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Allgemeine Vorlage (Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
2,6 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 9 zur VL 59/2012, 4. Ergänzung Artenschutzprüfung zum Bau von drei WEA im Windpark Kreuzau-Steinkaul Antragsteller: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str. 5 28359 Bremen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 19. Dezember 2013 ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Untersuchung ......................................................................................................... 1 2. Rechtliche Grundlagen ............................................................................................................. 2 3. Lage der untersuchten Flächen ................................................................................................ 3 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik .............................................................. 5 4.1 Untersuchungsmethodik Avifauna .......................................................................................... 5 4.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse ................................................................................... 6 5. Ergebnisse ................................................................................................................................ 7 5.1 Externe Daten ......................................................................................................................... 7 5.1.1 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV ................................................... 7 5.1.2 Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS ........................................................... 10 5.1.3 „Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten von landesweiter Bedeutung“ des LANUV NRW ..................................................................... 11 5.1.4 Daten aus dem Energieatlas NRW ................................................................................... 13 5.1.5 Daten aus dem umliegenden Schutzgebieten................................................................... 14 5.1.6 Steinkauzvorkommen gemäß EGE aus den 90er Jahren ................................................. 14 5.1.7 Zusammenschau der Daten .............................................................................................. 14 5.2 Eigene Daten aus 2013 ........................................................................................................ 15 5.2.1 Avifauna ............................................................................................................................. 15 5.2.2 Fledermäuse ...................................................................................................................... 21 6. Projektbedingte Eingriffswirkungen ........................................................................................ 24 7. Artenschutzrechtliche Beurteilung .......................................................................................... 27 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ................................................................. 28 7.2 Windkraftsensible Vogelarten laut Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ ....................... 28 7.2.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)....................................... 29 7.2.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).................................................................. 35 7.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 36 7.3 Vogelarten, die planungsrelevant sind aber nicht als windkraftsensibel eingestuft werden 36 7.4 Windkraftsensible Fledermausarten ..................................................................................... 40 7.4.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)....................................... 40 7.4.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).................................................................. 42 7.4.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) ............ 43 7.5 Nicht-windkraftsensible Fledermausarten ............................................................................ 43 8. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen .................................................................................. 44 9. Zusammenfassung ................................................................................................................. 46 10. Abschlussbemerkung zur Anwendung des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ ........................................................................................................... 47 11. Verwendete und zitierte Literatur ......................................................................................... 48 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 1 1. Anlass der Untersuchung Die Firma Energiekontor AG plant zwischen den Ortschaften Kreuzau-Thum und Vettweiß-Ginnick die Errichtung von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 mit einer Nabenhöhe von 141 m und einem Rotorradius von 58,5 m. Die Gesamthöhe der Anlagen beträgt demnach 199,5 m. Aus den gesetzlichen Anforderungen ergibt sich die Notwendigkeit, die Belange des Artenschutzes im Sinne des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (VSRL) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere eine mögliche Beeinträchtigung von Vögeln und Fledermäusen zu untersuchen, da diese Arten potenziell am ehesten durch Windenergieanlagen (WEA) beeinträchtigt werden können. Für alle europäischen Vögel wurde die grundlegende Art des Schutzes bereits 1979 in der Vogelschutzrichtlinie formuliert. Die Vogelschutzrichtlinie untersagt das absichtliche Töten und Fangen der Vögel, das absichtliche Zerstören bzw. Beschädigen von Nestern und Eiern sowie die Entfernung von Nestern, das Sammeln und den Besitz von Eiern sowie absichtliche erhebliche Störungen, vor allem zur Brutzeit. Alle Fledermäuse sind gemäß BNatSchG in Verbindung mit der FFH-Richtlinie (Anhang II und Anhang IV) streng geschützt. Dies verbietet Maßnahmen, die zu einer Zerstörung von Quartieren oder unersetzbarer Teile der Lebensstätten führen. Es ist zudem verboten, Fledermäuse zu stören, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es soweit nötig geboten, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen (Fledermausschlag, Zerschneidung traditioneller Flugrouten) zu treffen. Die hiermit vorgelegte Artenschutzprüfung behandelt die Belange der geschützten Arten. Es soll herausgearbeitet werden, welche Fledermaus- und Vogelarten im Untersuchungsgebiet vorkommen und ob sie gegebenenfalls von den Planungen erheblich betroffen sein könnten. Grundlage für die Bewertung sind faunistische Untersuchungen in der Kartiersaison 2013. Zusätzlich werden Informationen des LANUV „Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten von landesweiter Bedeutung“, Daten aus dem Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS des Landes NRW sowie die für das Messtischblatt genannten planungsrelevanten Arten aus dem „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW berücksichtigt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 2 2. Rechtliche Grundlagen Die Anforderungen an artenschutzrechtliche Prüfungen in Fachplanungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im BNatSchG in § 44 getroffen. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Da im Projektgebiet selbst mit seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung keine besonders geschützten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1 Nr. 1-3. § 44 (5) BNatSchG sagt zudem: „Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.“ Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 3 3. Lage der untersuchten Flächen Das Plangebiet liegt südöstlich von Kreuzau-Thum. Im Norden grenzt die Projektfläche an die L 33, im Süden an das NSG „Biesberg / Großenberg / Muldenauer Bachtal“ an. Im Umfeld liegen mehrere Naturschutzgebiete, u. a. das gerade erwähnte NSG „Biesberg / Großenberg / Muldenauer Bachtal“, das NSG „Drover Heide“ im Nordosten sowie das NSG „Ginnicker Bruch“ im Osten. Etwas weiter, in 1,9 Kilometern Entfernung, nördlich von Thum liegt das NSG „Boicher Bachtal & Bruchbachtal“. Erstgenanntes NSG ist außerdem Teil des aus mehreren Teilgebieten bestehenden FFH-Gebietes „Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau“ (DE-5305-302). Das NSG „Drover Heide“ ist in weiten Teilen deckungsgleich mit dem gleichnamigen FFH-Gebiet „Drover Heide“ (DE-5205-301) und dem VSG „Drover Heide“ (DE-5205-401). Das Plangebiet liegt innerhalb des Landschaftsplans 1 (LP 1) „Vettweiß“ des Kreises Düren in einem Bereich mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen“. Der geplante Windpark liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Stockheimer Wald - Drovetal - Stufenländchen - Eifelvorland“ (LSG .2.3-1). Die Schutzgebiete im Umfeld des geplanten Windparks sind in Abbildung 2 dargestellt. Untersucht wurden die Projektfläche mit den 3 geplanten WEA und das Umfeld in einem Umkreis von mindestens 500 Metern. Für Großvögel mit Bezug zum Plangebiet wurde zudem das weitere Umfeld in einem Umkreis von bis zu 3 km observiert. Abb. 1: Lage der geplanten drei WEA südöstlich von Kreuzau-Thum Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 4 Abb. 2: Schutzgebiete im Umfeld des geplanten Windparks. Abb. 3 und 4: Blick auf das NSG „Biesberg / Großenberg / Muldenauer Bachtal“ in Richtung Thuir (links) und Blick aus Richtung des NSG auf den westlichen Teil der Projektfläche (rechts) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 5 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik Zur Schaffung einer aktuellen Datengrundlage wurden im Zeitraum von März bis Dezember 2013 folgende Arbeiten durchgeführt: Vögel • • • • • 1 Geländebegehung zur Erfassung der Horste im Umkreis von 1 km. 7 Geländetage von Mitte März bis Mitte Juli 2013 zur Erfassung der Brutvögel im Radius von ca. 500 Metern um die Projektfläche. An drei Geländetagen ergänzende Erfassung der Eulen- und Spechtvögel. 8 Begehungen zur Erfassung der Zug- und Wintervögel im Herbst 2013. 4 Geländetage zur Erfassung von Wechselbezügen von windkraftsensiblen Großvögeln zum Gebiet im Radius von bis zu 3.000 Metern. Fledermäuse • • • 11 Geländetage von April bis Ende Oktober 2013 zur Erfassung der Fledermäuse mit Hilfe des Ultraschalldetektors im Radius von 500 Meter in Form einer Transektkartierung. Aufnahme der im Gelände erfassten Signale zur Auswertung. Daueraufnahmen mit Batcordern über die gesamte Nacht an 11 Terminen. Rechnergestützte Spektrogrammanalyse der im Gelände aufgenommenen Signale zur artgenauen Analyse (Avisoft SASLab Plus, Audacity, Akustika, bcAdmin, bcAnalyze, batIdent). 4.1 Untersuchungsmethodik Avifauna Die Horstkartierung fand am 19.03.2013 in einem Umkreis von 1 km um die Projektfläche statt. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte an 7 Geländetagen im Zeitraum von März bis Juli 2013 (19.03., 09.04., 25.04., 22.05., 14.06., 02.07. und 18.07.13). Die Kartierung wurde in Form einer Revierkartierung durch regelmäßiges Abgehen einer Linientaxierungsstrecke durchgeführt, mit der das Gesamtgebiet abgedeckt wurde. Revieranzeigende Männchen wurden nach Lautäußerungen (Verhören des Gesanges und der Rufe) und Verhaltensmerkmalen (z. B. Antragen von Nistmaterial, Eintragen von Futter) erfasst. Eulen und Spechte wurden zudem an den Tagen 19.03., 09.04. und 25.04.2013 erfasst. Zur Erfassung von Wechselbezügen von windkraftsensiblen Großvögeln wurde an 4 Terminen (25.04., 22.05., 14.06. und 18.07.2013) das weitere Projektumfeld (3.000m Radius) abgefahren. Hierbei wurde ein besonderes Augenmerk auf Rotmilane und Weihen und ihre Raumnutzung gelegt. Erfolgten Sichtbeobachtungen wurde die Verfolgung mit dem Ziel aufgenommen, mögliche Brutplätze und die Raumnutzung in Verbindung mit der Projektfläche zu dokumentieren. Zur Erfassung der Zugvögel wurden im Herbst 2013 insgesamt 8 Begehungen à 4 Beobachtungsstunden bei geeigneten Bedingungen durchgeführt (06.09., 26.09., 09.10., 16.10., 05.11., 14.11., 26.11. und 04.12.13). Hierbei wurden von einem Be- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 6 obachtungspunkt aus alle offensichtlichen Zugbewegungen, die über den geplanten Windpark verlaufen, erfasst und nach Art getrennt quantifiziert. Hiermit lässt sich sowohl eine Gesamtzahl ziehender Tiere an den jeweiligen Tagen ermitteln als auch eine artbezogene Quantifizierung vornehmen. 4.2 Untersuchungsmethodik Fledermäuse Aufgrund ihrer nachtaktiven Lebensweise sind Fledermäuse nur schwierig ausschließlich per Sichtbeobachtung zu kartieren und zu bestimmen. Zwar haben viele Arten ein mehr oder weniger markantes Flug- und Jagdverhalten, doch kann das menschliche Auge diese Aktivitäten in der Dunkelheit schlichtweg kaum oder nicht erfassen. Man bedient sich daher der Technik und nutzt die Fähigkeit der Fledermäuse, Laute im Ultraschallbereich zu erzeugen, die der Orientierung, dem Sozialkontakt und der Jagd dienen. Hierdurch sind Fledermäuse in der Lage, quasi ein „Bild zu hören“, denn die Echoortung erlaubt ihnen, ein genaues Bild von der Umwelt zu erhalten. Die von Mikrochiropteren erzeugten Laute können mit geeigneten Ultraschalldetektoren für den Menschen hörbar gemacht werden. Daneben erzeugen Fledermäuse z. T. auch Laute unterhalb von 20 kHz, so dass sie für den Menschen auch ohne Detektor hörbar sind. Zur Erfassung der Fledermäuse erfolgen im Jahr 2013 insgesamt 11 detektorbasierte Untersuchungen (19.04., 03.06., 19.06., 01.07., 17.07., 31.07., 23.08., 05.09., 25.09., 08.10. und 22.10.13). Die Detektoruntersuchungen wurden mit einem Zeitdehnungsdetektor durchgeführt – dem TR 30 der Fa. von Laar. Diese Geräte sind aufgrund ihrer Empfindlichkeit in der Lage, Große Abendsegler in einer Entfernung von 100 Metern und mehr zu erfassen. Damit sind die Geräte auch dafür geeignet, in der Höhe ziehende Große Abendsegler vom Boden aus zu registrieren und die Rufe aufzuzeichnen. Im Wald mit dem meist geschlossenen Blätterdach ist die Reichweite allerdings begrenzt. Im TR 30 werden die eingehenden Ultraschallsignale digital gespeichert. Anschließend wird der Ruf durch zeitgedehnte Entleerung des Speichers hörbar gemacht. Die Dehnung ist zehnfach. Dieses Verfahren hat im Vergleich zu anderen Methoden den Vorteil, dass alle originalen Eigenschaften des Rufs erhalten bleiben. Auch komplexe Rufe können auf diese Art analysiert werden. Der im Detektor gespeicherte Ultraschall wird noch im Gelände in digitaler Form auf einem Aufnahmegerät gespeichert und dann anschließend mittels einer geeigneten Software analysiert (SASLabPlus, Akustika, Audacity). Aufnahme in Rekorder Detektor & Mithörkontrolle Rechnergestützte Analyse Abb. 5: Arbeitsprinzip mit TR30 (Zeitdehnungsdetektor), Kopfhörer (Echtzeit-Mithör-kontrolle), Rekorder und Analyse-Software. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 7 Zusätzlich wurden an 11 Terminen Batcorder im Gebiet gestellt, die über die gesamte Nacht hinweg automatisch die Fledermausaktivität aufgezeichnet haben (18.04., 21.05., 06.06., 19.06., 01.07., 17.07., 31.07., 20.08., 05.09., 25.09. und 22.10.13). Die Aufnahmen wurden im Programm bcAdmin archiviert und nachfolgend ausgewertet. Hierzu wurden zusätzlich die Programme bcAnalyze und batIdent verwendet. 5. Ergebnisse 5.1 Externe Daten Als Datengrundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung dienen zum einen die Daten der eigenen Kartierungen. Darüber hinaus werden die Daten des „Fachinformationssystems geschützte Arten“ des LANUV NRW für die Messtischblätter 5305 (Zülpich) und 5205 (Vettweiß) verwendet. Auch Informationen aus dem Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS des Landes NRW werden berücksichtigt sowie die LANUV-Daten „Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten von landesweiter Bedeutung“. 5.1.1 „Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV Anhand vorliegender Daten des LANUV können unterstützend zu den eigenen Kartierungen Aussagen zur faunistischen Ausstattung des Untersuchungsgebietes gemacht werden. Das Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW führt alle planungsrelevanten Arten auf, die für die relevanten Messtischblätter (MTB 5205 – Vettweiß und MTB 5305 – Zülpich) gemeldet sind. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Windkraftsensible Arten sind fett und mit einem Stern (*) dargestellt. Tabelle 1: Planungsrelevante Arten gemäß FIS Geschützte Arten des LANUV NRW für die relevanten Messtischblätter 5205 (Vettweiß) und 5305 (Zülpich) Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Gemeldet für das MTB 5205 5305 Säugetiere Bechsteinfledermaus Art vorhanden S X X Braunes Langohr Art vorhanden G X X Breitflügelfledermaus* Art vorhanden G X X Europäischer Biber Art vorhanden G Feldhamster Art vorhanden S X X Fransenfledermaus Art vorhanden G X X Graues Langohr Art vorhanden S X X Große Bartfledermaus Art vorhanden U X X Großer Abendsegler* Art vorhanden G X X Großes Mausohr Art vorhanden U X X Haselmaus Art vorhanden G X X Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de X Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul Art 8 Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Kleine Bartfledermaus Art vorhanden G Kleiner Abendsegler* Art vorhanden Rauhautfledermaus* Teichfledermaus Wasserfledermaus Art vorhanden Gemeldet für das MTB 5205 5305 U X X Art vorhanden G X X Art vorhanden G X X G X X G X X Säugetiere (Fortsetzung) Wildkatze Art vorhanden Zwergfledermaus Art vorhanden X X Vögel Baumfalke* sicher brütend U X X Eisvogel sicher brütend G X X Feldlerche sicher brütend X X Feldschwirl sicher brütend G Fischadler Durchzügler G X sicher brütend U X Flussregenpfeifer Gänsesäger X Wintergast G Gartenrotschwanz sicher brütend U- X X X Grauammer* sicher brütend S X X Graureiher sicher brütend G X Habicht sicher brütend G X Heidelerche sicher brütend U X Kiebitz* sicher brütend G X Kiebitz* Durchzügler G X Kleinspecht sicher brütend G X Kornweihe* Wintergast G X X X X Mäusebussard sicher brütend G X Mehlschwalbe sicher brütend G- X X Mittelspecht sicher brütend G X X Nachtigall sicher brütend G X X Neuntöter sicher brütend U X Pirol sicher brütend U- X Rauchschwalbe sicher brütend G- X X Rebhuhn sicher brütend U X X Rohrweihe* sicher brütend U X X X Rotmilan* X X sicher brütend S X beobachtet zur Brutzeit S X Schleiereule sicher brütend G X X Schwarzkehlchen sicher brütend U X X Schwarzmilan* sicher brütend S Schwarzspecht sicher brütend G Sperber sicher brütend G X X Steinkauz sicher brütend G X X Tafelente sicher brütend S X X Tafelente Durchzügler G Teichrohrsänger sicher brütend G X X Turmfalke sicher brütend G X X Turteltaube sicher brütend U- X X Schilfrohrsänger Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de X X X Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul Art 9 Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Uhu* sicher brütend Wachtel* sicher brütend Gemeldet für das MTB 5205 5305 U+ X X U X X Vögel (Fortsetzung) Wachtelkönig* beobachtet zur Brutzeit S Waldkauz sicher brütend G X X Waldohreule sicher brütend G X X Wasserralle X beobachtet zur Brutzeit U X X Wespenbussard sicher brütend U X X Wiesenpieper sicher brütend G- X X Wiesenweihe* beobachtet zur Brutzeit S+ X X Ziegenmelker* sicher brütend S X X Zwergtaucher sicher brütend G X X Amphibien Geburtshelferkröte Art vorhanden U X X Kammmolch Art vorhanden G X X Kleiner Wasserfrosch Art vorhanden G X Kreuzkröte Art vorhanden U X Laubfrosch Art vorhanden U+ X Springfrosch Art vorhanden G X Wechselkröte Art vorhanden U X X Reptilien Schlingnatter Art vorhanden U X X Zauneidechse Art vorhanden G- X X Art vorhanden G Art vorhanden U Schmetterlinge Nachtkerzen-Schwärmer X Libellen Große Moosjungfer X X Das Fachinformationssystem geschützte Arten zeigt für das Messtischblatt 5205 (Vettweiß) insgesamt 44 Vogel- und 15 Säugetierarten, ferner 7 Amphibien-, 2 Reptilienund eine Libellenart an. Für das zweite Messtischblatt 5305 (Zülpich) sind 43 Vogelund 18 Säugetierarten sowie 3 Amphibienarten, 2 Reptilienarten und je eine Schmetterlings- und Libellenart gelistet. Windkraftsensibel und demnach vertiefend zu betrachten sind laut dem neuen Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ von MKULNV und LANUV von diesen aufgeführten 87 planungsrelevanten Arten insgesamt 16 Arten, darunter die vier Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler und Rauhautfledermaus sowie die 12 Vogelarten Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenweihe und Ziegenmelker. Die anderen Arten gelten pauschal als nicht-windkraftsensibel, was gemäß Leitfaden bedeu- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 10 tet, dass „im Sinne der Regelfallvermutung davon auszugehen ist, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden“ (MKULNV & LANUV 2013). Von den als windkraftsensibel eingestuften 12 Vogelarten haben wir bei unserer Kartierung vier erfasst: Kornweihe, Kranich, Rotmilan und Weißstorch. Von den vier windkraftsensiblen Fledermausarten konnten wir drei nachweisen (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Breitflügelfledermaus). Zusätzlich werden die vier Säugetierarten Biber, Feldhamster, Haselmaus und Wildkatze für die Messtischblätter genannt. Der Feldhamster könnte potenziell im Gebiet vorkommen. Um eine direkte Betroffenheit der Art ausschließen zu können, ist es notwendig, vor Beginn der Baufeldfreimachung, allerdings noch vor Ende der Aktivitätsphase des Hamsters (spätestens Mitte September), auf den betroffenen Flächen nach Hamsterbauen zu suchen. Sollten Hamsterbaue gefunden werden, so ist das weitere Vorgehen mit der ULB abzustimmen. Biber, Haselmaus und Wildkatze können aufgrund der Habitatgegebenheiten und der Lage des Windparks im Offenland ausgeschlossen werden. Auch die Reptilien-, Amphibien-, Libellen- und Schmetterlingsarten können auf der Projektfläche ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen im Bereich des Naturschutzgebietes ist nicht unmittelbar auszuschließen, allerdings wären dort vorkommende Arten nicht durch die Planungen betroffen. Eine vertiefende Betrachtung ist nicht angezeigt. 5.1.2 Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS Im Untersuchungsraum gibt es laut Fundortkataster mehrere gemeldete Vorkommen der Grauammer. Diese stammen allerdings alle aus dem Jahr 1991. Des Weiteren gibt es Meldungen von Schwarzkehlchen aus den Jahren 1991, 1996 und 2000 für Bereiche östlich des geplanten Windparks. Vom Wiesenpieper gibt es insgesamt 9 Nachweispunkte aus den Jahren 1991, 1996 und 2007, die bis auf eine Ausnahme alle östlich des Windparks liegen. Ferner liegen im Umfeld Nachweise der Arten Schlingnatter, des Feldhamsters (Daten von 1980) sowie diverser Amphibienarten vor. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 11 1991 1991 2000 2000 1991 1996 1996 1991 2007 2007 1991 2007 2007 1991 1991 1991 1980 1991 1991 1991 2000 1991 1991 1991 1991 1996 1996 1996 1991 1991 1991 1991 Abb. 6: Darstellung der bestehenden Daten aus dem Fundortkataster @LINFOS im Umfeld des geplanten Windparks ( : Wiesenpieper (1991, 1996, 2007); : Grauammer (1991), : Schwarzkehlchen (1991, 1996, 2000); : Schlingnatter (2000); : Amphibien (2000); : Feldhamster (1980) 5.1.3 „Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten von landesweiter Bedeutung“ des LANUV NRW Die Karten der „Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten von landesweiter Bedeutung“ geben für das Projektgebiet ein Vorkommensgebiet der Wiesenweihe an. Das dazugehörige Populationszentrum ist für einen Bereich südöstlich von Drove verortet. Weitere Populationszentren liegen östlich der B 56. Ferner gibt es Populationszentren und Vorkommensgebiete im Umfeld von den Arten Uhu, Grauammer und Rohrweihe. Vom Uhu gibt es insgesamt fünf Populationszentren westlich von Nideggen entlang des Rurtals im NSG „Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden“ (auch VSG). Bezüglich der Grauammer liegt das Projektgebiet außerhalb von Populationszentren oder Vorkommensgebieten, allerdings wird es halbkreisförmig umgeben von Populationszentren im Norden, Osten und Süden. Das nächste Vorkommensgebiet der Rohrweihe liegt östlich des Untersuchungsraums. Das dazugehörige Populationszentrum befindet sich östlich der Ortschaft Embken in etwa 3,5 km Entfernung zur Projektfläche. Populationszentren oder Vorkommensgebiete im Umfeld des geplanten Windparks der Arten Rotmilan, Schwarzmilan und Schwarzstorch sind nicht bekannt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 12 Abb. 7: Vorkommensgebiete der Wiesenweihe im Bereich des geplanten Windparks Kreuzau-Steinkaul Abb. 8: Abb. 9: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Populationszentren und Vorkommensgebiete des Uhus außerhalb des WP Kreuzau-Steinkaul Populationszentren und Vorkommensgebiete der Grauammer außerhalb des Windparks KreuzauSteinkaul Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 13 Abb. 10: Populationszentren und Vorkommensgebiete der Rohrweihe außerhalb des Windparks KreuzauSteinkaul 5.1.4 Daten aus dem Energieatlas NRW Die Auswertung der Daten des Windenergieatlas NRW ergab zwei Schwerpunktvorkommen planungsrelevanter Vogelarten im Umfeld des Projektgebietes. Dabei handelt es sich zum einen um die Grauammer, deren Verbreitungsschwerpunkt bis an den westlichen Ortsrand von Vettweiß-Ginnick reicht, und zum anderen um den Uhu, dessen Schwerpunktvorkommen bis an den östlichen Rand der Stadt Nideggen sowie der dazu gedachten Nord-Süd-Verlängerung reicht. Weitere Schwerpunktvorkommen von Arten sind für das Umfeld nicht aufgeführt. Abb. 11: Schwerpunktvorkommen von Grauammer und Uhu laut Energieatlas NRW. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 14 5.1.5 Daten aus dem umliegenden Schutzgebieten Die Analyse der Schutzgebietsbeschreibungen hat nur für die Drover Heide (FFH, VSG und NSG) Ergebnisse geliefert. Für die Schutzgebiete sind dort insgesamt 19 Arten aufgeführt. In den Beschreibungen der anderen Schutzgebiete werden keine Aussagen über Artvorkommen getroffen. Schutzgebietsname Schutzgebietstyp Code Arten Geringste Entfernung zur Vorrangfläche / zur nächsten projektierten WEA Drover Heide FFH DE-5205-301 Waldwasserläufer, Heidelerche, Nachtigall, Schwarzmilan, Rotmilan, Pirol, Wespenbussard, Wasserralle, Raubwürger, Schwarzkehlchen, 764m / 1.000m Grauspecht, Rohrweihe, Kornweihe, Schwarzstorch, Ziegenmelker, Uhu, Wiesenpieper, Neuntöter, Sumpfohreule Ginnicker Bruch FFH DE-5305-305 k.A. 1.850m / 1.944m Muschelkalkkuppen bei Embken und Muldenau FFH DE-5305-302 k.A. 0m / 100m Drover Heide VSG DE-5205-401 siehe oben 764m / 1.000m Drover Heide NSG siehe oben 450m / 675m Biesberg / Großenberg / Muldenauer Bachtal NSG k.A. 0m / 100m NSG k.A. 1.850m / 1.944m NSG k.A. 1.860m / 2.000m Ginnicker Bruch Boicher Bachtal & Bruchbachtal Laut Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ gelten von den in der Drover Heide vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten folgende 8 Arten als windkraftsensibel: Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Sumpfohreule, Uhu und Ziegenmelker. Mit Ausnahme des Ziegenmelkers sind alle Arten jedoch ausschließlich als Durchzügler oder Wintergäste für das Schutzgebiet genannt. Der Ziegenmelker braucht reich strukturierte Heide und Moorgebiete und kann daher als Brutvogel im Plangebiet ausgeschlossen werden. 5.1.6 Steinkauzvorkommen gemäß EGE aus den 90er Jahren Gemäß der Kartierung der EGE aus den 90er Jahren gibt es in den Ortsrandbereichen von Thum, Thuir und Ginnick Steinkauzvorkommen, die von uns im Rahmen einer Kartierung im Jahr 2012 und der aktuellen Kartierung 2013 nachgewiesen werden konnten. Die Reviere bei Muldenau konnten 2012 nicht bestätigt werden. 5.1.7 Zusammenschau der Daten Aus der Zusammenschau der Daten ergibt sich, dass folgende, nicht von uns selbst im Rahmen der Kartierung 2013 erfasste Arten, zusätzlich in der Artenschutzprüfung ver- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 15 tiefend zu betrachten sind. Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Schwarzmilan, Rohrweihe, Schwarzstorch, Sumpfohreule, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenweihe und Ziegenmelker. 5.2 Eigene Daten aus 2013 5.2.1 Avifauna Bei der Vogelkartierung wurden insgesamt 64 Vogelarten festgestellt. Darunter befinden sich 22 planungsrelevante Arten (streng geschützte Arten sowie besonders geschützte und gefährdete Arten bzw. Koloniebrüter). Dies sind: Baumpieper, Feldlerche, Graureiher, Kornweihe, Kranich, Kuckuck, Mäusebussard, Mittelspecht, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Sperber, Steinkauz, Steinschmätzer, Turmfalke, Turteltaube, Waldlaubsänger, Waldkauz, Waldohreule, Wanderfalke, Weißstorch und Wiesenpieper. Von diesen 22 Arten unterliegen 13 einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste NW oder Deutschland. Dies sind: Baumpieper (RL NW 3), Feldlerche (RL D 3, RL NW 3), Kornweihe (RL D 2, RL NW 0), Kuckuck (RL NW 3), Rauchschwalbe (RL NW 3), Rotmilan (RL NW 3), Schwarzkehlchen (RL NW 3), Steinkauz (RL D 2, RL NW 3), Steinschmätzer (RL D 1, RL NW 1), Turteltaube (RL D 3, RL NW 2), Waldlaubsänger (RL NW 3), Weißstorch (RL D 3, RL NW 3) und Wiesenpieper (RL NW 2). Windkraftsensibel gemäß dem neuen Leitfaden sind Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Wanderfalke und Weißstorch. Alle diese Arten können im Untersuchungsraum als Brutvögel ausgeschlossen werden und wurden nur auf dem Zug, beim einmaligen Überflug oder als Wintergast im Untersuchungsraum erfasst. Die nachfolgende Tabelle 2 zeigt das Ergebnis der Vogelkartierung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 16 Tabelle 2: Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet WP Kreuzau-Steinkaul Kategorien der Roten Liste (RL): Status: 0 = (als Brutvogel) ausgestorben B = Brutvogel 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet BV = Brutverdacht DZ = Durchzügler 3 = gefährdet R = arealbedingt selten N = Nahrungsgast W = Wintergast Weitere Abkürzungen : VS-RL = Vogelschutzrichtlinie - = ungefährdet V = Vorwarnliste 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Artname lat. Artname Amsel Bachstelze Baumpieper Blaumeise Bluthänfling Buchfink Buntspecht Dorngrasmücke Eichelhäher Elster Erlenzeisig Fasan Feldlerche Fitis Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Goldammer Graureiher Grünfink Grünspecht Turdus merula Motacilla alba Anthus trivialis Parus caeruleus Carduelis cannabina Fringilla coelebs Dendrocopos major Sylvia communis Garrulus glandarius Pica pica Carduelis spinus Phasianus colchicus Alauda arvensis Phylloscopus trochilus Certhia brachydactyla Sylvia borin Emberiza citrinella Ardea cinerea Carduelis chloris Picus viridis Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de RL D RL NRW V V 3 - V 3 V 3 V V - Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL Status im Gebiet B B, DZ B B B, DZ B, DZ B B B B DZ B B, DZ B B B B, DZ N DZ B Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul Artname lat. Artname 21 22 23 Hausrotschwanz Haussperling Heckenbraunelle 24 Kernbeißer 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Kleiber Kohlmeise Kornweihe* Kranich* Kuckuck Mauersegler Mäusebussard Misteldrossel Mittelspecht Mönchsgrasmücke Rabenkrähe Rauchschwalbe Ringeltaube Rotdrossel Rotkehlchen Rotmilan* Schafstelze Phoenicurus ochruros Passer domesticus Prunella modularis Coccothraustes coccothraustes Sitta europaea Parus major Circus cyaneus Grus grus Cuculus canorus Apus apus Buteo buteo Turdus viscivorus Dendrocopos medius Sylvia atricapilla Corvus corone Hirundo rustica Columba palumbus Turdus iliacus Erithacus rubecula Milvus milvus Motacilla flava 42 Schwanzmeise 43 17 RL D RL NRW V - V - 2 V V - 0 3 V 3 3 - Aegithalos caudatus - - Schwarzkehlchen Saxicola rubicola V 3 44 45 46 47 Singdrossel Sommergoldhähnchen Sperber Star Turdus philomelos Regulus ignicapilla Accipiter nisus Sturnus vulgaris - V 48 Steinkauz Athene noctua 2 3 49 50 Steinschmätzer Stieglitz Oenanthe oenanthe Carduelis carduelis 1 - 1 - Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL Status im Gebiet B B B DZ x x B B, DZ DZ (W) DZ B N BV, DZ B, DZ B B B, DZ N B, DZ DZ B DZ B x x x x x x x x x x Tel.: 02402/1274995 B, DZ B im Umfeld, DZ B B BV, DZ B, DZ B im Umfeld DZ DZ Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 Artname lat. Artname Sumpfmeise Tannenmeise Turmfalke Turteltaube Wacholderdrossel Waldlaubsänger Waldkauz Waldohreule Wanderfalke* Weißstorch* Wiesenpieper Wintergoldhähnchen Zaunkönig Zilpzalp Parus palustris Parus ater Falco tinnunculus Streptopelia turtur Turdus pilaris Phylloscopus sibilatrix Strix aluco Asio otus Falco peregrinus Ciconia ciconia Anthus pratensis Regulus regulus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita 18 RL D RL NRW 3 3 V - V 2 3 3 2 - Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VS-RL Art.4 (2) VS-RL x x x x x x x x x Status im Gebiet B B N, DZ N DZ B B B DZ Überflug DZ B B B Anmerkung: gelb markiert: planungsrelevante Arten; zusätzlich fett markierte und mit (*) versehene Arten gelten als windkraftsensibel laut Leitfaden Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 19 Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 20 Die Ergebnisse der Zugvogelerfassung 2013 sind in der nachfolgenden Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3: Ergebnisse der Zugvogelkartierung an 8 Terminen im Herbst 2013 Herbstzug (jeweils 4 Zählstunden) Artname 06.09. 26.09. 09.10. 16.10. 05.11. 14.11. 26.11. 04.12. Gesamt/Art Bluthänfling 25 18 44 50 10 0 0 0 147 Buchfink 5 20 38 22 162 42 34 36 359 Drossel spec. 16 22 10 0 10 0 0 0 58 Erlenzeisig 0 0 13 33 44 80 0 42 212 Feldlerche 22 34 38 486 54 0 0 0 634 Finken (undet.) 0 32 88 67 107 0 0 0 294 Goldammer 24 7 18 24 0 0 0 0 73 Grünfink 0 11 42 34 0 0 0 22 109 Kohlmeise 0 6 0 4 6 0 0 0 16 Mäusebussard 2 0 0 6 2 0 0 0 10 Rabenkrähe 62 24 44 66 58 0 134 0 388 Ringeltaube 22 48 52 120 176 210 212 50 890 Rotdrossel 0 0 0 0 0 68 0 6 74 Rotmilan 0 0 0 0 1 3 3 0 7 Schwanzmeise 7 0 0 0 0 0 0 28 35 Schwarzkehlchen 0 0 0 1 0 0 0 0 1 Sperber 0 0 0 1 1 1 1 0 4 Star 30 48 80 140 186 238 108 0 830 Steinschmätzer 2 0 3 4 0 0 0 0 9 Stieglitz 14 20 33 0 6 12 66 16 167 Turmfalke 2 0 0 1 0 0 0 0 3 Wacholderdrossel 0 0 0 0 144 162 46 86 438 Wanderfalke 0 0 0 0 1 0 0 0 1 Wiesenpieper 0 0 10 4 0 0 0 0 14 Gesamtzahl (4 h) 233 290 513 1.063 968 816 604 286 4.773 Anzahl pro Stunde 58 73 128 266 242 204 151 72 149 Die häufigsten Arten sind Ringeltaube, Feldlerche, Star und Wacholderdrossel sowie Buchfink und Rabenkrähe. Insgesamt machen diese wenigen Arten über 74 % aller erfassten Vögel zur Zugzeit aus. Weiterhin häufig waren andere Finkenvögel wie Bluthänfling, Grünfink und Stieglitz. Im Vergleich zu einer Auswertung von Zählungen an 120 Standorten in Südwestdeutschland (GRUNWALD ET AL. 2007) mit einer durchschnittlichen Zahl von 608 Tieren pro Stunde im Herbst (hier durchschnittlich 149) ist für das Projektgebiet eine meist gering Nutzung als Durchzugsraum im Herbst 2013 festzustellen. Die maximal pro Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 21 Stunde beobachtete Anzahl lag bei 266 Tieren am 16.10.2013. Insgesamt hat das Gebiet eine unterdurchschnittliche Funktion für den Zug; auch wird es kaum als Rastplatz genutzt, am ehesten von Kleinvogelarten wie Staren, Lerchen und Finken. 5.2.2 Fledermäuse Die Fledermauskartierung an 11 Terminen vom Frühjahr Herbst 2013 ergab Nachweise der 8 Arten Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhautfledermaus, Langohr, Großes Mausohr, Bartfledermaus und Fransenfledermaus. Generell wurde auf den reinen Offenland-Transekten (ohne Gehölze) eine nur geringe Fledermausaktivität festgestellt, wohingegen im Bereich des Waldes, des Waldrandes, der Gehölzreihe im Norden entlang des Grabens sowie im Umfeld des NSG im Süden eine starke Raumnutzung feststellbar war. Der Verlauf der Transekte war generell so gewählt, dass alle repräsentativen Bereiche des Untersuchungsraums abgedeckt wurden. Transekt 1 und 2 führten entlang des NSG, Transekte 3 und 4 lagen beide im strukturlosen Offenland, Transekt 5 verlief entlang der Baumreihe an einem Graben, Transekt 6 deckte den Waldrandbereich ab und Transekt 7 lag im Wald. Zu den windkraftsensiblen Arten zählen Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Rauhautfledermaus. Die Zwergfledermaus war die häufigste Art im Untersuchungsraum und wurde an allen Terminen nachgewiesen. Am zweithäufigsten wurde der Große Abendsegler festgestellt. Er wurde insbesondere zur Zugzeit im September und Oktober häufig im Gebiet sowohl mit dem Detektor als auch mit dem Batcorder erfasst. Als weitere ziehende, windkraftsensible Art gelang im Herbst zur Zugzeit der Nachweis der Rauhautfledermaus. Die Breitflügelfledermaus wurde je einmal im Juni und August im Naturschutzgebiet nachgewiesen sowie per Batcorder im Oktober. Langohren (Gattung Plecotus) wurden insgesamt an drei Stellen im Wald (im Juni und September) nachgewiesen. Es ist wahrscheinlich, dass es sich um das Braune Langohr handelt, allerdings jagen auch Graue Langohren gelegentlich in Waldgebieten. Eine genaue Bestimmung ist anhand der Rufe nicht möglich, so dass im Folgenden nur von Langohren gesprochen wird. Da es sich um sehr leise rufende und somit schwer mittels Detektor oder Batcoder zu erfassende Arten handelt, sind sie in unseren Rufaufzeichnungen sicherlich unterrepräsentiert. Die Bartfledermaus wurde an drei Terminen mit dem Batcorder erfasst. Da sich die Arten Große und Kleine Bartfledermaus anhand ihrer Ultraschalllaute nicht eindeutig voneinander unterscheiden lassen, bleibt fraglich, um welche der Schwesternarten es sich handelt. Ein Nachweis gelang im Wald im Norden (Hallenwald in der Nähe zu einem kleinen stehenden Gewässer). Die beiden anderen Nachweise erfolgten beide im Naturschutzgebiet im strukturreichen Offenland. Aufgrund dieser beiden verschiedenen Nachweispunkte, einer im Wald und einer im strukturreichen Offenland, ist es nicht auszuschließen, dass beide Schwesternarten im Gebiet vorkommen. Die Fransenfledermaus wurde mehrfach im Naturschutzgebiet „Biesberg / Großenberg / Muldenauer Bachtal“ und südlich davon festgestellt. Ein weiterer Nachweis gelang im Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 22 Wald. Lediglich einmal im Juni wurde das Große Mausohr mit Hilfe des Batcorders in einem Bereich mit Buchenhallenwald erfasst. Die Karte 2 zeigt die Fledermausnachweise im Gebiet. Abbildung 12 und Tabelle 4 geben Auskunft über die Batcorderstandorte und die damit erfassten Fledermausarten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 23 19.06.13 25.09.13 21.05.13 17.07.13 06.06.13 31.07.13 18.04.13 01.07.13 22.10.13 05.09.13 20.08.13 Abb. 12: Batcorderstandorte im Untersuchungsraum des WP Kreuzau-Steinkaul. Tabelle 4: Batcorder-Termine und erfasste Fledermausarten Nr. Datum Erfasste Arten 1 18.04.2013 Zwergfledermaus 2 21.05.2013 Zwergfledermaus 3 06.06.2013 Zwergfledermaus 4 19.06.2013 Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Langohr, Zwergfledermaus 5 01.07.2013 Bartfledermaus, Zwergfledermaus 6 17.07.2013 Fransenfledermaus, Zwergfledermaus 7 31.07.2013 Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Zwergfledermaus 8 20.08.2013 Großer Abendsegler, Zwergfledermaus 9 05.09.2013 Bartfledermaus, Zwergfledermaus 10 25.09.2013 Fransenfledermaus, Zwergfledermaus 11 02.10.2013 Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 24 6. Projektbedingte Eingriffswirkungen Bei der Beurteilung negativer Effekte von WEA auf Vögel sind verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, nämlich: 1. Vogelschlag 2. Veränderung des Brutverhaltens (Meidungsreaktion) 3. Veränderung des Zug- und Rastverhaltens (Umfliegen, Meidung) Laufend aktualisierte Daten zu Schlagopferzahlen an WEA werden in der Zentralen Fundkartei „Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland“ geführt (DÜRR; aktueller Stand vom 07.10.2013). Da es sich in der Regel um nicht systematisch erfasste Daten handelt, ist davon auszugehen, dass es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer gibt. Unabhängig davon zeigt die Schlagopferkartei – die es im Übrigen auch für Fledermäuse gibt – welche Arten besonders betroffen sind. Bei den Vögeln ist dies eindeutig in Relation zu seinem bundesweiten Bestand der Rotmilan (bei den Fledermäusen v. a. ziehende Arten wie der Große Abendsegler). Die Fundkartei gibt somit wesentliche Hinweise auf mögliche Betroffenheiten. Hinsichtlich der Vogelwelt insgesamt zeigen eine Reihe von Untersuchungen, dass das Vogelschlagrisiko im Allgemeinen als vergleichsweise gering betrachtet wird. Nach PIELA (2010) wird in der Literatur die direkte Kollision mit Windkraftanlagen als zu vernachlässigende Größe im Vergleich zu Opfern durch Verkehr, Freileitungen und Glasscheiben angesehen. SCHOTT (2004) führt Untersuchungen auf, nach denen bei 903 Kontrollgängen an 241 WEA in Brandenburg (bis zu 5 Kontrollgänge pro Anlage) zwischen 0,13 und 0,24 verunglückte Vögel pro Anlage und Jahr festgestellt wurden. Vogelwarte Helgoland und Vogelschutzwarte Frankfurt gehen von 0,5 Totschlagopfern unter Vögeln pro Jahr und WEA aus. In Brandenburg gab es statistisch an Anlagen mit einer Höhe zwischen 100 und 120 Metern 1,73 Vogelopfer, an Anlagen zwischen 120 und 140 Metern 1,0 Vogelopfer je Anlage und Jahr. Zum Vergleich: Allein in Brandenburg enden schätzungsweise allein 1.000 bis 1.500 Mäusebussarde pro Jahr an Autobahnen, in ganz Deutschland etwa fünf bis zehn Millionen Vögel pro Jahr.“ (SCHOTT 2004). Die Vermutung, Windenergieanlagen würden für nachtziehende Vögel (2/3 aller Zugvogelarten sind Nachtzieher, BERTHOLD 2012) ein besonderes Gefahrenpotential darstellen, hat sich nicht bestätigt. Ohnehin liegt die durchschnittliche Flughöhe von nachtziehenden über der von tagziehenden Vogelarten (GELLMANN 1989, BRUDERER & LIECHTI 1996, BERTHOLD 2012). Insgesamt konnte bei ziehenden Vögeln bisher kein gravierender negativer Einfluss sicher nachgewiesen werden (HANDKE 2000). Bei Untersuchungen in Windparks in Dänemark und Deutschland wurden jeweils nur sehr wenige Kollisionsopfer gefunden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass in regelrechten Vogelzugkorridoren (Gibraltar) mit höheren Verlustzahlen zu rechnen ist, wie auch Untersuchungen aus Spanien belegen (vgl. ALLNOCH ET AL. 1998). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 25 ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) bemerken: „nach Ergebnissen eigener Begehungen und Sichtung von Literatur kommt dem Vogelschlagrisiko während den Zugperioden an Windkraftanlagen eine geringe Bedeutung zu.“ Tödliche Unfälle resultieren aus Unachtsamkeit und Unerfahrenheit oder geschehen bei Fluchtverhalten der Vögel im Bereich von Windenergieanlagen. Massiver und katastrophaler Vogelschlag ist eigentlich nur bei bodennahem Vogelzug und gleichzeitiger Schlechtwetterlage denkbar, wenn Zugvogeltrupps bei widrigen Sichtverhältnissen (z. B. dichtem Nebel) und Desorientierung in einen Windpark fliegen. Als besonders prädestiniert in dieser Hinsicht würde man auf den ersten Blick den Kranich halten. Tatsächlich gibt es in allen Jahren der Aufzeichnung (über 20) tatsächlich nur 7 dokumentierte Fälle an WEA verunglückter Kraniche in Deutschland. Aufgrund der Popularität dieser Art in der breiten Bevölkerung ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer gering ist. Würde tatsächlich ein großer Trupp Kraniche infolge widriger Umstände in einen Windpark fliegen und verunglücken, wäre dies sicherlich sofort bundesweit bekannt geworden. Nichtsdesdotrotz ist es angezeigt, dieses scheinbar geringe Risiko auch künftig klein zu halten. Vogelschlag kann im Einzelfall problematisch werden, wenn die Anlagen im Aktionsraum seltener und gefährdeter Großvogelarten liegen. Neben zahlreichen Kleinvogelarten sind dies insbesondere auch verschiedene Greifvogelarten. Besonders betroffen sind die Arten, die die landwirtschaftlichen Flächen mit den Gehölzstrukturen als Brutund/oder Nahrungshabitat nutzen. Als diesbezüglich besonders empfindliche Art wird vielfach der Rotmilan beschrieben, der vergleichsweise häufig an WEA verunglückt. Schwarzstörche, die zu den windkraftsensiblen Arten gezählt werden, verunglücken hingegen äußerst selten an Windenergieanlagen. Es gibt lediglich einen dokumentierten Totfund in Deutschland in über 20 Jahren Statistik (1998 in Hessen); in ganz Europa sind es 5 (1 in Deutschland (s. o.), 3 in Spanien, 1 in Frankreich). Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat für diese und weitere Arten Abstandsempfehlungen von Brutplätzen zu WEA gegeben. Diese sind Gegenstand der Artenschutzprüfung. Der zweite Aspekt betrifft die Änderung des Brutverhaltens. Es lässt sich keine allgemeine Aussage über den Einfluss von WEA auf das Brutverhalten von Vögeln treffen. Einige Arten wie Bachstelze, Hänfling und Mehlschwalbe scheinen unempfindlich gegenüber WEA zu sein. Auch beim Wiesenpieper und der Feldlerche wurden Brutplätze in der Nähe von WEA kartiert (BACH ET AL. 1999). Andere Untersuchungen kommen zu der Erkenntnis, dass die Feldlerche Vertikalstrukturen in Abständen zwischen 60 und 200 Metern meidet. Untersuchungen beim Kiebitz zeigen einen Einfluss von WEA auf das Brutverhalten und eine Abnahme des Bestandes in der Nähe der Anlagen (VAUK 1990, GERJETS 1999, STEINBORN & REICHENBACH 2011). Auch KRUCKENBERG (2002) stellte einen verminderten Bruterfolg durch Gelegeverluste bedingt durch erhöhte Fluchtraten brütender Vögel aufgrund der Rotorbewegung fest. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 26 Im vorliegenden Fall sollen die Anlagen im Offenland errichtet werden. Nördlich der Ackerflächen, auf denen die WEA errichtet werden sollen, schließt sich im Abstand von 200 - 500 m Entfernung zu den projektierten WEA-Standorten ein ausgedehntes Waldgebiet an (Klosterbüsch und Ginnicker Heide). Die Artenschutzprüfung bezieht sich daher vorrangig auf Offenland- und Waldrandarten, aber auch solche Arten, die im Wald brüten und in das Offenland hinausfliegen. Die umfassendsten Wirkungen werden im Hinblick auf das Zug- und Rastverhalten von Vögeln beschrieben. Hier zeigt sich insgesamt die Tendenz einer deutlichen Meidung von WEA-Standorten als Rastplatz in einem Umkreis von bis zu 500 Metern (SCHREIBER 1993, W INKELMANN 1989, 1992). Von besonderer Bedeutung bei der Beurteilung von WEA und ihren Wirkungen auf Fledermäuse sind die betriebsbedingten Auswirkungen. Bei Fledermäusen ist als wesentliche betriebsbedingte Projektwirkung von WEA ein Verunglücken am Rotor durch Kollisionen oder Barotrauma (BAERWALD ET AL. 2010) bzw. ein Zerquetschen im Nabengehäuse beim „Quartierbezug“ beschrieben. Besonders von Fledermausschlag gefährdete Arten sind der Große Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus. Diese drei Arten stellen in der Zentralen Fundkartei von Fledermausschlagopfern (DÜRR, 2013) über 80 % der 1.982 registrierten Schlagfunde. Als windkraftsensible Arten gelten nach dem neu erschienen Leitfaden „Umsetzung des Artenund Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (MKULNV & LANUV 2013) Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus und Breitflügelfledermaus. Ferner ist auch die Zweifarbfledermaus zu den windkraftsensiblen Arten zu zählen (BRINKMANN ET AL. 2011, DÜRR 2012 zitiert in MUKLNV & LANUV 2013), da sie trotz ihrer vergleichsweise lückenhaften Verbreitung dennoch regelmäßig als Schlagopfer nachgewiesen werden (LUSTIG & ZAHN 2010). Die Zwergfledermaus wird in dieser Kategorie aufgrund ihrer Häufigkeit nicht geführt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Art wie alle Fledermausarten streng geschützt ist und somit einem besonderen Schutzregime gemäß Bundesnaturschutzgesetz unterliegt. Zudem liegt sie in der Schlagopferstatistik wie oben angemerkt hinter dem Großen Abendsegler und der Rauhautfledermaus an dritter Stelle. Aus diesem Grund und wegen der Häufigkeit der Art im Gebiet wird sie in der Artenschutzprüfung als aus unserer Sicht windkraftsensible Art innerhalb dieses Verfahrens diskutiert. Ein vergleichsweise geringes Schlagrisiko besteht für die Arten der Gattungen Barbastella, Myotis und Plecotus (BRINKMANN ET AL. 2009, RYDELL ET AL. 2010). WEAStandorte in reich strukturierten, extensiv genutzten Gebieten, in Wäldern, auf Höhenzügen und in Küstennähe weisen ein besonders hohes Fledermausschlagrisiko auf (LUSTIG & ZAHN 2010). Unterste Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 1-1,5 Fledermäuse pro WEA und Jahr verunglücken (ENDL ET AL. 2005). Am anderen Ende der Skala wurden an sehr kollisionsgefährdeten Standorten bereits Verlustraten von bis zu 54 Fledermäusen pro WEA und Jahr nachgewiesen (BRINKMANN ET AL. 2009). Im Mit- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 27 tel gehen Fachleute von ca. 12 Tieren pro Jahr und WEA aus (BRINKMANN 2011). Je nachdem welche Arten zu welchen Zeiten hiervon betroffen sind, kann dies durchaus auch Auswirkungen auf eine Lokalpopulation haben. 7. Artenschutzrechtliche Beurteilung In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch die Errichtung der drei neuen WEA südöstlich von Kreuzau-Thum in der vorgelegten Konzeption zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Im Folgenden wird das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz betrachtet. Im Rahmen der eigenen Kartierung 2013 wurden 22 planungsrelevante Vogelarten erfasst und zwar: Baumpieper, Feldlerche, Graureiher, Kornweihe, Kranich, Kuckuck, Mäusebussard, Mittelspecht, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Sperber, Steinkauz, Steinschmätzer, Turmfalke, Turteltaube, Waldlaubsänger, Waldkauz, Waldohreule, Wanderfalke, Weißstorch und Wiesenpieper. Hinzu kommen 12 weitere Vogelarten, die aufgrund externer Daten in die vertiefende Artenschutzprüfung eingestellt werden. Laut dem Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ vom 12. November 2013 werden von den erfassten planungsrelevanten Vogelarten die im Folgenden aufgeführten Arten als windkraftsensible Arten eingestuft: Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Wanderfalke und Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 28 Weißstorch. Von den acht erfassten Fledermausarten werden die Arten Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus und Breitflügelfledermaus als windkraftsensible Arten vertiefend betrachtet. Die gemäß Leitfaden nicht als windkraftsensibel geltende Zwergfledermaus wird aufgrund der örtlichen Situation mit einer Vielzahl von Nachweisen und der hohen Schlagopferzahlen von uns in diesem Verfahren ebenfalls als windkraftsensibel diskutiert. Da auch die anderen erfassten Fledermausarten planungsrelevant sind werden sie separat ebenfalls besprochen. 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten Neben den streng geschützten und/oder gefährdeten Vogelarten wurden 42 weitere Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich durchweg um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten ferner häufige Rabenvögel und Tauben Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass der Bau und Betrieb der Windenergieanlage wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Arten dieser Gruppe zum Zeitpunkt des Baubeginns am Projektstandort brüten, was aufgrund der jährlich wechselnden Brutstandorte möglich erscheint, sollte die Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) erfolgen. Ausnahme erfordern eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde und eine vorhergehende Untersuchung auf Vogelbrut. Unter Berücksichtigung dieser Vermeidungsmaßnahme sind Tötungsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL ausgeschlossen. Erhebliche Störungen mit Relevanz für die Population sind für diese häufigen und anpassungsfähigen Arten sicher auszuschließen. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann es lokal geben. Allerdings ist sicher gewährleistet, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für diese häufigen Arten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. 7.2 Windkraftsensible Vogelarten laut Leitfaden „Umsetzung des Artenund Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW“ In dieser Gruppe sind die von uns erfassten Arten Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Wanderfalke und Weißstorch zu diskutieren (im Folgenden unterstrichen). Keine dieser Arten wurde als Brutvogel im Untersuchungsraum festgestellt. Kranich, Kornweihe, Rotmilan und Wanderfalke wurden auf dem Durchzug beobachtet. Vom Weißstorch liegt lediglich eine Überflugbeobachtung aus Richtung Nordwesten kommend vom 25.04.2013 vor. Neben diesen fünf Arten sind darüber hinaus die windkraftsensiblen Arten zu betrachten, deren Nachweise aus externen Quellen (u. a. LANUV, MTB, Schutzgebietsbe- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 29 schreibungen) stammen. Dies sind Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Schwarzmilan, Rohrweihe, Schwarzstorch, Sumpfohreule, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenweihe und Ziegenmelker. 7.2.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Generell können Verletzungs- und Tötungstatbestände zum einen aus dem Vogelschlagrisiko an WEA resultieren und zum zweiten aus Maßnahmen im Zuge der Baufeldfreimachung. Letzteres lässt sich durch eine Bauzeitenregelung, ggf. gekoppelt mit einer Bauüberwachung durch einen Biologen vermeiden. Keine der vertiefend zu betrachtenden Arten ist Brutvogel im Untersuchungsgebiet. Baumfalke Der Baumfalke konnte im Rahmen der eigenen Kartierung nicht nachgewiesen werden, ist aber als Brutvogel für die beiden relevanten Messtischblätter genannt. Als Jäger von Libellen und Schwalben besiedelt der Baumfalke bevorzugt halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren und Gewässern. Da die Jagdgebiete bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen können, ist eine gelegentliche Nutzung des Plangebiets als Nahrungsgast nicht ausgeschlossen. Aufgrund der Tatsache, dass die Art zum einen zu keinem Zeitpunkt im Untersuchungsraum erfasst wurde, zum zweiten keine Horste im Umkreis von 1 km nachgewiesen wurden und drittens, dass in Deutschland nur wenige Totfunde (8, davon 1 in NRW) dieser Art registriert wurden, kann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko durch Vogelschlag im vorliegenden Fall ausgeschlossen werden. Grauammer Bundesweit gibt es 28 dokumentierte Fälle von an WEA verunglückten Grauammern. Die häufigste Todesursache ist der Mastanflug, weil dieser unter bestimmten Bedingungen nicht immer als Hindernis erkannt werden kann (DÜRR 2011). Von der Grauammer wurden im Rahmen der Kartierung keine Brutreviere im Umkreis von 500 m um die projektierten WEA erfasst. Die in der Datenbank @LINFOS vermerkten Grauammervorkommen innerhalb des Gebietes stammen allesamt aus dem Jahr 1991 und sind demnach nicht mehr aussagekräftig. Die nächsten aktuell bekannten Brutreviere liegen westlich der Projektfläche in etwa 1,2 km Entfernung. Während der Aufzucht der Jungvögel wird in der Regel in Brutplatznähe nach Nahrung gesucht. Sind im Umfeld des Brutplatzes keine geeigneten Nahrungsflächen mit hohem Arthropodenanteil vorhanden, müssen die Weibchen weitere Strecken zur Nahrungssuche zurücklegen. So flogen einzelne Weibchen bei Untersuchungen in der Hellwegbörde (HÖLKER & KLÄHR 2004) bis zu 600 Meter zur Nahrungssuche, wenngleich die Futtersuche meist in einem Abstand von bis zu 200 Meter stattfand. In vielen weiteren Untersuchungen innerhalb Europas wurden oft deutlich kürzere mittlere Abstände ermittelt, so etwa in einer Untersuchung in Schottland 1989/90 mit 95 % der Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 30 Flüge innerhalb von 120 Metern (im Durchschnitt 55,2 Meter) (HARTLEY & SHEPHERD 1994 in HÖLKER & KLÄHR 2004). In der Uckermarck wurden Abstände von max. 120 Meter in 75 % der Flüge ermittelt, nur 4 % lagen über 200 Meter (FISCHER mdl. in HÖLKER & KLÄHR 2004). Aufgrund fehlender Nachweise im Untersuchungsgebiet und der weiten Entfernung zu den nächstbekannten Brutplätzen von ca. 1,2 km, ist ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgeschlossen. Kiebitz Der Kiebitz ist als Brutvogel für beide Messtischblätter genannt und für eines zusätzlich als Durchzügler. Ein Nachweis im Untersuchungsgebiet gab es zu keinem Zeitpunkt. Allein hierdurch ist ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko auszuschließen. Mit lediglich fünf Totfunden ist der Kiebitz zudem kaum durch Vogelschlag betroffen. Kiebitze reagieren mit Meideverhalten gegenüber WEA. Bedeutende Rastplätze der Art sind im Umfeld nicht bekannt. Für diese Art besteht somit kein erhöhtes Tötungsrisiko. Kornweihe Die Kornweihe ist Durchzügler im Gebiet. Sie wurde im zeitigen Frühjahr von uns im Untersuchungsraum festgestellt. Für das NSG und VSG „Drover Heide“ ist diese Art ebenfalls als Durchzügler gelistet. Die Nahrung besteht vor allem aus Kleinsäugern und Kleinvögeln, die bodennah erbeutet werden. Von der Kornweihe gibt es keinen einzigen dokumentierten Fall von Vogelschlag an WEA. Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko ist auch im Projektgebiet sowohl aufgrund der geringen Raumnutzung als auch des Verhaltensmusters mit einer geringen Schlagdisposition nicht anzunehmen. Kranich Drei Kraniche konnten beim Überflug an einem Frühjahrstag auf dem Durchzug erfasst werden. Gemäß LANUV (2013) kommt der Kranich in NRW als regelmäßiger Durchzügler sowie seltener Brutvogel (nur im Kreis Minden-Lübbecke) vor. In NRW sind für den Kranich folgende bedeutende Rastgebiete bekannt: „VSG Oppenweher Moor“, „VSG Bastauniederung“, „VSG Moore des Münsterlandes“, „VSG Lippeaue mit Ahsewiesen“ sowie das Sennegebiet. Im Durchschnitt rasten dort Trupps von 50-100 Individuen, maximal 500 Tiere (LANUV 2013). Keines dieser Gebiete liegt im Kreis Düren. Bekannte Rastvorkommen in Nähe des Untersuchungsgebietes sind nicht bekannt. Auf dem Durchzug fliegen Kraniche i.d.R. in recht großer Höhe, so dass Kollisionen mit WEA unwahrscheinlich sind. Darüber hinaus ist von Kranichen bekannt, dass sie derartige Hindernisse um- oder überfliegen. Daher ist anzunehmen, dass die geplanten WEA am hiesigen Standort von weitem für den Kranich zu erkennen sind und umflogen werden. Potenziell gefahrvolle Situationen kann es ausschließlich bei Schlechtwetterlagen (insbesondere Nebel) an Massenzugtagen geben. Diese beschränken sich in der Regel auf wenige Tage im Jahr, vorwiegend im Oktober und November Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 31 bzw. Februar und März. Die örtliche Situation mit der gegebenen Topographie führt nicht zu einer kanalisierenden, zugverdichtenden Wirkung, die Kraniche zwangsläufig über die Projektfläche leitet. Auch gibt es keine Anstiege, die Kraniche dazu zwingen, einen Höhenzug zu überwinden. Zuggeschehen findet vielmehr hier auf breiter Front statt. Aufgrund der örtlichen Situation ist daher keine erhöhte Schlaggefährdung gegeben. In diesem Sinne ist ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko am hiesigen Standort nicht anzunehmen. Rohrweihe Ein Vorkommen der Rohrweihe im Untersuchungsgebiet konnte von uns nicht festgestellt werden. Gemäß LANUV befindet das nächste bekannte Populationszentrum östlich der Ortschaft Embken in mehreren km Entfernung zur Projektfläche. Ein gelegentliches Vorkommen als Nahrungsgast ist nicht gänzlich auszuschließen, allerdings ist aufgrund der nachweislich maximal gelegentlichen Raumnutzung sowie des Verhaltensmusters der Art mit einem niedrigen Jagdflug davon auszugehen, dass kein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko vorliegt. Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist für diese Art nicht zu sehen. Rotmilan Im Rahmen unserer Kartierungen wurde der Rotmilan ausschließlich zur Zugzeit nachgewiesen. Im zeitigen Frühjahr (19.03.) erfolgte ein Nachweis eines aus Südwesten durchziehenden Rotmilans, im Herbst gelangen an drei Terminen Nachweise und zwar am 05.11. (1 Individuum), 14.11. (3 Individuen) und 26.11.13 (3 Individuen). Das Untersuchungsgebiet liegt weit außerhalb eines bekannten Vorkommensgebietes und es gelangen auch keine Nachweise während der Brutsaison. Der Rotmilan gilt mit 213 Schlagopfern als besonders windkraftsensibel. Ein erhöhtes Schlagrisiko ist sowohl beim Thermikkreisen, während des Flug- und Balzverhaltens v.a. in Nestnähe sowie bei regelmäßigen Flügen zu essentiellen Nahrungshabitaten gegeben. Derartige Situationen konnten vor Ort nicht beobachtet werden. Aufgrund der maximal gelegentlichen Raumnutzung als Nahrungsgast im Umfeld der Projektfläche ist ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für den Rotmilan auszuschließen. Eine erhöhte Gefährdung während der Zugzeit ist ebenso nicht auszumachen. Der Zug findet in der Regel gerichtet und mit dem Blick nach vorne statt. Anders als bei Jagdflügen, bei denen das Blickfeld und die Konzentration nach unten gerichtet sind, liegt der Blick bei Zugbewegungen in Flugrichtung. Tötungen sind daher in solchen Fällen selten. Zum Schutz des Rotmilans und auch anderer Greifvögel wird grundsätzlich empfohlen, am Mastfuß keine Brachflächen entstehen zu lassen und den Bereich um den Mastfuß möglichst unattraktiv für Greifvögel zu gestalten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 32 Schwarzstorch Der Schwarzstorch wird für das FFH-Gebiet/VSG/NSG „Drover Heide“ als Durchzügler aufgeführt. Für die relevanten Messtischblätter ist die Art nicht genannt. Da das nächstgelegene Populationszentrum laut LANUV in großer Entfernung zum geplanten Windpark liegt und der Schwarzstorch zu keinem Zeitpunkt während der Kartierphase im Untersuchungsraum erfasst wurde, ist ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko auszuschließen. Schwarzmilan Der Schwarzmilan ist für das Messtischblatt Kreuzau (5303) aufgeführt. Auch ist er für das FFH-Gebiet/VSG/NSG „Drover Heide“ als Durchzügler gelistet. Eine Beobachtung dieser Art erfolgte durch uns zu keinem Zeitpunkt. Gelegentliche Nahrungsflüge oder Zugbewegungen sind nicht ausgeschlossen. Eine regelmäßige Raumnutzung ist aber keinesfalls gegeben. Laut LANUV gibt es ein bekanntes Vorkommensgebiet aus den Böschungsbereichen der Urfttalsperre, also in großem Abstand zum Untersuchungsraum. Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist für diese Art nicht zu sehen. Sumpfohreule Die Sumpfohreule ist als Brutvogel in NRW seit den 80er Jahren ausgestorben und kommt nur noch als seltener Durchzügler oder Wintergast vor. Ein bekanntes Rastund Wintervorkommen ist u.a. das VSG „Drover Heide“. Als Nahrungsgast während des Winters kann diese Art daher nicht gänzlich im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Eine regelmäßige Raumnutzung ist aber nicht gegeben. Eine erhöhte Schlagdisposition konnte auch nicht dokumentiert werden. Bundesweit gibt es lediglich 2 Totfunde unter WEA in über 20 Jahren Aufzeichnung. Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko kann daher sowohl aufgrund fehlender Raumnutzung als auch der geringen Schlagdisposition ausgeschlossen werden. Uhu Aufgrund seiner nächtlichen Aktivität ist eine Observierung des Uhus ausgesprochen schwierig und letztlich nur mit Hilfe von Telemetrie zu machen. Konkrete Sichtungen im Projektgebiet gab es weder während der Vogel- noch der Fledermauskartierung. Laut LANUV liegt das Projektgebiet nicht innerhalb eines Vorkommensgebietes des Uhus. Eine dichte Verbreitung des Uhus findet man jedoch auf einer Schiene im Bereich Untermaubach - Nideggen - Heimbach, westlich des Plangebietes (s. Abbildung 8). In dem dortigen NSG und VSG „Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden“ ist der Uhu als Brutvogel nachgewiesen. Die Entfernung von einem bekannten Brutplatz in der Nähe der Burg Nideggen zum geplanten WEA-Standort beträgt etwa 4,5 km. Da Uhus bevorzugt offenes Gelände zum Jagen aufsuchen und die Jagdgebiete bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen können, ist eine gelegent- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 33 liche Raumnutzung des Plangebietes als Nahrungsgast nicht gänzlich ausgeschlossen. Uhus ernähren sich hauptsächlich von Igeln, Wildkaninchen und Feldhasen. Während Igel und Kaninchen eher in Wald- oder Ortsrandgebieten erbeutet werden, ist der Feldhase eine Art der strukturreichen offenen Landschaft. Ähnliches gilt für Tauben oder Feldvögel wie Rebhühner, die ebenfalls in der offenen Landschaft erbeutet werden. Wanderratten hingegen werden häufig von in Flusstälern brütenden Uhus gefressen, was mit der Häufigkeit dieser Art an Gewässern zusammenhängt. Nach dem Beutespektrum zu urteilen, benötigt der Uhu also eine strukturreiche, kleinräumige Offenlandschaft, angereichert mit Saumstrukturen (Waldrändern, Baumreihen, Hecken, Gärten, Gewässer), da er in solchen Landschaften ausreichend mit Nahrung versorgt ist (DALBECK, undatiert). Im vorliegenden Fall ist zu beurteilen, ob bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen und dem Abstand des Brutplatzes zu den geplanten WEA, ein signifikant erhöhtes Verletzungs- oder Tötungsrisiko anzunehmen ist. Gemäß Abstandsempfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) sollten 1.000 m zwischen Brutplatz und Windenergieanlage eingehalten werden. Dies ist hier bei weitem der Fall. Im zweiten Schritt ergeht die Empfehlung in einem Raum von 6.000 m zu prüfen, ob Nahrungshabitate der Art vorhanden sind. Dies ist im gesamten Naturraum der Fall. Vom Brutplatz ausgehend kann der Uhu sowohl im westlich liegenden Rurtal selbst jagen, als auch in östliche Richtungen auf der offenen Anhöhe. Wenn man überhaupt eine Präferenz für ein besonderes Nahrungshabitat mutmaßen würde, so wäre dies die weiter nördlich liegende Drover Heide mit ihren offenen Flächen. Zieht man eine Linie zwischen dem nächstliegenden Brutplatz unterhalb der Burg Nideggen und dem Projektstandort, so landet man deutlich südlich der Drover Heide. Auch andere Verbindungen der Brutplätze zur Drover Heide führen nicht über den Projektstandort. Selbst wenn man also diese theoretische Möglichkeit in Erwägung zieht (eine direkte Flugbeziehung vorausgesetzt), spricht nichts dafür, dass die besonderen örtlichen Verhältnisse zu einer Erhöhung des Schlagrisikos führen. Hinzu kommt noch, dass bei den hier projektierten Anlagen die unterste Rotorspitze bei über 80 Metern liegt. Uhus vollziehen ihre Jagdflüge aber in der Regel deutlich niedriger. Auch aus diesem Grund ist im vorliegenden Fall nicht von einem signifikant erhöhten Tötungsund Verletzungsrisiko auszugehen. Wachtel Die Wachtel wurde von uns nicht nachgewiesen. Sie ist aber für beide Messtischblätter als Brutvogel aufgeführt und könnte somit potenziell im Untersuchungsraum vorkommen. Gelegeverluste im Zuge der Baufeldfreimachung lassen sich durch eine Bauzeitenregelung vermeiden. Diese Art verunglückt so gut wie gar nicht an WEA, zeigt jedoch laut MÜLLER & ILLNER (2001) ein Meideverhalten. Es wird vermutet, dass die Windgeräusche der Anlage die Rufe territorialer Männchen überlagern. Da diese Art nicht schlaggefährdet ist sondern Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 34 mit Meideverhalten reagiert, ist das Risiko der Tötung oder Verletzung ausgeschlossen. Wachtelkönig Der Wachtelkönig wurde von uns zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen, es gibt aber Beobachtungen während der Brutzeit für das Messtischblatt Kreuzau (5303). Die Art besiedelt laut LANUV bevorzugt offene bis halboffene Niederungslandschaften der Fluss- und Talauen sowie Niedermoore und Feuchtwiesen. Der Wachtelkönig zeigt Meideverhalten und Störempfindlichkeit gegenüber WEA. Totfunde dieser Art an WEA gibt es aus diesem Grund keine, so dass auch ein Tötungs- und Verletzungsrisiko für diese Art ausgeschlossen werden kann. Wanderfalke Vom Wanderfalken gibt es eine Zugzeitbeobachtung. Brutvorkommen werden für das weiter entfernt liegende NSG und VSG „Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis Abenden“ angenommen. Brutplätze im Radius der Abstandsempfehlung der LAG-VSW sind daher auszuschließen. Ein Vorkommen als seltener Nahrungsgast auf den Offenlandflächen des Untersuchungsgebietes ist nicht gänzlich unmöglich. Allein aufgrund der untergeordneten Raumnutzung ist jedoch kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gegeben. Hinzu kommt, dass der Wanderfalke äußerst selten an WEA verunglückt. Deutschlandweit gibt es bisher nur 6 dokumentierte Fälle von Vogelschlag an WEA. Ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist für diese Art ausgeschlossen. Weißstorch Vom Weißstorch wurde von uns am 25.04.2013 ein Überflug aus nordwestlicher Richtung über das Untersuchungsgebiet beobachtet. Weitere Beobachtungen der Art erfolgten nicht. Diese Art ist weder für die relevanten Messtischblätter noch für die umliegenden Schutzgebiete aufgeführt. Es handelt sich um eine Einzelbeobachtung. Kollisionen mit WEA sind vor allem in Brutplatznähe bekannt oder auf Hauptflugrouten zu einem essenziellen Nahrungshabitat (32 dokumentierte Totfunde an WEA in Deutschland gemäß Zentrale Fundkartei, Stand 07. Oktober 2013). Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Ein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für den Weißstorch kann daher sicher ausgeschlossen werden. Wiesenweihe Das Plangebiet liegt innerhalb eines Vorkommengebietes der Wiesenweihe. Das Populationszentrum liegt südöstlich von Drove und daher etwa 2 km entfernt vom geplanten Windpark. Zu keinem Zeitpunkt während der Kartierungen konnten Wiesenweihen im Untersuchungsraum beobachtet werden. Das Plangebiet hat demnach keine essenzielle Bedeutung als Nahrungshabitat und wird höchstens sporadisch genutzt. Der Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 35 nächste uns im Jahr 2013 (durch eigene Kartierungen) bekannt gewordene Brutplatz der Wiesenweihe liegt südlich von Wollersheim in einer Entfernung von ca. 5 km zum hiesigen Projektgebiet. Wiesenweihen verunglücken sehr selten an WEA (2 dokumentierte Totfunde in Deutschland (Zentrale Fundkartei, Stand 07. Oktober 2013)). Dies hängt mit dem Verhaltensmuster der Weihen zusammen, die ihre Beute meist im tiefen Suchflug jagen. Dabei „gaukeln“ sie nur wenige Meter über dem Boden und gelangen so in der Regel nicht in den Schwenkbereich des Rotors. Aufgrund der wenigen Schlagopfer und der höchstens sporadischen Raumnutzung kann ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko für diese Art ausgeschlossen werden. Ziegenmelker Der Untersuchungsraum weist keine geeigneten Habitatstrukturen für den Ziegenmelker auf. Folgerichtig wurde diese Art während des gesamten Kartierzeitraums nicht erfasst. Gemeldet ist die Art für das FFH-Gebiet/ VSG/NSG „Drover Heide“. Den Status als windkraftsensibel erhält sie aufgrund der Störempfindlichkeit gegenüber WEA im Betrieb (MKULNV & LANUV 2013). Ein Verletzungs- oder sogar Tötungsrisiko ist für diese Art ausgeschlossen. 7.2.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG liegt dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Windenergieanlagen führen nicht zwangsläufig zu Störungen des Brutgeschehens – erst recht nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG. Im Zuge einer von HÖTKER (2006) durchgeführten Studie wurden in Bezug auf „nonlethale“ Wirkungen von WEA auf Vögel (Störungen, Verdrängung, Habitatverluste) festgestellt, dass für keine einzige Vogelart zur Brutzeit negative Auswirkungen von WEA auf die Bestände nachzuweisen sind. Geringere Bestände gab es teils lediglich bei Wachtel, Rotschenkel und Kiebitz. Keine dieser drei Arten wurde im Untersuchungsgebiet nachgewiesen, weder als Brutvogel, noch zur Zugzeit. Erhebliche Störungen des Zug- und Rastgeschehens für die genannten Zugvogelarten sind nicht in erheblicher Form anzunehmen. Traditionell genutzte, essenzielle Rastplätze gibt es im Projektbereich nicht. Unsere Untersuchungen haben für das Projektgebiet insgesamt eine vergleichsweise geringe Aktivität durchziehender Vogelarten ergeben. Der Kranich konnte an einem Zugtag im Frühjahr mit wenigen Tieren nachgewiesen werden. Generell überfliegt der Kranich NRW in einem breiten Zugkorridor. Aufgrund des europaweiten Kranichschutzes haben sich die Bestände dieser Art in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Für Europa geben BAUER ET AL. 74.000–110.000 Brutpaare (stark anwachsend) an, davon in Mitteleuropa 13.500–15.500. Die Zahl der Durchzügler liegt auf der Hauptzugroute durch Mitteldeutschland bei über 100.000 Tieren. Diese Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 36 sehr positive Bestandsentwicklung ist nicht durch die stetig wachsende Zahl an Windenergieanlagen und Windparks beeinflusst worden. Populationsrelevante Auswirkungen sind daher durch die Errichtung der 3 WEA in einem nur mäßig frequentierten Zugbereich auszuschließen. Am ehesten reagiert von den hier zu besprechenden Arten der Kiebitz mit einer Meidungsreaktion. Zugzeitbeobachtungen gelangen nicht. Für den Großraum ist von gelegentlichem Durchzug auszugehen. Für den Fall der Realisierung der WEA wird es zu einem Umfliegen des Parks kommen. Diese Ausweichbewegung kann aber nicht als populationsrelevante Störung gewertet werden. Auf dem Zug findet ohnehin in Anpassung an die Topographie (z.B. auf der Zugstrecke liegende Waldgebiete) ein häufiger Richtungswechsel statt. Für die übrigen Arten sind populationsrelevante Störungen ausgeschlossen. 7.2.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Direkte Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (im engsten Sinne von Nestern) können aus einer Baufeldfreimachung während der Brutzeit resultieren. Entsprechend sind die Baufeldfreimachung und die Entnahme von Gehölzen generell außerhalb der Brutzeit der Vögel durchzuführen. Im weiteren Sinne ist auch die „Nichtmehrnutzbarkeit“ eines Brutreviers (etwa durch den Effekt des sich drehenden Rotors) als Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte zu werten. Dies gilt allerdings im artenschutzrechtlichen Sinne nur dann, wenn im Umfeld keine geeigneten Ausweichhabitate zur Verfügung stehen und insbesondere dann, wenn die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang (§ 44 Abs. 5 BNatSchG) nicht mehr erfüllt werden kann. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist für alle planungsrelevanten und windkraftsensiblen Arten ausgeschlossen. Es ist auch ausgeschlossen, dass es durch den Betrieb der WEA zu indirekten Lebensraumverlusten im artenschutzrechtlichen Sinne kommt. Kranich, Kornweihe, Rotmilan und Wanderfalke wurde lediglich zur Zugzeit und dann im direkten Überflug über das Gebiet beobachtet. Vom Weißstorch liegt ausschließlich eine einzelne Überflugbeobachtung vor. Insgesamt ist daher kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für diese Arten zu sehen. 7.3 Vogelarten, die planungsrelevant sind aber nicht als windkraftsensibel eingestuft werden Die von uns erfassten planungsrelevanten aber nicht windkraftsensiblen Vogelarten sind Baumpieper, Feldlerche, Graureiher, Kuckuck, Mäusebussard, Mittelspecht, Rauchschwalbe, Schwarzkehlchen, Sperber, Steinkauz, Steinschmätzer, Turmfalke, Turteltaube, Waldlaubsänger, Waldkauz, Waldohreule und Wiesenpieper. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 37 Für die hier aufgeführten Waldarten Mittelspecht (1 Revier) und Waldlaubsänger (3 Reviere) kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden, da die WEA im Offenland errichtet werden sollen. Ein erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko ist für diese beiden Arten nicht zu sehen. Auch ist aufgrund der Entfernung zur nächsten Anlage nicht davon auszugehen, dass es zu populationsrelevanten Störungen kommt. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann für diese Arten ausgeschlossen werden. Von Waldkauz und Waldohreule wurde je ein Revier im Wald festgestellt, allerdings jagen beide Arten, insbesondere jedoch die Waldohreule, durchaus auch im Offenland nach Kleinsäugern, so dass es in seltenen Fällen zu einer potenziellen Gefährdung durch die neu zu errichtenden WEA kommen kann. Von der Waldohreule gibt es sieben registrierte Totfunde an WEA (Zentrale Fundkartei, Stand Oktober 2013), vom Waldkauz sind es zwei. Dies zeigt die insgesamt sehr geringe Schlagdisposition der beiden Arten. Ein erhöhtes Tötungsrisiko ist demnach nicht gegeben. Erhebliche Störungen können durch den Abstand der WEA zu den jeweiligen Brutplätzen von über 500 m ebenso ausgeschlossen werden, wie Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Eine weitere Eulenart, die allerdings außerhalb des primären Untersuchungsraums festgestellt wurde, ist der Steinkauz. Diese kleine Eulenart besiedelt offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem hohen Anteil an Baumhöhlen (z. B. alte Obstwiesen, Kopfweiden). Zur Jagd nutzen sie kurzrasige Viehweiden und Streuobstbestände. Festgestellt wurde die Art westlich von Thuir, sowie am Ortsrand von Thum und Ginnick. Als reviertreue Standvogelart ist aufgrund der Entfernung der Reviere zu den geplanten WEA-Standorten keine Betroffenheit des Steinkauzes zu sehen. Dokumentierte Totfunde gibt es von dieser Art nicht. Ein erhöhtes Verletzungsund Tötungsrisiko ist für die Art ebenso wenig zu sehen wie eine populationsrelevante Störung oder eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Wie der Steinkauz, so ist auch das Schwarzkehlchen Brutvogel außerhalb des Untersuchungsraums. Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG sind für diese Art nicht zu sehen, da sich die Brutreviere in ausreichendem Abstand zu den neuen WEA-Standorten befinden. Baumpieper sind typische Vögel der Waldränder und Lichtungen. Sie nutzen die Gehölze als Singwarten, brüten jedoch am Boden. Im Untersuchungsraum wurden insgesamt fünf Brutpaare festgestellt, eines im Norden am Waldrand und vier im NSG „Biesberg / Großenberg / Muldenauer Bachtal“ (Teil des FFH-Gebietes „Muschelkalkkuppen bei Ebmken und Muldenau). Da es insgesamt nur drei gemeldete Todesfälle von Baumpiepern an Windenergieanlagen gibt, ist nicht von einem signifikant erhöhten Verletzungs- und Tötungsrisiko für diese Art auszugehen, zumal die Singflüge deutlich unterhalb des Rotorschwenkbereiches vorgetragen werden. Eine populationsrelevante Störung ist für den Baumpieper nicht zu anzunehmen, ebenso nicht die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 38 Die Feldlerche ist mit Abstand die häufigste planungsrelevante Brutvogelart auf der Projektfläche und im primären Untersuchungsraum. Insgesamt 40 Brutpaare wurden im Gebiet verortet, davon sechs auf der Projektfläche selbst. Durch den Betrieb der Anlagen ist diese Art einem gewissen Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgesetzt. Feldlerchen vollführen hohe Singflüge, wodurch sie in den Rotorschwenkbereich von WEA gelangen können. Die Zentrale Fundkartei (Stand 07.10.2013) dokumentiert insgesamt 72 Fälle verunglückter Feldlerchen. Diese Zahl erscheint (insbesondere unter Berücksichtigung der Dunkelziffer) zunächst hoch. Bei einem bundesdeutschen Bestand von ca. 2-3 Millionen Tieren relativiert sich diese in über 20 Jahren ermittelte Verlustzahl allerdings sehr deutlich. Vogelschlag ist demnach für die Feldlerche ein gewisses Problem, was aber angesichts der Häufigkeit der Art nicht als signifikant erhöhtes Risiko beschrieben werden kann. Tötungen und Verletzungen der am Boden brütenden Feldlerche und der Verlust von Gelegen und Nestern durch den Bau und die Erschließung der WEA können durch eine Bauzeitenregelung vermieden werden. Feldlerchen können potenziell durch den Betrieb der WEA gestört werden, da bekannt ist, dass die Art empfindlich auf Vertikalstrukturen reagiert. Es ist daher damit zu rechnen, dass zumindest ein Teil der Feldlerchen versuchen wird, den WEA auszuweichen. Der derzeitige Brutbestand liegt bei 40 Paaren auf etwa 152 ha Fläche, also einem Paar auf knapp 3,8 ha. Gemäß LANUV kann eine Dichte von 1 BP/2 ha erreicht werden. Dies ist hier nicht der Fall. Selbst wenn man im ungünstigsten Fall davon ausgeht, dass pro WEA eine Flächen von jeweils 4 ha (200 x 200 m) nicht mehr als Brutplatz genutzt wird, so stehen den 40 Paaren noch 140 ha Fläche zur Verfügung, was einer Dichte von 1 BP auf 3,5 ha entspricht. Daher ist davon auszugehen, dass auch mit dem Bau der WEA umfassende Ausweichhabitate zur Verfügung stehen, und dass der Brutbestand der Feldlerche sich durch eine Feinanpassung des Brutstandortes in ausreichend störungsarme Bereiche, auf diesem Niveau halten kann. Funktionserhaltende Maßnahmen sind für diese Art nicht notwendig. Der Kuckuck wurde mehrfach im Bereich des NSG verhört und dort auch an einem Termin im Juni beobachtet. Als Brutschmarotzer ist eine genaue Verortung des Vorkommens allerdings nicht möglich, so dass für diese Art lediglich Brutverdacht geäußert wurde. Ein signifikant erhöhtes Verletzungs- und Tötungsverbot ist für diese Art nicht zu sehen. Es gibt lediglich 3 Fälle dokumentierten Vogelschlages in ganz Deutschland. Populationsrelevante Störungen sind für diese Art ebenfalls nicht zu sehen. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann ausgeschlossen werden, da die Art als Brutschmarotzer ihre Eier in fremde Nester legt, und zwar von denen, die häufig und nicht windkraftsensibel sind (z. B. Grasmücken). Von besonderer Relevanz im Hinblick auf Windenergieanlagen sind die Greifvögel. Von den planungsrelevanten, aber nicht windkraftsensiblen Arten, wurden von uns Mäusebussard, Sperber und Turmfalke erfasst. Vom Mäusebussard wurden zwei Horste entdeckt, die allerdings 2013 nicht besetzt waren. Da die Art an jedem Termin im Gebiet beobachtet, jedoch kein besetzter Horst gefunden wurde, wird für den Mäu- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 39 sebussard Brutverdacht im weiteren Umfeld geäußert. Er ist die häufigste Greifvogelart in Deutschland. Der Bestand wird mit 77.000 bis 110.000 Brutpaaren in Deutschland angegeben (SÜDBECK et al. 2007). Hinsichtlich WEA zeigt der Mäusebussard kaum Meidungsverhalten, was die vergleichsweise hohen Zahlen an WEA verunglückter Mäusebussarde erklärt (245 dokumentierte Fälle). Angesichts der hohen Bestandszahlen des Mäusebussards in Deutschland ist dies (selbst bei einer sicher deutlich höheren Dunkelziffer) eine verschwindend geringe Zahl, so dass Vogelschlag an Windenergieanlagen für Mäusebussarde letztlich nur ein geringes Problem darstellt; viel weniger als z. B. der Straßenverkehr. Allein in Brandenburg enden schätzungsweise 1.000 bis 1.500 Mäusebussarde pro Jahr an Autobahnen (Schott 2004). Selbst nicht gänzlich auszuschließende Verluste von Einzeltieren an WEA dürften in Kürze durch Neubesetzung des Brutreviers ausgeglichen werden. Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko mit Populationsrelevanz ist daher für diese ungefährdete und in einem günstigen Erhaltungszustand befindliche Art nicht gegeben. Eine Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist für diese störungsunempfindliche Art nicht zu sehen. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist auszuschließen, da keine Gehölze wegfallen und die WEA im Offenland errichtet werden sollen. Der Sperber ist ebenfalls eine Art, für die Brutverdacht geäußert wurde, da er mehrfach im Norden des Untersuchungsraums nachgewiesen wurde, ohne dass Horststandorte festgestellt werden konnten. Ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko ist für den Sperber nicht zu sehen. Bislang gibt es lediglich 11 dokumentierte Totfunde dieser Art an Windenergieanlagen, davon keiner aus NRW. Eine populationsrelevante Störung kann für diese Art ausgeschlossen werden, da keine Horstfunde innerhalb eines Radius von 1 km gelangen und mögliche Horststandorte somit in ausreichendem Abstand zu den geplanten WEA-Standorten liegen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Sperbers werden von den Planungen nicht tangiert. Der Turmfalke ist die dritte planungsrelevante aber nicht windkraftsensible Art. Er wurde lediglich als Nahrungsgast und Durchzügler im Gebiet registriert. Brutplätze sind in einiger Entfernung für die umliegenden Siedlungen bzw. Höfe anzunehmen. Die Zahl von 55 dokumentierten Fällen an WEA verunglückter Turmfalken in Deutschland zeigt für diese Art ein etwas höheres Schlagrisiko. Der strenge Schutz dieser Art hat allerdings wie beim Mäusebussard nichts mit der Bestandssituation des Turmfalken zu tun, der sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Insofern sind auch einzelne, nicht gänzlich auszuschließende Tötungen oder Verletzungen von Turmfalken an WEA nicht als Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu werten. Störungen sind für diese Art nicht zu sehen. Ebenso wenig fallen Fortpflanzungs- und Ruhestätten weg. Die Arten Graureiher, Rauchschwalbe und Turteltaube sind Nahrungsgäste im Gebiet. Im Anbetracht der geringen dokumentierten Schlagopferzahlen dieser Arten ist nicht mit einem erhöhten Verletzungs- und Tötungsrisiko zu rechnen. Als Nahrungsgäste sind populationsrelevante Störungen auszuschließen, ebenso wie die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 40 Der Steinschmätzer wurde ausschließlich mit wenigen Tieren zur Zugzeit im Herbst beobachtet. Weitere Beobachtungen gelangen nicht. Von dieser Art liegen insgesamt drei dokumentierte Totfunde an WEA vor (Zentrale Fundkartei, Stand 07. Oktober 2013), so dass nicht von einer erhöhten Verletzungs- und Tötungsgefahr durch die Errichtung und den Betrieb der WEA auszugehen ist. Als Durchzügler sind populationsrelevante Störungen ebenso ausgeschlossen wie die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. 7.4 Windkraftsensible Fledermausarten Von den erfassten Fledermausarten zählen gemäß Leitfaden die Breitflügelfledermaus, der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus zu den WEA-empfindlichen Arten in NRW. Eine weitere im FIS für das Messtischblatt genannte windkraftsensible Fledermausart ist der Kleine Abendsegler. Gemäß Leitfaden zählt die Zwergfledermaus wegen ihrer Häufigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes nicht zu den windkraftsensiblen Arten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Art wie alle Fledermausarten streng geschützt ist und somit einem besonderen Schutzregime gemäß Bundesnaturschutzgesetz unterliegt. Zudem liegt sie in der Schlagopferstatistik hinter dem Großen Abendsegler und der Rauhautfledermaus an dritter Stelle. Aus diesem Grund und wegen der Häufigkeit der Art im Gebiet soll sie an dieser Stelle als aus unserer Sicht windkraftsensible Art innerhalb dieses Verfahrens diskutiert werden. 7.4.1 Verletzungs- und Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) Der Große Abendsegler ist am stärksten von Fledermausschlag an WEA betroffen. Etwa 35 % der Todesfälle betrifft diese Art (689 Totfunde bei 1.982 dokumentierten Schlagopfern insgesamt (Zentrale Fundkartei, Stand 12.09.2013)). Dies passiert v. a. während des Zuggeschehens, welches meist in größerer Höhe stattfindet. Eine potenzielle Gefährdung besteht aber auch für stationäre Tiere in den Sommermonaten, v. a. an Waldstandorten. Im Projektgebiet wurde der Große Abendsegler vorrangig zur Herbstzugzeit ab Ende Juli bis Ende Oktober festgestellt. Angesichts der Häufigkeit der aufgenommenen Signale insbesondere im September und Oktober 2013 ist für diese Art ein signifikant erhöhtes Schlagrisiko nicht auszuschließen. Die WEA sind folglich mit einem Batcorder auszustatten, der über die gesamte Saison Daten in Gondelhöhe erfasst. Gemäß Leitfaden sind pro 5 angefangenen WEA 2 Batcorcer zu installieren, hier vorzugsweise in der nördlichsten und der südlichsten Anlage. Allmorgendlich werden die nächtlichen Aufnahmen per sms übermittelt. Auf Grundlage der Daten kann dann über ein gezieltes Abschalten in Zeiten mit erhöhter Aktivität im Gondelbereich entschieden werden. Aufgrund der festgestellten Herbstzugaktivitäten wird im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes empfohlen, die WEA gemäß der Angaben des Leitfadens im ersten Betriebsjahr zur Herbstzugzeit zwischen dem 15.07. und 31.10. eines Jahres in Nächten mit geringen Windgeschwindigkeiten (< 6m/sec) in Gondelhöhe, Temperaturen über Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 41 10 °C und fehlendem Regen abzuschalten. Auf Basis der Batcordermonitorings im ersten Jahr können die Zeiten dann im zweiten und ggf. dritten Jahr, im denen ebenfalls noch einmal permanent überwacht werden sollte, angepasst werden. Im Optimalfall können die WEA uneingeschränkt betrieben werden. Im ungünstigen Fall sind die Betriebseinschränkungen zu erweitern, insbesondere wenn nennenswerte Zugaktivitäten festgestellt werden. Die Rauhautfledermaus kann in diesem Naturraum vorwiegend als Durchzügler registriert werden und wurde von uns im Oktober im Gebiet erfasst. Als wandernde Art liegt sie in der Schlagopferstatistik an zweiter Stelle (503 von 1.982 Schlagopfern = 25,4 %). Auch für diese Art ist daher in jedem Fall ein Batcordermonitoring in der Höhe erforderlich, um ggf. auf erhöhte Zugzahlen reagieren zu können und ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko auszuschließen. Breitflügelfledermäuse quartieren wie Zwergfledermäuse vorwiegend in Gebäuden. Die Jagdhabitate können mehrere Kilometer entfernt liegen. Lichtungsbereiche in Wäldern, Waldränder und strukturreiche Offenlandbereiche werden hierzu gerne genutzt, so auch im Projektgebiet. Die Art wurde im Juni, August und Oktober in geringer Häufigkeit erfasst. Das Kollisionsrisiko ist bei der Breitflügelfledermaus insbesondere in Wochenstubennähe signifikant erhöht (MKULNV & LANUV 2013). Aufgrund der nur gelegentlichen Erfassung im Gebiet ist im Fall des geplanten Windparks nach derzeitigem Stand nicht mit einem signifikant erhöhten Tötungs- und Verletzungsrisiko für diese Art zu rechnen. Das für andere Arten notwendige Batcordermonitoring mit den vorsorglichen Abschaltzeiten wird im Zweifel auch für diese Art den Schutz vor Fledermausschlag sicherstellen. Die Zwergfledermaus ist die mit Abstand häufigste Fledermausart – sowohl im Plangebiet als auch überhaupt. Sie wurde mit höchster Stetigkeit und Häufigkeit festgestellt und zwar in allen Bereich des Untersuchungsraums. Insofern ist von einem nahezu flächendeckenden Vorkommen auszugehen. In der Schlagopferstatistik steht die Zwergfledermaus an dritter Stelle (409 der insgesamt 1.982 dokumentierten Todesfälle = knapp 21 %). Dies ist zunächst überraschend, da diese Art üblicherweise in geringeren Höhen jagt und kein ausgeprägtes Zugverhalten zeigt. Letztlich spiegelt die Zahl die absolute Häufigkeit wider, mit der die Zwergfledermaus auftritt. So kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen auch Zwergfledermäuse in den Rotorschwenkbereich von WEA gelangen. Denkbar ist dies z. B. im Zuge von Inspektionsverhalten, also wenn der Mast von unten nach oben abgeflogen wird. Vor allem in windarmen bis windstillen Nächten kann auch in größeren Höhen gejagt werden, während dies bei nennenswertem Wind in der Höhe nicht zu erwarten ist. Gänzlich auszuschließen sind Todesfälle von Zwergfledermäusen an WEA daher so gut wie nie. Laut neuem Leitfaden können aufgrund der Häufigkeit dieser Art „Tierverluste durch Kollisi- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 42 onen an WEA grundsätzlich als allgemeines Lebensrisiko im Sinne der Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos angesehen werden. Sie erfüllen in der Regel nicht das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG“. Im vorliegenden Fall ist aufgrund der weiten Verbreitung im Plangebiet und der absoluten Häufigkeit auch für diese Art ein Batcordermonitoring angezeigt. Die vorsorglichen Abschaltungen in der zweiten Jahreshälfte des ersten Betriebsjahres werden zusätzlich zum Schutz dieser Art vor Fledermausschlag beitragen. Das Messtischblatt nennt als weitere windkraftsensible Art den Kleinen Abendsegler. Diese Art wurde von uns nicht erfasst, könnte aber potenziell im Gebiet vorkommen, insbesondere in Buchen-Altwaldbeständen oder als Durchzügler. Die Art jagt bevorzugt in Bereichen mit Laubbaumbestand, sie kann dennoch auch oberhalb der Baumwipfel und in größeren Höhen registriert werden. Insbesondere während des Zuges besteht für diese Art also eine potenzielle Gefährdung. In der Schlagopferstatistik steht der Kleine Abendsegler an vierter Stelle, mit knapp 5 % allerdings deutlich abgesetzt von Großem Abendsegler, Rauhautfledermaus und Zwergfledermaus. Mit Hilfe der für die erfassten ziehenden und windkraftsensiblen Arten Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus festgesetzten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ist auch bei einem eventuellen Auftreten des Kleinen Abendseglers kein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu sehen. 7.4.2 Störungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) Störungen von Fledermäusen können etwa durch folgende Faktoren eintreten: - Unterbrechung traditioneller Flugrouten, für die es keine einfache Alternative gibt Störung im Quartier durch Beleuchtung Entwertung essenzieller Jagdreviere durch Beleuchtung Störung im Quartier durch Lärm Ultra-/Infraschallemissionen Die hier besprochenen Arten kommen vergleichsweise häufig als Schlagopfer an WEA ums Leben. Dies belegt, dass diese Arten offensichtlich keine Meidungsreaktion zeigen, so dass nicht mit wesentlichen Einschränkungen der Aktivitätsmuster der kartierten Arten zu rechnen ist. Somit schließt sich auch aus, dass traditionelle und essenzielle Flugrouten nicht mehr genutzt werden. WEA erzeugen keine massive Beleuchtung, die geeignet wäre, Quartiereingänge hell auszuleuchten. Dies gilt auch für essenzielle Jagdquartiere, die nunmehr beleuchtet wären und damit zu einer Störung führen können. Im Übrigen sind die hier genannten Arten nicht empfindlich im Hinblick auf Beleuchtung. Im Gegenteil, RODRIGEZ ET AL. (2008) konstatieren für diese Arten sogar eine Anziehung durch Licht. Häufig jagen die Zwerg- und auch die Breitflügelfledermaus entlang von beleuchteten Straßenzügen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 43 Auch Große Abendsegler jagen häufig über beleuchteten Siedlungsbereichen. Um lichtinduzierte Komplikationen (Anlocken von Fledermäusen mit der Folge von Inspektionsverhalten im Bereich der WEA) zu vermeiden, ist zu empfehlen, dass im Mastfußbereich möglichst keine Bewegungsmelder installiert werden, etwa zu abendlichen Inspektionen. Im Vergleich zu Beleuchtung spielt Lärm für Fledermäuse eine untergeordnete Rolle. Insbesondere regelmäßiger und gleichmäßiger Lärm wird offenbar toleriert. So gibt es durchaus Nachweise von Fledermausquartieren an stark gestörten Orten wie Autobahnbrücken und Kirchtürmen. Offenbar gibt es daher bei regelmäßig verursachtem Lärm gewisse Gewöhnungseffekte. Andererseits zeigen Untersuchungen, dass Fledermäuse störenden Umgebungsgeräuschen ausweichen und ihre Beute lieber in ruhigen Gebieten suchen (SCHAUB ET AL. 2008). Im vorliegenden Fall wird nennenswerter Lärm im Gondelbereich erzeugt. Die Schlagopferzahlen zeigen, dass hier offenbar trotzdem keine Meidung stattfindet. Mit erheblichen Störwirkungen durch Lärm ist sicher nicht zu rechnen. Inwieweit von WEA erzeugter Ultraschall oder Infraschall die Aktivitätsmuster von Fledermäusen beeinflusst, ist weitestgehend unklar. Tatsache ist aber, wie oben beschrieben, dass wie die Schlagopferstatistik belegt, offenbar keine Meidung der hier beschriebenen Arten durch WEA erzeugt wird. Insofern sind im vorliegenden Fall keine erheblichen Störungen im artenschutzrechtlichen Sinne für die hier besprochenen Arten zu erkennen. 7.4.3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten können für alle Fledermausarten an den geplanten WEA-Standorten im Offenland sicher ausgeschlossen werden. Für den Fall, dass Gehölze für die Zuwegung entnommen werden müssen, ist vorher eine gutachterliche Überprüfung auf Baumhöhlen und ggf. Fledermausbesatz notwendig. Dieser Fledermaus-Check muss innerhalb der Aktivitätszeit von Fledermäusen durchgeführt werden. Bei Quartierbesatz ist das Ausfliegen der Tiere abzuwarten. Für diesen Fall sind in Abstimmung mit der ULB Ersatzquartiere zu schaffen. Mit dieser Vorgehensweise sind Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG durch Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht gegeben. 7.5 Nicht-windkraftsensible Fledermausarten Die hier sonst noch vorkommenden Fledermausarten der Gattungen Plecotus (Langohren) und Myotis (Mausohren) verunglücken in den seltensten Fällen an WEA. Insofern stellt der Betrieb von Windenergieanlagen für diese Arten kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko dar. Auch legen die Kartierungsdaten nahe, dass Arten dieser Gattungen zumeist in verhältnismäßig geringen Zahlen im Plangebiet vorkommen, so dass allein vor diesem Hintergrund erhöhte Schlagopferzahlen nicht zu erwarten sind. Für Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 44 die häufigste Art aus dieser Gruppe, die Fransenfledermaus, gibt es keine dokumentierten Totfunde an WEA, für Bartfledermäuse lediglich 2, für das Braune Langohr 5 und für das Große Mausohr 2. Üblicherweise sind diese Arten zudem häufig enger an Strukturen gebunden als etwa die auch im offenen Luftraum jagenden Abendsegler. Tötungen im Quartier lassen sich dadurch vermeiden, dass bei der Entnahme von Gehölzen vorab ein QuartierCheck vorgenommen wird. Da die Anlagen jedoch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Offenland errichtet werden sollen, sind Quartierverluste durch Gehölzentnahmen in den Waldbereichen ausgeschlossen. Lediglich im Zuge der Erschließung und ggf. Wegeverbreiterung ist es denkbar, dass einzelne Gehölze beansprucht werden. Diese müssen dann vorab sorgsam auf Baumhöhlen und mögliche Fledermausquartiere untersucht werden. Hinsichtlich des Störungstatbestandes gilt das oben gesagte. Beleuchtungen, etwa in Form von Bewegungsmeldern, sollten möglichst vermieden werden. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Störungen wie von den WEA ausgehendes Licht oder Lärm sind nicht zu sehen. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist bei Beachtung der o.g. Vermeidungsmaßnahmen ebenfalls auszuschließen. 8. Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Der Bau und Betrieb der geplanten Windenergieanlagen im Bereich des Windparks Kreuzau-Steinkaul erfordert Auflagen zum Schutz von Tierarten und zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. Vögel: • • Die Baufeldfreimachung sollte zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von Nestern und Eiern (Artikel 5 VogelSchRL) bzw. Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungsstätten (§ 44 BNatSchG) außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden. Abweichungen hiervon sind nach vorhergehender Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde denkbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich im Bereich des Baufeldes keine Vogelbrut befindet. Wenngleich funktionserhaltende Maßnahmen für Feldvogelarten nicht zwingend notwendig sind, sollten im Zuge der Kompensationsflächenplanung im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans Möglichkeiten geprüft werden, strukturverbessernden Maßnahmen für Feldvogelarten wie Feldlerche und Rebhuhn durchzuführen. Fledermäuse • Die Erschließung sollte so konzipiert werden, dass der Verlust von Altbaumbestand entlang von Wegen weitestgehend vermieden wird. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul • • • • 45 Wenn im Einzelfall Gehölze entnommen werden müssen, sollte dies ausschließlich außerhalb der Aktivitätszeit von Fledermäusen zwischen Anfang November und Ende Februar erfolgen. Ausnahmen sind in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde denkbar, wenn vorab gutachterlich festgestellt wurde, dass sich auf der jeweiligen Fläche keine besetzten Quartiere befinden. Sollten ältere Bäume mit deutlichen Baumhöhlen (Spechthöhlen, Stammanrisse) entfernt werden, sind diese vorab (in der Aktivitätszeit!) auf einen Fledermausbesatz zu kontrollieren. Bei Quartierbesatz ist das Ausfliegen der Tiere abzuwarten. Für diesen Fall sind in Abstimmung mit der ULB Ersatzquartiere zu schaffen. Ausstattung von 2 WEA mit einem Batcorder zur permanenten Höhenerfassung und mindestens zwei, ggf. dreijähriges Monitoring. Im vorsorgenden Sinne wird aufgrund der festgestellten Zugaktivitäten von Großen Abendseglern und Rauhautfledermäusen empfohlen, die WEA im ersten Jahr zwischen dem 15. Juli und dem 31. Oktober in Nächten ohne Niederschlag, Temperaturen über 10 °C und Windgeschwindigkeiten unter 6 m/sec in Gondelhöhe abzuschalten. Auf Basis der Batcordermonitorings können die Zeiten dann ab dem zweiten Jahr angepasst werden. Im Optimalfall können die WEA uneingeschränkt betrieben werden. Im ungünstigen Fall sind die Betriebseinschränkungen zu erweitern, insbesondere wenn nennenswerte Höhenaktivitäten festgestellt werden. Die Installation von Bewegungsmeldern im Mastfußbereich (etwa zur Erleichterung abendlicher Kontrollen) sollte möglichst vermieden werden. Hierdurch würden Fledermäuse möglicherweise angezogen. Im Zuge von Inspektionsverhalten kann es passieren, dass die Tiere von unten am Mast entlang hoch fliegen, was sie einer gewissen Gefährdung aussetzt. Feldhamster: • Nach endgültiger Festlegung der Zuwegung sind der Streckenverlauf und der WEA-Standort auf Feldhamsterbesatz hin zu überprüfen. Diese Prüfung muss in der Aktivitätszeit vor dem Baubeginn stattfinden (spätestens September). Bei Hinweisen auf ein Vorkommen des Feldhamsters ist das weitere Vorgehen zum Schutz der Tiere mit der ULB abzustimmen. Unter Beachtung der beschriebenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind erhebliche Beeinträchtigungen von Exemplaren oder Populationen geschützter Tierarten nicht zu erwarten. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 46 9. Zusammenfassung Im Auftrag der Firma Energiekontor AG führte das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung in der Zeit von März bis Dezember 2013 avifaunistische und fledermauskundliche Untersuchungen im Bereich des geplanten Windparks Kreuzau-Steinkaul südöstlich von Kreuzau-Thum (Kreis Düren) durch. Diese aktuellen Untersuchungen stellen zusammen mit bestehenden Daten des LANUV (FIS, @LINFOS, Karte der Vorkommensgebiete und Populationszentren planungsrelevanter Vogelarten von landesweiter Bedeutung, Energieatlas NRW) die Grundlage für die artenschutzrechtliche Beurteilung des geplanten Vorhabens dar. Bei der Vogelkartierung wurden 64 Arten festgestellt, davon waren 22 planungsrelevant. Unter diesen gelten die Arten Kornweihe, Kranich, Rotmilan, Wanderfalke und Weißstorch als windkraftsensibel und waren vor diesem Hintergrund vertiefend zu betrachten. Des Weiteren wurden die für das Messtischblatt genannten windkraftsensiblen Arten Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Schwarzmilan, Rohrweihe, Schwarzstorch, Sumpfohreule, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig, Wiesenweihe und Ziegenmelker vertiefend betrachtet. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung und einer eventuellen Gehölzentnahme notwendig. Die Fledermausuntersuchungen ergaben das Vorkommen von acht Arten. Als windkraftsensibel gelten davon Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus und Rauhautfledermaus. Zusätzlich wurde der Kleine Abendsegler vertiefend betrachtet, der ebenfalls als windkraftsensibel gilt und für die relevanten Messtischblätter genannt wird. Häufiges Schlagopfer an WEA ist auch die Zwergfledermaus. Aufgrund der v.a. in der zweiten Jahreshälfte festgestellten Aktivität von Großen Abendseglern (ferner der Rauhautfledermaus) wird im Sinne des vorsorglichen Artenschutzes empfohlen, die WEA gemäß der Angaben im Leitfaden zur „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NordrheinWestfalen“ im ersten Betriebsjahr zur Herbstzugzeit zwischen dem 15.07. und 31.10. eines Jahres in Nächten mit geringen Windgeschwindigkeiten (< 6m/sec) in Gondelhöhe, Temperaturen über 10 °C und fehlendem Regen abzuschalten. Parallel ist in jedem Fall ein zwei- oder ggf. dreijähriges Batcordermonitoring in der Höhe erforderlich. Dabei sind zwei der drei geplanten Anlagen mit einem Batcorder auszustatten. Auf Basis des Batcordermonitorings im ersten Jahr können die Abschaltzeiten dann im zweiten und dritten Jahr, im denen ebenfalls noch einmal permanent überwacht werden sollte, angepasst werden. Im Optimalfall können die WEA uneingeschränkt betrieben werden. Im ungünstigen Fall sind die Betriebseinschränkungen zu erweitern, insbesondere wenn nennenswerte Zugaktivitäten festgestellt werden. Da für die Baumaßnahme der WEA keine Gehölze des Waldbereiches entfernt werden müssen ist nicht mit Quartierverlusten zu rechnen. Bei der Entnahme von Laubgehölzen im Rahmen der Zuwegung ist ein vormaliger Fledermaus-Check in der Aktivitäts- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 47 zeit durchzuführen. Bei der Erschließungsplanung sollte darauf geachtet werden, dass möglichst keine alten Laubgehölze entfernt werden müssen. Durch eine Suche nach Feldhamsterbauen im Bereich des Baufeldes in der Aktivitätszeit vor der Baufeldfreimachung ist der Schutz der Art sicher zu stellen. Bei konkreten Hinweisen auf ein Vorkommen des Feldhamsters sind weitere Maßnahmen zum Schutz der Art mit der ULB abzustimmen. Unter Berücksichtigung der formulierten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zum vorsorglichen Artenschutz ist das Projekt unseres Erachtens zulässig im Sinne des Artenschutzes. 10. Abschlussbemerkung zur Anwendung des Leitfadens „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ Der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ ist am 12.11.2013 per Erlass eingeführt worden. Zu diesem Zeitpunkt waren die Geländeuntersuchungen bereits fast vollständig abgeschlossen. Unter Punkt 10 führt der Leitfaden hierzu aus: „Sofern vor Inkrafttreten des Leitfadens der Untersuchungsrahmen für ein Vorhaben zwischen Unterer Landschaftsbehörde und Antragsteller bereits abgestimmt worden ist, sind keine weitergehenden Untersuchungen erforderlich, wenn von diesen kein entscheidungsrelevanter Erkenntnisgewinn zu erwarten ist.“ Dies kann hier sicher angenommen werden. Neben den eigenen umfassenden Erhebungen, die in weiten Teilen bereits die methodischen Vorgaben des Leitfadens erfüllen, erfolgte eine sehr umfassende Datenrecherche, so dass insgesamt von einer Vollständigkeit der Erhebung auszugehen ist. Weitere Untersuchungen lassen keinerlei entscheidungserhebliche Erkenntnisse erwarten, die zu einer anderen Einschätzung der Sachlage führen würden. Die Bewertung der Ergebnisse orientierte sich zudem streng am Leitfaden, insbesondere hinsichtlich der Festlegung windkraftsensibler Arten. Darüber hinaus wurden aber auch alle übrigen planungsrelevanten Arten besprochen und ebenso häufige und ungefährdete Arten. Insofern erfolgte eine weitreichende artenschutzrechtliche Bewertung, die nicht hinter den Anforderungen des Leitfadens zurückbleibt. Stolberg, 19. Dezember 2013 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de ASP zum Bau von drei WEA im WP Kreuzau-Steinkaul 48 11. Verwendete und zitierte Literatur Allnoch, N., R. Schlusemann & G. Vornholt (1998): NRW-Basisinformationen „Wind“ für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Münster. BACH, L., K. HANDKE & F. SINNING (1999): Einfluss von Windkraftanlagen auf die Verteilung von Brut- und Rastvögeln in Nordwest-Deutschland – erste Auswertung verschiedener Untersuchungen. 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