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Allgemeine Vorlage (Denkmalgutachten, S. 1 - 57)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 MB
Datum
25.06.2015
Erstellt
26.02.15, 18:18
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

Anlage 14 zur VL 58/2012, 4. Ergänzung www.ecoda.de ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau bzw. der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum) Fon 0231 5869-5690 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Gemeinde Kreuzau Bahnhofsstraße 7 52372 Kreuzau Bearbeiter: Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr. Dortmund, den 12. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 1 Einleitung ........................................................................................................................ 1 2 Bestandserfassung ......................................................................................................... 2 2.1 Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung ................................. 2 2.1.1 Denkmalbereich Nideggen ....................................................................................................... 2 2.1.2 Baudenkmale (Einzeldenkmale) .............................................................................................. 6 2.1.3 Bodendenkmale ........................................................................................................................ 16 2.2 3 Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung............................................................................... 17 Prognose der Auswirkung des Vorhabens ..................................................................18 3.1 Wirkpotenzial des Vorhabens ............................................................................................................. 18 3.1.1 Schallimmissionen und Schattenwurf ................................................................................... 18 3.1.2 Optisch bedrängende Wirkung ............................................................................................... 18 3.1.3 Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen .......................................................................... 18 3.1.4 Beeinträchtigungen durch Blinklichter .................................................................................. 20 3.2 3.3 Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten Baudenkmale ................... 21 Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit......................................................................................... 23 3.3.1 Vorgehensweise ....................................................................................................................... 23 3.3.2 Ergebnisse .................................................................................................................................. 26 3.3.3 Fazit ............................................................................................................................................ 40 3.4 4 Abschließende Bewertung der Auswirkungen ................................................................................ 41 Zusammenfassung .......................................................................................................43 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Anhang Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 1: Tabelle 1.1: Angaben zu den geplanten Windenergieanlagen ..............................................................1 Kapitel 3: Tabelle 3.1: Angaben zu den Betrachtungspunkten ............................................................................. 24 Tabelle 3.2: Bewertungsmatrix Auswirkungen der UVP-Gesellschaft (2008) ................................... 42 Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 2: Abbildung 2.1: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in nordwestliche Richtung ............................................................................................................ 3 Abbildung 2.2: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche Richtung auf das Rathaus .................................................................................... 3 Abbildung 2.3: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor ........................................................................... 4 Abbildung 2.4: Blick vom Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in südöstliche Richtung auf das Zülpicher Tor ........................................................................... 4 Abbildung 2.5: Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die Stadtbefestigung von Nideggen ............................................................................................. 5 Abbildung 2.6: Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung von Nideggen ............................................................................................................................ 5 Abbildung 2.7: Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen .......................................................................................................................... 9 Abbildung 2.8: Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen ........................................................................................................................ 10 Abbildung 2.9: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg ................................................................ 11 Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg ............................................................................. 11 Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum ............................. 12 Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove .................................................................................. 13 Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich ................................................. 14 Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau ................................................................ 15 Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau....................................................... 15 Kapitel 3: Abbildung 3.1: Foto vom Betrachtungspunkt 1 Marktplatz von Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA .................................................................... 27 Abbildung 3.2: Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA .................................................................... 28 Abbildung 3.3: Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA ............................................................................................... 29 Abbildung 3.4: Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 4 am Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall .................................................................................................................... 31 Abbildung 3.4: Foto vom Betrachtungspunkt 5 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit schematischen Umrissen der geplanten WEA .................................................................... 32 Abbildung 3.5: Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom Betrachtungspunkt 6 westlich von Hetzingen .................................................................... 33 Abbildung 3.6: Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 7 westlich von Thum ............................................................................ 34 Abbildung 3.7: Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 8 östlich von Thum ............................................................................... 35 Abbildung 3.8: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom Betrachtungspunkt 9 südöstlich von Berg ........................................................................... 36 Abbildung 3.9: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom Betrachtungspunkt 10 südwestlich von Berg ..................................................................... 37 Abbildung 3.10: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 11 östlich von Muldenau ............................................................ 38 Abbildung 3.11: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom Betrachtungspunkt 12 südlich von Muldenau .................................................................... 39 Einleitung 1 1 Einleitung Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von zwei Konzentrationszonen für die Windkraft. Für die beiden Flächen werden zur planungsrechtlichen Steuerung die Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ aufgestellt. Nach derzeitigem Planungsstand sind im Bereich „WEA Lausbusch“ fünf Windenergieanlagen (WEA) und im Bereich „WEA Steinkaul“ zwei WEA geplant. Die Standorte der geplanten WEA sind in Karte 1 dargestellt. Angaben zu den geplanten WEA sind der Tabelle 1.1 zu entnehmen. Tabelle 1.1: Angaben zu den geplanten Windenergieanlagen Nab e n Ro to rd u rch Ko o rd in ate n Ostwe rt No rd we rt h ö h e (m ) m e sse r (m ) syste m UTM/ETRS89 Enercon E115 135,4 115,8 323863 5619718 Zone32N UTM/ETRS89 Vestas V112 140,0 112,0 323978 5619393 Zone32N UTM/ETRS89 Vestas V112 140,0 112,0 324172 5619102 Zone32N UTM/ETRS89 Vestas V112 140,0 112,0 324253 5618793 Zone32N UTM/ETRS89 Enercon E115 135,4 115,8 323363 5619775 Zone32N UTM/ETRS89 General Electric GE 2.5 139,0 120,0 326084 5619598 Zone32N UTM/ETRS89 General Electric GE 2.5 139,0 120,0 326362 5619293 Zone32N Stan d o rt Be ze ich n u n g H e rste lle r Lausbusch WEA 2 Lausbusch WEA 3 Lausbusch WEA 4 Lausbusch WEA 5 Lausbusch WEA 6 Steinkaul WEA 1 Steinkaul WEA 2 Typ Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat das LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine Stellungnahme eingereicht. Das Amt für Denkmalpflege fordert darin eine Untersuchung der Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf die in der Umgebung befindlichen geschützten Denkmale und Denkmalbereiche. Aus der Sicht des LVR – Amtes für Denkmalpflege im Rheinland sind die Auswirkungen auf folgende, nach § 3 DSchG NW und nach § 5 DSchG NW geschützte Denkmale bzw. Denkmalbereiche zu untersuchen (LVR – AMTES FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014): - Denkmalbereich Nideggen 1 - Einzeldenkmale innerhalb des Denkmalbereichs sowie in den Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und Thum (Gemeinde Kreuzau) Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den o. g. Bereichen bzw. Ortslagen eingetragenen Baudenkmale dargestellt sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten Konzentrationszonen für die Windkraft beschrieben und bewertet. ecoda Bestandserfassung 2 2 Bestandserfassung Die Erfassung von Baudenkmalen beschränkt sich auf die vom LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten Ortslagen (LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). 2.1 Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung 2.1.1 Denkmalbereich Nideggen Der gemäß § 2 Abs. 3 DschG NW ausgewiesene Denkmalbereich Nideggen I ist in Karte 1 dargestellt. Laut Datenblatt des LVR - Amt für Denkmalpflege soll durch die Ausweisung der historisch gewachsene Charakter des Ortes insgesamt erhalten werden und „zwar durch den Schutz des Grundrisses der örtlichen Gesamtsituation, des Erscheinungsbildes, den Schutz von Freiflächen und Freiräumen, von Blickbeziehungen und durch den Schutz der Silhouette“ (LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014b). Die Silhouette „meint den Umriss der Gesamtsituation aus Burgruine, Kirche und Ort, wie sie aus der Umgebung rundum, insbesondere von drei Seiten (Norden, Westen, Süden) erlebt wird“ (LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). Das schützenswerte Erscheinungsbild bezieht sich laut Datenblatt „auf den Bereich insgesamt, d. h. auf die Bergkuppe mit den Resten der Burg und mit der Pfarrkirche, auf den Ort und auf die Wiesen in den Berghängen. Der Bergrücken wird heute beherrscht durch die Ruine der ehemaligen Burganlage und durch den Baukörper der romanischen Pfarrkirche. Das Erscheinungsbild des Ortes wird wesentlich geprägt durch den Wiederaufbau der 1950er Jahre nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg, wobei sich der Wiederaufbau an das Bild der zerstörten Substanz anlehnt. Innerhalb des Ortes muss unterschieden werden zwischen der Bebauung entlang der Hauptwegeführung und der Bebauung der rückwärtigen Nebenstraßen. Entlang der Hauptachsen stehen zweigeschossige, traufständige reine Wohnbauten und Wohn- und Geschäftshäuser in geschlossenen Reihen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im Altwerk). […] Die Bebauung verdichtet sich am Kreuzungspunkt der beiden Achsen, bzw. der Ortsmitte am Marktplatz wird durch dreigeschossige Bebauung und durch öffentliche Nutzungen, insbesondere durch das Rathaus, betont. In den rückwärtigen Gassen stehen locker gruppiert freistehende, zweigeschossige kleinteilige Wohnhäuser mit zum Teil gewerblich genutzten Nebenbauten. Solitärkörper wie Kirche, Burg, Kloster und die beiden Tore setzen über das Gebiet verteilt städtebaulich markante Zeichen. Die Volumenabfolge der Bausubstanz entsprechend der Nutzung und der historischen Bedeutung sollte erhalten bleiben, ebenso das Erscheinungsbild in Höhe, Groß- und Detailformen, Fensterformaten, Dachneigung Baukörperstellung, Materialien und Straßenprofilierung“ (LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). Bezüglich der Blickbeziehungen, die es zu schützen gilt, wird unterschieden zwischen den Blickbezügen und Blickachsen innerhalb des Bereichs (auf die Stadttore, auf den Kirchturm, auf das ecoda Bestandserfassung 3 Rathaus)) und Sichtbeziehungen von der Bereichsgrenze auf markante bauliche Anlagen wie Burgruine, Kirchturm und Stadttore. Abbildung 2.1: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in nordwestliche Richtung Abbildung 2.2: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche Richtung auf das Rathaus ecoda Bestandserfassung 4 Abbildung 2.3: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor Abbildung 2.4: Blick vom Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche Richtung auf das Zülpicher Tor ecoda Bestandserfassung 5 Abbildung 2.5: Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die Stadtbefestigung von Nideggen Abbildung 2.6: Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung von Nideggen ecoda Bestandserfassung 2.1.2 6 Baudenkmale (Einzeldenkmale) Nach Angaben der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kreuzau treten in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und Thum insgesamt 48 eingetragen Baudenkale auf. Laut Denkmalliste der Stadt Nideggen existieren in den Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg 48 eingetragene Baudenkmale. In der Tabelle A.II 1 im Anhang sind die relevanten Denkmale mit Adresse und Beschreibung laut den Denkmallisten der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen aufgeführt. Eine Übersichtsdarstellung der Denkmale findet sich in Karte 1 im Anhang. In den Karten 2 bis 9 sind die Denkmale für jede der zu berücksichtigenden Ortslagen in einer Detailkarte dargestellt (Luftbildkarte). Bei ortsfesten Denkmalen ist die Umgebung besonders zu berücksichtigen. Der Umgebungsschutz soll der Sicherung der Ausstrahlungen dienen, die von einem Denkmal aus ästhetischen oder historischen Gründen ausgehen. Als Umgebung wird der Bereich eines Denkmals aufgefasst, innerhalb dessen seine Ausstrahlungen noch wirksam sind und eine Veränderung des vorhandenen tatsächlichen Zustandes diese Ausstrahlungen nachteilig schmälern können (vgl. UVP-GESELLSCHAFT 2008). Über den Umgebungsschutz hinausgehend ist auch die Fernwirkung zu berücksichtigen (vgl. UVPGESELLSCHAFT 2008). Die insgesamt 96 Einzeldenkmale können bezüglich ihrer Gestalt und Dimensionen folgenden Bauwerkskategorien zugeordnet werden (vgl. Tabelle A.II 2 im Anhang): - Wohnhäuser und Hoflagen (inkl. Mühle) - öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus) - Burgen bzw. Herrenhäuser, Kloster - Stadtbefestigung - Kirchen - Kapellen - Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen Da die Objekte der einzelnen Kategorien auch hinsichtlich der räumlichen Lage bzw. Anordnung vergleichbar sind, scheint es gerechtfertigt, die räumliche Wirkung vereinfachend für die aufgeführten Kategorien zu beschreiben. Im Anschluss wird auf die ggf. durch Denkmale charakterisierte Silhouette der relevanten Ortslagen eingegangen. ecoda Bestandserfassung 7 2.1.2.1 Bauwerke Wohnhäuser und Hoflagen Die räumliche Wirkung der betrachteten Wohnhäuser bzw. Hoflagen, die sich innerhalb der Ortschaften befinden und überwiegend Teil der geschlossenen Bebauung sind, beschränkt sich auf die unmittelbare Umgebung, d. h. in der Regel auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Gebäude befindet. Aufgrund der geringen Bauhöhe sowie der Lage im Gebäudebestand entfalten die in Tabelle A.II 2 aufgelisteten Wohnhäuser und Hoflagen keine Fernwirkung. Öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus, Schule) Öffentliche Gebäude befinden sich i. d. R. in zentraler Lage innerhalb der Ortslagen (z. B. Markplatz). Insbesondere Ratshäuser stellen repräsentative Gebäude mit hervorgehobener Stellung dar, die oftmals als freistehende Gebäude den umliegenden Gebäudebestand überragen. Dies ist auch beim Rathaus in Nideggen der Fall. Eine Fernwirkung geht vom Rathaus Nideggen aber nicht aus. Das ehemalige Amtsgebäude in Drove stellt ebenfalls ein auffälliges Gebäude ohne Fernwirkung dar. Den übrigen Objekten dieser Kategorie kann keine besonders hervorgehobene Stellung zugesprochen werden. Burgen, Herrenhäuser, Kloster Bei der Burg Drove sowie der Burg Pissenheim handelt es sich um hofartige Gebäudekomplexe mit zwei bis drei geschossigen Haupthäusern, die von den im Straßenbild durchaus auffälligen Einfahrten aus einsehbar sind. Die Einsehbarkeit des Franziskaner- Minoriten- Klosters in Nideggen beschränkt sich weitgehend auf den Einfahrtsbereich im Westen. Den Objekten kann – mit Ausnahme der Burg Nideggen - keine besondere Fernwirkung zugesprochen werden (vgl. Kapitel 2.1.2.2). Sie schließen sich an den Gebäudebestand an und überragen diesen allenfalls geringfügig. Teilweise werden die Grundstücke von Gehölzen umrahmt, wodurch die Einsehbarkeit eingeschränkt wird. Stadtbefestigung Der historische Ortskern von Nideggen ist von einer Stadtmauer umgeben, die im Osten zwischen den Stadttoren (Zülpicher Tor und dem Düren) erhalten geblieben ist (vgl. Abbildungen 2.5 und 2.6). Die Einsehbarkeit beschränkt sich auf die unmittelbar angrenzenden Straßenzüge. Kirchen Die räumliche Wirkung von Kirchen reicht über die unmittelbare Umgebung (v. a. Kirchenvorplatz und angrenzende Straßenzüge) hinaus, da diese Bauwerke i. d. R. den Gebäudebestand deutlich überragen. Kirchen sind in der umgebenden Landschaft zu sehen und stellen oftmals charakteristische Elemente der Ortssilhouette dar. Dies trifft auch auf die zu berücksichtigenden Kirchen der umliegenden Ortschaften Thum, Drove, Boich, Nideggen, Berg und Muldenau zu (vgl. Kapitel 2.1.2.2). ecoda Bestandserfassung 8 Teilweise stellen die mit den Kirchen in Verbindung stehenden Pfarrhäuser unter Denkmalschutz, wobei deren räumliche Wirkung nicht über die angrenzenden Straßenzüge hinaus reicht. Kapellen Unter dieser Kategorie werden freistehende, kleinere Bet-, Gottesdienst- oder Andachtsräumlichkeiten subsumiert. Die in Tabelle A.II 2 aufgeführten Kapellen befinden sich innerhalb der Ortslagen (Leversbach, Rath und Nideggen). Angesichts der Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt sich die räumliche Wirkung der Kapellen auf die angrenzenden Straßenzüge. Eine Fernwirkung geht von den betrachteten Kapellen nicht aus. Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen Von den 20 relevanten Objekten befinden sich vier im Außenbereich (vgl. Karte 1). Angesichts der Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt sich die räumliche Wirkung der Wegekreuze innerhalb der Ortslagen auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Wegekreuz befindet. Markant tritt das Sandsteinkreuz auf dem Marktplatz von Nideggen in Erscheinung (vgl. Abbildung 2.3). Eine Fernwirkung geht von diesen Objekten nicht aus. Die räumliche Wirkung der Wegekreuze im Außenbereich wird durch Landschaftselemente wie Baumgruppen bzw. Einzelbäume eingeschränkt. Mit zunehmender Entfernung eines Betrachters zu einem Wegekreuz im Außenbereich wird dessen Ausstrahlung allerdings abnehmen. ecoda Bestandserfassung 9 2.1.2.2 Ortssilhouetten Nideggen Das Ortsbild wurde in Kapitel 2.1.1 im Zusammenhang mit dem Denkmalbereich hinreichend beschrieben. Die Burg Nideggen ist stellenweise aus westlicher, südlicher und nördlicher Blickrichtung zu sehen. Im Umfeld von Hetzingen (z. B. von den Campingplätzen südlich von Hetzingen) bietet sich ein unverstellter Blick auf die Burg (vgl. Abbildung 2.7). Aus dieser Blickrichtung wirkt die Bergkuppe mit den Feldwänden und der Burg besonders markant. Auch vom Aussichtsturm am Burgberg zwischen Bergstein und Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen ist ein freier Blick auf die Burg gegeben (vgl. Abbildung 2.8). In östliche Blickrichtung stellt die Bergkuppe mit den Resten der Burg und mit der Pfarrkirche markantes Element in der Landschaft dar (vgl. Abbildung 2.7). Abbildung 2.7: Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen ecoda Bestandserfassung Abbildung 2.8: 10 Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen ecoda Bestandserfassung 11 Berg Der katholischen Pfarrkirche St. Clemens in Berg u .a. aus südlicher Blickrichtung (in Richtung des Windparks Lausbusch) eine Silhouette prägende Wirkung zugesprochen werden (vgl. Abbildung 2.9). In nordöstliche Richtung überragt der Kirchturm kaum die umliegenden Strukturen (vgl. 2.10). Abbildung 2.9: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg ecoda Bestandserfassung 12 Thum Die Ortschaft Thum befindet sich in einer Tallage. Die Kirche wird von umliegenden Strukturen überragt und ist nur bedingt Ortsbild prägend. Von den höher gelegenen Bereichen westlich von Thum bzw. unmittelbar östlich des Waldstücks „Lausbusch“ bietet sich ein Ausblick über die Ortschaft (vgl. Abbildung 2.11). Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum ecoda Bestandserfassung 13 Drove Die Ortslage Drove ist v. a. aus westlicher Richtung einsehbar (vgl. Abbildung 2.12). Ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des Windparks Steinkaul ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove ecoda Bestandserfassung 14 Boich Die Ortschaft Boich befindet sich in Tallage. Ein freier Blick auf die Ortslage ist von der südlich verlaufenden Landesstraße L 249 möglich (vgl. Abbildung 2.13). Aufgrund des Reliefs sowie der geringen Bauhöhe entfaltet die Kirch darüber hinaus keine Fernwirkung. Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich ecoda Bestandserfassung 15 Muldenau Die Silhouette von Muldenau wird in den relevanten Blickrichtungen von der katholischen Pfarrkirche St. Barbara bestimmt. Durch Masten der unmittelbar westlich von Muldenau verlaufenden Hochspannungsfreileitung ist der Blick über die Ortschaft in Richtung der geplanten Windparks bereits vorbelastet. Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau ecoda Bestandserfassung 2.1.3 16 Bodendenkmale Das LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat in der Stellungnahme vom 29. April 2014 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange daraufhin gewiesen, dass die Auswirkungen der Windkraftvorrangflächen auf die in der Umgebung befindlichen Denkmale zu prüfen sind. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Gemeinde Kreuzau drei Bodendenkmale genannt, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. In der Tabelle A. II 2 im Anhang sind die relevanten Bodendenkmale mit Adresse und Beschreibung laut der Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgeführt. Eine Übersichtsdarstellung der Denkmale findet sich in Karte 1 im Anhang. Der Burghügel (Motte) in Drove (Denkmal-Nr. 4) ist von der westlich angrenzenden Droverstraße aus einsehbar. Blickbeziehungen zu den geplanten WEA, die sich in einer Entfernung von mindestens 3,2 km befinden, können ausgeschlossen werden. Das Bodendenkmal Nr. 6 „Heiliger Pütz“ befindet sich im Wald, so dass Blickbeziehungen zu den mindestens 2,4 km entfernten WEA ausgeschlossen werden können. Der Grabhügel am Lausbusch befindet sich in einer Entfernung von ca. 270 m zum Standort der geplanten WEA 2. In der unmittelbaren Umgebung des Hügels wurden nach Angaben des LVR - Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zahlreiche archäologische Funde gemacht, die Hinweise auf eine jungsteinzeitliche und eiszeitliche Besiedelung geben. Der Hügel wird durch die Errichtung und den Betrieb der WEA nicht tangiert. Grundsätzlich unterliegen etwaige bei den Bauarbeiten zutage kommende Funde (Mauern, Erdverfärbungen, Knochen und Skelettteile, Gefäße oder Scherben, Münzen und Eisengegenstände u. a.) gem. § 15 Denkmalschutzgesetz NRW der Meldepflicht an die Gemeinde oder den Landschaftsverband. Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt § 16 Denkmalschutzgesetz NRW. Sichtbeziehungen zwischen dem Bodendenkmal und der WEA 2 werden in südwestliche Blickrichtung über das Denkmal in Richtung des Standorts der WEA 2 sowie in nordöstliche Richtung auf das Bodendenkmal über den Standort der WEA 2 hinweg bestehen. Im Falle des Bodendenkmals „Hügel Thum“ wird auch nach der Errichtung ein unbeeinträchtigter Blick auf das Denkmal möglich sein, so dass nicht von erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des Bodendenkmals auszugehen ist. Da keine Beeinträchtigungen von Bodendenkmalen zu erwarten sind, werden diese nicht weiter betrachtet. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 2.2 17 Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung Nach der Bewertungsmatrix der UVP-Gesellschaft sind Baudenkmale bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit regelmäßig der Kategorie „sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“ sowie Bodendenkmale der Kategorie „hoch – in Substanz gut erhalten und von großem historischen Zeugniswert“ zuzuordnen (UVP-GESELLSCHAFT 2008). Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE 2007) befinden sich Nideggen, das einen kulturlandschaftlich bedeutsamen Stadtkern aufweist, und die Ortslage Berg im bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Mittlere Rur - Nideggen (KLB 24.02). Für den KLB 24.02 werden folgende wertgebende Merkmale genannt: - Vorgeschichtliche Sieldungsplätze, Römische Sieldungsplätze / Rurübergang, Frühmittelalterliche Orte, Burg Nideggen, Abtei Mariawald, mittelalterliche Mühlen und Mühlengräben (Teiche), Burganlagen, mittelalterliche Motten (Jülich-Altenberg), mittelalterliche und neuzeitliche Städte Linnich, Jülich, Düren, neuzeitliche Festung Jülich, landschaftliche Leitstruktur, Driesche, Auenwälder und Grünlandflächen. Die Ortslagen Boich, Kulturlandschaftsbereich Thum, Drove Kreuzau/Vettweiß und Muldenau (KLB 25.06), befinden der sich im insbesondere bedeutsamen als römischer Siedlungsraum bedeutsam ist. Der Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen stellt in dem Raum keine bedeutsamen Sichtbeziehungen dar (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE 2007). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 18 3 Prognose der Auswirkung des Vorhabens 3.1 Wirkpotenzial des Vorhabens ecoda Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die von WEA ausgehenden visuellen Reize. Baubedingte Beeinträchtigungen von Denkmalen können aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. 3.1.1 Schallimmissionen und Schattenwurf Die betrachteten Denkmale befinden sich in einer Entfernung von minimal 940 m zu den Standorten der geplanten WEA. Aufgrund der Entfernung können erhebliche Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Schattenwurf ausgeschlossen werden. 3.1.2 Optisch bedrängende Wirkung Durch die Drehbewegungen der Rotoren von Windenergieanlagen kann eine „optisch bedrängende“ Wirkung ausgehen. Eine optische Bedrängung liegt laut Urteil des OVG Münster 1 in der Regel dann vor, wenn ein Abstand der zweifachen Bauhöhe zwischen Windenergieanlage zu einem Wohnhaus unterschritten wird. Bei einem Abstand der zwei- bis dreifachen Bauhöhe ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die geplanten Anlagentypen erreichen eine Gesamthöhe von 193,3 m bzw. 196,0 m (vgl. Tabelle 1.1). Bei einem Abstand von minimal 940 m zwischen dem Standort einer geplanten WEA und einem der berücksichtigten Baudenkmale beträgt der Abstand somit mindestens das 4,8-fache der Bauhöhe. Zwar bezieht sich das Gerichtsurteil vorrangig auf den Immissionsschutz, dennoch kann auch im Hinblick auf den Denkmalschutz hieraus die Schlussfolgerung gezogen werden, wonach eine optische bedrängende Wirkung im Bereich der berücksichtigten Baudenkmale sicher ausgeschlossen werden kann. 3.1.3 Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen Aufgrund der Bauhöhe werden die geplanten WEA weithin sichtbar sein. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind nach BREUER (2001) die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Abstand der 15-fachen Anlagenhöhe i. d. R. als erheblich anzusehen (im vorliegenden Fall 2.899,5 m bzw. 2.940,0 m). Zwei Gerichtsurteile zum Konfliktfeld Windenergienutzung / Denkmalschutz kommen zu vergleichbaren Einschätzungen. In einem Urteil des OVG Schleswig wurde ein Abstand von etwa der 15-fachen Anlagenhöhe zwischen einer Windenergieanlage und dem die Stadtsilhouette prägenden 1 Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 09.09.2006 (8 A 3726/05) Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 19 Meldorfer Dom als unzureichend angesehen 2. Akzeptabel fanden die Richter eine Minimalentfernung der etwa 30 bis 50-fachen Anlagenhöhe. In einem anderen Fall sah das VG Dessau einen Abstand der 20-fachen Anlagenhöhe zu einem bedeutsamen Denkmalensemble (Pfarrkirche und Schloss Leitzkau) als zu gering an 3. Bei den beiden behandelten Kulturdenkmalen handelt es sich um landesbedeutsame Anlagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beeinträchtigung eines aus archetektonischen und ortsgeschichtlichen Gründen als Denkmal eingetragenen Hofes durch zwei Windenergieanlagen mit 140 m Gesamthöhe in einer Entfernung von 380 m bzw. 575 m verneint, da u. a. die Gestaltung der Umgebung in einer Entfernung von mehr als 300 m für den denkmalrechtlichen Aussagewert nicht maßgeblich ist 4. In der Urteilsbegründung wird Bezug genommen auf ein Urteil vom OVG NRW 5, wonach das durch § 9 Abs. 1b DschG geschützte Erscheinungsbild eines Denkmals nicht gleichzusetzen ist mit dem bloßen ungestörten Anblick des Denkmals. Das denkmalrechtliche Erscheinungsbild ist demnach vielmehr als der von außen sichtbare Teil eines Denkmals zu verstehen, an dem jedenfalls der sachkundige Betrachter den Denkmalwert abzulesen vermag. Grundsätzlich ist für denkmalrechtlich erlaubnispflichtige Vorhaben eine von der Qualität des jeweils zu schützenden Denkmals abhängige Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob und inwieweit die Schutzzwecke des Denkmalschutzgesetzes durch das zu betrachtende Vorhaben gestört werden. Bei dieser Prüfung kommt den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist, besonderes Gewicht zu 6. Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals ist eine Situation anzusehen, in der die Wirkung des Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element geschmälert wird. Neue Bauten müssen sich zwar weder völlig an vorhandene Baudenkmäler anpassen, noch unterbleiben, wenn eine Anpassung nicht möglich ist. Aber sie müssen sich an dem vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen. Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann. 7 2 Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.07.1995, 1 L 38/94. 3 Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 06.11.2002, 1 A 271/02 4 Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, 11 K 6956/10 5 Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 08.03.2012, 10 A 2037/11 6 Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 4631/97 7 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2013, 22 B 12.1741 ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.1.4 20 Beeinträchtigungen durch Blinklichter Im Hinblick auf die Flugsicherheit erhalten die WEA neben farblichen Markierungen am Turm und an den Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am Turm (Nachtkennzeichnung). Die Nachtkennzeichnung erfolgt durch Feuer W, rot in Verbindung mit einem Sichtweitenmessgerät. Das Feuer W, rot wird gedoppelt auf dem Maschinenhaus montiert. Am Turm werden sowohl auf einer Höhe von ca. 49 m als auf einer Höhe von ca. 94 m jeweils vier Hindernisfeuer montiert (vgl. Abbildung 3.1). Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV Luftfahrtkennzeichnung) ist es möglich, insbesondere durch die Verwendung von Sichtweitenmessgeräten bei guter Sicht die Befeuerung zu reduzieren und überdies zu synchronisieren, um Beeinträchtigungen zu minimieren. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.2 21 Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten Baudenkmale Nachfolgend werden Kriterien zur Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit von Kulturgütern gemäß der Handreichung der UVP-GESELLSCHAFT (2008) festgelegt. „Eine Betroffenheit eines Kulturguts durch ein Vorhaben tritt dann ein, wenn die historische Aussagekraft oder die wertbestimmenden Merkmale eines Kulturguts durch die Maßnahmen direkt oder mittelbar berührt werden“ (UVPGESELLSCHAFT 2008, S. 35). Beeinträchtigungen sind zu erwarten, „wenn: - die Erhaltung der Kulturgüter an ihrem Standort nicht ermöglicht wird, - die Umgebung, sobald sie bedeutsam für das Erscheinungsbild oder die historische Aussage ist, verändert wird, - die funktionale Vernetzung von Kulturgütern gestört wird (z. B: Burg und Burgsiedlung), - die Erlebbarkeit und Erlebnisqualität herabgesetzt werden, - die Zugänglichkeit verwehrt wird, - die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, - die wissenschaftliche Erforschung verhindert wird“ (UVP-GESELLSCHAFT 2008, S. 35). Bezüglich der Betroffenheit lassen sich drei Aspekte unterscheiden (UVP-GESELLSCHAFT 2008): - der substantielle, der sich auf den direkten Erhalt der Kulturgüter erstreckt, sowie deren Umgebung und räumlichen Bezüge untereinander, soweit diese wertbestimmend sind, - der funktionale, der die Nutzung, die für den Erhalt eines Kulturguts wesentlich ist, und die Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung betrifft, - der sensorielle, der sich auf den Erhalt der Erlebbarkeit, der Erlebnisqualität und der Zugänglichkeit bezieht. Substantielle Betroffenheit Direkte Schädigungen der relevanten Denkmale können ausgeschlossen werden. Funktionale Betroffenheit Die Funktionen der relevanten Denkmale sowie die Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung werden durch das Vorhaben nicht berührt. Sensorielle Betroffenheit Aufgrund des in Kapitel 3.1 beschriebenen Wirkpotenzials der in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ geplanten WEA ist eine sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter nicht von vorn herein auszuschließen. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 22 In Anlehnung an die UVP-GESELLSCHAFT (2008) sind dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Beeinträchtigung der räumlichen Wirkung (Auswirkungen auf Sichtbeziehungen) - Einschränkung der Erlebbarkeit (Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen) - Einschränkung der Zugänglichkeit In Kapitel 3.3 wird daher die sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter untersucht, wobei die Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen im Vordergrund stehen. Erhebliche Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie Einschränkung der Zugänglichkeit können ausgeschlossen werden. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.3 23 Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit Da eine substantielle und funktionale Betroffenheit der Denkmale ausgeschlossen werden kann, ist lediglich die sensorielle Betroffenheit zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund scheint es ausreichend, die Betrachtungen auf den visuellen Wirkraum der Denkmale zu beschränken, der im Wesentlichen aus der Größe der Bauwerke im Zusammenwirken mit den umliegenden Strukturen (Topographie, Vegetation, Bebauung) hergeleitet werden kann (vgl. Kapitel 2.1). Strukturelle und funktionale Zusammenhänge werden somit nicht berücksichtig. 3.3.1 Vorgehensweise Da erhebliche Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie Einschränkung der Zugänglichkeit durch die geplanten WEA ausgeschlossen werden können, beschränkt sich die Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit auf mögliche Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen. Die Einschätzung, inwieweit überhaupt relevante Sichtbeziehungen zu dem Denkmal zu erwarten sind, erfolgte zunächst auf der Grundlage von topographischen Karten, Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort. Dabei wurden insbesondere schützenswerte Blickbeziehungen im Denkmalbereich Nideggen berücksichtigt (vgl. Kapitel 2.1.1). Für die zu berücksichtigenden Einzeldenkmale der übrigen Ortschaften sind in den von den Unteren Denkmalbehörden sowie dem LVR übermittelten Unterlagen keine konkreten schützenswerte Blickbeziehungen genannt. Zur Beurteilung, ob für einen Betrachter mit Blick auf das Denkmal die geplanten WEA zu sehen sein werden und somit Blickbeziehungen beeinträchtigt werden können, wurden folgende Aspekte betrachtet: - Abschirmung des Denkmals durch Gebäude, Vegetation und Relief - Exposition des Denkmals bzw. relevante Blickbezüge zum Denkmal Für besondere Situationen, die relevante Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwarten lassen, wurden Fotosimulationen aus dem Gebäudebestand heraus erstellt. Dies gilt für den Blick vom Marktplatz auf das Dürener Tor sowie vom Burgparkplatz auf die Kirche, da sich für diese Blickbezüge aus der Beschreibung des Denkmalbereichs Nideggen eine Schutzwürdigkeit ableiten lässt und Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA aufgrund der Örtlichkeiten (größerer Abstand zu Gebäuden, bzw. Ausrichtung des Straßenzugs in Richtung der geplanten WEA) vorab nicht ausgeschlossen werden konnten. Für Denkmale, deren Ausstrahlung über die Ortslagen hinaus reicht und die daher i .d. R. wesentliche Bestandteile der Ortssilhouetten darstellen, wurden zur Veranschaulichung der zu erwartenden Veränderungen des Ortsbildes Fotosimulationen angefertigt. Die Fotos wurden im September 2013, im ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 24 Juli 2014 sowie im Januar 2015 mit der Kamera EOS 600D der Fa. Canon aufgenommen. Die Betrachtungspunkte sowie etwaige Kontrollpunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts (GPS 60 der Fa. Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte 1 bzw. den Detailkarten (Luftbildkarten) im Anhang zu entnehmen. Die Koordinaten der Betrachtungspunkte sowie Angabe der Brennweite, mit welcher die jeweiligen Fotos aufgenommen wurden, sind in Tabelle 3.1 aufgeführt. Die Auswahl der Betrachtungspunkte erfolgte nach Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern sowie den Eindrücken vor Ort. Bei den Betrachtungspunkten im Außenbereich (Fernwirkung) wurden zudem die im Rahmen der naturschutzfachlichen Beiträge zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 und Nr. G 2 durchgeführten Sichtbereichsanalysen heran gezogen (ECODA 2013a & b). Da die stärksten Beeinträchtigungen dann zu erwarten sind, wenn WEA und Kulturgut sich auf einer Sichtachse befinden, wurde nach Möglichkeit von Stellen fotografiert, von denen die geplanten WEA und das jeweilige Denkmal im Blickfeld (horizontaler Sehwinkel von 54 Grad) möglichst dicht zusammenrücken und die Verdeckung durch andere Objekte möglichst gering ist. Bei der Auswahl wurde auch die potenziell Silhouetten prägende Wirkung berücksichtigt. Tabelle 3.1: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Angaben zu den Betrachtungspunkten Bezeichnung Marktplatz von Nideggen Parkplatz der Burg Nideggen Burg Nideggen Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall Campingplatz „Hetzinger Hof“ westlich von Hetzingen westlich von Thum östlich von Thum südlich von Berg südwestlich von Berg östlich von Muldenau südlich von Muldenau * 0° = Norden, 90° = Osten ** bezogen auf 35mm – Kleinbildkamera Koordinaten (UTM/ETRS1989) Blickrichtung Ostwert Nordwert (°)* 32322123 5618340 44 32321887 5618255 60 32321742 5618215 68 32319348 5618985 97 32321108 5617636 44 32320886 5618026 66 32324088 5620111 96 32325419 5620090 257 32324837 5616741 329 32324243 5616418 41 32327930 5617798 297 32327867 5617191 333 Brennweite (mm)** 28 48 25 45 44 44 42 46 44 44 44 46 ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 25 Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul VISUAL der Firma ENERGIOG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das mit Unterstützung des Dänischen Energieministeriums entwickelt wurde. Dieses Programm ermittelt unter Berücksichtigung der Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten sowie der Höhenlage der Betrachtungspunkte und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den angemessenen Proportionen der WEA. Eine Möglichkeit zur Kontrolle der Genauigkeit der Simulation bietet das Programm WindPRO 2.8 anhand von markanten Objekten in der Landschaft (z. B. Masten von Freileitungen, Kirchtürme, Windenergieanlagen), die als Kontrollpunkte definiert werden können. Eine Windenergieanlage wird in einem CAD-Modell (auf Basis der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase und -blättern) dargestellt. Das CAD-Modell gibt die wesentlichen Charakteristika wie die Farbgebung und die geometrischen Abmessungen des geplanten WEA-Typs wieder. Für die Simulation des optischen Eindrucks der WEA wird ferner der Sonnenstand und die Bewölkung zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der WEA sind auf den Fotosimulationen entsprechend der am Aufnahmetag vorherrschenden Windrichtung ausgerichtet, wenn bestehende WEA im Bild zu sehen sind. Andernfalls wird von einer Ausrichtung nach Südwesten ausgegangen (Hauptwindrichtung). Die geplanten WEA werden zur Flugsicherungskennzeichnung rote Farbmarkierungen an Rotoren, Turm und Gondel erhalten. Da für den geplanten Anlagentyp GE 2.5 bisher kein CAD-Modell mit den entsprechenden Flugsicherungskennzeichnungen zur Verfügung steht, können diese in den Fotosimulationen nicht dargestellt werden. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern, der Eindrücke vor Ort sowie der Fotosimulationen erfolgt eine verbal-argumentative Bewertung der Schwere der Betroffenheit, wobei zwischen der engeren Umgebung und der Fernwirkung eines Denkmals unterschieden wird. Dabei werden auch im Hinblick auf die denkmalschutzrechtliche Relevanz etwaiger Beeinträchtigungen die von den Unteren Denkmalbehörden sowie dem LVR zur Verfügung gestellten Informationen zu den Denkmalen berücksichtigt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.3.2 26 Ergebnisse 3.3.2.1 Sensorielle Betroffenheit in der engeren Umgebung Es liegt auf der Hand, dass ein gewisser Abstand zwischen einem die Sicht auf die WEA verstellenden Objekt und dem Betrachter gegeben sein muss, damit Teile der WEA überhaupt sichtbar sein können. Angesichts der Lage der Wohnhäuser, Hoflagen und Wegekreuze innerhalb der Ortschaften kann nach Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort weitgehend davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Abschirmung durch die überwiegend geschlossene Bebauung mit relativ engen Straßen die geplanten WEA sowie das jeweilige Denkmal nicht gleichzeitig im Blickfeld eines Betrachters liegen werden und somit eine sensorielle Betroffenheit nicht zu erwarten ist. Besondere Situationen, die erwarten lassen, dass relevante Sichtbezüge (vgl. 3.3.1) auftreten können, wurden berücksichtigt und werden in den Abschnitten a bis c bzw. in den Abbildungen 3.1, 3.2 und 3.3 dargestellt und ggf. auftretende Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bewertet. Für viele Denkmale kann eine Betroffenheit aufgrund der Exposition ohnehin ausgeschlossen werden. So kann für denkmalgeschützte Gebäude, von denen aufgrund der Lage in der geschlossenen Bebauung für einen Betrachter lediglich die Fassade zu sehen ist, eine Betroffenheit ausgeschlossen werden, wenn diese dem Vorhaben zugewandt ist und somit mit Blick auf die Fassade die geplanten WEA nicht gesehen werden können. Auch bei Wegekreuzen, die sowohl im Außen- als auch Innenbereich mehr oder weniger freistehend sind, kann eine Hauptblickrichtung unterstellt werden. So wird ein interessierter Betrachter i. d. R. auf die Vorderseite eines Wegekreuzes schauen. Entsprechend kann für ein Wegekreuz eine Betroffenheit ausgeschlossen werden, wenn dessen Vorderseite dem Vorhaben zugewandt ist. Im Außenbereich sind zudem bestehende Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der im Rahmen der naturschutzfachlichen Beiträge zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 und Nr. G 2 durchgeführten Sichtbereichsanalysen berücksichtigt (ECODA 2013a & b). Demnach kann eine Betroffenheit für das Gut Neuenhof (Denkmal Nr. 111 der Denkmalliste der Stadt Nideggen bzw. Nr. 52 in Karte 1 im Anhang) ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung sind in Tabelle A.II 3 im Anhang aufgeführt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens a) 27 Blick auf das Dürener Tor (Betrachtungspunkt 1 Marktplatz von Nideggen) Der Betrachtungspunkt 1 befindet sich auf dem Marktplatz von Nideggen. Der Marktplatz stellt den Knotenpunkt der beiden Hauptachsen Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im Altwerk dar (vgl. Kapitel 2.1.1). Aufgrund der Ausrichtung in Nordwest-Südost-Richtung können Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA entlang der Bahnhofs-/Zülpicher Straße, die eine Blickachse auf das Rathaus sowie auf das Zülpicher Tor (schützenswerte Blickbezüge bzw. Blickachsen, vgl. Kapitel 2.1.1) darstellt, ausgeschlossen werden. In nordöstliche Richtung besteht eine Sichtachse zum Dürener Tor. Die Abbildung 3.1 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung. Im Vordergrund ist das Sandsteinkreuz (Denkmal-Nr. 29, Stadt Nideggen) zu sehen. Im Hintergrund ist das Dürener Tor zu erkennen (Denkmal-Nr. 1, Stadt Nideggen). Darüber hinaus sind Im Bildausschnitt die Denkmale Nr. 9, 12, 46 und 84 der Denkmalliste der Stadt Nideggen zu sehen. Wie die Abbildung 3.1 zeigt, ist nicht auszuschließen, dass einzelne Rotorblätter einer WEA von dem Betrachtungspunkt Bahnhofs- bzw. Zülpicher Straße / Ecke Kirchgasse in nordöstliche Blickrichtung auf das Dürener Tor im Hintergrund gesehen werden können (vgl. auch Fotosimulation im Anhang). Das Erscheinungsbild des Dürener Tors sowie Marktplatzes und somit der engeren Umgebung der umliegenden Denkmale wird dadurch nicht beeinflusst. Abbildung 3.1: Foto vom Betrachtungspunkt 1 Marktplatz von Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens b) 28 Blick auf die Kirche (Betrachtungspunkt 2 Parkplatz Burg Nideggen) Der Betrachtungspunkt 2 befindet sich am Parkplatz der Burg Nideggen. Die Abbildung 3.2 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der linken Bildhälfte ist die Turmspitze der Katholischen Pfarrkirche St. Johannes Baptist zu erkennen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in Kapitel 2.1.1 eine Schutzwürdigkeit zuzusprechen. Wie die Abbildung 3.2 zeigt, ist nicht auszuschließen, dass einzelne Rotorblätter einer WEA von dem Parkplatz der Burg in östliche Blickrichtung gesehen werden können (vgl. auch Fotosimulation im Anhang). Angesichts der Abschirmung durch Bäume entfalten weder die Pfarrkirche noch die ggf. am Rande des Blickfelds wahrnehmbare WEA eine den Landschaftseindruck bestimmende Wirkung. Dies gilt auch für die Monate, in denen die Bäume kein Laub tragen (vgl. Fotosimulation im Anhang). Abbildung 3.2: Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens c) 29 Blick auf die Burg Nideggen (Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen) Der Betrachtungspunkt 3 befindet sich auf dem südwestlichen Aussichtsturm der Burg Nideggen. Im Vordergrund sind Teile der Burg zu sehen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in Kapitel 2.1.1 eine Schutzwürdigkeit zuzusprechen. Wie die Abbildung 3.3 zeigt, können Sichtbeziehungen zu den Windparks Lausbusch und Steinkaul ausgeschlossen werden. Abbildung 3.3: Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 30 3.3.2.2 Sensorielle Betroffenheit bezüglich der Fernwirkung Aufgrund der Bauwerkshöhe der Kirchen reicht der visuelle Wirkraum über die engere Umgebung des Denkmals hinaus. So sind diese Bauwerke i .d. R. wesentlicher Bestandteil der Ortssilhouette. Sichtbezüge zu den Ortschaften über den Windpark hinweg können aufgrund der Topographie ausgeschlossen werden. Bei den Ortslagen Boich, Drove, Leversbach und Rath ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des Windparks Steinkaul nicht möglich. Zur Veranschaulichung des Einflusses der geplanten WEA auf die Ortssilhouette von Thum, Nideggen, Berg und Muldenau wurden Fotosimulationen erstellt, welche den Blick über die Ortslagen auf die Windparks zeigen. Die Ergebnisse sind in den Abbildungen 3.5 bis 3.13 dargestellt (Fotosimulationen im DIN A 4 Format siehe Anhang). Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld wird die Schwere der Auswirkungen verbal-argumentativ beurteilt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 31 Betrachtungspunkt 4 Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall Der Betrachtungspunkt 4 befindet sich auf dem Aussichtsturm am Burgberg zwischen Bergstein und Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen. Die Abbildung 3.4 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der rechten Bildhälfte sind die Burg Nideggen sowie die Pfarrkirche zu erkennen. Mit Blick auf die Burg werden die geplanten WEA der Windparks Lausbusch (ca. 4,1 bis 4,9 km entfernt) und Steinkaul am Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 7 km entfernt). Der Blick auf die Burg wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt. Abbildung 3.4: Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 4 am Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 32 Betrachtungspunkt 5 Campingplatz „Hetzinger Hof“ Der Betrachtungspunkt 5 befindet sich am Campingplatz „Hetzinger Hof“ südlich von Hetzingen. Die Abbildung 3.5 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung auf die Burg Nideggen. Die geplanten WEA werden von diesem Betrachtungspunkt aus nicht zu sehen sein. Dies entspricht auch den Ergebnissen der im Rahmen der naturschutzfachlichen Beiträge zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 und Nr. G 2 durchgeführten Sichtbereichsanalysen (ECODA 2013a & b). Abbildung 3.5: Foto vom Betrachtungspunkt 5 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Die Rotorkreisfläche ist rot umrandet). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 33 Betrachtungspunkt 6 westlich Hetzingen Der Betrachtungspunkt 6 befindet sich westlich von Hetzingen bzw. östlich des Hofes Fischer an einem örtlichen Wanderweg. Die Abbildung 3.6 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der rechten Bildhälfte ist die Burg Nideggen zu erkennen. Mit Blick auf die Burg werden zwei geplante WEA des Windparks Lausbusch zu sehen sein (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,0 bzw. 3,4 km entfernt). Diese werden die von der Burg geprägte Bergkuppe nicht überragen. Das charakteristische Erscheinungsbild wird durch die mit Blick auf die Burg am Rande des Blickfeldes sichtbaren WEA unwesentlich verändert. Abbildung 3.6: Fotosimulation der geplanten WEA am Betrachtungspunkt 6 westlich von Hetzingen Standorten Lausbusch vom ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 34 Betrachtungspunkt 7 westlich von Thum Der Betrachtungspunkt 7 befindet sich an einem Feldweg am Lausbusch ca. 800 m westlich von Thum. Von diesem Betrachtungspunkt bietet sich ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des geplanten Windparks. Die Abbildung 3.7 zeigt den Blick in ost-südöstliche Richtung. In der linken Bildhälfte ist die Kirche in Thum zu erkennen (katholische Kapelle Fides-Spies-Caritas). In der Bildmitte sind die beiden bestehenden WEA bei Vettweiß-Ginnick zu sehen. Die beiden am Standort Steinkaul geplanten WEA (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1 bis 2,4 km entfernt) werden die bestehenden WEA deutlich überragen und den Landschaftsausschnitt dominieren. Aufgrund der Tallage ergibt sich keine markante Ortssilhouette. Durch die beiden bestehenden WEA ist der Blick zudem nicht störungsfrei. Mit Blick auf die Kirche werden die geplanten WEA am Rande des Blickfeldes zu sehen sein. Das Erscheinungsbild der Kirche wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt. Abbildung 3.7: Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 7 westlich von Thum ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 35 Betrachtungspunkt 8 östlich von Thum Der Betrachtungspunkt 8 befindet sich an einem Feldweg am östlichen Ortsrand von Thum. Aufgrund der Tallage von Thum und der geringen Bauhöhe entfaltet die Kirche keine ausgesprochene Fernwirkung und ist insbesondere mit Blick auf den Windpark Lausbusch nur von wenigen Stellen zu sehen. Vom gewählten Betrachtungspunkt werden mit Blick auf die Kirche einzelne WEA des Windparks Lausbusch zu sehen sein, die aufgrund der geringen Entfernung den Landschaftseindruck dominieren (ca. 1,6 bis 2,1 km). Da dieser derzeit aber nicht wesentlich von der Kirche bestimmt wird, kann nicht von einer Überprägung gesprochen werden. Abbildung 3.8: Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 8 östlich von Thum ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 36 Betrachtungspunkt 9 südöstlich von Berg Der Betrachtungspunkt 9 befindet sich an einem Feldweg südlich von Berg. Von diesem Betrachtungspunkt bietet sich ein unverstellter Blick auf die für die Ortssilhouette charakteristische katholische Pfarrkirche St. Clemens (linke Bildhälfte) und den geplanten Windpark Lausbusch. Die Abbildung 3.9 zeigt den Blick in nördliche Richtung. Mit Blick auf die Kirche werden von diesem Betrachtungspunkt die geplanten WEA des Windparks Lausbusch am Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1 bis 3,4 km entfernt). Diese werden aber den Landschaftsausschnitt aufgrund des geringen Anteils am vertikalen und horizontalen Blickfeld nicht dominieren. Abbildung 3.9: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom Betrachtungspunkt 9 südöstlich von Berg ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 37 Betrachtungspunkt 10 südwestlich von Berg Der Betrachtungspunkt 10 befindet sich an der Kreisstraße K 48 am südwestlichen Ortsrand von Berg. Die Abbildung 3.10 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung. In der Bildmitte ist die Turmspitze der katholischen Pfarrkirche St. Clemens zu sehen. Aus dieser Blickrichtung bestimmt diese nicht die Ortssilhouette. Mit Blick auf die Kirche wird am Rande des Blickfeldes eine WEA des Windparks Steinkaul zu sehen sein (WEA 7), die aufgrund des geringen Anteils am vertikalen und horizontalen Blickfeld den Landschaftseindruck nicht dominieren wird (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,7 km entfernt). Die geplante WEA 8 wird von Gehölzen verdeckt. Dies gilt auch für die Monate, in denen die Bäume kein Laub tragen (vgl. Fotosimulation im Anhang). Abbildung 3.10: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom Betrachtungspunkt 10 südwestlich von Berg ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 38 Betrachtungspunkt 11 östlich von Muldenau Der Betrachtungspunkt 11 befindet sich an der Kreisstraße K 47 am östlichen Ortsrand von Muldenau. Die Abbildung 3.11 zeigt den Blick in nordwestliche Richtung. In der Bildmitte ist die katholische Pfarrkirche St. Barbara zu sehen, deren Turm die Ortssilhouette bestimmt. Im Hintergrund sind die Hochspannungsfreileitungen sowie deren Masten zu erkennen. Mit Blick auf die Kirche werden die WEA des Windparks Lausbusch (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,8 bis 5 km entfernt) sowie am Rande des Blickfeldes die beiden am Standort Steinkaul geplanten WEA zu sehen sein (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, 2,2 bis 2,6 km entfernt). Die WEA des Windparks Lausbusch werden die Kirche nicht überragen. Die WEA am Standort Steinkaul werden die umliegenden Strukturen zwar deutlich überragen. Angesichts des geringen Anteils am Blickfeld werden diese aber ebenfalls mit Blick auf die Kirche den Landschaftsausschnitt nicht dominieren. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung kommt es zu keiner erheblichen Veränderung der Ortssilhouette. Abbildung 3.11: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 11 östlich von Muldenau ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 39 Betrachtungspunkt 12 südlich von Muldenau Der Betrachtungspunkt 12 befindet sich an einem Feldweg am Galgenberg ca. 900 m südlich von Muldenau an einem Radwanderweg. Die Abbildung 3.12 zeigt den Blick in nördliche Richtung. In der Bildmitte ist die katholische Pfarrkirche St. Barbara zu sehen. Aufgrund der Tallage ergibt sich aus dieser Blickrichtung keine markante Ortssilhouette. Im Hintergrund sind Hochspannungsmasten sowie die am Standort Steinkaul bestehenden WEA zu sehen. Aufgrund der exponierten Lage wird der Landschaftseindruck durch die Hochspannungsmasten und bestehenden WEA bestimmt. Mit Blick auf die Kirche werden die WEA des Windparks Steinkaul (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 2,6 bis 3,0 km entfernt) zu sehen sein, welche die umliegenden Strukturen deutlich überragen werden. Angesichts des geringen Anteils am Blickfeld werden diese aber mit Blick auf die Kirche den Landschaftsausschnitt nicht überprägen. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung sowie der bestehenden WEA kommt es zu keiner erheblichen Veränderung der Ortssilhouette. Abbildung 3.12: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom Betrachtungspunkt 12 südlich von Muldenau ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.3.3 40 Fazit Innerhalb der Ortslagen sind keine relevanten Sichtbeziehungen zwischen einem betrachteten Denkmal und einer geplanten WEA zu erwarten. Entsprechend können Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes in der engeren Umgebung des Denkmals, die hier als der visuelle Wirkraum eines Denkmals innerhalb der Ortslage verstanden wird, ausgeschlossen werden. Für Denkmale mit Fernwirkung ist darüber hinaus das Erscheinungsbild in der Landschaft relevant. Mit Blick auf die Burg Nideggen sowie auf die Ortslagen Berg, Thum und Muldenau werden die geplanten WEA zwar zu sehen sein. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes von Denkmalen. Relevante Sichtbezüge zur Burg Nideggen bestehen v. a. aus südöstlicher Richtung (landwirtschaftlich geprägtes Umfeld von Hetzingen mit Bedeutung für die Erholung (v. a. Campingplätze)). Diese werden durch die geplanten WEA nicht beeinträchtigt. Von höher gelegenen Bereichen westlich von Hetzingen werden zwar Sichtbeziehungen zu einzelnen WEA des Windparks Lausbusch bestehen. Das markante Erscheinungsbild der Bergkuppen mit der Burg Nideggen wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt. ecoda Zusammenfassung 3.4 41 Abschließende Bewertung der Auswirkungen Gemäß UVP-GESELLSCHAFT (2008) werden für die Bewertung der Auswirkungen folgende Kriterien herangezogen: - Schutzwürdigkeit des betroffenen Kulturguts und Art der Betroffenheit (substantiell, funktional oder sensoriell) - Engere Umgebung von Kulturgütern und Denkmalen - Funktionale Vernetzung von Kulturgütern Das von der UVP-Gesellschaft vorgeschlagene Bewertungsverfahren unterscheidet fünf Stufen, die in Tabelle 3.2 aufgelistet sind. Dabei wird unterschieden, ob additive Aspekte („und“) möglich sind oder bereits alternative Aspekte („oder“) zur entsprechenden Einstufung führen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit (vgl. Kapitel 3.3.2) erfolgt in Tabelle A.II 3 im Anhang eine Einstufung der Auswirkungen auf die betrachteten Denkmale gemäß der Bewertungsmatrix der UVP-GESELLSCHAFT (2008). Die Auswirkungen werden bezogen auf die engere Umgebung für alle betrachteten Denkmale sowie für den Denkmalbereich Nideggen I als unbedenklich eingestuft. Bei folgenden Objekten sind in der Landschaft stellenweise Sichtbeziehungen zwischen den geplanten WEA und dem Denkmal zu erwarten, die aber zu unwesentlichen Veränderungen der Silhouette von einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit als vertretbar eingestuft werden: - Katholische Pfarrkirche St. Clemens (Berg) - Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist (Nideggen) - Burg Nideggen - Katholische Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau) ecoda Zusammenfassung Tabelle 3.2: Bewertungsmatrix Auswirkungen der UVP-GESELLSCHAFT (2008) Unbedenklich - Keine Beeinträchtigung eines Kulturguts und - kein Eingriff in die Umgebung eines Denkmals und - keine Beeinträchtigung einer funktionalen Vernetzung von Kulturgütern 42 - Vom Eingriff sind Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „bedeutend“ betroffen und - die Umgebung von Denkmalen wird unwesentlich verändert und Vertretbar - die funktionale Vernetzung wird geringfügig verringert und - es wird zwar in Flächen historischer Kulturlandschaften oder kulturhistorischer Gebiete oder Ensembles eingegriffen, die Beeinträchtigung wird aber durch entsprechende Maßnahmen und Art der Planung so gemindert, dass höchstens geringfügige visuelle oder funktionale Beeinträchtigungen zurückbleiben - Vom Eingriff sind Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „hoch“ substantiell, sensoriell oder funktional oder Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „sehr hoch“ oder Denkmale nur sensoriell betroffen oder Bedingt vertretbar - die Umgebung von Denkmalen wird hinsichtlich des Erscheinungsbilds deutlich verändert und - die funktionale Vernetzung von Kulturgütern wird erheblich verringert und - die schutzwürdigen historischen Kulturlandschaften- oder gebiete oder Ensembles werden teilweise überformt, sind aber im wesentlichen noch erkennbar Kaum vertretbar Nichtvertretbar - Vom Eingriff sind Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „sehr hoch“ oder Denkmale nur funktional betroffen oder - die Umgebung eines Denkmals wird hinsichtlich des Erscheinungsbilds stark verändert oder - die funktionale Vernetzung der Kulturgüter wird vollständig unkenntlich oder - die historischen hoch schutzwürdigen Kulturlandschaften oder Gebiete oder Ensembles werden stark überformt, sind aber noch teilweise erkennbar - Vom Eingriff sind Denkmale und Kulturgüter mit der Schutzwürdigkeit „sehr hoch“ substantiell betroffen oder - der Eingriff in die Umgebung von Denkmalen beeinträchtigt das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals oder - die vorhandenen sehr hoch schutzwürdigen historischen Kulturlandschaften oder Gebiete oder Ensembles werden so stark überformt oder nivelliert, dass sie kaum bis gar nicht mehr kenntlich sind ecoda Zusammenfassung 4 43 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von zwei Konzentrationszonen für die Windkraft. Für die beiden Flächen werden zur planungsrechtlichen Steuerung die Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ aufgestellt. Nach derzeitigem Planungsstand sind im Bereich „WEA Lausbusch“ fünf Windenergieanlagen (WEA) und im Bereich „WEA Steinkaul“ zwei WEA geplant. Im Zuge der Bauleitplanung sind u. a. die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die Betrachtung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Denkmale in den vom Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und Thum (Gemeinde Kreuzau). Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den Ortslagen eingetragenen Baudenkmale dargestellt sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten Konzentrationszonen für die Windkraft beschrieben und bewertet. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau. Gemäß der Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen der UVPGESELLSCHAFT (2008) sind Baudenkmale bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit regelmäßig der Kategorie „sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“ zuzuordnen. In Abhängigkeit der Bauhöhe und somit von der potenziellen Ausstrahlungswirkung bzw. Fernwirkung werden Wirkräume beschrieben und die projektwirkungsbedingte Empfindlichkeit ermittelt. Eine substantielle und funktionale Betroffenheit der zu betrachtenden Denkmale wird ausgeschlossen. Im Hinblick auf die sensorielle Betroffenheit wird die Betrachtung auf den visuellen Wirkraum der Denkmale beschränkt, der im Wesentlichen aus der Größe der Bauwerke im Zusammenwirken mit den umliegenden Strukturen (Topographie, Vegetation, Bebauung) hergeleitet werden kann. Strukturelle und funktionale Zusammenhänge werden nicht berücksichtig. Die Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit beschränkt sich auf mögliche Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen, da Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie Einschränkung der Zugänglichkeit durch die geplanten WEA ausgeschlossen werden können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern, der Eindrücke vor Ort sowie der erstellten Fotosimulationen der geplanten WEA sind innerhalb der Ortslagen keine relevanten Sichtbeziehungen zwischen einem betrachteten Denkmal und einer geplanten WEA zu erwarten. Entsprechend können Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes in der engeren Umgebung des Denkmals ausgeschlossen werden. ecoda Zusammenfassung 44 Für Denkmale mit Fernwirkung ist darüber hinaus das Erscheinungsbild in der Landschaft relevant. Mit Blick auf die Burg Nideggen sowie auf die Ortslagen Berg, Thum und Muldenau werden die geplanten WEA zu sehen sein. Zur Veranschaulichung des Einflusses der geplanten WEA auf die Ortssilhouetten wurden Fotosimulationen erstellt, welche den Blick über die Ortslagen bzw. die Burg Nideggen auf die Windparks zeigen. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie deren Anteil am Blickfeld wird die Schwere der Auswirkungen verbal-argumentativ beurteilt. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Einstufung der Auswirkungen auf die zu betrachtenden Baudenkmale gemäß der Bewertungsmatrix der UVP-GESELLSCHAFT (2008). Die Auswirkungen werden bezogen auf die engere Umgebung für alle betrachteten Denkmale sowie für den Denkmalbereich Nideggen I als unbedenklich eingestuft. Bei folgenden Objekten sind in der Landschaft stellenweise Sichtbeziehungen zwischen den geplanten WEA und dem Denkmal zu erwarten, die aber zu unwesentlichen Veränderungen der Silhouette von einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit als vertretbar eingestuft werden: - Katholische Pfarrkirche St. Clemens (Berg) - Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist (Nideggen) - Burg Nideggen - Katholische Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau) ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, 12. Februar 2015 _____________ Stefan Wernitz Literaturverzeichnis BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 8/2001, S. 237-245. DACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) e. V. (2012): Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore) ” – Analyseteil. Lehrte. ECODA (2013a): Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 1 „Windenergieanlagen Lausbusch“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren). Unveröffentl. Gutachten erstellt im Auftrag der Gemeinde Kreuzau. Dortmund. ECODA (2013b): Naturschutzfachlicher Beitrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 2 „Windenergieanlagen Steinkaul“ (Ortsteil Thum, Gemeinde Kreuzau, Kreis Düren). Unveröffentl. Gutachten erstellt im Auftrag der Gemeinde Kreuzau. Dortmund. LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2007): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln. LVR – AMT FÜR DENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2014): Schriftliche Stellungnahme vom 29. April 2014 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ der Gemeinde Kreuzau. UVP-GESELLSCHAFT (2008): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen. Hamm. Anhang I Übersichtskarte Karte 1: Übersichtsdarstellung der Standorte der geplanten Windenergieanlagen sowie der Lage der berücksichtigten Denkmale bzw. Denkmalbereiche und der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen Detailkarten Karte 2: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Nideggen Karte 3: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Berg Karte 4: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Thum Karte 5: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Drove Karte 6: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Broich Karte 7: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Muldenau Karte 8: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Leversbach Karte 9: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Rath sowie Gut Neuenhof (Nideggen) ! Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen ,/ $+/(0'(3 ;0'(360*'(4.>&+(0 065960*42.$0(4'(3(/(,0'(3(69$6%98 '(36)45(..60*'(3(%$660*42.>0(3 A#$64%64&+@418,(3 A# !5(,0-$6.@(/(,0'(3(69$63545(,."+6/ 6)53$**(%(3,0(/(,0'(3(69$6 ! 4 ! Karte 1 !! ! ! !! ! !! ! ! ! ! ! ! ! r <%(34,&+54'$345(..60*'(3!5$0'135('(3*(2.$05(0 #,0'(0(3*,($0.$*(0418,('(3$*('(3%(3?&- 4,&+5,*5(0(0-/$.(%98(0-/$.%(3(,&+(60''(3 (53$&+560*4260-5('(31514,/6.$5,10(0 !5$0'135(710#,0'(0(3*,($0.$*(0# ! ! z { | } A z { | } A 6 r ! !! !!!! ! ! !! ! ! !! ! ! !!! !  ! . ! { } A { } A ! 5 r ! . ! . ! . ! ! ! . ! ! !!!! ! ! !! !! !! !!! ! ! ! ! ! . !!! ! ! ! ! r z | { } { } z | A A { } A $6'(0-/$. ,(.$6)(0'(06//(30'(3%(3?&-4,&+5,*5(0 (0-/$.(4,0'/,5640$+/('(4654(6(0+1) .(',*.,&+,0'(06)5%,.'-$35(0$0*(*(%(0 1'(0'(0-/$./,50*$%('(33*(/ (0-/$..,45('(3(/(,0'(3(69$6 (0-/$.%(3(,&+,'(**(0 { } A { } A { } A ! .  !! !!! ! ! { } A 52 (45$0' $*('(3%(3?&-4,&+5,*5(0(0-/$.( ! ! .$060* (53$&+560*4260-5('(31514,/6.$5,10(0 . ! 60-5710'(/$64',(151713.$*(0)?3 ',(1514,/6.$5,10(0(345(..5863'(0418,( $345(..60*'(4.,&-8,0-(.4 ! ! ! !! !! !!! !!! ! .  ! . ! ! ! ! ! .  ! ! .  { } z | { A } z | A ! .  ! %($3%(,5(5(360'7(3-.(,0(35(3644&+0,55'(3',*,5$.(0 "121*3$2+,4&+(0$35( :(1%$4,4 #   ($3%(,5(3!5()$0#(30,59 (%36$3   $=45$%       (5(3 ´ ! 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