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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlussvorschlag über die Kündigung des Vertrages mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren über die Beschäftigung eines Sozialarbeiters zur Betreuung von Asylbewerbern)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlussvorschlag über die Kündigung des Vertrages mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren über die Beschäftigung eines Sozialarbeiters zur Betreuung von Asylbewerbern) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlussvorschlag über die Kündigung des Vertrages mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren über die Beschäftigung eines Sozialarbeiters zur Betreuung von Asylbewerbern)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 129/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 14.11.2000 05.12.2000 19.12.2000 TOP: Beratung und Beschlussvorschlag über die Kündigung des Vertrages mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren über die Beschäftigung eines Sozialarbeiters zur Betreuung von Asylbewerbern I. Sach- und Rechtslage: Die Ev. Gemeinde zu Düren setzt aufgrund eines mit der Gemeinde Kreuzau abgeschlossenen Vertrages seit dem 01.04.1992 einen Sozialarbeiter zur Betreuung von Asylbewerbern im Bereich der Gemeinde Kreuzau ein. Zunächst waren hierfür 20 Std. wöchentlich vorgesehen. Von den Personalkosten für eine halbe Stelle (anfangs ½ von 90.000 DM) übernahm die Ev. Gemeinde zu Düren 50 % (= 22.500 DM), das Dekanat Kreuzau/Hürtgenwald 1/6 (= 7.500 DM) und die Gemeinde Kreuzau aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.03.1992 1/3 (= 15.000 DM). Bei der Entscheidung wurde davon ausgegangen, dass 187 ausländische Flüchtlinge zu betreuen waren. Der Vertrag wurde jeweils um ein Jahr verlängert. Zum 31.03.1994 sollte der Vertrag aus Kostengründen gekündigt werden. Nach eingehenden Beratungen im Sozial- und Hauptausschuss wurde am 14.12.1993 im Rat der Beschluss gefasst, den Vertrag nicht aufzukündigen, sondern im Wege einer Änderungskündigung den gemeindlichen Zuschuss um 50 % zu reduzieren. Nur unter diesen Voraussetzungen sollte die Maßnahme fortgesetzt werden. Zunächst war die Ev. Gemeinde zu Düren mit dieser Regelung nicht einverstanden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Kreuzau schließlich 30 DM je Person und Monat als Betreuungspauschale erhalte. Diese Mittel seien zweckgebunden zu verwenden. Da aber auch durch die Sachbearbeiterinnen und die Hausmeister im Asylbereich eine Betreuung erfolgt, ist dies in jedem Fall gewährleistet, da die Kosten den Erstattungsbetrag bei weitem übersteigen. Erst am 12.10.1994 wurde rückwirkend zum 01.04.1994 ein neuer Vertrag mit der Ev. Gemeinde zu Düren geschlossen mit dem Inhalt, dass die Fachkraft nicht mehr mit 50 % der Wochenarbeitszeit in Kreuzau tätig ist, sondern nur noch mit 25 % und das ausgehend von diesem Anteil 1/12 der Personalkosten ausgehend von einer Vollzeitstelle als Zuschuss gezahlt werden. Diese Kosten beliefen sich 1999 auf 8.540,54 DM. Aus der Vertragsänderung ergab sich zwangsläufig, dass die Betreuung nicht mehr für 20 Stunden je Woche angesetzt wurde, sondern nur noch für 10 Stunden. Für das I. und II. Quartal 1996 wurde die Betreuungspauschale um 10 DM je Person und Monat erhöht. Die Nachzahlung in Höhe von 9.180,00 DM wurde an die Ev. Gemeinde zu Düren weitergeleitet. Für das III. und IV. Quartal 1996 erfolgte keine zusätzliche Zahlung seitens des Landes, wohl aber wieder für das I. Quartal 1997 in Höhe von 4.470,00 DM. Auch dieser Betrag wurde an die Ev. Gemeinde zu Düren ausgezahlt. In der Vergangenheit hat die Ev. Gemeinde zu Düren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Betreuungspauschale zweckentsprechend zu verwenden sei. Hiermit sei auch die soziale Betreuung der ausländischen Flüchtlinge gemeint. Es sei daher nicht verständlich, dass die Gemeinde Kreuzau den Lohnkostenzuschuss nicht mehr oder nur noch in gekürztem Umfang zahlen wolle. Dabei wird aber offensichtlich verkannt, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde neben den eigentlichen Aufgaben einen nicht unwesentlichen Teil sozialer Betreuung wahrnehmen. Beispielsweise sind die im Asylbereich tätigen Hausmeister ständige Ansprechpersonen, die die jeweiligen Objekte auch regelmäßig aufsuchen und in den verschiedensten Situationen Hilfestellungen leisten. Ebenfalls leisten die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes ein hohes Maß an sozialer Betreuung, zumal sie in vielen Fällen schneller zu erreichen sind als der Sozialarbeiter der Ev. Gemeinde zu Düren. Es widerspricht daher sicher nicht den Absichten des Gesetzgebers, wenn die quartalsmäßig zugewiesenen Betreuungspauschalen nicht an freie Träger weitergeleitet werden, auch wenn bei der Gemeinde selbst keine Sozialarbeiterin bzw. kein Sozialarbeiter angestellt ist. 1999 wurde ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 8.540,54 DM gezahlt. Eine Beteiligung des Dekanates Kreuzau-Hürtgenwald erfolgt nicht mehr, so dass die Restkosten von der Ev. Gemeinde zu Düren getragen werden. Zurzeit wird für 44 Personen eine Betreuungspauschale gezahlt, also insgesamt 15.840,00 DM jährlich. Wie bereits 2 oben erwähnt, wurde bei Abschluss des Vertrages im Jahre 1992 für 187 Personen eine Betreuungspauschale gezahlt, also insgesamt 67.320,00 DM jährlich. Aufgrund der vom Landrat des Kreises Düren geforderten Kürzungen im freiwilligen Bereich soll der Vertrag mit der Ev. Gemeinde zu Düren zum 31.03.2001 gekündigt werden. Hierfür muss eine dreimonatige Kündigungsfrist, also bis zum 31.12.2000, eingehalten werden. Grund für diese Kündigung ist auch, dass bei der geforderten Kürzung um 50 % der Sozialarbeiter nur noch für wöchentlich 5 Stunden in Kreuzau tätig wäre. Eine sinnvolle Betreuung scheint dann nicht mehr möglich zu sein, zumal sich auch in der Vergangenheit gezeigt hat, dass bei einem Umfang von 10 Stunden wöchentlich die Betreuung nur in sehr eingeschränktem Umfang erfolgen kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Ansatz bei HHSt. 1.470.7173.6 in Höhe von 8.500,00 DM wird nur zu 3/12 verausgabt und ab dem Jahr 2002 in voller Höhe zur Deckung anderer freiwilliger Ausgaben im sozialen Bereich eingespart. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Kommunalgemeinde Kreuzau und der Ev. Gemeinde zu Düren vom 12.10.1994 über die Übernahme der anteiligen Bruttopersonalkosten einer Fachkraft für die Asyl- und Flüchtlingsarbeit fristgerecht zu kündigen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: