Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,9 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 13 zur VL 59/2012, 4. Ergänzung
www.ecoda.de
ecoda
Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung)
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
zur geplanten Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im
Rahmen des Bebauungsplans „G 2 – Windenergieanlagen
Steinkaul“
Fon 0231 5869 5690
Fax 0231 5869 9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofsstraße 7
52372 Kreuzau
Bearbeiter:
Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr.
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dortmund, 16. September 2014
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung .............................................................................................................................. 01
1.1 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................................... 01
1.2 Untersuchungsrahmen und Gliederung ......................................................................... 02
1.3 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................... 03
2 Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens .............................................................. 05
3 Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ......................................... 09
3.1 Klima und Luft.................................................................................................................... 09
3.1.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 09
3.1.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 10
3.2 Boden.................................................................................................................................. 10
3.2.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 10
3.2.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 10
3.3 Wasser ................................................................................................................................ 11
3.3.1 Bestand & Bewertung ........................................................................................................................ 11
3.3.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung................................................... 12
3.4 Flora 12
3.4.1 Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen .......................................................... 13
3.4.2 Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung .................................................... 15
3.5 Fauna .................................................................................................................................. 17
3.5.1 Vögel ..................................................................................................................................................... 17
3.5.2 Fledermäuse ........................................................................................................................................ 18
3.5.3 Weitere planungsrelevante Arten .................................................................................................... 18
4 Auswirkungen auf das Landschaftsbild .............................................................................. 21
4.1 Wirkpotenzial ..................................................................................................................... 21
4.2 Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .......................................... 21
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds .................................... 21
Sichtbereichsanalyse........................................................................................................................... 26
Ästhetische Raumeinheiten ............................................................................................................... 30
Kompensationsflächenermittlung ..................................................................................................... 36
5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung............................................................. 38
5.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 38
5.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 40
6 Kompensationsbedarf .......................................................................................................... 42
6.1 Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ........................................................................... 42
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
Klima ..................................................................................................................................................... 42
Boden .................................................................................................................................................... 42
Wasser .................................................................................................................................................. 42
Flora....................................................................................................................................................... 43
Fauna..................................................................................................................................................... 43
6.2 Landschaftsbild .................................................................................................................. 44
7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 45
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 4:
Abbildung 4.1:
Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung
nach Nohl (1993) ................................................................................................................. 22
Abbildung 4.2:
Blick in nordöstliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen nordwestlich von
Ginnick (Betrachtungspunkt südwestlich von Ginnick). ................................................. 31
Abbildung 4.3:
Blick in südliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen bei Berg
(Betrachtungspunkt westlich von Hürth). ........................................................................ 31
Abbildung 4.4:
Blick vom Aussichtsturm am Burgberg bei Bergstein in westliche Richtung auf
Nideggen. (In der rechten Bildhälfte ist die Burg Nideggen zu sehen. In der
linken Bildhälfte sind im Hintergrund zwei WEA westlich von Ginnick zu
erkennen).............................................................................................................................. 33
Abbildung 4.5:
Blick vom Lausbusch in östliche Richtung auf das Waldgebiet der Drover Heide.
(Im Hintergrund ist die flache Landschaft der Zülpicher Börde zu erkennen). ........... 35
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Standorte der geplanten Windenergieanlagen ................................................................. 4
Kapitel 2:
Karte 2.1:
Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den
Betrieb der geplanten Windenergieanlagen ..................................................................... 8
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Kapitel 4:
Karte 4.1:
Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten
Windenergieanlagen sowie im Abstand von 25 m zur Zuwegung .............................. 14
Einwirkungsbereiche der Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild ..................... 29
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen....................................... 16
Tabelle 3.2:
Planungsrelevante Säugetierarten der MTB 5204-Kreuzau, 5205-Vettweis, 5304Niddegen und 5305-Zülpich nach LANUV (2014a) (exkl. Fledermäuse) .................. 19
Kapitel 4:
Tabelle 4.1:
Wahrnehmungskoeffizienten nach Nohl (1993, S. 53) .................................................. 25
Tabelle 4.2:
Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala für die Landschaftsbildkriterien .... 26
Tabelle 4.3:
Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums zugrunde gelegte Höhen
sichtverstellender Landschaftselemente .......................................................................... 27
Tabelle 4.4:
Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA in den
landschaftsästhetischen Raumeinheiten .......................................................................... 28
Tabelle 4.5:
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen
Raumeinheiten ..................................................................................................................... 37
Einleitung
01
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
ecoda
Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die
geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 2 –
Windenergieanlagen Steinkaul“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als
Ackerflächen genutzt. Bei den geplanten WEA (nachfolgend auch als Vorhaben bezeichnet) handelt es
sich um Anlagen des Typs GE Energy 2.5 mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotorradius von
60 m (Gesamthöhe: 199 m). Die Nennleistung dieses Anlagentyps wird vom Hersteller mit 2,5 MW
angegeben.
Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren
(Eingriffsregelung).
Auf
dieser
Grundlage
wird
der
Kompensationsbedarf
ermittelt.
Die
flächenbezogene Darstellung und die konkrete Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen erfolgen
im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans.
Einleitung
1.2
02
Untersuchungsrahmen und Gliederung
Der vorliegende Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) orientiert sich an dem Eingriffsbegriff des
§ 14 BNatSchG (vgl. Kapitel 1.3.1). Die Erheblichkeit eines Eingriffs ist von der Eingriffsintensität
abhängig, d. h. von der durch das Vorhaben verursachten Störung oder Schädigung von
Einzelelementen oder des Gesamtzusammenhangs von Natur und Landschaft.
Die Untersuchungs- und Darstellungstiefe wurde in einer für Windenergieprojekte angemessenen
Weise gewählt. So werden beispielsweise die Schutzgüter Fauna und Landschaftsbild ausführlicher
behandelt als die in der Regel weniger oder gar nicht beeinträchtigten Schutzgüter Klima / Luft und
Wasser. Dementsprechend variiert auch der Untersuchungsraum für die einzelnen Schutzgüter in
Abhängigkeit von ihrer Betroffenheit und der Reichweite der zu erwartenden Auswirkungen.
In Kapitel 2 wird das Vorhaben in Art und Umfang zunächst dargestellt. Im Folgenden werden der
Naturhaushalt des Plangebiets beschrieben und die zu erwartenden Auswirkungen auf dessen
Leistungsfähigkeit abgeschätzt (Kapitel 3). In Kapitel 4 wird der vom Vorhaben verursachte Eingriff in
das Landschaftsbild mit Hilfe einer Sichtbarkeitsanalyse dargestellt und mit dem Verfahren nach NOHL
(1993) bewertet. Im Anschluss werden Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von
Eingriffen diskutiert (vgl. Kapitel 5). Eine zusammenfassende Darstellung des erforderlichen Bedarfs
zur Kompensation des Eingriffs in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild
erfolgt in Kapitel 6. In Kapitel 7 werden die wesentlichen Punkte des Landschaftspflegerischen
Begleitplans (Teil I) zusammengefasst.
Hinsichtlich planerischer Vorgaben sowie Auswirkungen auf Schutzgebiete wird auf die Unterlagen zur
allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG (ECODA 2014a) verwiesen, die dem Antrag
beigefügt sind.
ecoda
Einleitung
1.3
03
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der am 01. März 2010 in Kraft
getretenen Fassung (zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G v. 7.8.2013 I 3154).
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft
“.
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können“, Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher
eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). BREUER (2001) weist darauf hin, dass wegen der Dominanz von
Windenergieanlagen die Voraussetzungen für eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder
Neugestaltung i. d. R. nicht erfüllt sind. Demnach sind erhebliche Beeinträchtigungen des
Landschaftsbilds meist nicht ausgleichbar, sondern können allenfalls ersetzt werden. Im Rahmen des
vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter
„Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt.
ecoda
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
2
05
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
Windenergieanlagen
Bei den geplanten WEA am Standort Steinkaul handelt es sich um Anlagen des Typs GE Energy 2.5 mit
einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotorradius von 60 m (Gesamthöhe: 199 m). Die
Nennleistung dieses Anlagentyps wird vom Hersteller mit 2,5 MW angegeben. Bei Anlagenhöhen von
über 100 m über Grund sind eine Tages- und Nachtkennzeichnungen erforderlich.
Bei WEA mit einer Gesamthöhe von über 150 m kann die Tageskennzeichnung an den Rotorblättern in
den folgenden beiden Varianten erfolgen:
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, 6 m grau, 6 m rot und der Rest grau
-
von der Spitze des Rotorblattes Richtung Drehachse 6 m rot, der Rest grau sowie weißes Blinklicht
an der Turmspitze
Zudem erhält der Turm einer WEA über 150 m Gesamthöhe einen 3 m breiten, roten Farbring in 40 m
Höhe. Die Tageskennzeichnung muss in Verkehrsrot (RAL 3020) ausgeführt werden.
Zusätzlich ist auf dem Maschinenhaus ein 2 m breiter, horizontaler orange/roter Streifen in der Mitte
von der linken bis zur rechten Seite des Maschinenhauses (rechtwinklig zur Rotorebene) anzubringen
(vgl. Abbildung 2.1). Bei Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 150 m über Grund kann
bei einer Genehmigung weiß blitzender Feuer die Anbringung eines zweiten orange/roten Streifens
und die Kennzeichnung des Maschinenhauses entfallen. In diesem Fall darf der Abstand zwischen
weiß blitzendem Feuer und Rotorblattspitze bis zu 65 m betragen.
Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Befeuerung (üblich Feuer W rot, blinkend, evtl. mit
Sichtweitenmessung und Begrenzung; Befeuerung am Turm, ohne Blinken). Die Varianten der Tagesund Nachtkennzeichnung sind in Abbildung 2.1 dargestellt.
Die geplanten WEA sind mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei
schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine
Eisansatzerkennung.
Fundamente
Das Betonfundament ist kreisförmig und wird unterirdisch angelegt. Der Fundamentdurchmesser
beträgt voraussichtlich 20 m. Der Bodenaushub der Fundamentgruben (ca. 3 m tief) wird nach
Fertigstellung der Fundamente z. T. wieder angeschüttet. Durch die beiden geplanten WEA am
Standort Steinkaul wird somit im Untergrund eine Fläche von insgesamt etwa 630 m² vollständig
versiegelt.
Trafostation
Die Trafostation ist bei dem geplanten Anlagentyp in der WEA integriert. Eine separate Trafostation ist
nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird.
ecoda
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
Abbildung 2.1:
06
Varianten der Tages- und Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen mit einer
Höhe von über 150 m (nach BUNDESVERBAND WINDENERGIE E. V. 2008)
Kranstell- und Montageflächen
Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten
auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Karte 2.1). Die Größe der
Kranstellflächen der geplanten WEA beträgt 1.890 m² (WEA 1) bzw. 1.350 m² (WEA 2). Der Oberboden
wird auf den beanspruchten Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der
Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit
eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 40 cm
aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger
Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet.
Für die Dauer der Bauphase werden pro geplanter WEA i. d. R. zwei Hilfskranflächen benötigt. Die
Hilfskranflächen werden temporär (voraussichtlich mithilfe von Metallplatten) befestigt. Nach
Errichtung der WEA werden die Befestigungen zurückgebaut und der zuvor abgeschobene
Bodenaushub entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse wieder aufgebracht, so dass die
Flächen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden können.
Weitere Flächen werden zur Montage der Kranausleger und der Rotoren sowie zur Lagerung von
Boden benötigt, wobei die angrenzenden Ackerflächen genutzt werden sollen. Eine Befestigung dieser
Flächen ist nicht erforderlich. Die Flächen können unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten wieder
ecoda
Darstellung von Art und Umfang des Vorhabens
07
landwirtschaftlich genutzt werden. Konkrete Angaben zur Lage der Montage- und Lagerflächen liegen
nicht vor.
Erschließung
Die Erschließung des Windparks Steinkaul soll von Nordwesten ausgehend von den Landesstraßen
L 33 und L 250 über bestehende Wirtschaftswege erfolgen. Die Wege müssen - wo erforderlich - auf
eine Breite von 4,5 m ausgebaut werden. Zudem sind z. T. Kurvenradien auszubauen (vgl. Karte 2.1).
Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer
Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Da auch nach dem Aufbau der WEA sichergestellt sein
muss, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW
erreicht werden können, sind die Wege dauerhaft auszubauen.
Ein Kurvenbereich zwischen der L 250 und einem nach Osten abzweigenden Wirtschaftsweg soll
lediglich temporär mit Platten befestigt werden (vgl. Karte 2.1).
Parkinterne Kabelverlegung
Zur parkinternen Verkabelung liegen noch keine Angaben vor. Im Sinne der Vermeidung eines Eingriffs
sollte die Verkabelung - sofern möglich - in den Wegeseitenrändern oder unter Ackerflächen erfolgen.
Ferner sollte die direkte und damit kürzeste Verbindung zwischen den Standorten gewählt werden.
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Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
3
09
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Der Abgrenzung des Untersuchungsraums liegt das spezifische Wirkpotenzial von WEA, d. h. die Reichweite etwaiger Wirkfaktoren, auf die einzelnen Schutzgüter zugrunde.
Die Auswirkungen von WEA auf die Schutzgüter Klima / Luft, Wasser, Boden und Flora / Biotoptypen
beschränken sich im Wesentlichen auf die unmittelbar in Anspruch genommen Flächen (Fundamente,
Kranstellflächen, Zuwegung). Über die direkt beeinträchtigten Flächen hinaus sind Randeffekte wie
z. B. Eutrophierung von Randbereichen um die Anlagen und entlang der Erschließungswege
(insbesondere bei Anlagen mit starkem Besucherverkehr) nicht gänzlich auszuschließen (vgl.
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 2001).
Der Untersuchungsraum zur Erfassung der Schutzgüter beschränkt sich daher auf einen Umkreis von
300 m um die Standorte der WEA sowie darüber hinaus auf einen Abstand von 25 m zur Zuwegung.
Betriebsbedingte Auswirkungen auf empfindliche Tierarten können allerdings auch darüber hinaus
reichen. Die Reichweite der Scheuchwirkung gegenüber empfindlichen Tierarten beträgt maximal
500 m für Brutvögel und maximal 1.000 m für Rastvögel (z. B. REICHENBACH et al. 2004). Weder in
Bezug auf Vögel noch auf andere Tiergruppen liegen Hinweise auf darüber hinausgehende Wirkungen
vor. Zur Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen auf die Fauna wurde vor diesem Hintergrund vom
BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) der Raum im Umkreis von 500 m (Fledermäuse), 500 m
(Kleinvögel) und 3.000 m (Großvögel) um die Potenzialfläche untersucht.
3.1
Klima und Luft
3.1.1
Bestand & Bewertung
Der Untersuchungsraum ist dem Landschaftsraum Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener
Hügelland zuzuordnen. Der Landschaftsraum wird durch ein submontan bis collin atlantisches Klima
mit vorherrschenden Südwest-Winden und vielen nebelarmen Hangzonen geprägt. Im Lee des Hohen
Venn gelegen, belaufen sich die durchschnittlichen Jahresniederschläge auf 650-750 mm (LANUV
2014b). Die Lufttemperatur beträgt im Jahresmittel um 9°C (LANUV 2010). Die Anzahl der Eistage
beträgt im Mittel 15 bis 20 Tage im Jahr (BRUECKE POTSDAM GBR 2004). Der Untersuchungsraum
umfasst überwiegend Ackerflächen, die hohe Tages- und Jahresschwankungen von Temperatur und
Feuchte aufweisen. Nachts wirken sie zumeist als Kaltluftproduzenten.
Das nähere Umfeld des Vorhabensortes ist nahezu unbebaut und weist ein typisches Freilandklima
auf. Freiflächen stellen im Allgemeinen Kaltluftproduzenten dar und können im dicht besiedelten
Raum über Luftaustauschprozesse Ausgleichsfunktionen übernehmen. Belastungsräume, für die der
Untersuchungsraum ausgleichende Funktion übernehmen kann, sind nicht vorhanden. Dem Raum
kommt somit keine besondere klimatische Funktion zu.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
3.1.2
10
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung
Auf ehemals unversiegelten Flächen werden Kranstellflächen, Wege und Fundamente von WEA neu
angelegt. Der Flächenbedarf beträgt etwa 6.770 m². Diese größtenteils geschotterten Flächen weisen
aufgrund hoher Windanfälligkeit und direkter Sonneneinstrahlung extreme Standortverhältnisse auf
(Erwärmung, schnelle Verdunstung). Luftverunreinigungen treten nur während der Bauphase auf
(Abgase der Fahrzeuge). Beim Betrieb der Anlagen werden keine Luftschadstoffe freigesetzt.
Wertvolle Kaltluftentstehungsbereiche werden nicht nennenswert verändert. Die hervorgerufenen
Veränderungen des lokalen Mikroklimas sind als gering einzustufen und werden aufgrund der
geringen Ausdehnung sowie der vorhergehenden Nutzung (meist intensiver Ackerbau) der
betroffenen Flächen nicht als erheblich angesehen.
Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen des Klimas durch den Bau oder den Betrieb der
geplanten WEA zu erwarten.
3.2
Boden
3.2.1
Bestand & Bewertung
Bei den im Umfeld der geplanten WEA vorkommenden Böden handelt es sich überwiegend um
Braunerden aus schluffigem und zum Teil schwach sandigem Lehm. Sie weisen eine sehr hohe
nutzbare Feldkapazität auf. Diese Böden werden aufgrund ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit als sehr
schutzwürdig eingestuft (GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2014). Die Böden im Umfeld werden
aufgrund ihrer hohen Bodenfruchtbarkeit als schutzwürdig bis sehr schutzwürdig eingestuft
(GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN 2014)
3.2.2
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung
Versiegelung
Zur Errichtung und für den späteren Betrieb einer WEA ist die Anlage eines Fundaments und einer
Kranstellfläche erforderlich. Darüber hinaus müssen zur Anbindung der WEA Erschließungswege
ausgebaut werden. Die Fundamente der zwei WEA werden eine Fläche von insgesamt etwa 630 m²
vollständig versiegeln. Im Zuge des Ausbaus der Wege sowie der Kranstellflächen werden insgesamt
rund 6.140 m² bisher unversiegelter Fläche geschottert.
Die versiegelten Böden verlieren ihre Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Bodenorganismen
sowie als Grundwasserspender und -filter. Der Boden wird auf den genannten Flächen der aktuellen
Nutzung langfristig entzogen und teil- bzw. vollversiegelt. Das Relief wird dadurch allenfalls
kleinräumig verändert.
Mit abnehmendem Versiegelungsgrad nimmt die Intensität der Beeinträchtigung ab. Die geschotterten
Erschließungswege sowie die Kranstellflächen behalten ihre Durchlässigkeit. Gegenüber einer
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
11
vollständigen Versiegelung wird die Beeinträchtigung dadurch minimiert, kann aber nicht vollständig
vermieden werden.
Insgesamt ist die Beeinträchtigung des Bodens durch die Versiegelung aufgrund des Verlusts von
Bodenfunktionen als erheblich anzusehen und muss ausgeglichen bzw. ersetzt werden.
Verdichtung
Die Baufahrzeuge müssen sich aufgrund der technischen Anforderungen auf den bestehenden und
den neu angelegten geschotterten Flächen bewegen. Daher entfallen Bodenverdichtungen über die
Grenzen dieser Flächen hinaus. Eine erhebliche baubedingte Beeinträchtigung des Bodens durch
Baufahrzeuge findet somit über die genannten Flächen hinaus nicht statt.
Bodenaushub
Durch den Fundamentbau, das Anlegen der Kranstellfläche und den Wegebau fallen pro geplanter
WEA durchschnittlich etwa 2.000 m3 Bodenaushub an. Bodenaushub unterliegt nicht dem objektiven
Abfallbegriff und bedarf keiner Wiederaufbereitungsmaßnahmen. Er kann daher vom Besitzer
unmittelbar wiederverwendet werden und im Verkehrswegebau oder für landschafts- und
stadtgestalterische Maßnahmen Verwendung finden.
Die Ablagerung von Bodenaushub in Bereichen schützenswerter Biotoptypen kann zu Konflikten mit
dem Natur-, Landschafts- und Wasserschutz führen, da damit eine Veränderung des Bodengefüges,
des Wasserhaushaltes und damit der Artenzusammensetzung der Biozönose verbunden ist. Der
anfallende Bodenaushub sollte daher auf Flächen gelagert werden, die ohnehin beeinträchtigt oder
von ökologisch geringem Wert sind.
Der anfallende Bodenaushub kann nach Absprache mit der Unteren Landschaftsbehörde in einer
Schichtstärke von maximal 5 cm auf reinen Ackerflächen aufgebracht werden. Vor Beginn der
Bauarbeiten ist der Verbleib des Bodenaushubs mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
3.3
Wasser
3.3.1
Bestand & Bewertung
Der Untersuchungsraum im Umkreis von 300 m um das Plangebiet gehört zum Einzugsgebiet der Rur
und damit zum Flussgebiet der Maas (MKULNV 2013). Im Rahmen einer Geländebegehung konnte
etwa 70 m nördlich des Standortes der geplanten WEA 1 ein Weg begleitender Entwässerungsgraben
festgestellt werden. Weitere Gewässer treten im Untersuchungsraum nicht auf.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
12
ecoda
Der Untersuchungsraum ist dem Grundwasserkörper Mechernicher Trias-Senke zuzuordnen. Die an
Störungen gebundene Mechernicher Trias-Senke wird hauptsächlich aus Gesteinen des Buntsandstein
aufgebaut (MKULNV 2013). Die Sandsteine der Trias weisen eine mittlere bis mäßige Durchlässigkeit
auf. Der aus Sandsteinen und Konglomeraten bestehende Mittlere Buntsandstein bildet über weite
Flächen ein einheitliches Grundwasserstockwerk mit hoher Ergiebigkeit. Der chemische sowie
mengenmäßige Zustand des Grundwassers wird als gut eingestuft (MKULNV 2013).
Überschwemmungsgebiete
sowie
Wasser-
und
Heilquellenschutzgebiete
existieren
im
Untersuchungsraum nicht.
3.3.2
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitseinschätzung
Grundwasserbeeinträchtigende
Wirkungen
wie
Grundwasserabsenkung,
Grundwasserstau,
Verminderung der Grundwasserneubildung und die Veränderung von Grundwasserströmen sind durch
den Bau und / oder den Betrieb von WEA nicht in nennenswertem Maße zu erwarten. Die
Versiegelung durch die Fundamente wird auf ein notwendiges Maß beschränkt (ca. 630 m²). Die
Kranstellflächen sowie die Weg- bzw. Kurvenausbauten werden auf das notwendige Maß beschränkt
(ca. 6.140 m²). Diese Flächen werden mit Schottermaterial befestigt und bleiben somit für
Oberflächenwasser durchlässig.
Eine Verunreinigung von Oberflächengewässern oder des Grundwassers durch Schadstoffe wird nicht
erwartet. Alle unter Einsatz wassergefährdender Stoffe betriebenen Komponenten der WEA sind mit
Schutzvorrichtungen gegen das Austreten von festen oder flüssigen Schmierstoffen versehen. Durch
die Verwendung von nicht kontaminierten Substraten für die Tragschichten von Wegen bzw.
Kranstellflächen werden stoffliche Beeinträchtigungen vermieden. Gewässerstrukturen werden durch
die geplante Windenergienutzung nicht verändert.
Abschließend ergeben sich durch das Vorhaben keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzguts
Wasser.
3.4
Flora
Etwaige Beeinträchtigungen von Pflanzen oder Pflanzengemeinschaften werden nicht gesondert
spezifiziert, sondern durch die Verluste von Biotopfunktionen bzw. durch den Wertverlust von Biotopen
erfasst. Dieser wird im Folgenden auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für
die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) ermittelt (vgl. Kapitel 3.4.3).
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
3.4.1
13
ecoda
Bestand und Bewertung: Reale Vegetation / Biotoptypen
Im Rahmen einer Ortsbegehung wurden die vorhandenen Biotoptypen im Umkreis von 300 m um die
Standorte der geplanten WEA auf der Grundlage der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die
Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008) erfasst.
Bestand
Der untersuchte Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Der Anteil von Ackerflächen am
Untersuchungsraum beträgt ca. 76 %. In den nördlichen und südlichen (Rand-)bereichen des Gebietes
treten Waldflächen auf, die sich aus standorttypischen Laubbaumarten mit überwiegend starkem
Baumholz
zusammensetzen
(überwiegend
Eichen-Hainbuchen-Bestände).
Im
Südosten
des
Untersuchungsraums tangiert das Untersuchungsgebiet das Naturschutzgebiet „NSG Biesberg /
Grossenberg / Muldenauer Bachtal“ mit seinen Laubholzbeständen und die sich daran anschließenden
Kalk-Halbtrockenrasen. Im Biotopkataster des LANUV werden einige dieser Flächen zusätzlich als
schutzwürdige Biotope geführt. Die Bereiche der Kalk-Halbtrockenrasen besitzen einen Anteil von
etwa 2 % am Untersuchungsraum.
Das Gebiet wird im Norden von der Landesstraße L 33 durchzogen, die beidseitig von Gehölzen
begleitet wird. Die land- und forstwirtschaftlichen Flächen werden durch unbefestigte sowie
geschotterte oder asphaltierte Wirtschaftswege erschlossen. Der Anteil vollversiegelter Fläche beträgt
rund 6 %. Wegbegleitende Grasflure sind nur in geringem Maße ausgebildet. Der Graben im
nördlichen Abschnitt des Untersuchungsgebietes wird von einer Hecke begleitet.
Bewertung
Im angewandten Bewertungsverfahren des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV 2008) erhalten die Biotope „Wertpunkte“ in einer Skala von 0 bis 10. Anhand ihrer
Biotoppunktzahl lassen sich konkrete Biotope somit in verschiedene Wertstufen einordnen: sehr gering
(0-1 Wertpunkte), gering (2-3), mittel (4-5), hoch (6-7), sehr hoch (8-9) und außerordentlich hoch
(10).
Versiegelte Flächen haben keine (versiegelte Flächen, 0 Wertpunkte) bzw. eine sehr geringe
ökologische Wertigkeit (teilversiegelte Fläche, 1 Wertpunkt). Der Biotopwert der Ackerflächen (2
Wertpunkte), der intensiv genutzten Grünlandflächen (3 Wertpunkte) sowie der wegbegleitenden
Ruderalfluren (3 Wertpunkte) ist als gering einzustufen. Den Waldflächen (8 Wertpunkte) sowie den
Hecken bzw. Gehölzstreifen (6 bis 7 Wertpunkte) kann hingegen eine hohe bis sehr hohe ökologische
Wertigkeit zugesprochen werden.
Streng geschützte Pflanzenarten treten laut (LANUV 2014a) im Bereich der Messtischblätter 5204Kreuzau, 5205-Vettweis und 5305-Zülpich, in denen sich das Untersuchungsgebiet befindet, nicht auf.
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
3.4.2
15
Auswirkungen des Vorhabens und Erheblichkeitsabschätzung
Die Fundamente und Kranstellflächen beschränken sich auf das notwendige Maß und werden auf
Ackerflächen angelegt. Die weitgehend 3,5 m breiten Wirtschaftswege sind um etwa 1 m zu
verbreitern, wobei angrenzende Wegraine bzw. Ackerflächen überbaut werden. An Abzweigungen
sind Kurvenradien auszubauen (vgl. Karte 3.1), wobei landwirtschaftliche Flächen und Wegraine
betroffen sein werden. Parallel zur Kranstellfläche der WEA 2 wird ein unbefestigter Feldweg
geschottert.
Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen sind in Tabelle 3.1 aufgelistet. Der sich daraus
ergebende Biotopwertverlust beträgt insgesamt 9.000 Punkte.
Die Versiegelung bzw. Teilversiegelung der betroffenen Flächen führt zu einem vollständigen bzw.
teilweisen Verlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Für die Errichtung und den Betrieb der
geplanten WEA sind diese Beeinträchtigungen unvermeidbar. Die Beeinträchtigungen sind als
erheblich anzusehen und gelten damit gemäß § 14 BNatSchG als Eingriff in die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushalts. Der Eingriff muss durch geeignete Maßnahmen so ausgeglichen werden, dass keine
erheblichen und nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
zurückbleiben. Die Kompensation sollte der ermittelten Eingriffsintensität quantitativ Rechnung tragen:
Biotopwertgewinn in Höhe von 9.000 Punkten nach der numerischen Bewertung von Biotoptypen für
die Eingriffsregelung in NRW (LANUV 2008). Qualitativ sollten die Maßnahmen die durch den Eingriff
gestörten Funktionen im Umfeld der WEA wiederherstellen.
Bei der Bauausführung ist das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von Bäumen,
Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und DIN 18915 „Bodenarbeiten“ zu
beachten. Alle notwendigen Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft
möglichst wenig beansprucht werden.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Tabelle 3.1:
16
ecoda
Biotopwertverlust durch die erforderlichen Baumaßnahmen
Biotoptyp vor
dem Eingriff
Code
überbaute
Fläche
(m²)
BiotopBiotoptyp
wert vor
nach dem
dem
Eingriff
Eingriff
Biotopwert nach Diffe- WertCode
dem
renz verlust
Eingriff
Fundamente
WEA 1 &
2
Acker, intensiv,
Wildkraut-arten
weitgehend
fehlend
HA,
aci
630
HA,
aci
3.240
teilversie2 gelte
Flächen
1.300
2
Versiegelte
VF0
Fläche
0
2
1.260
VF1
1
1
3.240
teilversie3 gelte
Flächen
VF1
1
2
2.600
1.300
teilversie2 gelte
Flächen
VF1
1
1
1.300
300
teilversie2 gelte
Flächen
VF1
1
1
600
Kranstellflächen
WEA 1 &
2
Acker, intensiv,
Wildkraut-arten
weitgehend
fehlend
Verbreiterung bestehender Wege
WEA 1 &
2
Saum mit
Nitrophyten
>75%
K,
neo5
Neubau von Wegen bzw. Ausbau von Kurvenradien
Acker, intensiv,
Wildkraut-arten
weitgehend
fehlend
HA,
aci
WEA 1 &
2
Unversiegelter
Weg auf
VB7,
nährstoffreichen stb3
Böden
Summe
6.770
9.000
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
3.5
Fauna
3.5.1
Vögel
17
Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurde
im Jahr 2013 das Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln (inkl. Nahrungsgäste) erfasst. Der
Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von 500 m (Brutvögel) bis zu 3.000 m (Erfassung
von Wechselbezügen von windkraftsensiblen Großvögeln) um die Potenzialfläche (vgl. BÜRO FÜR
ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2013).
Im Rahmen der Untersuchung durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wurde
Folgendes festgestellt:
Die Zugvogelerfassung des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) kam zu folgendem
Ergebnis:
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
3.5.2
18
Fledermäuse
Als Datengrundlage zur Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse fanden im Jahr
2013 elf Detektorbegehungen statt, während der Umkreis von 500 m um die Potenzialfläche auf
Vorkommen von Fledermäusen untersucht wurde. Zusätzlich wurde die Aktivität von Fledermäusen
mit Hilfe von stationären Erfassungsgeräten (batcorder) an elf Terminen über die ganze Nacht erfasst.
Das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) kam dabei zu folgendem Ergebnis:
3.5.3
Weitere planungsrelevante Arten
Neben den für die relevanten Messtischblätter 5205-Vettweis und 5305-Zülpich nachgewiesen
Fledermaus- und Vogelarten existieren nach LANUV (2014) Nachweise für weitere planungsrelevante
Arten (vgl. Tabelle 3.1):
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Tabelle 3.2:
19
Planungsrelevante Tierarten der MTB 5204-Kreuzau, 5205-Vettweis, 5304-Niddegen und
5305-Zülpich nach LANUV (2014a) (exkl. Fledermäuse und Vögel)
(kon: kontinental; G: günstig; U: ungünstig/unzureichend; S: schlecht)
Art
deutsch
Erhaltungszustand
wissenschaftlich
kon
Feldhamster
S
Wildkatze
U
Amphibien
Geburtshelferkröte
S
Gelbbauchunke
S
Kreuzkröte
U
Laubfrosch
U
Kleiner Wasserfrosch
G
Springfrosch
G
Kammmolch
U
Reptilien
Schlingnatter
U
Mauereidechse
U
Libellen
Große Moosjungfer
-
Mit einem relevanten Auftreten der Arten Wildkatze, Geburtshelferkröte, Gelbbauchunke, Kreuzkröte,
Laubfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Springfrosch, Kammmolch, Schlingnatter, Mauereidechse und Große
Moosjungfer im näheren Umfeld der Bauflächen ist aufgrund des allgemeinen Verbreitungsbildes, der
artspezifischen Lebensraumansprüche bzw. der Biotopausstattung (die Bauflächen umfassen im
Wesentlichen Ackerflächen) nicht zu rechnen. Für diese Arten existieren derzeit zudem keine
Hinweise, dass WEA ein Meideverhalten auslösen (vgl. MKULNV & LANUV 2013), so dass erhebliche
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung für diese Arten nicht erwartet werden. Sie werden
vor diesem Hintergrund nicht weiter betrachtet.
Vorkommen der Haselmaus und des Feldhamsters sind zumindest auf Teilflächen im Umfeld der
geplanten WEA nicht per se auszuschließen.
ecoda
Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
20
Feldhamster
Nach
LANUV
(2014a)
ist
der
Feldhamster
eine
Charakterart
struktur-
und
artenreicher
Ackerlandschaften mit tiefgründigen, nicht zu feuchten Löss- und Lehmböden und tiefem
Grundwasserspiegel (> 120 cm).
In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er Jahren vor allem durch den
Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art aktuell als „vom
Aussterben bedroht“ gilt. Das Hauptverbreitungsgebiet ist die offene weiträumige Bördelandschaft in
der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell sind nur drei nennenswerte Populationen bekannt (je
eine im Kreis Euskirchen, Rhein-Kreis Neuss und Rhein-Erft-Kreis). Vorkommen des Feldhamsters sind
im Kreis Düren nicht bekannt (LANUV 2014a).
Ein Vorkommen der Art im Bereich der geplanten Konzentrationszone wird nicht erwartet, kann aber
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Haselmaus
Die Haselmaus lebt bevorzugt in Laub- und Laubmischwäldern, an gut strukturierten Waldrändern
sowie auf gebüschreichen Lichtungen und Kahlschlägen. Außerhalb geschlossener Waldgebiete
werden in Parklandschaften auch Gebüsche, Feldgehölze und Hecken sowie gelegentlich in
Siedlungsnähe auch Obstgärten und Parks besiedelt (LANUV 2014a). Nach LANUV (2014a) ist
unbekannt, ob im Kreis Düren Vorkommen von Haselmäusen existieren.
Vor diesem Hintergrund ist ein Vorkommen in den Gehölzbeständen des Untersuchungsraums nicht
gänzlich auszuschließen. Die Aktionsradien von Haselmäusen sind jedoch klein (vgl. LANUV 2014a), so
dass ein relevantes Vorkommen an den geplanten Standorten der WEA nicht erwartet wird. Weil
zudem nach Aussage des Vorhabenträgers keine Gehölzstrukturen für die Errichtung der WEA und der
Baunebenflächen (Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche)
entfernt werden müssen, werden für die Art keine erheblichen Beeinträchtigungen erwartet. Die Art
wird vor diesem Hintergrund nicht weiter betrachtet.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
21
4
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
4.1
Wirkpotenzial
ecoda
Als Bauwerke mit technisch-künstlichem Charakter gehen von WEA wegen ihrer Größe, Gestalt und
Rotorbewegung großräumige visuelle Wirkungen aus, die das Erscheinungsbild einer Landschaft
verändern und diese bei großer Anzahl und Verdichtung dominieren und prägen können. Hinzu
kommen die akustischen Reize von WEA, die das landschaftliche Empfinden in ihrem Nahbereich
verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die
Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al.
1996). Ferner können durch die Azimutmotoren zur Gondelnachführung sowie durch das Getriebe
weitere Schallemissionen entstehen.
Für WEA, deren Gesamthöhe 100 m überschreitet, besteht im Hinblick auf die Flugsicherheit eine
Pflicht zur Kennzeichnung entweder durch das Rotfärben der Rotorblattspitzen oder durch weißes
Blinklicht an der Turmspitze (am Tage) sowie rotes Blinklicht an der Turmspitze (in der Nacht). Die
weißen, v. a. aber die roten Blinklichter können zu einem Unruhemoment in der Landschaft führen.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind bei der Errichtung und dem Betrieb von
Windenergieanlagen aufgrund des beschriebenen Wirkpotenzials unvermeidbar.
4.2
Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
4.2.1
Methode zur Bewertung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
Mit der Anwendung des Verfahrens nach NOHL (1993) wird eine dem ästhetischen Funktionsverlust
der Landschaft durch den Eingriff proportionale Kompensationsfläche ermittelt, auf der durchschnittlich
wirksame ästhetische Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Dabei wird zunächst der landschaftliche Qualitätsverlust einer betroffenen Fläche bestimmt, indem die
Sensitivität der Landschaft mit der Eingriffsintensität in Bezug gesetzt wird. Die Sensitivität ergibt sich
aus dem ästhetischen Eigenwert, der visuellen Verletzlichkeit und der Schutzwürdigkeit der
Landschaft. Daraus lässt sich die Erheblichkeit des Eingriffs bestimmen, die als Veränderung des
ästhetischen Eigenwerts durch das Vorhaben aufzufassen ist. Dieser qualitative Aspekt des Eingriffs
wird mit dem tatsächlichen Einwirkungsbereich als der quantitativen Komponente kombiniert (Fläche,
von der das Vorhaben wahrgenommen werden kann, vgl. Kapitel 4.2.2).
Zur Ermittlung einer Kompensationsfläche werden schließlich neben dem ästhetischen Funktionsverlust zusätzlich ein Kompensationsflächenfaktor und ein Wahrnehmungskoeffizient herangezogen.
Da in einer intakten Kulturlandschaft für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege ein
Mindestflächenanspruch
von
5%
bis
20 %
angesetzt
werden
sollte,
wird
der
Kompensationsflächenfaktor in der Regel mit 10 % veranschlagt (vgl. NOHL 1993). Der
Wahrnehmungskoeffizient ist von der Entfernung zum Objekt, der Höhe desselben und der
ästhetischen Vorbelastung der Landschaft abhängig.
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
22
Zur Berechnung der Kompensationsflächen hat NOHL (1993) verschiedene Verfahrensansätze
vorgeschlagen, die eine Kombination der ermittelten Faktoren vollziehen. Diese formalisierten Ansätze
bieten den Vorteil höherer Transparenz der Vorgehensweise und der Nachvollziehbarkeit der
Ergebnisse. Die Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds durch die geplanten WEA sowie
der Kompensationsbedarf wurden anhand der sogenannten „Langfassung“ ermittelt (vgl. Abb. 4.1).
Abbildung 4.1:
Schematische Übersicht über das Vorgehen bei der Anwendung der Langfassung
nach NOHL (1993)
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
23
1. Schritt:
Unterteilung des durch den geplanten Eingriff potenziell beeinträchtigten Gebiets: Jeder Gegenstand in
der Landschaft ist von einem ästhetischen Wirkraum umgeben, der vereinfacht auf 10.000 m begrenzt
wird. Der potenzielle Wirkraum wird in drei ästhetische Wirkzonen abnehmender Eindrucksstärke
untergliedert:
Wirkzone I
Ringfläche mit 200 m Radius um die WEA-Standorte
Wirkzone II Ringfläche mit 1.500 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I)
Wirkzone III Ringfläche mit 10.000 m Radius um die WEA-Standorte (abzüglich Wirkzone I und II)
2. Schritt:
Festlegen des durch den geplanten Eingriff ästhetisch tatsächlich beeinträchtigten Gebiets (tatsächlich
betroffener Bereich = Einwirkungsbereich).
Die tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) werden ermittelt (Sichtbereichsanalyse, vgl. Kapitel 4.2.2):
-
durch Digitalisierung der Grundflächen aller höheren, sichtverstellenden Landschaftselemente auf
der Karte (Einzelgebäude, Gehöfte, Siedlungsflächen, Obstwiesen, Baumhecken, Baumgruppen,
Feldgehölze, Wälder u. a.) und
-
durch Verwendung eines digitalen Geländemodells unter Einbeziehung der sichtverstellenden
Landschaftselemente sowie
-
durch Berechnung und Darstellung von Bereichen mit Sichtbeziehung zu einer oder mehrerer WEA
mit Hilfe des Programms WindPro 2.8 (Modul ZVI) der Firma EMD (ENERGI- OG MILJÖDATA).
Als ästhetisch tatsächlich beeinträchtigtes Gebiet gelten alle Flächen in den drei Wirkzonen, die weder
sichtverstellend noch sichtverschattet sind.
3. Schritt:
Aufgliedern des Gebiets in landschaftsästhetische Raumeinheiten.
Landschaftsästhetische Raumeinheiten sind Gebiete oder Flächen, die sich in ihrem Erscheinungsbild
vom Umfeld unterscheiden. Sie sollten nicht zu kleinteilig sein.
4. Schritt:
Ermittlung der ästhetischen Eigenwerte in den identifizierten Raumeinheiten vor dem Eingriff.
-
Berücksichtigung von Vielfalt, Naturnähe und Eigenartserhalt
-
Bewertung innerhalb einer vorgegebenen Skala (4-9 = sehr gering bis 36-40 = sehr hoch)
-
Zusammenfassung der drei Teilwerte zu einem Gesamtwert, dem ästhetischen Eigenwert (10-er
Skala)
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
24
ecoda
5. Schritt
Einschätzung der ästhetischen Eigenwerte in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten nach dem
Eingriff (wie 4. Schritt).
6. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetisch wirksamen Eingriffsintensitäten für die einzelnen Raumeinheiten.
-
Zusammenfassender Ausdruck für die Eingriffsintensität ist die Differenz der ästhetischen
Eigenwerte vor und nach dem Eingriff.
7. Schritt:
Ermittlung der visuellen Verletzlichkeit in den landschaftsästhetischen Raumeinheiten.
-
Berücksichtigung der Reliefenergie, der Vielfalt von Elementen und der Vegetationsdichte
-
Bewertung dieser Kriterien über eine 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
- Addition aller Werte und Retransformation mit vorgegebener Skala
8. Schritt:
Ermittlung der Schutzwürdigkeit der Raumeinheiten.
-
Erfassung schutzwürdiger und geschützter Flächen (z. B. Naturparke, Naturschutzgebiete)
-
Beurteilung und Bewertung mit Hilfe einer 10-er Skala (1 = sehr gering bis 10 = sehr hoch)
9. Schritt:
Ermittlung der Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheiten.
Die
Bewertungen
des
ästhetischen
Eigenwerts,
der
visuellen
Verletzlichkeit
und
des
Schutzwürdigkeitsgrads der Landschaften werden subsumiert. Bei doppelter Gewichtung des
ästhetischen Eigenwerts resultiert die Empfindlichkeit der Raumeinheit.
10. und 11. Schritt:
Ermittlung der landschaftsästhetischen Eingriffserheblichkeit.
Ein Eingriff ist in seinen Auswirkungen umso erheblicher, je schwerer der Eingriff, gemessen über die
Eingriffsintensität (s. o.), und je größer die Empfindlichkeit der ästhetischen Raumeinheit (s. o.)
gegenüber Eingriffen ist. Bei Gleichgewichtigkeit beider Kriterien ergibt sich nach einer Berechnung
ein Erheblichkeitsfaktor (e) für jede ästhetische Raumeinheit.
12. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Kompensationsflächen über die Einführung eines Kompensationsflächenfaktors (b).
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
25
In einer intakten Kulturlandschaft wird mit einem Mindestflächenanspruch von durchschnittlich 10 %
für Naturschutz und Landschaftspflege gerechnet. Es wird deshalb angenommen, dass der durch den
Eingriff bedingte ästhetische Funktionsverlust in unmittelbarer Umgebung nur dann kompensiert
werden kann, wenn 10 % der erheblich beeinträchtigten Fläche in einer ästhetischen Raumeinheit für
die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt werden. Der Kompensationsflächenfaktor (b) wird deshalb mit 0,1 angesetzt.
13. Schritt:
Ermittlung der Kompensationsflächen (K) unter Berücksichtigung der abnehmenden Fernwirkung des
Eingriffsobjekts durch die Festlegung von Wahrnehmungskoeffizienten (w). Der Wahrnehmungskoeffizient ergibt sich aus der Höhe des Eingriffsobjekts und den gleichartigen, also mastenartigen
Vorbelastungen (vgl. Tabelle 4.1). Da die Gesamthöhen von WEA i. d. R. 60 m übertreffen, sind bei der
Ermittlung des Kompensationsbedarfs grundsätzlich die Fälle B oder D anzuwenden.
Tabelle 4.1:
Wahrnehmungskoeffizienten nach NOHL (1993, S. 53)
Fall A
Fall B
Fall C
Fall D
Wirkzone I (0-200 m)
0,30
0,60
0,15
0,30
Wirkzone II (200-1.500 m)
0,15
0,30
0,10
0,15
Wirkzone III (1.500 –10.000 m)
0,02
0,04
0,01
0,02
A = bei Eingriffsobjekt bis 60 m Höhe
B = bei Eingriffsobjekt über 60 m Höhe
C = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten bis 60 m Höhe
D = bei relativ großen Vorbelastungen ähnlicher Art und Eingriffsobjekten über 60 m Höhe
14. Schritt:
Ermittlung des Umfangs der Teil-Kompensationsflächen (KT).
Unter Rückgriff auf die Flächengröße der tatsächlichen Einwirkungsbereiche (F) einer landschaftsästhetischen Raumeinheit in einer bestimmten Wirkzone lässt sich die jeweilige Kompensationsfläche
nach folgender Formel berechnen:
KT = F * e * b * w
mit :
K=
Teil-Kompensationsfläche einer ästhetischen Raumeinheit in einer Wirkzone
F=
Einwirkungsbereich in der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 2 und 3)
e=
Erheblichkeitsfaktor der entsprechenden Raumeinheit und Wirkzone (vgl. Schritt 4 bis 11)
b=
Kompensationsflächenfaktor (0,1; vgl. Schritt 12)
T
w = Wahrnehmungskoeffizient der entsprechenden Wirkzone (vgl. Schritt 13)
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
26
Der Gesamtumfang der erforderlichen Kompensationsfläche ergibt sich durch die Summation der
einzelnen Teil-Kompensationsflächen (KT). Die mit dem „[...]
“ (NOHL 1993, S. 68).
Da NOHL (1993) keine Verbalisierung aller zehn Stufen vorgibt, werden im Rahmen der vorliegenden
Landschaftsbildbewertung für die einzelnen Stufen die in Tabelle 4.2 angegebenen Ausdrücke
verwendet. Gemäß NOHL (1993) sind Einheiten mit besonders hohen Empfindlichkeiten (9 und 10) als
Tabuflächen für mastenartige Eingriffe zu betrachten.
Tabelle 4.2:
4.2.2
Verbalisierung der 10-stufigen Bewertungsskala für die Landschaftsbildkriterien (für
die Kriterien Grobrelief, Strukturvielfalt und Vegetationsdichte bezogen auf die
visuelle Verletzlichkeit ist der Wert gegenläufig, d. h. Stufe 10 entspricht z. B. einem
sehr geringen Grobrelief und damit einer hohen visuellen Verletzlichkeit)
Stufe
Verbaler Ausdruck bzgl. Naturnähe, Vielfalt,
Eigenart, Schutzwürdigkeit
1
sehr gering
2
gering – sehr gering
3
gering
4
gering bis durchschnittlich
5
durchschnittlich
6
überdurchschnittlich
7
überdurchschnittlich bis hoch
8
hoch
9
hoch bis sehr hoch
10
sehr hoch
Sichtbereichsanalyse
Um die Auswirkungen der geplanten WEA auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Bei der Sichtbereichsanalyse handelt
es sich um eine modellhafte Berechnung, in der die Realität auf der Basis von gewissen pauschalen
Annahmen (z. B. pauschale Höhen von sichtverschattenden Elementen) problemorientiert (d. h. dem
Detaillierungsgrad angemessen) abgebildet wird. Als Ergebnis der Analyse erhält man eine
flächenhafte Darstellung der Bereiche, von denen die geplanten WEA sichtbar sein werden
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
27
(Einwirkungsbereiche). Darüber hinaus lässt sich die Ausdehnung der einzelnen Einwirkungsbereiche
berechnen.
Die verwendeten Geländehöhendaten stammen von der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM).
Bei den SRTM-Daten handelt es sich um ein Oberflächenmodell, das die Strukturhöhen der Objekte auf
der Landoberfläche (z. B. Wälder, Gebäude) teilweise mit beinhaltet. Die mittlere "Überhöhung" der
SRTM-Daten gegenüber dem DGM 50 bewegt sich in Waldgebieten in der Größenordnung von 2 bis
9 m (WEIGEL 2005). Vor diesem Hintergrund werden zur hinreichenden Berücksichtigung des Waldes,
dessen Höhe mit 25 m über Grund angenommen wird, vereinfachend 20 m auf das SRTM-Daten
basierte Geländemodel aufaddiert (vgl. Tabelle 4.3). Die Überhöhung in Siedlungsgebieten scheint
hingegen vernachlässigbar zu sein.
Tabelle 4.3:
Zur Ermittlung des visuell beeinträchtigten Raums zugrunde gelegte Höhen
sichtverstellender Landschaftselemente
Kategorie
angenommene durchschnittliche
Bau- bzw. Wuchshöhe
Offset auf die Geländehöhendaten
der Shuttle Radar Topography Mission
städtische Siedlungsfläche
12 m
12 m
Wald
25 m
20 m
sonstige Gehölzstrukturen
10 m
10 m
Die Ermittlung und Darstellung der Einwirkungsbereiche der relevanten WEA erfolgte in Anlehnung an
den potenziellen Wirkraum von WEA nach NOHL (1993) in einem Umkreis von 10 km.
Bei der Berechnung wurde eine dem Maßstab entsprechende Genauigkeit verwendet (25 m
Kantenlänge eines Rasters als Berechnungseinheit).
Bei der Sichtbereichsanalyse kann zwischen der Zahl der sichtbaren WEA differenziert werden. Es
lassen sich hingegen keine Aussagen darüber machen, ob nur ein Teil einer WEA oder die ganze
Anlage wahrnehmbar sein wird. Zu den Sichtbereichen zählen somit alle Orte, von denen mindestens
ein Teil (z. B. Flügelspitze im oberen Durchlauf) einer einzelnen WEA sichtbar sein wird.
Die räumlichen Verschneidungen, die Berechnungen der Flächengrößen und die kartographischen
Darstellungen wurden mit der Software ArcGIS 10.1 der Fa. ESRI vorgenommen.
Gemäß der durchgeführten Sichtbereichsanalyse werden die geplanten WEA im Untersuchungsraum
(Raum im Umkreis von 10 km um die Standorte der WEA) auf etwa 13.904,44 ha sichtbar sein (vgl.
Tabelle 4.4). Das entspricht etwa 43 % des 32.240,38 ha umfassenden Untersuchungsraums. Etwa
64 % der Sichtbereiche liegen in der Raumeinheit Zülpicher Börde. Etwa 30 % der Sichtbereiche
entfallen auf die Raumeinheit Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland. Auf die Rureifel
und westliche Hocheifel entfallen etwa 3 % der Sichtbereiche.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Tabelle 4.4:
28
Bereiche mit Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA in den landschaftsästhetischen
Raumeinheiten (UR10.000 = Untersuchungsraum im 10 km – Umkreis)
Lan d sch af tsästh e tisch e
R au m e in h e it
Wollersheimer Stufenländchen
und Vlattener Hügelland
Drover Heide
Zülpicher Börde
Rureifel und westliche Hocheifel
Rur-Inde-Tal
Summe
F läch e im
UR 10.000 (h a)
8.021,95
1.875,94
13.261,62
7.972,85
1.108,01
32.240,38
Be re ich e m it Sich tb e zie h u n g e n zu de n
g e p lan te n WE A (h a)
4.237,23
254,92
8.864,91
428,00
119,39
13.904,44
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
4.2.3
30
ecoda
Ästhetische Raumeinheiten
Innerhalb des Untersuchungsraums wurden fünf landschaftsästhetische Raumeinheiten abgegrenzt
(vgl. Karte 4.1). Die Einteilung der Raumeinheiten orientiert sich an der vom LANUV (2014C) im
Informationssystem LINFOS dargestellten Einteilung von Landschaftsräumen.
Für jede dieser ästhetischen Raumeinheiten wurde die Eingriffserheblichkeit (e) nach dem von
NOHL (1993) vorgeschlagenen Bewertungsverfahren ermittelt. Es folgt eine kurze Beschreibung der
Raumeinheiten. Die Bewertungen der einzelnen Kriterien finden sich in der Tabelle im Anhang.
Wollersheimer Stufenländchen und Vlattener Hügelland (Wirkzonen I, II und III)
Der Landschaftsraum wird geprägt durch die wellig-hügelige Nordost-Abdachung der Eifel, die
allmählich von ca. 400 m ü. NN im Süden auf 200 m ü. NN im Norden abfällt. Die Abdachungsfläche
wird durch einzelne Quellbäche und Trockentäler gegliedert. Die Quelltäler sind teils stärker eingetieft
und entwässern im Westen und Norden zur Rur (Maas-Einzugsgebiet), im Osten und Süden zur Erft
(Rhein-Einzugsgebiet). Die im Westen gelegenen Täler fallen z. T. steil zum Rurtal ab. Im Norden quert
die Rur den Landschaftsraum. Das Vlattener Hügelland und das Wollersheimer Stufenländchen werden
von zusammenhängenden Agrarkomplexen mit vorherrschendem Ackerbau geprägt. Lediglich im
Norden des Landschaftsraumes sowie in einem westlich von Vlatten gelegenen Hangbereich zum
Rurtal finden sich visuell reizvolle, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feld- und Flurgehölzen sowie
Obstweiden. Die ansonsten offene, strukturarme Landschaft wird nur örtlich durch eingelagerte
Wiesentäler mit Obstwiesen, Hecken, Feldgehölzen und Ufergehölzen, einzelne Waldgebiete sowie,
im
Wollersheimer
Stufenländchen,
durch
Muschelkalkklippen
mit
Halbtrockenrasen-
und
Gebüschvegetation belebt. Die östlichen Randgebiete des Wollersheimer Stufenländchens bieten eine
weitläufige Fernsicht in die Niederrheinische Bucht (LANUV 2014c).
Westlich von Ginnick sind zwei Windenergieanlagen in Betrieb (vgl. Abbildung 4.2). Südwestlich von
Berg sind ebenfalls zwei WEA in Betrieb (vgl. Abbildung 4.3). Südöstlich von Vlatten existiert ein
Windpark mit elf Anlagen. Durch den Raum verlaufen zwei Hochspannungsfreileitungs-Trassen.
Das Plangebiet befindet sich am Rande der bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche Kreuzau –
Vettweiß (KLB 25.06) und des Kulturlandschaftsbereiches Mittlere Rur / Nideggen (KLB 24.02). Bei
dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Mittlere Rur / Nideggen handelt es sich um das industriell
und bergbaulich geprägte Rurtal zwischen Heimbach und Kreuzau mit vorgeschichtlichen und
römischen Siedlungsplätzen, frühmittelalterlichen Orten, mittelalterlichen Mühlen und Mühlengräben
sowie Burganlagen. Der Kulturlandschaftsbereich Kreuzau – Vettweiß ist insbesondere als römischer
Siedlungsraum bedeutsam (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007).
Die Naturnähe, Vielfalt und Eigenart der Raumeinheit werden insgesamt als durchschnittlich bewertet.
Die visuelle Verletzlichkeit wird auf Grund der durchschnittlichen Ausprägung von Grobrelief,
Strukturvielfalt und Vegetationsdichte ebenfalls als durchschnittlich eingestuft. Die Schutzwürdigkeit
der Landschaft im Plangebiet sowie in dessen Umfeld wird als überdurchschnittlich bewertet (Lage im
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
31
Abbildung 4.2:
Blick in nordöstliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen nordwestlich von
Ginnick (Betrachtungspunkt südwestlich von Ginnick).
Abbildung 4.3:
Blick in südliche Richtung auf zwei Windenergieanlagen bei Berg (Betrachtungspunkt
westlich von Hürth).
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Landschaftsschutzgebiet
sowie
teils
32
im
Naturpark;
kleinflächig
naturschutzfachlich
sowie
kulturhistorisch schutzwürdige Elemente (Thumbach, Hügelgrab)).
Insgesamt ergibt sich für die Raumeinheit eine unterdurchschnittliche Empfindlichkeit gegenüber
mastenartigen Eingriffen.
Rureifel und westliche Hocheifel (Wirkzone III)
Der Landschaftsraum umfasst die Hochlagen der West- und Rureifel sowie die nach Norden
anschließende Abdachungszone der Eifel zur Mechernicher Voreifel sowie zur Zülpicher Börde. Die
Höhenlage nimmt von knapp 500 m ü. NN im Süden des Untersuchungsraums auf unter 200 m ü. NN
am Dürener Eifelfuß im Norden ab. Der Landschaftsraum wird durch das Rurtalsystem stark zertalt.
Das Landschaftsbild wird von ausgedehnten, unzerschnittenen Waldungen, landwirtschaftlich
genutzten, besiedelten Rodungsinseln und tief eingeschnittenen Fluss-Bachtalsystemen mit
ausgedehnten Talsperren geprägt. Die zusammenhängenden Waldungen konzentrieren sich auf
zumeist stärker zergliederte Höhenrücken sowie auf steilere Hanglagen zu den Bach- und Flusstälern.
Der Buhlert sowie der nördlich von Hürtgen gelegene Teil des Staatsforstes Hürtgenwald bieten mit
ihren ausgedehnten Fichtenforsten (Altersklassenwälder) ein eher monotones Waldbild. Die übrigen
Waldgebiete werden trotz örtlicher Nadelholzdominanz von einer vielfältigeren Bestockung mit teils
höherem Anteil an altersheterogenen Buchen- und Eichenwäldern geprägt. Ein belebtes Relief durch
eingelagerte Bachtäler sowie die weitgehende Lärmfreiheit infolge fehlender oder allenfalls geringer
Zerschneidung durch Straßen erhöht den Wert der Waldungen für die stille Erholung. Von besonderer
Attraktivität sind die talsperrennahen Wälder mit ihren örtlichen Sichtfeldern auf große Wasserflächen
sowie die weithin aufragenden Felsbildungen in den bewaldeten Rurtalhängen (vor allem die roten
Buntsandsteinfelsen bei Nideggen mit der Burg Nideggen). Die vorwiegend strukturarmen
Kulturlandschaftskomplexe auf der Hürtgener und Dreiborner Hochfläche werden großräumig durch
Quelltäler mit bewaldeten Talhängen und z. T. strukturreichen, extensiv genutzten Talsohlen
gegliedert. Von derzeit herausragender Bedeutung für die Naherholung und den Fremdenverkehr sind
die breiteren Flusstäler (mit angrenzenden Waldflächen) sowie die Talsperrenkomplexe. Eine visuelle
Beeinträchtigung stellen die zahlreichen Campingplätze unmittelbar entlang der Rur (z. B. bei
Heimbach) dar. Abgesehen von der Rurtalsperre und dem Kronenburger See dürfen die Wasserflächen
nicht genutzt werden (Wasserschutzzone I). Dennoch bieten die ufernahen Wanderwege einen
ästhetisch reizvollen Sichtwechsel zwischen offenen Wasserflächen und z. T. felsdurchsetzten
Waldgebieten (LANUV 2014c).
Der
Landschaftsraum
umfasst
Teile
der
bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereiche
Mittlere
Rur / Nideggen (KLB 24.02) und Rurtalsperre – Urfttalsperre (KLB 28.03) (LANDSCHAFTSVERBAND
WESTFALEN-LIPPE
&
LANDSCHAFTSVERBAND
RHEINLAND
2007).
Nideggen
und
Heimbach
weisen
kulturlandschaftlich bedeutsame Stadtkerne auf. Etwa 2,5 km südwestlich des Plangebiets liegt die
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
33
Burg Nideggen, die aufgrund ihrer exponierten Lage als Wahrzeichen der Stadt Nideggen gilt (vgl.
Abbildung 4.4).
Nordwestlich von Brandenberg sind drei WEA in Betrieb. Westlich von Schmidt existiert ein Windpark
mit sieben Anlagen.
Die Naturnähe und Eigenart der Raumeinheit werden als überdurchschnittlich bis hoch bewertet. Die
Vielfalt kann auf Grund der unterschiedlichen Nutzungsformen und Strukturen im Untersuchungsraum
als hoch bewertet werden. Die visuelle Verletzlichkeit der Raumeinheit ist vor allem auf Grund der
hohen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als gering zu bewerten. Die Raumeinheit befindet sich
nahezu vollständig im Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn – Eifel, der weitere Schutzgebiete,
insbesondere den Nationalpark Eifel, mit einschließt. Die Schutzwürdigkeit ist entsprechend als hoch
einzustufen. Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit.
Abbildung 4.4:
Blick vom Aussichtsturm am Burgberg bei Bergstein in westliche Richtung auf
Nideggen. (In der rechten Bildhälfte ist die Burg Nideggen zu sehen. In der linken
Bildhälfte sind im Hintergrund zwei WEA westlich von Ginnick zu erkennen).
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
34
Zülpicher Börde (Wirkzone III)
Die Zülpicher Börde bildet den Südteil der rheinischen Lössbörden. Großflächige, intensiv genutzte
Ackerlagen ohne landschaftsgliedernde Einzelelemente sind heute landschaftsbildbestimmend.
Lediglich in der Randzone einzelner Siedlungen und innerhalb der Talräume sind Gehölzelemente
linienhafter oder kleinflächiger Ausdehnung ausgebildet. Positiv fällt das weitgehende Fehlen
technischer Großelemente auf (LANUV 2014c).
Im 10.000 m-Umkreis um die geplanten WEA stellt sich die Raumeinheit zumeist als ausgeräumte
Agrarlandschaft mit einzelnen Ortslagen dar. Lediglich einige kleine Waldbereiche und ein Baggersee
(Neffelsee) unterbrechen diesen Landschaftseindruck. Im Norden sind zwei WEA in Betrieb.
Die Naturnähe, Eigenart und Vielfalt werden als gering bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird auf
Grund der geringen Vegetationsdichte und Strukturvielfalt als hoch eingestuft. Im Norden der
Raumeinheit treten keine geschützten Bereiche von Natur und Landschaft auf. Der südliche Teil ist im
Naturpark Hohes Venn – Eifel gelegen. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Schutzwürdigkeit als
gering anzusehen. Die landschaftsästhetische Raumeinheit überschneidet sich in weiten Teilen mit
dem bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Kreuzau – Vettweiß, der insbesondere als römischer
Siedlungsraum bedeutsam ist (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND
2007). Vor diesem Hintergrund wird die Schutzwürdigkeit insgesamt als durchschnittlich bewertet.
Für die Raumeinheit ergibt sich somit eine geringe Empfindlichkeit.
Drover Heide (Wirkzone III)
Die Drover Heide, auch Stockheimer Waldhorst genannt, ist geologisch eine kleine Teilscholle in der
südlichen Zülpicher Börde. Der Untergrund wird fast vollständig von Hauptterrassenschottern des
Rheins gebildet.
Das Landschaftsbild wird durch großflächige Waldungen sowie den Offenlandkomplexen im
Truppenübungsplatz Drover Heide geprägt (vgl. Abbildung 4.5). Die Wälder werden von
Eichen(misch)wäldern dominiert. Daneben finden sich vor allem junge Birkenbestände und
Kiefernforste. Die Wälder stocken auf einer, von der Niederrheinischen Bucht aus weithin sichtbaren
Erhebung. Im Inneren des Waldgebietes bieten die Heide-Magerrasenflächen im Standortübungsplatz
Drover Heide ein kontrastierendes Sichtbild. Die Wald-Heide-Magerrasenlandschaft stellt im
überwiegend von Siedlungen und Agrarkomplexen geprägten Umfeld ein herausragendes
Naherholungsgebiet dar (LANUV 2014c).
Die Naturnähe und die Eigenart werden als überdurchschnittlich bis hoch und die Vielfalt
überdurchschnittlich eingestuft. Die visuelle Verletzlichkeit des Untersuchungsraumes ist vor allem auf
Grund der hohen Vegetationsdichte in den bewaldeten Bereichen und der Strukturvielfalt im Bereich
der Offenflächen der Drover Heide als gering zu bewerten. Weite Teile der Raumeinheit sind als
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
35
Naturschutzgebiet „Drover Heide“ ausgewiesen, das weitgehend deckungsgleich mit dem EUVogelschutzgebiet
bzw.
FFH-Gebiet
ist.
Die
Raumeinheit
ist
Teil
des
bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereichs Kreuzau – Vettweiß, der insbesondere als römischer Siedlungsraum
bedeutsam ist (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007). Die
Schutzwürdigkeit wird als überdurchschnittlich bis hoch eingestuft.
Insgesamt ergibt sich eine überdurchschnittliche bis hohe Empfindlichkeit.
Abbildung 4.5:
Blick vom Lausbusch in östliche Richtung auf das Waldgebiet der Drover Heide. (Im
Hintergrund ist die flache Landschaft der Zülpicher Börde zu erkennen).
Rur-Inde Tal (Wirkzone III)
Der Landschaftsraum umfasst einen ca. 30 km langen, schmalen Streifen des Rur-Tals von Kreuzau im
Süden bis Brachelen im Norden. Dieser Streifen schließt die in der Ruraue liegenden Anteile der Städte
Düren, Jülich und Linnich ein. Südlich von Jülich teilt sich der Landschaftraum in den etwa 12 km
langen, schmalen Streifen des Inde-Tals, welches sich nach Südwesten bis zur Stadt Eschweiler
erstreckt, und das Rur-Tal in südöstlicher Richtung bis Kreuzau auf.
Der im Untersuchungsraum gelegene Abschnitt des Rur-Inde-Tals umfasst einen südlichen Ausläufer
des Landschaftsraums. Reste des ehemals mäandrierenden Flussverlaufs der Rur können auch heute
noch an den zahlreichen Altarmen ausgemacht werden. In Düren ist die Aue der mit Steinschüttungen
befestigten Rur mit Fußwegen, Rasen und Gehölzgruppen parkartig gestaltet. Bei Kreuzau ist die Rur
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
36
ca. 15-30 m breit und relativ flach und wird von unbebauten, naturnahen Auenbereichen mit
Weichholz-Auenwald umgeben. Die umliegenden Bereiche sind überwiegend bebaut (LANUV 2014c).
Die Naturnähe wird vor allem auf Grund der dichten Besiedlung im Untersuchungsraum als gering bis
durchschnittlich bewertet. Die Eigenart in diesen Abschnitten wird als durchschnittlich und die Vielfalt
als überdurchschnittlich bewertet. Die visuelle Verletzlichkeit wird insgesamt als durchschnittlich
eingestuft. Die Raumeinheit ist Teil des besonders bedeutsamen Kulturlandschaftsbereiches Mittlere
Rur / Nideggen (KLB 24.02) (LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2007).
Dabei handelt es sich um das industriell und bergbaulich geprägte Rurtal zwischen Heimbach und
Kreuzau mit vorgeschichtlichen und römischen Siedlungsplätzen, frühmittelalterlichen Orten,
mittelalterlichen Mühlen und Mühlengräben sowie Burganlagen (z. B. Schloss Burgau).
4.2.4
Kompensationsflächenermittlung
Die Kompensationsteilflächen der einzelnen ästhetischen Raumeinheiten sowie die Gesamtkompensationsfläche sind im Zusammenhang mit den jeweiligen Bewertungsfaktoren und den
tatsächlichen Einwirkungsbereichen in der Tabellen 4.5 dargestellt. Die detaillierte Bewertung ist der
Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Das Verfahren nach NOHL (1993) erlaubt, mastenartige Vorbelastungen im Umfeld der Eingriffsobjekte
durch Verwendung unterschiedlicher Wahrnehmungskoeffizienten zu berücksichtigen. Im räumlichen
Zusammenhang mit dem Vorhaben sind zwei WEA nordwestlich von Ginnick in Betrieb. Entsprechend
wird für die Wirkzonen II und III ein reduzierter Wahrnehmungskoeffizient gemäß der Spalte D der
Tabelle A.II angesetzt. In Wirkzone I tritt die Vorbelastung durch die beiden bestehenden WEA, die sich
in einer Entfernung von minimal 800 m befinden, angesichts der zu erwartenden Dominanz der
geplanten WEA derart in den Hintergrund, dass von einem reduzierten Wahrnehmungskoeffizienten
abgesehen wird, d. h., der Wahrnehmungskoeffizient ist gemäß Spalte B der Tabelle 4.1 anzuwenden.
Für die zugrunde gelegte Windparkkonfiguration mit zwei geplanten WEA wurde eine
Gesamtkompensationsfläche von insgesamt etwa 5,71 ha ermittelt. Auf dieser Fläche sind nach Nohl
(1993) „durchschnittlich wirksame ästhetische Maßnahmen“ durchzuführen.
ecoda
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
Tabelle 4.5:
37
Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den ästhetischen Raumeinheiten
Ästh e tisch e R au m e in h e ite n
Wirk zo n e
Wollersheimer Stufenländchen
und Vlattener Hügelland
I
"
"
e
w
b
K (h a)
24,00
0,30
0,60
0,1
0,432
II
458,90
0,20
0,15
0,1
1,377
III
3754,33
0,20
0,02
0,1
1,502
II
38,52
0,30
0,15
0,1
0,173
III
216,40
0,30
0,02
0,1
0,130
II
14,86
0,10
0,15
0,1
0,022
III
8850,05
0,10
0,02
0,1
1,770
Rureifel und westliche Hocheifel
III
428,00
0,30
0,02
0,1
0,257
Rur-Inde-Tal
III
119,39
0,20
0,02
0,1
0,048
Drover Heide
"
Zülpicher Börde
"
F (h a)
G e sam tko m p e n satio n sfläch e f ü r d ie zwe i g e p lan te n WEA
hierbei bedeuten:
5 ,7 1
KT = ermittelte Teil-Kompensationsfläche
F
= tatsächliche Einwirkungsbereiche in den zugehörigen Raumeinheiten
e = Erheblichkeitsfaktor der zugehörigen Raumeinheit
b = Kompensationsflächenfaktor
w = Wahrnehmungskoeffizient der zugehörigen Wirkzone
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
38
5
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
5.1
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
Boden, Wasser und Flora / Biotope
Bau- und betriebsbedingt wird das Vorhaben dauerhaft zum Verlust von Flächenfunktionen
(Lebensraum- und Bodenfunktionen) führen. Während der Errichtung der geplanten WEA werden
zudem durch den Bauverkehr sowie durch die Lagerflächen temporäre Beeinträchtigungen entstehen.
Alle Baumaßnahmen sind so auszuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beansprucht
werden. Folgende Minderungsmaßnahmen bieten sich grundsätzlich an und sind bei der Planung und
Ausführung zu berücksichtigen:
-
Nutzung vorhandener Wirtschaftswege, Verminderung von zusätzlich anzulegenden Wegen
-
Begrenzung der Erdmassenbewegung auf das notwendige Maß
-
Auswahl geeigneter Lager- und Stellflächen
-
getrennte, sachgemäße Lagerung des Aushubs
-
Wiedereinbau des Ausgangsmaterials entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse im
Boden
-
unverzügliche Wiederherstellung temporär beanspruchter Arbeits- und Lagerflächen
-
Anlegen wasserdurchlässiger, nicht vollständig versiegelnder Zuwegungen
Die aufgeführten Maßnahmen sollen - sofern sie nicht ohnehin vorgesehen sind - bei dem geplanten
Vorhaben berücksichtigt werden. Die vorgesehenen Baumaßnahmen sind so geplant, dass keine hochwertigen Biotoptypen betroffen sein werden.
Darüber hinaus ist bei der Bauausführung das Vermeidungsgebot sowie die DIN 18920 „Schutz von
Bäumen,
Pflanzbeständen
und
Vegetationsflächen
bei
Baumaßnahmen“
und
DIN
18915
„Bodenarbeiten“ zu beachten.
Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sind mit geeigneten Maßnahmen zu
kompensieren.
Fauna
Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen werden in der Artenschutzprüfung des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE &
LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) zum Bau von drei WEA im Windpark Kreuzau-Steinkaul formuliert. Diese
Maßnahmen vermeiden bzw. vermindern auch Eingriffe im Sinne der Eingriffsregelung:
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
-
-
-
-
-
-
39
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
40
-
Nach Aussage des Auftraggebers sind von der Errichtung der WEA sowie der Baunebenflächen
(Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) keine Gehölze
betroffen. Vermeidungsmaßnahmen für Gehölze bzw. gehölzbewohnende Arten werden nicht
notwendig.
5.2
Landschaftsbild
Die Installation von Windenergieanlagen besitzt aufgrund der Abhängigkeit von den Windverhältnissen
und der zu berücksichtigenden Abständen zur Wohnbebauung und Schutzgebieten eine hohe
Standortbindung im Raum. Die Anlagen selbst sind nur sehr gering gestalterisch variabel und
unterliegen konkreten technischen Ausführungsvorgaben. Eine Veränderung des Landschaftsbilds ist
durch die Errichtung und den Betrieb von WEA unvermeidbar. So fallen WEA als Elemente mit
technisch-künstlichem Charakter und mit ihrer hohen, vertikalbetonten sowie geschlossenen Gestalt
grundsätzlich dort auf, wo keine Sichtverschattungen gegeben sind.
Hinsichtlich der technischen Ausführung eines Windenergieprojekts nennt BREUER (2001) mehrere
Möglichkeiten zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds:
-
Aufstellung möglichst nicht in Reihe, sondern flächenhaft konzentriert
-
Verwendung dreiflügliger Rotoren
-
Übereinstimmung von Anlagen innerhalb einer Gruppe oder eines Windparks hinsichtlich Höhe,
Typ, Laufrichtung und -geschwindigkeit
-
Bevorzugung von Anlagen mit geringerer Umdrehungszahl
-
angepasste Farbgebung, Vermeidung ungebrochener und leuchtender Farben
-
energetischer Verbund mit dem Leitungsnetz der Energieversorgungsunternehmen mittels
Erdkabel
-
Konzentration von Nebenanlagen
-
Verwendung einer speziellen Beschichtung der Rotorflügel zur Vermeidung von Disko-Effekten
(Licht-Reflexionen)
Im Rahmen der Planung des Vorhabens wurden diese Aspekte beachtet.
ecoda
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung
41
Die trotz Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu erwartenden erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sind mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren.
ecoda
Kompensationsbedarf
6
42
Kompensationsbedarf
Nach BREUER (1994) ist bei der Festlegung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen zu
berücksichtigen, dass mit der Kompensation für ein Schutzgut bzw. mit ein und derselben
Kompensationsmaßnahme häufig auch eine (Teil-)Kompensation für weitere Schutzgüter erreicht
werden kann. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Multifunktionalität der
Maßnahme. So kann man beispielsweise mit der Anlage einer extensiven Obstwiese auf einer bislang
intensiv genutzten Fläche sowohl eine Aufwertung von Biotopen als auch eine Neugestaltung des
Landschaftsbilds erreichen. In der Regel werden durch biotopaufwertende Maßnahmen auch
Bodenfunktionen verbessert oder wiederhergestellt.
Nachfolgend wird der Bedarf zur Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds nochmals zusammenfassend dargestellt.
Darüber hinaus werden die qualitativen Anforderungen an die Kompensation skizziert. Die detaillierte
Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wird im Teil II des Landschaftspflegerischen
Begleitplans (Konzept zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) erfolgen.
6.1
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
6.1.1
Klima
Das Schutzgut Klima / Luft wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine
Kompensation erforderlich wird.
6.1.2
Boden
Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts Boden entsteht durch die Versiegelung bzw.
Teilversiegelung von Flächen und damit im Verlust von Bodenfunktionen auf einer Fläche von
insgesamt 6.770 m². Eine funktional und räumlich zusammenhängende Ausgleichsmaßnahme wäre
der Rückbau bestehender Versiegelungen im Nahbereich des Vorhabens. Da die Möglichkeit zur
Umsetzung einer solchen Maßnahme unwahrscheinlich ist, besteht als eine weitere Möglichkeit zum
Ersatz der Beeinträchtigungen die Aufwertung von Bodenfunktionen an anderer Stelle. Um verlorengehende Bodenfunktionen wieder herzustellen, sind Böden, die beispielsweise durch intensive
Landwirtschaft stark beansprucht sind, aus der Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren
Zustand zurückzuführen.
6.1.3
Wasser
Das Schutzgut Wasser wird durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt, so dass keine
Kompensation erforderlich wird.
ecoda
Kompensationsbedarf
6.1.4
43
Flora
Zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora können voll- bzw. teilversiegelte (geschotterte) Flächen entsiegelt oder - sofern das nicht möglich ist - Biotope mit
geringem oder mittlerem ökologischen Wert (Acker, Grünland) in höherwertige Biotope umgewandelt
werden. Der Bedarf zur Kompensation erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzguts Flora (Biotope)
ergibt sich aus der Berechnung des Biotopwertverlusts nach LANUV (2008). Insgesamt werden durch
das Vorhaben Biotope auf einer Fläche von 6.770 m² verändert und in ihrem Wert herabgesetzt. Die
Größe der Kompensationsfläche hat sich an dem in Tabelle 3.1 aufgeführtem Biotopwertverlust von
insgesamt 9.000 Punkten zu orientieren.
Durch die Anlage höherwertiger Biotopstrukturen auf einem Ackerstandort würde auch ein Ersatz für
erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden erreicht. Ein gesonderter Kompensationsbedarf
entstünde dann diesbezüglich nicht.
6.1.5
Fauna
Vögel
Im Rahmen der Untersuchungen des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wurde die
Feldlerche als Brutvogel auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen innerhalb der Potenzialfläche
ermittelt. Bruten auf Wegen bzw. entlang der Wege oder Straßen wurden nicht festgestellt.
Brutvorkommen weiterer planungsrelevanter Vogelarten wurden innerhalb der Potenzialfläche nicht
registriert. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass die Errichtung und der WEA zu
Habitatminderungen in Ackerlebensräumen der Feldlerche führen werden, die als erhebliche
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu werten sind.
Die Größe der Kompensationsfläche bestimmt sich über das Verhältnis 1 : 1 zu den Bauflächen auf
Ackerstandorten. Für die Fundamente, Kranstellflächen und Kurvenausbauten werden insgesamt ca.
0,55 ha Ackerfläche dauerhaft voll- bzw. teilversiegelt. Es wird davon ausgegangen, dass diese
Flächen für die Art nicht mehr (vollversiegelte Flächen) bzw. nur noch eingeschränkt (teilversiegelte
Flächen) zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund müssen auf einer Fläche von 0,55 ha
Maßnahmen durchgeführt werden, die geeignet sind, diese erheblichen Beeinträchtigungen der
Lebensraumfunktion „Brut- und Nahrungshabitat für die Feldlerche“ zu kompensieren.
Die endgültige Lage und Art der Maßnahme werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan (Teil II)
dargestellt.
Nach Aussage des Auftraggebers sind von der Errichtung der WEA sowie der Baunebenflächen
(Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung und Abbiegebereiche) keine Gehölze
betroffen. Kompensationsmaßnahmen für gehölzbewohnende Arten werden nicht notwendig.
ecoda
Kompensationsbedarf
6.2
44
Landschaftsbild
Zur angemessenen Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild sollen nach NOHL (1993) auf
einer Fläche von 5,71 ha landschaftsästhetisch durchschnittlich wirksame Maßnahmen durchgeführt
werden.
ecoda
Zusammenfassung
7
45
ecoda
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans (Teil I: Eingriffsbilanzierung) ist die
geplante Errichtung und der Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 2 –
Windenergieanlagen Steinkaul“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als
Ackerflächen genutzt. Bei den geplanten WEA (nachfolgend auch als Vorhaben bezeichnet) handelt es
sich um Anlagen des Typs GE Energy 2.5 mit einer Nabenhöhe von 139 m und einem Rotorradius von
60 m (Gesamthöhe: 199 m). Die Nennleistung dieses Anlagentyps wird vom Hersteller mit 2,5 MW
angegeben.
Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, den durch das Vorhaben entstehenden Eingriff in die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und in das Landschaftsbild zu ermitteln und zu quantifizieren
(Eingriffsregelung).
Die Schutzgüter Klima / Luft und Wasser werden durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt.
Die
im
Rahmen
der
Baumaßnahmen
(Anlage
von
Fundamenten,
Kranstellflächen
und
Erschließungswegen) erforderliche Versiegelung bzw. Teilversiegelung von Böden wird auf einer
Fläche von insgesamt 6.770 m² einen Verlust bzw. eine Veränderung von Bodenfunktionen
verursachen.
Um
verlorengehende
Bodenfunktionen
wiederherzustellen,
sind
Böden,
die
beispielsweise durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung stark beansprucht werden, aus der
Nutzung zu nehmen und in einen naturnäheren Zustand zurückzuführen.
Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Flora (Biotope)
wurde im Umkreis von 300 m um die Standorte der geplanten WEA sowie darüber hinaus im Abstand
von 25 m zur geplanten Zuwegung eine Biotoptypenkartierung durchgeführt. Die zu erwartenden
Auswirkungen wurden gemäß der numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung
in NRW quantifiziert (LANUV 2008). Demnach wird es durch die geplanten Infrastrukturmaßnahmen
(Fundamente, Kranstellflächen, Wegebau) zu einem Biotopwertverlust von 9.000 Punkten kommen.
Die (Teil-)Versiegelung auf den betroffenen Flächen wird zu einem Verlust von Lebensräumen führen.
Bei den betroffenen Biotoptypen handelt es sich vor allem um Ackerflächen. Seltene oder bedrohte
Pflanzenarten bzw. -gesellschaften sowie schutzwürdige oder geschützte Bestandteile von Natur und
Landschaft werden von den Infrastrukturmaßnahmen nicht betroffen sein.
Für die Feldlerche ergeben sich durch den Bau der WEA auf Ackerflächen als potenzielle Brut- und
Nahrungslebensräume Habitatminderungen. Diese Auswirkungen sind als erhebliche Beein-
Zusammenfassung
46
trächtigungen im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG zu werten und auf einer Fläche von 0,55 ha durch
habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren.
Darüber hinausgehende Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Arten sind aufgrund ihrer
geringen Empfindlichkeit bzw. der geringen artspezifischen Bedeutung des Untersuchungsraums als
Lebensraum nicht zu erwarten.
Aufgrund der optischen und – in geringerem Maße – akustischen Fernwirkung der geplanten WEA wird
es durch das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds kommen. Um die
Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsbild in quantitativer Hinsicht prognostizieren zu
können, wurde eine Sichtbereichsanalyse durchgeführt. Demnach werden die geplanten WEA in
einem Umkreis von 10 km auf einer Fläche von etwa 13.905 ha (ca. 43 % des Untersuchungsraums)
sichtbar sein. Die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbilds erfolgte mit der Langfassung gemäß
NOHL (1993). Demnach ergibt sich für die geplanten WEA ein Kompensationsbedarf von insgesamt
5,71 ha. Auf dieser Fläche sind nach NOHL (1993) „landschaftsästhetisch durchschnittlich wirksame
Maßnahmen“ durchzuführen.
Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen werden im vorliegenden
Gutachten ebenso dargestellt wie die qualitativen Anforderungen an die Kompensation. Die
detaillierte Festlegung konkreter Maßnahmen sowie die Überprüfung der Vollständigkeit der
Kompensation erfolgen im Teil II des Landschaftspflegerischen Begleitplans.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 16. September 2014
Dipl.-Geogr. Stefan Wernitz
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Klimawandel in Nordrhein-Westfalen. Daten und Hintergründe. Fachbericht 27.
Recklinghausen.
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2014a): Geschützte
Arten in Nordrhein-Westfalen. Fachinformationssystem.
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/start
LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2014b): Infosysteme
und Datenbanken.
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LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN) (2014c): WMS
Landschaftsinformationssammlung LINFOS NRW.
http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos?
MKULNV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES
NORDRHEIN-WESTFALEN) (2013): ELWAS-IMS - GIS-Tool für Abwasser, Oberflächengewässer und
Gewässergüte in NRW.
http://www.elwasims.nrw.de
MKULNV & LANUV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN & LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN) (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und
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NOHL, W. (1993): Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch mastenartige Eingriffe. Gutachten im
Auftrag des MURL-NRW. München.
REICHENBACH, M., K. HANDKE & F. SINNING (2004): Der Stand des Wissens zur Empfindlichkeit von
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WAGNER, S., R. BAREISS & G. GUIDATII (SPRINGER) (1996): Wind turbine noise. Springer, Berlin.
WEIGEL, J. (2005): Möglichkeiten der Erstellung eines DGM aus SRTM-Daten unter vergleichender
Einbeziehung der Landnutzungsklassifikationen CORINE und ATKIS.
http://www.ecogis.de/srtm-aufbereitung.pdf
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Windenergienutzung. Technik, Planung und
Genehmigung. Stuttgart.
Anhang
Tabelle A I:
Detaillierte Darstellung der Bewertungsfaktoren und Kompensationsteilflächen in den
ästhetischen Raumeinheiten
Wollersheimer Stufenländchen
und Vlattener Hügelland I
Wollersheimer Stufenländchen
und Vlattener Hügelland II
Wollersheimer Stufenländchen
und Vlattener Hügelland III
Drover Heide II
Drover Heide III
Zülpicher Börde II
Zülpicher Börde III
Rureifel und westliche Hocheifel
III
Rur-Inde-Tal III