel im Bereich Landschaftsbild und Erholung ist die Erhaltung vorhandener und die Entwicklung bereits
beeinträchtigter naturräumlicher Elemente und somit die Verbesserung des Erholungs- und Erlebniswertes einer Landschaft.
Gemäß dem § 1 Abs. 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind neben den Naturgütern und der Pflanzen und Tierwellt
auch die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen und als
Voraussetzung für seine Erholung nachhaltig zu sichern. Die fortschreitende Inanspruchnahme von Landschaft als Folge
steigender Nutzungsansprüche der letzten Jahrzehnte stellt eine Herausforderung an die Raumplanung dar.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
23
Gemeinde Titz
5.6.1
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Bestand des Schutzgutes Landschafts- und Ortsbild
Minartzstraße
Das bestehende Landschaftsbild des Plangebietes an der Minartzstraße setzt sich durch rückwärtige Gartenbereiche
zusammen, die durch eine dichte Hecke von den Außenflächen abgegrenzt wird. In der direkten Umgebung befinden sich
weitere kleinteilige Wohnbebauungen des Ortsteiles Rödingen. Die Gartenbereiche bestehen hauptsächlich aus
Wiesenflächen sowie kleinen Gehölzstrukturen. Diese Bereiche sind in ihrer Vielfalt, Eigenart und Naturnähe als nachrangig
einzustufen. Es handelt sich um Biotoptypen mit geringem Arten- und Biotoppotenzial.
In der unmittelbaren Umgebung der Minartzstraße befinden sich keine Biotopstrukturen oder sonstige landschaftsgeschützte
Bestandteile. Somit ist insgesamt von keiner hohen Empfindlichkeit des Landschaftsbildes auszugehen, zumal die
bestehenden Vegetationsstrukturen voraussichtlich vollständig erhalten werden können.
Abbildung 11: Blick auf die Flächen an der Minartzstraße von Richtung Süden (Quelle: VDH GmbH, April 2016).
Keltenstraße
Das bestehende Landschaftsbild des Plangebietes an der Keltenstraße setzt sich ebenfalls aus rückwärtigen Gartenbereichen
zusammen. In der direkten Umgebung befindet sich hauptsächlich Wohnbebauung sowie in Richtung Westen
landwirtschaftliche Flächen. Zum Teil sind die Flächen durch Garagen und Stellplätze teilversiegelt. Die Gartenbereiche
bestehen zum größten Teil aus Wiesenflächen, zum Teil auch aus kleinen Gehölz- und Baumbeständen. Diese Bereiche sind
in ihrer Vielfalt, Eigenart und Naturnähe als äußerst nachrangig einzustufen. Es handelt sich um Biotoptypen mit geringem
Arten- und Biotoppotenzial.
In Richtung Westen befindet sich das Biotop BK-5004-044 „Alleen westlich und östlich von Höllen“. Im Südosten von Höllen
befindet sich eine Allee aus alten Linden. Diese wird, mit Ausnahme einer Pumpstation der Rheinbraun, von Acker umgeben.
Junge Eschen und Winter-Linden wurden zusätzlich angepflanzt. Östlich der L12 kommen Hainbuchen und Birken hinzu. Die
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
24
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Allee, welche westlich von Höllen entlang der L213 liegt, besteht, von Ost nach West gesehen, zunächst aus Birken (Südteil)
und Winter-Linden, Zitterpappel, Vogelkirsche, Stiel-Eiche, Roteiche und Birke (Nordteil). Nach Westen hin anschließend sind
nach Straßenbaumaßnahmen vornehmlich Linden gepflanzt, diese sind zwischen 3 und 6 m hoch. Dieses Biotop ist durch die
Planung nicht betroffen.
Durch die anthropogene Nutzung und die damit einhergehende Strukturarmut ist das Plangebiet derzeit als vorbelastet zu
bewerten. Dies trifft auch für die westlich angrenzenden Flächen zu, die im Wesentlichen ebenfalls landwirtschaftlich genutzt
werden. Bisher wirkt das Gebiet als Freifläche für die nördlich, östlich und südlich angrenzende Wohnbebauung. Das
Landschaftsbild und die Erholung als Naturpotenzial sind empfindlich gegenüber einer Veränderung der Landschaft,
insbesondere in Form von Bebauung und „landschaftsfremden“ Nutzungen. Dadurch wird auch die Erholungsnutzung für den
Menschen, die durch den Eindruck der „freien Landschaft“ entsteht, beeinträchtigt. Neben dem Hinzufügen von störenden
Elementen kann das Landschaftsbild auch durch das Entfernen von typischen und prägenden Elementen, wie etwa
Grünstrukturen, beeinträchtigt werden. Durch die städtebaulichen Strukturen, die sich in Richtung Norden, Osten und Süden
anschließen, ist die Fläche allerdings bereits heute in ihrem Landschaftsbild beeinflusst.
Da im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes zudem keine landwirtschaftlich wertvollen Elemente vorhanden sind, ist
insgesamt von keiner hohen Empfindlichkeit des Landschaftsbildes auszugehen, zumal die bestehenden
Vegetationsstrukturen voraussichtlich fast vollständig erhalten werden können.
Abbildung 12: Blick auf die Flächen an der Keltenstraße von Richtung Norden (Quelle: VDH GmbH, Mai 2016).
5.6.2
Konflikte mit dem Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Durch die Errichtung von Baukörpern wird das Landschaftsbild grundlegend verändert. Im subjektiven Landschaftseindruck
und für die Erholungsnutzung gehen Freiflächen verloren und werden durch funktionsarme Siedlungsflächen ersetzt.
5.7
Bewertung des Eingriffs
Das Landschaftsbild wird grundlegend verändert. Die insbesondere nach Funktionalität gestaltete Siedlungsfläche kann zu
einer Verschlechterung des Landschaftsbildes, durch Hinzufügen von landschaftsfremden Nutzungen, beitragen. Durch
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
25
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
gestalterische Festsetzungen kann dieser Eindruck jedoch zumindest gemindert werden. Es wird eine landschaftsangepasste
Gestaltung des Plangebietes erfolgen. Gesichert wird diese über die Begrenzung der Maßnahme auf die überbaubaren
Flächen.
Andererseits ist das Plangebiet derzeit in seiner landschaftlichen Wertigkeit als äußerst nachrangig, was Vielfalt, Eigenart und
Naturnähe betrifft, einzuschätzen. Zudem ist die Fläche durch anthropogene Nutzungen bereits vorbelastet.
6
Vermeidung und Minderung des Eingriffs
6.1
Vermeidbarkeit des Eingriffs
Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist vermeidbar, wenn
kein nachweisbarer Bedarf für das Vorhaben besteht,
das Vorhaben keine geeignete Lösung für die Deckung des vorhandenen Bedarfs darstellt,
eine für Naturhaushalt und Landschaftsbild räumlich, quantitativ oder qualitativ günstigere
Lösungsmöglichkeit besteht, welche den eigentlichen Zweck des Vorhabens ebenfalls erfüllt.
Der Bedarf für die Planung ist gegeben. Die Gemeinde Titz strebt innerhalb der Ortschaft Rödingen an, die Bereich, die durch
die vorhandene Bebauung geprägt sind, in den Innenbereich gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einzubeziehen.
Die Plangebietsbereiche bieten sich für die Einbeziehung in den Innenbereich des Ortsteiles Rödingen an. Die Erweiterungen
fügen sich in die nähere Umgebung ein und orientieren sich an natürlichen städtebaulichen Zäsuren. Im Bereich der
Minartzstraße zeichnen sich diese durch im Norden, Osten und Westen angrenzende, kleinteilige Wohnbebauungen aus. Die
Flächen an der Keltenstraße werden im Norden, Osten und Süden von Wohnbebauung umgeben. Im Flächennutzungsplan
sind die Flächen bereits als Bauflächen dargestellt. Die Einbeziehung dieser Flächen dient also der klareren Abgrenzung des
Innenbereiches gegenüber dem Außenbereich und kann gleichzeitig die Entwicklung der örtlichen Wohnsituation sowie die
städtebauliche Ordnung fördern und den schonenden Umgang mit Grund und Boden begünstigen. Alternative
Planungsflächen sind innerhalb der Ortschaft Opherten nicht vorhanden.
6.2
Minderung der Eingriffsfolgen
Wenn Einzelmaßnahmen bzw. Maßnahmenalternativen geeignet sind, Eingriffsfolgen zu mindern oder gar zu vermeiden ohne
den eigentlichen Zweck des Eingriffs unverhältnismäßig zu beeinträchtigen, verpflichtet der Gesetzgeber den
Maßnahmenträger hierzu.
Boden
Die Flächeninanspruchnahme ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.
Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche und Pflanzungen, die nicht zu befahren, zu betreten oder für
die Lagerung von Baumaterialien zu nutzen sind.
Abfälle aller Art, die während der Bauarbeiten anfallen (Gebinde, Verpackung etc.) sind ordnungsgemäß zu
entsorgen.
Baubedingt beanspruchte Flächen sind unter Berücksichtigung der baulichen und gestalterischen
Erfordernisse nach Beendigung der Baumaßnahme wiederherzustellen.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
26
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Der Oberboden ist abzuschieben und getrennt vom übrigen Bodenaushub zu lagern. Der Boden ist nach
Möglichkeit vor Ort wieder zu verwenden.
Der Boden ist während der Bauzeit durch schichtengerechte Lagerung zu sichern, Bodenverdichtungen
sind auf ein Minimum zu begrenzen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die natürlichen Bodenfunktionen
wieder zu aktivieren (Tiefenlockerung).
Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebs ist durch entsprechende Maßnahmen
zu vermeiden.
Einsatz natürlicher Schüttgüter.
Durch die Begrenzung der Grundflächenzahl und die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche
werden übermäßige Versiegelungen der Flächen vermieden
Die erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind aus den bereits genannten Gründen bei Verfolgung der Planung
unvermeidbar. Mindernd wirken jedoch die Festsetzung einer GRZ und die verhältnismäßig kleine Größe der
Plangebietsflächen.
Da ein direkter, funktionaler Ausgleich nur durch Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle erreicht werden könnte, dies
allerdings mangels ungenutzter versiegelter Flächen nicht möglich ist, kann ein weiterer Ausgleich nur indirekt über eine
Förderung der Bodenfunktionen entstehen.
Arten und Biotope
Festsetzung zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Die erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope sind aus den bereits genannten Gründen bei Verfolgung
der Planung unvermeidbar. Der ökologische Ausgleich wird auf externen Flächen erbracht.
Wasser
Die Versorgung des Plangebietes soll über bestehende Anschlüsse erfolgen.
Gemäß § 44 LWG NRW ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder
ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung
des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Des Weiteren hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Datum vom 26.05.2004 die Anforderungen an die
Niederschlagswasserbeseitigung im Trennverfahren (Trennerlass) überarbeitet. Im Trennerlass wird geregelt, von welchen
Flächen (belastete/ unbelastete) Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein Gewässer behandelt werden muss.
Die Ver- und Entsorgung der einzelnen Gebiete ist auf der Baugenehmigungsebene zu prüfen und nachzuweisen.
Luft und Klima
Durch die Begrenzung der Grundflächenzahl und die Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche
werden übermäßige Versiegelungen der Flächen vermieden
Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Durch Überplanung der privaten Grünflächen können klimatische Funktionen nur noch eingeschränkt erfüllt werden. Die
beschriebenen Maßnahmen können negativen Auswirkungen durch notwendige Versiegelung entgegenwirken.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
27
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Landschafts- und Ortsbild
Reduzierung der überbaubaren Grundstücksflächen durch GRZ
Durch “landschaftsfremde” Nutzungen führt das Vorhaben zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die
beschriebenen Maßnahmen binden die betroffenen Flächen in die bereits bestehenden Landschaftselemente ein und tragen
dafür Sorge, dass das geplante Wohngebiet nicht als Störquelle wahrgenommen wird.
6.3
Ausgleichbarkeit
Der Ausgleich eines Eingriffes ist dann gegeben, wenn nach seiner Beendigung keine erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurück bleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt ist oder
neu gestaltet wurde.
Es ist von einer Ausgleichbarkeit des Eingriffes auszugehen, da:
In diesem Bereich nicht in wertvolle Biotopstrukturen eingegriffen wird
Der Erholungsraum nicht erheblich beeinträchtigt wird
Das Ortsbild durch Begrenzungen von maximal zulässiger Höhe und versiegelten Flächen nicht
beeinträchtigt wird
Der Übergang zur Landschaft durch Anpflanzung von standortgerechten Bäumen und Sträuchern
landschaftsgerecht gestaltet werden kann
Durch geeignete technische, planerische oder sonstige Maßnahmen erheblich oder nachhaltige
Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verhindert werden können.
Auf den Flächen der Plangebiete wird nicht in wertvolle Biotopstrukturen eingegriffen. Die Strukturen der Gartenflächen
werden über den Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs.1 Nr. 25b durch die Planung
erhalten. Da es sich bei der Einbeziehung der Flächen um Flächen des Innenbereiches des Ortsteiles Rödingen handelt, wird
nicht in den Erholungsraum des Menschen eingegriffen. Im Übrigen schließen landwirtschaftliche Freiflächen, welche auch
Erholungsnutzung aufweisen können, in alle Richtungen an den Ort Opherten an. Die Festsetzungen der Ergänzungssatzung
ermöglichen zudem die Begrenzung der festgesetzten GRZ von 0,4 (WA) und 0,6 (MI).
7
7.1
Kompensation des Eingriffs
Bewertungsraum / Bewertungsmethodik für die Kompensationsflächenberechnung
Der Betrachtungsraum umfasst das gesamte Plangebiet.
Mit der Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft ist zu analysieren, welchen Wert die betroffenen Flächen für Natur
und Landschaft besitzen. Dies ist insgesamt schwierig in Worten oder Zahlen auszudrücken. In der Praxis existieren jedoch
gängige, numerische Bewertungsverfahren, um die betroffenen Biotoptypen in Wertstufen zu fassen und deren ökologische
bzw. landschaftsästhetische Bedeutung wiederzugeben.
Im vorliegenden Vorhaben wurde das Bewertungsverfahren „Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“,
Ausgabe September 2008, herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW 2008),
herangezogen. Hierbei fließt der Grad der ökologischen Ausprägung der Biotope, wie sie vor Ort aufgefunden werden, mit in
die Bewertung ein.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
28
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Im angewandten Bewertungsverfahren erhalten die Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. So besitzt Acker und
Grünland einen Wert von 2, während naturnahe Laubmischwälder und andere Gehölzflächen einen Wert zwischen 5 und 8
haben. Vollkommen versiegelte Flächen haben stets den Wert 0, hochwertige Biotope wie Moore, Röhrichte oder
Quellbereiche einen Wert von 10. Wird ein Wert von 10 erreicht, so ist die Ausgleichbarkeit eines Eingriffes nicht mehr
gewährleistet. Ein solcher Eingriff wird im gesetzlichen Rahmen (BNatSchG) grundsätzlich ausgeschlossen. Die
„Feinabstufung“ je nach Natürlichkeitsgrad, Struktur- und Artenvielfalt der einzelnen Biotope wird über den Korrekturfaktor
bewertet. Hier kann bei überdurchschnittlicher Ausprägung eines Biotops der Faktor bis auf max. 2 heraufgesetzt werden.
Ebenso erfolgt eine Reduzierung des Faktors bei weniger stark ausgeprägten oder beeinträchtigten Biotoptypen.
Durch die Gegenüberstellung des Ausgangzustandes mit dem geplanten Zustand kann die unterschiedliche ökologische
Wertigkeit in Punkten ausgedrückt werden. Hierbei wird für neu angelegte Biotope in der Planung teilweise ein geringerer
Grundwert (P) angenommen als im Ausgangszustand (A), da davon ausgegangen wird, dass innerhalb von 30 Jahren nach
Neuanlage eines Biotoptyps, höherwertige Biotope noch nicht entsprechend stark ausgebildet sind.
Der ermittelte Differenzwert gibt wieder, ob ein Eingriff ausgeglichen ist oder ein Defizit besteht. Die Menge des Defizits kann
über die Wertzahl je nach Art des geplanten Biotops in Flächen umgerechnet bzw. ermittelt werden.
Durch das Anwenden eines standardisierten Bewertungsverfahrens ist die Bewertungs- und Abwägungsgrundlage für
Nichtfachleute leichter nachvollziehbar. Die Subjektivität des Beurteilenden wird zudem in Grenzen gehalten. Das Ergebnis
der Bewertung hat keine rechtliche Bindung, sondern ist Abwägungsgrundlage. Hiervon ausgenommen sind Eingriffe in
Biotope nach § 20 (2) BNatSchG.
7.2
Kompensationsflächenberechnung
(s.a. TABELLEN im Anhang)
BESTAND
Für die ökologische Bewertung wurde die Biotoptypenwertliste der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW“ Ausgabe September 2008 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
verwendet.
Die Bewertung für die Bestandssituation der Plangebiete gliedert sich wie folgt:
Derzeit stellen sich sowohl die Flächen an der Minartz- als auch an der Keltenstraße als relativ ähnlich hinsichtlich ihrem
Bestand dar. In beiden Gebieten befinden sich versiegelte Flächen. Diese setzen sich zum einen aus versiegelten Flächen mit
dem Code VF0 und einer Fläche von 1.776 m2 zusammen. Des Weiteren sind Teile der Flächen teilversiegelt. Dabei handelt
es sich um eine Flächengröße von 453 m2, mit dem Code VF1, welche 1 Punkt je m2 generiert.
Zudem stellen sich die Flächen als Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen (Beet und
Rasen/Gartenfläche) dar. Diese haben den Code HJ ka4, eine Flächengröße von 3.595 m2 und generieren 2 Punkte/ m2. In
den Plangebieten befinden sich außerdem Hecken (BD0, kd4), die aus intensiv geschnittenen mit lebensraum-typischen
Gehölzen >70 % bestehen. Diese umfassen eine Fläche von 62 m2 und generieren dabei 4 Punkte/ m2. Außerdem befinden
sich auf den Flächen Gehölzstreifen/ Gehölzflächen (BD3ta11) aus starkem Baumholz BHD>50>80 cm mit lebensraumtypischen Gehölzen >50 % (Strukturen mittelmäßig ausgeprägt). Diese machen eine Größe von 1.447 m2 aus und generieren
6 Punkte je m2. Zudem befindet sich auf der Fläche an der Keltenstraße ein Einzelbaum (BF3,90 ta 1-2) aus
lebensraumtypischen Baumarten >70 % mit mittlerem Baumholz (>14 – 49 cm). Diesem wird eine Fläche von 16 m2
zugeordnet (Stamm + Baumkrone) und generiert 7 Punkte je m2.
Insgesamt entsteht durch die vorhandene Situation ein Wert von 16.685 Ökopunkten.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
29
Gemeinde Titz
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
PLANUNG
In der Planung werden zum einen versiegelte Flächen als Verkehrsflächen (VF0) mit einer Größe von 273 m2 festgesetzt. Des
Weiteren werden die Flächen an der Minartzstraße mit 1.486 m2 als „Allgemeines Wohngebiet“ (VF0) sowie die Flächen an
der Keltenstraße mit 3.679 m2 als „gemischte Bauflächen“ (VF0) dargestellt. Diese Flächen generieren 0 Punkte/ m2.
Es wird im Zuge der Planung davon ausgegangen, dass die Zier- und Nutzgärten (HJ ka4) ohne bzw. mit überwiegend
fremdländischen Gehölzen (Beet und Rasen/Gartenfläche) im prozentualen Verhältnis bestehen bleiben können. Somit
werden auf einer Fläche von 1.365 m2 2 Punkte je m2 generiert. Des Weiteren können Zier- und Nutzgarten (HJ ka4) mit
überwiegend heimischen Gehölzen auf einer Fläche von 546 m 2 umgesetzt werden. Diese generieren 4 Punkte/ m2.
Insgesamt entsteht durch die Planung ein Wert von 4.914 Ökopunkten und ein hierdurch bedingtes Defizit von 11.771
Ökopunkten. Aufgrund dessen werden externe Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Die Fläche des Kompensationsbedarfes
ermittelt sich wie folgt:
Differenz bzw. Defizit nach der Bilanz
=
Wert der künftigen
Kompensationsmaßn.
Wert der Fläche
im Bestand
Fläche zusätzlicher
Kompensationsmaßnahmen
Tabelle 3: Formel der Kompensationsflächenberechnung
Gemäß Tabelle B: Bilanzierung des Eingriffs gemäß Planung (Siehe Anhang 2) besteht ein Defizit von 11.771 Ökopunkten.
Somit ergibt sich bei Umwandlung von Acker (Wertzahl 2) zu Obstwiese (Wertzahl 6) beispielsweise folgende
Kompensationsmöglichkeit:
11.771
=
6
2.943 qm (entspricht etwa 0,3 ha)
2
Tabelle 4: Beispielberechnung
7.3
Kompensationsmaßnahmen
Aufgrund des Kompensationsdefizits von 11.771 Ökopunkten werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des
Plangebietes erfolgen.
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
30
Gemeinde Titz
8
Literaturverzeichnis
9
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Offenlage
Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - ENTWURF
Bezirksregierung Köln – Bezirksplanungsbehörde (Hg.): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Textliche Darstellung, 1. Auflage 2003 mit Ergänzungen, Köln 2013
Geologischer Dienst NRW: Bodenkarte (http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/initParams.do), abgerufen
04.07.2016
Kreis Düren: Auszug aus dem Landschaftsplan Titz/Jülich-Ost
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (2016): Planungsrelevante Arten für das
Messtischblatt
4904-4
(http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/
arten/blatt/liste/49044), abgerufen 04.07.2016
MATTHIESEN, Klaus: Klima Atlas von Nordrhein-Westfalen, Landesanstalt für Ökologie, Düsseldorf:
Landschaftsentwicklung und Forstplanung des Landes Nordrhein-Westfalen
GLÄSSER, Ewald: Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen. Bundesamt für
Landeskunde und Raumordnung. Bonn – Bad Godesberg.1978.
SCHREY, Hans-Peter: Die Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000, 2. fortgeführte Auflage.
Krefeld: Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb, 2004
Anhang
1
Tabelle A: Bilanzierung des Untersuchungsraumes gemäß Bestand
2
Tabelle B: Bilanzierung des Eingriffs gemäß Planung
3
Plan: Flächenermittlung gemäß Bestand
4
Plan: Flächenermittlung gemäß Planung
VDH Projektmanagement GmbH Erkelenz
Stand: August 2016
31
Projekt: Abrundungssatzung Titz Rödingen
Datum: 25.07.2016
Eingriffsbilanzierung auf Grundlage Entwurf 23.06.2016, LBP Bestand
A. Ausgangszustand des Untersuchungsraumes (Planungsabschnitt 1 und 2) - Abschätzung
1
2
3
4
5
6
7
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Korrektur-
Gesamtwert
Einzel-
A
faktor
(Sp 4x Sp 5)
(Sp 3 x Sp 6)
m²
VF
Versiegelte Flächen
VF0
versiegelte Fläche
VF1
teilversiegelte Fläche
HJ
Garten
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen (Beet und Rasen/Gartenfläche)
HJ ka4
flächenwert
1.776
0
1
0
453
1
1
1
453,0
3.595
2
1
2
7.190,0
62
4
1
4
248,0
1.447
6
1
6
8.682,0
lebensraumtypische Baumarten >70%, mittleres Baumholz (≥14 -49
cm)*
16
7
1
7
112,0
Gesamtflächenwert A - Betrachtungsraum:
7.349
Hecke
Hecke intensiv geschnitten mit lebensraumtypischen Gehölzen
BD0, kd4 > 70%
-
BD0
BD3…50 Gehölzstreifen/ Gehölzfläche
Gehölzstreifen starkes Baumholz BHD≥50≥80 cm mit lebensraum
BD3ta11 typischen Gehölzen ≥ 50% (Strukturen mittelmäßig ausgeprägt)
BF3,90 Einzelbaum
ta 1 - 2
16.685
(Summe Sp 7)
*
Bäume werden mit 16 m² angesetzt
Kompensationsberechnung gemäß der Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV NRW, September 2008)
Seite 1
B. Zustand des Untersuchungsraumes gemäß Planungen (Planungsabschnitt 1 und 2), LBP Planung vom 23.06.2016
1
2
3
4
5
6
7
Code
Biotoptyp
Fläche
Grundwert
Korrektur-
Gesamtwert
Einzel-
(Sp 4x Sp 5)
(Sp 3 x Sp 6)
faktor
m²
VF
Versiegelte u. teilversiegelte Flächen
VF0
versiegelte Fläche
versiegelte Fläche, überbaubare Fläche WA ( inkl.
Nebenfläche GRZ 0,6)
versiegelte Fläche, überbaubare Fläche MI (GRZ 0,8 mit
Nebenfläche)
VF0
VF0
HJ
%
flächenwert
273
3,71
0
1
0
-
1486
50,06
0
1
0
-
3679
50,06
0
1
0
-
HJ ka4
Garten
Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen (Beet und Rasen/Gartenfläche)
1365
18,57
2
1
2
2.730,0
HJ ka4
Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
546
7,43
4
1
4
2.184,0
7349
129,84
Gesamtflächenwert B- Betrachtungsraum:
Gesamtbilanz
4.914,0
(Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A)
-
Seite 2
11.771,0
Projekt: Abrundungssatzung Titz Rödingen
Datum: 25.07.2016
Die Fläche des zusätzlichen Kompensationsbedarfs errechnet sich aus:
Differenz/Defizit nach Bilanz
Wert der künftigen Kompensationsmaßnahme - Wert der Fläche vorher
=
=
11.771
6-2
=
Fläche zusätzlicher Kompensationsmaßnahmen
2942,75
0,29 ha