Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 14 zur VL 58/2012, 4. Ergänzung
www.ecoda.de
ecoda
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen
im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne
Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“
(Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum)
Fon 0231 5869-5690
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofsstraße 7
52372 Kreuzau
Bearbeiter:
Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr.
Dortmund, den 12. Februar 2015
Inhaltsverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
1
Einleitung ........................................................................................................................ 1
2
Bestandserfassung ......................................................................................................... 2
2.1
Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung ................................. 2
2.1.1 Denkmalbereich Nideggen ....................................................................................................... 2
2.1.2 Baudenkmale (Einzeldenkmale) .............................................................................................. 6
2.1.3 Bodendenkmale ........................................................................................................................ 16
2.2
3
Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung............................................................................... 17
Prognose der Auswirkung des Vorhabens ..................................................................18
3.1
Wirkpotenzial des Vorhabens ............................................................................................................. 18
3.1.1 Schallimmissionen und Schattenwurf ................................................................................... 18
3.1.2 Optisch bedrängende Wirkung ............................................................................................... 18
3.1.3 Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen .......................................................................... 18
3.1.4 Beeinträchtigungen durch Blinklichter .................................................................................. 20
3.2
3.3
Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten Baudenkmale ................... 21
Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit......................................................................................... 23
3.3.1 Vorgehensweise ....................................................................................................................... 23
3.3.2 Ergebnisse .................................................................................................................................. 26
3.3.3 Fazit ............................................................................................................................................ 40
3.4
4
Abschließende Bewertung der Auswirkungen ................................................................................ 41
Zusammenfassung .......................................................................................................43
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Tabelle 1.1:
Angaben zu den geplanten Windenergieanlagen ..............................................................1
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Angaben zu den Betrachtungspunkten ............................................................................. 24
Tabelle 3.2:
Bewertungsmatrix Auswirkungen der UVP-Gesellschaft (2008) ................................... 42
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Abbildung 2.1:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in
nordwestliche Richtung ............................................................................................................ 3
Abbildung 2.2:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in
südöstliche Richtung auf das Rathaus .................................................................................... 3
Abbildung 2.3:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in
nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor ........................................................................... 4
Abbildung 2.4:
Blick vom Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in
südöstliche Richtung auf das Zülpicher Tor ........................................................................... 4
Abbildung 2.5:
Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die
Stadtbefestigung von Nideggen ............................................................................................. 5
Abbildung 2.6:
Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung
von Nideggen ............................................................................................................................ 5
Abbildung 2.7:
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die
Burg Nideggen .......................................................................................................................... 9
Abbildung 2.8:
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die
Burg Nideggen ........................................................................................................................ 10
Abbildung 2.9:
Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg ................................................................ 11
Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg ............................................................................. 11
Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum ............................. 12
Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove .................................................................................. 13
Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich ................................................. 14
Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau ................................................................ 15
Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau....................................................... 15
Kapitel 3:
Abbildung 3.1:
Foto vom Betrachtungspunkt 1 Marktplatz von Nideggen mit
schematischen Umrissen der geplanten WEA .................................................................... 27
Abbildung 3.2:
Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit
schematischen Umrissen der geplanten WEA .................................................................... 28
Abbildung 3.3:
Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA ............................................................................................... 29
Abbildung 3.4:
Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und
Steinkaul vom Betrachtungspunkt 4 am Burgberg zwischen
Bergstein/Zerkall .................................................................................................................... 31
Abbildung 3.4:
Foto vom Betrachtungspunkt 5 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit
schematischen Umrissen der geplanten WEA .................................................................... 32
Abbildung 3.5:
Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom
Betrachtungspunkt 6 westlich von Hetzingen .................................................................... 33
Abbildung 3.6:
Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom
Betrachtungspunkt 7 westlich von Thum ............................................................................ 34
Abbildung 3.7:
Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom
Betrachtungspunkt 8 östlich von Thum ............................................................................... 35
Abbildung 3.8:
Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom
Betrachtungspunkt 9 südöstlich von Berg ........................................................................... 36
Abbildung 3.9:
Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 10 südwestlich von Berg ..................................................................... 37
Abbildung 3.10: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul
vom Betrachtungspunkt 11 östlich von Muldenau ............................................................ 38
Abbildung 3.11: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 12 südlich von Muldenau .................................................................... 39
Einleitung
1
1
Einleitung
Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau zur Ausweisung von zwei Konzentrationszonen für die Windkraft. Für die beiden Flächen
werden zur planungsrechtlichen Steuerung die Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie
Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ aufgestellt. Nach derzeitigem Planungsstand sind im Bereich „WEA
Lausbusch“ fünf Windenergieanlagen (WEA) und im Bereich „WEA Steinkaul“ zwei WEA geplant. Die
Standorte der geplanten WEA sind in Karte 1 dargestellt. Angaben zu den geplanten WEA sind der
Tabelle 1.1 zu entnehmen.
Tabelle 1.1:
Angaben zu den geplanten Windenergieanlagen
Nab e n Ro to rd u rch Ko o rd in ate n Ostwe rt No rd we rt
h ö h e (m ) m e sse r (m )
syste m
UTM/ETRS89
Enercon
E115
135,4
115,8 323863 5619718
Zone32N
UTM/ETRS89
Vestas
V112
140,0
112,0 323978 5619393
Zone32N
UTM/ETRS89
Vestas
V112
140,0
112,0 324172 5619102
Zone32N
UTM/ETRS89
Vestas
V112
140,0
112,0 324253 5618793
Zone32N
UTM/ETRS89
Enercon
E115
135,4
115,8 323363 5619775
Zone32N
UTM/ETRS89
General Electric GE 2.5
139,0
120,0 326084 5619598
Zone32N
UTM/ETRS89
General Electric GE 2.5
139,0
120,0 326362 5619293
Zone32N
Stan d o rt Be ze ich n u n g H e rste lle r
Lausbusch WEA 2
Lausbusch WEA 3
Lausbusch WEA 4
Lausbusch WEA 5
Lausbusch WEA 6
Steinkaul WEA 1
Steinkaul WEA 2
Typ
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB hat das LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine Stellungnahme eingereicht.
Das Amt für Denkmalpflege fordert darin eine Untersuchung der Auswirkungen der geplanten
Windenergieanlagen auf
die in der Umgebung befindlichen geschützten Denkmale und
Denkmalbereiche. Aus der Sicht des LVR – Amtes für Denkmalpflege im Rheinland sind die
Auswirkungen auf folgende, nach § 3 DSchG NW und nach § 5 DSchG NW geschützte Denkmale bzw.
Denkmalbereiche zu untersuchen (LVR – AMTES FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014):
-
Denkmalbereich Nideggen 1
-
Einzeldenkmale innerhalb des Denkmalbereichs sowie in den Ortslagen Nideggen, Rath,
Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und
Thum (Gemeinde Kreuzau)
Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde
Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den o. g. Bereichen bzw. Ortslagen eingetragenen Baudenkmale
dargestellt sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten
Konzentrationszonen für die Windkraft beschrieben und bewertet.
ecoda
Bestandserfassung
2
2
Bestandserfassung
Die Erfassung von Baudenkmalen beschränkt sich auf die vom LVR - Amt für Denkmalpflege im
Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten Ortslagen (LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE
IM RHEINLAND 2014).
2.1
Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung
2.1.1
Denkmalbereich Nideggen
Der gemäß § 2 Abs. 3 DschG NW ausgewiesene Denkmalbereich Nideggen I ist in Karte 1 dargestellt.
Laut Datenblatt des LVR - Amt für Denkmalpflege soll durch die Ausweisung der historisch
gewachsene Charakter des Ortes insgesamt erhalten werden und „zwar durch den Schutz des
Grundrisses der örtlichen Gesamtsituation, des Erscheinungsbildes, den Schutz von Freiflächen und
Freiräumen, von Blickbeziehungen und durch den Schutz der Silhouette“ (LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE
IM RHEINLAND
2014b). Die Silhouette „meint den Umriss der Gesamtsituation aus Burgruine, Kirche und
Ort, wie sie aus der Umgebung rundum, insbesondere von drei Seiten (Norden, Westen, Süden) erlebt
wird“ (LVR – AMT
FÜR
DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). Das schützenswerte Erscheinungsbild bezieht
sich laut Datenblatt „auf den Bereich insgesamt, d. h. auf die Bergkuppe mit den Resten der Burg und
mit der Pfarrkirche, auf den Ort und auf die Wiesen in den Berghängen. Der Bergrücken wird heute
beherrscht durch die Ruine der ehemaligen Burganlage und durch den Baukörper der romanischen
Pfarrkirche. Das Erscheinungsbild des Ortes wird wesentlich geprägt durch den Wiederaufbau der
1950er Jahre nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg, wobei sich der Wiederaufbau an das Bild der
zerstörten Substanz anlehnt. Innerhalb des Ortes muss unterschieden werden zwischen der Bebauung
entlang der Hauptwegeführung und der Bebauung der rückwärtigen Nebenstraßen. Entlang der
Hauptachsen
stehen
zweigeschossige,
traufständige
reine
Wohnbauten
und
Wohn-
und
Geschäftshäuser in geschlossenen Reihen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im
Altwerk). […] Die Bebauung verdichtet sich am Kreuzungspunkt der beiden Achsen, bzw. der Ortsmitte
am Marktplatz wird durch dreigeschossige Bebauung und durch öffentliche Nutzungen, insbesondere
durch das Rathaus, betont. In den rückwärtigen Gassen stehen locker gruppiert freistehende,
zweigeschossige kleinteilige Wohnhäuser mit zum Teil gewerblich genutzten Nebenbauten.
Solitärkörper wie Kirche, Burg, Kloster und die beiden Tore setzen über das Gebiet verteilt
städtebaulich markante Zeichen. Die Volumenabfolge der Bausubstanz entsprechend der Nutzung und
der historischen Bedeutung sollte erhalten bleiben, ebenso das Erscheinungsbild in Höhe, Groß- und
Detailformen, Fensterformaten, Dachneigung Baukörperstellung, Materialien und Straßenprofilierung“
(LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014).
Bezüglich der Blickbeziehungen, die es zu schützen gilt, wird unterschieden zwischen den
Blickbezügen und Blickachsen innerhalb des Bereichs (auf die Stadttore, auf den Kirchturm, auf das
ecoda
Bestandserfassung
3
Rathaus)) und Sichtbeziehungen von der Bereichsgrenze auf markante bauliche Anlagen wie
Burgruine, Kirchturm und Stadttore.
Abbildung 2.1:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in
nordwestliche Richtung
Abbildung 2.2:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche
Richtung auf das Rathaus
ecoda
Bestandserfassung
4
Abbildung 2.3:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in
nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor
Abbildung 2.4:
Blick vom Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche
Richtung auf das Zülpicher Tor
ecoda
Bestandserfassung
5
Abbildung 2.5:
Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die Stadtbefestigung von
Nideggen
Abbildung 2.6:
Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung von
Nideggen
ecoda
Bestandserfassung
2.1.2
6
Baudenkmale (Einzeldenkmale)
Nach Angaben der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kreuzau treten in den Ortslagen
Leversbach, Boich, Drove und Thum insgesamt 48 eingetragen Baudenkale auf. Laut Denkmalliste der
Stadt Nideggen existieren in den Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg 48 eingetragene
Baudenkmale. In der Tabelle A.II 1 im Anhang sind die relevanten Denkmale mit Adresse und
Beschreibung laut den Denkmallisten der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen aufgeführt. Eine
Übersichtsdarstellung der Denkmale findet sich in Karte 1 im Anhang. In den Karten 2 bis 9 sind die
Denkmale für jede der zu berücksichtigenden Ortslagen in einer Detailkarte dargestellt (Luftbildkarte).
Bei ortsfesten Denkmalen ist die Umgebung besonders zu berücksichtigen. Der Umgebungsschutz soll
der Sicherung der Ausstrahlungen dienen, die von einem Denkmal aus ästhetischen oder historischen
Gründen ausgehen. Als Umgebung wird der Bereich eines Denkmals aufgefasst, innerhalb dessen
seine Ausstrahlungen noch wirksam sind und eine Veränderung des vorhandenen tatsächlichen
Zustandes diese Ausstrahlungen nachteilig schmälern können (vgl. UVP-GESELLSCHAFT 2008).
Über den Umgebungsschutz hinausgehend ist auch die Fernwirkung zu berücksichtigen (vgl. UVPGESELLSCHAFT 2008).
Die insgesamt 96 Einzeldenkmale können bezüglich ihrer Gestalt und Dimensionen folgenden
Bauwerkskategorien zugeordnet werden (vgl. Tabelle A.II 2 im Anhang):
-
Wohnhäuser und Hoflagen (inkl. Mühle)
-
öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus)
-
Burgen bzw. Herrenhäuser, Kloster
-
Stadtbefestigung
-
Kirchen
-
Kapellen
-
Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen
Da die Objekte der einzelnen Kategorien auch hinsichtlich der räumlichen Lage bzw. Anordnung
vergleichbar sind, scheint es gerechtfertigt, die räumliche Wirkung vereinfachend für die aufgeführten
Kategorien zu beschreiben. Im Anschluss wird auf die ggf. durch Denkmale charakterisierte Silhouette
der relevanten Ortslagen eingegangen.
ecoda
Bestandserfassung
7
2.1.2.1 Bauwerke
Wohnhäuser und Hoflagen
Die räumliche Wirkung der betrachteten Wohnhäuser bzw. Hoflagen, die sich innerhalb der
Ortschaften befinden und überwiegend Teil der geschlossenen Bebauung sind, beschränkt sich auf die
unmittelbare Umgebung, d. h. in der Regel auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Gebäude
befindet. Aufgrund der geringen Bauhöhe sowie der Lage im Gebäudebestand entfalten die in Tabelle
A.II 2 aufgelisteten Wohnhäuser und Hoflagen keine Fernwirkung.
Öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus, Schule)
Öffentliche Gebäude befinden sich i. d. R. in zentraler Lage innerhalb der Ortslagen (z. B. Markplatz).
Insbesondere Ratshäuser stellen repräsentative Gebäude mit hervorgehobener Stellung dar, die
oftmals als freistehende Gebäude den umliegenden Gebäudebestand überragen. Dies ist auch beim
Rathaus in Nideggen der Fall. Eine Fernwirkung geht vom Rathaus Nideggen aber nicht aus. Das
ehemalige Amtsgebäude in Drove stellt ebenfalls ein auffälliges Gebäude ohne Fernwirkung dar. Den
übrigen Objekten dieser Kategorie kann keine besonders hervorgehobene Stellung zugesprochen
werden.
Burgen, Herrenhäuser, Kloster
Bei der Burg Drove sowie der Burg Pissenheim handelt es sich um hofartige Gebäudekomplexe mit
zwei bis drei geschossigen Haupthäusern, die von den im Straßenbild durchaus auffälligen Einfahrten
aus einsehbar sind. Die Einsehbarkeit des Franziskaner- Minoriten- Klosters in Nideggen beschränkt
sich weitgehend auf den Einfahrtsbereich im Westen. Den Objekten kann – mit Ausnahme der Burg
Nideggen - keine besondere Fernwirkung zugesprochen werden (vgl. Kapitel 2.1.2.2). Sie schließen
sich an den Gebäudebestand an und überragen diesen allenfalls geringfügig. Teilweise werden die
Grundstücke von Gehölzen umrahmt, wodurch die Einsehbarkeit eingeschränkt wird.
Stadtbefestigung
Der historische Ortskern von Nideggen ist von einer Stadtmauer umgeben, die im Osten zwischen den
Stadttoren (Zülpicher Tor und dem Düren) erhalten geblieben ist (vgl. Abbildungen 2.5 und 2.6). Die
Einsehbarkeit beschränkt sich auf die unmittelbar angrenzenden Straßenzüge.
Kirchen
Die räumliche Wirkung von Kirchen reicht über die unmittelbare Umgebung (v. a. Kirchenvorplatz und
angrenzende Straßenzüge) hinaus, da diese Bauwerke i. d. R. den Gebäudebestand deutlich
überragen. Kirchen sind in der umgebenden Landschaft zu sehen und stellen oftmals charakteristische
Elemente der Ortssilhouette dar. Dies trifft auch auf die zu berücksichtigenden Kirchen der
umliegenden Ortschaften Thum, Drove, Boich, Nideggen, Berg und Muldenau zu (vgl. Kapitel 2.1.2.2).
ecoda
Bestandserfassung
8
Teilweise stellen die mit den Kirchen in Verbindung stehenden Pfarrhäuser unter Denkmalschutz,
wobei deren räumliche Wirkung nicht über die angrenzenden Straßenzüge hinaus reicht.
Kapellen
Unter dieser Kategorie werden freistehende, kleinere Bet-, Gottesdienst- oder Andachtsräumlichkeiten
subsumiert. Die in Tabelle A.II 2 aufgeführten Kapellen befinden sich innerhalb der Ortslagen
(Leversbach, Rath und Nideggen). Angesichts der Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt
sich die räumliche Wirkung der Kapellen auf die angrenzenden Straßenzüge. Eine Fernwirkung geht
von den betrachteten Kapellen nicht aus.
Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen
Von den 20 relevanten Objekten befinden sich vier im Außenbereich (vgl. Karte 1). Angesichts der
Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt sich die räumliche Wirkung der Wegekreuze
innerhalb der Ortslagen auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Wegekreuz befindet. Markant
tritt das Sandsteinkreuz auf dem Marktplatz von Nideggen in Erscheinung (vgl. Abbildung 2.3). Eine
Fernwirkung geht von diesen Objekten nicht aus.
Die räumliche Wirkung der Wegekreuze im Außenbereich wird durch Landschaftselemente wie
Baumgruppen bzw. Einzelbäume eingeschränkt. Mit zunehmender Entfernung eines Betrachters zu
einem Wegekreuz im Außenbereich wird dessen Ausstrahlung allerdings abnehmen.
ecoda
Bestandserfassung
9
2.1.2.2 Ortssilhouetten
Nideggen
Das Ortsbild wurde in Kapitel 2.1.1 im Zusammenhang mit dem Denkmalbereich hinreichend
beschrieben. Die Burg Nideggen ist stellenweise aus westlicher, südlicher und nördlicher Blickrichtung
zu sehen. Im Umfeld von Hetzingen (z. B. von den Campingplätzen südlich von Hetzingen) bietet sich
ein unverstellter Blick auf die Burg (vgl. Abbildung 2.7). Aus dieser Blickrichtung wirkt die Bergkuppe
mit den Feldwänden und der Burg besonders markant. Auch vom Aussichtsturm am Burgberg
zwischen Bergstein und Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen ist ein freier Blick auf die Burg
gegeben (vgl. Abbildung 2.8). In östliche Blickrichtung stellt die Bergkuppe mit den Resten der Burg
und mit der Pfarrkirche markantes Element in der Landschaft dar (vgl. Abbildung 2.7).
Abbildung 2.7:
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg
Nideggen
ecoda
Bestandserfassung
Abbildung 2.8:
10
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg
Nideggen
ecoda
Bestandserfassung
11
Berg
Der katholischen Pfarrkirche St. Clemens in Berg u .a. aus südlicher Blickrichtung (in Richtung des
Windparks Lausbusch) eine Silhouette prägende Wirkung zugesprochen werden (vgl. Abbildung 2.9).
In nordöstliche Richtung überragt der Kirchturm kaum die umliegenden Strukturen (vgl. 2.10).
Abbildung 2.9:
Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg
Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg
ecoda
Bestandserfassung
12
Thum
Die Ortschaft Thum befindet sich in einer Tallage. Die Kirche wird von umliegenden Strukturen
überragt und ist nur bedingt Ortsbild prägend. Von den höher gelegenen Bereichen westlich von Thum
bzw. unmittelbar östlich des Waldstücks „Lausbusch“ bietet sich ein Ausblick über die Ortschaft (vgl.
Abbildung 2.11).
Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum
ecoda
Bestandserfassung
13
Drove
Die Ortslage Drove ist v. a. aus westlicher Richtung einsehbar (vgl. Abbildung 2.12). Ein freier Blick
über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des Windparks Steinkaul ist
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove
ecoda
Bestandserfassung
14
Boich
Die Ortschaft Boich befindet sich in Tallage. Ein freier Blick auf die Ortslage ist von der südlich
verlaufenden Landesstraße L 249 möglich (vgl. Abbildung 2.13). Aufgrund des Reliefs sowie der
geringen Bauhöhe entfaltet die Kirch darüber hinaus keine Fernwirkung.
Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich
ecoda
Bestandserfassung
15
Muldenau
Die Silhouette von Muldenau wird in den relevanten Blickrichtungen von der katholischen Pfarrkirche
St. Barbara bestimmt. Durch Masten der unmittelbar westlich von Muldenau verlaufenden
Hochspannungsfreileitung ist der Blick über die Ortschaft in Richtung der geplanten Windparks bereits
vorbelastet.
Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau
Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau
ecoda
Bestandserfassung
2.1.3
16
Bodendenkmale
Das LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat in der Stellungnahme vom 29. April 2014 im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange daraufhin
gewiesen, dass die Auswirkungen der Windkraftvorrangflächen auf die in der Umgebung befindlichen
Denkmale zu prüfen sind. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Gemeinde Kreuzau drei
Bodendenkmale genannt, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.
In der Tabelle A. II 2 im Anhang sind die relevanten Bodendenkmale mit Adresse und Beschreibung
laut der Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgeführt. Eine Übersichtsdarstellung der Denkmale
findet sich in Karte 1 im Anhang.
Der Burghügel (Motte) in Drove (Denkmal-Nr. 4) ist von der westlich angrenzenden Droverstraße aus
einsehbar. Blickbeziehungen zu den geplanten WEA, die sich in einer Entfernung von mindestens
3,2 km befinden, können ausgeschlossen werden.
Das Bodendenkmal Nr. 6 „Heiliger Pütz“ befindet sich im Wald, so dass Blickbeziehungen zu den
mindestens 2,4 km entfernten WEA ausgeschlossen werden können.
Der Grabhügel am Lausbusch befindet sich in einer Entfernung von ca. 270 m zum Standort der
geplanten WEA 2. In der unmittelbaren Umgebung des Hügels wurden nach Angaben des LVR - Amtes
für Denkmalpflege im Rheinland zahlreiche archäologische Funde gemacht, die Hinweise auf eine
jungsteinzeitliche und eiszeitliche Besiedelung geben.
Der Hügel wird durch die Errichtung und den Betrieb der WEA nicht tangiert. Grundsätzlich unterliegen
etwaige bei den Bauarbeiten zutage kommende Funde (Mauern, Erdverfärbungen, Knochen und
Skelettteile,
Gefäße
oder
Scherben,
Münzen
und
Eisengegenstände
u. a.)
gem.
§ 15
Denkmalschutzgesetz NRW der Meldepflicht an die Gemeinde oder den Landschaftsverband. Das
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt § 16 Denkmalschutzgesetz NRW.
Sichtbeziehungen zwischen dem Bodendenkmal und der WEA 2 werden in südwestliche Blickrichtung
über das Denkmal in Richtung des Standorts der WEA 2 sowie in nordöstliche Richtung auf das
Bodendenkmal über den Standort der WEA 2 hinweg bestehen. Im Falle des Bodendenkmals „Hügel
Thum“ wird auch nach der Errichtung ein unbeeinträchtigter Blick auf das Denkmal möglich sein, so
dass nicht von erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des Bodendenkmals
auszugehen ist.
Da keine Beeinträchtigungen von Bodendenkmalen zu erwarten sind, werden diese nicht weiter
betrachtet.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
2.2
17
Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung
Nach der Bewertungsmatrix der UVP-Gesellschaft sind Baudenkmale bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit
regelmäßig der Kategorie „sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“
sowie Bodendenkmale der Kategorie „hoch – in Substanz gut erhalten und von großem historischen
Zeugniswert“ zuzuordnen (UVP-GESELLSCHAFT 2008).
Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen
(LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE 2007) befinden sich Nideggen,
das einen kulturlandschaftlich bedeutsamen Stadtkern aufweist, und die Ortslage Berg im
bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Mittlere Rur - Nideggen (KLB 24.02). Für den KLB 24.02 werden
folgende wertgebende Merkmale genannt:
-
Vorgeschichtliche
Sieldungsplätze,
Römische
Sieldungsplätze / Rurübergang,
Frühmittelalterliche Orte, Burg Nideggen, Abtei Mariawald, mittelalterliche Mühlen und
Mühlengräben
(Teiche),
Burganlagen,
mittelalterliche
Motten
(Jülich-Altenberg),
mittelalterliche und neuzeitliche Städte Linnich, Jülich, Düren, neuzeitliche Festung Jülich,
landschaftliche Leitstruktur, Driesche, Auenwälder und Grünlandflächen.
Die
Ortslagen
Boich,
Kulturlandschaftsbereich
Thum,
Drove
Kreuzau/Vettweiß
und
Muldenau
(KLB
25.06),
befinden
der
sich
im
insbesondere
bedeutsamen
als
römischer
Siedlungsraum bedeutsam ist.
Der Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen stellt in dem Raum
keine bedeutsamen Sichtbeziehungen dar (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND
WESTFALEN-LIPPE 2007).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
18
3
Prognose der Auswirkung des Vorhabens
3.1
Wirkpotenzial des Vorhabens
ecoda
Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die von WEA ausgehenden visuellen Reize.
Baubedingte Beeinträchtigungen von Denkmalen können aufgrund der Entfernung ausgeschlossen
werden.
3.1.1
Schallimmissionen und Schattenwurf
Die betrachteten Denkmale befinden sich in einer Entfernung von minimal 940 m zu den Standorten
der geplanten WEA. Aufgrund der Entfernung können erhebliche Beeinträchtigungen durch
Schallimmissionen und Schattenwurf ausgeschlossen werden.
3.1.2
Optisch bedrängende Wirkung
Durch die Drehbewegungen der Rotoren von Windenergieanlagen kann eine „optisch bedrängende“
Wirkung ausgehen. Eine optische Bedrängung liegt laut Urteil des OVG Münster 1 in der Regel dann vor,
wenn ein Abstand der zweifachen Bauhöhe zwischen Windenergieanlage zu einem Wohnhaus
unterschritten wird. Bei einem Abstand der zwei- bis dreifachen Bauhöhe ist eine Einzelfallprüfung
erforderlich. Die geplanten Anlagentypen erreichen eine Gesamthöhe von 193,3 m bzw. 196,0 m (vgl.
Tabelle 1.1). Bei einem Abstand von minimal 940 m zwischen dem Standort einer geplanten WEA und
einem der berücksichtigten Baudenkmale beträgt der Abstand somit mindestens das 4,8-fache der
Bauhöhe. Zwar bezieht sich das Gerichtsurteil vorrangig auf den Immissionsschutz, dennoch kann auch
im Hinblick auf den Denkmalschutz hieraus die Schlussfolgerung gezogen werden, wonach eine
optische bedrängende Wirkung im Bereich der berücksichtigten Baudenkmale sicher ausgeschlossen
werden kann.
3.1.3
Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen
Aufgrund der Bauhöhe werden die geplanten WEA weithin sichtbar sein. Bei der Beurteilung der
Erheblichkeit
von
Beeinträchtigungen
im
Zusammenhang
mit
der
naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung sind nach BREUER (2001) die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Abstand
der 15-fachen Anlagenhöhe i. d. R. als erheblich anzusehen (im vorliegenden Fall 2.899,5 m bzw.
2.940,0 m).
Zwei
Gerichtsurteile
zum
Konfliktfeld
Windenergienutzung / Denkmalschutz
kommen
zu
vergleichbaren Einschätzungen. In einem Urteil des OVG Schleswig wurde ein Abstand von etwa der
15-fachen Anlagenhöhe zwischen einer Windenergieanlage und dem die Stadtsilhouette prägenden
1
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 09.09.2006 (8 A 3726/05)
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
19
Meldorfer Dom als unzureichend angesehen 2. Akzeptabel fanden die Richter eine Minimalentfernung
der etwa 30 bis 50-fachen Anlagenhöhe. In einem anderen Fall sah das VG Dessau einen Abstand der
20-fachen Anlagenhöhe zu einem bedeutsamen Denkmalensemble (Pfarrkirche und Schloss Leitzkau)
als zu gering an 3. Bei den beiden behandelten Kulturdenkmalen handelt es sich um
landesbedeutsame Anlagen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beeinträchtigung eines aus archetektonischen und
ortsgeschichtlichen Gründen als Denkmal eingetragenen Hofes durch zwei Windenergieanlagen mit
140 m Gesamthöhe in einer Entfernung von 380 m bzw. 575 m verneint, da u. a. die Gestaltung der
Umgebung in einer Entfernung von mehr als 300 m für den denkmalrechtlichen Aussagewert nicht
maßgeblich ist 4. In der Urteilsbegründung wird Bezug genommen auf ein Urteil vom OVG NRW 5,
wonach das durch § 9 Abs. 1b DschG geschützte Erscheinungsbild eines Denkmals nicht
gleichzusetzen ist mit dem bloßen ungestörten Anblick des Denkmals. Das denkmalrechtliche
Erscheinungsbild ist demnach vielmehr als der von außen sichtbare Teil eines Denkmals zu verstehen,
an dem jedenfalls der sachkundige Betrachter den Denkmalwert abzulesen vermag.
Grundsätzlich ist für denkmalrechtlich erlaubnispflichtige Vorhaben eine von der Qualität des jeweils zu
schützenden
Denkmals
abhängige
Einzelfallprüfung
vorzunehmen,
ob
und
inwieweit
die
Schutzzwecke des Denkmalschutzgesetzes durch das zu betrachtende Vorhaben gestört werden. Bei
dieser Prüfung kommt den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist,
besonderes Gewicht zu 6.
Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals ist eine Situation anzusehen, in der die Wirkung des
Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element
geschmälert wird. Neue Bauten müssen sich zwar weder völlig an vorhandene Baudenkmäler
anpassen, noch unterbleiben, wenn eine Anpassung nicht möglich ist. Aber sie müssen sich an dem
vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen,
übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen
lassen. Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer
erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann. 7
2
Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.07.1995, 1 L 38/94.
3
Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 06.11.2002, 1 A 271/02
4
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, 11 K 6956/10
5
Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 08.03.2012, 10 A 2037/11
6
Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 4631/97
7
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2013, 22 B 12.1741
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.1.4
20
Beeinträchtigungen durch Blinklichter
Im Hinblick auf die Flugsicherheit erhalten die WEA neben farblichen Markierungen am Turm und an
den Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie
am Turm (Nachtkennzeichnung). Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Feuer W, rot in Verbindung
mit einem Sichtweitenmessgerät. Das Feuer W, rot wird gedoppelt auf dem Maschinenhaus montiert.
Am Turm werden sowohl auf einer Höhe von ca. 49 m als auf einer Höhe von ca. 94 m jeweils vier
Hindernisfeuer montiert (vgl. Abbildung 3.1). Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Luftfahrtkennzeichnung) ist es möglich, insbesondere
durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren und
überdies zu synchronisieren, um Beeinträchtigungen zu minimieren.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.2
21
Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten
Baudenkmale
Nachfolgend werden Kriterien zur Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit von Kulturgütern
gemäß der Handreichung der UVP-GESELLSCHAFT (2008) festgelegt. „Eine Betroffenheit eines Kulturguts
durch ein Vorhaben tritt dann ein, wenn die historische Aussagekraft oder die wertbestimmenden
Merkmale eines Kulturguts durch die Maßnahmen direkt oder mittelbar berührt werden“ (UVPGESELLSCHAFT 2008, S. 35). Beeinträchtigungen sind zu erwarten, „wenn:
-
die Erhaltung der Kulturgüter an ihrem Standort nicht ermöglicht wird,
-
die Umgebung, sobald sie bedeutsam für das Erscheinungsbild oder die historische Aussage
ist, verändert wird,
-
die funktionale Vernetzung von Kulturgütern gestört wird (z. B: Burg und Burgsiedlung),
-
die Erlebbarkeit und Erlebnisqualität herabgesetzt werden,
-
die Zugänglichkeit verwehrt wird,
-
die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden,
-
die wissenschaftliche Erforschung verhindert wird“ (UVP-GESELLSCHAFT 2008, S. 35).
Bezüglich der Betroffenheit lassen sich drei Aspekte unterscheiden (UVP-GESELLSCHAFT 2008):
-
der substantielle, der sich auf den direkten Erhalt der Kulturgüter erstreckt, sowie deren
Umgebung und räumlichen Bezüge untereinander, soweit diese wertbestimmend sind,
-
der funktionale, der die Nutzung, die für den Erhalt eines Kulturguts wesentlich ist, und die
Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung betrifft,
-
der sensorielle, der sich auf den Erhalt der Erlebbarkeit, der Erlebnisqualität und der
Zugänglichkeit bezieht.
Substantielle Betroffenheit
Direkte Schädigungen der relevanten Denkmale können ausgeschlossen werden.
Funktionale Betroffenheit
Die Funktionen der relevanten Denkmale sowie die Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung
werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Sensorielle Betroffenheit
Aufgrund des in Kapitel 3.1 beschriebenen Wirkpotenzials der in den Geltungsbereichen der
Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ geplanten WEA ist eine
sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter nicht von vorn herein auszuschließen.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
22
In Anlehnung an die UVP-GESELLSCHAFT (2008) sind dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:
-
Beeinträchtigung der räumlichen Wirkung (Auswirkungen auf Sichtbeziehungen)
-
Einschränkung der Erlebbarkeit (Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder
Geruchsbelästigungen)
-
Einschränkung der Zugänglichkeit
In Kapitel 3.3 wird daher die sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter untersucht, wobei die
Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen im Vordergrund stehen. Erhebliche Beeinträchtigungen
durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie Einschränkung der Zugänglichkeit
können ausgeschlossen werden.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.3
23
Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit
Da eine substantielle und funktionale Betroffenheit der Denkmale ausgeschlossen werden kann, ist
lediglich die sensorielle Betroffenheit zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund scheint es ausreichend, die
Betrachtungen auf den visuellen Wirkraum der Denkmale zu beschränken, der im Wesentlichen aus
der Größe der Bauwerke im Zusammenwirken mit den umliegenden Strukturen (Topographie,
Vegetation, Bebauung) hergeleitet werden kann (vgl. Kapitel 2.1). Strukturelle und funktionale
Zusammenhänge werden somit nicht berücksichtig.
3.3.1
Vorgehensweise
Da erhebliche Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie
Einschränkung der Zugänglichkeit durch die geplanten WEA ausgeschlossen werden können,
beschränkt sich die Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit auf mögliche Beeinträchtigungen von
Sichtbeziehungen. Die Einschätzung, inwieweit überhaupt relevante Sichtbeziehungen zu dem
Denkmal zu erwarten sind, erfolgte zunächst auf der Grundlage von topographischen Karten,
Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort. Dabei wurden insbesondere schützenswerte
Blickbeziehungen im Denkmalbereich Nideggen berücksichtigt (vgl. Kapitel 2.1.1). Für die zu
berücksichtigenden Einzeldenkmale der übrigen Ortschaften sind in den von den Unteren
Denkmalbehörden sowie dem LVR übermittelten Unterlagen keine konkreten schützenswerte
Blickbeziehungen genannt.
Zur Beurteilung, ob für einen Betrachter mit Blick auf das Denkmal die geplanten WEA zu sehen sein
werden und somit Blickbeziehungen beeinträchtigt werden können, wurden folgende Aspekte
betrachtet:
-
Abschirmung des Denkmals durch Gebäude, Vegetation und Relief
-
Exposition des Denkmals bzw. relevante Blickbezüge zum Denkmal
Für besondere Situationen, die relevante Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwarten lassen,
wurden Fotosimulationen aus dem Gebäudebestand heraus erstellt. Dies gilt für den Blick vom
Marktplatz auf das Dürener Tor sowie vom Burgparkplatz auf die Kirche, da sich für diese Blickbezüge
aus der Beschreibung des Denkmalbereichs Nideggen eine Schutzwürdigkeit ableiten lässt und
Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA aufgrund der Örtlichkeiten (größerer Abstand zu Gebäuden,
bzw. Ausrichtung des Straßenzugs in Richtung der geplanten WEA) vorab nicht ausgeschlossen werden
konnten.
Für Denkmale, deren Ausstrahlung über die Ortslagen hinaus reicht und die daher i .d. R. wesentliche
Bestandteile der Ortssilhouetten darstellen, wurden zur Veranschaulichung der zu erwartenden
Veränderungen des Ortsbildes Fotosimulationen angefertigt. Die Fotos wurden im September 2013, im
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
24
Juli 2014 sowie im Januar 2015 mit der Kamera EOS 600D der Fa. Canon aufgenommen. Die
Betrachtungspunkte sowie etwaige Kontrollpunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts (GPS 60 der Fa.
Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte 1 bzw. den
Detailkarten (Luftbildkarten) im Anhang zu entnehmen. Die Koordinaten der Betrachtungspunkte
sowie Angabe der Brennweite, mit welcher die jeweiligen Fotos aufgenommen wurden, sind in
Tabelle 3.1 aufgeführt.
Die Auswahl der Betrachtungspunkte erfolgte nach Auswertung von topographischen Karten und
Luftbildern sowie den Eindrücken vor Ort. Bei den Betrachtungspunkten im Außenbereich
(Fernwirkung) wurden zudem die im Rahmen der naturschutzfachlichen Beiträge zur Aufstellung der
Bebauungspläne Nr. G 1 und Nr. G 2 durchgeführten Sichtbereichsanalysen heran gezogen (ECODA
2013a & b).
Da die stärksten Beeinträchtigungen dann zu erwarten sind, wenn WEA und Kulturgut sich auf einer
Sichtachse befinden, wurde nach Möglichkeit von Stellen fotografiert, von denen die geplanten WEA
und das jeweilige Denkmal im Blickfeld (horizontaler Sehwinkel von 54 Grad) möglichst dicht
zusammenrücken und die Verdeckung durch andere Objekte möglichst gering ist. Bei der Auswahl
wurde auch die potenziell Silhouetten prägende Wirkung berücksichtigt.
Tabelle 3.1:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Angaben zu den Betrachtungspunkten
Bezeichnung
Marktplatz von Nideggen
Parkplatz der Burg Nideggen
Burg Nideggen
Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall
Campingplatz „Hetzinger Hof“
westlich von Hetzingen
westlich von Thum
östlich von Thum
südlich von Berg
südwestlich von Berg
östlich von Muldenau
südlich von Muldenau
*
0° = Norden, 90° = Osten
**
bezogen auf 35mm – Kleinbildkamera
Koordinaten (UTM/ETRS1989) Blickrichtung
Ostwert
Nordwert
(°)*
32322123
5618340
44
32321887
5618255
60
32321742
5618215
68
32319348
5618985
97
32321108
5617636
44
32320886
5618026
66
32324088
5620111
96
32325419
5620090
257
32324837
5616741
329
32324243
5616418
41
32327930
5617798
297
32327867
5617191
333
Brennweite
(mm)**
28
48
25
45
44
44
42
46
44
44
44
46
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
25
Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul VISUAL der Firma ENERGIOG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das mit Unterstützung
des
Dänischen
Energieministeriums
entwickelt
wurde.
Dieses
Programm
ermittelt
unter
Berücksichtigung der Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten sowie der Höhenlage der
Betrachtungspunkte und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den angemessenen Proportionen der WEA. Eine Möglichkeit zur Kontrolle der Genauigkeit der Simulation bietet das Programm
WindPRO 2.8 anhand von markanten Objekten in der Landschaft (z. B. Masten von Freileitungen,
Kirchtürme,
Windenergieanlagen),
die
als
Kontrollpunkte
definiert
werden
können.
Eine
Windenergieanlage wird in einem CAD-Modell (auf Basis der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase
und -blättern) dargestellt. Das CAD-Modell gibt die wesentlichen Charakteristika wie die Farbgebung
und die geometrischen Abmessungen des geplanten WEA-Typs wieder. Für die Simulation des
optischen Eindrucks der WEA wird ferner der Sonnenstand und die Bewölkung zum Zeitpunkt der
Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der WEA sind auf den Fotosimulationen entsprechend der
am Aufnahmetag vorherrschenden Windrichtung ausgerichtet, wenn bestehende WEA im Bild zu
sehen
sind.
Andernfalls
wird
von
einer
Ausrichtung
nach
Südwesten
ausgegangen
(Hauptwindrichtung).
Die geplanten WEA werden zur Flugsicherungskennzeichnung rote Farbmarkierungen an Rotoren,
Turm und Gondel erhalten. Da für den geplanten Anlagentyp GE 2.5 bisher kein CAD-Modell mit den
entsprechenden Flugsicherungskennzeichnungen zur Verfügung steht, können diese in den
Fotosimulationen nicht dargestellt werden.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern,
der Eindrücke vor Ort sowie der Fotosimulationen erfolgt eine verbal-argumentative Bewertung der
Schwere der Betroffenheit, wobei zwischen der engeren Umgebung und der Fernwirkung eines
Denkmals unterschieden wird. Dabei werden auch im Hinblick auf die denkmalschutzrechtliche
Relevanz etwaiger Beeinträchtigungen die von den Unteren Denkmalbehörden sowie dem LVR zur
Verfügung gestellten Informationen zu den Denkmalen berücksichtigt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.3.2
26
Ergebnisse
3.3.2.1 Sensorielle Betroffenheit in der engeren Umgebung
Es liegt auf der Hand, dass ein gewisser Abstand zwischen einem die Sicht auf die WEA verstellenden
Objekt und dem Betrachter gegeben sein muss, damit Teile der WEA überhaupt sichtbar sein können.
Angesichts der Lage der Wohnhäuser, Hoflagen und Wegekreuze innerhalb der Ortschaften kann nach
Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort
weitgehend davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Abschirmung durch die überwiegend
geschlossene Bebauung mit relativ engen Straßen die geplanten WEA sowie das jeweilige Denkmal
nicht gleichzeitig im Blickfeld eines Betrachters liegen werden und somit eine sensorielle
Betroffenheit nicht zu erwarten ist. Besondere Situationen, die erwarten lassen, dass relevante
Sichtbezüge (vgl. 3.3.1) auftreten können, wurden berücksichtigt und werden in den Abschnitten a bis
c bzw. in den Abbildungen 3.1, 3.2 und 3.3 dargestellt und ggf. auftretende Sichtbeziehungen zu den
geplanten WEA bewertet.
Für viele Denkmale kann eine Betroffenheit aufgrund der Exposition ohnehin ausgeschlossen werden.
So kann für denkmalgeschützte Gebäude, von denen aufgrund der Lage in der geschlossenen
Bebauung für einen Betrachter lediglich die Fassade zu sehen ist, eine Betroffenheit ausgeschlossen
werden, wenn diese dem Vorhaben zugewandt ist und somit mit Blick auf die Fassade die geplanten
WEA nicht gesehen werden können.
Auch bei Wegekreuzen, die sowohl im Außen- als auch Innenbereich mehr oder weniger freistehend
sind, kann eine Hauptblickrichtung unterstellt werden. So wird ein interessierter Betrachter i. d. R. auf
die Vorderseite eines Wegekreuzes schauen. Entsprechend kann für ein Wegekreuz eine Betroffenheit
ausgeschlossen werden, wenn dessen Vorderseite dem Vorhaben zugewandt ist. Im Außenbereich
sind zudem bestehende Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der im Rahmen der naturschutzfachlichen Beiträge zur
Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 und Nr. G 2 durchgeführten Sichtbereichsanalysen
berücksichtigt (ECODA 2013a & b). Demnach kann eine Betroffenheit für das Gut Neuenhof (Denkmal
Nr. 111 der Denkmalliste der Stadt Nideggen bzw. Nr. 52 in Karte 1 im Anhang) ausgeschlossen
werden.
Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung sind in Tabelle A.II 3 im Anhang aufgeführt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
a)
27
Blick auf das Dürener Tor (Betrachtungspunkt 1 Marktplatz von Nideggen)
Der Betrachtungspunkt 1 befindet sich auf dem Marktplatz von Nideggen. Der Marktplatz stellt den
Knotenpunkt der beiden Hauptachsen Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im
Altwerk dar (vgl. Kapitel 2.1.1).
Aufgrund der Ausrichtung in Nordwest-Südost-Richtung können Sichtbeziehungen zu den geplanten
WEA entlang der Bahnhofs-/Zülpicher Straße, die eine Blickachse auf das Rathaus sowie auf das
Zülpicher Tor (schützenswerte Blickbezüge bzw. Blickachsen, vgl. Kapitel 2.1.1) darstellt,
ausgeschlossen werden.
In nordöstliche Richtung besteht eine Sichtachse zum Dürener Tor. Die Abbildung 3.1 zeigt den Blick in
nordöstliche Richtung. Im Vordergrund ist das Sandsteinkreuz (Denkmal-Nr. 29, Stadt Nideggen) zu
sehen. Im Hintergrund ist das Dürener Tor zu erkennen (Denkmal-Nr. 1, Stadt Nideggen). Darüber
hinaus sind Im Bildausschnitt die Denkmale Nr. 9, 12, 46 und 84 der Denkmalliste der Stadt Nideggen
zu sehen.
Wie die Abbildung 3.1 zeigt, ist nicht auszuschließen, dass einzelne Rotorblätter einer WEA von dem
Betrachtungspunkt Bahnhofs- bzw. Zülpicher Straße / Ecke Kirchgasse in nordöstliche Blickrichtung auf
das Dürener Tor im Hintergrund gesehen werden können (vgl. auch Fotosimulation im Anhang). Das
Erscheinungsbild des Dürener Tors sowie Marktplatzes und somit der engeren Umgebung der
umliegenden Denkmale wird dadurch nicht beeinflusst.
Abbildung 3.1:
Foto vom Betrachtungspunkt 1 Marktplatz von Nideggen mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
b)
28
Blick auf die Kirche (Betrachtungspunkt 2 Parkplatz Burg Nideggen)
Der Betrachtungspunkt 2 befindet sich am Parkplatz der Burg Nideggen. Die Abbildung 3.2 zeigt den
Blick in östliche Richtung. In der linken Bildhälfte ist die Turmspitze der Katholischen Pfarrkirche St.
Johannes Baptist zu erkennen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in Kapitel 2.1.1
eine Schutzwürdigkeit zuzusprechen.
Wie die Abbildung 3.2 zeigt, ist nicht auszuschließen, dass einzelne Rotorblätter einer WEA von dem
Parkplatz der Burg in östliche Blickrichtung gesehen werden können (vgl. auch Fotosimulation im
Anhang). Angesichts der Abschirmung durch Bäume entfalten weder die Pfarrkirche noch die ggf. am
Rande des Blickfelds wahrnehmbare WEA eine den Landschaftseindruck bestimmende Wirkung. Dies
gilt auch für die Monate, in denen die Bäume kein Laub tragen (vgl. Fotosimulation im Anhang).
Abbildung 3.2:
Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
c)
29
Blick auf die Burg Nideggen (Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen)
Der Betrachtungspunkt 3 befindet sich auf dem südwestlichen Aussichtsturm der Burg Nideggen. Im
Vordergrund sind Teile der Burg zu sehen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in
Kapitel 2.1.1 eine Schutzwürdigkeit zuzusprechen.
Wie die Abbildung 3.3 zeigt, können Sichtbeziehungen zu den Windparks Lausbusch und Steinkaul
ausgeschlossen werden.
Abbildung 3.3:
Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der
geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
30
3.3.2.2 Sensorielle Betroffenheit bezüglich der Fernwirkung
Aufgrund der Bauwerkshöhe der Kirchen reicht der visuelle Wirkraum über die engere Umgebung des
Denkmals hinaus. So sind diese Bauwerke i .d. R. wesentlicher Bestandteil der Ortssilhouette.
Sichtbezüge zu den Ortschaften über den Windpark hinweg können aufgrund der Topographie
ausgeschlossen werden. Bei den Ortslagen Boich, Drove, Leversbach und Rath ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie
in Richtung des Windparks Steinkaul nicht möglich. Zur Veranschaulichung des Einflusses der geplanten
WEA auf die Ortssilhouette von Thum, Nideggen, Berg und Muldenau wurden Fotosimulationen
erstellt, welche den Blick über die Ortslagen auf die Windparks zeigen. Die Ergebnisse sind in den
Abbildungen 3.5 bis 3.13 dargestellt (Fotosimulationen im DIN A 4 Format siehe Anhang).
Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage
der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld wird die Schwere der Auswirkungen
verbal-argumentativ beurteilt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
31
Betrachtungspunkt 4 Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall
Der Betrachtungspunkt 4 befindet sich auf dem Aussichtsturm am Burgberg zwischen Bergstein und
Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen. Die Abbildung 3.4 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der
rechten Bildhälfte sind die Burg Nideggen sowie die Pfarrkirche zu erkennen. Mit Blick auf die Burg
werden die geplanten WEA der Windparks Lausbusch (ca. 4,1 bis 4,9 km entfernt) und Steinkaul am
Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 7 km entfernt). Der
Blick auf die Burg wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt.
Abbildung 3.4:
Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 4 am Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
32
Betrachtungspunkt 5 Campingplatz „Hetzinger Hof“
Der Betrachtungspunkt 5 befindet sich am Campingplatz „Hetzinger Hof“ südlich von Hetzingen. Die
Abbildung 3.5 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung auf die Burg Nideggen. Die geplanten WEA
werden von diesem Betrachtungspunkt aus nicht zu sehen sein. Dies entspricht auch den Ergebnissen
der im Rahmen der naturschutzfachlichen Beiträge zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 und
Nr. G 2 durchgeführten Sichtbereichsanalysen (ECODA 2013a & b).
Abbildung 3.5:
Foto vom Betrachtungspunkt 5 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA. (Die Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
33
Betrachtungspunkt 6 westlich Hetzingen
Der Betrachtungspunkt 6 befindet sich westlich von Hetzingen bzw. östlich des Hofes Fischer an einem
örtlichen Wanderweg. Die Abbildung 3.6 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der rechten Bildhälfte
ist die Burg Nideggen zu erkennen. Mit Blick auf die Burg werden zwei geplante WEA des Windparks
Lausbusch zu sehen sein (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,0 bzw. 3,4 km entfernt). Diese
werden die von der Burg geprägte Bergkuppe nicht überragen. Das charakteristische Erscheinungsbild
wird durch die mit Blick auf die Burg am Rande des Blickfeldes sichtbaren WEA unwesentlich
verändert.
Abbildung 3.6:
Fotosimulation der geplanten WEA am
Betrachtungspunkt 6 westlich von Hetzingen
Standorten
Lausbusch
vom
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
34
Betrachtungspunkt 7 westlich von Thum
Der Betrachtungspunkt 7 befindet sich an einem Feldweg am Lausbusch ca. 800 m westlich von
Thum. Von diesem Betrachtungspunkt bietet sich ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des
geplanten Windparks. Die Abbildung 3.7 zeigt den Blick in ost-südöstliche Richtung. In der linken
Bildhälfte ist die Kirche in Thum zu erkennen (katholische Kapelle Fides-Spies-Caritas). In der Bildmitte
sind die beiden bestehenden WEA bei Vettweiß-Ginnick zu sehen. Die beiden am Standort Steinkaul
geplanten WEA (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1 bis 2,4 km entfernt) werden die
bestehenden WEA deutlich überragen und den Landschaftsausschnitt dominieren. Aufgrund der
Tallage ergibt sich keine markante Ortssilhouette. Durch die beiden bestehenden WEA ist der Blick
zudem nicht störungsfrei. Mit Blick auf die Kirche werden die geplanten WEA am Rande des
Blickfeldes zu sehen sein. Das Erscheinungsbild der Kirche wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt.
Abbildung 3.7:
Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 7
westlich von Thum
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
35
Betrachtungspunkt 8 östlich von Thum
Der Betrachtungspunkt 8 befindet sich an einem Feldweg am östlichen Ortsrand von Thum. Aufgrund
der Tallage von Thum und der geringen Bauhöhe entfaltet die Kirche keine ausgesprochene
Fernwirkung und ist insbesondere mit Blick auf den Windpark Lausbusch nur von wenigen Stellen zu
sehen. Vom gewählten Betrachtungspunkt werden mit Blick auf die Kirche einzelne WEA des
Windparks Lausbusch zu sehen sein, die aufgrund der geringen Entfernung den Landschaftseindruck
dominieren (ca. 1,6 bis 2,1 km). Da dieser derzeit aber nicht wesentlich von der Kirche bestimmt wird,
kann nicht von einer Überprägung gesprochen werden.
Abbildung 3.8:
Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 8
östlich von Thum
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
36
Betrachtungspunkt 9 südöstlich von Berg
Der Betrachtungspunkt 9 befindet sich an einem Feldweg südlich von Berg. Von diesem
Betrachtungspunkt bietet sich ein unverstellter Blick auf die für die Ortssilhouette charakteristische
katholische Pfarrkirche St. Clemens (linke Bildhälfte) und den geplanten Windpark Lausbusch. Die
Abbildung 3.9 zeigt den Blick in nördliche Richtung.
Mit Blick auf die Kirche werden von diesem Betrachtungspunkt die geplanten WEA des Windparks
Lausbusch am Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1
bis 3,4 km entfernt). Diese werden aber den Landschaftsausschnitt aufgrund des geringen Anteils am
vertikalen und horizontalen Blickfeld nicht dominieren.
Abbildung 3.9:
Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom Betrachtungspunkt 9
südöstlich von Berg
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
37
Betrachtungspunkt 10 südwestlich von Berg
Der Betrachtungspunkt 10 befindet sich an der Kreisstraße K 48 am südwestlichen Ortsrand von Berg.
Die Abbildung 3.10 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung. In der Bildmitte ist die Turmspitze der
katholischen Pfarrkirche St. Clemens zu sehen. Aus dieser Blickrichtung bestimmt diese nicht die
Ortssilhouette. Mit Blick auf die Kirche wird am Rande des Blickfeldes eine WEA des Windparks
Steinkaul zu sehen sein (WEA 7), die aufgrund des geringen Anteils am vertikalen und horizontalen
Blickfeld den Landschaftseindruck nicht dominieren wird (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca.
3,7 km entfernt). Die geplante WEA 8 wird von Gehölzen verdeckt. Dies gilt auch für die Monate, in
denen die Bäume kein Laub tragen (vgl. Fotosimulation im Anhang).
Abbildung 3.10: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom Betrachtungspunkt 10
südwestlich von Berg
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
38
Betrachtungspunkt 11 östlich von Muldenau
Der Betrachtungspunkt 11 befindet sich an der Kreisstraße K 47 am östlichen Ortsrand von Muldenau.
Die Abbildung 3.11 zeigt den Blick in nordwestliche Richtung. In der Bildmitte ist die katholische
Pfarrkirche St. Barbara zu sehen, deren Turm die Ortssilhouette bestimmt. Im Hintergrund sind die
Hochspannungsfreileitungen sowie deren Masten zu erkennen. Mit Blick auf die Kirche werden die
WEA des Windparks Lausbusch (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,8 bis 5 km entfernt)
sowie am Rande des Blickfeldes die beiden am Standort Steinkaul geplanten WEA zu sehen sein
(simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, 2,2 bis 2,6 km entfernt).
Die WEA des Windparks Lausbusch werden die Kirche nicht überragen. Die WEA am Standort Steinkaul
werden die umliegenden Strukturen zwar deutlich überragen. Angesichts des geringen Anteils am
Blickfeld werden diese aber ebenfalls mit Blick auf die Kirche den Landschaftsausschnitt nicht
dominieren. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung kommt es
zu keiner erheblichen Veränderung der Ortssilhouette.
Abbildung 3.11: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 11 östlich von Muldenau
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
39
Betrachtungspunkt 12 südlich von Muldenau
Der Betrachtungspunkt 12 befindet sich an einem Feldweg am Galgenberg ca. 900 m südlich von
Muldenau an einem Radwanderweg. Die Abbildung 3.12 zeigt den Blick in nördliche Richtung. In der
Bildmitte ist die katholische Pfarrkirche St. Barbara zu sehen. Aufgrund der Tallage ergibt sich aus
dieser Blickrichtung keine markante Ortssilhouette. Im Hintergrund sind Hochspannungsmasten sowie
die am Standort Steinkaul bestehenden WEA zu sehen. Aufgrund der exponierten Lage wird der
Landschaftseindruck durch die Hochspannungsmasten und bestehenden WEA bestimmt.
Mit Blick auf die Kirche werden die WEA des Windparks Steinkaul (simulierte WEA in der linken
Bildhälfte, ca. 2,6 bis 3,0 km entfernt) zu sehen sein, welche die umliegenden Strukturen deutlich
überragen werden. Angesichts des geringen Anteils am Blickfeld werden diese aber mit Blick auf die
Kirche den Landschaftsausschnitt nicht überprägen. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die
Hochspannungsfreileitung sowie der bestehenden WEA kommt es zu keiner erheblichen Veränderung
der Ortssilhouette.
Abbildung 3.12: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom Betrachtungspunkt
12 südlich von Muldenau
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.3.3
40
Fazit
Innerhalb der Ortslagen sind keine relevanten Sichtbeziehungen zwischen einem betrachteten
Denkmal und einer geplanten WEA zu erwarten. Entsprechend können Beeinträchtigungen des
Erscheinungsbildes in der engeren Umgebung des Denkmals, die hier als der visuelle Wirkraum eines
Denkmals innerhalb der Ortslage verstanden wird, ausgeschlossen werden.
Für Denkmale mit Fernwirkung ist darüber hinaus das Erscheinungsbild in der Landschaft relevant. Mit
Blick auf die Burg Nideggen sowie auf die Ortslagen Berg, Thum und Muldenau werden die geplanten
WEA zwar zu sehen sein. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender
Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld ergeben sich
keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes von Denkmalen.
Relevante Sichtbezüge zur Burg Nideggen bestehen v. a. aus südöstlicher Richtung (landwirtschaftlich
geprägtes Umfeld von Hetzingen mit Bedeutung für die Erholung (v. a. Campingplätze)). Diese
werden durch die geplanten WEA nicht beeinträchtigt. Von höher gelegenen Bereichen westlich von
Hetzingen werden zwar Sichtbeziehungen zu einzelnen WEA des Windparks Lausbusch bestehen. Das
markante Erscheinungsbild der Bergkuppen mit der Burg Nideggen wird dadurch nicht erheblich
beeinträchtigt.
ecoda
Zusammenfassung
3.4
41
Abschließende Bewertung der Auswirkungen
Gemäß UVP-GESELLSCHAFT (2008) werden für die Bewertung der Auswirkungen folgende Kriterien
herangezogen:
-
Schutzwürdigkeit des betroffenen Kulturguts und Art der Betroffenheit (substantiell, funktional
oder sensoriell)
-
Engere Umgebung von Kulturgütern und Denkmalen
-
Funktionale Vernetzung von Kulturgütern
Das von der UVP-Gesellschaft vorgeschlagene Bewertungsverfahren unterscheidet fünf Stufen, die in
Tabelle 3.2 aufgelistet sind. Dabei wird unterschieden, ob additive Aspekte („und“) möglich sind oder
bereits alternative Aspekte („oder“) zur entsprechenden Einstufung führen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit (vgl. Kapitel 3.3.2)
erfolgt in Tabelle A.II 3 im Anhang eine Einstufung der Auswirkungen auf die betrachteten Denkmale
gemäß der Bewertungsmatrix der UVP-GESELLSCHAFT (2008).
Die Auswirkungen werden bezogen auf die engere Umgebung für alle betrachteten Denkmale sowie
für den Denkmalbereich Nideggen I als unbedenklich eingestuft.
Bei folgenden Objekten sind in der Landschaft stellenweise Sichtbeziehungen zwischen den geplanten
WEA und dem Denkmal zu erwarten, die aber zu unwesentlichen Veränderungen der Silhouette von
einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit als vertretbar eingestuft werden:
-
Katholische Pfarrkirche St. Clemens (Berg)
-
Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist (Nideggen)
-
Burg Nideggen
-
Katholische Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau)
ecoda
Zusammenfassung
Tabelle 3.2:
Bewertungsmatrix Auswirkungen der UVP-GESELLSCHAFT (2008)
Unbedenklich
- Keine Beeinträchtigung eines Kulturguts und
- kein Eingriff in die Umgebung eines Denkmals und
- keine Beeinträchtigung einer funktionalen Vernetzung von Kulturgütern
42
- Vom Eingriff sind Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „bedeutend“ betroffen
und
- die Umgebung von Denkmalen wird unwesentlich verändert und
Vertretbar
- die funktionale Vernetzung wird geringfügig verringert und
- es wird zwar in Flächen historischer Kulturlandschaften oder kulturhistorischer
Gebiete oder Ensembles eingegriffen, die Beeinträchtigung wird aber durch
entsprechende Maßnahmen und Art der Planung so gemindert, dass höchstens
geringfügige visuelle oder funktionale Beeinträchtigungen zurückbleiben
- Vom Eingriff sind Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „hoch“ substantiell,
sensoriell oder funktional oder Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „sehr hoch“
oder Denkmale nur sensoriell betroffen oder
Bedingt
vertretbar
- die Umgebung von Denkmalen wird hinsichtlich des Erscheinungsbilds deutlich
verändert und
- die funktionale Vernetzung von Kulturgütern wird erheblich verringert und
- die schutzwürdigen historischen Kulturlandschaften- oder gebiete oder
Ensembles werden teilweise überformt, sind aber im wesentlichen noch
erkennbar
Kaum
vertretbar
Nichtvertretbar
- Vom Eingriff sind Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „sehr hoch“ oder
Denkmale nur funktional betroffen oder
- die Umgebung eines Denkmals wird hinsichtlich des Erscheinungsbilds stark
verändert oder
- die funktionale Vernetzung der Kulturgüter wird vollständig unkenntlich oder
- die historischen hoch schutzwürdigen Kulturlandschaften oder Gebiete oder
Ensembles werden stark überformt, sind aber noch teilweise erkennbar
- Vom Eingriff sind Denkmale und Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „sehr
hoch“ substantiell betroffen oder
- der Eingriff in die Umgebung von Denkmalen beeinträchtigt das
Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals oder
- die vorhandenen sehr hoch schutzwürdigen historischen Kulturlandschaften oder
Gebiete oder Ensembles werden so stark überformt oder nivelliert, dass sie
kaum bis gar nicht mehr kenntlich sind
ecoda
Zusammenfassung
4
43
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau zur Ausweisung von zwei Konzentrationszonen für die Windkraft. Für die beiden Flächen
werden zur planungsrechtlichen Steuerung die Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie
Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ aufgestellt. Nach derzeitigem Planungsstand sind im Bereich „WEA
Lausbusch“ fünf Windenergieanlagen (WEA) und im Bereich „WEA Steinkaul“ zwei WEA geplant.
Im Zuge der Bauleitplanung sind u. a. die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die
Betrachtung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Denkmale in den vom Landschaftsverband
Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten
Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach,
Boich, Drove und Thum (Gemeinde Kreuzau).
Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde
Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den Ortslagen eingetragenen Baudenkmale dargestellt sowie die
zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten Konzentrationszonen
für die Windkraft beschrieben und bewertet. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau.
Gemäß der Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen der UVPGESELLSCHAFT (2008) sind Baudenkmale bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit regelmäßig der Kategorie
„sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“ zuzuordnen. In Abhängigkeit
der Bauhöhe und somit von der potenziellen Ausstrahlungswirkung bzw. Fernwirkung werden
Wirkräume beschrieben und die projektwirkungsbedingte Empfindlichkeit ermittelt.
Eine substantielle und funktionale Betroffenheit der zu betrachtenden Denkmale wird ausgeschlossen.
Im Hinblick auf die sensorielle Betroffenheit wird die Betrachtung auf den visuellen Wirkraum der
Denkmale beschränkt, der im Wesentlichen aus der Größe der Bauwerke im Zusammenwirken mit
den umliegenden Strukturen (Topographie, Vegetation, Bebauung) hergeleitet werden kann.
Strukturelle und funktionale Zusammenhänge werden nicht berücksichtig.
Die Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit beschränkt sich auf mögliche Beeinträchtigungen von
Sichtbeziehungen, da Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen
sowie Einschränkung der Zugänglichkeit durch die geplanten WEA ausgeschlossen werden können.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern,
der Eindrücke vor Ort sowie der erstellten Fotosimulationen der geplanten WEA sind innerhalb der
Ortslagen keine relevanten Sichtbeziehungen zwischen einem betrachteten Denkmal und einer
geplanten WEA zu erwarten. Entsprechend können Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes in der
engeren Umgebung des Denkmals ausgeschlossen werden.
ecoda
Zusammenfassung
44
Für Denkmale mit Fernwirkung ist darüber hinaus das Erscheinungsbild in der Landschaft relevant. Mit
Blick auf die Burg Nideggen sowie auf die Ortslagen Berg, Thum und Muldenau werden die geplanten
WEA zu sehen sein. Zur Veranschaulichung des Einflusses der geplanten WEA auf die Ortssilhouetten
wurden Fotosimulationen erstellt, welche den Blick über die Ortslagen bzw. die Burg Nideggen auf die
Windparks zeigen. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender
Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie deren Anteil am Blickfeld wird die
Schwere der Auswirkungen verbal-argumentativ beurteilt.
Auf dieser Grundlage erfolgt eine Einstufung der Auswirkungen auf die zu betrachtenden
Baudenkmale gemäß der Bewertungsmatrix der UVP-GESELLSCHAFT (2008).
Die Auswirkungen werden bezogen auf die engere Umgebung für alle betrachteten Denkmale sowie
für den Denkmalbereich Nideggen I als unbedenklich eingestuft.
Bei folgenden Objekten sind in der Landschaft stellenweise Sichtbeziehungen zwischen den geplanten
WEA und dem Denkmal zu erwarten, die aber zu unwesentlichen Veränderungen der Silhouette von
einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit als vertretbar eingestuft werden:
-
Katholische Pfarrkirche St. Clemens (Berg)
-
Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist (Nideggen)
-
Burg Nideggen
-
Katholische Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau)
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, 12. Februar 2015
_____________
Stefan Wernitz
Literaturverzeichnis
BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. In: Naturschutz und
Landschaftsplanung 8/2001, S. 237-245.
DACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) e. V. (2012): Grundlagenarbeit
für eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in
Deutschland (onshore) ” – Analyseteil. Lehrte.
ECODA
(2013a): Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1
„Windenergieanlagen Lausbusch“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren).
Unveröffentl. Gutachten erstellt im Auftrag der Gemeinde Kreuzau. Dortmund.
ECODA
(2013b): Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2
„Windenergieanlagen Steinkaul“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren).
Unveröffentl. Gutachten erstellt im Auftrag der Gemeinde Kreuzau. Dortmund.
LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2007): Kulturlandschaftlicher
Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln.
LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2014): Schriftliche Stellungnahme vom 29. April 2014 im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange bei
der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA
Steinkaul“ der Gemeinde Kreuzau.
UVP-GESELLSCHAFT (2008): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen
Erbes bei Umweltprüfungen. Hamm.
Anhang I
Übersichtskarte
Karte 1: Übersichtsdarstellung der Standorte der geplanten Windenergieanlagen sowie der Lage der
berücksichtigten Denkmale bzw. Denkmalbereiche und der Betrachtungspunkte der
Fotosimulationen
Detailkarten
Karte 2: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Nideggen
Karte 3: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Berg
Karte 4: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Thum
Karte 5: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Drove
Karte 6: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Broich
Karte 7: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Muldenau
Karte 8: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Leversbach
Karte 9: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Rath sowie Gut
Neuenhof (Nideggen)
! Gutachten zur Betroffenheit
von Denkmalen
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