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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
155 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: 
1.	Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2.	Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: 
1.	Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2.	Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: 
1.	Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2.	Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: 
1.	Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2.	Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 24.02.2015 Vorlagen-Nr.: 58/2012 4. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 12.03.2015 24.03.2015 08.04.2015 14.04.2015 21.05.2015 11.06.2015 25.06.2015 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ wurde vom Rat am 11.12.2012 beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Potenzialfläche E, die im Rahmen der Ermittlung von Konzentrationszonen für die Windkraft aus der geplanten 33. Änderung des Flächennutzungsplans als geeignet herausgestellt wurde. Zum Verfahren der 33. FNP-Änderung verweise ich auf die VL 39/2011 3. Ergänzung, über die in der heutigen Sitzung beschlossen werden soll. Zum bisherigen Planungsverlauf zum Bebauungsplan G 1 verweise ich auf die Sitzungsvorlagen 58/2012 sowie der 2. Ergänzung sowie den Mitteilungsvorlagen zum Bau- und Planungsausschuss vom 25.09.2013 und zum Umweltausschuss vom 09.09.2014 bzw. Bau- und Planungsausschuss vom 17.09.2014. Zum Bebauungsplan G 1 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB in Form einer Informationsveranstaltung am 19.06.2013 in der ThumArena durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom 28.03.2014 bis 30.04.2014 durchgeführt. Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind den Anlagen 5 und 6 in tabellarischer Form zu entnehmen. In der Tabelle sind die einzelnen Belange der Stellungnahmen aufgeführt. Zudem sind zu den einzelnen Belangen die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag für den Rat zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 (7) BauGB aufgeführt. Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft, wie sie mit der 33. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen soll, wird eine erste planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) durch die Gemeinde Kreuzau genutzt. Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen wird gleichzeitig der übrige Bereich der Gemeinde von einer Bebauung von WEA ausgeschlossen. Ohne Bauleitplanung der Gemeinde wären WEA nach § 35 (1) Nr. 6 BauGB im Außenbereich privilegierte Vorhaben, die kaum zu verhindern wären. Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zu den Konzentrationszonen geht die Gemeinde noch einen Schritt weiter und steuert die Errichtung von WEA nicht nur auf einzelnen Zonen, sondern legt in den Bebauungsplänen die Anzahl von WEA sowie die genauen Standort und maximale Höhen der Anlagen fest. Im Bebauungsplan G 1 sind Standorte für fünf WEA mit einer maximalen Gesamthöhe (höchster Punkt des Rotorblattes) von 200 m festgesetzt. Der Planentwurf, der der VL 58/2012 2. Ergänzung beigefügt war und zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorlag, sah noch ein größeres Plangebiet in dem Standorte für sechs WEA vorgesehen waren. Der Standort der WEA 1 ist im Verlaufe des Planverfahrens entfallen, da dieser Bereich im Regionalplan als Waldfläche ausgewiesen ist, obgleich der Bereich in Realität kein Wald ist und auch im Flächennutzungsplan nicht als Waldsondern als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Hierzu verweise ich auf die Mitteilung der Verwaltung vom Umweltausschuss vom 09.09.2014 bzw. Bau- und Planungsausschuss vom 17.09.2014. Die Planzeichnung liegt als Anlage 1 bei aus dem der geänderte Geltungsbereich entnommen werden kann. Neben der Planzeichnung liegen selbstverständlich auch die Begründung (Anlage 2), die textlichen Festsetzungen (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage 4) bei. Im Verlauf des Verfahrens wurden zahlreiche Gutachten in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und zu prüfen, ob die Planung den Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Ergebnisse sind in den Umweltbericht (Anlage 5) eingeflossen. Die Gutachten liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei (Anlagen 7 bis 16). Dabei handelt es sich um folgende Gutachten, wobei die Nummerierung der jeweiligen Nummer als Anlage entspricht: 7. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (30. Oktober 2013): Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 63 Seiten. 8. Ecoda, Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014): Avifaunistisches Fachgutachten zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E). (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 156 Seiten. 9. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014): Fachgutachten Fledermäuse zu fünf geplanten Windenergieanlagen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E), (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 98 Seiten. 10. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Fachbeitrag Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund. 128 Seiten. 11. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 11 Seiten. 12. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G1-Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund. 66 Seiten. 13. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1-Windenergieanlagen „Lausbusch“, Dortmund. 30 Seiten. 14. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (12. Februar 2015): Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA -2- Lausbusch“ sowie Nr. G2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum), Dortmund. 110 Seiten. 15. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Schalltechnische Gutachten für sieben geplante Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; Aurich. 181 Seiten. 16. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort Kreuzau, Aurich. 229 Seiten. Es sei darauf hingewiesen, dass die Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen (Nr. 14), zum Schall (Nr. 15) und zum Rotorschattenwurf (Nr. 16) sich neben dem Bebauungsplan G 1 auch auf das Plangebiet des Bebauungsplan G 2 beziehen. Der Bebauungsplan G 2 umfasst die Potenzialfläche D, über die in selbiger Sitzung beraten wird (siehe VL 59/2012 4. Ergänzung). Zum Bebauungsplan G 1 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 11.12.2012 zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen. Mit Beschluss vom 02.12.2014 wurde die Geltungsdauer gem. § 17 (1) BauGB um ein Jahr verlängert. Die Veränderungssperre läuft noch bis zum 27.12.2015. Für die Gemeinde entstehen durch das Planverfahren keine Kosten, da diese durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Vorhabenträgern abgesichert sind. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. G 1 gem. § 3 (2) BauGB für Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren beteiligt. Anschließend werden die abwägungsrelevanten Stellungnahmen dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen der städtebaulichen Abwägung gem. § 1 (7) BauGB vorgelegt und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgesichert, sodass für die Gemeinde Kreuzau keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3- -4-