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Allgemeine Vorlage (FFH-Vorprüfung Muschelkalkkuppen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
732 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 8 zur VL 59/2012, 4. Ergänzung FFH-Vorprüfung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G2 der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ FFH-Gebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ DE-5305-302 Auftraggeber: Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mai: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 08. Juli 2014 FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 Inhalt Inhalt 1. Anlass der FFH-Vorprüfung................................................................................... 1 2. Bebauungsplangebiet und mögliche WEA-Standorte in Verbindung zum FFH-Gebiet .............................................................................................................. 1 3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten ........................................ 3 3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse im FFH-Gebiet ........................... 3 3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse und andere geschützte Arten .................. 4 3.3 Schutzziele des FFH-Gebietes ............................................................................... 4 4. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit .............................................................. 5 4.1 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet? .............................................................................................................. 5 4.2 Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlichem Interesse? ................................................................................................... 5 4.3 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen Schutzzielen kommen? .......................................................................................... 6 5. Zusammenfassende Bewertung............................................................................ 7 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 1 1. Anlass der FFH-Vorprüfung Die Gemeinde Kreuzau führt derzeit das Bebauungsplanverfahren Nr. G 2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ durch. Innerhalb der Bebauungsplanfläche gibt es eine Projektierung mit 2 geplanten Windenergieanlagen der Fa. Energiekontor AG. Die Bebauungsplanfläche liegt unmittelbar neben dem FFH-Gebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ DE-5305-302. Folglich ist im Rahmen der hiermit vorgelegten FFH-Vorprüfung zu ermitteln, ob und ggf. wie es durch die geplanten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen geschützten Lebensräumen und Arten kommen kann. Das FFH-Gebiet ist im für die Planung relevanten nördlichen Teil des FFH-Gebietes weitestgehend flächengleich mit dem Naturschutzgebiet (NSG): „Biesberg/Großenberg/Muldenauer Bachtal“. Weiter südlich liegende Gebietsteile (ab ca. 1,5 km) des in zehn Teilflächen aufgegliederten FFH-Gebietes umfassen auch das NSG „Muschelkalkkuppen mit Neffelbach und Wattlingsgraben nördlich Wollersheim“. Dieses Gebiet ist durch die Entfernung nicht relevant bei dieser FFH-Vorprüfung. Für das nördlich des Bebauungsplangebietes liegende FFH- und Vogelschutzgebiet „Drover Heide“ wird eine gesonderte FFH-Vorprüfung vorgelegt. Grundlage der FFH-Vorprüfung sind die in der Schutzgebietsverordnung des FFHGebietes angegebenen Daten zu Lebensräumen und Arten mit ihren Schutzzielen. 2. Bebauungsplangebiet und mögliche WEA-Standorte in Verbindung zum FFH-Gebiet Der Windpark Steinkaul liegt in der südöstlichsten Ecke des Gemeindegebietes von Kreuzau unmittelbar an der Grenze zu Vettweiß. Die Fläche befindet sich südöstlich des Kreuzauer Ortsteils Thum und westlich von Vettweiß-Ginnick. Westlich von Ginnick und der ortsnah verlaufenden Hochspannungsleitung befinden sich bereits 2 Windenergieanlagen in Entfernungen von ca. 650 bzw. 970 Metern zum Ortsrand. Die Entfernung dieser beiden WEA zum hier zu betrachtenden FFH-Gebiet beträgt zwischen ca. 870 und 1.000 Meter. Das Bebauungsplangebiet mit den derzeit 2 projektierten Anlagenstandorten befindet sich im Offenland auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach Norden schließt sich das Waldgebiet „Klosterbüsch/Ginnicker Heide“ an. Südlich liegt das FFH-Gebiet mit seinen halboffenen Flächen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 2 Abb. 1/2: Lage des Bebauungsplangebietes im Raum (oben) und Abgrenzung des Bebauungsplans mit 2 geplanten WEA-Standorten (unten). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 3 Das FFH-Gebiet besteht aus 10 Teilflächen, deren nördlichste etwa 50 Meter vom Bebauungsplangebiet und ca. 245 Meter vom ersten WEA-Standort entfernt liegt. Das FFH-Gebiet hat eine Gesamtgröße von 46 Hektar, von der die hier vorrangig zu betrachtende, im Nahbereich des Bebauungsplan liegende Teilfläche etwa 20,7 ha einnimmt. Abb. 3: Das FFH-Gebiet DE-5305-302 ist in der Abbildung rot markiert. Grün = Bebauungsplangebiet. http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-meldedok/web/babel/media/karten/5305 -302.pdf 3. Das FFH-Gebiet mit seinen Lebensräumen und Arten Wie beschrieben liegt das Bebauungsplangebiet im nahen Umfeld des FFH-Gebietes „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“. Dieses ist mit seinen Schutzzielen und Arten hinsichtlich möglicher Eingriffswirkungen beachtlich. 3.1 Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse im FFH-Gebiet Nachfolgend sind die in der FFH-Gebietsverordnung angegebenen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dargestellt. • • Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210, prioritärer Lebensraum) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 4 3.2 Arten von gemeinschaftlichem Interesse In der FFH-Gebietsverordnung sind für das FFH-Gebiet gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie genannt: keine Arten von 3.3 Schutzziele des FFH-Gebietes In der FFH-Verordnung sind die Ziele und Schutzmaßnahmen für das Gebiet formuliert. Da zu prüfen ist, ob das FFH-Gebiet mit seinen Zielen und Maßnahmen durch die geplanten Eingriffe beeinträchtigt werden kann, sollen diese im Folgenden aufgeführt werden. Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind: Schutzziele/Maßnahmen für Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter Kalkmagerrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: - Extensive Grünlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen) - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente - Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten - Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen - Ggf. Regelung der Freizeitnutzung Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie: Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwieen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: - zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm) - Förderung und Vermehrung der mageren Glatthafer- und WiesenknopfSilgenwiesen auf geeigneten Standorten - Vermeidung von Eutrophierung Weitere nicht-FFH-Lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele: - Erhalt und Förderung von Magerwiesen und –weiden (§ 62-Biotope) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 5 4. Einschätzung der Eingriffserheblichkeit Im Folgenden ist zu prüfen, ob es durch die geplanten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes (in der Gesamtheit) kommen kann, ob Lebensräume oder Arten von gemeinschaftlichem Interesse beeinträchtigt werden können und ob die Schutzziele des Gebietes durch die Maßnahmen nicht mehr erreicht werden. 4.1 Sind Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse durch die Maßnahme gefährdet? Die Bebauungsplanfläche selbst und die Zuwegung dorthin sind durch die landwirtschaftliche Nutzung stark anthropogen überformt. Die im Gebietsbogen genannten und unter 3.1 aufgeführten Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse werden durch die Maßnahme nicht direkt tangiert. Der Abstand der Planfläche zu den nächstgelegenen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse beträgt mindestens ca. 50 Meter, meist deutlich mehr. Die dortigen Flächen sind als magere Wiesen mit Gehölzgruppen ausgebildet. Da die WEA nördlich der Magerrasen und mageren Wiesen positioniert sind, kann es nicht zu Schattenwurf und somit einer Beeinflussung der Lichtverhältnisse für die dortige Vegetation kommen. Weitere Projektwirkungen direkter oder indirekter Art, die auf die Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse einwirken könnten, gibt es nicht. 4.2 Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten von gemeinschaftlichem Interesse? Für das FFH-Gebiet sind keine Arten von gemeinschaftlichem Interesse genannt. Insofern kann es auch nicht zu Beeinträchtigungen von gebietsspezifischen Arten von gemeinschaftlichem Interesse kommen. Grundlegende Aussagen zum Artenschutz sind der Artenschutzprüfung zu entnehmen (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung 2013). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 6 4.3 Kann es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen Schutzzielen kommen? Die Beantwortung der Frage, ob durch die Maßnahmen die Schutzziele des FFHGebietes nicht mehr erfüllt bzw. beeinträchtigt werden können, erfolgt der Übersicht halber in tabellarischer Form. Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind Schutzziele/Maßnahmen für Trespen-Schwingel Trockenrasen (6210) Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter charakteristischen Vegetation und Fauna durch: Kalkmagerrasen mit ihrer … Extensive Grünlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen). … Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente . … Wiederherstellung von Kalkmagerrasen auf geeigneten Standorten. … Sicherung und Schaffung ausreichend großer, nährstoffarmer Pufferzonen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. … ggf. Regelung der Freizeitnutzung. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie Schutzziele/Maßnahmen für Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch: … zweischürige Mahd bei geringer Düngung (nach Kulturlandschaftsprogramm). Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. … Förderung und Vermehrung der mageren Glatthaferund Wiesenknopf-Silgenwiesen auf geeigneten Standorten. … Vermeidung der Eutrophierung. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de FFH-Vorprüfung WEA Steinkaul/Kreuzau; FFH-Gebiet DE-5305-302 7 Weitere nicht-FFH-Lebensraumtyp- oder -artbezogene Schutzziele … Erhalt und Förderung von Magerwiesen und –weiden (§ 62 Biotop). Die Maßnahme mit den Projektwirkungen steht dem Ziel nicht entgegen. Schutzziel weiterhin erfüllbar bzw. nicht beeinträchtigt oder gefährdet. 5. Zusammenfassende Bewertung Im Windpark Kreuzau-Steinkaul sollen mittels Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von 2 WEA geschaffen werden. Die Nähe zum FFHGebiet „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ (DE-5305-302) macht eine FFH-Vorprüfung erforderlich, die hiermit vorgelegt wird. Geprüft wurden mögliche Eingriffswirkungen auf Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Ergänzend wurde die Frage diskutiert, ob es zu einer Beeinträchtigung bzw. Nichterfüllung von Schutzzielen des Gebietes kommen kann. Die Maßnahme ist nicht so geartet, dass Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse direkt oder indirekt beeinträchtigen werden. Das FFH-Gebiet grenzt mit einem der 10 Teilgebiete in räumlicher Nähe an die Bebauungsplanfläche an. Es sind jedoch keine Projektwirkungen zu sehen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen könnten. Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind für das FFH-Gebiet nicht gemeldet. Die Verknüpfung der Schutzziele und der dazu notwendigen Maßnahmen mit den Projektwirkungen ergab, dass alle Schutzziele weiterhin erfüllbar sind bzw. nicht beeinträchtigt/gefährdet werden. Die FFH-Vorprüfung beschäftigt sich bereits in hinreichendem Maße mit einer möglichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes durch die geplante Errichtung der Windenergieanlagen. Erhebliche negative Projektwirkungen auf das FFHGebiet konnten auf dieser Basis ausgeschlossen werden. Eine weitergehende FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht angezeigt. Stolberg, 08. Juli 2014 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de