Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,0 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 11 zur VL 58/2012, 4. Ergänzung
www.ecoda.de
ecoda
UMWELTGUTACHTEN
Unbedenklichkeitserklärung zu den naturschutzfachlichen
Gutachten
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E)
(Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren)
Fon 0231 5869-9510
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
juwi Energieprojekte GmbH
Energie-Allee 1
55286 Wörrstadt
Bearbeiter:
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dortmund, 08. Dezember 2014
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................ 1
2 Darstellung von Art und Umfang der Planänderung ........................................................... 2
3 Überprüfung der faunistischen Fachgutachten sowie des Fachbeitrages
Artenschutz ............................................................................................................................ 4
3.1 Datenerhebung.................................................................................................................... 4
3.2 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen durch die
Planänderung ....................................................................................................................... 4
3.2.1 Baubedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere planungsrelevante
Arten ....................................................................................................................................................... 4
3.2.2 Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere
planungsrelevante Arten...................................................................................................................... 4
4 Fazit ........................................................................................................................................ 5
Abschlusserklärung
Literatur
Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch
1
1
Einleitung
Anlass der vorliegenden Unbedenklichkeitserklärung sind die geplante Errichtung und der Betrieb von
fünf Windenergieanlagen (WEA) in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“
(Potenzialfläche E) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Kreis Düren).
Im Avifaunistischen Fachgutachten (ECODA 2014a), im Fachgutachten Fledermäuse (ECODA 2014c) sowie
im Fachbeitrag Artenschutz (ECODA 2014b) wurde noch nicht die aktuelle Anlagenkonfiguration
berücksichtigt. Im Gegensatz zur Darstellung in den Gutachten werden derzeit statt sechs nur fünf
Windenergieanlagen (WEA) geplant. Zudem wurde bei zwei Anlagen der Anlagentyp gewechselt.
Darüber hinaus ergaben sich bei zwei WEA-Standorten geringfügige Standortverschiebungen (vgl.
Karte 2.1).
Vor diesem Hintergrund werden die Aussagen des Avifaunistischen Gutachtens, des Fachgutachten
Fledermäuse und des Fachbeitrags Artenschutz zu den geplanten WEA in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung
werden in der vorliegenden Unbedenklichkeitserklärung kurz dargelegt.
Auftraggeberin der vorliegenden Unbedenklichkeitserklärung ist die juwi Energieprojekte GmbH,
Wörrstadt.
ecoda
Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch
2
2
Darstellung von Art und Umfang der Planänderung
Die Vorhabensträger planen die Verringerung der Anlagenzahl von sechs auf fünf WEA sowie die
Verschiebung von zwei WEA-Standorten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone
„Lausbusch“. Zudem wurde an den geplanten WEA-Standorten 2 und 6 der Anlagentyp gewechselt
(vgl. Karte 2.1). Ursprünglich sollte der Anlagentyp Enercon E-101 mit einer Nabenhöhe von 149 m
und einem Rotordurchmesser von 101 m (Gesamthöhe: 199,5 m) errichtet werden. Aktuell ist
vorgesehen an den geplanten Anlagenstandorten 2 und 6 Anlagen des Typs E-115 mit einer
Nabenhöhe von 135,4 m und einem Rotordurchmesser von 115,8 m (Gesamthöhe: 193,3 m) zu
errichten und zu betreiben:
WEA 1: entfällt
WEA 2: Änderung des Anlagentyps (E-101 auf E-115) sowie Standortverschiebung um ca. 6 m in
nordwestliche Richtung
WEA 3: keine Veränderung
WEA 4: keine Veränderung
WEA 5: keine Veränderung
WEA 6: Änderung des Anlagentyps (E-101 auf E-115) sowie Standortverschiebung um ca. 37 m in
nordwestliche Richtung
Angesichts der Verringerung der Anlagenzahl, der geänderten Standorte von zwei WEA sowie der
Änderung des Anlagentyps an zwei Standorten werden die Aussagen des avifaunistischen
Fachgutachtens, des Fachgutachtens Fledermäuse sowie des Fachbeitrags Artenschutz überprüft. Die
Ergebnisse der Prüfung werden im Folgenden kurz dargestellt.
ecoda
! Unbedenklichkeitserklärung zu
den naturschutzfachlichen Gutachten
wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E)
(Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren)
Auftraggeberin: juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt
! Karte 2.1
Abgrenzung der geplanten Konzentrationszone
sowie geänderte Anlagenkonfiguration
WEA 1
!
{
}
A
{ WEA 6 (E-115 statt E-101)
}
z
|
A
!
{
}
A
{
}
z
|
!
{
}
A
A
{
}
z
|
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage
(WEA) in der aktuellen Planung
!
{
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage
in der alten Planung
WEA 2 (E-115 statt E-101)
geplante Konzentrationszone "Lausbusch"
WEA 3
!
{
}
z
|
A
WEA 4
A
!
{
}
z
|
A
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen
Deutschen Grundkarte 1 : 25.000 (DGK5)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 08. Dezember 2014
WEA 5
A
!
{
}
z
|
0
© Geobasis NRW 2014
Maßstab 1:6.000
300
@ DIN A3
´
Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch
3
Überprüfung der faunistischen
Fachbeitrages Artenschutz
3.1
Datenerhebung
Fachgutachten
4
sowie
ecoda
des
Aufgrund der lediglich geringfügigen Standortverschiebungen von zwei WEA ist gewährleistet, dass
die Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen für die ursprüngliche Planung eine hinreichend
genaue Datengrundlage darstellen, um die Auswirkungen der aktuellen Planung zu prognostizieren
und zu bewerten.
3.2
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen durch die
Planänderung
3.2.1
Baubedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere planungsrelevante Arten
Durch die aktuelle Planung ergeben sich keine Änderungen bei den betroffenen Biotoptypen.
Weiterhin sollen die WEA auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Der Verlauf der
Zuwegung zu den geplanten WEA ist - wie in der alten Planung - noch nicht abschließend festgelegt.
Insofern ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen bei den Prognosen und Bewertungen zu
baubedingten Auswirkungen der WEA auf Vögel (ECODA 2014a), Fledermäuse (ECODA 2014c) sowie
weiteren planungsrelevanten Arten (ECODA 2014b). Die Aussagen in den Gutachten behalten ihre
Gültigkeit.
3.2.2
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und weitere
planungsrelevante Arten
Vögel
Als WEA-empfindliche Arten, für die der Untersuchungsraum mindestens eine allgemeine Bedeutung
besitzt und für die deswegen ein Verstoß gegen den Tatbestand des § 44 Abs. 1 BNatSchG sowie eine
erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung nicht per se ausgeschlossen werden kann,
wurden die Wachtel, der Rotmilan, der Uhu, der Kranich und die Grauammer festgestellt.
Wachtel
Auch in der aktuellen Planung wird angenommen, dass zwei Wachtelreviere von betriebsbedingten
Störungen betroffen sein könnten (vgl. Karte 3.1 und ECODA 2014a). Die Prognosen zu Auswirkungen
im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl.
ECODA
2014a).
Unbedenklichkeitserklärung zu fünf geplanten WEA am Standort Lausbusch
5
Uhu, Rotmilan
Durch die Verringerung der Anlagenzahl von sechs auf fünf WEA wird sich die von den Rotoren
überstrichene Fläche - trotz der Vergrößerung der vom Rotor überstrichenen Fläche an den geplanten
Anlagenstandorten 2 und 6 - insgesamt verringern. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt eine
Verringerung der Kollisionsgefahr für Rotmilan und Uhu zu erwarten. Die Prognosen zu Auswirkungen
im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl.
ECODA
2014a).
Kranich
Durch die Reduktion der Anlagenzahl sowie der geringfügigen Reduktion der Gesamthöhe der
geplanten WEA 2 und 6 ergeben sich keine Änderungen in der Bewertung der Auswirkungen der
geplanten WEA. Die Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der
Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014a).
Grauammer
Bei den Standorten der zu den ermittelten Vorkommen der Grauammer nächstgelegenen geplanten
WEA-Standorten 3 und 4 haben sich keine Änderungen ergeben (vgl. Karte 3.1 und ECODA 2014a). Die
Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung
behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014a).
Fledermäuse
Durch die Verringerung der Anlagenzahl von sechs auf fünf WEA wird sich die von den Rotoren
überstrichene Fläche - trotz der Vergrößerung der vom Rotor überstrichenen Fläche an den geplanten
Anlagenstandorten 2 und 6 - insgesamt verringern. Die Prognosen zu Auswirkungen im Sinne des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG und im Sinne der Eingriffsregelung behalten ihre Gültigkeit (vgl. ECODA 2014c).
Weitere planungsrelevante Arten
Ein Meideverhalten gegenüber betriebenen WEA von weiteren planungsrelevanten Arten ist derzeit
nicht bekannt (vgl. MKULNV & LANUV 2013, ECODA 2014b).
4
Fazit
Die im Avifaunistischen Fachgutachten (ECODA 2014a), im Fachgutachten Fledermäuse (ECODA 2014c)
sowie im Fachbeitrag Artenschutz (ECODA 2014b) prognostizierten Auswirkungen durch die Errichtung
und den Betrieb der geplanten WEA sowie deren artenschutzrechtliche Bewertung und die Bewertung
im Sinne der Eingriffsregelung behalten auch in der aktuellen Planung ihre Gültigkeit.
ecoda
! Unbedenklichkeitserklärung zu
den naturschutzfachlichen Gutachten
wegen der Aktualisierung der WEA-Planungen in der geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E)
(Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren)
Auftraggeberin: juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt
! Karte 3.1
Konfliktbewertung zwischen der Planung
und den Lebensraumfunktionen der Wachtel
und der Grauammer
!
{
}
A
{
}
z
|
A
!
(
{
}
z
|
A
!
{
}
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage
(WEA) in der geplanten Konzentrationszone
"Lausbusch"
geplante Konzentrationszone "Lausbusch"
{
}
z
|
!
{
}
A
Umkreis von 200 m um die geplanten
Anlagenstandorte - aktuelle Planung
Umkreis von 500 m um die geplanten
Anlagenstandorte - aktuelle Planung
Umkreis von 200 m um die geplanten
Anlagenstandorte - ursprüngliche Planung
$
+
!
{
}
z
|
A
$
+
Umkreis von 500 m um die geplanten
Anlagenstandorte - ursprüngliche Planung
$
+
$
+
Art
$
+
Rebhuhn
!
{
}
z
|
A
Wachtel
Grauammer
Nachweis
!
{
}
z
|
A
Brutrevier im Jahr 2011
(
Nachweis im Jahr 2013
+
Nachweis durch das Büro f. Ökologie &
Landschaftsplanung im Jahr 2013
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen
Topographischen Karten 1 : 25.000 (DTK25)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 08. Dezember 2014
0
© Geobasis NRW 2014
Maßstab 1:8.000
400 Meter
@ DIN A3
´
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass die vorliegende Unbedenklichkeitserklärung unparteiisch, gemäß dem
aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde.
Dortmund, den 08. Dezember 2014
Dr. Michael Quest
Literatur
ECODA
(2014a): Avifaunistisches Fachgutachten zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der
geplanten Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau,
Kreis Düren). Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund.
ECODA
(2014b): Fachbeitrag Artenschutz zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Gemeinde Kreuzau, Kreis
Düren). Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund.
ECODA
(2014c): Fachgutachten Fledermäuse zu sechs geplanten Windenergieanlagen in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone „Lausbusch“ (Potenzialfläche E) (Stadt Kreuzau, Kreis Düren).
Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH. Dortmund.
MKULNV & LANUV (MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES
LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN & LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN) (2013): Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und
Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.