Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
94 kB
Datum
11.07.2013
Erstellt
04.07.13, 18:16
Aktualisiert
04.07.13, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.06.2013
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 1109-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
11.07.2013
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufhebung eines Teils des Bebauungsplanes Nr. 18 "Eicherscheid" für das Grundstück
Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Nr. 114, 115, 116, Bitburger Str. 20-22
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1109-IX
1. Sachverhalt:
Der Bereich des ehemaligen Kindergartens von Eicherscheid (Gemarkung Münstereifel, Flur 8,
Flurstücke 114, 115, 116) wurde im Juni 2012 durch die Stadt Bad Münstereifel veräußert und soll
künftig einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Hierzu bedarf es einer Änderung oder Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“.
Dieser setzt für den Geltungsbereich der Planaufhebung bislang „Fläche für den Gemeinbedarf
Kindergarten“, Dorfgebiet (Bitburger Str. 18), Fläche für Forstwirtschaft (Flurstück 115) sowie Fläche für die Landwirtschaft (Flurstück 116) fest.
Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 kann die Beurteilung über die Zulässigkeit
von Vorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB erfolgen. Vorhaben in diesem Bereich müssen
sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, wobei hier auch das Baudenkmal (Umgebungsschutz) Bitburger Straße 18 zu berücksichtigen ist. Damit ist die städtebauliche Einordnung
gem. § 34 BauGB besser geregelt als über einen geänderten Bebauungsplan.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten trägt der Antragssteller.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Eicherscheid“ für den Bereich Gemarkung Münstereifel, Flur 8, Flurstücke 114, 115 und 116 wird beschlossen. Der Geltungsbereich der Planaufhebung ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2.
Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.