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Allgemeine Vorlage (FFH-Vorprüfung Drover Heide)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
425 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 7 zur VL 59/2012, 4. Ergänzung FFH-Vorprüfung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G2 der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ FFH-Gebiet „Drover Heide“ DE-5205-301 Vogelschutzgebiet „Drover Heide“ DE-5205-401 Auftraggeber: Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mai: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 08. Juli 2014 FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 Inhalt Inhalt 1. Anlass der FFH-Vorprüfung .................................................................................................. 1 2. Bebauungsplangebiet und mögliche WEA-Standorte in Verbindung zum FFH- und Vogelschutzgebiet .................................................................................................................. 1 3. Das Natura2000-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten .......................................... 3 3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse ... .............................................................. 4 3.1.1 ... im FFH-Gebiet ................................................................................................................. 4 3.1.2 ... im Vogelschutzgebiet ...................................................................................................... 4 3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse ... ........................................................................... 4 3.2.1 ... im FFH-Gebiet ................................................................................................................. 4 3.2.2 ... im Vogelschutzgebiet ...................................................................................................... 5 3.3 Schutzziele der Natur2000-Gebiete ....................................................................................... 5 3.3.1 Schutzziele für das FFH-Gebiet .......................................................................................... 5 3.3.1 Schutzziele für das Vogelschutzgebiet ................................................................................ 7 4. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit .............................................................................. 7 4.1 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet? .... 7 4.1.1 ... im FFH-Gebiet ................................................................................................................. 7 4.1.2 ... im Vogelschutzgebiet ...................................................................................................... 8 4.2 Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlichem Interesse? ...................................................................................................................................... 8 4.2.1 ... im FFH-Gebiet ................................................................................................................. 8 4.2.2 ... im Vogelschutzgebiet ...................................................................................................... 9 4.3 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura2000-Gebietes mit seinen Schutzzielen kommen? ........................................................................................................ 13 4.3.1 ... FFH-Gebiet .................................................................................................................... 13 4.3.2 ... Vogelschutzgebiet ......................................................................................................... 15 5. Zusammenfassende Bewertung ......................................................................................... 16 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 1 1. Anlass der FFH-Vorprüfung Die Gemeinde Kreuzau führt derzeit das Bebauungsplanverfahren Nr. G 2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ durch. Innerhalb der Bebauungsplanfläche gibt es eine Projektierung mit 2 geplanten Windenergieanlagen der Fa. Energiekontor AG. Die Bebauungsplanfläche liegt südlich des FFH- und Vogelschutzgebietes „Drover Heide“ DE5205-301/DE-5205-401. Die Entfernung zwischen der B-Plangrenze und der südlichen Grenze des Schutzgebietes beträgt ca. 650 Meter, bzw. zwischen der nördlichsten WEA und dem Schutzgebiet gut 840 Meter. Das Bebauungsplangebiet mit den projektierten WEA liegt somit sehr deutlich außerhalb des Regelabstandes zwischen WEA und Natura2000-Gebieten, der gemäß Windenergie-Erlass 300 Meter beträgt. Da sowohl für das FFH-Gebiet, als auch für das Vogelschutzgebiet windkraftsensible Arten gemeldet sind (FFH-Gebiet: Ziegenmelker; VSG: Ziegenmelker, Korn- und Rohrweihe, Schwarz- und Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu und Sumpfohreule) soll im Rahmen der hiermit vorgelegten FFH-Vorprüfung ermittelt werden, ob und ggf. wie es durch die geplanten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes mit seinen geschützten Lebensräumen und Arten kommen kann. Ergänzend wird auf die Artenschutzprüfung zum Verfahren zurückgegriffen (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung 2013). Hierdurch gelingt es, die für das gesamte Schutzgebiet gemachten Aussagen zu wertgebenden Tierarten für den Projektbereich zu konkretisieren. Für das südlich des Bebauungsplangebietes liegende FFH-Gebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ wird eine gesonderte FFH-Vorprüfung vorgelegt. Grundlage der FFH-Vorprüfung sind die in der Schutzgebietsverordnung des FFHbzw. Vogelschutzgebietes angegebenen Daten zu Lebensräumen und Arten mit ihren Schutzzielen. 2. Bebauungsplangebiet und mögliche WEA-Standorte in Verbindung zum FFH- und Vogelschutzgebiet Der Windpark Steinkaul liegt in der südöstlichsten Ecke des Gemeindegebietes von Kreuzau unmittelbar an der Grenze zu Vettweiß. Die Fläche befindet sich südöstlich des Kreuzauer Ortsteils Thum und westlich von Vettweiß-Ginnick. Westlich von Ginnick und der ortsnah verlaufenden Hochspannungsleitung befinden sich bereits 2 Windenergieanlagen in Entfernungen von ca. 650 bzw. 970 Metern zum Ortsrand. Die Entfernung dieser beiden WEA zum hier zu betrachtenden FFH- und Vogelschutzgebiet beträgt zwischen ca. 650 und 790 Meter. Das Bebauungsplangebiet mit den derzeit 2 projektierten Anlagenstandorten befindet sich im Offenland auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 2 Abb. 1/2: Lage des Bebauungsplangebietes im Raum (oben) und Abgrenzung des Bebauungsplans mit 2 geplanten WEA-Standorten (unten). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 3 Das FFH-Gebiet und das Vogelschutzgebiet sind räumlich deckungsgleich. Die Größe beträgt 598 ha. Der Abstand zum Bebauungsplangebiet beträgt ca. 650 Meter, zum ersten WEA-Standort gut 840 Meter. Von dort aus erstreckt sich das Schutzgebiet gut 4,5 km in Richtung Norden. Abb. 3: Das FFH-Gebiet/VSG ist in der Abb. rot/grüngestreift markiert. Grün = Bebauungsplangebiet. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-meldedok/web/babel/media/karten/5205 -301.pdf 3. Das Natura2000-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten Die Gebietskulisse Natura2000 besteht aus einem europaweiten Netz von FFH- und Vogelschutzgebieten. Im vorliegenden Fall ist die Drover Heide flächengleich sowohl Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 4 als FFH-Gebiet, als auch als VSG ausgewiesen. Die Schutzgegenstände und –ziele unterscheiden sich bei den Gebieten. Beim FFH-Gebiet liegt der Schwerpunkt auf den Lebensraumtypen mit seiner charakteristischen Tierwelt, beim Vogelschutzgebiet auf besondere Vorkommen von Arten der Vogelschutzrichtlinie. 3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse ... 3.1.1 ... im FFH-Gebiet Nachfolgend sind die im Standarddatenbogen angegebenen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dargestellt. • • • • Trockene Heidegebiete (4030) Nährstoffarme basenarme Stillgewässer (3130) Pfeifengraswiesen auf kalkreichem boden, torfigen tonig-schluffigen Böden (6410) Borstgrasrasen der Mittelgebirge (6230, prioritärer Lebensraum) Abweichend davon ist im Bogen der Schutzziele und Maßnahmen der Lebensraumtyp (LRT) “Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide” (4010) aufgeführt, während der LRT “Borstgrasrasen der Mittelgebirge” (6230) hier fehlt und auch keine Schutzziele formuliert sind. In jedem Fall macht die Angabe im Bogen der Schutzziele, legt man die Raumstruktur zugrunde, mehr Sinn und wird daher hier als Grundlage für die Einschätzung genommen. 3.1.2 ... im Vogelschutzgebiet Im Standarddatenbogen sind die gleichen Lebensraumtypen genannt, wie im Bogen des FFH-Gebietes. Im Bogen der Schutzziele und Maßnahmen sind keine LRT bei den Schutzgegenständen aufgeführt. Der Schwerpunkt liegt hier bei den Vogelarten. 3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse ... 3.2.1 ... im FFH-Gebiet Im Standarddatenbogen sind für das FFH-Gebiet folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse genannt: • • • • • • • • • Ziegenmelker (28 Brutpaare) Rohrweihe (Durchzügler) Neuntöter (6 Brutpaare) Heidelerche (9 Brutpaare) Wespenbussard (1 Brutpaar) Grauspecht (1 Brutpaar) Wiesenpieper (26 Brutpaare) Nachtigall (3 Brutpaare) Pirol (2 Brutpaare) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 • • • • 5 Wasserralle (2 Brutpaare) Schwarzkehlchen (17 Brutpaare) Waldwasserläufer (Durchzügler) Kammmolch 3.2.2 ... im Vogelschutzgebiet Im Standarddatenbogen sind für das VSG folgende Vogelarten gemäß Anhang I und Art. 4.2 VogelSchRL genannt: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Sumpfohreule (Überwinterung) Uhu (Durchzug) Ziegenmelker (28 Brutpaare) Schwarzstorch (Durchzügler) Rohrweihe (Durchzügler) Kornweihe (Überwinterung) Neuntöter (6 Brutpaare) Heidelerche (15 Brutpaare) Schwarzmilan (Durchzügler) Rotmilan (Durchzügler) Wespenbussard (1 Brutpaar) Grauspecht (1 Brutpaar) Wiesenpieper (15 Brutpaare) Raubwürger (Überwinterer) Nachtigall (3 Brutpaare) Pirol (2 Brutpaare) Wasserralle (2 Brutpaare) Schwarzkehlchen (25 Brutpaare) Waldwasserläufer (Durchzügler) 3.3 Schutzziele der Natur2000-Gebiete Für das FFH- bzw. Vogelschutzgebiet sind jeweils Ziele und Schutzmaßnahmen für das Gebiet formuliert. Da zu prüfen ist, ob das Schutzgebiet mit seinen Zielen und Maßnahmen durch die geplanten Eingriffe beeinträchtigt werden kann, sollen diese im Folgenden aufgeführt werden. 3.3.1 Schutzziele für das FFH-Gebiet Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind: Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010) und Trockene Heidegebiete (4030) sowie charakteristische Tierarten wie z.B. Ziegenmelker, Schwarzkehlchen, Heidelerche, Neuntöter und Wiesenpieper Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 6 Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Feuchtheiden und Trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: - Extensive Beweidung (mit geeigneten Nutztierrassen; vor allem durch Schafe, Damhirsche, Pferde, ggf. auch Rinder), ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), alternativ: partielle Mahd vor allem vergraster Heiden jährlich im Juli. - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen sowie strukturreicher Waldmäntel in Randlage als Habitatstrukturen (z.B. Brutplätze) für typische Faunenelemente - Wiederherstellung von Feuchtheiden und Trockenen Heiden auf geeigneten Standorten - Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushalts - Verzicht auf Düngung - Unterlassung der Aufforstung - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - Lenkung der Freizeitnutzung Schutzziele/Maßnahmen für Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonigschluffigen Böden (6410) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Pfeifengraswiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: - Einmal jährliche Herbstmahd und Verzicht auf Düngung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushalts Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie: Schutzziele/Maßnahmen für nährstoffarme basenarme Stillgewässer (3130) und charakteristische Arten wie die Wasserralle Erhaltung und Entwicklung der naturnahen nährstoffarmen, z.T. periodisch wasserführenden, kleinflächigen Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche mit Arten der Littorelletea bzw. Isoeto-Juncetea und ihrer charakteristischen Fauna durch: - Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen, offenen Umfeldes - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe bei größeren Gewässern - Vegetationskontrolle bei kleinflächigen Gewässern und ihrem direkten Umfeld mit dem Ziel der Erhaltung der kurzlebigen Pionierfluren, ggf. Neuanlage kleinflächiger Gewässer - Keine Nutzung von Gewässern Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 7 Weitere nicht-FFH-Lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele: - - Erhalt und Förderung extensiv genutzter Feuchtwiesen und -weiden (§ 62-Biotope) Erhaltung und Förderung extensiv genutzter Magerwiesen und –weiden (§ 62Biotope) Erhaltung und Förderung naturnaher Quellen und Kleingewässer (§ 62-Biotope) Förderung naturnaher Wälder bodenständiger Baumarten durch Umbau von Forsten aus nicht bodenständigen Baumarten (wichtig auch für Arten wie Wespenbussard, Pirol sowie Spechtarten) 3.3.1 Schutzziele für das Vogelschutzgebiet Schutzziele und Maßnahmen für Vogelarten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind: Erhaltung und Entwicklung von großflächigen, nährstoffarmen, trockenen und feuchten Heiden sowie Magergrünland: - Extensive Beweidung mit geeigneten Nutztierrassen; vor allem durch Schafe und Ziegen - Alternativ: partielle Mahd vor allem vergraster Heiden jährlich ab Juli - Verhinderung der Sukzession (Gehölzentfernung) - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gebüsche (Überhälter) - Verzicht auf Düngung - Reduzierung und Vermeidung von Eutrophierung, ggf. Einrichtung von Pufferzonen - Unterlassung der Aufforstung - Lenkung der Freizeitnutzug; Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von April bis Juli 4. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit Im Folgenden ist zu prüfen, ob es durch die geplanten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes kommen kann, ob Lebensräume oder Arten von gemeinschaftlichem Interesse beeinträchtigt werden können und ob die Schutzziele des Schutzgebietes durch die Maßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans nicht mehr erreicht werden. 4.1 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet? 4.1.1 ... im FFH-Gebiet Die Bebauungsplanfläche selbst und die Zuwegung dorthin sind durch die landwirtschaftliche Nutzung stark anthropogen überformt. Die für das FFH-Gebiet “Drover Heide” aufgeführten Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse werden durch die Maßnahme nicht direkt tangiert. Der Abstand der nördlichsten projektierten WEA zu den nächstgelegenen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse be- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 8 trägt über 840 Meter, meist deutlich mehr. Dazwischen liegt ein mehrere hundert Meter breiter Waldbereich. Damit sind sowohl direkte als auch indirekte Projektwirkungen auf Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse ganz sicher auszuschließen. 4.1.2 ... im Vogelschutzgebiet Hier gilt das selbe, wie beim FFH-Gebiet beschrieben (4.1.1). 4.2 Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlichem Interesse? 4.2.1 ... im FFH-Gebiet Für das FFH-Gebiet sind folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse genannt. • • • • • • • • • • • • • Ziegenmelker (28 Brutpaare) Rohrweihe (Durchzügler) Neuntöter (6 Brutpaare) Heidelerche (9 Brutpaare) Wespenbussard (1 Brutpaar) Grauspecht (1 Brutpaar) Wiesenpieper (26 Brutpaare) Nachtigall (3 Brutpaare) Pirol (2 Brutpaare) Wasserralle (2 Brutpaare) Schwarzkehlchen (17 Brutpaare) Waldwasserläufer (Durchzügler) Kammmolch Der Leitfaden “Umsetzung des Arten und Habitatschutzes bei Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW” (Stand 12.11.2013) listet die Arten auf, die als “windkraftsensibel” gelten. Von den hier genannten Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind dies der Ziegenmelker (Brutvogel) und die Rohrweihe (Durchzügler). Vorrangig im Hinblick auf die FFH-Verträglichkeit zu beachten sind die Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind. Dies ist im vorliegenden Fall als einzige Art der Ziegenmelker. Diese Art wird im Hinblick auf ihre Störungsempfindlichkeit als “windkraftsensibel” bezeichnet. Diese Annahme erfolgt aufgrund eines Analogieschlusses zu Projektwirkungen von Straßenlärm. Aufgrund der Entfernung von ca. 650 Meter der B-Plangrenze und gut 840 Meter der nördlichsten WEA zur Grenze des FFH-Gebietes kann eine solche Störwirkung mithin sicher ausgeschlossen werden. Zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgegenstandes “Ziegenmelker” im FFH-Gebiet wird es nicht kommen. Die Rohrweihe wird für das FFH-Gebiet als Durchzügler gelistet. Die Art gilt als schlaggefährdet, weshalb ein Windenergievorhaben v.a. dann kritisch zu sehen ist, wenn die Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 9 WEA innerhalb eines Abstandes von unter 1 km zum Brutplatz errichtet werden sollen, oder wenn es im Großraum regelmäßige Funktionsbeziehungen zwischen einem Brutplatz und essenziellen Nahrungshabitaten gibt. Im Rahmen der faunistischen Untersuchung zur Artenschutzprüfung wurde die Rohrweihe im Plangebiet nicht als Durchzügler festgestellt. Bruten finden im Großraum sicher statt (der nächste uns bekannte, aktuelle Brutplatz liegt südlich von Wollersheim in ca. 5 km Entfernung), eine Raumnutzung konnte während der Brutzeit aber ebenfalls nicht festgestellt werden. Selbst wenn man ein gelegentliches Befliegen des Bebauungsplangebietes durch die Rohrweihe nicht ausschließt, ist eine regelmäßige Raumnutzung, die auf ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Rohrweihe schließen lässt, vorliegend sicher nicht gegeben. Somit können auch erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Rohrweihe in Zusammenhang mit der FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. Die übrigen Vogelarten gelten nicht als “windkraftsensibel”. Im übrigen sichert auch hier die Entfernung den Schutz dieser Arten vor Tötungen, Verletzung, Störungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. 4.2.2 ... im Vogelschutzgebiet Für das VSG sind folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß VogelSchRL genannt: • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Sumpfohreule (Überwinterung) Uhu (Durchzug) Ziegenmelker (28 Brutpaare) Schwarzstorch (Durchzügler) Rohrweihe (Durchzügler) Kornweihe (Überwinterung) Neuntöter (6 Brutpaare) Heidelerche (15 Brutpaare) Schwarzmilan (Durchzügler) Rotmilan (Durchzügler) Wespenbussard (1 Brutpaar) Grauspecht (1 Brutpaar) Wiesenpieper (15 Brutpaare) Raubwürger (Überwinterer) Nachtigall (3 Brutpaare) Pirol (2 Brutpaare) Wasserralle (2 Brutpaare) Schwarzkehlchen (25 Brutpaare) Waldwasserläufer (Durchzügler) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 10 Von den wertgebenden Arten des Vogelschutzgebietes gelten folgende als “windkraftsensibel”: Sumpfohreule, Uhu, Ziegenmelker, Schwarzstorch, Rohrweihe, Kornweihe, Schwarzmilan und Rotmilan. Sumpfohreule Die Sumpfohreule ist als Brutvogel in NRW seit den 80er Jahren ausgestorben und kommt nur noch als seltener Durchzügler oder Wintergast vor. Das VSG „Drover Heide“ ist als Überwinterungsgebiet für die Art bekannt. Mit seinen ausgedehnten offenen Heideflächen stellt es ein optimales Jagdhabitat der Art dar. Der Aktionsraum der Art konzentriert sich daher mit höchster Wahrscheinlichkeit auf das Schutzgebiet selbst. Eine regelmäßige Raumnutzung im deutlich außerhalb des VSG liegenden Bebauungsplangebiet mit seinen Ackerfluren ist nicht anzunehmen. Eine erhöhte Schlagdisposition konnte für die Sumpfohreule nicht dokumentiert werden. Bundesweit gibt es lediglich 2 Totfunde unter WEA in über 20 Jahren Aufzeichnung. Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko von in der Drover Heide überwinternden Sumpfohreulen kann daher sowohl aufgrund fehlender Raumnutzung als auch der geringen Schlagdisposition ausgeschlossen werden. Eine Entwertung der Drover Heide durch die deutlich außerhalb des Schutzgebietes positionierten WEA dahingehend, dass der Bereich nicht mehr genutzt wird, ist auszuschließen. Uhu Im Standarddatenbogen ist der Uhu als Durchzügler in der Drover Heide aufgeführt. Dies ist insofern missverständlich, als dass die Art in NRW ganzjährig als Standvogel vorkommt. Bei den in der Drover Heide vorkommenden Uhus handelt es sich somit um solche, die im weiteren Umfeld brüten. Er wird als windkraftsensibel hinsichtlich der Schlaggefährdung in der Nähe des Brutplatzes geführt. Dies gilt insbesondere bei vom Brutplatz wegführenden Distanzflügen in einiger Höhe. Die nächsten Brutplätze befinden sich im Rurtal in Entfernungen von mindestens 4,5 Kilometer zum Bebauungsplangebiet. Im Leitfaden “Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW” wird ein Untersuchungsraum von 1.000 m um die WEA angegeben. Selbst wenn man annimmt, dass es gelegentliche Jagdflüge von den Brutplätzen ausgehend in die Drover Heide gibt, oder dass der Uhu sich im Winter häufiger in der Drover Heide aufhält, so ist ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im deutlich südlich außerhalb der Drover Heide liegenden Bebauungsplangebiet nicht anzunehmen. Eine Entwertung der Drover Heide durch die deutlich außerhalb des Schutzgebietes positionierten WEA dahingehend, dass der Bereich nicht mehr genutzt wird, ist ebenso auszuschließen. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Uhu in Bezug auf das Vogelschutzgebiet ist somit nicht gegeben. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 11 Ziegenmelker Der Ziegenmelker wird im Hinblick auf seine Störungsempfindlichkeit als “windkraftsensibel” bezeichnet. Diese Annahme erfolgt aufgrund eines Analogieschlusses zu Projektwirkungen von Straßenlärm. Aufgrund der Entfernung von ca. 650 Meter der BPlangrenze und gut 840 Meter der nördlichsten WEA zur Grenze des FFH-Gebietes kann eine solche Störwirkung sicher ausgeschlossen werden. Zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgegenstandes “Ziegenmelker” im VSG wird es nicht kommen. Schwarzstorch Der Schwarzstorch wird als Durchzügler für das Vogelschutzgebiet geführt. Er gilt als “windkraftsensibel” hinsichtlich des Betriebes von WEA. Zu beachten sind daher v.a. Windkraftverfahren in der Nähe von Brutplätzen, wo eine regelmäßige Raumnutzung vorliegt. Dies ist hier nicht der Fall. Gelegentliche Überflüge zur Zugzeit, ggf. auch Landungen in der Drover Heide, werden durch den Betrieb von WEA deutlich außerhalb des Schutzgebietes nicht beeinträchtigt. Rohrweihe Die Rohrweihe wird als Durchzügler für das Vogelschutzgebiet geführt. Die Art gilt als “windkraftsensibel” für den Fall, dass WEA in Horstnähe errichtet werden, so dass es zu einer erhöhten Schlaggefährdung kommen kann. Im Rahmen der faunistischen Untersuchung zur Artenschutzprüfung wurde die Rohrweihe im Plangebiet nicht als Durchzügler festgestellt. Bruten finden im Großraum sicher statt (der nächste uns bekannte, aktuelle Brutplatz liegt südlich von Wollersheim in ca. 5 km Entfernung), eine Raumnutzung konnte während der Brutzeit aber ebenfalls nicht festgestellt werden. Selbst wenn man ein gelegentliches Befliegen des Bebauungsplangebietes durch die Rohrweihe nicht ausschließt, ist eine regelmäßige Raumnutzung, die auf ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Rohrweihe schließen lässt, vorliegend sicher nicht gegeben. Somit können auch erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Rohrweihe in Zusammenhang mit der VSG ausgeschlossen werden. Kornweihe Die Situation bei der Kornweihe ist ähnlich einzuschätzen wie bei der Sumpfohreule. Auch sie ist als Brutvogel in NRW (nahezu, letzter Brutnachweis 2002) ausgestorben und kommt als Wintergast in der Drover Heide vor. Die Projektierung von WEA deutlich außerhalb des VSG wird weder zu einer Beeinträchtigung der Raumfunktion des ausgedehnten Heidegebietes als winterliches Jagdhabitat dienen, noch ist im Bebauungsplangebiet mit einem signifikant erhöhten Tötungs- oder Verletzungsrisiko zu rechnen. Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes “Kornweihe” in Bezug zum VSG Drover Heide sind somit nicht gegeben. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 12 Schwarzmilan Der Schwarzmilan wird als Durchzügler für das Vogelschutzgebiet geführt. Die Art gilt als schlaggefährdet beim Thermikkreisen, Flug- und Balzverhalten v.a. in Nestnähe. Derartige Aspekte sind bei gelegentlichem Durchzug nicht relevant. Im Rahmen der faunistischen Kartierung konnte die Art im Bebauungsplangebiet und seinem Umfeld nicht festgestellt werden, auch nicht zur Zugzeit. Insofern ist höchstens von einer gelegentlichen Raumnutzung auszugehen. Es liegt weder ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vor, noch ist durch die geplanten WEA mit einer Entwertung der Drover Heide in seiner Funktion als Durchzugsraum für Schwarzmilane zu rechnen. Rotmilan Der Rotmilan wird als Durchzügler für das Vogelschutzgebiet geführt. Während der faunistischen Untersuchungen zur Artenschutzprüfung gelangen Zugzeitbeobachtungen im März und November. Wie beim Schwarzmilan liegt eine erhöhte Schlaggefährdung v.a. in Nestnähe sowie bei Nahrungsflügen zu essenziellen Nahrungshabitaten vor. Eine derartige Raumnutzung konnte im Projektgebiet nicht beobachtet werden. Eine mögliche Funktion der Drover Heide als Nahrungshabitat wird durch die deutlich außerhalb des Schutzgebietes befindliche Windkraftplanung nicht beeinträchtigt. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes “Rotmilan” im Hinblick auf seine Funktion als Durchzügler in der Drover Heide ist auszuschließen. Die übrigen Vogelarten gelten nicht als “windkraftsensibel”. Im übrigen sichert auch hier die Entfernung den Schutz dieser Arten vor Tötungen, Verletzung, Störungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 13 4.3 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Natura2000-Gebietes mit seinen Schutzzielen kommen? Die Beantwortung der Frage, ob durch die Maßnahmen die Schutzziele des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes nicht mehr erfüllt bzw. beeinträchtigt werden können, erfolgt der Übersicht halber in tabellarischer Form. Auch hier wird zunächst das FFH-Gebiet diskutiert und anschließend das Vogelschutz-gebiet. 4.3.1 ... FFH-Gebiet Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind. Schutzziele/Maßnahmen für Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010) und Trockene Heidegebiete (4030) sowie charakteristische Tierarten wie z.B. Ziegenmelker, Schwarzkehlchen, Heidelerche, Neuntöter und Wiesenpieper Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Feuchtheiden und Trockener Heiden mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: ... Extensive Beweidung (mit geeigneten Nutztierrassen; v.a. durch Schafe, Damhirsche, Pferde, ggf. auch Rinder), ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), alternativ: partielle Mahd vor allem vergraster Heiden jährlich im Juli. … Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen sowie strukturreicher Waldmäntel in Randlage als Habitatstrukturen (z.B. Brutplätze) für typische Faunenelemente. … Wiederherstellung von Feuchtheiden und trockenen Heiden auf geeigneten Standorten. … Sicherung und Wiederherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushalts. ... Verzicht auf Düngung. … Unterlassung der Aufforstung. … Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen. Lenkung der Freizeitnutzung. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 14 Schutzziele/Maßnahmen für Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonigschluffigen Böden (6410) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Pfeifengraswiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: … einmalige jährliche Herbstmahd und Verzicht auf Düngung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernen von Gehölzen). … Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen. … Sicherung bzw. Wiederherstellung des natürlichen Bodenwasserhaushalts. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie Schutzziele/Maßnahmen für nährstoffärmere basenarme Stillgewässer (3130) und charakteristische Arten wie die Wasserralle Erhaltung und Entwicklung der naturnahen nährstoffarmen, z.T. periodisch wasserführenden, kleinflächigen Gewässer einschließlich ihrer Uferbereiche mit Arten der Littorelletea bzw. Isoeto-Juncetea und ihrer charakteristischen Fauna durch: … Sicherung und Entwicklung eines nährstoffarmen, offenen Umfeldes. … Förderung und Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe bei größeren Gewässern. … Vegetationskontrolle bei kleinflächigen Gewässern und ihrem direkten Umfeld mit dem Ziel der Erhaltung der kurzlebigen Pionierfluren, ggf. Neuanlage kleinflächiger Gewässer. … Keine Nutzung von Gewässern. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Weitere nicht-FFH-Lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele … Erhalt und Förderung extensiv genutzter Feuchtwiesen und –weiden (§ 62 Biotop). … Erhalt und Förderung extensiv genutzter Magerwiesen und –weiden (§ 62 Biotop). Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 … Erhalt und Förderung naturnaher Quellen und Kleingewässer (§ 62-Biotop). … Förderung naturnaher Wälder bodenständiger Baumarten durch Umbau von Forsten aus nicht bodenständigen Baumarten (wichtig auch für Arten wie Wespenbussard, Pirol sowie SpechtArten. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel bzw. nicht gefährdet. Schutzziel bzw. nicht gefährdet. 15 weiterhin erfüllbar beeinträchtigt oder weiterhin erfüllbar beeinträchtigt oder 4.3.2 ... Vogelschutzgebiet Schutzziele und Maßnahmen für Vogelarten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind. Erhaltung und Entwicklung von großflächigen, nährstoffarmen, trockenen und feuchten Heiden sowie Magergrünland, insbesondere durch: ... Extensive Beweidung mit geeigneten Nutztierrassen; v.a. durch Schafe und Ziegen. … Alternativ: partielle Mahd vor allem vergraster Heiden jährlich ab Juli. … Verhinderung der Sukzession (Gehölzentfernung). … Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gebüsche (Überhälter). ... Verzicht auf Düngung. … Reduzierung und Vermeidung von Eutrophierung, ggf. Einrichtung von Pufferzonen. … Unterlassung der Aufforstung. Lenkung der Freizeitnutzung; Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen von April bis Juli. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen und ist nicht geeignet, erhebliche Störwirkungen im VSG hervorzurufen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH/Vogelschutzgebiet DE-5205-301/DE-5205-401 16 5. Zusammenfassende Bewertung Im Windpark Kreuzau-Steinkaul sollen mittels Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von 2 WEA geschaffen werden. Das FFH-Gebiet und VSG „Drover Heide“ beginnt in einer Entfernung von ca. 650 Metern zur Grenze des Bebauungsplangebietes und von gut 840 Metern zur ersten projektierten WEA. Das Bebauungsplangebiet mit den projektierten WEA liegt somit sehr deutlich außerhalb des Regelabstandes zwischen WEA und Natura2000-Gebieten, der gemäß Windenergie-Erlass 300 Meter beträgt. Da sowohl für das FFH-Gebiet, als auch für das Vogelschutzgebiet windkraftsensible Arten gemeldet sind wurde dennoch im Rahmen der hiermit vorgelegten FFH-Vorprüfung ermittelt, ob und ggf. wie es durch die geplanten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH- bzw. Vogelschutzgebietes mit seinen geschützten Lebensräumen und Arten kommen kann. Geprüft wurden mögliche Eingriffswirkungen auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Ergänzend wurde die Frage diskutiert, ob es zu einer Beeinträchtigung bzw. Nichterfüllung von Schutzzielen des Gebietes kommen kann. Die Maßnahme ist nicht so geartet, dass Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse direkt oder indirekt beeinträchtigen werden. Sowohl in Bezug auf das FFHals auch das Vogelschutzgebiet sind keine Projektwirkungen zu sehen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensräume führen könnten. Gleiches gilt für die Arten von gemeinschaftlichem Interesse in ihrer für das Gebiet jeweils gemeldeten Funktion. Die Verknüpfung der Schutzziele und der dazu notwendigen Maßnahmen mit den Projektwirkungen ergab ebenfalls, dass alle Schutzziele weiterhin erfüllbar sind bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Die FFH-Vorprüfung beschäftigt sich bereits in hinreichendem Maße mit einer möglichen Beeinträchtigung des FFH- und Vogelschutzgebietes “Drover Heide” durch die geplante Errichtung der Windenergieanlagen. Erhebliche negative Projektwirkungen auf das Schutzgebiet konnten auf dieser Basis ausgeschlossen werden. Eine weitergehende FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht angezeigt. Stolberg, 08. Juli 2014 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de