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Allgemeine Vorlage (Feldhamstergutachten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
103 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

Anlage 11 zur VL 59/2012, 4. Ergänzung Feldhamsteruntersuchung zum geplanten Windpark Kreuzau-Steinkaul (2 WEA) Antragsteller: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str. 5 28359 Bremen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-127 499-5 Fax: 02402-127 499-6 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 17.09.2014 Windpark Kreuzau-Steinkaul – Feldhamsterkartierung 2014 Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Planung ................................................................................................ 1 2. Lage der kartierten Flächen ................................................................................... 1 3. Untersuchungsmethodik ....................................................................................... 1 4. Ergebnisse und Bewertung ................................................................................... 2 5. Literatur .................................................................................................................. 2 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr – Diplom-Biologe Tel.: 02402-127499-5 Fax: 02402-127499-6 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Windpark Kreuzau-Steinkaul – Feldhamsterkartierung 2014 1 1. Anlass der Planung Die Gemeinde Kreuzau führt derzeit das Bebauungsplanverfahren Nr. G 2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ durch. Innerhalb der Bebauungsplanfläche gibt es eine Projektierung mit 2 geplanten Windenergieanlagen der Fa. Energiekontor AG. Im Rahmen der Artenschutzprüfung (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung 2013) wurde festgesetzt, dass vor der Baufeldfreimachung eine Überprüfung auf Baue des streng geschützten Feldhamsters durchzuführen ist. Dies muss spätestens im September geschehen, wenn eine mögliche Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr erfolgen soll. Aus diesem Grund wurden die Eingriffsflächen (Anlagenstandorte, Kranstellund Montageflächen, Erschließungswege) am 10.09.2014 auf Feldhamsterbaue abgesucht. Das Ergebnis der Untersuchung wird nachfolgend vorgestellt. 2. Lage der kartierten Flächen Die Abb. 1 zeigt die Lage der kartierten Flächen. Gelb bzw. lila (WEA) markiert sind die durch Anlagen- und Wegeausbau dauerhaft beanspruchten Flächen. Temporär beanspruchten Flächen sind gestrichelt. Anlagen-, Kranstell- und Montageflächen Erschließungsflächen Abb. 1: Untersuchungsflächen 3. Untersuchungsmethodik Die Kartierung wurde als Baukartierung in Anlehnung an die von W EIDLING & STUBBE (1998) vorgeschlagene „Methode zur Feinkartierung von Feldhamsterbauen“ wie im Folgenden dargestellt durchgeführt. Nach W EIDLING und STUBBE werden die zu untersuchenden Flächen abhängig von der Art und Höhe der Kultur in einer Ganglinienbrei- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr – Diplom-Biologe Tel.: 02402-127499-5 Fax: 02402-127499-6 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Windpark Kreuzau-Steinkaul – Feldhamsterkartierung 2014 2 te von 2 – 10 Metern langsam abgelaufen und sorgfältig nach Feldhamsterbauen abgesucht. Im vorliegenden Fall wurde auf den Anlage-, Kranstell- und Montageflächen ein Abstand von ca. 4 Metern gewählt, da es sich um abgeerntete bzw. bereits geeggte Flächen handelte. Diese Flächen waren somit sehr gut einsehbar. Die linienförmige Erschließung wurde auf der Trasse abgegangen. Die Untersuchungen wurden am 10.09.2014 durchgeführt. Abb. 2: Skizzierung der Ganglinien bei der Feldhamsterbaukartierung beispielhaft mit 3 Kartierern. 4. Ergebnisse und Bewertung Trotz intensiver Nachsuche wurde aktuell im Projektbereich kein Feldhamsterbau gefunden. Aus Sicht des Feldhamsterschutzes kann es daher zu den derzeit notwendigen Erdarbeiten kommen. Die Arbeiten müssten im Winterhalbjahr (bis Ende März 2015) durchgeführt werden, um sicher zu stellen, dass die Flächen nicht noch im Frühjahr vom Feldhamster besiedelt werden. Bei einer Baufeldfreimachung ab April 2015 ist eine erneute Überprüfung auf Feldhamsterbesatz notwendig. 5. Literatur WEIDLING, A. & M. STUBBE (1998): Eine Standardmethode zur Feinkartierung von Feldhamsterbauen. Aus: STUBBE, M. & A. STUBBE (Hrsg.) (1998): Ökologie und Schutz des Feldhamsters. S. 259-276. Stolberg, 17.09.2014 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr – Diplom-Biologe Tel.: 02402-127499-5 Fax: 02402-127499-6 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de