Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
732 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 8 zur VL 59/2012, 4. Ergänzung
FFH-Vorprüfung
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. G2 der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Steinkaul“
FFH-Gebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken
und Muldenau“ DE-5305-302
Auftraggeber:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr, Diplom-Biologe
Wilhelmbusch 11
52223 Stolberg
Tel.: 02402-1274995
Fax: 02402-1274996
e-mai: info@planungsbuero-fehr.de
Stand: 08. Juli 2014
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
Inhalt
Inhalt
1. Anlass der FFH-Vorprüfung................................................................................... 1
2. Bebauungsplangebiet und mögliche WEA-Standorte in Verbindung zum
FFH-Gebiet .............................................................................................................. 1
3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten ........................................ 3
3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse im FFH-Gebiet ........................... 3
3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse und andere geschützte Arten .................. 4
3.3 Schutzziele des FFH-Gebietes ............................................................................... 4
4. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit .............................................................. 5
4.1 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme
gefährdet? .............................................................................................................. 5
4.2 Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlichem Interesse? ................................................................................................... 5
4.3 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen
Schutzzielen kommen? .......................................................................................... 6
5. Zusammenfassende Bewertung............................................................................ 7
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
1
1. Anlass der FFH-Vorprüfung
Die Gemeinde Kreuzau führt derzeit das Bebauungsplanverfahren Nr. G 2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ durch. Innerhalb der Bebauungsplanfläche gibt es eine Projektierung mit 2 geplanten Windenergieanlagen der Fa. Energiekontor AG. Die Bebauungsplanfläche liegt unmittelbar neben dem FFH-Gebiet „Muschelkalkkuppen bei
Embken und Muldenau“ DE-5305-302. Folglich ist im Rahmen der hiermit vorgelegten
FFH-Vorprüfung zu ermitteln, ob und ggf. wie es durch die geplanten Maßnahmen zu
erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen geschützten Lebensräumen und Arten kommen kann. Das FFH-Gebiet ist im für die Planung relevanten
nördlichen Teil des FFH-Gebietes weitestgehend flächengleich mit dem Naturschutzgebiet (NSG): „Biesberg/Großenberg/Muldenauer Bachtal“. Weiter südlich liegende
Gebietsteile (ab ca. 1,5 km) des in zehn Teilflächen aufgegliederten FFH-Gebietes
umfassen auch das NSG „Muschelkalkkuppen mit Neffelbach und Wattlingsgraben
nördlich Wollersheim“. Dieses Gebiet ist durch die Entfernung nicht relevant bei dieser
FFH-Vorprüfung.
Für das nördlich des Bebauungsplangebietes liegende FFH- und Vogelschutzgebiet
„Drover Heide“ wird eine gesonderte FFH-Vorprüfung vorgelegt.
Grundlage der FFH-Vorprüfung sind die in der Schutzgebietsverordnung des FFHGebietes angegebenen Daten zu Lebensräumen und Arten mit ihren Schutzzielen.
2. Bebauungsplangebiet und mögliche WEA-Standorte in
Verbindung zum FFH-Gebiet
Der Windpark Steinkaul liegt in der südöstlichsten Ecke des Gemeindegebietes von
Kreuzau unmittelbar an der Grenze zu Vettweiß. Die Fläche befindet sich südöstlich
des Kreuzauer Ortsteils Thum und westlich von Vettweiß-Ginnick. Westlich von Ginnick und der ortsnah verlaufenden Hochspannungsleitung befinden sich bereits 2
Windenergieanlagen in Entfernungen von ca. 650 bzw. 970 Metern zum Ortsrand. Die
Entfernung dieser beiden WEA zum hier zu betrachtenden FFH-Gebiet beträgt zwischen ca. 870 und 1.000 Meter.
Das Bebauungsplangebiet mit den derzeit 2 projektierten Anlagenstandorten befindet
sich im Offenland auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach Norden schließt sich
das Waldgebiet „Klosterbüsch/Ginnicker Heide“ an. Südlich liegt das FFH-Gebiet mit
seinen halboffenen Flächen.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
2
Abb. 1/2: Lage des Bebauungsplangebietes im Raum (oben) und Abgrenzung des Bebauungsplans mit 2
geplanten WEA-Standorten (unten).
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
3
Das FFH-Gebiet besteht aus 10 Teilflächen, deren nördlichste etwa 50 Meter vom Bebauungsplangebiet und ca. 245 Meter vom ersten WEA-Standort entfernt liegt.
Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von 46 Hektar, von der die hier vorrangig zu
betrachtende, im Nahbereich des Bebauungsplan liegende Teilfläche etwa 20,7 ha
einnimmt.
Abb. 3: Das FFH-Gebiet DE-5305-302 ist in der Abbildung rot markiert. Grün = Bebauungsplangebiet.
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-meldedok/web/babel/media/karten/5305
-302.pdf
3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten
Wie beschrieben liegt das Bebauungsplangebiet im nahen Umfeld des FFH-Gebietes
„Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“. Dieses ist mit seinen Schutzzielen
und Arten hinsichtlich möglicher Eingriffswirkungen beachtlich.
3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse im FFH-Gebiet
Nachfolgend sind die in der FFH-Gebietsverordnung angegebenen Lebensräume von
gemeinschaftlichem Interesse dargestellt.
•
•
Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritärer Lebensraum)
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
4
3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse
In der FFH-Gebietsverordnung sind für das FFH-Gebiet
gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie genannt:
keine Arten
von
3.3 Schutzziele des FFH-Gebietes
In der FFH-Verordnung sind die Ziele und Schutzmaßnahmen für das Gebiet
formuliert. Da zu prüfen ist, ob das FFH-Gebiet mit seinen Zielen und Maßnahmen
durch die geplanten Eingriffe beeinträchtigt werden kann, sollen diese im Folgenden
aufgeführt werden.
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes
ausschlaggebend sind:
Schutzziele/Maßnahmen für Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210)
Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer
charakteristischen Vegetation und Fauna durch:
- Extensive Grünlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen)
- Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente
- Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten
- Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen
- Ggf. Regelung der Freizeitnutzung
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz
Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie:
Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwieen mit
ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch:
- zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm)
- Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen auf geeigneten Standorten
- Vermeidung von Eutrophierung
Weitere nicht-FFH-Lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele:
-
Erhalt und Förderung von Magerwiesen und –weiden (§ 62-Biotope)
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
5
4. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit
Im Folgenden ist zu prüfen, ob es durch die geplanten Maßnahmen zu erheblichen
Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes (in der Gesamtheit) kommen kann, ob Lebensräume oder Arten von gemeinschaftlichem Interesse beeinträchtigt werden können
und ob die Schutzziele des Gebietes durch die Maßnahmen nicht mehr erreicht werden.
4.1 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet?
Die Bebauungsplanfläche selbst und die Zuwegung dorthin sind durch die landwirtschaftliche Nutzung stark anthropogen überformt. Die im Gebietsbogen genannten
und unter 3.1 aufgeführten Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse werden
durch die Maßnahme nicht direkt tangiert. Der Abstand der Planfläche zu den nächstgelegenen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse beträgt mindestens ca.
50 Meter, meist deutlich mehr. Die dortigen Flächen sind als magere Wiesen mit
Gehölzgruppen ausgebildet.
Da die WEA nördlich der Magerrasen und mageren Wiesen positioniert sind, kann es
nicht zu Schattenwurf und somit einer Beeinflussung der Lichtverhältnisse für die
dortige Vegetation kommen.
Weitere Projektwirkungen direkter oder indirekter Art, die auf die Lebensräume von
gemeinschaftlichem Interesse einwirken könnten, gibt es nicht.
4.2 Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlichem Interesse?
Für das FFH-Gebiet sind keine Arten von gemeinschaftlichem Interesse genannt.
Insofern kann es auch nicht zu Beeinträchtigungen von gebietsspezifischen Arten von
gemeinschaftlichem Interesse kommen. Grundlegende Aussagen zum Artenschutz
sind der Artenschutzprüfung zu entnehmen (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
2013).
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
6
4.3 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit
seinen Schutzzielen kommen?
Die Beantwortung der Frage, ob durch die Maßnahmen die Schutzziele des FFHGebietes nicht mehr erfüllt bzw. beeinträchtigt werden können, erfolgt der Übersicht
halber in tabellarischer Form.
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes
ausschlaggebend sind
Schutzziele/Maßnahmen für Trespen-Schwingel Trockenrasen (6210)
Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter
charakteristischen Vegetation und Fauna durch:
Kalkmagerrasen mit
ihrer
… Extensive Grünlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von
Gehölzen).
… Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und
Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische
Faunenelemente .
… Wiederherstellung von
Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten.
… Sicherung und Schaffung
ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen.
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
… ggf. Regelung der Freizeitnutzung.
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz
Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie
Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510)
Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen
mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch:
… zweischürige Mahd bei
geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm).
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
… Förderung und Vermehrung der mageren Glatthaferund Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten.
… Vermeidung der Eutrophierung.
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar
bzw. nicht beeinträchtigt oder
gefährdet.
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de
FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302
7
Weitere nicht-FFH-Lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele
… Erhalt und Förderung von
Magerwiesen und –weiden (§
62 Biotop).
Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel
nicht entgegen.
Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt
oder gefährdet.
5. Zusammenfassende Bewertung
Im Windpark Kreuzau-Steinkaul sollen mittels Bebauungsplan die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Bau von 2 WEA geschaffen werden. Die Nähe zum FFHGebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ (DE-5305-302) macht eine
FFH-Vorprüfung erforderlich, die hiermit vorgelegt wird.
Geprüft wurden mögliche Eingriffswirkungen auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Ergänzend wurde die Frage diskutiert, ob es zu einer Beeinträchtigung bzw. Nichterfüllung von Schutzzielen des Gebietes kommen kann.
Die Maßnahme ist nicht so geartet, dass Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse direkt oder indirekt beeinträchtigen werden. Das FFH-Gebiet grenzt mit einem
der 10 Teilgebiete in räumlicher Nähe an die Bebauungsplanfläche an. Es sind jedoch
keine Projektwirkungen zu sehen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen
könnten.
Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind für das FFH-Gebiet nicht gemeldet.
Die Verknüpfung der Schutzziele und der dazu notwendigen Maßnahmen mit den
Projektwirkungen ergab, dass alle Schutzziele weiterhin erfüllbar sind bzw. nicht
beeinträchtigt/gefährdet werden.
Die FFH-Vorprüfung beschäftigt sich bereits in hinreichendem Maße mit einer
möglichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes durch die geplante Errichtung
der Windenergieanlagen. Erhebliche negative Projektwirkungen auf das FFHGebiet konnten auf dieser Basis ausgeschlossen werden. Eine weitergehende
FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht angezeigt.
Stolberg, 08. Juli 2014
(Hartmut Fehr)
Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut Fehr Diplom-Biologe
Wilhelmbusch11 52223 Stolberg
Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803
Internet: www.planungsbuero-fehr.de
e-mail: info@planungsbuero-fehr.de