Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
129/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.11.2000
05.12.2000
19.12.2000
TOP: Beratung und Beschlussvorschlag über die Kündigung des Vertrages mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren
über die Beschäftigung eines Sozialarbeiters zur Betreuung von Asylbewerbern
I. Sach- und Rechtslage:
Die Ev. Gemeinde zu Düren setzt aufgrund eines mit der Gemeinde Kreuzau abgeschlossenen Vertrages seit dem
01.04.1992 einen Sozialarbeiter zur Betreuung von Asylbewerbern im Bereich der Gemeinde Kreuzau ein. Zunächst
waren hierfür 20 Std. wöchentlich vorgesehen. Von den Personalkosten für eine halbe Stelle (anfangs ½ von 90.000
DM) übernahm die Ev. Gemeinde zu Düren 50 % (= 22.500 DM), das Dekanat Kreuzau/Hürtgenwald 1/6 (= 7.500 DM)
und die Gemeinde Kreuzau aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.03.1992 1/3 (= 15.000 DM). Bei der Entscheidung
wurde davon ausgegangen, dass 187 ausländische Flüchtlinge zu betreuen waren. Der Vertrag wurde jeweils um ein
Jahr verlängert.
Zum 31.03.1994 sollte der Vertrag aus Kostengründen gekündigt werden. Nach eingehenden
Beratungen im Sozial- und Hauptausschuss wurde am 14.12.1993 im Rat der Beschluss gefasst,
den Vertrag nicht aufzukündigen, sondern im Wege einer Änderungskündigung den gemeindlichen
Zuschuss um 50 % zu reduzieren. Nur unter diesen Voraussetzungen sollte die Maßnahme
fortgesetzt werden.
Zunächst war die Ev. Gemeinde zu Düren mit dieser Regelung nicht einverstanden. Es wurde darauf hingewiesen, dass
die Gemeinde Kreuzau schließlich 30 DM je Person und Monat als Betreuungspauschale erhalte. Diese Mittel seien
zweckgebunden zu verwenden. Da aber auch durch die Sachbearbeiterinnen und die Hausmeister im Asylbereich eine
Betreuung erfolgt, ist dies in jedem Fall gewährleistet, da die Kosten den Erstattungsbetrag bei weitem übersteigen. Erst
am 12.10.1994 wurde rückwirkend zum 01.04.1994 ein neuer Vertrag mit der Ev. Gemeinde zu Düren geschlossen mit
dem Inhalt, dass die Fachkraft nicht mehr mit 50 % der Wochenarbeitszeit in Kreuzau tätig ist, sondern nur noch mit 25
% und das ausgehend von diesem Anteil 1/12 der Personalkosten ausgehend von einer Vollzeitstelle als Zuschuss
gezahlt werden. Diese Kosten beliefen sich 1999 auf 8.540,54 DM. Aus der Vertragsänderung ergab sich zwangsläufig,
dass die Betreuung nicht mehr für 20 Stunden je Woche angesetzt wurde, sondern nur noch für 10 Stunden.
Für das I. und II. Quartal 1996 wurde die Betreuungspauschale um 10 DM je Person und Monat erhöht. Die
Nachzahlung in Höhe von 9.180,00 DM wurde an die Ev. Gemeinde zu Düren weitergeleitet. Für das III. und IV.
Quartal 1996 erfolgte keine zusätzliche Zahlung seitens des Landes, wohl aber wieder für das I. Quartal 1997 in Höhe
von 4.470,00 DM. Auch dieser Betrag wurde an die Ev. Gemeinde zu Düren ausgezahlt.
In der Vergangenheit hat die Ev. Gemeinde zu Düren immer wieder darauf hingewiesen, dass die Betreuungspauschale
zweckentsprechend zu verwenden sei. Hiermit sei auch die soziale Betreuung der ausländischen Flüchtlinge gemeint.
Es sei daher nicht verständlich, dass die Gemeinde Kreuzau den Lohnkostenzuschuss nicht mehr oder nur noch in
gekürztem Umfang zahlen wolle. Dabei wird aber offensichtlich verkannt, dass auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Gemeinde neben den eigentlichen Aufgaben einen nicht unwesentlichen Teil sozialer Betreuung
wahrnehmen. Beispielsweise sind die im Asylbereich tätigen Hausmeister ständige Ansprechpersonen, die die
jeweiligen Objekte auch regelmäßig aufsuchen und in den verschiedensten Situationen Hilfestellungen leisten.
Ebenfalls leisten die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes ein hohes Maß an sozialer Betreuung, zumal sie in vielen Fällen
schneller zu erreichen sind als der Sozialarbeiter der Ev. Gemeinde zu Düren. Es widerspricht daher sicher nicht den
Absichten des Gesetzgebers, wenn die quartalsmäßig zugewiesenen Betreuungspauschalen nicht an freie Träger
weitergeleitet werden, auch wenn bei der Gemeinde selbst keine Sozialarbeiterin bzw. kein Sozialarbeiter angestellt ist.
1999 wurde ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 8.540,54 DM gezahlt. Eine Beteiligung des Dekanates
Kreuzau-Hürtgenwald erfolgt nicht mehr, so dass die Restkosten von der Ev. Gemeinde zu Düren getragen werden.
Zurzeit wird für 44 Personen eine Betreuungspauschale gezahlt, also insgesamt 15.840,00 DM jährlich. Wie bereits
2
oben erwähnt, wurde bei Abschluss des Vertrages im Jahre 1992 für 187 Personen eine Betreuungspauschale gezahlt,
also insgesamt 67.320,00 DM jährlich.
Aufgrund der vom Landrat des Kreises Düren geforderten Kürzungen im freiwilligen Bereich soll der Vertrag mit der
Ev. Gemeinde zu Düren zum 31.03.2001 gekündigt werden. Hierfür muss eine dreimonatige Kündigungsfrist, also bis
zum 31.12.2000, eingehalten werden. Grund für diese Kündigung ist auch, dass bei der geforderten Kürzung um 50 %
der Sozialarbeiter nur noch für wöchentlich 5 Stunden in Kreuzau tätig wäre. Eine sinnvolle Betreuung scheint dann
nicht mehr möglich zu sein, zumal sich auch in der Vergangenheit gezeigt hat, dass bei einem Umfang von 10 Stunden
wöchentlich die Betreuung nur in sehr eingeschränktem Umfang erfolgen kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Ansatz bei HHSt. 1.470.7173.6 in Höhe von 8.500,00 DM wird nur zu 3/12 verausgabt und ab dem Jahr 2002 in
voller Höhe zur Deckung anderer freiwilliger Ausgaben im sozialen Bereich eingespart.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Kommunalgemeinde Kreuzau und der Ev.
Gemeinde zu Düren vom 12.10.1994 über die Übernahme der anteiligen Bruttopersonalkosten einer Fachkraft
für die Asyl- und Flüchtlingsarbeit fristgerecht zu kündigen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: