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Allgemeine Vorlage (LBP Teil 1 Eingriff)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 13 zur VL 59/2012, 4. Ergänzung www.ecoda.de ecoda Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund zur geplanten Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 2 – Windenergieanlagen Steinkaul“ Fon 0231 5869 5690 Fax 0231 5869 9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Gemeinde Kreuzau Bahnhofsstraße 7 52372 Kreuzau Bearbeiter: Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr. Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Dortmund, 16. September 2014 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung .............................................................................................................................. 01 1.1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................................... 01 1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ......................................................................... 02 1.3 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 03 2 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens .............................................................. 05 3 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ......................................... 09 3.1 Klima und Luft.................................................................................................................... 09 3.1.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 09 3.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 10 3.2 Boden.................................................................................................................................. 10 3.2.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 10 3.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 10 3.3 Wasser ................................................................................................................................ 11 3.3.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 11 3.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung................................................... 12 3.4 Flora 12 3.4.1 Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen .......................................................... 13 3.4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 15 3.5 Fauna .................................................................................................................................. 17 3.5.1 Vögel ..................................................................................................................................................... 17 3.5.2 Fledermäuse ........................................................................................................................................ 18 3.5.3 Weitere planungsrelevante Arten .................................................................................................... 18 4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild .............................................................................. 21 4.1 Wirkpotenzial ..................................................................................................................... 21 4.2 Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .......................................... 21 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .................................... 21 Sichtbereichsanalyse........................................................................................................................... 26 Ästhetische Raumeinheiten ............................................................................................................... 30 Kompensationsflächenermittlung ..................................................................................................... 36 5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung............................................................. 38 5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 38 5.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 40 6 Kompensationsbedarf .......................................................................................................... 42 6.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 42 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 Klima ..................................................................................................................................................... 42 Boden .................................................................................................................................................... 42 Wasser .................................................................................................................................................. 42 Flora....................................................................................................................................................... 43 Fauna..................................................................................................................................................... 43 6.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 44 7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 45 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Anhang Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 4: Abbildung 4.1: Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung nach Nohl (1993) ................................................................................................................. 22 Abbildung 4.2: Blick in nordöstliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen nordwestlich von Ginnick (Betrachtungspunkt südwestlich von Ginnick). ................................................. 31 Abbildung 4.3: Blick in südliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen bei Berg (Betrachtungspunkt westlich von Hürth). ........................................................................ 31 Abbildung 4.4: Blick vom Aussichtsturm am Burgberg bei Bergstein in westliche Richtung auf Nideggen. (In der rechten Bildhälfte ist die Burg Nideggen zu sehen. In der linken Bildhälfte sind im Hintergrund zwei WEA westlich von Ginnick zu erkennen).............................................................................................................................. 33 Abbildung 4.5: Blick vom Lausbusch in östliche Richtung auf das Waldgebiet der Drover Heide. (Im Hintergrund ist die flache Landschaft der Zülpicher Börde zu erkennen). ........... 35 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Standorte der geplanten Windenergieanlagen ................................................................. 4 Kapitel 2: Karte 2.1: Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen ..................................................................... 8 Kapitel 3: Karte 3.1: Kapitel 4: Karte 4.1: Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten Windenergieanlagen sowie im Abstand von 25 m zur Zuwegung .............................. 14 Einwirkungsbereiche der Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild ..................... 29 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen....................................... 16 Tabelle 3.2: Planungsrelevante Säugetierarten der MTB 5204-Kreuzau, 5205-Vettweis, 5304Niddegen und 5305-Zülpich nach LANUV (2014a) (exkl. Fledermäuse) .................. 19 Kapitel 4: Tabelle 4.1: Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl (1993, S. 53) .................................................. 25 Tabelle 4.2: Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala für die Landschaftsbildkriterien .... 26 Tabelle 4.3: Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums zugrunde gelegte Höhen sichtverstellender Landschaftselemente .......................................................................... 27 Tabelle 4.4: Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten .......................................................................... 28 Tabelle 4.5: Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten ..................................................................................................................... 37 Einleitung 01 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ecoda Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 2 – Windenergieanlagen Steinkaul“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt. Bei den geplanten WEA (nachfolgend auch als Vorhaben bezeichnet) handelt es sich um Anlagen des Typs GE Energy 2.5 mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotorradius von 60 m (Gesamthöhe: 199 m). Die Nennleistung dieses Anlagentyps wird vom Hersteller mit 2,5 MW angegeben. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Auf dieser Grundlage wird der Kompensationsbedarf ermittelt. Die flächenbezogene Darstellung und die konkrete Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen erfolgen im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Einleitung 1.2 02 Untersuchungsrahmen und Gliederung Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) orientiert sich an dem Eingriffsbegriff des § 14 BNatSchG (vgl. Kapitel 1.3.1). Die Erheblichkeit eines Eingriffs ist von der Eingriffsintensität abhängig, d. h. von der durch das Vorhaben verursachten Störung oder Schädigung von Einzelelementen oder des Gesamtzusammenhangs von Natur und Landschaft. Die Untersuchungs- und Darstellungstiefe wurde in einer für Windenergieprojekte angemessenen Weise gewählt. So werden beispielsweise die Schutzgüter Fauna und Landschaftsbild ausführlicher behandelt als die in der Regel weniger oder gar nicht beeinträchtigten Schutzgüter Klima / Luft und Wasser. Dementsprechend variiert auch der Untersuchungsraum für die einzelnen Schutzgüter in Abhängigkeit von ihrer Betroffenheit und der Reichweite der zu erwartenden Auswirkungen. In Kapitel 2 wird das Vorhaben in Art und Umfang zunächst dargestellt. Im Folgenden werden der Naturhaushalt des Plangebiets beschrieben und die zu erwartenden Auswirkungen auf dessen Leistungsfähigkeit abgeschätzt (Kapitel 3). In Kapitel 4 wird der vom Vorhaben verursachte Eingriff in das Landschaftsbild mit Hilfe einer Sichtbarkeitsanalyse dargestellt und mit dem Verfahren nach NOHL (1993) bewertet. Im Anschluss werden Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen diskutiert (vgl. Kapitel 5). Eine zusammenfassende Darstellung des erforderlichen Bedarfs zur Kompensation des Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild erfolgt in Kapitel 6. In Kapitel 7 werden die wesentlichen Punkte des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I) zusammengefasst. Hinsichtlich planerischer Vorgaben sowie Auswirkungen auf Schutzgebiete wird auf die Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG (ECODA 2014a) verwiesen, die dem Antrag beigefügt sind. ecoda Einleitung 1.3 03 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der am 01. März 2010 in Kraft getretenen Fassung (zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G v. 7.8.2013 I 3154). Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft “. Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“, Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). BREUER (2001) weist darauf hin, dass wegen der Dominanz von Windenergieanlagen die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung i. d. R. nicht erfüllt sind. Demnach sind erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds meist nicht ausgleichbar, sondern können allenfalls ersetzt werden. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt. ecoda Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens 2 05 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens Windenergieanlagen Bei den geplanten WEA am Standort Steinkaul handelt es sich um Anlagen des Typs GE Energy 2.5 mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotorradius von 60 m (Gesamthöhe: 199 m). Die Nennleistung dieses Anlagentyps wird vom Hersteller mit 2,5 MW angegeben. Bei Anlagenhöhen von über 100 m über Grund sind eine Tages- und Nachtkennzeichnungen erforderlich. Bei WEA mit einer Gesamthöhe von über 150 m kann die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern in den folgenden beiden Varianten erfolgen: - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest grau - von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes Blinklicht an der Turmspitze Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden. Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen (vgl. Abbildung 2.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der Abstand zwischen weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen. Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in Abbildung 2.1 dargestellt. Die geplanten WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine Eisansatzerkennung. Fundamente Das Betonfundament ist kreisförmig und wird unterirdisch angelegt. Der Fundamentdurchmesser beträgt voraussichtlich 20 m. Der Bodenaushub der Fundamentgruben (ca. 3 m tief) wird nach Fertigstellung der Fundamente z. T. wieder angeschüttet. Durch die beiden geplanten WEA am Standort Steinkaul wird somit im Untergrund eine Fläche von insgesamt etwa 630 m² vollständig versiegelt. Trafostation Die Trafostation ist bei dem geplanten Anlagentyp in der WEA integriert. Eine separate Trafostation ist nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird. ecoda Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens Abbildung 2.1: 06 Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. 2008) Kranstell- und Montageflächen Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Karte 2.1). Die Größe der Kranstellflächen der geplanten WEA beträgt 1.890 m² (WEA 1) bzw. 1.350 m² (WEA 2). Der Oberboden wird auf den beanspruchten Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 40 cm aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Für die Dauer der Bauphase werden pro geplanter WEA i. d. R. zwei Hilfskranflächen benötigt. Die Hilfskranflächen werden temporär (voraussichtlich mithilfe von Metallplatten) befestigt. Nach Errichtung der WEA werden die Befestigungen zurückgebaut und der zuvor abgeschobene Bodenaushub entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse wieder aufgebracht, so dass die Flächen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Weitere Flächen werden zur Montage der Kranausleger und der Rotoren sowie zur Lagerung von Boden benötigt, wobei die angrenzenden Ackerflächen genutzt werden sollen. Eine Befestigung dieser Flächen ist nicht erforderlich. Die Flächen können unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten wieder ecoda Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens 07 landwirtschaftlich genutzt werden. Konkrete Angaben zur Lage der Montage- und Lagerflächen liegen nicht vor. Erschließung Die Erschließung des Windparks Steinkaul soll von Nordwesten ausgehend von den Landesstraßen L 33 und L 250 über bestehende Wirtschaftswege erfolgen. Die Wege müssen - wo erforderlich - auf eine Breite von 4,5 m ausgebaut werden. Zudem sind z. T. Kurvenradien auszubauen (vgl. Karte 2.1). Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Da auch nach dem Aufbau der WEA sichergestellt sein muss, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können, sind die Wege dauerhaft auszubauen. Ein Kurvenbereich zwischen der L 250 und einem nach Osten abzweigenden Wirtschaftsweg soll lediglich temporär mit Platten befestigt werden (vgl. Karte 2.1). Parkinterne Kabelverlegung Zur parkinternen Verkabelung liegen noch keine Angaben vor. Im Sinne der Vermeidung eines Eingriffs sollte die Verkabelung - sofern möglich - in den Wegeseitenrändern oder unter Ackerflächen erfolgen. Ferner sollte die direkte und damit kürzeste Verbindung zwischen den Standorten gewählt werden. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 3 09 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Der Abgrenzung des Untersuchungsraums liegt das spezifische Wirkpotenzial von WEA, d. h. die Reichweite etwaiger Wirkfaktoren, auf die einzelnen Schutzgüter zugrunde. Die Auswirkungen von WEA auf die Schutzgüter Klima / Luft, Wasser, Boden und Flora / Biotoptypen beschränken sich im Wesentlichen auf die unmittelbar in Anspruch genommen Flächen (Fundamente, Kranstellflächen, Zuwegung). Über die direkt beeinträchtigten Flächen hinaus sind Randeffekte wie z. B. Eutrophierung von Randbereichen um die Anlagen und entlang der Erschließungswege (insbesondere bei Anlagen mit starkem Besucherverkehr) nicht gänzlich auszuschließen (vgl. WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001). Der Untersuchungsraum zur Erfassung der Schutzgüter beschränkt sich daher auf einen Umkreis von 300 m um die Standorte der WEA sowie darüber hinaus auf einen Abstand von 25 m zur Zuwegung. Betriebsbedingte Auswirkungen auf empfindliche Tierarten können allerdings auch darüber hinaus reichen. Die Reichweite der Scheuchwirkung gegenüber empfindlichen Tierarten beträgt maximal 500 m für Brutvögel und maximal 1.000 m für Rastvögel (z. B. REICHENBACH et al. 2004). Weder in Bezug auf Vögel noch auf andere Tiergruppen liegen Hinweise auf darüber hinausgehende Wirkungen vor. Zur Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen auf die Fauna wurde vor diesem Hintergrund vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) der Raum im Umkreis von 500 m (Fledermäuse), 500 m (Kleinvögel) und 3.000 m (Großvögel) um die Potenzialfläche untersucht. 3.1 Klima und Luft 3.1.1 Bestand & Bewertung Der Untersuchungsraum ist dem Landschaftsraum Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland zuzuordnen. Der Landschaftsraum wird durch ein submontan bis collin atlantisches Klima mit vorherrschenden Südwest-Winden und vielen nebelarmen Hangzonen geprägt. Im Lee des Hohen Venn gelegen, belaufen sich die durchschnittlichen Jahresniederschläge auf 650-750 mm (LANUV 2014b). Die Lufttemperatur beträgt im Jahresmittel um 9°C (LANUV 2010). Die Anzahl der Eistage beträgt im Mittel 15 bis 20 Tage im Jahr (BRUECKE POTSDAM GBR 2004). Der Untersuchungsraum umfasst überwiegend Ackerflächen, die hohe Tages- und Jahresschwankungen von Temperatur und Feuchte aufweisen. Nachts wirken sie zumeist als Kaltluftproduzenten. Das nähere Umfeld des Vorhabensortes ist nahezu unbebaut und weist ein typisches Freilandklima auf. Freiflächen stellen im Allgemeinen Kaltluftproduzenten dar und können im dicht besiedelten Raum über Luftaustauschprozesse Ausgleichsfunktionen übernehmen. Belastungsräume, für die der Untersuchungsraum ausgleichende Funktion übernehmen kann, sind nicht vorhanden. Dem Raum kommt somit keine besondere klimatische Funktion zu. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 3.1.2 10 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung Auf ehemals unversiegelten Flächen werden Kranstellflächen, Wege und Fundamente von WEA neu angelegt. Der Flächenbedarf beträgt etwa 6.770 m². Diese größtenteils geschotterten Flächen weisen aufgrund hoher Windanfälligkeit und direkter Sonneneinstrahlung extreme Standortverhältnisse auf (Erwärmung, schnelle Verdunstung). Luftverunreinigungen treten nur während der Bauphase auf (Abgase der Fahrzeuge). Beim Betrieb der Anlagen werden keine Luftschadstoffe freigesetzt. Wertvolle Kaltluftentstehungsbereiche werden nicht nennenswert verändert. Die hervorgerufenen Veränderungen des lokalen Mikroklimas sind als gering einzustufen und werden aufgrund der geringen Ausdehnung sowie der vorhergehenden Nutzung (meist intensiver Ackerbau) der betroffenen Flächen nicht als erheblich angesehen. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Klimas durch den Bau oder den Betrieb der geplanten WEA zu erwarten. 3.2 Boden 3.2.1 Bestand & Bewertung Bei den im Umfeld der geplanten WEA vorkommenden Böden handelt es sich überwiegend um Braunerden aus schluffigem und zum Teil schwach sandigem Lehm. Sie weisen eine sehr hohe nutzbare Feldkapazität auf. Diese Böden werden aufgrund ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit als sehr schutzwürdig eingestuft (GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2014). Die Böden im Umfeld werden aufgrund ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig bis sehr schutzwürdig eingestuft (GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2014) 3.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung Versiegelung Zur Errichtung und für den späteren Betrieb einer WEA ist die Anlage eines Fundaments und einer Kranstellfläche erforderlich. Darüber hinaus müssen zur Anbindung der WEA Erschließungswege ausgebaut werden. Die Fundamente der zwei WEA werden eine Fläche von insgesamt etwa 630 m² vollständig versiegeln. Im Zuge des Ausbaus der Wege sowie der Kranstellflächen werden insgesamt rund 6.140 m² bisher unversiegelter Fläche geschottert. Die versiegelten Böden verlieren ihre Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen sowie als Grundwasserspender und -filter. Der Boden wird auf den genannten Flächen der aktuellen Nutzung langfristig entzogen und teil- bzw. vollversiegelt. Das Relief wird dadurch allenfalls kleinräumig verändert. Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die Intensität der Beeinträchtigung ab. Die geschotterten Erschließungswege sowie die Kranstellflächen behalten ihre Durchlässigkeit. Gegenüber einer ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 11 vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigung dadurch minimiert, kann aber nicht vollständig vermieden werden. Insgesamt ist die Beeinträchtigung des Bodens durch die Versiegelung aufgrund des Verlusts von Bodenfunktionen als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Verdichtung Die Baufahrzeuge müssen sich aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehenden und den neu angelegten geschotterten Flächen bewegen. Daher entfallen Bodenverdichtungen über die Grenzen dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung des Bodens durch Baufahrzeuge findet somit über die genannten Flächen hinaus nicht statt. Bodenaushub Durch den Fundamentbau, das Anlegen der Kranstellfläche und den Wegebau fallen pro geplanter WEA durchschnittlich etwa 2.000 m3 Bodenaushub an. Bodenaushub unterliegt nicht dem objektiven Abfallbegriff und bedarf keiner Wiederaufbereitungsmaßnahmen. Er kann daher vom Besitzer unmittelbar wiederverwendet werden und im Verkehrswegebau oder für landschafts- und stadtgestalterische Maßnahmen Verwendung finden. Die Ablagerung von Bodenaushub in Bereichen schützenswerter Biotoptypen kann zu Konflikten mit dem Natur-, Landschafts- und Wasserschutz führen, da damit eine Veränderung des Bodengefüges, des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der Biozönose verbunden ist. Der anfallende Bodenaushub sollte daher auf Flächen gelagert werden, die ohnehin beeinträchtigt oder von ökologisch geringem Wert sind. Der anfallende Bodenaushub kann nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde in einer Schichtstärke von maximal 5 cm auf reinen Ackerflächen aufgebracht werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Verbleib des Bodenaushubs mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. 3.3 Wasser 3.3.1 Bestand & Bewertung Der Untersuchungsraum im Umkreis von 300 m um das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Rur und damit zum Flussgebiet der Maas (MKULNV 2013). Im Rahmen einer Geländebegehung konnte etwa 70 m nördlich des Standortes der geplanten WEA 1 ein Weg begleitender Entwässerungsgraben festgestellt werden. Weitere Gewässer treten im Untersuchungsraum nicht auf. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 12 ecoda Der Untersuchungsraum ist dem Grundwasserkörper Mechernicher Trias-Senke zuzuordnen. Die an Störungen gebundene Mechernicher Trias-Senke wird hauptsächlich aus Gesteinen des Buntsandstein aufgebaut (MKULNV 2013). Die Sandsteine der Trias weisen eine mittlere bis mäßige Durchlässigkeit auf. Der aus Sandsteinen und Konglomeraten bestehende Mittlere Buntsandstein bildet über weite Flächen ein einheitliches Grundwasserstockwerk mit hoher Ergiebigkeit. Der chemische sowie mengenmäßige Zustand des Grundwassers wird als gut eingestuft (MKULNV 2013). Überschwemmungsgebiete sowie Wasser- und Heilquellenschutzgebiete existieren im Untersuchungsraum nicht. 3.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung Grundwasserbeeinträchtigende Wirkungen wie Grundwasserabsenkung, Grundwasserstau, Verminderung der Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch den Bau und / oder den Betrieb von WEA nicht in nennenswertem Maße zu erwarten. Die Versiegelung durch die Fundamente wird auf ein notwendiges Maß beschränkt (ca. 630 m²). Die Kranstellflächen sowie die Weg- bzw. Kurvenausbauten werden auf das notwendige Maß beschränkt (ca. 6.140 m²). Diese Flächen werden mit Schottermaterial befestigt und bleiben somit für Oberflächenwasser durchlässig. Eine Verunreinigung von Oberflächengewässern oder des Grundwassers durch Schadstoffe wird nicht erwartet. Alle unter Einsatz wassergefährdender Stoffe betriebenen Komponenten der WEA sind mit Schutzvorrichtungen gegen das Austreten von festen oder flüssigen Schmierstoffen versehen. Durch die Verwendung von nicht kontaminierten Substraten für die Tragschichten von Wegen bzw. Kranstellflächen werden stoffliche Beeinträchtigungen vermieden. Gewässerstrukturen werden durch die geplante Windenergienutzung nicht verändert. Abschließend ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts Wasser. 3.4 Flora Etwaige Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Pflanzengemeinschaften werden nicht gesondert spezifiziert, sondern durch die Verluste von Biotopfunktionen bzw. durch den Wertverlust von Biotopen erfasst. Dieser wird im Folgenden auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) ermittelt (vgl. Kapitel 3.4.3). Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 3.4.1 13 ecoda Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden die vorhandenen Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten WEA auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) erfasst. Bestand Der untersuchte Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil von Ackerflächen am Untersuchungsraum beträgt ca. 76 %. In den nördlichen und südlichen (Rand-)bereichen des Gebietes treten Waldflächen auf, die sich aus standorttypischen Laubbaumarten mit überwiegend starkem Baumholz zusammensetzen (überwiegend Eichen-Hainbuchen-Bestände). Im Südosten des Untersuchungsraums tangiert das Untersuchungsgebiet das Naturschutzgebiet „NSG Biesberg / Grossenberg / Muldenauer Bachtal“ mit seinen Laubholzbeständen und die sich daran anschließenden Kalk-Halbtrockenrasen. Im Biotopkataster des LANUV werden einige dieser Flächen zusätzlich als schutzwürdige Biotope geführt. Die Bereiche der Kalk-Halbtrockenrasen besitzen einen Anteil von etwa 2 % am Untersuchungsraum. Das Gebiet wird im Norden von der Landesstraße L 33 durchzogen, die beidseitig von Gehölzen begleitet wird. Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden durch unbefestigte sowie geschotterte oder asphaltierte Wirtschaftswege erschlossen. Der Anteil vollversiegelter Fläche beträgt rund 6 %. Wegbegleitende Grasflure sind nur in geringem Maße ausgebildet. Der Graben im nördlichen Abschnitt des Untersuchungsgebietes wird von einer Hecke begleitet. Bewertung Im angewandten Bewertungsverfahren des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV 2008) erhalten die Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. Anhand ihrer Biotoppunktzahl lassen sich konkrete Biotope somit in verschiedene Wertstufen einordnen: sehr gering (0-1 Wertpunkte), gering (2-3), mittel (4-5), hoch (6-7), sehr hoch (8-9) und außerordentlich hoch (10). Versiegelte Flächen haben keine (versiegelte Flächen, 0 Wertpunkte) bzw. eine sehr geringe ökologische Wertigkeit (teilversiegelte Fläche, 1 Wertpunkt). Der Biotopwert der Ackerflächen (2 Wertpunkte), der intensiv genutzten Grünlandflächen (3 Wertpunkte) sowie der wegbegleitenden Ruderalfluren (3 Wertpunkte) ist als gering einzustufen. Den Waldflächen (8 Wertpunkte) sowie den Hecken bzw. Gehölzstreifen (6 bis 7 Wertpunkte) kann hingegen eine hohe bis sehr hohe ökologische Wertigkeit zugesprochen werden. Streng geschützte Pflanzenarten treten laut (LANUV 2014a) im Bereich der Messtischblätter 5204Kreuzau, 5205-Vettweis und 5305-Zülpich, in denen sich das Untersuchungsgebiet befindet, nicht auf. Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 3.4.2 15 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung Die Fundamente und Kranstellflächen beschränken sich auf das notwendige Maß und werden auf Ackerflächen angelegt. Die weitgehend 3,5 m breiten Wirtschaftswege sind um etwa 1 m zu verbreitern, wobei angrenzende Wegraine bzw. Ackerflächen überbaut werden. An Abzweigungen sind Kurvenradien auszubauen (vgl. Karte 3.1), wobei landwirtschaftliche Flächen und Wegraine betroffen sein werden. Parallel zur Kranstellfläche der WEA 2 wird ein unbefestigter Feldweg geschottert. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen sind in Tabelle 3.1 aufgelistet. Der sich daraus ergebende Biotopwertverlust beträgt insgesamt 9.000 Punkte. Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw. teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Für die Errichtung und den Betrieb der geplanten WEA sind diese Beeinträchtigungen unvermeidbar. Die Beeinträchtigungen sind als erheblich anzusehen und gelten damit gemäß § 14 BNatSchG als Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Der Eingriff muss durch geeignete Maßnahmen so ausgeglichen werden, dass keine erheblichen und nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zurückbleiben. Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen: Biotopwertgewinn in Höhe von 9.000 Punkten nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008). Qualitativ sollten die Maßnahmen die durch den Eingriff gestörten Funktionen im Umfeld der WEA wiederherstellen. Bei der Bauausführung ist das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu beachten. Alle notwendigen Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht werden. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Tabelle 3.1: 16 ecoda Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen Biotoptyp vor dem Eingriff Code überbaute Fläche (m²) BiotopBiotoptyp wert vor nach dem dem Eingriff Eingriff Biotopwert nach Diffe- WertCode dem renz verlust Eingriff Fundamente WEA 1 & 2 Acker, intensiv, Wildkraut-arten weitgehend fehlend HA, aci 630 HA, aci 3.240 teilversie2 gelte Flächen 1.300 2 Versiegelte VF0 Fläche 0 2 1.260 VF1 1 1 3.240 teilversie3 gelte Flächen VF1 1 2 2.600 1.300 teilversie2 gelte Flächen VF1 1 1 1.300 300 teilversie2 gelte Flächen VF1 1 1 600 Kranstellflächen WEA 1 & 2 Acker, intensiv, Wildkraut-arten weitgehend fehlend Verbreiterung bestehender Wege WEA 1 & 2 Saum mit Nitrophyten >75% K, neo5 Neubau von Wegen bzw. Ausbau von Kurvenradien Acker, intensiv, Wildkraut-arten weitgehend fehlend HA, aci WEA 1 & 2 Unversiegelter Weg auf VB7, nährstoffreichen stb3 Böden Summe 6.770 9.000 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 3.5 Fauna 3.5.1 Vögel 17 Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurde im Jahr 2013 das Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln (inkl. Nahrungsgäste) erfasst. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von 500 m (Brutvögel) bis zu 3.000 m (Erfassung von Wechselbezügen von windkraftsensiblen Großvögeln) um die Potenzialfläche (vgl. BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2013). Im Rahmen der Untersuchung durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wurde Folgendes festgestellt: Die Zugvogelerfassung des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) kam zu folgendem Ergebnis: ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 3.5.2 18 Fledermäuse Als Datengrundlage zur Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse fanden im Jahr 2013 elf Detektorbegehungen statt, während der Umkreis von 500 m um die Potenzialfläche auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht wurde. Zusätzlich wurde die Aktivität von Fledermäusen mit Hilfe von stationären Erfassungsgeräten (batcorder) an elf Terminen über die ganze Nacht erfasst. Das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) kam dabei zu folgendem Ergebnis: 3.5.3 Weitere planungsrelevante Arten Neben den für die relevanten Messtischblätter 5205-Vettweis und 5305-Zülpich nachgewiesen Fledermaus- und Vogelarten existieren nach LANUV (2014) Nachweise für weitere planungsrelevante Arten (vgl. Tabelle 3.1): ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Tabelle 3.2: 19 Planungsrelevante Tierarten der MTB 5204-Kreuzau, 5205-Vettweis, 5304-Niddegen und 5305-Zülpich nach LANUV (2014a) (exkl. Fledermäuse und Vögel) (kon: kontinental; G: günstig; U: ungünstig/unzureichend; S: schlecht) Art deutsch Erhaltungszustand wissenschaftlich kon Feldhamster S Wildkatze U Amphibien Geburtshelferkröte S Gelbbauchunke S Kreuzkröte U Laubfrosch U Kleiner Wasserfrosch G Springfrosch G Kammmolch U Reptilien Schlingnatter U Mauereidechse U Libellen Große Moosjungfer - Mit einem relevanten Auftreten der Arten Wildkatze, Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Laubfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Springfrosch, Kammmolch, Schlingnatter, Mauereidechse und Große Moosjungfer im näheren Umfeld der Bauflächen ist aufgrund des allgemeinen Verbreitungsbildes, der artspezifischen Lebensraumansprüche bzw. der Biotopausstattung (die Bauflächen umfassen im Wesentlichen Ackerflächen) nicht zu rechnen. Für diese Arten existieren derzeit zudem keine Hinweise, dass WEA ein Meideverhalten auslösen (vgl. MKULNV & LANUV 2013), so dass erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für diese Arten nicht erwartet werden. Sie werden vor diesem Hintergrund nicht weiter betrachtet. Vorkommen der Haselmaus und des Feldhamsters sind zumindest auf Teilflächen im Umfeld der geplanten WEA nicht per se auszuschließen. ecoda Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 20 Feldhamster Nach LANUV (2014a) ist der Feldhamster eine Charakterart struktur- und artenreicher Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem Grundwasserspiegel (> 120 cm). In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er Jahren vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art aktuell als „vom Aussterben bedroht“ gilt. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell sind nur drei nennenswerte Populationen bekannt (je eine im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis). Vorkommen des Feldhamsters sind im Kreis Düren nicht bekannt (LANUV 2014a). Ein Vorkommen der Art im Bereich der geplanten Konzentrationszone wird nicht erwartet, kann aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Haselmaus Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt (LANUV 2014a). Nach LANUV (2014a) ist unbekannt, ob im Kreis Düren Vorkommen von Haselmäusen existieren. Vor diesem Hintergrund ist ein Vorkommen in den Gehölzbeständen des Untersuchungsraums nicht gänzlich auszuschließen. Die Aktionsradien von Haselmäusen sind jedoch klein (vgl. LANUV 2014a), so dass ein relevantes Vorkommen an den geplanten Standorten der WEA nicht erwartet wird. Weil zudem nach Aussage des Vorhabenträgers keine Gehölzstrukturen für die Errichtung der WEA und der Baunebenflächen (Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) entfernt werden müssen, werden für die Art keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Die Art wird vor diesem Hintergrund nicht weiter betrachtet. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 21 4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild 4.1 Wirkpotenzial ecoda Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können. Hinzu kommen die akustischen Reize von WEA, die das landschaftliche Empfinden in ihrem Nahbereich verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können durch die Azimutmotoren zur Gondelnachführung sowie durch das Getriebe weitere Schallemissionen entstehen. Für WEA, deren Gesamthöhe 100 m überschreitet, besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Pflicht zur Kennzeichnung entweder durch das Rotfärben der Rotorblattspitzen oder durch weißes Blinklicht an der Turmspitze (am Tage) sowie rotes Blinklicht an der Turmspitze (in der Nacht). Die weißen, v. a. aber die roten Blinklichter können zu einem Unruhemoment in der Landschaft führen. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar. 4.2 Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds 4.2.1 Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds Mit der Anwendung des Verfahrens nach NOHL (1993) wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Dabei wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche bestimmt, indem die Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die Sensitivität ergibt sich aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als Veränderung des ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative Aspekt des Eingriffs wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente kombiniert (Fläche, von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann, vgl. Kapitel 4.2.2). Zur Ermittlung einer Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen. Da in einer intakten Kulturlandschaft für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege ein Mindestflächenanspruch von 5% bis 20 % angesetzt werden sollte, wird der Kompensationsflächenfaktor in der Regel mit 10 % veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der Wahrnehmungskoeffizient ist von der Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der ästhetischen Vorbelastung der Landschaft abhängig. Auswirkungen auf das Landschaftsbild 22 Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat NOHL (1993) verschiedene Verfahrensansätze vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen. Diese formalisierten Ansätze bieten den Vorteil höherer Transparenz der Vorgehensweise und der Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse. Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie der Kompensationsbedarf wurden anhand der sogenannten „Langfassung“ ermittelt (vgl. Abb. 4.1). Abbildung 4.1: Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung nach NOHL (1993) ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 23 1. Schritt: Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke untergliedert: Wirkzone I Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I) Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II) 2. Schritt: Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächlich betroffener Bereich = Einwirkungsbereich). Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse, vgl. Kapitel 4.2.2): - durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen, Feldgehölze, Wälder u. a.) und - durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden Landschaftselemente sowie - durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 (Modul ZVI) der Firma EMD (ENERGI- OG MILJÖDATA). Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder sichtverstellend noch sichtverschattet sind. 3. Schritt: Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten. Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein. 4. Schritt: Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff. - Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt - Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch) - Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er Skala) ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 24 ecoda 5. Schritt Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem Eingriff (wie 4. Schritt). 6. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten. - Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen Eigenwerte vor und nach dem Eingriff. 7. Schritt: Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten. - Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte - Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) - Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala 8. Schritt: Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten. - Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete) - Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch) 9. Schritt: Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten. Die Bewertungen des ästhetischen Eigenwerts, der visuellen Verletzlichkeit und des Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des ästhetischen Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit. 10. und 11. Schritt: Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit. Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.) gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit. 12. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b). Auswirkungen auf das Landschaftsbild 25 In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 % für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt. 13. Schritt: Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffizient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen Vorbelastungen (vgl. Tabelle 4.1). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden. Tabelle 4.1: Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53) Fall A Fall B Fall C Fall D Wirkzone I (0-200 m) 0,30 0,60 0,15 0,30 Wirkzone II (200-1.500 m) 0,15 0,30 0,10 0,15 Wirkzone III (1.500 –10.000 m) 0,02 0,04 0,01 0,02 A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe 14. Schritt: Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT). Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche nach folgender Formel berechnen: KT = F * e * b * w mit : K= Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone F= Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3) e= Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11) b= Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12) T w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13) ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 26 Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...] “ (NOHL 1993, S. 68). Da NOHL (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 4.2 angegebenen Ausdrücke verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten. Tabelle 4.2: 4.2.2 Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala für die Landschaftsbildkriterien (für die Kriterien Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte bezogen auf die visuelle Verletzlichkeit ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit) Stufe Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt, Eigenart, Schutzwürdigkeit 1 sehr gering 2 gering – sehr gering 3 gering 4 gering bis durchschnittlich 5 durchschnittlich 6 überdurchschnittlich 7 überdurchschnittlich bis hoch 8 hoch 9 hoch bis sehr hoch 10 sehr hoch Sichtbereichsanalyse Um die Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt es sich um eine modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine flächenhafte Darstellung der Bereiche, von denen die geplanten WEA sichtbar sein werden ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 27 (Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche berechnen. Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM). Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell, das die Strukturhöhen der Objekte auf der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis 9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur hinreichenden Berücksichtigung des Waldes, dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird, vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle 4.3). Die Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint hingegen vernachlässigbar zu sein. Tabelle 4.3: Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums zugrunde gelegte Höhen sichtverstellender Landschaftselemente Kategorie angenommene durchschnittliche Bau- bzw. Wuchshöhe Offset auf die Geländehöhendaten der Shuttle Radar Topography Mission städtische Siedlungsfläche 12 m 12 m Wald 25 m 20 m sonstige Gehölzstrukturen 10 m 10 m Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km. Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit). Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert werden. Es lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird. Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen. Gemäß der durchgeführten Sichtbereichsanalyse werden die geplanten WEA im Untersuchungsraum (Raum im Umkreis von 10 km um die Standorte der WEA) auf etwa 13.904,44 ha sichtbar sein (vgl. Tabelle 4.4). Das entspricht etwa 43 % des 32.240,38 ha umfassenden Untersuchungsraums. Etwa 64 % der Sichtbereiche liegen in der Raumeinheit Zülpicher Börde. Etwa 30 % der Sichtbereiche entfallen auf die Raumeinheit Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland. Auf die Rureifel und westliche Hocheifel entfallen etwa 3 % der Sichtbereiche. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild Tabelle 4.4: 28 Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten (UR10.000 = Untersuchungsraum im 10 km – Umkreis) Lan d sch af tsästh e tisch e R au m e in h e it Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland Drover Heide Zülpicher Börde Rureifel und westliche Hocheifel Rur-Inde-Tal Summe F läch e im UR 10.000 (h a) 8.021,95 1.875,94 13.261,62 7.972,85 1.108,01 32.240,38 Be re ich e m it Sich tb e zie h u n g e n zu de n g e p lan te n WE A (h a) 4.237,23 254,92 8.864,91 428,00 119,39 13.904,44 ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 4.2.3 30 ecoda Ästhetische Raumeinheiten Innerhalb des Untersuchungsraums wurden fünf landschaftsästhetische Raumeinheiten abgegrenzt (vgl. Karte 4.1). Die Einteilung der Raumeinheiten orientiert sich an der vom LANUV (2014C) im Informationssystem LINFOS dargestellten Einteilung von Landschaftsräumen. Für jede dieser ästhetischen Raumeinheiten wurde die Eingriffserheblichkeit (e) nach dem von NOHL (1993) vorgeschlagenen Bewertungsverfahren ermittelt. Es folgt eine kurze Beschreibung der Raumeinheiten. Die Bewertungen der einzelnen Kriterien finden sich in der Tabelle im Anhang. Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland (Wirkzonen I, II und III) Der Landschaftsraum wird geprägt durch die wellig-hügelige Nordost-Abdachung der Eifel, die allmählich von ca. 400 m ü. NN im Süden auf 200 m ü. NN im Norden abfällt. Die Abdachungsfläche wird durch einzelne Quellbäche und Trockentäler gegliedert. Die Quelltäler sind teils stärker eingetieft und entwässern im Westen und Norden zur Rur (Maas-Einzugsgebiet), im Osten und Süden zur Erft (Rhein-Einzugsgebiet). Die im Westen gelegenen Täler fallen z. T. steil zum Rurtal ab. Im Norden quert die Rur den Landschaftsraum. Das Vlattener Hügelland und das Wollersheimer Stufenländchen werden von zusammenhängenden Agrarkomplexen mit vorherrschendem Ackerbau geprägt. Lediglich im Norden des Landschaftsraumes sowie in einem westlich von Vlatten gelegenen Hangbereich zum Rurtal finden sich visuell reizvolle, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feld- und Flurgehölzen sowie Obstweiden. Die ansonsten offene, strukturarme Landschaft wird nur örtlich durch eingelagerte Wiesentäler mit Obstwiesen, Hecken, Feldgehölzen und Ufergehölzen, einzelne Waldgebiete sowie, im Wollersheimer Stufenländchen, durch Muschelkalkklippen mit Halbtrockenrasen- und Gebüschvegetation belebt. Die östlichen Randgebiete des Wollersheimer Stufenländchens bieten eine weitläufige Fernsicht in die Niederrheinische Bucht (LANUV 2014c). Westlich von Ginnick sind zwei Windenergieanlagen in Betrieb (vgl. Abbildung 4.2). Südwestlich von Berg sind ebenfalls zwei WEA in Betrieb (vgl. Abbildung 4.3). Südöstlich von Vlatten existiert ein Windpark mit elf Anlagen. Durch den Raum verlaufen zwei Hochspannungsfreileitungs-Trassen. Das Plangebiet befindet sich am Rande der bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche Kreuzau – Vettweiß (KLB 25.06) und des Kulturlandschaftsbereiches Mittlere Rur / Nideggen (KLB 24.02). Bei dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Mittlere Rur / Nideggen handelt es sich um das industriell und bergbaulich geprägte Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau mit vorgeschichtlichen und römischen Siedlungsplätzen, frühmittelalterlichen Orten, mittelalterlichen Mühlen und Mühlengräben sowie Burganlagen. Der Kulturlandschaftsbereich Kreuzau – Vettweiß ist insbesondere als römischer Siedlungsraum bedeutsam (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007). Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit werden insgesamt als durchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird auf Grund der durchschnittlichen Ausprägung von Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ebenfalls als durchschnittlich eingestuft. Die Schutzwürdigkeit der Landschaft im Plangebiet sowie in dessen Umfeld wird als überdurchschnittlich bewertet (Lage im Auswirkungen auf das Landschaftsbild 31 Abbildung 4.2: Blick in nordöstliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen nordwestlich von Ginnick (Betrachtungspunkt südwestlich von Ginnick). Abbildung 4.3: Blick in südliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen bei Berg (Betrachtungspunkt westlich von Hürth). ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild Landschaftsschutzgebiet sowie teils 32 im Naturpark; kleinflächig naturschutzfachlich sowie kulturhistorisch schutzwürdige Elemente (Thumbach, Hügelgrab)). Insgesamt ergibt sich für die Raumeinheit eine unterdurchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber mastenartigen Eingriffen. Rureifel und westliche Hocheifel (Wirkzone III) Der Landschaftsraum umfasst die Hochlagen der West- und Rureifel sowie die nach Norden anschließende Abdachungszone der Eifel zur Mechernicher Voreifel sowie zur Zülpicher Börde. Die Höhenlage nimmt von knapp 500 m ü. NN im Süden des Untersuchungsraums auf unter 200 m ü. NN am Dürener Eifelfuß im Norden ab. Der Landschaftsraum wird durch das Rurtalsystem stark zertalt. Das Landschaftsbild wird von ausgedehnten, unzerschnittenen Waldungen, landwirtschaftlich genutzten, besiedelten Rodungsinseln und tief eingeschnittenen Fluss-Bachtalsystemen mit ausgedehnten Talsperren geprägt. Die zusammenhängenden Waldungen konzentrieren sich auf zumeist stärker zergliederte Höhenrücken sowie auf steilere Hanglagen zu den Bach- und Flusstälern. Der Buhlert sowie der nördlich von Hürtgen gelegene Teil des Staatsforstes Hürtgenwald bieten mit ihren ausgedehnten Fichtenforsten (Altersklassenwälder) ein eher monotones Waldbild. Die übrigen Waldgebiete werden trotz örtlicher Nadelholzdominanz von einer vielfältigeren Bestockung mit teils höherem Anteil an altersheterogenen Buchen- und Eichenwäldern geprägt. Ein belebtes Relief durch eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit infolge fehlender oder allenfalls geringer Zerschneidung durch Straßen erhöht den Wert der Waldungen für die stille Erholung. Von besonderer Attraktivität sind die talsperrennahen Wälder mit ihren örtlichen Sichtfeldern auf große Wasserflächen sowie die weithin aufragenden Felsbildungen in den bewaldeten Rurtalhängen (vor allem die roten Buntsandsteinfelsen bei Nideggen mit der Burg Nideggen). Die vorwiegend strukturarmen Kulturlandschaftskomplexe auf der Hürtgener und Dreiborner Hochfläche werden großräumig durch Quelltäler mit bewaldeten Talhängen und z. T. strukturreichen, extensiv genutzten Talsohlen gegliedert. Von derzeit herausragender Bedeutung für die Naherholung und den Fremdenverkehr sind die breiteren Flusstäler (mit angrenzenden Waldflächen) sowie die Talsperrenkomplexe. Eine visuelle Beeinträchtigung stellen die zahlreichen Campingplätze unmittelbar entlang der Rur (z. B. bei Heimbach) dar. Abgesehen von der Rurtalsperre und dem Kronenburger See dürfen die Wasserflächen nicht genutzt werden (Wasserschutzzone I). Dennoch bieten die ufernahen Wanderwege einen ästhetisch reizvollen Sichtwechsel zwischen offenen Wasserflächen und z. T. felsdurchsetzten Waldgebieten (LANUV 2014c). Der Landschaftsraum umfasst Teile der bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche Mittlere Rur / Nideggen (KLB 24.02) und Rurtalsperre – Urfttalsperre (KLB 28.03) (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007). Nideggen und Heimbach weisen kulturlandschaftlich bedeutsame Stadtkerne auf. Etwa 2,5 km südwestlich des Plangebiets liegt die ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 33 Burg Nideggen, die aufgrund ihrer exponierten Lage als Wahrzeichen der Stadt Nideggen gilt (vgl. Abbildung 4.4). Nordwestlich von Brandenberg sind drei WEA in Betrieb. Westlich von Schmidt existiert ein Windpark mit sieben Anlagen. Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die Vielfalt kann auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsformen und Strukturen im Untersuchungsraum als hoch bewertet werden. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit ist vor allem auf Grund der hohen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als gering zu bewerten. Die Raumeinheit befindet sich nahezu vollständig im Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn – Eifel, der weitere Schutzgebiete, insbesondere den Nationalpark Eifel, mit einschließt. Die Schutzwürdigkeit ist entsprechend als hoch einzustufen. Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit. Abbildung 4.4: Blick vom Aussichtsturm am Burgberg bei Bergstein in westliche Richtung auf Nideggen. (In der rechten Bildhälfte ist die Burg Nideggen zu sehen. In der linken Bildhälfte sind im Hintergrund zwei WEA westlich von Ginnick zu erkennen). ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 34 Zülpicher Börde (Wirkzone III) Die Zülpicher Börde bildet den Südteil der rheinischen Lössbörden. Großflächige, intensiv genutzte Ackerlagen ohne landschaftsgliedernde Einzelelemente sind heute landschaftsbildbestimmend. Lediglich in der Randzone einzelner Siedlungen und innerhalb der Talräume sind Gehölzelemente linienhafter oder kleinflächiger Ausdehnung ausgebildet. Positiv fällt das weitgehende Fehlen technischer Großelemente auf (LANUV 2014c). Im 10.000 m-Umkreis um die geplanten WEA stellt sich die Raumeinheit zumeist als ausgeräumte Agrarlandschaft mit einzelnen Ortslagen dar. Lediglich einige kleine Waldbereiche und ein Baggersee (Neffelsee) unterbrechen diesen Landschaftseindruck. Im Norden sind zwei WEA in Betrieb. Die Naturnähe, Eigenart und Vielfalt werden als gering bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird auf Grund der geringen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als hoch eingestuft. Im Norden der Raumeinheit treten keine geschützten Bereiche von Natur und Landschaft auf. Der südliche Teil ist im Naturpark Hohes Venn – Eifel gelegen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Schutzwürdigkeit als gering anzusehen. Die landschaftsästhetische Raumeinheit überschneidet sich in weiten Teilen mit dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Kreuzau – Vettweiß, der insbesondere als römischer Siedlungsraum bedeutsam ist (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007). Vor diesem Hintergrund wird die Schutzwürdigkeit insgesamt als durchschnittlich bewertet. Für die Raumeinheit ergibt sich somit eine geringe Empfindlichkeit. Drover Heide (Wirkzone III) Die Drover Heide, auch Stockheimer Waldhorst genannt, ist geologisch eine kleine Teilscholle in der südlichen Zülpicher Börde. Der Untergrund wird fast vollständig von Hauptterrassenschottern des Rheins gebildet. Das Landschaftsbild wird durch großflächige Waldungen sowie den Offenlandkomplexen im Truppenübungsplatz Drover Heide geprägt (vgl. Abbildung 4.5). Die Wälder werden von Eichen(misch)wäldern dominiert. Daneben finden sich vor allem junge Birkenbestände und Kiefernforste. Die Wälder stocken auf einer, von der Niederrheinischen Bucht aus weithin sichtbaren Erhebung. Im Inneren des Waldgebietes bieten die Heide-Magerrasenflächen im Standortübungsplatz Drover Heide ein kontrastierendes Sichtbild. Die Wald-Heide-Magerrasenlandschaft stellt im überwiegend von Siedlungen und Agrarkomplexen geprägten Umfeld ein herausragendes Naherholungsgebiet dar (LANUV 2014c). Die Naturnähe und die Eigenart werden als überdurchschnittlich bis hoch und die Vielfalt überdurchschnittlich eingestuft. Die visuelle Verletzlichkeit des Untersuchungsraumes ist vor allem auf Grund der hohen Vegetationsdichte in den bewaldeten Bereichen und der Strukturvielfalt im Bereich der Offenflächen der Drover Heide als gering zu bewerten. Weite Teile der Raumeinheit sind als ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 35 Naturschutzgebiet „Drover Heide“ ausgewiesen, das weitgehend deckungsgleich mit dem EUVogelschutzgebiet bzw. FFH-Gebiet ist. Die Raumeinheit ist Teil des bedeutsamen Kulturlandschaftsbereichs Kreuzau – Vettweiß, der insbesondere als römischer Siedlungsraum bedeutsam ist (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007). Die Schutzwürdigkeit wird als überdurchschnittlich bis hoch eingestuft. Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit. Abbildung 4.5: Blick vom Lausbusch in östliche Richtung auf das Waldgebiet der Drover Heide. (Im Hintergrund ist die flache Landschaft der Zülpicher Börde zu erkennen). Rur-Inde Tal (Wirkzone III) Der Landschaftsraum umfasst einen ca. 30 km langen, schmalen Streifen des Rur-Tals von Kreuzau im Süden bis Brachelen im Norden. Dieser Streifen schließt die in der Ruraue liegenden Anteile der Städte Düren, Jülich und Linnich ein. Südlich von Jülich teilt sich der Landschaftraum in den etwa 12 km langen, schmalen Streifen des Inde-Tals, welches sich nach Südwesten bis zur Stadt Eschweiler erstreckt, und das Rur-Tal in südöstlicher Richtung bis Kreuzau auf. Der im Untersuchungsraum gelegene Abschnitt des Rur-Inde-Tals umfasst einen südlichen Ausläufer des Landschaftsraums. Reste des ehemals mäandrierenden Flussverlaufs der Rur können auch heute noch an den zahlreichen Altarmen ausgemacht werden. In Düren ist die Aue der mit Steinschüttungen befestigten Rur mit Fußwegen, Rasen und Gehölzgruppen parkartig gestaltet. Bei Kreuzau ist die Rur ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild 36 ca. 15-30 m breit und relativ flach und wird von unbebauten, naturnahen Auenbereichen mit Weichholz-Auenwald umgeben. Die umliegenden Bereiche sind überwiegend bebaut (LANUV 2014c). Die Naturnähe wird vor allem auf Grund der dichten Besiedlung im Untersuchungsraum als gering bis durchschnittlich bewertet. Die Eigenart in diesen Abschnitten wird als durchschnittlich und die Vielfalt als überdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich eingestuft. Die Raumeinheit ist Teil des besonders bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches Mittlere Rur / Nideggen (KLB 24.02) (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007). Dabei handelt es sich um das industriell und bergbaulich geprägte Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau mit vorgeschichtlichen und römischen Siedlungsplätzen, frühmittelalterlichen Orten, mittelalterlichen Mühlen und Mühlengräben sowie Burganlagen (z. B. Schloss Burgau). 4.2.4 Kompensationsflächenermittlung Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den tatsächlichen Einwirkungsbereichen in der Tabellen 4.5 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Das Verfahren nach NOHL (1993) erlaubt, mastenartige Vorbelastungen im Umfeld der Eingriffsobjekte durch Verwendung unterschiedlicher Wahrnehmungskoeffizienten zu berücksichtigen. Im räumlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben sind zwei WEA nordwestlich von Ginnick in Betrieb. Entsprechend wird für die Wirkzonen II und III ein reduzierter Wahrnehmungskoeffizient gemäß der Spalte D der Tabelle A.II angesetzt. In Wirkzone I tritt die Vorbelastung durch die beiden bestehenden WEA, die sich in einer Entfernung von minimal 800 m befinden, angesichts der zu erwartenden Dominanz der geplanten WEA derart in den Hintergrund, dass von einem reduzierten Wahrnehmungskoeffizienten abgesehen wird, d. h., der Wahrnehmungskoeffizient ist gemäß Spalte B der Tabelle 4.1 anzuwenden. Für die zugrunde gelegte Windparkkonfiguration mit zwei geplanten WEA wurde eine Gesamtkompensationsfläche von insgesamt etwa 5,71 ha ermittelt. Auf dieser Fläche sind nach Nohl (1993) „durchschnittlich wirksame ästhetische Maßnahmen“ durchzuführen. ecoda Auswirkungen auf das Landschaftsbild Tabelle 4.5: 37 Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten Ästh e tisch e R au m e in h e ite n Wirk zo n e Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland I " " e w b K (h a) 24,00 0,30 0,60 0,1 0,432 II 458,90 0,20 0,15 0,1 1,377 III 3754,33 0,20 0,02 0,1 1,502 II 38,52 0,30 0,15 0,1 0,173 III 216,40 0,30 0,02 0,1 0,130 II 14,86 0,10 0,15 0,1 0,022 III 8850,05 0,10 0,02 0,1 1,770 Rureifel und westliche Hocheifel III 428,00 0,30 0,02 0,1 0,257 Rur-Inde-Tal III 119,39 0,20 0,02 0,1 0,048 Drover Heide " Zülpicher Börde " F (h a) G e sam tko m p e n satio n sfläch e f ü r d ie zwe i g e p lan te n WEA hierbei bedeuten: 5 ,7 1 KT = ermittelte Teil-Kompensationsfläche F = tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten e = Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit b = Kompensationsflächenfaktor w = Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 38 5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts Boden, Wasser und Flora / Biotope Bau- und betriebsbedingt wird das Vorhaben dauerhaft zum Verlust von Flächenfunktionen (Lebensraum- und Bodenfunktionen) führen. Während der Errichtung der geplanten WEA werden zudem durch den Bauverkehr sowie durch die Lagerflächen temporäre Beeinträchtigungen entstehen. Alle Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht werden. Folgende Minderungsmaßnahmen bieten sich grundsätzlich an und sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen: - Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen - Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß - Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen - getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs - Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im Boden - unverzügliche Wiederherstellung temporär beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen - Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig versiegelnder Zuwegungen Die aufgeführten Maßnahmen sollen - sofern sie nicht ohnehin vorgesehen sind - bei dem geplanten Vorhaben berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind so geplant, dass keine hochwertigen Biotoptypen betroffen sein werden. Darüber hinaus ist bei der Bauausführung das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu beachten. Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sind mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren. Fauna Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden in der Artenschutzprüfung des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) zum Bau von drei WEA im Windpark Kreuzau-Steinkaul formuliert. Diese Maßnahmen vermeiden bzw. vermindern auch Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung: ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung - - - - - - 39 ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 40 - Nach Aussage des Auftraggebers sind von der Errichtung der WEA sowie der Baunebenflächen (Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) keine Gehölze betroffen. Vermeidungsmaßnahmen für Gehölze bzw. gehölzbewohnende Arten werden nicht notwendig. 5.2 Landschaftsbild Die Installation von Windenergieanlagen besitzt aufgrund der Abhängigkeit von den Windverhältnissen und der zu berücksichtigenden Abständen zur Wohnbebauung und Schutzgebieten eine hohe Standortbindung im Raum. Die Anlagen selbst sind nur sehr gering gestalterisch variabel und unterliegen konkreten technischen Ausführungsvorgaben. Eine Veränderung des Landschaftsbilds ist durch die Errichtung und den Betrieb von WEA unvermeidbar. So fallen WEA als Elemente mit technisch-künstlichem Charakter und mit ihrer hohen, vertikalbetonten sowie geschlossenen Gestalt grundsätzlich dort auf, wo keine Sichtverschattungen gegeben sind. Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere Möglichkeiten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds: - Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert - Verwendung dreiflügliger Rotoren - Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder eines Windparks hinsichtlich Höhe, Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit - Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl - angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben - energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels Erdkabel - Konzentration von Nebenanlagen - Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten (Licht-Reflexionen) Im Rahmen der Planung des Vorhabens wurden diese Aspekte beachtet. ecoda Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 41 Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren. ecoda Kompensationsbedarf 6 42 Kompensationsbedarf Nach BREUER (1994) ist bei der Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen, dass mit der Kompensation für ein Schutzgut bzw. mit ein und derselben Kompensationsmaßnahme häufig auch eine (Teil-)Kompensation für weitere Schutzgüter erreicht werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Multifunktionalität der Maßnahme. So kann man beispielsweise mit der Anlage einer extensiven Obstwiese auf einer bislang intensiv genutzten Fläche sowohl eine Aufwertung von Biotopen als auch eine Neugestaltung des Landschaftsbilds erreichen. In der Regel werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch Bodenfunktionen verbessert oder wiederhergestellt. Nachfolgend wird der Bedarf zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds nochmals zusammenfassend dargestellt. Darüber hinaus werden die qualitativen Anforderungen an die Kompensation skizziert. Die detaillierte Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Konzept zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) erfolgen. 6.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts 6.1.1 Klima Das Schutzgut Klima / Luft wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine Kompensation erforderlich wird. 6.1.2 Boden Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden entsteht durch die Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Flächen und damit im Verlust von Bodenfunktionen auf einer Fläche von insgesamt 6.770 m². Eine funktional und räumlich zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme wäre der Rückbau bestehender Versiegelungen im Nahbereich des Vorhabens. Da die Möglichkeit zur Umsetzung einer solchen Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine weitere Möglichkeit zum Ersatz der Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Um verlorengehende Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch intensive Landwirtschaft stark beansprucht sind, aus der Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand zurückzuführen. 6.1.3 Wasser Das Schutzgut Wasser wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine Kompensation erforderlich wird. ecoda Kompensationsbedarf 6.1.4 43 Flora Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora können voll- bzw. teilversiegelte (geschotterte) Flächen entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit geringem oder mittlerem ökologischen Wert (Acker, Grünland) in höherwertige Biotope umgewandelt werden. Der Bedarf zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora (Biotope) ergibt sich aus der Berechnung des Biotopwertverlusts nach LANUV (2008). Insgesamt werden durch das Vorhaben Biotope auf einer Fläche von 6.770 m² verändert und in ihrem Wert herabgesetzt. Die Größe der Kompensationsfläche hat sich an dem in Tabelle 3.1 aufgeführtem Biotopwertverlust von insgesamt 9.000 Punkten zu orientieren. Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen auf einem Ackerstandort würde auch ein Ersatz für erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf entstünde dann diesbezüglich nicht. 6.1.5 Fauna Vögel Im Rahmen der Untersuchungen des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wurde die Feldlerche als Brutvogel auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb der Potenzialfläche ermittelt. Bruten auf Wegen bzw. entlang der Wege oder Straßen wurden nicht festgestellt. Brutvorkommen weiterer planungsrelevanter Vogelarten wurden innerhalb der Potenzialfläche nicht registriert. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass die Errichtung und der WEA zu Habitatminderungen in Ackerlebensräumen der Feldlerche führen werden, die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu werten sind. Die Größe der Kompensationsfläche bestimmt sich über das Verhältnis 1 : 1 zu den Bauflächen auf Ackerstandorten. Für die Fundamente, Kranstellflächen und Kurvenausbauten werden insgesamt ca. 0,55 ha Ackerfläche dauerhaft voll- bzw. teilversiegelt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Flächen für die Art nicht mehr (vollversiegelte Flächen) bzw. nur noch eingeschränkt (teilversiegelte Flächen) zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund müssen auf einer Fläche von 0,55 ha Maßnahmen durchgeführt werden, die geeignet sind, diese erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion „Brut- und Nahrungshabitat für die Feldlerche“ zu kompensieren. Die endgültige Lage und Art der Maßnahme werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II) dargestellt. Nach Aussage des Auftraggebers sind von der Errichtung der WEA sowie der Baunebenflächen (Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) keine Gehölze betroffen. Kompensationsmaßnahmen für gehölzbewohnende Arten werden nicht notwendig. ecoda Kompensationsbedarf 6.2 44 Landschaftsbild Zur angemessenen Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild sollen nach NOHL (1993) auf einer Fläche von 5,71 ha landschaftsästhetisch durchschnittlich wirksame Maßnahmen durchgeführt werden. ecoda Zusammenfassung 7 45 ecoda Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 2 – Windenergieanlagen Steinkaul“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt. Bei den geplanten WEA (nachfolgend auch als Vorhaben bezeichnet) handelt es sich um Anlagen des Typs GE Energy 2.5 mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotorradius von 60 m (Gesamthöhe: 199 m). Die Nennleistung dieses Anlagentyps wird vom Hersteller mit 2,5 MW angegeben. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren (Eingriffsregelung). Die Schutzgüter Klima / Luft und Wasser werden durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt. Die im Rahmen der Baumaßnahmen (Anlage von Fundamenten, Kranstellflächen und Erschließungswegen) erforderliche Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Böden wird auf einer Fläche von insgesamt 6.770 m² einen Verlust bzw. eine Veränderung von Bodenfunktionen verursachen. Um verlorengehende Bodenfunktionen wiederherzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung stark beansprucht werden, aus der Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand zurückzuführen. Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Flora (Biotope) wurde im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten WEA sowie darüber hinaus im Abstand von 25 m zur geplanten Zuwegung eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Die zu erwartenden Auswirkungen wurden gemäß der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW quantifiziert (LANUV 2008). Demnach wird es durch die geplanten Infrastrukturmaßnahmen (Fundamente, Kranstellflächen, Wegebau) zu einem Biotopwertverlust von 9.000 Punkten kommen. Die (Teil-)Versiegelung auf den betroffenen Flächen wird zu einem Verlust von Lebensräumen führen. Bei den betroffenen Biotoptypen handelt es sich vor allem um Ackerflächen. Seltene oder bedrohte Pflanzenarten bzw. -gesellschaften sowie schutzwürdige oder geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft werden von den Infrastrukturmaßnahmen nicht betroffen sein. Für die Feldlerche ergeben sich durch den Bau der WEA auf Ackerflächen als potenzielle Brut- und Nahrungslebensräume Habitatminderungen. Diese Auswirkungen sind als erhebliche Beein- Zusammenfassung 46 trächtigungen im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG zu werten und auf einer Fläche von 0,55 ha durch habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren. Darüber hinausgehende Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Arten sind aufgrund ihrer geringen Empfindlichkeit bzw. der geringen artspezifischen Bedeutung des Untersuchungsraums als Lebensraum nicht zu erwarten. Aufgrund der optischen und – in geringerem Maße – akustischen Fernwirkung der geplanten WEA wird es durch das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds kommen. Um die Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Demnach werden die geplanten WEA in einem Umkreis von 10 km auf einer Fläche von etwa 13.905 ha (ca. 43 % des Untersuchungsraums) sichtbar sein. Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbilds erfolgte mit der Langfassung gemäß NOHL (1993). Demnach ergibt sich für die geplanten WEA ein Kompensationsbedarf von insgesamt 5,71 ha. Auf dieser Fläche sind nach NOHL (1993) „landschaftsästhetisch durchschnittlich wirksame Maßnahmen“ durchzuführen. Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen werden im vorliegenden Gutachten ebenso dargestellt wie die qualitativen Anforderungen an die Kompensation. Die detaillierte Festlegung konkreter Maßnahmen sowie die Überprüfung der Vollständigkeit der Kompensation erfolgen im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 16. September 2014 Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz Literaturverzeichnis BREUER, W. (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (1): 1-60. BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (8): 237-245. 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KLEIN, M. & R. SCHERER (1996): Schallemissionen von Rotorblättern an Horizontalachs-Windkraftanlagen. Anlagen laufen um bis zu vier Dezibel leiser. Wind Energie Aktuell 8/96: 31-33. LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2007): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Köln, Münster. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Recklinghausen. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2010): Klima und Klimawandel in Nordrhein-Westfalen. Daten und Hintergründe. Fachbericht 27. Recklinghausen. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2014a): Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. 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Anhang Tabelle A I: Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland I Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland II Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland III Drover Heide II Drover Heide III Zülpicher Börde II Zülpicher Börde III Rureifel und westliche Hocheifel III Rur-Inde-Tal III