Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
155 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 24.02.2015
Vorlagen-Nr.: 58/2012 4. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Umweltausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
12.03.2015
24.03.2015
08.04.2015
14.04.2015
21.05.2015
11.06.2015
25.06.2015
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus
den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4(1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“
wurde vom Rat am 11.12.2012 beschlossen. Das Plangebiet umfasst die Potenzialfläche E, die im
Rahmen der Ermittlung von Konzentrationszonen für die Windkraft aus der geplanten 33.
Änderung des Flächennutzungsplans als geeignet herausgestellt wurde. Zum Verfahren der 33.
FNP-Änderung verweise ich auf die VL 39/2011 3. Ergänzung, über die in der heutigen Sitzung
beschlossen werden soll. Zum bisherigen Planungsverlauf zum Bebauungsplan G 1 verweise ich
auf die Sitzungsvorlagen 58/2012 sowie der 2. Ergänzung sowie den Mitteilungsvorlagen zum
Bau- und Planungsausschuss vom 25.09.2013 und zum Umweltausschuss vom 09.09.2014 bzw.
Bau- und Planungsausschuss vom 17.09.2014.
Zum Bebauungsplan G 1 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
in Form einer Informationsveranstaltung am 19.06.2013 in der ThumArena durchgeführt. Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom
28.03.2014 bis 30.04.2014 durchgeführt. Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen
Stellungnahmen sind den Anlagen 5 und 6 in tabellarischer Form zu entnehmen. In der Tabelle
sind die einzelnen Belange der Stellungnahmen aufgeführt. Zudem sind zu den einzelnen
Belangen die Stellungnahme der Verwaltung sowie der Beschlussvorschlag für den Rat zur
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 (7) BauGB aufgeführt.
Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft, wie sie mit der 33. Änderung
des Flächennutzungsplans erfolgen soll, wird eine erste planungsrechtliche Steuerungsmöglichkeit
für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) durch die Gemeinde Kreuzau genutzt. Durch
die Ausweisung von Konzentrationszonen wird gleichzeitig der übrige Bereich der Gemeinde von
einer Bebauung von WEA ausgeschlossen. Ohne Bauleitplanung der Gemeinde wären WEA nach
§ 35 (1) Nr. 6 BauGB im Außenbereich privilegierte Vorhaben, die kaum zu verhindern wären.
Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen zu den Konzentrationszonen geht die Gemeinde
noch einen Schritt weiter und steuert die Errichtung von WEA nicht nur auf einzelnen Zonen,
sondern legt in den Bebauungsplänen die Anzahl von WEA sowie die genauen Standort und
maximale Höhen der Anlagen fest. Im Bebauungsplan G 1 sind Standorte für fünf WEA mit einer
maximalen Gesamthöhe (höchster Punkt des Rotorblattes) von 200 m festgesetzt.
Der Planentwurf, der der VL 58/2012 2. Ergänzung beigefügt war und zu den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorlag, sah noch ein größeres Plangebiet in
dem Standorte für sechs WEA vorgesehen waren. Der Standort der WEA 1 ist im Verlaufe des
Planverfahrens entfallen, da dieser Bereich im Regionalplan als Waldfläche ausgewiesen ist,
obgleich der Bereich in Realität kein Wald ist und auch im Flächennutzungsplan nicht als Waldsondern als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Hierzu verweise ich auf die Mitteilung der
Verwaltung vom Umweltausschuss vom 09.09.2014 bzw. Bau- und Planungsausschuss vom
17.09.2014. Die Planzeichnung liegt als Anlage 1 bei aus dem der geänderte Geltungsbereich
entnommen werden kann. Neben der Planzeichnung liegen selbstverständlich auch die
Begründung (Anlage 2), die textlichen Festsetzungen (Anlage 3) sowie der Umweltbericht (Anlage
4) bei.
Im Verlauf des Verfahrens wurden zahlreiche Gutachten in Auftrag gegeben, um die
Auswirkungen der Planung zu ermitteln und zu prüfen, ob die Planung den Richtlinien und
gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Ergebnisse sind in den Umweltbericht (Anlage 5)
eingeflossen. Die Gutachten liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei (Anlagen 7 bis 16). Dabei
handelt es sich um folgende Gutachten, wobei die Nummerierung der jeweiligen Nummer als
Anlage entspricht:
7. Ecoda Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (30. Oktober 2013):
Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1
„Windenergieanlagen Lausbusch“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren),
Dortmund. 63 Seiten.
8. Ecoda, Umweltgutachten Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014):
Avifaunistisches Fachgutachten zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E). (Gemeinde Kreuzau, Kreis
Düren), Dortmund. 156 Seiten.
9. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Dr. Fritz GbR (08. Dezember 2014): Fachgutachten
Fledermäuse
zu
fünf
geplanten
Windenergieanlagen
in
der
geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potentialfläche E), (Gemeinde Kreuzau, Kreis
Düren), Dortmund. 98 Seiten.
10. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014): Fachbeitrag
Artenschutz zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde
Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund. 128 Seiten.
11. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen &
Fritz GbR, (08. Dezember 2014):
Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der
Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone
„Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren), Dortmund. 11 Seiten.
12. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014):
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil I: Eingriffsbilanzierung zur geplanten Errichtung
von fünf Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis
Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G1-Windenergieanlagen Lausbusch“, Dortmund.
66 Seiten.
13. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (08. Dezember 2014):
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil II: Kompensationsmaßnahmenplanung und
Ausgleichbilanzierung zur geplanten Errichtung von fünf Windenergieanlagen auf dem
Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des
Bebauungsplans „G 1-Windenergieanlagen „Lausbusch“, Dortmund. 30 Seiten.
14. Ecoda Umweltgutachten, Dr. Bergen & Fritz GbR, (12. Februar 2015): Gutachten zur
Betroffenheit von Denkmalen im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA
-2-
Lausbusch“ sowie Nr. G2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum), Dortmund.
110 Seiten.
15. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Schalltechnische Gutachten für sieben geplante
Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; Aurich. 181 Seiten.
16. IEL GmbH (06. Oktober 2014): Berechnung der Schattenwurfdauer für den Betrieb von
sieben Windenergieanlagen am Standort Kreuzau, Aurich. 229 Seiten.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen (Nr. 14), zum
Schall (Nr. 15) und zum Rotorschattenwurf (Nr. 16) sich neben dem Bebauungsplan G 1 auch auf
das Plangebiet des Bebauungsplan G 2 beziehen. Der Bebauungsplan G 2 umfasst die
Potenzialfläche D, über die in selbiger Sitzung beraten wird (siehe VL 59/2012 4. Ergänzung).
Zum Bebauungsplan G 1 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom 11.12.2012 zur
Sicherung der Planung eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen. Mit Beschluss vom
02.12.2014 wurde die Geltungsdauer gem. § 17 (1) BauGB um ein Jahr verlängert. Die
Veränderungssperre läuft noch bis zum 27.12.2015.
Für die Gemeinde entstehen durch das Planverfahren keine Kosten, da diese durch Abschluss
eines städtebaulichen Vertrages mit den Vorhabenträgern abgesichert sind.
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr.
G 1 gem. § 3 (2) BauGB für Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Behörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB am Verfahren beteiligt. Anschließend werden die
abwägungsrelevanten Stellungnahmen dem Rat zur Beschlussfassung im Rahmen der
städtebaulichen Abwägung gem. § 1 (7) BauGB vorgelegt und der Bebauungsplan als Satzung
beschlossen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan
Rechtskraft.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern
abgesichert, sodass für die Gemeinde Kreuzau keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Anlagen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-
-4-