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Allgemeine Vorlage (Unbedenklichkeitserklärung Naturschutzfachliche Gutachten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,0 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 11 zur VL 58/2012, 4. Ergänzung www.ecoda.de ecoda UMWELTGUTACHTEN Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren) Fon 0231 5869-9510 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: juwi Energieprojekte GmbH Energie-Allee 1 55286 Wörrstadt Bearbeiter: Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Dortmund, 08. Dezember 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ 1 2 Darstellung von Art und Umfang der Planänderung ........................................................... 2 3 Überprüfung der faunistischen Fachgutachten sowie des Fachbeitrages Artenschutz ............................................................................................................................ 4 3.1 Datenerhebung.................................................................................................................... 4 3.2 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen durch die Planänderung ....................................................................................................................... 4 3.2.1 Baubedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere planungsrelevante Arten ....................................................................................................................................................... 4 3.2.2 Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere planungsrelevante Arten...................................................................................................................... 4 4 Fazit ........................................................................................................................................ 5 Abschlusserklärung Literatur Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch 1 1 Einleitung Anlass der vorliegenden Unbedenklichkeitserklärung sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Kreis Düren). Im Avifaunistischen Fachgutachten (ECODA 2014a), im Fachgutachten Fledermäuse (ECODA 2014c) sowie im Fachbeitrag Artenschutz (ECODA 2014b) wurde noch nicht die aktuelle Anlagenkonfiguration berücksichtigt. Im Gegensatz zur Darstellung in den Gutachten werden derzeit statt sechs nur fünf Windenergieanlagen (WEA) geplant. Zudem wurde bei zwei Anlagen der Anlagentyp gewechselt. Darüber hinaus ergaben sich bei zwei WEA-Standorten geringfügige Standortverschiebungen (vgl. Karte 2.1). Vor diesem Hintergrund werden die Aussagen des Avifaunistischen Gutachtens, des Fachgutachten Fledermäuse und des Fachbeitrags Artenschutz zu den geplanten WEA in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden in der vorliegenden Unbedenklichkeitserklärung kurz dargelegt. Auftraggeberin der vorliegenden Unbedenklichkeitserklärung ist die juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt. ecoda Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch 2 2 Darstellung von Art und Umfang der Planänderung Die Vorhabensträger planen die Verringerung der Anlagenzahl von sechs auf fünf WEA sowie die Verschiebung von zwei WEA-Standorten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“. Zudem wurde an den geplanten WEA-Standorten 2 und 6 der Anlagentyp gewechselt (vgl. Karte 2.1). Ursprünglich sollte der Anlagentyp Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 149 m und einem Rotordurchmesser von 101 m (Gesamthöhe: 199,5 m) errichtet werden. Aktuell ist vorgesehen an den geplanten Anlagenstandorten 2 und 6 Anlagen des Typs E-115 mit einer Nabenhöhe von 135,4 m und einem Rotordurchmesser von 115,8 m (Gesamthöhe: 193,3 m) zu errichten und zu betreiben: WEA 1: entfällt WEA 2: Änderung des Anlagentyps (E-101 auf E-115) sowie Standortverschiebung um ca. 6 m in nordwestliche Richtung WEA 3: keine Veränderung WEA 4: keine Veränderung WEA 5: keine Veränderung WEA 6: Änderung des Anlagentyps (E-101 auf E-115) sowie Standortverschiebung um ca. 37 m in nordwestliche Richtung Angesichts der Verringerung der Anlagenzahl, der geänderten Standorte von zwei WEA sowie der Änderung des Anlagentyps an zwei Standorten werden die Aussagen des avifaunistischen Fachgutachtens, des Fachgutachtens Fledermäuse sowie des Fachbeitrags Artenschutz überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden kurz dargestellt. ecoda ! Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren) Auftraggeberin: juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt ! Karte 2.1 Abgrenzung der geplanten Konzentrationszone sowie geänderte Anlagenkonfiguration WEA 1 ! { } A { WEA 6 (E-115 statt E-101) } z | A ! { } A { } z | ! { } A A { } z | A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) in der aktuellen Planung ! { } A Standort einer geplanten Windenergieanlage in der alten Planung WEA 2 (E-115 statt E-101) geplante Konzentrationszone "Lausbusch" WEA 3 ! { } z | A WEA 4 A ! { } z | A ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen Deutschen Grundkarte 1 : 25.000 (DGK5) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 08. Dezember 2014 WEA 5 A ! { } z | 0 © Geobasis NRW 2014 Maßstab 1:6.000 300 @ DIN A3 ´ Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch 3 Überprüfung der faunistischen Fachbeitrages Artenschutz 3.1 Datenerhebung Fachgutachten 4 sowie ecoda des Aufgrund der lediglich geringfügigen Standortverschiebungen von zwei WEA ist gewährleistet, dass die Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen für die ursprüngliche Planung eine hinreichend genaue Datengrundlage darstellen, um die Auswirkungen der aktuellen Planung zu prognostizieren und zu bewerten. 3.2 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen durch die Planänderung 3.2.1 Baubedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere planungsrelevante Arten Durch die aktuelle Planung ergeben sich keine Änderungen bei den betroffenen Biotoptypen. Weiterhin sollen die WEA auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Der Verlauf der Zuwegung zu den geplanten WEA ist - wie in der alten Planung - noch nicht abschließend festgelegt. Insofern ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen bei den Prognosen und Bewertungen zu baubedingten Auswirkungen der WEA auf Vögel (ECODA 2014a), Fledermäuse (ECODA 2014c) sowie weiteren planungsrelevanten Arten (ECODA 2014b). Die Aussagen in den Gutachten behalten ihre Gültigkeit. 3.2.2 Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere planungsrelevante Arten Vögel Als WEA-empfindliche Arten, für die der Untersuchungsraum mindestens eine allgemeine Bedeutung besitzt und für die deswegen ein Verstoß gegen den Tatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung nicht per se ausgeschlossen werden kann, wurden die Wachtel, der Rotmilan, der Uhu, der Kranich und die Grauammer festgestellt. Wachtel Auch in der aktuellen Planung wird angenommen, dass zwei Wachtelreviere von betriebsbedingten Störungen betroffen sein könnten (vgl. Karte 3.1 und ECODA 2014a). Die Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014a). Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch 5 Uhu, Rotmilan Durch die Verringerung der Anlagenzahl von sechs auf fünf WEA wird sich die von den Rotoren überstrichene Fläche - trotz der Vergrößerung der vom Rotor überstrichenen Fläche an den geplanten Anlagenstandorten 2 und 6 - insgesamt verringern. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt eine Verringerung der Kollisionsgefahr für Rotmilan und Uhu zu erwarten. Die Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014a). Kranich Durch die Reduktion der Anlagenzahl sowie der geringfügigen Reduktion der Gesamthöhe der geplanten WEA 2 und 6 ergeben sich keine Änderungen in der Bewertung der Auswirkungen der geplanten WEA. Die Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014a). Grauammer Bei den Standorten der zu den ermittelten Vorkommen der Grauammer nächstgelegenen geplanten WEA-Standorten 3 und 4 haben sich keine Änderungen ergeben (vgl. Karte 3.1 und ECODA 2014a). Die Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014a). Fledermäuse Durch die Verringerung der Anlagenzahl von sechs auf fünf WEA wird sich die von den Rotoren überstrichene Fläche - trotz der Vergrößerung der vom Rotor überstrichenen Fläche an den geplanten Anlagenstandorten 2 und 6 - insgesamt verringern. Die Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014c). Weitere planungsrelevante Arten Ein Meideverhalten gegenüber betriebenen WEA von weiteren planungsrelevanten Arten ist derzeit nicht bekannt (vgl. MKULNV & LANUV 2013, ECODA 2014b). 4 Fazit Die im Avifaunistischen Fachgutachten (ECODA 2014a), im Fachgutachten Fledermäuse (ECODA 2014c) sowie im Fachbeitrag Artenschutz (ECODA 2014b) prognostizierten Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb der geplanten WEA sowie deren artenschutzrechtliche Bewertung und die Bewertung im Sinne der Eingriffsregelung behalten auch in der aktuellen Planung ihre Gültigkeit. ecoda ! Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen Gutachten wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren) Auftraggeberin: juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt ! Karte 3.1 Konfliktbewertung zwischen der Planung und den Lebensraumfunktionen der Wachtel und der Grauammer ! { } A { } z | A ! ( { } z | A ! { } A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) in der geplanten Konzentrationszone "Lausbusch" geplante Konzentrationszone "Lausbusch" { } z | ! { } A Umkreis von 200 m um die geplanten Anlagenstandorte - aktuelle Planung Umkreis von 500 m um die geplanten Anlagenstandorte - aktuelle Planung Umkreis von 200 m um die geplanten Anlagenstandorte - ursprüngliche Planung $ + ! { } z | A $ + Umkreis von 500 m um die geplanten Anlagenstandorte - ursprüngliche Planung $ + $ + Art $ + Rebhuhn ! { } z | A Wachtel Grauammer Nachweis ! { } z | A Brutrevier im Jahr 2011 ( Nachweis im Jahr 2013 + Nachweis durch das Büro f. Ökologie & Landschaftsplanung im Jahr 2013 ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen Topographischen Karten 1 : 25.000 (DTK25) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 08. Dezember 2014 0 © Geobasis NRW 2014 Maßstab 1:8.000 400 Meter @ DIN A3 ´ Abschlusserklärung Es wird versichert, dass die vorliegende Unbedenklichkeitserklärung unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Dortmund, den 08. Dezember 2014 Dr. Michael Quest Literatur ECODA (2014a): Avifaunistisches Fachgutachten zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren). Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund. ECODA (2014b): Fachbeitrag Artenschutz zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren). Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund. ECODA (2014c): Fachgutachten Fledermäuse zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Stadt Kreuzau, Kreis Düren). Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund. MKULNV & LANUV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN & LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN) (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.