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Beschlussvorlage (Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114, 115, 116, Bitburger Str. 20-22 hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
11.07.2013
Erstellt
04.07.13, 18:16
Aktualisiert
04.07.13, 18:16
Beschlussvorlage (Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114, 115, 116, Bitburger Str. 20-22 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114, 115, 116, Bitburger Str. 20-22 
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.06.2013 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 1109-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 11.07.2013 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114, 115, 116, Bitburger Str. 20-22 hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1109-IX 1. Sachverhalt: Der Bereich des ehemaligen Kindergartens von Eicherscheid (Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstücke 114, 115, 116) wurde im Juni 2012 durch die Stadt Bad Münstereifel veräußert und soll künftig einer Wohnnutzung zugeführt werden. Hierzu bedarf es einer Änderung oder Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“. Dieser setzt für den Geltungsbereich der Planaufhebung bislang „Fläche für den Gemeinbedarf Kindergarten“, Dorfgebiet (Bitburger Str. 18), Fläche für Forstwirtschaft (Flurstück 115) sowie Fläche für die Landwirtschaft (Flurstück 116) fest. Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 kann die Beurteilung über die Zulässigkeit von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB erfolgen. Vorhaben in diesem Bereich müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, wobei hier auch das Baudenkmal (Umgebungsschutz) Bitburger Straße 18 zu berücksichtigen ist. Damit ist die städtebauliche Einordnung gem. § 34 BauGB besser geregelt als über einen geänderten Bebauungsplan. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten trägt der Antragssteller. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ für den Bereich Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstücke 114, 115 und 116 wird beschlossen. Der Geltungsbereich der Planaufhebung ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.